Newsletter - Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion Wuppertal
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<strong>Newsletter</strong><br />
19.09.2008 Ausgabe 4/2008<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
in ihrem <strong>Newsletter</strong> möchte die Fraktion Bündnis <strong>90</strong>/DIE GRÜNEN regelmäßig über die<br />
<strong>Wuppertal</strong>er Kommunalpolitik informieren, aktuelle Themen aufgreifen, Ratsinitiativen<br />
vorstellen, Termine bekannt geben und, und, und....<br />
Wir möchten Sie ermutigen, mit uns per Email unter fraktion@gruene-wuppertal.de Kontakt<br />
aufzunehmen und Ihre Meinung, Ihre Anregungen oder auch Ihre Kritik zu äußern. Wir<br />
freuen uns auf Sie!<br />
Gerta Siller<br />
Fraktionssprecherin<br />
Peter Vorsteher<br />
Fraktionssprecher<br />
Hier sind unsere aktuellen Themen:<br />
Bürgerbegehren gegen die Schließung der Hauptschule Cronenberg<br />
Beteiligung eines strategischen Partners an der WSW Energie & Wasser AG<br />
Hösterey-Gelände, ein Endlager<br />
Baustellenbedingter LKW-Verkehr am Standort Parkstraße/Erbschlö<br />
Datenhandel in <strong>Wuppertal</strong><br />
Soziale Folgen explodierender Energiekosten<br />
Kommunaler Eigenanteil bei der Finanzierung von Kindergartenplätzen neu regeln<br />
Fraktionsfinanzierung nach Gutsherrenart<br />
Bürgerbegehren gegen die Schließung der Hauptschule Cronenberg<br />
Über 15.000 Unterschriften hat die Elterninitiative in kürzester Zeit für das Bürgerbegehren gesammelt,<br />
das die Schließung der Hauptschule Cronenberg verhindern soll. Eine beachtliche Leistung! In der<br />
Ratssitzung am 15.09. waren die PolitikerInnen an der Reihe und sollten beurteilen, ob das<br />
Bürgerbegehren den formalen Ansprüchen genügt, um dann einen Bürgerentscheid einzuleiten. CDU<br />
und SPD folgten dem Vorschlag der Verwaltung. <strong>Die</strong> vertrat die Auffassung, dass die Kosten für den<br />
Unterhalt der Schule im Bürgerbegehren zu niedrig angesetzt sei. Eine Anfrage der GRÜNEN brachte zu<br />
Tage, dass sich kaum noch jemand erinnern kann, wann die die Verwaltung einen Beitrag zur<br />
Renovierung des Gebäudes geleistet hat. <strong>Die</strong> Antwort der Verwaltung lesen Sie hier
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Der Fraktionssprecher der GRÜNEN, Peter Vorsteher, hat im Rat am 15.09. noch einmal alle Argumente<br />
für den Erhalt der Hauptschule zusammengefasst. Seine Rede können Sie hier lesen.<br />
Der Vorschlag des Bürgerbegehrens, wie der Erhalt der Hauptschule finanziert werden soll, wurde<br />
ebenfalls nicht akzeptiert. Eine rechtliche Stellungnahme, von den GRÜNEN in Auftrag gegeben, kommt<br />
allerdings zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Jetzt bleibt der Elterninitiative nur, die<br />
Rechtmäßigkeit vor Gericht klären zu lassen. Das wäre auch die letzte Möglichkeit, sich für den Erhalt<br />
der Cronenberger Hauptschule einzusetzen.<br />
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Beteiligung eines strategischen Partners an der WSW Energie & Wasser AG<br />
<strong>Die</strong> Fraktion Bündnis <strong>90</strong>/DIE GRÜNEN hat sich gegen den Verkauf von 33,1% der WSW an den<br />
Stromkonzern Electrabel ausgesprochen. Wie schon eine Woche zuvor die Mitgliederversammlung, hat<br />
auch die Fraktion der GRÜNEN in der Ratssitzung einstimmig dagegen votiert. Electrabel bietet zwar<br />
fast stolze 300 Mio. Euro für die WSW-Anteile, es gibt aber gravierende negative Aspekte bei diesem<br />
Handel: Electrabel kann zukünftig alle wichtigen Entscheidungen blockieren, der Vertrag über diese<br />
strategische Partnerschaft wird über 20 Jahre abgeschlossen, wobei die WSW eine<br />
Mindeststromabnahme garantieren, die den Anforderungen notwendiger Energieeinsparungen und<br />
dadurch sinkender Energieverbräuche widerspricht.<br />
<strong>Die</strong> geplante Beteiligung an neuen Kohlekraftwerken ist nicht mit den Klimaschutzzielen der<br />
Bundesregierung vereinbar. Das Ziel, 40% weniger CO 2 -Belastung bis 2020 zu erreichen und 80%<br />
weniger bis 2050, ist mit dem Neubau von Kohlekraftwerken nicht zu erreichen. <strong>Die</strong> in Aussicht gestellte<br />
Beteiligung an Gas- und Dampfturbinenkraftwerken und einem Off-Shore Windpark halten wir für ein<br />
ökologisches Feigenblatt. GRÜNE favorisieren dagegen kommunale Beteiligungen, den konsequenten<br />
Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung und regenerativer Energien. <strong>Die</strong> Rede unserer Fraktionssprecherin<br />
Gerta Siller im Rat können Sie hier lesen.<br />
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Hösterey-Gelände, ein Endlager<br />
Nach Hinweisen von besorgten BürgerInnen fragten die GRÜNEN die Verwaltung nach unsachgemäß<br />
gelagerten, möglicherweise gefährlichen Materialien auf dem Gelände der ehemaligen Fabrik Hösterey<br />
in Sudberg. <strong>Die</strong> komplette Antwort der Verwaltung können Sie hier lesen.<br />
In Kürze: es werden verschiedene Alt- und Restöle innerhalb des ehemaligen Firmengebäudes gelagert,<br />
darüber hinaus befindet sich eine Altlast auf dem Außengelände. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt<br />
besteht nicht direkt. <strong>Die</strong> Verwaltung teilt die von den GRÜNEN geäußerte Befürchtung, dass die<br />
geplante Teilung des Areals in bebaubare und unbebaubare Grundstücke dazu führen könnte, dass die<br />
Kosten für eine Altlastensanierung des unbebaubaren Teils nicht vom Eigentümer getragen werden,<br />
sondern an der Stadt hängen bleiben. Mittlerweile hat der neue Eigentümer zugesagt, wenigstens die<br />
Alt- und Restöle bis Ende September ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
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Baustellenbedingter LKW-Verkehr am Standort Parkstraße/Erbschlö<br />
Um allein das Grundstück innerhalb des Landschaftsschutzgebietes auf Scharpenacken für den Bau der<br />
geplanten Jugendvollzugsanstalt vorzubereiten wird es notwendig sein, mehr als 230.000 (!) Kubikmeter<br />
Boden abzutragen. <strong>Die</strong> GRÜNEN befürchten ebenso wie die AnwohnerInnen, dass durch die<br />
Bodenabfuhr und durch die Bautätigkeiten für die Bereitschaftspolizei, die Justizvollzugsschule und die<br />
Landesfinanzschule am Standort Parkstraße/Erbschlö ein absolutes Verkehrschaos auf den Südhöhen<br />
droht. Darüber hinaus werden die Bauarbeiten für den sogenannten Engeneering-Park auf den<br />
ehemaligen GOH-Kasernen für eine weitere Verkehrsbelastung sorgen. <strong>Die</strong> Verwaltung sieht dem<br />
jedoch bisher gelassen entgegen. Lesen Sie hier die Antwort der Verwaltung auf die GRÜNE Anfrage.<br />
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Datenhandel in <strong>Wuppertal</strong><br />
140.000 Datensätze von <strong>Wuppertal</strong>erInnen werden jährlich verkauft; Anlass genug für die GRÜNE<br />
<strong>Ratsfraktion</strong>, sich bei der Verwaltung danach zu erkundigen, nach welchen Kriterien die Daten<br />
herausgegeben werden, auf welcher Grundlage dies geschieht und welche Möglichkeiten die<br />
BürgerInnen haben, die Weitergabe ihrer Daten zu verweigern. <strong>Die</strong> Antwort der Verwaltung lesen Sie<br />
hier.<br />
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Soziale Folgen explodierender Energiekosten<br />
Der dramatische Anstieg der Energiekosten geht besonders zu Lasten einkommensschwacher<br />
Haushalte. Deshalb stellten die GRÜNEN den Antrag, den Sie hier im Wortlaut nachlesen können, dass<br />
statt eines Pauschalbetrages die tatsächlichen Energiekosten von Arbeitslosengeld II- BezieherInnen<br />
übernommen werden.<br />
Darüber hinaus machen sich die GRÜNEN in dem Antrag dafür stark, dass die WSW säumigen<br />
KundInnen nicht mehr Strom und Gas sperren soll. <strong>Die</strong> WSW soll hierzu Lösungen finden, damit<br />
Familien nicht aus Geldmangel ohne Strom, Heizung und Wasser leben müssen.<br />
Bundesregierung und WSW AG werden darin aufgefordert, sozialverträgliche und energiesparende<br />
Strom- und Gastarife zu entwickeln, das sich an dem Konzept der Verbraucherzentrale NRW anlehnt<br />
und zum Beispiel einen „Strom-Spar-Tarif“ einfordert. Energiesparen soll dabei belohnt werden, indem<br />
zunächst jedem Menschen ein monatliches Gratiskontingent an Kilowattstunden zur Verfügung gestellt<br />
wird. Alle über dieses Kontingent hinaus verbrauchte Energie wird teurer, da ein erhöhter Arbeitspreis für<br />
die VielverbraucherInnen zugrunde gelegt wird. Verwundert hat uns die Ablehnung der SPD, die sich auf<br />
Landesebene gemeinsam mit den GRÜNEN für einen „Strom-Spar-Tarif“ einsetzt. Lesen Sie hier die<br />
Rede unserer Stadtverordneten Gabriele Mahnert dazu.<br />
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Kommunaler Eigenanteil bei der Finanzierung von Kindergartenplätzen neu regeln<br />
In der Nachbarstadt in den Kindergarten – wer zahlt Über 30 <strong>Wuppertal</strong>er Kinder besuchen einen<br />
Kindergarten in Düssel. <strong>Die</strong> Stadt Wülfrath fordert deshalb <strong>Wuppertal</strong> auf, die Betreuungskosten für<br />
diese Kinder zu übernehmen. <strong>Wuppertal</strong> weigert sich mit Hinweis auf die Haushaltssituation und die<br />
Eltern sind verunsichert. Klar ist: Hier muss schnell etwas geschehen. <strong>Die</strong> GRÜNEN beantragten<br />
deshalb, dass der Rat die Landesregierung auffordern soll, den kommunalen Eigenanteil bei der<br />
Finanzierung von Kindergartenplätzen neu zu regeln.<br />
Bisher wird der kommunale Eigenanteil von der Gemeinde geleistet, auf deren Gebiet der Kindergarten<br />
liegt. Künftig sollte die Erbringung des kommunalen Eigenanteiles durch die Kommune erfolgen, in der<br />
das Kind seinen Wohnsitz hat.<br />
Rätselhafterweise weigerten sich CDU und SPD ohne Begründung, dem GRÜNEN Antrag zuzustimmen.<br />
Überzeugen Sie sich selbst von dem Antrag und lesen sie ihn hier. <strong>Die</strong> Rede unseres Stadtverordneten<br />
Paul Yves Ramette können Sie hier nachlesen.<br />
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Fraktionsfinanzierung nach Gutsherrenart<br />
Gegen den Widerstand aller anderen Fraktionen beschlossen CDU und SPD ein neues Konzept für die<br />
Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen.<br />
Im Grundsatz wollen auch die GRÜNEN ein neues Modell. Auch wir wollen, dass die Fraktionen einen<br />
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und auch wir wollen ein neues, transparentes System der<br />
Fraktionenfinanzierung. Einsparmaßnahmen dürfen aber nicht einzig und allein auf dem Rücken der<br />
kleinen Fraktionen umgesetzt werden, die großen Fraktionen müssen verhältnismäßig auch einen<br />
Beitrag leisten.<br />
CDU und SPD sahen das anderes. Ihr Einsparvorschlag bringt 182.000 Euro im Jahr.<br />
Davon tragen CDU und SPD 9 %, die kleinen Fraktionen aber 91 %. Fairness geht anders, natürlich<br />
haben die GRÜNEN und alle anderen Fraktionen gegen den Vorschlag gestimmt.<br />
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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis <strong>90</strong>/<strong>Die</strong> Grünen vom 28.07.2008<br />
- Hauptschule Berghauser Str. 45 -<br />
1) Frage: In welchem Jahr wurde das Dach des Haupthauses zuletzt komplett erneuert<br />
Antwort: Wann es vor der Gründung des GMW eine Dacherneuerung gegeben hat, lässt sich aus den
zur Verfügung stehenden Unterlagen leider nicht ableiten.<br />
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2) Frage: In welchem Jahr wurden die Fenster des Haupthauses zuletzt komplett erneuert und welche<br />
Art von Fenstern sind zur Zeit im Hauptgebäude installiert<br />
Antwort: Es sind Holzfenster vorhanden. Wann diese – vor der Gründung des GMW – eingebaut<br />
wurden, lässt sich aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen leider nicht ableiten. Bei einer<br />
Erhebung im Jahr 2006 wurde festgestellt, dass der Anstrich erneuerungsbedürftig ist, die Fenster<br />
selbst aber wohl noch bis zu 10 Jahren halten dürften.<br />
3) Frage: <strong>Die</strong> sanitären Anlagen im Haupthaus sind in einem sehr schlechten Zustand. In welchem<br />
Jahr wurden sie zuletzt komplett erneuert<br />
Antwort: Wann die Sanitäranlagen – vor der Gründung des GMW – eingebaut oder erneuert wurden,<br />
lässt sich aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen leider nicht ableiten. Bei einer Erhebung im<br />
Jahr 2006 wurde festgestellt, dass die Toiletteneinrichtung aber wohl noch bis zu 10 Jahren halten<br />
dürfte.<br />
4) Frage: Sind der Verwaltung die Schäden durch Feuchtigkeit in den 2 Technikräumen im<br />
Kellerbereich bekannt Seit wann sind diese Schäden schon vorhanden In welchem Zeitraum plant<br />
die Verwaltung die Sanierung<br />
Antwort: Bei der im Jahr 2006 durchgeführten Erhebung wurden im Kellergeschoss alte, abgetrocknete<br />
Feuchtigkeitsschäden vorgefunden. Akuter Handlungsbedarf wurde nicht gesehen. Vor dem<br />
Hintergrund der beschlossenen Aufgabe der Schule ist nicht beabsichtigt, die nach wie vor sichtbaren<br />
Verfärbungen im Putz bzw. im Anstrich zu beseitigen.<br />
5) Frage: Seit wann gibt es Planungen für eine Schulküche im Altbau und gibt es einen konkreten<br />
Zeitplan für die Umsetzung<br />
Antwort: Falls hiermit die Erneuerung der Lehrküche gemeint ist, kann dazu mitgeteilt werden, dass<br />
diese ursprünglich für 2006 vorgesehen war. Nachdem sich aber die Zahl der Anmeldungen neuer<br />
Schülerinnen und Schüler drastisch verringert hatte und damit der Bestand der Schule fraglich wurde,<br />
hat der Stadtbetrieb Schulen entschieden, diese Erneuerung einstweilen zurückzustellen. Zz. werden<br />
erforderliche Reparaturen oder Teilerneuerungen (z.B. zwei Gasherde) vorgenommen.<br />
6) Frage: Brandschutzmaßnahmen für den Leichtbau stehen seit langem aus. Kann die Schule genau<br />
wie das Schauspielhaus und das Opernhaus auf eine schnelle Sanierung dieses gefährlichen<br />
Bereiches rechnen Wann soll dies der Fall sein<br />
Antwort: Nach einer im Jahre 2006 kurzzeitig von der Bauaufsicht verfügten Sperrung der Räume 8<br />
und 9 konnten diese Anfang 2007 – nach Errichtung von Gerüsttreppen und Durchführung anderer<br />
kleiner Verbesserungsmaßnahmen – der Schule wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.<br />
<strong>Die</strong> Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrer im Gebäude ist damit zurzeit<br />
gewährleistet. Eine umfassende (Brandschutz-) Sanierung des Gebäudes ist mit Blick auf die<br />
beschlossene Auflösung der Schule nicht beabsichtigt.<br />
7) Frage: Wann wurde vorbeugender Brandschutz zuletzt in welchem Jahr im Gebäude Berghauser<br />
Straße 45 umgesetzt Gibt es über diese Begehung ein Protokoll, das für Stadtverordnete einsehbar<br />
ist<br />
Antwort: <strong>Die</strong> letzte Wiederkehrende Prüfung der gesamten Schule hat am 31.10.2006 stattgefunden.<br />
Der Bericht dazu stammt vom 04.01.2007. <strong>Die</strong>ser kann bei Bedarf sowohl bei 105.2 als auch bei 206<br />
oder beim GMW eingesehen werden. <strong>Die</strong> Beanstandungen wurden abgearbeitet (s. auch Ziff. 6).<br />
8) Frage: Trifft es zu, dass alle in den letzten Jahren vorgenommenen Maßnahmen, konkret:<br />
- Sanierung von 2 Informatikräumen<br />
- Renovierung diverser kleiner Räume
- Renovierung des Flurs im Leichtbau<br />
- Renovierung des Flurs im Altbau<br />
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ausschließlich von der Schule und dem Schulverein durchgeführt worden ist<br />
Antwort: <strong>Die</strong> Schule hat zwei Informatikräume neu eingerichtet. Nachdem ursprünglich seitens des<br />
Medienzentrums die Bereitschaft bestanden hatte, die Vernetzungskosten zu übernehmen, wurde<br />
davon kein Gebrauch gemacht, weil die Schule die Vernetzung von einem Elektrounternehmen<br />
kostenlos erhielt.<br />
<strong>Die</strong> Renovierung von Räumen ist grundsätzlich nicht Aufgabe des GMW. Soweit Schulen allerdings<br />
selbst im Sinne einer Verschönerung tätig werden, wird in der Regel das dafür erforderliche Material<br />
vom GMW beschafft. So geschah es auch hier.<br />
9) Frage: Welche investiven Mittel wurden von der Verwaltung im Zeitraum der letzten zehn Jahre für<br />
die Hauptschule Berghauser Straße eingesetzt Wir bitten um Auflistung der konkreten Summen für<br />
jedes Jahr.<br />
Antwort: In den Jahren seit Gründung des GMW wurden an dieser Schule keine Investitionen<br />
vorgenommen. Lediglich Bauunterhaltungsaufwand wurde getrieben – dies allerdings in nicht geringem<br />
Umfang. Er summiert sich auf rd. 451 T€ in den Jahren 2000 bis 2005 (wobei eine Aufteilung auf<br />
einzelne Jahre heute nur noch schwer möglich wäre), im Jahr 2006 auf rd. 22 T€ und im Jahr 2007 auf<br />
ca. 35 T€.<br />
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Bürgerbegehren gegen die Schließung der Hauptschule Cronenberg<br />
Rede unseres Fraktionssprechers, Peter Vorsteher<br />
Herr Oberbürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen.<br />
Der Vorschlag der Verwaltung, das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule Berghauser Straße<br />
als unzulässig zu erklären, ist für die Grüne <strong>Ratsfraktion</strong> nicht akzeptabel.<br />
Unstrittig ist, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren ein Rückbau der<br />
Infrastruktur notwendig wird. Das gilt auch für die einzelnen Schulformen.<br />
Strittig aus unserer Sicht ist aber, dass die Schulverwaltung bei ihrer<br />
Planung die Qualität des Unterrichtes in ihre Entscheidung nicht einbezogen hat. Wie anders ist es zu<br />
erklären, dass die Hauptschule die die höchste Quote an 10 b - Zulassungen aller <strong>Wuppertal</strong>er<br />
Hauptschulen vorzuweisen hat, geschlossen werden soll<br />
Ebenfalls nicht bewertet wurde die sehr gute Vernetzung im Stadtteil im Bereich der Wirtschaft und des<br />
Einzelhandels. So fordert auch die Gemeinschaft der Cronenberger Unternehmer, den Erhalt der<br />
Hauptschule. <strong>Die</strong> Einrichtung des Technikraumes an der Schule haben die in der WIC organisierten<br />
Einzelhändler großzügig unterstützt. Zudem bieten die Unternehmen und der Handel Praktikumsplätze<br />
und Lehrstellen.<br />
In der Hauptschule Berghauser Straße arbeiten das Kollegium, Eltern und Schüler eng zusammen was<br />
in der Außenwerbung im Stadtteil sehr gut ankommt und bei der Anwerbung von Sponsoren sehr<br />
hilfreich ist.<br />
<strong>Die</strong>ser gute Ruf der Schule hat sich bei den Eltern und Schülern in <strong>Wuppertal</strong> herumgesprochen. Viele<br />
Schülerinnen und Schüler nehmen zum Teil weite Wege auf sich, um die Schule Berghauser Straße zu<br />
besuchen.<br />
Logischerweise kommt ein hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler aus Ronsdorf, da der Stadtteil<br />
Ronsdorf über keine Hauptschule mehr verfügt.
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Dafür liegt der Anteil der Cronenberger Kinder an den Schülern der Gesamtschule Ronsdorf bei 40 %.<br />
Das wurde bis jetzt auch nie als Nachteil für die gute Arbeit der Erich Fried Gesamtschule gewertet.<br />
Ein Vorteil der Hauptschule Berghauser Straße ist es, dass sie eine kleine zweizügige Schule ist. Das<br />
sichert kleine Klassen, in der auch die schwächeren Kinder individuell gefördert werden können.<br />
Anders sieht es dagegen in Lernfabriken mit zum Teil 1000 Schülern aus, wo die Kinder häufig in zu<br />
großen Klassen untergehen. In der Berghauser Straße bekommen auch Kinder aus bildungsfernen<br />
Schichten ein gutes Fundament für ihr weiters Leben.<br />
Und das soll jetzt alles in Frage gestellt werden, nur weil die Verwaltung die Qualität der Schule<br />
überhaupt nicht bewertet hat. Das hält meine Fraktion für sehr fragwürdig.<br />
Auch spielt es für die Verwaltung offenbar keine Rolle, dass die Elterninitiative innerhalb von nur 6<br />
Wochen in den Sommerferien fast 15000 Unterschriften gesammelt hat und damit der Bürgerwille zum<br />
Erhalt der Schule Berghauser Straße mehr als deutlich geworden ist.<br />
Nein, die Verwaltung versucht, das Bürgerbegehren über den Deckungsvorschlag zu kippen. Von der<br />
Verwaltung haben wir auf unsere Anfrage (Nummer 9) die Antwort bekommen, dass in den letzten 8<br />
Jahren, also seit Bestehen des Gebäudemanagements keine investiven Maßnahmen an der<br />
Hauptschule mehr durchgeführt wurden. Was vor der Gründung des Gebäudemanagements investiert<br />
worden ist, kann leider auch nicht beantwortet werden.<br />
Mit der Anforderung, auch die Investitionskosten in die Höhe des Deckungsvorschlages einzubeziehen,<br />
macht man jedes Bürgerbegehren in <strong>Wuppertal</strong> unmöglich.<br />
Meine Fraktion stellt dieses Vorgehen in Frage, denn der Gesetzgeber kann das so nicht gewollt<br />
haben! In einer Stadt unter vorläufiger Haushaltsführung müssen Bürger für ein Bürgerbegehren<br />
Deckungssummen nachweisen, die die Stadt selbst nicht in der Lage ist, zu investieren. Denn es ist<br />
nachweisbar, dass die Stadtverwaltung <strong>Wuppertal</strong> selbst über einen sehr langen Zeitraum nichts in die<br />
Schule investiert hat und die aufgeschobene Summe jetzt der Bürgerinitiative in die Schuhe schieben<br />
will.<br />
<strong>Die</strong> Grüne <strong>Ratsfraktion</strong> findet, das ist ein Skandal erster Güte.<br />
Auch alle Versuche im Vorfeld der Entscheidung, die CDU für eine Verbundlösung mit einer anderen<br />
<strong>Wuppertal</strong>er Schule zu gewinnen, wie es der CDU- Landtagsabgeordnete Horst Ellinghaus in der<br />
Cronenberger Woche vorgeschlagen hatte, schlugen fehl. <strong>Die</strong> CDU hier vor Ort hat eine solche Lösung<br />
blockiert! Wenn wir in das Bergische Umfeld schauen - konkret nach Solingen - hat dort ein sehr<br />
engagierter Bezirksbürgermeister eine Lösung mit einer Verbundschule hinbekommen. Er trägt den<br />
Namen Paul Westebbe und ist im Hauptberuf Parteigeschäftsführer der <strong>Wuppertal</strong>er CDU!<br />
Unter anderen mit den gleichen Vorzeichen wie in <strong>Wuppertal</strong> - Cronenberg auch dort fehlten durch die<br />
Bevölkerungsentwicklung Kinder.<br />
Wir stellen fest dass die <strong>Wuppertal</strong>er CDU ihr Landesparteiprogramm zur Stärkung der Hauptschulen<br />
in <strong>Wuppertal</strong> nicht zum Einsatz bringt und die qualitativ beste Hauptschule schließen will.<br />
Wir halten fest:<br />
In <strong>Wuppertal</strong> wird der Bürgerwille konsequent missachtet, auch auf die Gefahr hin, dass die<br />
Wahlbeteiligung noch weiter in den Keller geht.<br />
Aber Sozialdemokratische Union - aufgepasst!!!<br />
Nächstes Jahr gibt es ein ganz großes Bürgerbegehren und das heißt Kommunalwahl. Deren Ergebnis<br />
können sie dann nicht für ungültig erklären!<br />
Ich komme nun zum Ende meiner Rede:
Meiner Fraktion liegt ein Rechtsgutachten vor, das im Gegensatz zu der Verwaltungsmeinung zum<br />
Ergebnis kommt, dass der Deckungsvorschlag der Bürgerinitiative ausreichend ist.<br />
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Deshalb schlägt meine Fraktion der Bürgerinitiative vor, ja wir ermuntern sie dazu, den Klageweg<br />
einzuschlagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU und SPD Fraktion, das Thema Schließung<br />
der Hauptschule Berghauser Straße ist längst noch nicht durch - es fängt gerade erst an spannend zu<br />
werden!<br />
Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit<br />
Zurück nach oben<br />
Beteiligung eines strategischen Partners an der WSW Energie & Wasser AG<br />
Rede unserer Fraktionssprecherin, Gerta Siller<br />
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeistern,<br />
sehr geehrte Stadtverordnete,<br />
mit der Drucksache 0559 aus 2008 empfiehlt uns die Verwaltung heute, dem Verkauf von 33,1 % der<br />
Aktien an der WSW an die Electrabel Deuschland AG zuzustimmen.<br />
Und es ist eine Menge Geld, die Electrabel für die Beteiligung bietet. Rund 300 Millionen €! Allein mit<br />
der Bareinlage könnte sofort der gesamte Kredit, mit dem die RWE-Anteile zurückgekauft wurden,<br />
getilgt werden.<br />
Sehr verlockend.<br />
Aber schauen wir doch erst einmal, wer da mit uns ins Geschäft kommen will:<br />
Das Unternehmen Electrabel ist das, was man heute allgemein als Global Player der Energiewirtschaft<br />
bezeichnet. Es gehört zum Energiemulti Gaz de France (SUEZ) und möchte mit einer Beteiligung an<br />
den WSW im deutschen Markt Fuß fassen. Das ist der Hintergrund, warum das Unternehmen uns 145<br />
Mio € in Bar und rund 150 Mio € an Sacheinlagen bietet.<br />
Wie gesagt, sehr verlockend.<br />
Schauen wir uns die Sacheinlagen an:<br />
Das ist zum Einen die Beteiligung als Energieproduzent, die Beteiligung als Energielieferant und die<br />
Vermarktung. Darüber hinaus soll die WSW an einer Energieeffizenzargentur mit Sitz in <strong>Wuppertal</strong><br />
beteiligt werden. Dadurch, so heißt es, wäre es möglich, das vorhandene Know How der WSW noch<br />
besser zu vermarkten.<br />
Verlockend.<br />
Auch wird uns eine Beteiligung an Anlagen zugesichert, die erneuerbare Energien produzieren sollen.<br />
<strong>Die</strong> Rede ist hier von einem Offshore Windenergie-Park und einem Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk.<br />
Für GRÜNE sehr, sehr verlockend.<br />
Aber, meine Damen und Herren,<br />
<strong>Die</strong> Offshore Anlage ist leider, genau wie das GuD Kraftwerk reine Zukunftsmusik. Um nicht zusagen<br />
ein ökologisches Feigenblatt.<br />
Und leider muss ich auch ansonsten feststellen, der Deal sieht nur auf den ersten Blick so verlockend<br />
aus.<br />
<strong>Die</strong> Risiken, die mit der Kooperation mit dem Global Player verbunden sind, werden allerdings nirgends<br />
dargestellt oder einfach schön geredet.
<strong>Die</strong> CDU sagt dazu lediglich: "Wir verkaufen nicht das Tafelsilber"<br />
Ich sage: Electrabel wird trotz der relativ niedrigen Einlage ein erheblicher, strategischer Einfluss auf<br />
die Geschäftspolitik der WSW eingeräumt, denn<br />
wesentliche Entscheidungen dürfen nur im Konsenz getroffen werden. Konkret heißt das, Preispolitik<br />
gegenüber den Privatkunden in <strong>Wuppertal</strong> wird sich in Zukunft am shareholder-value ausrichten. <strong>Die</strong><br />
Daseinsvorsorge wird dabei zwangsläufig in den Hintergrund rücken.<br />
Hinzu kommt, dass man weitgehende Festlegungen hinsichtlich der zukünftigen<br />
Stromversorgungsstruktur getroffen hat. In der Pressemitteilung der WSW AG wird das so formuliert:<br />
(ich zitiere)<br />
Bei 74,9 Prozent liegt der Anteil der WSW an der WSW Energielösungen GmbH, die als exklusive<br />
Vertriebsplattform von WSW und Electrabel in NRW dient. Sie soll Haushalts-, Gewerbe- und<br />
Industriekunden mit Strom, Gas und Energiedienstleistungen beliefern. Dazu wird das neue<br />
Unternehmen mit langfristigen Stromlieferverträgen ausgestattet. Dabei schließt die WSW mit der<br />
Electrabel einen langfristigen Stromliefervertrag über 40 Megawatt (Kohle) und 4 Megawatt<br />
(Wasserkraft) zu besonders günstigen Konditionen ab."<br />
Und dass – meine Damen und Herren - ist dann der Punkt, an dem das Angebot für uns Grüne alles<br />
andere als verlockend erscheint.<br />
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Denn damit steigt die WSW AG langfristig in die klimaschädliche Kohlekraftwerks-Technologie ein, die<br />
lediglich einen Energieeffizienzgrad von 46 % aufweist.<br />
Kurz auch das ist nicht verlockend.<br />
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, auf welche Berechnungen die<br />
Kontingentvolumen beruhen.<br />
Konkret gefragt: wenn Erfolge in der Energieeffizienz erzielt werden, hat dann die WSW AG die<br />
Möglichkeit, diese Mengenkontingente zu reduzieren Oder heißt das nicht vielmehr, dass es ab sofort<br />
doch nicht mehr in unserem Interesse sein kann, die Bevölkerung zum Energiesparen aufzufordern.<br />
Wir wollen doch nicht auf „unserem“ Strom sitzen bleiben.<br />
Auch das für Grüne alles andere als verlockend<br />
Und auf noch eins möchte ich hinweisen: <strong>Die</strong>se strategische Bindung bedeutet gleichzeitig, dass für die<br />
WSW nur noch geringe Anreize bestehen, in Alternativen am Standort <strong>Wuppertal</strong> zu investieren.<br />
Kapital wird für die Kohleverstromung in Norddeutschland gebunden, da man sich ja an den<br />
Kraftwerksplanungen beteiligen will. Das Geld steht dann natürlich nicht mehr für Investitionen in einen<br />
klimafreundlichen Energiemix zur Verfügung. Schon gar nicht hier in <strong>Wuppertal</strong>. Oder anders<br />
ausgedrückt: Was nutzt eine Energieeffizienzagentur in <strong>Wuppertal</strong>, wenn in Niedersachsen gleichzeitig<br />
ein ineffizientes Kohlekraftwerk gebaut wird<br />
In diesem Bereich gibt es noch ganz erhebliche technische Möglichkeiten für eine dezentrale,<br />
umweltfreundliche Energieerzeugung.<br />
Was in diesem Bereich alles möglich ist, hat das <strong>Wuppertal</strong> Institut jüngst in der Studie "INFRAFUTUR"<br />
nachgewiesen. Eine erfolgreich Strategie und klare Zielsetzung mit der man in den nächsten 20 Jahren<br />
z.B. 20 % der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beziehen will.<br />
Verlockend, aber illusorisch<br />
Keineswegs. Wie das funktioniert, zeigen die Planungen der Stadtwerke München.<br />
Im Ergebnis heißt das, unter Abwägung von Ökologie UND Ökonomie (denn diese Gesichtspunkte<br />
sollte man nicht trennen):<br />
<strong>Die</strong> Verbesserungen in den Vertriebsmöglichkeiten können die eklatanten Nachteile und neuen<br />
Abhängigkeiten in der Erzeugungsstruktur nicht aufwiegen. <strong>Die</strong> Zeche werden letztendlich die<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher in <strong>Wuppertal</strong> zu zahlen haben.<br />
Und dass ist alles andere als verlockend, dass können und werden wir nicht mittragen.<br />
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Drucks.Nr. VO/0681/08<br />
SEITE 9<br />
Anfrage der vom 12.8.2008 zur Ratssitzung am 15.9.2008-09-02<br />
Hösterey – Gelände – ein „Endlager“ <br />
Frage 1:<br />
Trifft es zu, dass das Hösterey-Gelände aus baurechtlicher Sicht in zwei Grundstücke geteilt wird<br />
Ist im Falle der Bebauung eines Teilstückes die umweltgerechte Sanierung der Gesamtfläche noch<br />
gesichert<br />
Antwort:<br />
<strong>Die</strong> vom Grundstückseigentümer angestrebte Grundstücksteilung ist rechtlich zulässig und durch die<br />
Verwaltung nicht zu verhindern. Das Gelände ist in 6 Grundstücke aufgeteilt worden. Der<br />
Teilungsantrag wurde am 04.06.08 genehmigt. Baugenehmigungen für 2 Doppelhäuser auf<br />
dementsprechend 4 Grundstücken wurden erteilt. Weitere Teilungsanträge liegen nicht vor, wären aber<br />
grundsätzlich genehmigungsfähig. <strong>Die</strong> Teilung birgt grundsätzlich die Gefahr, dass lediglich die<br />
bebaubaren Grundstücksteile vermarktet werden und die Umweltgefahr durch die Altlast auf dem<br />
restlichen Grundstück nicht zeitnah oder gar nicht durch den Grundstückseigentümer beseitigt wird.<br />
Letztendlich könnte die Sanierung auf die Stadt zurückfallen, die dann im Rahmen einer<br />
Ersatzvornahme tätig werden müsste.<br />
Frage 2:<br />
<strong>Die</strong> Verwaltung wird um Auskunft gebeten, was konkret in den Fässern und Tanks gelagert wird.<br />
Antwort:<br />
Eine erneute Begehung des alten Fabrikgebäudes mit dem Grundstückseigentümer hat im August<br />
2008 stattgefunden. <strong>Die</strong> im Raum stehenden Befürchtungen, es könnten Stoffe in umweltgefährdender<br />
Weise ausgetreten sein, haben sich nicht bestätigt.<br />
In dem Gebäude lagern im Wesentlichen Schneidöle, Altöle aus dem Härtereibetrieb und Heizöl. Ein<br />
Heizöltank ist in einem entsprechendem Auffangraum untergebracht, ein weiterer ist lediglich mit<br />
Restölen gefüllt.<br />
Nach entsprechender Aufforderung der Umweltbehörde, das Gebäude gegen den Zutritt Unbefugter zu<br />
sichern, hat der neue Grundstückeigentümer dies zeitnah Anfang Mai 2008 veranlasst. Zusätzlich hat<br />
er das Gelände durch einen Bauzaun abgesperrt. Dennoch kommt es offensichtlich zu gewaltsamen<br />
Einbrüchen.<br />
Frage 3:<br />
Ist die Lagerung nach aktuellem Umwelt- und Baurecht zulässig<br />
Antwort:<br />
<strong>Die</strong> Lagerung von Ölen in dem oben beschrieben Umfang ist auf Dauer nicht zulässig.<br />
Frage 4:<br />
Liegt eine Genehmigung für die Lagerung vor<br />
Gibt es darüber hinaus eine Genehmigung dafür, dass die Fässer und Tanks ohne Auffangwannen<br />
gelagert werden<br />
Antwort:<br />
Oberirdische Tanks, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, müssen ab einer Größe von<br />
über 10.000 Litern einer regelmäßigen Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden.<br />
Eine dauerhafte Lagerung von Fässern mit wassergefährdenden Stoffen ist nur in Verbindung mit<br />
entsprechenden Auffangwannen oder unter speziellen baulichen Gegebenheiten zulässig.<br />
Eine Genehmigung für die Lagerung liegt hier nicht vor.<br />
Frage 5:<br />
Wenn die letzten beiden Fragen mit Nein beantwortet werden: wie gedenkt die Stadt mit der Lagerung<br />
und den darin zu vermutenden Gefahrenpotenzialen weiterhin zu verfahren
Antwort:<br />
SEITE 10<br />
<strong>Die</strong> Restöle stammen noch aus der Insolvenz der ehemaligen Fa. Hösterey. Eine dauerhafte Duldung<br />
der Lagerung in dem gesicherten Gebäude war zu keiner Zeit seitens der Umweltbehörde beabsichtigt.<br />
Vielmehr sollte schrittweise zuerst die Chrom VI-Ablagerung im südwestlichen Geländeteil saniert und<br />
