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Gemeinde Dahme Das Protokoll dieser Sitzung 6. Sitzung der ...

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<strong>6.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dahme</strong><br />

am 27.10.2009<br />

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Gesetzliche Anzahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen/<strong>Gemeinde</strong>vertreter: 11<br />

davon anwesend: 11<br />

Ja-Stimmen: 11 Ja-Stimmen<br />

Nein-Stimmen: keine Nein-Stimme<br />

Stimmmenthaltungen: keine Stimmenthaltung<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Hinweis:<br />

Gem. § 22 GO waren keine Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Punkt 4: Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

a) Aufhebung des Beschlusses zur „abschließenden Beschlussfassung“<br />

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dahme</strong> hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens<br />

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes den abschließenden Beschluss gefasst.<br />

Im Genehmigungsverfahren wurde nunmehr deutlich, dass auf <strong>der</strong> Grundlage des zwischenzeitlich<br />

in Kraft getretenen Landesentwicklungsplanes in erster Linie redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Vergleichsberechnungen im Erläuterungsbericht hinsichtlich <strong>der</strong> künftigen<br />

Wohnungsbauentwicklungen erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

Für die sachlichen Inhalte des Flächennutzungsplanes sind diese Än<strong>der</strong>ungen ohne Belang.<br />

Ferner sollten bei <strong>dieser</strong> Gelegenheit die im Flächennutzungsplanentwurf für den Bereich<br />

„Leuchtturmstraße/<strong>Dahme</strong>shöved“ zunächst als „weiße Flächen“ ausgewiesenen Bereiche<br />

entsprechend den zwischenzeitlich vorliegenden Urteilen des Verwaltungsgerichtes angepasst<br />

werden.<br />

Die geschil<strong>der</strong>ten Sachverhalte bedingen eine erneute Auslegung des Planentwurfes.<br />

Anregungen sind jedoch lediglich zu den geän<strong>der</strong>ten Planinhalten zulässig.<br />

Beschluss:<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hebt die abschließende Beschlussfassung zur Neuaufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes auf.<br />

• Der Entwurf des Flächennutzungsplanes für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet und die Begründung<br />

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und<br />

die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und ie beteiligten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Anregungen sind zu den geän<strong>der</strong>ten Planinhalten zulässig.

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