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Luftfrachtsicherheit -Bekannter Versender- - bga

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2.1. Ablauf des Verfahrens, einzureichende Dokumente<br />

Zuständig für die Zulassung zum Bekannten <strong>Versender</strong> ist das Luftfahrt-Bundesamt.<br />

Die Zulassung als <strong>Bekannter</strong> <strong>Versender</strong> wird auf fünf Jahre befristet<br />

erteilt und muss dann erneuert werden.<br />

Der Antrag auf Zulassung zum Bekannten <strong>Versender</strong> erfolgt in Schriftform.<br />

Das Luftfahrt-Bundesamt hat hierfür ein Antragsformular zur Verfügung<br />

gestellt unter:<br />

http://www.lba.de/SharedDocs/download/Formulare/S/bekannte<strong>Versender</strong>/Ant<br />

rag_BV_pdf.pdf__blob=publicationFile<br />

Neben dem Antrag muss das Unternehmen folgende Nachweise, Dokumente<br />

und Unterlagen beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen:<br />

1. Für den Sicherheitsbeauftragten und eventuelle Stellvertretungen:<br />

Schulungszertifikat einer erfolgreich bestandenen Luftsicherheitsschulung,<br />

Positiv beschiedene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz,<br />

zu beantragen bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde.<br />

2. Das Personal „aller Kategorien“ muss folgende Nachweise vorlegen<br />

können:<br />

Personal, welches physisch mit Luftfracht in Berührung kommt oder<br />

kommen kann, muss grundsätzlich eine vier Unterrichtsstunden oder<br />

drei Zeitstunden umfassende Schulung absolviert haben.<br />

3. Unternehmensspezifisch ausgefülltes Bekannte <strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm<br />

Das Luftfahrt-Bundesamt hat für Antragsteller ein Muster für das Bekannte<br />

<strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm zur Verfügung gestellt. Um<br />

das Muster zu erhalten, muss das Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt<br />

unter bekannteversender@lba.de und unter Angabe der Beweggründe<br />

den Zugang zum verschlüsselten Downloadbereich anfordern.<br />

Das Unternehmen ist für die Erstellung des Bekannten<br />

<strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramms verantwortlich. Es muss<br />

mindestens eine Person benennen, die für die Durchführung von<br />

Sicherheitskontrollen und die Überwachung verantwortlich ist (sog.<br />

Sicherheitsbeauftragter). Das unternehmensspezifisch erstellte<br />

Sicherheitsprogramm muss dem Luftfahrt-Bundesamt in Druckform<br />

sowie auf CD vorgelegt werden.<br />

4. Beizufügende Pläne<br />

Dem Bekannte <strong>Versender</strong>-Sicherheitsprogramm sind folgende Pläne beizufügen:<br />

Übersichtsplan, in dem die Grundstücksgrenzen, Bauwerke und der<br />

pflanzliche Bewuchs zu erkennen sind. Zum Beispiel kann ein Geoinformationsbild<br />

aus dem Internet hierfür verwendet werden.<br />

Pläne der Betriebsgebäude mit besonderer Kennzeichnung der sicheren<br />

Luftfrachtbereiche (Markierung, wo Luftfracht abgewickelt wird).<br />

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