dann im Zuge einer Wieder- bzw. Umnutzung das Problem des verunreinigten Fabrikgebäudes incl. der<br />
Produktionsreste gelöst werden. Ein Wechsel des Grundstückseigentümers Mitte des Jahres hat<br />
diesen Prozess leider verzögert. <strong>Die</strong> Sanierung der Altlast ist inzwischen ordnungsbehördlich verfügt<br />
worden.<br />
Der neue Grundstückseigentümer hat eine ordnungsgemäße Entsorgung der Öle bis Ende September<br />
2008 zugesagt.<br />
Zurück nach oben<br />
Baustellenbedingter Lkw-Verkehr und andere Fragestellungen in Bezug auf die geplanten<br />
Landesvorhaben im Bereich Parkstraße / Erbschlö<br />
Große Anfrage der Fraktion Bündnis <strong>90</strong> / <strong>Die</strong> Grünen vom 26.08.2008<br />
<strong>Die</strong> Anfrage der Fraktion Bündnis <strong>90</strong> / <strong>Die</strong> Grünen beinhaltet Aspekte, die teilweise über die<br />
Regelungstiefe auf Bebauungsplanebene hinausgehen. <strong>Die</strong> Verwaltung hat deshalb Angaben des Bauund<br />
Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB, Vorhabenträger) eingeholt und beantwortet die Fragen wie folgt:<br />
1. Nach vorliegenden Informationen haben die Bodenuntersuchungen ergeben, dass der Boden<br />
im Bereich des Langwaffen-Schießstandes auf einer größeren Fläche nicht ausreichend<br />
standfest ist. Er muss mehrere Meter tief abgegraben und mit standfestem Boden wieder<br />
aufgefüllt werden.<br />
und<br />
Wie groß ist die Bodenmenge in Kubikmeter, die abgegraben werden muss<br />
Wie viele Kubikmeter standfester Boden muss im Rahmen des Bodenaustausches<br />
angefahren werden<br />
2. Eine Prüfung des offengelegten Bebauungsplans hat ergeben, dass für die JVA auf einer<br />
großen Fläche im Nordwesten des Schießstandes Boden mit einer Mächtigkeit bis zu 10 m<br />
abgegraben werden muss. Hierzu gehören auch Randwälle des Schießstandes.<br />
Möglicherweise kann ein Teil des standfesten Bodens an anderer Stelle wieder eingebaut<br />
werden.<br />
Antwort:<br />
Wie groß ist die Bodenmenge in Kubikmeter, die an- und abgefahren werden muss<br />
Der notwendige Bodenabtrag für den Bau der JVA hängt nur in wenigen Bereichen vorrangig mit der<br />
Standfestigkeit des Bodens zusammen. Im Rahmen der Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass<br />
auf einem großen Teil des Geländes die Bodenklasse 7 (= “felsiger, sehr tragfähiger Boden“)<br />
vorzufinden ist. Der Baumaßnahme liegt ein städtebaulicher Entwurf zu Grunde, der die Vorgabe<br />
enthält, die Topographie des Geländes zu nutzen und die zukünftigen Gebäude bestmöglich in den<br />
Landschaftsraum einzufügen. Um dies zu erreichen, ist nach Abschätzung des BLB für den Bau der<br />
JVA aufgrund der vorhandenen Topographie ein Bodenabtrag mit entsprechender Abfuhr von rund<br />
230.000 m³ Erdreich notwendig. Darüber hinausgehende Aushubmassen werden für Auffüllungen<br />
innerhalb des Geländes verwendet; hierfür liegt jedoch keine Massenermittlung vor. Aus den<br />
Festsetzungen des Entwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1115V ist jedoch<br />
ersichtlich, dass neben der hinteren Schussfangmauer auch der südliche Randwall des ehemaligen<br />
Schießstandes erhalten bleibt. Erdmassen für spätere Verfüllungen dürfen nur auf dem Grundstück<br />
gelagert werden. Eine Anfuhr von Bodenmassen ist nicht vorgesehen.<br />
Genauere Angaben zu der organisatorischen Abwicklung des Abfahrens können aufgrund des<br />
derzeitigen Planungsstandes vom BLB noch nicht gemacht werden, da die hierzu notwendigen<br />
Berechnungen vor dem Hintergrund der Baulogistik als Bestandteil des Angebotes von den potentiellen
SEITE 11<br />
Bietern zu konzeptionieren sind. Für den Abtransport hat der Unternehmer die noch zu errichtende<br />
Baustraße zu nutzen. <strong>Die</strong>se wird interimistisch auf bestehenden Wegen oder derzeit vorhanden, später<br />
im Zuge der Maßnahmen zurück zu bauenden Flächen (wie z.B. der bestehenden Panzerstraße oder<br />
dem zurück zu bauenden Sportplatz) und im Bereich der späteren Erschließungsstraße geführt. Im<br />
Wesentlichen wird der gesamte Baustellenverkehr über diese Baustraße abgewickelt (vgl. Antwort zu<br />
Frage 3). Der BLB hat den Unternehmen für die Angebotserstellung auferlegt, alle umweltrelevanten<br />
Belange und rechtlichen Auflagen zu beachten. Vergabekriterium für den BLB ist nicht vorrangig der<br />
Preis, sondern auch die konzeptionelle, logistische und terminliche sowie fach- und umweltgerechte<br />
Umsetzung des Bauvorhabens vor dem Hintergrund der grundstücksspezifischen und der die<br />
Anwohner betreffenden Interessen.<br />
3. Auf der Wiese im Südosten des Schießstandes sind umfangreiche Anlagen für die Rückhaltung<br />
und Versickerung von Niederschlagswasser (Regen- und Versickerungsbecken) vorgesehen.<br />
Wie viele m³ Boden müssen für diese Anlagen abgefahren werden<br />
Antwort:<br />
Aufgrund des Regen- und Versickerungsbeckens im Süd-Osten ist nur mit sehr geringen<br />
Erdbewegungen zu rechnen. Hier wird ein Bodenabtrag mit entsprechender Abfuhr von rund 10.000 m³<br />
Erdreich notwendig. Um die Belastungen für die Hofschaft in der Zeit der Baumaßnahme möglichst<br />
gering zu halten, sind diese Bodenmassen laut Vergabevoraussetzungen die einzigen, welche von<br />
dem potentiellen Unternehmer im Zuge der Errichtung der JVA durch das Gebiet Erbschlö abgefahren<br />
werden können. Hierzu ist während der gesamten Baumaßnahme ein Zeitraum von voraussichtlich drei<br />
bis vier Wochen einzukalkulieren.<br />
4. Vermutlich müssen in der Summe allein für das Baufeld der JVA mehrere 100.000 m³ Boden<br />
abgefahren werden. Nach den Plänen des Landes hat diese Baustelle Vorrang. Hinzu kommt<br />
der Boden, der für die anderen Anlagen des Landes (Polizei, Landesschulen) abgefahren<br />
werden muss.<br />
Antwort:<br />
Wie viel Kubikmeter Boden müssen für die einzelnen Landeseinrichtungen abgefahren<br />
werden<br />
Welcher Zeitrahmen ist für den Bodentransport der einzelnen Einrichtungen vorgesehen<br />
Welche Straßen (Erbschlö, Parkstraße) werden durch den zusätzlichen LKW-Verkehr<br />
belastet<br />
Mit wie vielen LKW-Fahrten, einschließlich Rückfahrten, ist in diesen Straßen zu rechnen.<br />
Nach Auskunft des BLB können für den Bereich der Polizei und der Landesschulen derzeit noch keine<br />
Angaben über anfallenden Bodenaushub getätigt werden, da die Planungen in noch nicht<br />
ausreichender Weise fortgeschritten sind. <strong>Die</strong> Ausschreibung zu den beiden Modulen erfolgt erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt, so dass noch keine Angaben hierzu vorliegen.<br />
Das Terminkonzept und die Baulogistik sind Bestandteil der Ausschreibung der Bauleistungen.<br />
Angebote liegen dem BLB noch nicht vor, so dass derzeit keine Angaben zum Zeitraum für den<br />
Bodentransport gegeben werden können. Eine detaillierte Baustellenlogistik wird in den nächsten<br />
Monaten erarbeitet. Auch hinsichtlich der zu erwartenden LKW-Fahrten können dementsprechend<br />
noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden. Den Unternehmen wird für die Angebotserstellung<br />
entsprechend der Baumaßnahme JVA auferlegt, alle umweltrelevanten Belange und rechtliche<br />
Auflagen sowie die Belange der Anwohner zu beachten.<br />
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.<br />
5. „Ronsdorf wird dicht sein!“ Viele Ronsdorfer befürchten, dass diese Transporte zu erheblichen<br />
Verkehrsproblemen auf der Parkstraße führen werden, zumal gleichzeitig das benachbarte<br />
Gewerbegebiet erschlossen werden soll.<br />
Gibt es für die Bauzeit der Landeseinrichtungen Verkehrsprognosen, die den<br />
baustellenbedingten LKW-Verkehr auf den Straßen Erbschlö, Parkstraße in Richtung<br />
Lichtscheid und Parkstraße in Richtung B 51 (Blombachtalbrücke) berücksichtigen
Antwort:<br />
Mit welchen zusätzlichen Immissionen (Lärm, Staub) müssen die Anlieger rechnen<br />
SEITE 12<br />
Der baustellenbedingte LKW-Verkehr kann entsprechend der vorangegangenen Antworten zeitlich und<br />
mengenmäßig noch nicht abschließend bestimmt werden.<br />
Sollten - auch bei einem zeitlichen Zusammentreffen der Verkehre aus den Baustellen für die<br />
Landeseinrichtungen und den Engineering Park GOH-Kaserne - in den genannten Bereichen<br />
temporäre Verkehrsstörungen durch übermäßiges Verkehrsaufkommen auftreten, müssten geeignete<br />
verkehrslenkenden Maßnahmen ergriffen werden. Der BLB hat zugesagt, ein Logistikkonzept für den<br />
Baustellenverkehr zu erstellen und mit der Stadt <strong>Wuppertal</strong> abzustimmen. In diese Abstimmung muss<br />
auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW einbezogen werden. Von Seiten der Stadt <strong>Wuppertal</strong> wird<br />
versucht, die Einschränkungen im Verkehrsablauf mit allen vom Aufwand her vertretbaren Mitteln zu<br />
minimieren. Zum heutigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zu zeitlichen oder<br />
räumlichen Konsequenzen gemacht werden.<br />
Wie bereits in den vorangegangenen Antworten beschrieben, minimiert der BLB die Auswirkungen auf<br />
die benachbarte Ortschaft Erbschlö durch die weitestgehende Führung des Baustellenverkehrs über<br />
eine Baustraße direkt zur L 419.<br />
6. Sind diese Arbeiten planfeststellungspflichtig Wenn ja, was bedeutet dies für die weitere<br />
Bauplanung<br />
Antwort:<br />
<strong>Die</strong> Arbeiten sind nicht planfeststellungspflichtig. <strong>Die</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Baumaßnahme incl. der erforderlichen Erdarbeiten werden durch die Rechtskraft des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1115V vorliegen.<br />
7. Sind die Erdarbeiten bereits ausgeschrieben<br />
Antwort:<br />
<strong>Die</strong> Ausschreibung für die Bauleistungen der JVA und Infrastruktur werden nach Angaben des BLB<br />
derzeit durchgeführt. <strong>Die</strong> Angebote hierzu sind noch nicht eingegangen. Für den Bereich der Polizei<br />
und der Schulen werden die Ausschreibungen noch nicht ausgeführt. Beide Projekte befinden sich<br />
derzeit im Planungsstadium der Vorplanung.<br />
8. Trifft es zu, dass bis Ende November Baurecht geschaffen werden soll, so dass im Dezember<br />
mit den Bauarbeiten angefangen werden kann<br />
Wenn ja, widerspricht dies nicht dem ausreichenden Vorlauf für die Entwicklung des<br />
sogenannten Kammmolch-Ersatzhabitates<br />
und<br />
9. Welche Auswirkungen haben diese Arbeiten für das bestehende Biotop und für die Entwicklung<br />
des sogenannten Ersatzhabitates<br />
Antwort:<br />
Das Baurecht soll bis November 2008 geschaffen werden, um dem Unternehmer der JVA mit einer<br />
entsprechenden Vorlaufzeit den Beginn der Bauarbeiten ab Dezember 2008 zu ermöglichen. Vor dem<br />
Hintergrund der Umsiedlung des Kammmolches und der Entwicklung des Ersatzhabitates<br />
einschließlich aller hierfür notwendigen Maßnahmen stehen dem Unternehmer ab Dezember jedoch<br />
nur Teilflächen des Grundstückes zur Realisierung der Baumaßnahme zur Verfügung. Das vorhandene<br />
Laichbiotop und der umgebende Landlebensraum werden bis zum 15. Mai 2009 von den<br />
Baumaßnahmen ausgeklammert. Um die Population des Kammmolches zu erhalten, wurde in einer<br />
Entfernung von ca. 150 m vom bestehenden Laichgewässer ein Ersatzhabitat angelegt. Um<br />
Auswirkungen auf das bestehende Laichgewässer durch Bauarbeiten zu vermeiden, wird der Bereich<br />
großräumig mit einem Bauzaun und einem Amphibienzaun abgesperrt. Das heutige Laichgewässer<br />
wird mit einem von der Gewässerseite her für Amphibien unüberwindbaren Zaun umgeben, so dass<br />
Tiere, die den engeren Laichplatzbereich aufgesucht haben, diesen nicht mehr verlassen können. Das<br />
vorhandene Laichbiotop und der umgebende Landlebensraum werden bis zum 15. Mai 2009 von einer<br />
Baufeldfreimachung verschont und bleiben dementsprechend funktionsfähig. Kurz vor der baulichen<br />
Inanspruchnahme werden die Tiere mit Reusen, Auslegen mit Schlangenbrettern und Gummimatten<br />
sowie durch intensives Keschern abgefangen und in das neue Habitat umgesiedelt. Um ein
SEITE 13<br />
Rückwandern zu vermeiden, wird das neue Gewässer und das Umfeld (Landhabitat) großräumig durch<br />
eine für Amphibien nicht überwindbare Abzäunung umgeben. Aufgrund der Abzäunungs- und<br />
Sicherungsmaßnahmen werden baubedingte Auswirkungen vermieden.<br />
Der Bitte aus der Großen Anfrage entsprechend werden diese Antworten auch den Mitgliedern der<br />
Bezirksvertretung Ronsdorf zugeleitet.<br />
Datenhandel in <strong>Wuppertal</strong><br />
Anfrage der Fraktion Bündnis <strong>90</strong> / <strong>Die</strong> Grünen vom 04.09.08<br />
Zurück nach oben<br />
1. In welchem Umfang erteilt die Meldebehörde einfache bzw. erweiterte Melderegisterauskünfte und<br />
welche Einnahmen werden damit erzielt<br />
<strong>Die</strong> Anzahl der jährlichen Meldeanfragen an die Stadt <strong>Wuppertal</strong> wird auf ca. 140.000 Anfragen<br />
geschätzt. <strong>Die</strong>se Anzahl beinhaltet sowohl Anfragen von Behörden wie von Privatpersonen.<br />
Rechtsgrundlage ist das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW), hier<br />
insbesondere die §§ 31, 32, 34 und 35 MG NRW. Bei ca. 0,3 % der Anfragen handelt es sich dabei<br />
um erweiterte Melderegisterauskünfte: Von diesen sind im lfd. Jahr bisher 327 erteilt worden.<br />
Im Jahr werden Einnahmen von rund 500.000 € erzielt.<br />
2. Auch wenn ein berechtigtes Interesse nicht Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft ist, so<br />
müssen nach dem Melderecht die "schutzwürdigen Interessen" der Betroffenen gewahrt bleiben. In<br />
welchen Fällen stehen nach Auffassung der Verwaltung die schutzwürdigen Interessen einem<br />
Auskunftsersuchen entgegen<br />
Schutzwürdige Interessen stehen einer Auskunftserteilung z. B. entgegen, wenn<br />
eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 6 MG NRW existiert,<br />
ein Auskunftsverbot nach § 34 Abs. 7 MG NRW verhängt ist,<br />
eine Übermittlungssperre nach §§ 32 Abs. 2, 34 Abs. 1b, § 35 MG NRW vorliegt,<br />
eine Verwechselungsgefahr besteht,<br />
eine ausländische Stelle anfragt.<br />
3. In welchem Umfang erteilte die Meldebehörde so genannte Gruppenauskünfte (d.h. Auskunft über<br />
eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner)<br />
Solche Anfragen sind sehr selten. Im Jahr 2008 waren es bisher fünf Anfragen:<br />
Anfrage Infas: Gesellschaft und Demokratie in Europa – Deutsche Teilstudie der 4. Welle des<br />
„European Social Survey“<br />
Anfrage TNS-Infratest: Beziehungs- und Familienentwicklungspanel<br />
Auswertung für die Kripo Krefeld auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses im<br />
Zusammenhang mit einer Ermittlungsaktion<br />
Anfrage der Schulbehörde im Zusammenhang mit dem Anschreiben der Eltern der<br />
schulpflichtig werdenden Kinder<br />
Forschungsauftrag der Uni <strong>Wuppertal</strong> mit einem bestimmten Migrationshintergrund.<br />
4. Eine Gruppenauskunft darf nur erteilt werden soweit sie im "öffentlichen Interesse" liegt. In<br />
welchen Fällen liegt nach Auffassung der Verwaltung ein solches "öffentliches Interesse" vor
SEITE 14<br />
Bei der Prüfung, ob für eine Gruppenauskunft ein öffentliches Interesse besteht, entscheidet die<br />
Meldebehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei hat sie das Interesse der Allgemeinheit an<br />
der Auskunft gegen das Geheimhaltungsinteresse des Einzelnen abzuwägen.<br />
Das öffentliche Interesse ist z. B. zu bejahen, wenn Meldedaten für Zwecke wissenschaftlicher<br />
