Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...
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2<br />
<strong>Schritt</strong> für <strong>Schritt</strong><br />
zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> E<strong>in</strong>gliederung nach längerer Krankheit –<br />
was Sie wissen müssen
3<br />
InhaltsverzeIchnIs<br />
Inhalt 3<br />
Vorwort 4<br />
Mit Mut: Schonender Wiedere<strong>in</strong>stieg 6<br />
Fragen und antWorten<br />
die grundlagen: Ihre rechte bei längerer Krankheit 11<br />
das Verfahren: So funktioniert’s<br />
Ihr Beitrag: freiwillig, vertrauensvoll und transparent 14<br />
Beispiel 1: Frau Kahmann 18<br />
die Übersicht: fünf <strong>Schritt</strong>e zur Wiedere<strong>in</strong>gliederung 22<br />
Fragen und antWorten<br />
die Maßnahmen: <strong>in</strong>dividuell und maßgeschneidert 27<br />
Beispiel 2: Herr Seifert 30<br />
Fragen und antWorten<br />
e<strong>in</strong>e Möglichkeit: die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung 32<br />
Beispiel 3: Herr Schröder 34<br />
Wer kann mir helfen und mich beraten? 36<br />
Weiterführende Informationen 40
4<br />
vorwort<br />
Menschen, die an e<strong>in</strong>er langwierigen oder chronischen Krankheit<br />
lei<strong>den</strong>, haben es <strong>in</strong> der Arbeitswelt besonders schwer. In Deutschland<br />
schei<strong>den</strong> pro Jahr mehrere Hunderttausend Beschäftigte aus gesund-<br />
heitlichen Grün<strong>den</strong> für lange Zeit oder für immer aus dem <strong>Job</strong> aus.<br />
Immer öfter liegt die Ursache <strong>in</strong> psychischen Erkrankungen: 2010<br />
lösten sie mehr als 53 Millionen Fehltage aus. Das ist e<strong>in</strong> Plus von<br />
80 Prozent gegenüber 1997.<br />
Wenn Sie länger krank waren, brauchen Sie Unterstützung bei der<br />
Rückkehr <strong>in</strong> das Arbeitsleben. Ihr Arbeitgeber ist sogar verpflichtet,<br />
Ihnen e<strong>in</strong> betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement anzubieten,<br />
wenn Sie mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.<br />
Dabei klärt Ihr Arbeitgeber geme<strong>in</strong>sam mit Ihnen und qualifizierten<br />
Fachleuten, wie Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und mit<br />
welchen vorbeugen<strong>den</strong> Leistungen oder Hilfen Ihre Gesundheit<br />
gestärkt wer<strong>den</strong> kann.
5<br />
Menschen, die e<strong>in</strong>e psychische Erkrankung haben oder die wegen<br />
chronischer Beschwer<strong>den</strong> immer wieder der Arbeit fern bleiben<br />
müssen, fällt es aber oft schwer, mit ihrem Arbeitgeber über diese<br />
Fragen zu sprechen. Deswegen haben wir im betrieblichen E<strong>in</strong>glie-<br />
derungsmanagement zwei Grundsätze verankert: Freiwilligkeit und<br />
Vertrauen. Sie brauchen nur teilzunehmen, wenn Sie es wollen, und<br />
Sie müssen nur das offenbaren, was Sie für notwendig halten.<br />
Ich möchte Sie herzlich ermutigen, dieses Angebot zum Gespräch<br />
anzunehmen. Das E<strong>in</strong>gliederungsmanagement ermöglicht es Ihnen<br />
und Ihrem Arbeitgeber, Ihre Leistungsfähigkeit richtig e<strong>in</strong>zuschät-<br />
zen und Ihre Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen daran anzupassen. Außerdem<br />
erhalten Sie e<strong>in</strong>en Überblick über die vielfältigen Reha-Leistungen,<br />
die Ihnen zustehen könnten. Denn das betriebliche E<strong>in</strong>gliederungs-<br />
management soll Ihnen helfen, <strong>Schritt</strong> für <strong>Schritt</strong> <strong>in</strong>s Arbeitsleben<br />
zurückzukehren.<br />
Dr. Ursula von der Leyen
6<br />
Mit Mut:<br />
Schonender<br />
Wiedere<strong>in</strong>Stieg<br />
nach KranKheit
7<br />
MIt Mut: schonender<br />
wIedereInstIeg nach KranKheIt<br />
Manchmal sche<strong>in</strong>t das Leben e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>bahnstraße zu se<strong>in</strong>. Zum<br />
Beispiel nach langer oder häufiger Krankheit: Wenn der Körper<br />
nicht mehr richtig mitmacht und das Thema Krankheit plötzlich<br />
die gesamte Lebensplanung dom<strong>in</strong>iert. Dann gerät das Leben <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e Schieflage und man weiß nicht, ob es noch e<strong>in</strong>en Weg zurück<br />
<strong>in</strong> die Normalität und <strong>in</strong>s Arbeitsleben gibt.<br />
In e<strong>in</strong>em solchen Fall sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen:<br />
von Ihrer Familie und Ihren Freun<strong>den</strong> <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie, aber<br />
auch von Ihrem Chef, <strong>den</strong> Kollegen, der Krankenkasse und ande-<br />
ren Reha-Trägern. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen<br />
e<strong>in</strong> betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement (BEM) anzubieten,<br />
wenn Sie im Laufe e<strong>in</strong>es Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsun-<br />
fähig waren (§ 84 Absatz 2 SGB IX). Dieses Verfahren kann Ihnen<br />
helfen, e<strong>in</strong>en behutsamen Weg aus der Krankheit zurück <strong>in</strong>s Ar-<br />
beitsleben zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
Damit Sie wieder dauerhaft arbeitsfähig wer<strong>den</strong> und nicht erneut<br />
erkranken, muss man Ihre Arbeitsbelastung untersuchen. Daher<br />
wer<strong>den</strong> im BEM-Verfahren Ihr Arbeitsplatz und Ihre Arbeitsaufgaben<br />
auf <strong>den</strong> Prüfstand gestellt. Danach stellen sich viele Fragen: Kann<br />
ich an me<strong>in</strong>em Arbeitsplatz auch <strong>in</strong> Zukunft wieder voll arbeiten?<br />
Muss vielleicht etwas an der Arbeitsorganisation geändert wer<strong>den</strong>,<br />
damit ich weniger belastet werde? Muss der Arbeitsplatz anders<br />
e<strong>in</strong>gerichtet wer<strong>den</strong>? Mit Ihrem E<strong>in</strong>verständnis wirken – je nach<br />
Unternehmensgröße – verschie<strong>den</strong>e Akteure zusammen und er-<br />
arbeiten mit Ihnen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Lösung: Ihr Arbeitgeber, der<br />
Betriebs- oder Personalrat, der Betriebsarzt und, falls Sie schwerbe-<br />
h<strong>in</strong>dert oder gleichgestellt s<strong>in</strong>d, die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung.<br />
Ziel ist, Sie wieder fit zu machen und Ihnen e<strong>in</strong>e passende Arbeit
8<br />
anzubieten, damit Sie langfristig arbeits fähig bleiben und e<strong>in</strong><br />
vorzeitiges Ausschei<strong>den</strong> aus dem Arbeits leben vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />
kann.<br />
Um Ihren Platz im Arbeitsleben wiederzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, s<strong>in</strong>d viele kle<strong>in</strong>e<br />
<strong>Schritt</strong>e notwendig. Dafür s<strong>in</strong>d Ihre Bereitschaft und Ihre Mithilfe<br />
erforderlich. Das lohnt sich! Denn das BEM hat sich <strong>in</strong> vielen Fällen<br />
bereits bewährt. In vielen Betrieben gibt es zum BEM bereits<br />
Vere<strong>in</strong>barungen zwischen der Unternehmensleitung und dem<br />
Betriebs- oder Personalrat. Dort, wo das noch nicht der Fall ist,<br />
können Sie aber auch <strong>in</strong> Eigen<strong>in</strong>itiative Ihren Arbeitgeber oder<br />
Ihre betriebliche Interessenvertretung ansprechen und e<strong>in</strong> BEM<br />
anstoßen.<br />
In der Regel s<strong>in</strong>d Chefs und Kollegen sehr hilfsbereit und unter-<br />
stützen Sie <strong>in</strong> der ersten, besonders schwierigen Zeit. Zahlreiche<br />
Arbeitnehmer konnten nach längerer Krankheit wieder <strong>Schritt</strong><br />
für <strong>Schritt</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Arbeitsalltag begleitet wer<strong>den</strong> und s<strong>in</strong>d im<br />
Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> sehr froh darüber, die richtige Hilfe durch das BEM<br />
gefun<strong>den</strong> zu haben. Es ist manchmal e<strong>in</strong> langer Weg – aber mit<br />
Sicherheit ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>bahnstraße.
