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4. Gemeinderatsprotokoll (163 KB) - .PDF - Gemeinde Oetz

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Wegbau Bereich Stadelen: In Absprache mit Herrn Strigl Martin wurde vereinbart, dass der Weg<br />

rückgebaut werden muss und dass die Erschließung anderweitig ausgführt wird. Eine Variante<br />

wurde bereits mit dem GV durchgesprochen und muss noch detailliert ausgearbeitet werden.<br />

Neubau Gebäude Wirnsberger Bernhard: Herr Wirnsberger wurde zwischenzeitlich schriftlich<br />

aufgefordert, den bescheidgemäßen Zustand des Gebäudes herzustellen – dies bedeutet, dass das<br />

Gebäude abgetragen werden muss, da das Projekt nicht plan- und bescheidgemäß ausgeführt ist.<br />

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 07.05.2008 bestehen keine Einwände. Sodann wird dieses<br />

genehmigt.<br />

3) Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2380/18 KG <strong>Oetz</strong> –<br />

Siedlung Schlatt:<br />

Anhand eines Schnittes (Kopie aus dem Einreichplan) schildert der Vorsitzende, dass im derzeit<br />

genehmigten Ergänzenden Bebauungsplan ausschließlich 2-geschoßige Gebäude möglich wären.<br />

Da dies jedoch aufgrund der Geländestruktur nicht möglich ist, und nur eine mindestens 3-<br />

geschoßige Bauweise Sinn ergibt, muss der Ergänzende Bebauungsplan hinsichtlich dieses<br />

Punktes abgeändert werden. Die restlichen Auflagen (Straßen- bzw. Baufluchtlinie, etc.) bleiben<br />

aufrecht.<br />

Da es zu diesem Punkt keine Wortmeldungen gibt, wird zur Beschlussfassung übergegangen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den von „PROALP Consult“ ausgearbeiten<br />

Entwurf zur 3. Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes 214E058-06-Schlatt im<br />

Bereich der Gp. 2380/18 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.<br />

Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat die dem jeweiligen Entwurf entsprechende Änderung<br />

des Ergänzenden Bebauungsplanes. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,<br />

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen zum<br />

Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

4) Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> im<br />

Bereich der neu vermessenen Gp. 1188, 1184, 1185/1, 1185/2, 1185/3, 2808, 1177, 1187,<br />

1180/1, 1190, 1191 und 1194 (Natur Resort):<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zu diesem Tagesordnungspunkt während der Auflegungs- und<br />

Stellungnahmefrist eine Stellungnahme der Rechtsanwälte Dr. Klaus Gstrein und Dr. Ulrich<br />

Gstrein, Kramergasse 7, 6460 Imst, welche Herrn Jäger Hans, Piburger Straße 4, 6433 <strong>Oetz</strong>,<br />

vertreten, eingegangen ist. Weiters ist in dieser Stellungnahme auch der Antrag angeführt, dass<br />

die Tiroler Landesregierung die durch den GR der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> mit 07.05.2008 beschlossene<br />

Änderung der Flächenwidmung hinsichtlich der oben angeführten Grundstücke die<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung zu versagen hat.<br />

Der Vorsitzende bringt den GR die Stellungnahme bzw. den Antrag mittels Power-Point zur<br />

Kenntnis und verliest diese. Anschließend berichtet er, dass sich einige Punkte in der<br />

Stellungnahme nicht auf die beabsichtigte Widmung beziehen und dass die restlichen Punkte in<br />

der raumplanungsfachlichen Stellungnahme von DI Falch Reinhard widerlegt sind.<br />

GR Hansjörg Schmid möchte nochmals auf den Punkt „Es zeigt sich, dass hier persönliche<br />

Interessen, nämlich Interessen jener, die diese Flächenwidmung beantragt haben, über die<br />

öffentlichen Interessen einer nachhaltigen Dorfentwicklung gestellt wurden“ zurück kommen.<br />

Daraufhin meldet sich GV Alois Amprosi zu Wort und bittet trotz Befangenheit hierauf<br />

Stellung zu nehmen, was ihm auch gewährt wurde. Er spricht die Problematik des Rückgangs<br />

der Gästebetten in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> an. Es ist jedenfalls im öffentlichen Interesse, wenn in<br />

<strong>4.</strong> GR-Sitzung 23.07.2008 2

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