SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES ... - stoppt-deponie-schoenberg.de
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES ... - stoppt-deponie-schoenberg.de
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES ... - stoppt-deponie-schoenberg.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 4 -<br />
keine Ausnahmeregelung getroffen wird, für <strong>de</strong>n Transport auf öffentlichen Straßen in<br />
einer Weise verpackt wer<strong>de</strong>n, wie dies in <strong>de</strong>r Anlage A zum ADR geregelt ist (vgl. insbe-<br />
son<strong>de</strong>re Anlage A, Teil 4, Ziffer 4.1.1.1 sowie die Verpackungsanweisungen P002 und<br />
IBC.08).<br />
Der Anwendbarkeit <strong>de</strong>r Vorschriften <strong>de</strong>s ADR steht hier nicht die Son<strong>de</strong>rvorschrift 168<br />
Satz 1 <strong>de</strong>s ADR entgegen, <strong>de</strong>nn die Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung liegen<br />
nicht vor. Danach gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />
„Asbest, <strong>de</strong>r so in ein natürliches o<strong>de</strong>r künstliches Bin<strong>de</strong>mittel (wie Zement, Kunststoff,<br />
Asphalt, Harze o<strong>de</strong>r Mineralien) eingebettet o<strong>de</strong>r daran befestigt ist, dass es während <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rung nicht zum Freiwer<strong>de</strong>n gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern<br />
kommen kann, unterliegt nicht <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s ADR.“<br />
Ein Freiwer<strong>de</strong>n gefährlicher Mengen lungengängiger Fasern insbeson<strong>de</strong>re beim Bela<strong>de</strong>n<br />
und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lastkraftwagen, o<strong>de</strong>r bei einem Unfall, kann nach <strong>de</strong>n bisher vorliegen-<br />
<strong>de</strong>n Erkenntnissen hier nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn die Asbestbestandteile <strong>de</strong>s<br />
Abfalls sind nicht in einer Weise durch Wasser/Feuchtigkeit gebun<strong>de</strong>n, dass transportbe-<br />
dingte Gesundheitsgefahren ausgeschlossen sind. Eine vergleichbar nachhaltige Einbet-<br />
tung <strong>de</strong>s Asbests in an<strong>de</strong>re Stoffe wie in <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r SV 168 Satz 1 genannten Beispielen<br />
(z.B. Zement o<strong>de</strong>r Asphalt) kann angesichts <strong>de</strong>r inhomogenen Struktur <strong>de</strong>s Asbestze-<br />
mentschlamms nicht sicher angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsächsische Oberverwaltungsgericht hat es <strong>de</strong>shalb in seinem Beschluss vom<br />
20.2.2009 (7 MS 9/09) als „sehr zweifelhaft“ bezeichnet, ob die asbesthaltigen Abfälle <strong>de</strong>r<br />
Deponie Wunstorf-Luthe die Voraussetzungen <strong>de</strong>r SV 168 erfüllen. Die Erwartung, eine<br />
Faserfreisetzung aus <strong>de</strong>m Gemenge zu minimieren, beruhe nicht auf <strong>de</strong>r Einbindung <strong>de</strong>s<br />
Asbests in Zement, son<strong>de</strong>rn allein auf <strong>de</strong>m hohen Wassergehalt <strong>de</strong>s Asbestschlamms,<br />
<strong>de</strong>r jedoch durch eine Schaumab<strong>de</strong>ckung während <strong>de</strong>s Transports gesichert wer<strong>de</strong>n<br />
müsse. Es sei zu<strong>de</strong>m nicht ausgeschlossen, dass das Material zumin<strong>de</strong>st teilweise nicht<br />
<strong>de</strong>r erwarteten Zusammensetzung entspreche.<br />
Diese Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Kammer geteilt.<br />
Es geht um eine inhomogene Masse, bei <strong>de</strong>r sowohl <strong>de</strong>r Asbestgehalt (von < 1 % - 7%)<br />
als auch <strong>de</strong>r Wassergehalt (26 - 83 %) schwankt. Die Faktoren für eine Risikobewertung<br />
sind unsicher und alle Beteiligten sowie <strong>de</strong>r TÜV NORD halten bestimmte Schutzmaß-<br />
nahmen beim Transport für erfor<strong>de</strong>rlich. Die Freisetzung von lungengängigen Asbestfa-<br />
sern in gefährlichen Mengen anlässlich <strong>de</strong>r Transporte kann daher nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
- 5 -