10<br />
Fragen &<br />
antWorten
11<br />
Fragen & antWorten<br />
Ihre rechte beI längerer KranKheIt<br />
Wann steht mir e<strong>in</strong> betriebliches e<strong>in</strong>gliederungs management<br />
(BeM) zu?<br />
Wenn Sie ununterbrochen sechs Wochen arbeitsunfähig waren,<br />
steht Ihnen nach Ablauf der sechs Wochen e<strong>in</strong> BEM zu. Waren Sie<br />
mehrfach für e<strong>in</strong>en kürzeren Zeitraum erkrankt, steht Ihnen e<strong>in</strong><br />
BEM zu, wenn Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres <strong>in</strong>sgesamt mehr als sechs<br />
Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei gilt nicht das Kalenderjahr,<br />
sondern es gelten die letzten zwölf Monate. Gezählt wer<strong>den</strong> alle<br />
Tage, an <strong>den</strong>en Sie arbeitsunfähig waren – ob mit oder ohne Ar-<br />
beitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung. Auch Zeiten e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Rehabilitation wer<strong>den</strong> mitgerechnet.<br />
hat jeder e<strong>in</strong> recht auf BeM?<br />
Jeder und jede Beschäftigte hat e<strong>in</strong>en Anspruch auf BEM – egal,<br />
ob Sie bei e<strong>in</strong>em privaten Unternehmen, im öffentlichen Dienst<br />
oder bei e<strong>in</strong>em kirchlichen Träger beschäftigt s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch<br />
für Beamte, Aushilfs- und Teilzeitkräfte, befristet Angestellte<br />
sowie gleichermaßen für schwerbeh<strong>in</strong>derte und nichtbeh<strong>in</strong>derte<br />
Menschen.<br />
hängt das recht auf BeM von der art me<strong>in</strong>er erkrankung ab?<br />
Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> BEM steht Ihnen <strong>in</strong> jedem Fall zu, wenn Sie mehr als<br />
sechs Wochen am Stück oder länger als sechs Wochen <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres arbeitsunfähig waren. Die Art der Erkrankung spielt<br />
dabei ke<strong>in</strong>e Rolle. Sie s<strong>in</strong>d auch nicht verpflichtet, Ihrem Arbeit-<br />
geber die ärztliche Diagnose mitzuteilen.
12<br />
Muss me<strong>in</strong> arbeitgeber mir e<strong>in</strong> BeM anbieten?<br />
Ja. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mit se<strong>in</strong>en länger erkrankten<br />
Beschäftigten e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchzuführen. Tut er dies<br />
nicht und kündigt er Sie krankheitsbed<strong>in</strong>gt, kann dies vor Gericht<br />
als unverhältnismäßig e<strong>in</strong>gestuft wer<strong>den</strong> und zur Unwirksamkeit<br />
der Kündigung führen. Denn der Arbeitgeber muss nachweisen,<br />
dass er alles unternommen hat, um Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäf-<br />
tigung zu ermöglichen (siehe Infokasten Kündigungsschutz auf<br />
Seite 25).<br />
Beschäftigte bevorzugen BeM<br />
e<strong>in</strong>e Befragung <strong>in</strong> 630 Betrieben ergab: das BeMVerfahren erfährt bei <strong>den</strong><br />
Beschäftigten mehr Zustimmung als das Krankenrückkehrgespräch.<br />
Zustimmung<br />
„Sehr niedrig“ bis<br />
„eher niedrig“<br />
neutral<br />
Zustimmung<br />
„eher hoch“ bis<br />
„sehr hoch“<br />
BeM 24,8 % 38,1 % 31,1 %<br />
Krankenrück<br />
kehrgespräch<br />
44,8 % 34,9 % 20,3 %<br />
Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008
14<br />
Fragen & antWorten<br />
so FunKtIonIert´s: FreIwIllIg,<br />
vertrauensvoll und transparent<br />
ist die teilnahme am BeM-Verfahren freiwillig?<br />
Ja. E<strong>in</strong> BEM kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie s<strong>in</strong>d nicht<br />
zur Teilnahme verpflichtet. E<strong>in</strong> bereits angefangenes BEM können<br />
Sie jederzeit stoppen. Ihr Arbeitgeber muss Sie von Anfang an darauf<br />
h<strong>in</strong>weisen, dass die Teilnahme am BEM für Sie freiwillig ist.<br />
ist e<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch das gleiche wie e<strong>in</strong> BeM?<br />
Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch erfolgt auf Wunsch des Arbeit-<br />
gebers und erst nach Ihrer Gesundung und Rückkehr an <strong>den</strong> Arbeits-<br />
platz. Die Teilnahme ist für Sie verpflichtend.<br />
Das BEM ist dagegen e<strong>in</strong> gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das<br />
bereits während Ihrer Erkrankung die Möglichkeiten Ihrer Weiterbe-<br />
schäftigung ausloten soll. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig.<br />
Krankenrückkehrgespräch<br />
Kehren Sie nach e<strong>in</strong>er Krankheit an Ihren arbeitsplatz zurück, kann<br />
Ihr arbeitgeber e<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch mit Ihnen führen, um<br />
herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, ob und wie sich Ihre erkrankung auf Ihre künftige<br />
arbeitsfähigkeit auswirkt. Im gegensatz zum BeM s<strong>in</strong>d Sie zur teilnahme<br />
verpflichtet. Über die art Ihrer erkrankung müssen Sie aber<br />
ke<strong>in</strong>e auskunft geben.
15<br />
Wer ist an e<strong>in</strong>em BeM beteiligt?<br />
Der Betriebs- oder Personalrat hat das Recht, vom Arbeitgeber da-<br />
rüber <strong>in</strong>formiert zu wer<strong>den</strong>, ob e<strong>in</strong> Beschäftigter im Betrieb länger<br />
als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und ob diesem Beschäftigten<br />
e<strong>in</strong> BEM angeboten wurde. Denn die Aufgabe des Betriebs- oder<br />
Personalrates ist es, zu überwachen, ob der Arbeitgeber se<strong>in</strong>e ge-<br />
setzliche Verpflichtung zum BEM e<strong>in</strong>hält. An dem anschließen<strong>den</strong><br />
BEM-Verfahren wird der Betriebs- oder Personalrat aber nur betei-<br />
ligt, wenn Sie dem zustimmen. Das gilt auch für die Schwerbeh<strong>in</strong>-<br />
dertenvertretung, die beteiligt wer<strong>den</strong> soll, wenn Sie schwerbeh<strong>in</strong>-<br />
dert oder gleichgestellt s<strong>in</strong>d.<br />
vertrauenssache beM<br />
BeM lebt von Vertrauen und offenheit. Vertrauen kann Ihr arbeitgeber<br />
am besten erreichen, <strong>in</strong>dem er Ihnen e<strong>in</strong> transparentes und nachvollzieh<br />
bares Verfahren aufzeigt. Bietet Ihr arbeitgeber Ihnen im erstgespräch<br />
umfassende Informationen über die Ziele, die Beteiligten und <strong>den</strong> ablauf<br />
des Verfahrens? Wiederholt er <strong>den</strong> H<strong>in</strong>weis, dass das Verfahren für Sie<br />
freiwillig ist? Macht er Sie von anfang an darauf aufmerksam, welche<br />
daten er von Ihnen verwen<strong>den</strong> will und wo Sie e<strong>in</strong>er Verwendung der<br />
daten widersprechen können? all dies können anhaltspunkte für e<strong>in</strong><br />
faires Verfahren se<strong>in</strong>, das nur das Ziel verfolgt, Ihre arbeitsunfähigkeit zu<br />
überw<strong>in</strong><strong>den</strong> und Sie wieder erfolgreich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Betrieb e<strong>in</strong>zugliedern.
16<br />
Was passiert, wenn ich e<strong>in</strong> BeM ablehne?<br />
Lehnen Sie e<strong>in</strong> BEM ab, haben Sie ke<strong>in</strong>e direkten arbeitsrechtli-<br />
chen Auswirkungen zu befürchten. Im Falle e<strong>in</strong>er krankheitsbe-<br />
d<strong>in</strong>gten Kündigung können Sie sich beim Arbeitsgericht jedoch<br />
nicht auf e<strong>in</strong> fehlendes BEM berufen (siehe Infokasten Kündi-<br />
gungsschutz auf Seite 25).<br />
sie haben das letzte wort<br />
Für die e<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es BeM ist <strong>in</strong> jedem Fall Ihre e<strong>in</strong>willigung erfor<br />
derlich. erst wenn Sie dem Verfahren zustimmen, kann es e<strong>in</strong>geleitet<br />
wer<strong>den</strong>. es ist Pflicht des arbeitgebers, Ihnen e<strong>in</strong> BeM anzubieten.<br />
aber es besteht ke<strong>in</strong>e Pflicht von Ihrer Seite, das angebot anzunehmen.<br />
BeM ist e<strong>in</strong> angebot und e<strong>in</strong>e Chance für Sie, geme<strong>in</strong>sam mit Ihrem<br />
arbeitgeber e<strong>in</strong>en Weg zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, um wieder zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong> zu<br />
kommen. Ziel dabei ist es, dass Sie die arbeit langfristig ausüben<br />
können, ohne wieder zu erkranken oder dauerhafte gesundheitliche<br />
e<strong>in</strong>schränkungen zu riskieren. Ihre persönlichen daten müssen dabei<br />
vertraulich behandelt wer<strong>den</strong> und dürfen auch nur für die Belange<br />
des BeM verwendet wer<strong>den</strong>. Jeder <strong>Schritt</strong> muss für Sie transparent<br />
und nachvollziehbar se<strong>in</strong>. Ihr arbeitgeber muss Sie auf die freiwillige<br />
teilnahme und die Verwendung der für das BeM erhobenen daten<br />
h<strong>in</strong>weisen.
18<br />
KeIne schweren KIsten Für<br />
Frau KahMann<br />
Frau Kahmann* ist seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Sie<br />
arbeitet <strong>in</strong> der Mikroverfilmung – im Schichtdienst – und leitet<br />
dort e<strong>in</strong> Team von 20 Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern.<br />
die Vorgeschichte<br />
Zu <strong>den</strong> Aufgaben von Frau Kahmann gehörten Personalplanung<br />
und Organisation, aber auch körperlich anstrengende Arbeiten, wie<br />
zum Beispiel das E<strong>in</strong>- und Ausräumen von Kisten und das Tragen<br />
von Paketen. Immer mehr merkte sie, dass sie ihre Hände, F<strong>in</strong>ger<br />
und Arme nur unter Schmerzen bewegen konnte. E<strong>in</strong> Facharzt<br />
stellte Rheuma mit aggressivem Verlauf fest. Trotz starker Medi-<br />
kamente verschwan<strong>den</strong> die Schmerzen nicht vollständig. Durch<br />
die dauern<strong>den</strong> Schmerzen litt Frau Kahmann auch unter Schlaf-<br />
mangel. Diese körperliche und psychische Belastung machte Frau<br />
Kahmann oft für mehrere Tage arbeitsunfähig.
19<br />
unterstützung: der Weg zurück<br />
Der Arbeitgeber leitete e<strong>in</strong> BEM-Verfahren e<strong>in</strong> und bat mit E<strong>in</strong>willi-<br />
gung von Frau Kahmann die Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
um Unterstützung. Der Arbeitgeberservice der Rentenversicherung<br />
klärte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten E<strong>in</strong>zelgespräch mit Frau Kahmann ihre Arbeitsund<br />
Gesundheitssituation. In e<strong>in</strong>em weiteren Gespräch wur<strong>den</strong><br />
geme<strong>in</strong>sam mit dem Arbeitgeber mögliche Verbesserungen und<br />
Änderungsmöglichkeiten erörtert.<br />
e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />
Frau Kahmann wurde von ihrem Arzt zur besseren Medikamenten-<br />
e<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus überwiesen. Es folgte anschließend<br />
e<strong>in</strong>e stationäre mediz<strong>in</strong>ische Rehabilitation von vier Wochen. Dort<br />
lernte sie, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen. Zudem stellte<br />
Frau Kahmann e<strong>in</strong>en Antrag auf Anerkennung ihrer Schwerbeh<strong>in</strong>-<br />
derung beim Integrationsamt.<br />
umgestaltung des arbeitsplatzes<br />
Der Arbeitsplatz von Frau Kahmann wurde so umstrukturiert,<br />
dass nun Führungs- und Verwaltungsaufgaben im Mittelpunkt<br />
stehen. Die körperlich schweren Arbeiten s<strong>in</strong>d entfallen. Schicht-<br />
arbeit ist auch nicht mehr erforderlich, da Frau Kahmann sich<br />
nun überwiegend um die Belange ihrer Mitarbeiter kümmert.<br />
E<strong>in</strong>e Kernarbeitszeit wurde vere<strong>in</strong>bart, <strong>in</strong> der alle Beschäftigten<br />
die Möglichkeit haben, Frau Kahmann persönlich anzutreffen.<br />
ergebnis<br />
Der Arbeitgeber und die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen tragen diese<br />
Umgestaltung mit. Frau Kahmann kann ihrer Tätigkeit wieder ohne<br />
auffällige Ausfallzeiten nachgehen.<br />
* das beispiel stammt aus der arbeit des arbeitgeberservice der deutschen renten versicherung bund.<br />
der name wurde geändert.
20<br />
Kann ich e<strong>in</strong>e teilnahme des Betriebs- oder Personalrates ab-<br />
lehnen, auch wenn ich ansonsten mit der durchführung e<strong>in</strong>es<br />
BeM e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong> b<strong>in</strong>?<br />
Ja, Sie können bestimmen, wer neben dem Vertreter des Arbeit-<br />
gebers am BEM teilnehmen darf. So können Sie die Beteiligung<br />
des Betriebsrates/Personalrates, der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung<br />
oder des Betriebsarztes ablehnen.<br />
Was ist, wenn <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Betrieb ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressenvertretung<br />
gewählt wurde?<br />
Auch wenn ke<strong>in</strong> Betriebs- oder Personalrat vorhan<strong>den</strong> ist, bleibt Ihr<br />
Arbeitgeber zur Durchführung e<strong>in</strong>es BEM verpflichtet. Wenn ke<strong>in</strong>e<br />
Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung gewählt wurde, nimmt alle<strong>in</strong> der Be-<br />
triebs- oder Personalrat – sofern vorhan<strong>den</strong> und Ihr E<strong>in</strong>verständnis<br />
hierzu besteht – an dem Verfahren teil.<br />
geme<strong>in</strong>sam die beste lösung f<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
damit im BeMVerfahren nicht irgende<strong>in</strong>e, sondern die beste Lösung<br />
für Sie entwickelt wird, können Fachleute mit e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />
e<strong>in</strong> BeM f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der regel also nicht nur zwischen Ihnen und Ihrem<br />
arbeitgeber statt. Beteiligt s<strong>in</strong>d – mit Ihrer Zustimmung – auch der<br />
Betriebs oder der Personalrat und die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung.<br />
auch der Betriebsarzt, das Integrationsamt oder der rehaträger<br />
können h<strong>in</strong>zugezogen wer<strong>den</strong>. Ziel aller ist es, reha und arbeits<br />
platzmaßnahmen zu erörtern, die Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäftigung<br />
ermöglichen und e<strong>in</strong>e krankheitsbed<strong>in</strong>gte Kündigung vermei<strong>den</strong>.
21<br />
Welche <strong>in</strong>formationen aus dem BeM-Verfahren kommen <strong>in</strong> die<br />
Personalakte?<br />
In die Personalakte darf nur aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass Ihnen zu<br />
e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt die Durchführung e<strong>in</strong>es BEM ange-<br />
boten wurde, ob Sie hiermit e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong> waren oder nicht und<br />
welche konkreten Maßnahmen angeboten und umgesetzt wur<strong>den</strong>.<br />
Wie wird sichergestellt, dass nicht mehr BeM-<strong>in</strong>formationen <strong>in</strong><br />
der Personalakte lan<strong>den</strong>?<br />
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die BEM-Daten nur für<br />
<strong>den</strong> Zweck verwendet wer<strong>den</strong>, für <strong>den</strong> sie erhoben wur<strong>den</strong>. In <strong>den</strong><br />
meisten betrieblichen Vere<strong>in</strong>barungen zum BEM ist daher e<strong>in</strong>e<br />
Trennung von Personalakte und BEM-Akte vere<strong>in</strong>bart. Darüber<br />
wachen der betriebliche Datenschutzbeauftragte und der Betriebs-<br />
oder Personalrat.
22 23<br />
FünF schrItte zur<br />
wIedereInglIederung*<br />
1<br />
2 3 4 5<br />
Sie s<strong>in</strong>d sechs<br />
Wochen am<br />
Stück oder über<br />
e<strong>in</strong> Jahr verteilt<br />
arbeitsunfähig.<br />
Ihr arbeitgeber<br />
nimmt Kontakt<br />
mit Ihnen auf,<br />
und bittet um e<strong>in</strong><br />
gespräch.<br />
erstgespräch<br />
mit arbeitgeber,<br />
Betriebs/<br />
Personalrat (und<br />
Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertreter)<br />
(auf Ihren Wunsch<br />
auch ohne)<br />
Besprechung<br />
Ihres Falles mit<br />
Ihnen, und allen,<br />
die zu Ihrer<br />
Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />
beitragen können<br />
(z. B. Integrationsamt<br />
oder rehaträger)<br />
Maßnahmen<br />
wer<strong>den</strong> festgelegt<br />
Maßnahmen<br />
erfolgreich?<br />
1 2 3 18 4 6 8 16 5 7 9 10 14 15 19 20 24 25 26<br />
21 22 23<br />
Sie lehnen e<strong>in</strong><br />
gespräch ab<br />
Ke<strong>in</strong> BeM<br />
erforderlich<br />
Ke<strong>in</strong>e<br />
Maßnahmen<br />
möglich<br />
Sie lehnen<br />
Maßnahmen ab<br />
ne<strong>in</strong><br />
Ja<br />
BeM beendet<br />
BeM beendet<br />
BeM beendet BeM beendet BeM beendet<br />
1–26<br />
unter diesen nummern f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Kapitel „Fragen & antworten“<br />
weitere Informationen zum thema.<br />
* dieses Schema zeigt e<strong>in</strong>en typischen ablauf e<strong>in</strong>es BeMVerfahrens. es können im<br />
e<strong>in</strong>zelfall aber auch weniger oder mehr <strong>Schritt</strong>e notwendig se<strong>in</strong>.
24<br />
Können die im rahmen des BeM-Verfahrens erhobenen daten<br />
vom arbeitgeber bei e<strong>in</strong>er nachfolgen<strong>den</strong> Kündigung herangezogen<br />
wer<strong>den</strong>?<br />
Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Verwendung dieser Daten ist nur im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />
BEM-Verfahrens zulässig. Für alle Zwecke, die nicht direkt mit<br />
dem BEM-Verfahren <strong>in</strong> Zusammenhang stehen, und vor allem bei<br />
Kündigungsverfahren ist die Verwendung der Daten unzulässig.<br />
Muss ich dem arbeitgeber oder dem <strong>in</strong>tegrationsteam <strong>den</strong> grund<br />
me<strong>in</strong>er erkrankung mitteilen?<br />
Ne<strong>in</strong>, <strong>den</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Ihrer<br />
gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen müssen Sie dem Arbeitgeber<br />
oder dem Integrationsteam nicht offenbaren. Das BEM-Verfahren<br />
dient zunächst alle<strong>in</strong> dazu, herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, wo noch gesundheitliche<br />
E<strong>in</strong>schränkungen bestehen und welche Tätigkeiten Sie damit noch<br />
ausüben können. Es kann jedoch bei bestimmten Krankheitsbildern<br />
s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, <strong>den</strong> Betriebsarzt hierüber zu <strong>in</strong>formieren, damit er die<br />
übrigen Beteiligten nicht über die Krankheit selbst, aber über die Aus-<br />
wirkungen der Erkrankung am Arbeitsplatz <strong>in</strong>formiert. Der Betriebs-<br />
arzt darf nur das preisgeben, was Sie ihm erlauben – das gebietet die<br />
ärztliche Schweigepflicht.
