Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG
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Stiftung <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> Unternehmensnachfolge<br />
1 Einleitung<br />
Deutschland erlebt in den letzten Jahren eine ständig steigende Zahl von Stiftungsgründungen.<br />
2011 gab es in Deutschland insgesamt 18.946 <strong>Stiftungen</strong> 1 . Davon üben 96% gemeinnützige<br />
Zwecke aus 2 . Daneben stehen in den nächsten Jahren zahlreiche mittelständische<br />
Unternehmen vor <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung, ihre Nachfolge regeln zu müssen. Für etwa<br />
die Hälfte von ihnen steht familienintern kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung 3 .<br />
Angesichts dieser Zahlen fragt sich so mancher mittelständische Unternehmer, ob er mithilfe<br />
einer Stiftung sein Nachfolgeproblem lösen kann. Trotz <strong>der</strong> großen Anzahl von <strong>Stiftungen</strong><br />
bestehen große Wissenslücken und f<strong>als</strong>che Vorstellungen darüber, was mit <strong>der</strong><br />
Rechtsform Stiftung erreicht werden kann.<br />
Der vorliegende Beitrag erörtert die Möglichkeit, durch eine Stiftung die Unternehmensnachfolge<br />
zu regeln. Dabei wird zunächst auf die Grundlagen einer Stiftungserrichtung, die<br />
verschiedenen Gestaltungsformen von unternehmensverbundenen <strong>Stiftungen</strong> und die<br />
steuerlichen Auswirkungen eingegangen. Daran anschließend werden Vor- und Nachteile<br />
einer Stiftungslösung und wichtige Fragestellungen erläutert.<br />
Zur Übersichtlichkeit wird nur die rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts einer<br />
näheren Betrachtung unterzogen. Auf eine Darstellung <strong>der</strong> nicht rechtsfähigen Stiftung<br />
(Treuhandstiftung), <strong>der</strong> Stiftung des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kirchlichen Stiftung wird<br />
verzichtet.<br />
2 Rechtssubjekt Stiftung<br />
2.1 Grundsätzliches<br />
Gesetzliche Regelungen zur Stiftung des Bürgerliches Rechts finden sich in den §§ 80 bis<br />
88 BGB, in den Regelungen zum Vereinsrecht sowie in den Landesstiftungsgesetzen.<br />
Eine Stiftung ist eine rechtlich eigenständige Vermögensmasse ohne Anteilseigner, die zur<br />
dauerhaften Erfüllung eines bestimmten Zweckes gewidmet ist. Sie entsteht durch das<br />
Stiftungsgeschäft des Stifters und die Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde.<br />
1 Angaben lt. Bundesverband Deutscher <strong>Stiftungen</strong>, Jahrespressekonferenz am 2.2.2012<br />
2 Vgl. Bundesverband Deutscher <strong>Stiftungen</strong> (Hrsg.), Verzeichnis Deutscher <strong>Stiftungen</strong>, Berlin 2011,<br />
Band 1, S. 108<br />
3 Vgl. IfM Bonn, 2010, IfM-Materialien 191, Informationsasymmetrien in <strong>der</strong> familienexternen Nachfolge<br />
und ihre Überwindung<br />
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