oder privater Forschungseinrichtungen benötigt werden. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere, wenn das<br />
Forschungsvorhaben von einer öffentlichen Stelle in Auftrag gegeben wurde, mit öffentlichen<br />
Mitteln finanziert oder bezuschusst wird.<br />
Das öffentliche Interesse kann ferner gegeben sein, wenn Wohlfahrtsverbände, karitative<br />
Einrichtungen oder Institutionen der Gesundheitsfürsorge oder Verkehrserziehung Meldedaten<br />
benötigen, um bestimmte Personenkreise anzusprechen und sich ihrer Anliegen annehmen zu<br />
können (z. B. Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Altenhilfe, Gesundheitsfürsorge,<br />
Betreuung ausländischer Personen).<br />
Kann der mit der Gruppenauskunft beabsichtigte Zweck auf anderem Wege (z. B. durch<br />
Postwurfsendungen, Plakate, Presseveröffentlichungen) erreicht werden, ist das öffentliche<br />
Interesse in der Regel zu verneinen. Das Gleiche gilt, wenn mit der Gruppenauskunft überwiegend<br />
kommerzielle Zwecke (z. B. Werbung von Käufern, Sparern, Versicherungsnehmern) oder private<br />
Zwecke (z. B. Mitglieder- oder Spendenwerbung) verfolgt werden.<br />
5. Nach Erlass des Innenministeriums NRW vom 4. bzw. 24. Juli 2008 "… ist bei Ersuchen von<br />
gewerbsmäßigen Adresshändlern nach einer Melderegisterauskunft eine Erklärung von der<br />
anfragenden Firma zu fordern, dass die übermittelten Daten nur an einen Auftraggeber<br />
weitergegeben werden und nicht länger als 30 Tage sowohl bei der anfragenden Forma als auch<br />
bei deren Auftraggeber gespeichert werden." Setzt die Meldebehörde diese Vorgabe um und gab<br />
es gewerbsmäßige Adresshändler, die eine solche Erklärung nicht abgeben konnten oder wollten<br />
<strong>Die</strong> Meldebehörde setzt diese Vorgabe um. Inzwischen haben vier gewerbsmäßige<br />
Adressenhändler die erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Innenministerium von NRW<br />
abgegeben, die dann auch für den Bereich der Meldebehörde <strong>Wuppertal</strong> gelten.<br />
Bisher hat kein gewerbsmäßiger Adresshändler die Abgabe der Erklärung verweigert. <strong>Die</strong><br />
Weigerung hätte zur Folge, dass keine Auskünfte erteilt würden.<br />
6. Nach dem Melderecht haben Bürgerinnen und Bürger ein Widerspruchsrecht bei<br />
Melderegisterauskünften im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet sowie bei den<br />
Melderegisterauskünften von Parteien im Vorfeld von Wahlen. Wie werden die Bürgerinnen und<br />
Bürger über ihre Widerspruchsrechte informiert<br />
Ein Merkblatt, das bei der Anmeldung mit dem Meldeschein ausgehändigt wird, enthält<br />
entsprechende Hinweise, dass die Bürgerinnen und Bürger Widerspruch gegen die Weitergabe<br />
von Daten<br />
im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeisterund<br />
Landratswahlen,<br />
im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerent-scheiden,<br />
an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft in bestimmten Fällen oder<br />
Melderegisterauskünfte an Private über das Internet<br />
erheben können.<br />
Darüber hinaus weist die Meldebehörde einmal jährlich gemäß § 35 Abs. 6 MG NRW durch<br />
öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin. <strong>Die</strong>s ist zuletzt am 29.04 2008<br />
geschehen.<br />
Zurück nach oben
Soziale Folgen explodierender Energiepreise<br />
Antrag der Fraktion BÜNDNIS <strong>90</strong>/DIE GRÜNEN vom 28.07.2008<br />
SEITE 15<br />
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br />
sehr geehrte Herren Vorsitzende,<br />
der JHA, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, der Hauptausschuss und der Rat der<br />
Stadt <strong>Wuppertal</strong> mögen folgenden Beschluss fassen:<br />
1. Der Rat der Stadt <strong>Wuppertal</strong> fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen für die verbindliche Einführung sozialverträglicher Strom- und Gasversorgung<br />
zu schaffen. <strong>Die</strong>s umfasst sowohl energiepolitische Maßnahmen als auch eine Novellierung des<br />
SGB.<br />
2. Der Rat der Stadt fordert die WSW AG auf, zukünftig auf Strom- und Gassperren bei KundInnen<br />
zu verzichten, die von den sozialen Folgen steigender Energiepreise betroffen sind und ihren<br />
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.<br />
3. Statt dessen werden die bereits bestehenden Konzepte weiter entwickelt und den aktuellen<br />
Erfordernissen angepasst. Darüber hinaus wird ein Runder Tisch unter Leitung des<br />
Geschäftsbereichs 2.1 eingerichtet.<br />
4. Zukünftig werden von der Stadt <strong>Wuppertal</strong> Heizkosten von EmpfängerInnen von Leistungen des<br />
SGB II und XII in tatsächlich entstandener Höhe übernommen.<br />
Begründung:<br />
Der dramatische Anstieg der Energiepreise, angetrieben durch die zunehmende Verknappung fossiler<br />
Energie, entwickelt sich zu einem immer drängenderen sozialen Problem. Nach Berechnungen der<br />
Verbraucherzentrale NRW müssen rund 20 % der Menschen über 13 % ihres Einkommens für<br />
Energiekosten (Strom, Wärme, z.T. Treibstoff) aufwenden. Der Preisauftrieb belastet deshalb<br />
einkommensschwache Haushalte besonders stark und verschärft bestehende Probleme wie<br />
Einkommensarmut, Niedriglöhne und unzureichende Grundsicherungsleistungen. "Energie für alle"<br />
wird damit zu einer sozialen Herausforderung, deren Umfang gegenwärtig unterschätzt wird.<br />
Mit diesem Antrag wird die Forderung der EU-Kommission nach einem Sozialtarif für besonders<br />
einkommensschwache Haushalte umgesetzt.<br />
Als Grundlage soll der Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW zur Einführung eines Stromspartarifes<br />
dienen. Der zentrale Aspekt hierbei ist ein besonderer Anreiz für Privathaushalte, Strom zu sparen. Der<br />
Anreiz wird erzielt, indem zunächst jedem Menschen ein monatliches Gratiskontingent an<br />
Kilowattstunden zur Verfügung gestellt wird. Alle über dieses Kontingent hinaus verbrauchte Energie<br />
wird teurer, da ein erhöhter Arbeitspreis für die VielverbraucherInnen zugrundegelegt wird. <strong>Die</strong><br />
entstehenden höheren Kosten sollen über ein bundesweites Umlageverfahren auf die örtlichen<br />
Netzentgelte umgelegt und somit von allen KundInnen finanziert werden.<br />
Bei einer <strong>Wuppertal</strong>er Umfrage hat sich gezeigt, dass knapp 20 Prozent der befragten ALG-II-<br />
BezieherInnen monatlich bis zu 27 Euro zu ihren Strom- und Gasrechnungen zuzahlen müssen,<br />
obwohl die ARGE eine Strompauschale (aus SGB II) und eine Heizkostenpauschale (aus kommunaler<br />
Trägerschaft) ausbezahlt. Auf der anderen Seite gaben ebenfalls rund 20 Prozent der Befragten an,<br />
dass ihre Heizkostenpauschale höher als die tatsächlichen Kosten sei. Insgesamt kann man<br />
feststellen, dass die Pauschale nur selten den tatsächlichen Kosten entspricht.<br />
Da jedes vierte Kind von Armut betroffen ist, sollte der Antrag auch im Jugendhilfeausschuss beraten<br />
werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gabriele Mahnert Gerta Siller Peter Vorsteher<br />
Stadtverordnete Fraktionssprecherin Fraktionssprecher<br />
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SEITE 16<br />
Soziale Folgen explodierender Energiepreise<br />
Rede unsere sozialpolitische Sprecherin, Gabriele Mahnert<br />
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br />
meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
es wird immer dramatischer. <strong>Die</strong> Energiekosten für Strom, Heizung und Sprit steigen weiter an, ein<br />
Ende der Spirale ist nicht in Sicht. Was für Durchschnitts- oder Besserverdienende äußerst ärgerlich ist<br />
und ein Loch ins Portemonnaie reißt, ist für Geringverdiener und ALGII EmpfängerInnen schlichtweg<br />
eine Katastrophe. Nicht selten kommt es zur Abschaltung der Strom- oder Gasversorgung, weil die<br />
Rechnungen einfach nicht mehr bezahlbar sind.<br />
Wir GRÜNEN wollen das ändern. Wir wollen, dass die Strom- und Gasversorgung sozialverträglicher<br />
gestaltet wird. Wir wollen aber auch, dass Energie eingespart wird. Um diese zwei Mücken mit einer<br />
Klappe zu schlagen, gibt es bereits Lösungsansätze.<br />
<strong>Die</strong> Verbraucherzentrale hat Vorschläge dazu gemacht, die wir nur unterstützen können. Wichtig ist an<br />
dem Konzept: Nicht nur die Bedürftigen profitieren von Stromspartarifen, sondern alle<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher.<br />
Denn das Stromsparen steht im Mittelpunkt, jeder Haushalt soll eine geringe Menge an Strom zu einem<br />
günstigen Tarif oder sogar umsonst erhalten. Nur wer viel Strom verbraucht, muss einen teureren Tarif<br />
bezahlen. Bisher war es doch genau umgekehrt. Wer viel Strom verbraucht, wird mit günstigen Tarifen<br />
belohnt, wer wenig verbraucht, bezahlt einen höheren Preis. <strong>Die</strong>s widerspricht doch auch den Zielen<br />
des Klimaschutzes.<br />
Stromspartarife würden ein funktionierendes Konzept sein, um die Stromkosten zu reduzieren und die<br />
den Energieverbrauch insgesamt zu senken. Ein Konzept, dass deutschlandweit Zustimmung findet,<br />
sogar Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sprach sich für gestaffelte Tarife aus. Er will prüfen,<br />
ob § 39 des Energiewirtschaftsgesetzes einen Stromspartarif zulässt. Daher stände es dem Rat der<br />
Stadt <strong>Wuppertal</strong> gut zu Gesicht, die Bundesregierung aufzufordern, eine sozialverträgliche Strom- und<br />
Gasversorgung einzufordern.<br />
<strong>Die</strong>s wird nicht von heute auf morgen gelingen, daher wäre es wichtig, dass eine drohenden Massen-<br />
Stromsperrung verhindert wird und die <strong>Wuppertal</strong>er Stadtwerke auf diese rigorosen Maßnahmen<br />
verzichten würden.<br />
An dieser Stelle möchte ich doch noch meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass die SPD-<br />
Fraktion unserem Antrag so ablehnend gegenübersteht. Haben Sie denn gar nicht die rotgrünen<br />
Aktivitäten im Düsseldorfer Landtag mitbekommen SPD und GRÜNE auf Landesebene sprechen sich<br />
gemeinsam für die Einführung von Stromspartarifen aus. Ich betone nochmal gemeinsam für<br />
STROMSPARTarife. Sogar die CDU-Landtagsfraktion hat sich zustimmend geäußert.<br />
Aber in <strong>Wuppertal</strong> gehen die Uhren ja anders, wie wir wissen, da ergeben sich dann schon ´mal<br />
Widersprüche.<br />
Wir setzen uns also für die Stromspartarife ein, natürlich auch für eine intensivere Energieberatung, die<br />
die VerbraucherInnen dabei unterstützt, stromsparende Geräte anzuschaffen und energiebewusster zu<br />
leben. Wir haben die soziale, aber auch die ökologische Verantwortung, der wir uns nicht entziehen<br />
können.<br />
Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.<br />
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Kommunalen Eigenanteil bei der Finanzierung von Kindergartenplätzen neu regeln<br />
SEITE 17<br />
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br />
die <strong>Ratsfraktion</strong> von Bündnis <strong>90</strong>/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt<br />
<strong>Wuppertal</strong> mögen folgenden Beschluss fassen:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wuppertal</strong> fordert die Landesregierung auf, den kommunalen Eigenanteil bei der<br />
Finanzierung von Kindergartenplätzen neu zu regeln.<br />
Bisher wird der kommunale Eigenanteil von der Gemeinde geleistet, auf deren Gebiet der Kindergarten<br />
liegt. Künftig sollte die Erbringung des kommunalen Eigenanteiles durch die Kommune erfolgen, in der<br />
das Kind seinen Wohnsitz hat.<br />
Begründung:<br />
Durch eine immer stärker von den ArbeitnehmerInnen geforderte Mobilität kommt es schon jetzt in<br />
vielen Fällen dazu, dass Kinder über kommunale Grenzen hinweg Kindergärten besuchen. In Zukunft<br />
wird die Anzahl dieser Fälle sicher weiter zunehmen. <strong>Die</strong>se Flexibilität der Inanspruchnahme von<br />
Kindergartenplätzen muss sich auch in der Finanzierung niederschlagen. In einer Zeit in der<br />
Nothaushalte fast flächendeckend die Kommunen NRW´s bestimmen dürfen Kinder und ihre<br />
Betreuung -aber auch die Kommunalpolitik - nicht unklaren gesetzlichen Finanzierungsbestimmungen<br />
unterworfen sein.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Paul-Yves Ramette<br />
Stadtverordneter<br />
Gerta Siller<br />
Fraktionssprecherin<br />
Zurück nach oben<br />
Kommunalen Eigenanteil bei der Finanzierung von Kindergartenplätzen neu regeln<br />
Rede unseres kinder- und jugendpolitischen Sprechers, Paul Yves Ramette<br />
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br />
meine Damen und Herren,<br />
tagtäglich besuchen 36 <strong>Wuppertal</strong>er Kinder zwei konfessionelle Kindergärten in Düssel, also in<br />
Wülfrath. Für diese aus <strong>Wuppertal</strong> einpendelnden Kinder muss die Stadt Wülfrath nach geltendem<br />
Recht den kommunalen Anteil an der Finanzierung der Tagesstätte zahlen. Seit langem stimmen<br />
jedoch die kommunalen Grenzen nicht mit den Grenzen der christlichen Gemeinden überein.<br />
Da nun auch Wülfrath unter einem Nothaushalt leidet, kann Wülfrath nach eigenen Worten nicht mehr<br />
für die Kosten der auswärtigen Kinder aufkommen.<br />
Seit Monaten sorgen sich Eltern aus <strong>Wuppertal</strong>-Düssel, ob sie denn weiterhin die christlich geprägten<br />
Kindergarten in Wülfrath- Düssel besuchen dürfen. Seit Monaten werden Protestumzüge, Diskussionen<br />
mit Politikern (BM Bahr war mit mir vor Ort) und Unterschriften gesammelt, mit dem Ziel, die Stadt<br />
<strong>Wuppertal</strong> möge den kommunalen Anteil der Finanzierung für <strong>Wuppertal</strong>er Kinder übernehmen.<br />
Uns allen ist gekannt, dass <strong>Wuppertal</strong> nach aktueller Rechtslage nicht zahlen darf. <strong>Die</strong>s hat die<br />
Bezirksregierung schriftliche bestätigt.<br />
Dennoch ist es keine Art, diese <strong>Wuppertal</strong>er Eltern mit ihren Sorgen und Nöten alleine zu lassen. Den<br />
Eltern ist überhaupt nicht geholfen, wenn sie aus dem Rathaus hören müssen, es „bestehe keinerlei<br />
Gesprächsbedarf“ und der Oberbürgermeister sich weigert, die 1.600 gesammelten Unterschriften<br />
entgegen zu nehmen.<br />
Rückblickend können die Cronenberger ja froh sein, dass ihre Unterschriften zur Hauptschule<br />
angenommen wurden.
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Auch der Hinweis „Den Wülfrathern steht der Klageweg offen“ bringt die betroffenen Eltern nicht weiter.<br />
Sie bleiben weiter in Unsicherheit und Verärgerung zwischen zwei betonharten Stadtverwaltungen<br />
zurück.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, Eltern orientieren sich nicht am Ortsschild, sondern an dem sozialen<br />
Angebot, das Ihnen der Kindergarten bietet. Das ist Fakt.<br />
Zudem wird es in Zukunft durch die von ArbeitnehmerInnen geforderte Mobilität vermehrt dazu<br />
kommen, dass Kinder gemeindefremde Einrichtungen besuchen. Schon jetzt werden in <strong>Wuppertal</strong><br />
nach Angaben der Verwaltung 200 Kinder aus andern Kommunen betreut.<br />
Wir möchten dien Grabenkrieg zwischen Wülfrath und <strong>Wuppertal</strong> überwinden und mit der vorliegenden<br />
Resolution die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils durch das Land neu regeln lassen. Künftig<br />
sollte die Erbringung des kommunalen Eigenanteils durch die Kommune erfolgen, in der das Kind<br />
wohnt.<br />
Lassen Sie uns Politik für Eltern und Kinder machen – bleiben Sie nicht in den Schützengräben des<br />
Haushaltsrechtes und unterstützen Sie unsere Resolution!<br />
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