Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG
Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG
Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stiftung <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> Unternehmensnachfolge<br />
4.2.2 Familienstiftung<br />
4.2.2.1 Besteuerung <strong>der</strong> Stiftung<br />
Die Familienstiftung unterliegt <strong>als</strong> Körperschaft <strong>der</strong> Körperschaftsteuerpflicht in Höhe von<br />
z.Zt. 15 % (mit SolZ 15,83 %). Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Voraussetzungen einer<br />
gewerblichen Tätigkeit vorliegen. Das Verwalten einer Beteiligung begründet per se noch<br />
nicht die Gewerblichkeit 18 . Daneben sind Dividenden und Veräußerungserlöse für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen<br />
nur in Höhe von 5 % <strong>als</strong> nicht abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
versteuern (vgl. § 8b Abs. 1 und 5 KStG).<br />
4.2.2.2 Besteuerung <strong>der</strong> Destinatäre<br />
Einmalige, laufende und ausschüttungsähnliche Auszahlungen an die Destinatäre sind <strong>als</strong><br />
Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1Nr. 9 EStG zu besteuern 19 . Damit unterliegen sie <strong>der</strong><br />
Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer. Eine<br />
Verrechnung mit negativen Einkünften und an<strong>der</strong>en Einkunftsarten ist nur möglich, wenn<br />
die Kapitaleinkünfte nach Anwendung <strong>der</strong> Günstigerprüfung (vgl. (§§ 2 Abs. 5b Satz 2<br />
Nr. 2, 32 d 1 EStG) in die Ermittlung des regulär zu versteuernden Einkommens einbezogen<br />
werden.<br />
5 Bewertung<br />
5.1 Vorteile einer Stiftungslösung<br />
Mit <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile an eine Stiftung ist das Unternehmen vor<br />
dem Zugriff Dritter geschützt. In <strong>der</strong> Stiftungssatzung kann festgeschrieben werden, dass<br />
eine Veräußerung des Unternehmens nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein soll.<br />
Weiterhin wird eine Zersplitterung <strong>der</strong> Anteile durch Erbgänge ausgeschlossen ebenso wie<br />
die Gefahr von Liquiditätsabflüssen durch die Erfüllung etwaiger Pflichtteilsansprüche,<br />
wenn pflichtteilsberechtigte Angehörige von <strong>der</strong> Gesellschafterstellung ausgeschlossen<br />
werden sollen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Stiftungssatzung kann <strong>der</strong> Unternehmer seine Vorstellungen und Grundsätze<br />
verbindlich festschreiben. Mit Anerkennung <strong>der</strong> Stiftung perpetuiert sich <strong>der</strong> Stifterwille<br />
auf Dauer. Damit bietet die Stiftung die Möglichkeit, eine Unternehmensverfassung<br />
zu schaffen, die den Stifter überdauert und Grundlage <strong>der</strong> zukünftigen Unternehmensfüh-<br />
18 Berndt/Götz, Stiftung und Unternehmen, 8. Aufl., 2009, Rn. 976, 1731<br />
19 BMF v. 27. 6. 2006, IV B 7 – S 2252 – 4/06<br />
12