Reglement über den Betrieb des ... - Port de Cheyres-Châbles
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V erbote:<br />
Art. 20 Es ist verboten:<br />
6<br />
3. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Boot muss ausreichend mit Fen<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r entsprechen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Grösse versehen sein. Die Segelschiffe sind so auszustatten,<br />
dass die Hisstaue keinen Lärm<br />
gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Mast erzeugen.<br />
d) jedwelches Wegwerfen von Gegenstän<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>n</strong> Hafen, die<br />
diesen auffüllen, verschmutzen<br />
o<strong>de</strong>r die Schifffahrt behin<strong>de</strong>rn<br />
können;<br />
b) die öffentliche Ruhe zu stören durch unberechtigte o<strong>de</strong>r<br />
unverhältnismässige Benutzung von Instrumenten, Hupen,<br />
Radios o<strong>de</strong>r Musikapparaten, durch Gesang o<strong>de</strong>r Schreie,<br />
insbeson<strong>de</strong>re nach 22.00 Uhr.<br />
Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen anlässlich öffentlichen<br />
Veranstaltungen, Feiern o<strong>de</strong>r Openair-Konzerten sind<br />
vorbehalten.<br />
Die Mieter sind dafür besorgt, dass <strong>de</strong>r von <strong><strong>de</strong>n</strong> Haltetauen und<br />
<strong>de</strong>r Takelage erzeugte Lärm beschränkt ist.<br />
c) Objekte auf <strong>de</strong>r Hafenmole, <strong><strong>de</strong>n</strong> Mauern, <strong><strong>de</strong>n</strong> Steinmauern,<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Passerellen sowie auf <strong>de</strong>m Erdwall <strong><strong>de</strong>s</strong> Hafens zu<br />
hinterlassen (z.B. Kanus, Kayaks, Kisten, etc.).<br />
d) Die Installationen o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu beschädigen o<strong>de</strong>r zu<br />
verschmutzen;<br />
e) Irgendwelches umweltschädigen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Material o<strong>de</strong>r Kot in <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Hafen zu entleeren;<br />
f) Passerellen festzumachen;<br />
g) im Eingang o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe <strong><strong>de</strong>s</strong> Hafens zu stationieren;<br />
h) Halterungen frem<strong>de</strong>r Boote zu benutzen, sie zu verstellen<br />
o<strong>de</strong>r sie zu entfernen, die Boote frem<strong>de</strong>r Personen ohne <strong>de</strong>ren<br />
Erlaubnis zu betreten, ausser im Fall, dass einer Person Hilfe<br />
geleistet wer<strong><strong>de</strong>n</strong> muss o<strong>de</strong>r um ein Boot gegen Beschädigung zu<br />
schützen;<br />
i) die Schifffahrt zu stören o<strong>de</strong>r zu<br />
verunmöglichen, sei dies<br />
gewollt o<strong>de</strong>r ungewollt;<br />
j) ein Boot an <strong><strong>de</strong>n</strong> für die Arbeits- und Rettungsboote<br />
vorgesehenen Plätzen zu verankern o<strong>de</strong>r anzubin<strong><strong>de</strong>n</strong>, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />
Aktivitäten zu stören;