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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES ... - stoppt-deponie-schoenberg.de

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Eine an<strong>de</strong>re Einschätzung lässt sich auch nicht auf das Gutachten <strong>de</strong>s TÜV NORD vom<br />

19.11.2011 stützen. Der vom TÜV NORD aus <strong>de</strong>m Arbeitsschutzrecht (TRGS 519) abge-<br />

leitete Expositionswert von 15.000 Fasern/cbm ist für die vorliegen<strong>de</strong> Problematik nicht<br />

entsprechend anwendbar. Die SV 168 verfolgt <strong>de</strong>n Zweck, Asbesttransporte in <strong>de</strong>njenigen<br />

Fällen vom strengen Schutzregime <strong>de</strong>s ADR auszunehmen, in <strong>de</strong>nen Schutzvorkehrun-<br />

gen nicht nötig sind, weil eine Gesundheitsgefahr aufgrund von Faserfreisetzungen aus-<br />

geschlossen ist. Da es nach <strong>de</strong>m gegenwärtigen Stand <strong>de</strong>r Wissenschaft keine untere<br />

Wirksamkeitsschwelle für die gesundheitsschädliche Wirkung von lungengängigen As-<br />

bestfasern gibt, ist in diesem Zusammenhang eine beson<strong>de</strong>rs konservative Risikobewer-<br />

tung angebracht, zumal es ja nicht um die Zulassung <strong>de</strong>s Transports überhaupt, son<strong>de</strong>rn<br />

um die dabei zu beachten<strong>de</strong>n Sicherheitsvorkehrungen geht. Daher lässt sich ein Aus-<br />

schluss <strong>de</strong>s ADR je<strong>de</strong>nfalls dann nicht auf die SV 168 stützen, wenn mit Faserfreisetzun-<br />

gen zu rechnen ist, die <strong>de</strong>utlich oberhalb <strong>de</strong>r üblichen Umweltbelastung mit solchen<br />

Schadstoffen („Ubiquität“, 100 - 150 F/cbm) liegen. Je<strong>de</strong>nfalls bei Konzentrationen über<br />

500 F/cbm, <strong>de</strong>m Sanierungsziel nach <strong>de</strong>r TRGS 519, liegt keine so sichere Situation mehr<br />

vor, dass jegliche Schutzvorkehrungen von vornherein entbehrlich erscheinen. Dass beim<br />

Umgang mit Asbest Expositionswerte unter 15.000 F/cbm gesundheitlich völlig unbe<strong>de</strong>nk-<br />

lich sein könnten, lässt sich auch <strong>de</strong>r TRGS 519 nicht entnehmen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Härten sind mit diesem engen Verständnis <strong>de</strong>r SV 168 nicht verbun<strong>de</strong>n, zumal<br />

die zu schützen<strong>de</strong>n Rechtsgüter -Leben und Gesundheit <strong>de</strong>r Bevölkerung- einen hohen<br />

Rang haben, und beson<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles durch Ausnahmeregelungen<br />

Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Mit Belastungen von über 500 F/cbm ist hier bei <strong>de</strong>n beabsichtigten Transporten durchaus<br />

zu rechnen. Dass bei <strong>de</strong>m in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Transportvorgang trotz <strong>de</strong>s feuchten Mate-<br />

rials überhaupt Fasern frei wer<strong>de</strong>n können, hat die Messung <strong>de</strong>s TÜV bei einer Probefahrt<br />

am 27.10.2011 ergeben (Hinfahrt: Messwert 478 Fasern/cbm). Der gemessene Wert liegt<br />

zwar etwas unter <strong>de</strong>r in diesem Zusammenhang hinnehmbaren Konzentration von 500<br />

Fasern/cbm und weitere Messungen haben überhaupt keine Fasern erfasst, dies reicht für<br />

eine sichere Gefahrenprognose jedoch nicht aus. Es han<strong>de</strong>lte sich um nur wenige Mes-<br />

sungen, die -wie das Gutachten selbst ausführt- nicht repräsentativ für die gesamte Altlast<br />

waren. Bei 4 <strong>de</strong>r 6 Messungen war <strong>de</strong>r Asbestanteil <strong>de</strong>s Transportguts sehr gering (unter<br />

1 %), so dass bei ihrer Bewertung Zurückhaltung angebracht ist. Überdies wird vom TÜV<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r Bindung von Astbestfasern durch Feuchtigkeit vo-<br />

rausgesetzt, dass eine Ab<strong>de</strong>ckung und Dichtung während <strong>de</strong>s Transportes gewährleistet<br />

ist, und es wer<strong>de</strong>n weitere Kontrollmessungen empfohlen. Damit lassen sich <strong>de</strong>m TÜV-<br />

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