25<br />
Schützt mich e<strong>in</strong> BeM vor Kündigung?<br />
Es ist der S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es BEM-Verfahrens, herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, ob und unter<br />
welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Weiterbeschäftigung<br />
besteht und welche Maßnahmen hierfür getroffen wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Wenn sich aber herausstellen sollte, dass ke<strong>in</strong>e Möglichkeit mehr<br />
besteht, Sie mit Ihren gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen weiter zu<br />
beschäftigen, kann auch e<strong>in</strong> BEM Sie nicht mehr vor e<strong>in</strong>er Kündigung<br />
schützen. Das BEM kann aber für die Reha-Träger (siehe Kapitel „Wer<br />
kann mir helfen?“) wichtige Informationen geben, ob Ihnen durch<br />
e<strong>in</strong>e Fortbildung, Umschulung oder andere Unterstützung e<strong>in</strong>e<br />
Beschäftigungsmöglichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Betrieb ermöglicht<br />
wer<strong>den</strong> kann.<br />
Kündigungsschutz<br />
e<strong>in</strong> von Ihnen und Ihrem arbeitgeber ernst genommenes BeM kann<br />
Sie vor krankheitsbed<strong>in</strong>gter Kündigung schützen. <strong>den</strong>n das Verfahren<br />
ist alle<strong>in</strong> darauf ausgerichtet, geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Lösung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, wie<br />
Ihnen trotz möglicher e<strong>in</strong>schränkungen durch Ihre erkrankung e<strong>in</strong>e<br />
Weiterbeschäftigung ermöglicht wer<strong>den</strong> kann. Kommt es ohne e<strong>in</strong><br />
BeMVerfahren zu e<strong>in</strong>er Kündigung, muss Ihr arbeitgeber vor dem<br />
arbeitsgericht beweisen, dass er wirklich alles unternommen hat, um<br />
Ihren arbeitsplatz zu erhalten. dazu gehört auch, dass er geprüft hat,<br />
ob Ihnen <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes e<strong>in</strong> anderer arbeitsplatz angeboten<br />
wer<strong>den</strong> kann, der Ihrem gesundheitszustand entspricht. dieses<br />
Verfahren gilt für alle Kündigungen, auf die das Kündigungsschutzgesetz<br />
(KSchg) anwendbar ist.<br />
Bietet Ihnen Ihr arbeitgeber e<strong>in</strong> BeM an und lehnen Sie es ab, kann<br />
er vor gericht e<strong>in</strong>e Kündigung leichter verteidigen.
26<br />
Welche Konsequenzen hat es für me<strong>in</strong>en arbeitgeber, wenn er<br />
mir ke<strong>in</strong> BeM anbietet?<br />
Direkte Sanktionen gegen Ihren Arbeitgeber gibt es nicht. Aber<br />
ohne Auswirkungen bleibt se<strong>in</strong>e Weigerung auch nicht. Bietet Ihr<br />
Arbeitgeber Ihnen ke<strong>in</strong> BEM an, obwohl er dazu verpflichtet ist,<br />
wird es für ihn <strong>in</strong> der Regel sehr schwierig, e<strong>in</strong>e krankheitsbe-<br />
d<strong>in</strong>gte Kündigung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht zu verteidigen<br />
(siehe Infokasten Kündigungsschutz auf Seite 25).<br />
Was kann ich tun, wenn ich ke<strong>in</strong> BeM angeboten bekomme?<br />
Sie können Ihren Arbeitgeber ansprechen und ihm e<strong>in</strong> BEM vor-<br />
schlagen. Fällt Ihnen das schwer oder weigert er sich, so können<br />
Sie sich Unterstützung von Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder<br />
von der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung holen. Auch der Betriebsarzt,<br />
die Reha-Träger (siehe Abschnitt „Wer kann mir helfen?“) oder das<br />
Integrationsamt bieten oftmals Unterstützung beim BEM an. Unter-<br />
stützung erfahren Sie auch bei der nächstgelegenen „geme<strong>in</strong>samen<br />
Servicestelle für Rehabilitation“, die es <strong>in</strong> jeder kreisfreien Stadt und<br />
fast jedem Landkreis gibt. Sowohl die Reha-Träger als auch die geme<strong>in</strong>-<br />
samen Servicestellen können für Sie auch Verhandlungen mit dem<br />
Arbeitgeber über notwendige Reha-Maßnahmen oder Veränderungen<br />
am Arbeitsplatz führen.
27<br />
Fragen & antWorten<br />
IndIvIduell und MassgeschneIdert<br />
Wann beg<strong>in</strong>nt das BeM?<br />
E<strong>in</strong> BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Jahres länger als sechs Wochen krank waren. Das BEM kann also<br />
beg<strong>in</strong>nen, bevor Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Betrieb zurückkehren. Dies ist auch<br />
s<strong>in</strong>nvoll, da viele Maßnahmen, die etwa zur Anpassung Ihres<br />
Arbeitsplatzes notwendig wer<strong>den</strong> können, e<strong>in</strong>e gewisse Vorberei-<br />
tungszeit brauchen. Ihr Arbeitgeber wird deswegen bereits früh-<br />
zeitig <strong>den</strong> Kontakt mit Ihnen suchen.<br />
gibt es M<strong>in</strong>destregeln für e<strong>in</strong> BeM-Verfahren?<br />
Das Gesetz beschreibt nur <strong>den</strong> Rahmen des BEM-Verfahrens.<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat hieraus M<strong>in</strong>deststandards für e<strong>in</strong><br />
BEM-Verfahren entwickelt. Wenn e<strong>in</strong> Arbeitgeber sich bei Gericht<br />
darauf berufen will, dass er e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchgeführt hat,<br />
muss er m<strong>in</strong>destens<br />
• die gesetzlich zu beteiligen<strong>den</strong> Stellen, Ämter und Personen<br />
e<strong>in</strong>bezogen haben, wenn Sie dem nicht ausdrücklich wider-<br />
sprochen haben,<br />
• Gespräche mit Ihnen geführt haben, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en ke<strong>in</strong>e vernünftigen<br />
Anpassungsmöglichkeiten ausgeschlossen wur<strong>den</strong> und<br />
• <strong>in</strong> <strong>den</strong>en die von <strong>den</strong> Teilnehmern e<strong>in</strong>gebrachten Vorschläge<br />
sachlich erörtert wur<strong>den</strong>.
28<br />
gibt es beim BeM vorgeschriebene Lösungen?<br />
Ne<strong>in</strong>, <strong>den</strong>n jede Erkrankung wirft andere Fragen auf. Und zur Wieder-<br />
e<strong>in</strong>gliederung s<strong>in</strong>d meist verschie<strong>den</strong>e Maßnahmen <strong>den</strong>kbar: zum<br />
Beispiel e<strong>in</strong>e Reduzierung der Arbeitszeit, e<strong>in</strong> Umbau des Arbeitsplat-<br />
zes, technische Arbeitshilfen, die Versetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen Bereich<br />
oder e<strong>in</strong>e stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung. Wichtig ist, dass alle <strong>in</strong><br />
Frage kommen<strong>den</strong> Möglichkeiten im BEM-Verfahren besprochen<br />
wur<strong>den</strong>. Ob und wie sie angewendet wer<strong>den</strong> können, hängt vom<br />
E<strong>in</strong>zelfall ab.<br />
Muss ich dem im BeM gefun<strong>den</strong>en ergebnis Folge leisten?<br />
Ne<strong>in</strong>. Die Ergebnisse des BEM-Verfahrens können nur mit Ihrer<br />
Zustimmung umgesetzt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Ablehnung der geme<strong>in</strong>sam<br />
mit Ihrem Arbeitgeber gefun<strong>den</strong>en Maßnahmen kann jedoch Ihre<br />
Chancen verm<strong>in</strong>dern, sich gegen e<strong>in</strong>e mögliche krankheitsbed<strong>in</strong>gte<br />
Kündigung erfolgreich zu wehren (siehe Infokasten Kündigungs-<br />
schutz auf Seite 25).<br />
Was passiert, wenn die getroffenen Maßnahmen ke<strong>in</strong>en<br />
erfolg haben?<br />
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die geme<strong>in</strong>sam beschlossenen<br />
Maßnahmen umzusetzen, sofern sie <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Macht stehen, wirt-<br />
schaftlich vertretbar s<strong>in</strong>d und sich e<strong>in</strong>e krankheitsbed<strong>in</strong>gte Kündi-<br />
gung dadurch vermei<strong>den</strong> lässt. Zeigt sich aber, dass die Maßnahme<br />
nicht die richtige für Sie war, wird das BEM-Verfahren wieder aufge-<br />
nommen. Dann wird erneut geprüft, ob e<strong>in</strong>e andere Lösung gefun-<br />
<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann, um Ihre Wiedere<strong>in</strong>gliederung zu unterstützen.
29<br />
Was passiert, wenn das BeM zu dem ergebnis führt, dass ich<br />
nicht mehr <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Betrieb arbeiten kann?<br />
Wenn die gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen zu groß s<strong>in</strong>d, kann<br />
es <strong>in</strong> wenigen Fällen dazu kommen, dass im BEM-Verfahren ke<strong>in</strong>e<br />
Möglichkeit zu e<strong>in</strong>er angemessenen Weiterbeschäftigung im Betrieb<br />
gefun<strong>den</strong> wird. Das BEM bietet dann aber auch <strong>den</strong> Raum, die Rahmen-<br />
bed<strong>in</strong>gungen etwa für e<strong>in</strong>e Umschulung oder e<strong>in</strong>en Übergang <strong>in</strong> die<br />
Berentung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong> (siehe Frage 15).<br />
angebote zur beruflichen e<strong>in</strong>gliederung<br />
So antworteten Betriebe auf die Frage: „Welche Maßnahmen bietet Ihr Betrieb erkrankten<br />
Beschäftigten zur Wiedere<strong>in</strong>gliederung an?“ (Mehrfachnennungen waren möglich)<br />
Stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung 480<br />
umsetzung auf e<strong>in</strong>en anderen arbeitsplatz<br />
Verbesserung der technischen<br />
ausstattung des arbeitsplatzes<br />
organisierung e<strong>in</strong>es arbeitsversuchs<br />
376<br />
363<br />
361<br />
Verr<strong>in</strong>gerung der arbeitszeit<br />
anpassung der arbeitsaufgaben<br />
274<br />
260<br />
reduzierung der arbeitsbelastung<br />
erstellung e<strong>in</strong>es anforderungsprofils<br />
für <strong>den</strong> arbeitsplatz<br />
Innerbetriebliche berufliche Qualifizierung<br />
erstellung<br />
e<strong>in</strong>es Fähigkeitsprofils des Beschäftigten<br />
219<br />
191<br />
165<br />
163<br />
externe berufliche Qualifizierung<br />
95<br />
Ke<strong>in</strong>e Maßnahmen<br />
72<br />
Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008<br />
Sonstige 49<br />
häufigkeit der nennungen 0 100 200 300 400 500
30<br />
eIn angepasster arbeItsplatz Für<br />
herrn seIFert<br />
Herr Seifert* (49 Jahre) ist seit 20 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Metall verar-<br />
beiten<strong>den</strong> Betrieb tätig.<br />
die Vorgeschichte<br />
Herr Seifert erlitt e<strong>in</strong>en Schlaganfall und hatte danach e<strong>in</strong> steifes<br />
Be<strong>in</strong>. Nach se<strong>in</strong>er Rückkehr an <strong>den</strong> Arbeitsplatz wurde deutlich:<br />
Nicht nur das Heben von schweren Lasten und das Bedienen von<br />
Masch<strong>in</strong>en fielen ihm schwer. Auch die Fähigkeit, sich zu konzen-<br />
trieren, hatte nachgelassen.
31<br />
unterstützung: der Weg zurück<br />
Die Geschäftsführung überlegte, wie sie Herrn Seifert unterstützen<br />
könnte. Schließlich war er schon sehr lange im Betrieb beschäftigt. Im<br />
Rahmen des BEM setzten sich Herr Seifert und der Geschäftsführer<br />
geme<strong>in</strong>sam an e<strong>in</strong>en Tisch. H<strong>in</strong>zugezogen wur<strong>den</strong> der Betriebsarzt<br />
und e<strong>in</strong> Berater vom Arbeitgeberservice der Deutschen Rentenver-<br />
sicherung Bund. Sie verständigten sich über die Anforderungen der<br />
Arbeit, über die gesundheitlichen Möglichkeiten von Herrn Seifert<br />
und die notwendigen Unterstützungsleistungen, damit er weiterh<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> dem Betrieb arbeiten konnte.<br />
e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />
Herr Seifert wollte se<strong>in</strong>e gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen anfangs<br />
nicht wahrhaben. Erst nach e<strong>in</strong>em Gespräch mit dem Betriebsarzt<br />
wurde ihm se<strong>in</strong>e Situation deutlich. Daraufh<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barte er mit<br />
dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Flexibilisierung und Verkürzung der Arbeitszeit<br />
um täglich e<strong>in</strong> bis drei Stun<strong>den</strong>. Er beantragte zudem beim Integra-<br />
tionsamt die Anerkennung als Schwerbeh<strong>in</strong>derter.<br />
umgestaltung des arbeitsplatzes<br />
Für e<strong>in</strong>e bessere Standfestigkeit wur<strong>den</strong> Gummimatten an der Ma-<br />
sch<strong>in</strong>e von Herrn Seifert ausgelegt. Mithilfe e<strong>in</strong>es höhenverstellbaren<br />
Schreibtisches und e<strong>in</strong>es erhöhten „Stehstuhls“ konnte er se<strong>in</strong>e Be<strong>in</strong>e<br />
entlasten. Für Notfälle war immer e<strong>in</strong> Kollege oder Auszubil<strong>den</strong>der<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Nähe.<br />
ergebnis<br />
Herr Seifert konnte weiter im Betrieb beschäftigt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong> wichtiger<br />
<strong>Schritt</strong> für ihn – aber auch für se<strong>in</strong>e Firma.<br />
* das beispiel stammt aus der arbeit des arbeitgeberservice der deutschen renten versicherung bund.<br />
der name wurde geändert.
32<br />
Fragen & antWorten<br />
dIe stuFenweIse wIedereInglIederung<br />
ist die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung das gleiche wie e<strong>in</strong> BeM?<br />
Ne<strong>in</strong>. Die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung („Hamburger Modell“)<br />
ist nur e<strong>in</strong>e Möglichkeit, auf die man sich im BEM-Verfahren e<strong>in</strong>igen<br />
kann. Hier erstellt Ihr Arzt e<strong>in</strong>en Stufenplan zur langsamen Rückkehr<br />
<strong>in</strong>s Berufsleben. Dabei wird Ihre Arbeitszeit oder Ihre Arbeitsbelastung<br />
zuerst reduziert und dann über e<strong>in</strong>en festgesetzten Zeitraum <strong>Schritt</strong><br />
für <strong>Schritt</strong> wieder gesteigert.<br />
Wer legt bei der Wiedere<strong>in</strong>gliederung me<strong>in</strong>e arbeitsbelastung fest?<br />
Dies entscheidet der behandelnde Arzt, da es sich um e<strong>in</strong>e medizi-<br />
nisch-therapeutische Maßnahme handelt. Wenn Sie e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong><br />
s<strong>in</strong>d, kann sich der behandelnde Arzt auch mit Ihrem Betriebsarzt<br />
über die Arbeitsbelastung beraten.<br />
„hamburger Modell“<br />
die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung wird auch „Hamburger Modell“<br />
genannt. Mit ihr haben Sie die Möglichkeit, nach e<strong>in</strong>er erkrankung nach<br />
und nach <strong>in</strong>s Berufsleben zurückzukehren. Voraussetzung: Ihr arzt<br />
befürwortet dies und e<strong>in</strong>e volle Belastbarkeit kann nach e<strong>in</strong>em längeren<br />
Zeitraum wieder erreicht wer<strong>den</strong>. dabei wird Ihre arbeitsbelastung unter<br />
ärztlicher aufsicht <strong>in</strong> festgelegten <strong>Schritt</strong>en und Zeiträumen langsam<br />
wieder bis zu dem Stand vor Ihrer erkrankung gesteigert. Während der<br />
Wiedere<strong>in</strong>gliederung gelten Sie weiterh<strong>in</strong> als arbeitsunfähig und Sie<br />
erhalten weiter Kranken oder Übergangsgeld.
