Stadt Kornwestheim
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3 Zusätzliche Angaben<br />
3 Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
• Für das Schutzgut Boden lagen für die Flächen im Vorhabensbereich keine Angaben zu<br />
den Bodenfunktionen vor. Rückschlüsse auf die Bodenverhältnisse waren jedoch auf Grund<br />
der vorliegenden Daten im Umland möglich.<br />
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
(Monitoring)<br />
Nach § 4c BauGB überwachen die <strong>Stadt</strong> die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund<br />
der Durchführung der Bauleitpläne eintreten. Diese Überwachung der erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen basiert auf fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung<br />
nach dem Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten),<br />
Bundesnaturschutz- (Umweltbeobachtung) und Wasserhaushaltsgesetz sowie ggf. weiterer<br />
Regelungen. Daher sind die vorhabenbedingten erheblichen Umweltauswirkungen einerseits<br />
von den zuständigen Fachabteilungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung und andererseits von den zuständigen<br />
Umweltfachbehörden der Kreis- und Landesbehörden zu überwachen.<br />
Ziel des Monitorings ist zum einen die Umsetzungskontrolle, d.h. die Überprüfung der Umweltauswirkungen<br />
bezüglich ihrer Umsetzung, sowie die Wirkungskontrolle, also die Prüfung ihrer<br />
Wirksamkeit, zum anderen.<br />
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ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG