Luftfrachtsicherheit -Bekannter Versender- - bga
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2.1. Ablauf des Verfahrens, einzureichende Dokumente<br />
Zuständig für die Zulassung zum Bekannten <strong>Versender</strong> ist das Luftfahrt-Bundesamt.<br />
Die Zulassung als <strong>Bekannter</strong> <strong>Versender</strong> wird auf fünf Jahre befristet<br />
erteilt und muss dann erneuert werden.<br />
Der Antrag auf Zulassung zum Bekannten <strong>Versender</strong> erfolgt in Schriftform.<br />
Das Luftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein Antragsformular zur Verfügung<br />
gestellt unter:<br />
http://www.lba.de/SharedDocs/download/Formulare/S/bekannte<strong>Versender</strong>/Ant<br />
rag_BV_pdf.pdf__blob=publicationFile<br />
Neben dem Antrag muss das Unternehmen folgende Nachweise, Dokumente<br />
und Unterlagen beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen:<br />
1. Für den Sicherheitsbeauftragten und eventuelle Stellvertretungen:<br />
Schulungszertifikat einer erfolgreich bestandenen Luftsicherheitsschulung,<br />
Positiv beschiedene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz,<br />
zu beantragen bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde.<br />
2. Das Personal „aller Kategorien“ muss folgende Nachweise vorlegen<br />
können:<br />
Personal, welches physisch mit Luftfracht in Berührung kommt oder<br />
kommen kann, muss grundsätzlich eine vier Unterrichtsstunden oder<br />
drei Zeitstunden umfassende Schulung absolviert haben.<br />
3. Unternehmensspezifisch ausgefülltes Bekannte <strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm<br />
Das Luftfahrt-Bundesamt hat für Antragsteller ein Muster für das Bekannte<br />
<strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm zur Verfügung gestellt. Um<br />
das Muster zu erhalten, muss das Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt<br />
unter bekannteversender@lba.de und unter Angabe der Beweggründe<br />
den Zugang zum verschlüsselten Downloadbereich anfordern.<br />
Das Unternehmen ist für die Erstellung des Bekannten<br />
<strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramms verantwortlich. Es muss<br />
mindestens eine Person benennen, die für die Durchführung von<br />
Sicherheitskontrollen und die Überwachung verantwortlich ist (sog.<br />
Sicherheitsbeauftragter). Das unternehmensspezifisch erstellte<br />
Sicherheitsprogramm muss dem Luftfahrt-Bundesamt in Druckform<br />
sowie auf CD vorgelegt werden.<br />
4. Beizufügende Pläne<br />
Dem Bekannte <strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm sind folgende Pläne beizufügen:<br />
Übersichtsplan, in dem die Grundstücksgrenzen, Bauwerke und der<br />
pflanzliche Bewuchs zu erkennen sind. Zum Beispiel kann ein Geoinformationsbild<br />
aus dem Internet hierfür verwendet werden.<br />
Pläne der Betriebsgebäude mit besonderer Kennzeichnung der sicheren<br />
Luftfrachtbereiche (Markierung, wo Luftfracht abgewickelt wird).<br />
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