SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES ... - stoppt-deponie-schoenberg.de
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Eine an<strong>de</strong>re Einschätzung lässt sich auch nicht auf das Gutachten <strong>de</strong>s TÜV NORD vom<br />
19.11.2011 stützen. Der vom TÜV NORD aus <strong>de</strong>m Arbeitsschutzrecht (TRGS 519) abge-<br />
leitete Expositionswert von 15.000 Fasern/cbm ist für die vorliegen<strong>de</strong> Problematik nicht<br />
entsprechend anwendbar. Die SV 168 verfolgt <strong>de</strong>n Zweck, Asbesttransporte in <strong>de</strong>njenigen<br />
Fällen vom strengen Schutzregime <strong>de</strong>s ADR auszunehmen, in <strong>de</strong>nen Schutzvorkehrun-<br />
gen nicht nötig sind, weil eine Gesundheitsgefahr aufgrund von Faserfreisetzungen aus-<br />
geschlossen ist. Da es nach <strong>de</strong>m gegenwärtigen Stand <strong>de</strong>r Wissenschaft keine untere<br />
Wirksamkeitsschwelle für die gesundheitsschädliche Wirkung von lungengängigen As-<br />
bestfasern gibt, ist in diesem Zusammenhang eine beson<strong>de</strong>rs konservative Risikobewer-<br />
tung angebracht, zumal es ja nicht um die Zulassung <strong>de</strong>s Transports überhaupt, son<strong>de</strong>rn<br />
um die dabei zu beachten<strong>de</strong>n Sicherheitsvorkehrungen geht. Daher lässt sich ein Aus-<br />
schluss <strong>de</strong>s ADR je<strong>de</strong>nfalls dann nicht auf die SV 168 stützen, wenn mit Faserfreisetzun-<br />
gen zu rechnen ist, die <strong>de</strong>utlich oberhalb <strong>de</strong>r üblichen Umweltbelastung mit solchen<br />
Schadstoffen („Ubiquität“, 100 - 150 F/cbm) liegen. Je<strong>de</strong>nfalls bei Konzentrationen über<br />
500 F/cbm, <strong>de</strong>m Sanierungsziel nach <strong>de</strong>r TRGS 519, liegt keine so sichere Situation mehr<br />
vor, dass jegliche Schutzvorkehrungen von vornherein entbehrlich erscheinen. Dass beim<br />
Umgang mit Asbest Expositionswerte unter 15.000 F/cbm gesundheitlich völlig unbe<strong>de</strong>nk-<br />
lich sein könnten, lässt sich auch <strong>de</strong>r TRGS 519 nicht entnehmen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Härten sind mit diesem engen Verständnis <strong>de</strong>r SV 168 nicht verbun<strong>de</strong>n, zumal<br />
die zu schützen<strong>de</strong>n Rechtsgüter -Leben und Gesundheit <strong>de</strong>r Bevölkerung- einen hohen<br />
Rang haben, und beson<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles durch Ausnahmeregelungen<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Mit Belastungen von über 500 F/cbm ist hier bei <strong>de</strong>n beabsichtigten Transporten durchaus<br />
zu rechnen. Dass bei <strong>de</strong>m in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Transportvorgang trotz <strong>de</strong>s feuchten Mate-<br />
rials überhaupt Fasern frei wer<strong>de</strong>n können, hat die Messung <strong>de</strong>s TÜV bei einer Probefahrt<br />
am 27.10.2011 ergeben (Hinfahrt: Messwert 478 Fasern/cbm). Der gemessene Wert liegt<br />
zwar etwas unter <strong>de</strong>r in diesem Zusammenhang hinnehmbaren Konzentration von 500<br />
Fasern/cbm und weitere Messungen haben überhaupt keine Fasern erfasst, dies reicht für<br />
eine sichere Gefahrenprognose jedoch nicht aus. Es han<strong>de</strong>lte sich um nur wenige Mes-<br />
sungen, die -wie das Gutachten selbst ausführt- nicht repräsentativ für die gesamte Altlast<br />
waren. Bei 4 <strong>de</strong>r 6 Messungen war <strong>de</strong>r Asbestanteil <strong>de</strong>s Transportguts sehr gering (unter<br />
1 %), so dass bei ihrer Bewertung Zurückhaltung angebracht ist. Überdies wird vom TÜV<br />
bezüglich <strong>de</strong>r Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r Bindung von Astbestfasern durch Feuchtigkeit vo-<br />
rausgesetzt, dass eine Ab<strong>de</strong>ckung und Dichtung während <strong>de</strong>s Transportes gewährleistet<br />
ist, und es wer<strong>de</strong>n weitere Kontrollmessungen empfohlen. Damit lassen sich <strong>de</strong>m TÜV-<br />
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