NACHHALTIGES BAUEN IN DER HAFENCITy
NACHHALTIGES BAUEN IN DER HAFENCITy
NACHHALTIGES BAUEN IN DER HAFENCITy
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das zertifizieruNgsVerfahreN<br />
Für die Bewertung des Nachhaltigen Bauens sind sowohl inhaltliche Anforderungen als auch<br />
Instrumente erforderlich, mit denen der Erfolg eines ökologisch-bautechnischen Planungszieles<br />
gemessen werden kann. Solche Bewertungsinstrumente können quantitativ durch die<br />
Wahl von Indikatoren (z. B. Energiebedarf oder Raumlufthygiene), durch einfache „erfolgt/nicht<br />
erfolgt“-Feststellungen (z. B. bei Produkteigenschaften) oder qualitativ durch subjektive Einschätzungen<br />
eines Ergebnisses erfolgen. Bei der Aufstellung der Anforderungen des Umweltzeichens<br />
wurde eine praxisbezogene Abwägung zwischen den ökologisch bautechnischen<br />
Möglichkeiten einerseits und den ökonomischen, rechtlichen und baubetrieblichen Bedingungen<br />
andererseits gewählt. Für jedes vorgegebene Ziel gibt es ausgeführte Beispiele; jede<br />
Forderung an die Auswahl von Bauprodukten und Konstruktionen wurde hinsichtlich der<br />
Ausschreibungstauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft und in der Praxis mit Erfolg erprobt.<br />
Alle Anforderungen wurden auf ihre Übereinstimmung mit den einzuhaltenden technischen<br />
Regelwerken überprüft.<br />
Alle Planungsziele und Bewertungsverfahren sind so ausgewählt oder beschrieben, dass sie im<br />
Sinne einer technischen Prüfung nachvollzogen und angewendet werden können. Für die<br />
indikatorengestützten Verfahren wird auf einheitlich geregelte oder der Fachöffentlichkeit<br />
bekannte Prozessabläufe und Techniken zurückgegriffen.<br />
Vorgesehen ist, dass der Antragsteller das angestrebte Umweltzeichen in den ausgewählten<br />
Kategorien bereits vor Beginn der Planung bzw. eines Architektenwettbewerbes anmeldet. Der<br />
frühe Zeitpunkt ist notwendig, da zahlreiche Teilziele bereits in frühen Entwurfsphasen berücksichtigt<br />
werden müssen und in das Pflichtenheft eines Architektenwettbewerbes gehören.<br />
Daraus ergibt sich auch eine frühzeitige notwendige Kooperation zwischen Architekten und<br />
Fachplanern (Bauphysikern und Gebäudetechnikern).<br />
Das Umweltzeichen besteht aus einem grafischen Symbol, dessen Urheberrechte bei der HCH<br />
liegen. Mit dem Antrag auf ein Umweltzeichen der HafenCity verpflichtet sich der Antragsteller,<br />
die jeweiligen Anforderungen bei der Planung und Ausführung zu erfüllen. Mit der Vergabe<br />
des Vorzertifikates nach Abschluss der Vereinbarung zum Umweltzeichen erhält er die urheberrechtliche<br />
Genehmigung, das jeweilige Umweltzeichen für die Vermarktung des Gebäudes<br />
zu nutzen.<br />
• Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Absichtserklärung und Anmeldung des<br />
Antragstellers.<br />
• Die HCH schließt nach formaler Prüfung der Anmeldung durch externe Fachgutachter<br />
mit dem Antragsteller eine Vereinbarung, in der er sich auf die Umsetzung der jeweiligen<br />
Planungsziele und die Bereithaltung prüfungsfähiger Nachweisunterlagen<br />
verpflichtet.<br />
• Für die Nichteinhaltung des Vertrages werden Pönalen und ggf. die Aberkennung des<br />
Umweltzeichens vereinbart. Bei berechtigtem Zweifel an der Einhaltung des Vertrages<br />
kann eine kostenpflichtige Prüfung durch externe Fachleute erfolgen.<br />
Die Erfüllung der vereinbarten Zertifizierungsziele liegt in der Verantwortung des Antragstellers<br />
bzw. in der des von ihm beauftragten Fachplaners. Die Prüfung der Dokumentation für die<br />
endgültige Zertifizierung erfolgt durch von der HCH zertifizierte Fachgutachter im Auftrag und<br />
auf Kosten des Antragstellers, nicht durch die HCH. Aus den Nutzungsrechten des Zertifizierungszeichens<br />
ergeben sich keinerlei Qualitäts- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der HCH.<br />
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