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Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG

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Stiftung <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> Unternehmensnachfolge<br />

4.2.2 Familienstiftung<br />

4.2.2.1 Besteuerung <strong>der</strong> Stiftung<br />

Die Familienstiftung unterliegt <strong>als</strong> Körperschaft <strong>der</strong> Körperschaftsteuerpflicht in Höhe von<br />

z.Zt. 15 % (mit SolZ 15,83 %). Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Voraussetzungen einer<br />

gewerblichen Tätigkeit vorliegen. Das Verwalten einer Beteiligung begründet per se noch<br />

nicht die Gewerblichkeit 18 . Daneben sind Dividenden und Veräußerungserlöse für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen<br />

nur in Höhe von 5 % <strong>als</strong> nicht abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

versteuern (vgl. § 8b Abs. 1 und 5 KStG).<br />

4.2.2.2 Besteuerung <strong>der</strong> Destinatäre<br />

Einmalige, laufende und ausschüttungsähnliche Auszahlungen an die Destinatäre sind <strong>als</strong><br />

Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1Nr. 9 EStG zu besteuern 19 . Damit unterliegen sie <strong>der</strong><br />

Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer. Eine<br />

Verrechnung mit negativen Einkünften und an<strong>der</strong>en Einkunftsarten ist nur möglich, wenn<br />

die Kapitaleinkünfte nach Anwendung <strong>der</strong> Günstigerprüfung (vgl. (§§ 2 Abs. 5b Satz 2<br />

Nr. 2, 32 d 1 EStG) in die Ermittlung des regulär zu versteuernden Einkommens einbezogen<br />

werden.<br />

5 Bewertung<br />

5.1 Vorteile einer Stiftungslösung<br />

Mit <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile an eine Stiftung ist das Unternehmen vor<br />

dem Zugriff Dritter geschützt. In <strong>der</strong> Stiftungssatzung kann festgeschrieben werden, dass<br />

eine Veräußerung des Unternehmens nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein soll.<br />

Weiterhin wird eine Zersplitterung <strong>der</strong> Anteile durch Erbgänge ausgeschlossen ebenso wie<br />

die Gefahr von Liquiditätsabflüssen durch die Erfüllung etwaiger Pflichtteilsansprüche,<br />

wenn pflichtteilsberechtigte Angehörige von <strong>der</strong> Gesellschafterstellung ausgeschlossen<br />

werden sollen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Stiftungssatzung kann <strong>der</strong> Unternehmer seine Vorstellungen und Grundsätze<br />

verbindlich festschreiben. Mit Anerkennung <strong>der</strong> Stiftung perpetuiert sich <strong>der</strong> Stifterwille<br />

auf Dauer. Damit bietet die Stiftung die Möglichkeit, eine Unternehmensverfassung<br />

zu schaffen, die den Stifter überdauert und Grundlage <strong>der</strong> zukünftigen Unternehmensfüh-<br />

18 Berndt/Götz, Stiftung und Unternehmen, 8. Aufl., 2009, Rn. 976, 1731<br />

19 BMF v. 27. 6. 2006, IV B 7 – S 2252 – 4/06<br />

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