Stadt Kornwestheim
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6 Berücksichtigung der Zielvorgaben der Fachgesetze<br />
Zielvorgaben der Fachgesetze<br />
Berücksichtigung der<br />
Zielvorgaben bei der Planung<br />
Baugesetzbuch<br />
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung:<br />
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:<br />
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen<br />
ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt,<br />
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen<br />
und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter<br />
und sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte<br />
Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame<br />
und effiziente Nutzung von Energie,<br />
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie<br />
von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser,<br />
Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten,<br />
in denen die durch Rechtsverordnung zur<br />
Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />
nicht überschritten werden,<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen<br />
des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />
a, c und d.<br />
§1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz:<br />
Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Nicht betroffen.<br />
Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen.<br />
• Der sachgerechte, den Vorschriften entsprechende<br />
Umgang mit Verbrennungsanlangen,<br />
Abfällen und Abwässern wird vorausgesetzt.<br />
• Von der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften<br />
wie z.B. der EnEV wird ausgegangen.<br />
vgl. Tabelle 1<br />
• Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften<br />
beim Einbau und Unterhalt von Verbrennungsanlage<br />
wird vorausgesetzt.<br />
• Das Vorhaben wird in einem ausgewiesenen,<br />
bereits vorbelasteten Gewerbegebiet realisiert.<br />
• Neupflanzungen auf privaten Grünflächen,<br />
Fassaden- und Dachbegrünung tragen zur Minimierung<br />
der Luftbelastung bei.<br />
Vgl. Kapitel 2 Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen.<br />
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend<br />
umgegangen werden; (...) die Möglichkeiten der<br />
Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung<br />
und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />
(sind)zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf<br />
das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans dient der<br />
Förderung der Innenentwicklung und der Nachverdichtung<br />
innerhalb eines bestehenden Gewerbegebiets.<br />
Die Erhöhung der GRZ von 0,6 auf<br />
0,8 hat nur geringe Auswirkungen auf die maximale<br />
Versiegelung, da durch Zufahrten, Stellplätzen<br />
u.Ä. bereits eine Gesamtversiegelung bis 0,8<br />
zulässig war.<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
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ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG