Gartenschau "Natur in Tirschenreuth" vom 29.05. - Amt für ...
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Pflanzenschutz 04/2014<br />
Wer kann e<strong>in</strong>en Sachkundenachweis beantragen<br />
Beantragen können e<strong>in</strong>en neuen Sachkundenachweis nur Personen, die<br />
über die jeweilige Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen. Die Pflanzenschutz-<br />
Sachkunde kann erworben werden im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>er Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung,<br />
bestimmter Berufsausbildungen, z. B. zum Landwirt, Gärtner, W<strong>in</strong>zer oder<br />
bestimmter Fortbildungen und Studiengänge, z. B. e<strong>in</strong>es Agrarstudiums<br />
(künftig nur noch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er speziellen Besche<strong>in</strong>igung der<br />
Hochschule).<br />
Welche Besonderheiten gelten für Antragsteller aus anderen EU-<br />
Mitgliedstaaten und Drittstaaten<br />
Auch Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten müssen<br />
sich, um Pflanzenschutzmittel <strong>in</strong> Deutschland ausbr<strong>in</strong>gen zu dürfen, vor Aufnahme<br />
der Tätigkeit e<strong>in</strong>en Pflanzenschutz-Sachkundenachweis <strong>in</strong> Deutschland<br />
ausstellen lassen.<br />
Antragstellung<br />
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person beantragt<br />
werden. Für die Antragstellung gilt das Wohnortpr<strong>in</strong>zip, d.h. der Sachkundenachweis<br />
für Anwender/Berater ist <strong>in</strong> Bayern grundsätzlich beim örtlich<br />
zuständigen <strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu<br />
beantragen. Der Sachkundenachweis für Abgeber ist beim zuständigen<br />
<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum<br />
Pflanzenbau zu beantragen, bei Unklarheiten helfen hier auch die örtlichen<br />
AELF weiter. E<strong>in</strong> Formular zur Antragstellung kann über die Internetseite der<br />
AELF oder der LfL abgerufen werden. Mit dem Antrag ist das Zeugnis oder<br />
der Ausbildungsnachweis e<strong>in</strong>zureichen, mit dem der Antragsteller die<br />
Sachkunde erlangt hat. In der Regel genügt hier die Vorlage e<strong>in</strong>er Kopie.<br />
Anträge können derzeit nur per Post, Fax oder E-Mail an das jeweilige AELF<br />
gestellt werden. Nach Prüfung erhält der Antragsteller e<strong>in</strong>en kostenpflichtigen<br />
Bescheid (Kosten 20 Euro). Der neue Sachkundenachweis kann aber<br />
frühesten ab September 2014 versandt werden, da er bundesweit zentral von<br />
e<strong>in</strong>em Dienstleister erstellt wird und hierfür erst die Voraussetzungen geschaffen<br />
werden müssen.<br />
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