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Stadt Kornwestheim

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36<br />

6 Berücksichtigung der Zielvorgaben der Fachgesetze<br />

Zielvorgaben der Fachgesetze<br />

Berücksichtigung der<br />

Zielvorgaben bei der Planung<br />

Baugesetzbuch<br />

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung:<br />

(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />

7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen<br />

ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt,<br />

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />

Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen<br />

und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter<br />

und sonstige Sachgüter,<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame<br />

und effiziente Nutzung von Energie,<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie<br />

von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser,<br />

Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten,<br />

in denen die durch Rechtsverordnung zur<br />

Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten werden,<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen<br />

des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />

a, c und d.<br />

§1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz:<br />

Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Nicht betroffen.<br />

Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen.<br />

• Der sachgerechte, den Vorschriften entsprechende<br />

Umgang mit Verbrennungsanlangen,<br />

Abfällen und Abwässern wird vorausgesetzt.<br />

• Von der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften<br />

wie z.B. der EnEV wird ausgegangen.<br />

vgl. Tabelle 1<br />

• Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften<br />

beim Einbau und Unterhalt von Verbrennungsanlage<br />

wird vorausgesetzt.<br />

• Das Vorhaben wird in einem ausgewiesenen,<br />

bereits vorbelasteten Gewerbegebiet realisiert.<br />

• Neupflanzungen auf privaten Grünflächen,<br />

Fassaden- und Dachbegrünung tragen zur Minimierung<br />

der Luftbelastung bei.<br />

Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen.<br />

(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend<br />

umgegangen werden; (...) die Möglichkeiten der<br />

Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung<br />

und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />

(sind)zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf<br />

das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

Die Änderung des Bebauungsplans dient der<br />

Förderung der Innenentwicklung und der Nachverdichtung<br />

innerhalb eines bestehenden Gewerbegebiets.<br />

Die Erhöhung der GRZ von 0,6 auf<br />

0,8 hat nur geringe Auswirkungen auf die maximale<br />

Versiegelung, da durch Zufahrten, Stellplätzen<br />

u.Ä. bereits eine Gesamtversiegelung bis 0,8<br />

zulässig war.<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG

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