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NACHHALTIGES BAUEN IN DER HAFENCITy

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das zertifizieruNgsVerfahreN<br />

Für die Bewertung des Nachhaltigen Bauens sind sowohl inhaltliche Anforderungen als auch<br />

Instrumente erforderlich, mit denen der Erfolg eines ökologisch-bautechnischen Planungszieles<br />

gemessen werden kann. Solche Bewertungsinstrumente können quantitativ durch die<br />

Wahl von Indikatoren (z. B. Energiebedarf oder Raumlufthygiene), durch einfache „erfolgt/nicht<br />

erfolgt“-Feststellungen (z. B. bei Produkteigenschaften) oder qualitativ durch subjektive Einschätzungen<br />

eines Ergebnisses erfolgen. Bei der Aufstellung der Anforderungen des Umweltzeichens<br />

wurde eine praxisbezogene Abwägung zwischen den ökologisch bautechnischen<br />

Möglichkeiten einerseits und den ökonomischen, rechtlichen und baubetrieblichen Bedingungen<br />

andererseits gewählt. Für jedes vorgegebene Ziel gibt es ausgeführte Beispiele; jede<br />

Forderung an die Auswahl von Bauprodukten und Konstruktionen wurde hinsichtlich der<br />

Ausschreibungstauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft und in der Praxis mit Erfolg erprobt.<br />

Alle Anforderungen wurden auf ihre Übereinstimmung mit den einzuhaltenden technischen<br />

Regelwerken überprüft.<br />

Alle Planungsziele und Bewertungsverfahren sind so ausgewählt oder beschrieben, dass sie im<br />

Sinne einer technischen Prüfung nachvollzogen und angewendet werden können. Für die<br />

indikatorengestützten Verfahren wird auf einheitlich geregelte oder der Fachöffentlichkeit<br />

bekannte Prozessabläufe und Techniken zurückgegriffen.<br />

Vorgesehen ist, dass der Antragsteller das angestrebte Umweltzeichen in den ausgewählten<br />

Kategorien bereits vor Beginn der Planung bzw. eines Architektenwettbewerbes anmeldet. Der<br />

frühe Zeitpunkt ist notwendig, da zahlreiche Teilziele bereits in frühen Entwurfsphasen berücksichtigt<br />

werden müssen und in das Pflichtenheft eines Architektenwettbewerbes gehören.<br />

Daraus ergibt sich auch eine frühzeitige notwendige Kooperation zwischen Architekten und<br />

Fachplanern (Bauphysikern und Gebäudetechnikern).<br />

Das Umweltzeichen besteht aus einem grafischen Symbol, dessen Urheberrechte bei der HCH<br />

liegen. Mit dem Antrag auf ein Umweltzeichen der HafenCity verpflichtet sich der Antragsteller,<br />

die jeweiligen Anforderungen bei der Planung und Ausführung zu erfüllen. Mit der Vergabe<br />

des Vorzertifikates nach Abschluss der Vereinbarung zum Umweltzeichen erhält er die urheberrechtliche<br />

Genehmigung, das jeweilige Umweltzeichen für die Vermarktung des Gebäudes<br />

zu nutzen.<br />

• Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Absichtserklärung und Anmeldung des<br />

Antragstellers.<br />

• Die HCH schließt nach formaler Prüfung der Anmeldung durch externe Fachgutachter<br />

mit dem Antragsteller eine Vereinbarung, in der er sich auf die Umsetzung der jeweiligen<br />

Planungsziele und die Bereithaltung prüfungsfähiger Nachweisunterlagen<br />

verpflichtet.<br />

• Für die Nichteinhaltung des Vertrages werden Pönalen und ggf. die Aberkennung des<br />

Umweltzeichens vereinbart. Bei berechtigtem Zweifel an der Einhaltung des Vertrages<br />

kann eine kostenpflichtige Prüfung durch externe Fachleute erfolgen.<br />

Die Erfüllung der vereinbarten Zertifizierungsziele liegt in der Verantwortung des Antragstellers<br />

bzw. in der des von ihm beauftragten Fachplaners. Die Prüfung der Dokumentation für die<br />

endgültige Zertifizierung erfolgt durch von der HCH zertifizierte Fachgutachter im Auftrag und<br />

auf Kosten des Antragstellers, nicht durch die HCH. Aus den Nutzungsrechten des Zertifizierungszeichens<br />

ergeben sich keinerlei Qualitäts- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der HCH.<br />

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