14.11.2012 Aufrufe

Hauptsatzung der Stadt Attendorn

Hauptsatzung der Stadt Attendorn

Hauptsatzung der Stadt Attendorn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

0 - 1 / 5<br />

Fahrt- und Reisekosten werden nach Maßgabe <strong>der</strong> Entschädigungsverordnung erstattet. Auslandsdienstreisen<br />

bedürfen <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung des Hauptausschusses.<br />

§ 11<br />

Genehmigung von Rechtsgeschäften<br />

(1) Verträge <strong>der</strong> Hansestadt mit <strong>Stadt</strong>verordneten o<strong>der</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong>n sowie mit dem Bürgermeister<br />

und den leitenden Dienstkräften <strong>der</strong> Hansestadt bedürfen<strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />

(2) Keiner Genehmigung bedürfen:<br />

a) Verträge, die auf <strong>der</strong> Grundlage feststehen<strong>der</strong> Tarife abgeschlossen werden,<br />

b) Verträge, denen <strong>der</strong> zuständige Ausschuss auf <strong>der</strong> Grundlage einer von <strong>der</strong> Hansestadt<br />

vorgenommenen Ausschreibung zugestimmt hat,<br />

c) Verträge, <strong>der</strong>en Abschluss ein Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO) darstellt.<br />

(3) Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift sind <strong>der</strong> Bürgermeister, <strong>der</strong> Beigeordnete, die<br />

Dezernenten und die Amtsleiter.<br />

§ 12<br />

Bürgermeister<br />

(1) Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung gelten im Namen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung als auf den<br />

Bürgermeister übertragen, soweit nicht die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung sich o<strong>der</strong> einem Ausschuss für<br />

einen bestimmten Kreis von Geschäften o<strong>der</strong> für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält. Nähere<br />

Einzelheiten sind in <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Hansestadt <strong>Attendorn</strong> festgelegt.<br />

(2) Im übrigen hat <strong>der</strong> Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, welche<br />

Angelegenheiten als Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung anzusehen sind.<br />

(3) Der Bürgermeister hat 2 (ehrenamtliche) Stellvertreter, die die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu Beginn<br />

<strong>der</strong> ersten Sitzung nach <strong>der</strong> Neuwahl für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte ohne Aussprache wählt.<br />

Sie vertreten den Bürgermeister bei <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und bei<br />

Repräsentationen.<br />

(4) Der Bürgermeister trägt bei feierlichen Anlässen eine Amtskette.<br />

§ 13<br />

Beigeordneter, Vertretung des Bürgermeisters<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung wählt einen hauptamtlichen Beigeordneten. Der Gewählte ist<br />

allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.<br />

(2) Ist <strong>der</strong> Beigeordnete an <strong>der</strong> Vertretung verhin<strong>der</strong>t, so nehmen die Dezernenten I und II die Vertretung<br />

wahr, und zwar entsprechend <strong>der</strong> vorgenannten Reihenfolge.<br />

§ 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!