Luftfrachtsicherheit -Bekannter Versender- - bga
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durchführen, wird der Status des Bekannten <strong>Versender</strong>s vor dem Hintergrund<br />
des ab März 2013 prognostizierten sprunghaften Anstiegs des zu röntgenden<br />
Frachtvolumens eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen ohne Zeitverzögerung<br />
ermöglichen.<br />
7. Weiterführende Informationen<br />
Das Luftfahrtbundesamt hat auf seiner Homepage umfangreiche Informationen<br />
für Unternehmen veröffentlicht. Hierauf beruht auch dieses Informationsschreiben.<br />
Die weiterführenden Informationen sind abrufbar unter:<br />
http://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Bekannte_<strong>Versender</strong>/BekV_Uebersicht.ht<br />
ml<br />
Das Luftfahrt-Bundesamt steht für weitere Informationen und Rückfragen unter<br />
der eigens hierfür eingerichteten Hotline:+ 49 (0) 531 2355 116, zur<br />
Verfügung.<br />
Weitere Fragen zum Thema "Bekannte <strong>Versender</strong>" können direkt an das:<br />
Luftfahrt-Bundesamt<br />
Referat S4<br />
38144 Braunschweig<br />
E-Mail: bekannteversender@lba.de<br />
gerichtet werden.<br />
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