ist e<strong>in</strong>e stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung auch ohne<br />
Zustimmung des arbeitgebers möglich?<br />
Ne<strong>in</strong>. Sie ist gegen <strong>den</strong> Willen des Arbeitgebers nicht möglich. Der<br />
Arbeitgeber wird aber <strong>in</strong> der Regel se<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen, wenn<br />
ihm e<strong>in</strong>e Reduzierung Ihrer Arbeitsbelastung organisatorisch möglich<br />
ist. Denn f<strong>in</strong>anziell bedeutet die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung für<br />
<strong>den</strong> Arbeitgeber ke<strong>in</strong>e Belastung: Sie gelten auch während der Zeit<br />
der Wiedere<strong>in</strong>gliederung als arbeitsunfähig und erhalten daher von<br />
Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung Kranken- oder<br />
Übergangsgeld.<br />
33
34<br />
FaMIlIenFreundlIche arbeItszeIten Für<br />
herrn schröder<br />
Herr Schröder* (46 Jahre) arbeitet als Busfahrer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
öffentlichen Verkehrsbetrieb.<br />
die Vorgeschichte<br />
Herr Schröder fiel immer wieder durch Krankheit aus. Zuerst<br />
waren es viele kurzfristige Erkrankungen rund um das Wochen-<br />
ende, später dann entwickelte sich e<strong>in</strong>e Langzeiterkrankung.
35<br />
unterstützung: der Weg zurück<br />
Auf Vorschlag se<strong>in</strong>es Arbeitgebers beteiligte sich Herr Schröder an e<strong>in</strong>em<br />
BEM-Verfahren. Se<strong>in</strong> Arbeitsplatz wurde untersucht. Auch se<strong>in</strong>e Arbeits-<br />
bed<strong>in</strong>gungen und se<strong>in</strong> soziales und privates Umfeld wur<strong>den</strong> <strong>in</strong> die<br />
Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen. Dabei stellte sich heraus, dass Herr Schröder<br />
unter e<strong>in</strong>er hohen psychischen Belastung stand: Se<strong>in</strong>e Ehe war geschie -<br />
<strong>den</strong> wor<strong>den</strong>. Der Sohn lebte jetzt bei der Mutter. Durch se<strong>in</strong>e wechseln<strong>den</strong><br />
Schicht- und Wochenenddienste konnte Herr Schröder se<strong>in</strong>en Sohn<br />
nicht regelmäßig besuchen. Diese Situation machte ihn krank – bis h<strong>in</strong><br />
zu Magen- und Darmproblemen.<br />
e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />
Der Betriebsarzt wurde h<strong>in</strong>zugezogen. Er empfahl die Behandlung<br />
bei e<strong>in</strong>em Psychologen, damit Herr Schröder lernt, besser mit der<br />
Trennung umzugehen. Nach e<strong>in</strong>em Schnupperterm<strong>in</strong> entschied sich<br />
Herr Schröder für e<strong>in</strong>e Behandlung. Die 30 Sitzungen wur<strong>den</strong> von<br />
der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.<br />
umgestaltung des arbeitsplatzes<br />
Gleichzeitig wurde im Betrieb die Arbeitszeit von Herrn Schröder an-<br />
ders gestaltet, damit er am Wochenende Zeit für se<strong>in</strong>en Sohn hat. Mit<br />
Unterstützung des Betriebsarztes und des betrieblichen BEM-Beraters<br />
bekam Herr Schröder e<strong>in</strong>en neuen Dienstplan genehmigt, der ke<strong>in</strong>e<br />
Wochenenddienste mehr enthielt.<br />
ergebnis<br />
Durch die neue Arbeitszeitregelung konnte Herr Schröder e<strong>in</strong>e klare<br />
Besuchsregelung mit se<strong>in</strong>em Sohn vere<strong>in</strong>baren und halten. Se<strong>in</strong>e<br />
Krankentage s<strong>in</strong>d erheblich zurückgegangen.<br />
* das beispiel stammt aus der arbeit des projektes „neue wege im beM“ (www.neue-wege-im-bem.de) des<br />
dgb-bildungswerks. der name wurde geändert.
36<br />
Wer Kann<br />
Mir heLFen &<br />
Mich Beraten?
