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Stiftungen als Instrument der ... - MSM Group AG

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Stiftung <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> Unternehmensnachfolge<br />

3.3 Stiftung & Co. KG<br />

Bei <strong>der</strong> Stiftung & Co. KG wird die Komplementärstellung <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft<br />

durch eine Stiftung eingenommen. Damit überträgt <strong>der</strong> Stifter die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft auf die Stiftung. Eine Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Stiftung & Co. KG ist die Befreiung von<br />

<strong>der</strong> Mitbestimmung. Im Gegensatz dazu unterliegt sie <strong>der</strong> Publizitätspflicht nach dem<br />

KapCoRiLiG 13 .<br />

4 Steuerliche Auswirkungen<br />

4.1 Stiftungserrichtung<br />

4.1.1 Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung<br />

Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung durch eine Privatperson kann gemäß § 10 b<br />

EStG <strong>als</strong> Son<strong>der</strong>ausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch die<br />

Stiftung gemeinnützige Zwecke im Sinne <strong>der</strong> §§ 52 – 54 AO geför<strong>der</strong>t werden. Dabei kann<br />

<strong>der</strong> Stifter das gestiftete Vermögen in Höhe von bis zu 20% des einkommensteuerlichen<br />

Gesamtbetrages seiner Einkünfte o<strong>der</strong> in Höhe von 4‰ <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Umsätze und <strong>der</strong><br />

13 Mutter in Gummert/Personengesellschaftsrecht, 1. Aufl., 2005, Rn. 149<br />

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