37<br />
wer Kann MIr helFen und MIch beraten?<br />
der betriebsarzt<br />
Betriebs- und Werksärzte, die die Arbeitsplätze und die Arbeits-<br />
bed<strong>in</strong>gungen gut kennen, können Fragen <strong>in</strong>dividuell mit Ihnen<br />
besprechen. Sie kennen sich mit mediz<strong>in</strong>ischen Diagnosen und<br />
Heilungsverläufen aus und können, falls Sie das möchten, auch<br />
Kontakt zu Ihrem behandeln<strong>den</strong> Arzt aufnehmen.<br />
Betriebsärzte haben oft Ideen, wie e<strong>in</strong> Arbeitsplatz umgestaltet<br />
wer<strong>den</strong> könnte, damit e<strong>in</strong> weiterer E<strong>in</strong>satz ohne Gesundheits-<br />
gefährdung möglich ist. Wenn e<strong>in</strong>e Umgestaltung des Arbeitsplatzes<br />
nicht möglich ist, berät der Betriebsarzt auch zur weiteren E<strong>in</strong>setzbarkeit<br />
im Betrieb. Im geschützten Raum des Arzt-Patienten-<br />
Gesprächs können alle Möglichkeiten des weiteren E<strong>in</strong>satzes <strong>in</strong><br />
Ruhe besprochen wer<strong>den</strong>, ohne dass Sie befürchten müssen, dass<br />
etwas nach außen dr<strong>in</strong>gt. Denn der Betriebsarzt unterliegt natür-<br />
lich der ärztlichen Schweigepflicht. Nur mit Ihrer E<strong>in</strong>willigung<br />
stimmt sich der Betriebsarzt dann mit Ihrem Arbeitgeber oder<br />
<strong>den</strong> betroffenen Vorgesetzten ab.<br />
das Integrationsamt<br />
Das Integrationsamt ist dafür da, Schwierigkeiten im Arbeitsleben von<br />
Beschäftigten mit e<strong>in</strong>er anerkannten Schwerbeh<strong>in</strong>derung zu verh<strong>in</strong>dern<br />
oder zu beseitigen. Dazu berät es schwerbeh<strong>in</strong>derte Beschäftigte und<br />
ihre Arbeitgeber. In bestimmten Fällen kann es auch Geldleistungen<br />
erbr<strong>in</strong>gen und die beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausstattung e<strong>in</strong>es Arbeits-<br />
platzes oder e<strong>in</strong>en Arbeitsplatzassistenten f<strong>in</strong>anzieren.<br />
www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Service
38<br />
die rehabilitationsträger (renten-, Kranken-, arbeitslosen- und<br />
unfallversicherung)<br />
Wenn es um Ihre berufliche Wiedere<strong>in</strong>gliederung geht, können für<br />
Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen, Kranken-<br />
kassen, Unfallversicherungen oder der Agentur für Arbeit <strong>in</strong> Frage<br />
kommen. Im Gesetz wer<strong>den</strong> sie als Rehabilitationsträger (Reha-Träger)<br />
bezeichnet. Sie sollen vom Arbeitgeber mit ihrem Sachverstand am<br />
BEM-Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong>, wenn es darum geht, die richtige<br />
Leistung für die Wiedere<strong>in</strong>gliederung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong> und zu beantragen.<br />
Da es nicht immer e<strong>in</strong>fach ist, <strong>den</strong> zuständigen Reha-Träger für die<br />
gewünschte Leistung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, bestimmt das Gesetz (§ 14 SGB IX),<br />
dass der Antrag auf e<strong>in</strong>e Reha-Leistung bei jeder Renten-, Kranken-<br />
oder Unfallversicherung oder bei der Agentur für Arbeit gestellt wer<strong>den</strong><br />
kann. Innerhalb von 14 Tagen wird dann entschie<strong>den</strong>, welcher Reha-<br />
Träger für die Entscheidung über die von Ihnen gewünschte Reha-<br />
Leistung zuständig ist.<br />
Die e<strong>in</strong>zelnen Leistungen der Reha-Träger f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />
www.deutsche-rentenversicherung.de Themen Rehabilitation<br />
www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Rehabilitation<br />
www.dguv.de Rehabilitation / Leistungen<br />
www.arbeitsagentur.de Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger Menschen<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung
39<br />
Integrationsfachdienste<br />
Die Arbeitsagenturen, die Integrationsämter und andere Reha-<br />
Träger können Firmen beauftragen, die darauf spezialisiert s<strong>in</strong>d,<br />
schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Ausbil-<br />
dungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen. Integrationsfachdienste<br />
<strong>in</strong> Ihrer Nähe f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />
www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Kontakt Integrationsfachdienste.<br />
geme<strong>in</strong>same servicestellen<br />
um Ihnen <strong>den</strong> Weg zur richtigen rehaLeistung zu weisen, betreiben<br />
die rehaträger zusätzlich zu ihren eigenen Beratungsstellen bundes<br />
weit 450 „geme<strong>in</strong>same Servicestellen für rehabilitation“. Sie s<strong>in</strong>d meist<br />
<strong>den</strong> Beratungsstellen der renten, Kranken oder unfallversicherung<br />
angegliedert. das Besondere: Sie bieten e<strong>in</strong>e umfassende, trägerüber<br />
greifende Beratung zu allen Möglichkeiten der rehabilitation sowie<br />
unterstützung bei der antragstellung an und führen Sie als Lotsen durch<br />
die Vielfalt der Leistungsangebote der verschie<strong>den</strong>en rehaträger. e<strong>in</strong>e<br />
Servicestelle <strong>in</strong> Ihrer nähe f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter:<br />
www.reha-servicestellen.de
40<br />
weIterFührende InForMatIonen<br />
übersicht über das beM<br />
Die Internetseite „Talent Plus“ bietet e<strong>in</strong>e Liste mit <strong>den</strong> vielfältigen<br />
Maßnahmen, die bei e<strong>in</strong>em BEM ergriffen wer<strong>den</strong> können. Dazu<br />
erfahren Sie, was Reha-Träger und Integrationsämter alles tun<br />
können, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.<br />
www.talentplus.de Arbeitnehmer Bestehende Arbeitsverhältnisse<br />
Lange und oft krank. Was jetzt?<br />
Die Internetseite des Landschaftsverbandes Rhe<strong>in</strong>land bietet<br />
ausführliche Antworten zu vielen Fragen des BEM aus Sicht e<strong>in</strong>es<br />
öffentlichen Arbeitgebers.<br />
www.lvr.de Soziales Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung Arbeit<br />
und Ausbildung Informationen für Arbeitgeber betriebliches<br />
E<strong>in</strong>gliederungsmanagement<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat auf ihrer Internetseite<br />
umfangreiche Informationen zum BEM und mögliche Unterstützungsleistungen<br />
zusammengestellt.<br />
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Themen<br />
Rehabilitation Fach<strong>in</strong>formation Infos für Arbeitgeber<br />
Die Initiative Gesundheit & Arbeit hat weiterführende Informa-<br />
tionen wie Broschüren und Onl<strong>in</strong>e-Angebote zum BEM geprüft<br />
und auf e<strong>in</strong>er Seite zusammengestellt.<br />
www.iga-<strong>in</strong>fo.de <strong>Betriebliche</strong> E<strong>in</strong>gliederung
41<br />
rechtsfragen zum beM<br />
Die Internetseite „Talent Plus“ zeigt Ihnen e<strong>in</strong>e stets aktuelle<br />
Übersicht über alle Gerichtsurteile zum Thema BEM.<br />
www.talentplus.de Arbeitnehmer Bestehende<br />
Arbeitsverhältnisse Lange und oft krank. Was jetzt? Fragen<br />
und Antworten Rechtsprechung<br />
Im Diskussionsforum Reha-Recht wer<strong>den</strong> aktuelle Fragen des<br />
BEM von Juristen und Praktikern aufgearbeitet.<br />
www.reha-recht.de Forum B<br />
hilfen zur wiedere<strong>in</strong>gliederung am arbeitsplatz<br />
Die größte Datenbank zu Fragen der beruflichen Rehabilitation<br />
heißt REHADAT. Unter anderem f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie hier e<strong>in</strong> ausführliches<br />
Verzeichnis von Hilfsmitteln für <strong>den</strong> Arbeitsplatz.<br />
www.rehadat.de<br />
E<strong>in</strong> ausführliches Lexikon mit Begriffserklärungen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie auf der<br />
Internetseite der Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Integrationsämter.<br />
www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Infothek Fachlexikon<br />
Alle Aspekte der stufenweisen Wiedere<strong>in</strong>gliederung („Hamburger<br />
Modell“) f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Broschüre, die die Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>-<br />
schaft für Rehabilitation zum Herunterla<strong>den</strong> bereitstellt.<br />
www.bar-frankfurt.de Publikationen Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben Arbeitshilfe für die stufenweise Wieder e<strong>in</strong>gliederung
42<br />
gesetzestexte<br />
<strong>Betriebliche</strong>s E<strong>in</strong>gliederungsmanagement – § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB IX)<br />
S<strong>in</strong>d Beschäftigte <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt<br />
arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im S<strong>in</strong>ne des § 93,<br />
bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Menschen außerdem mit der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung, mit Zustimmung<br />
und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst<br />
überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />
vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten wer<strong>den</strong> kann (betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement).<br />
Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt h<strong>in</strong>zugezogen. Die betroffene Person oder<br />
ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen E<strong>in</strong>gliederungsmanagements<br />
sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten h<strong>in</strong>zuweisen. Kommen<br />
Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben <strong>in</strong> Betracht, wer<strong>den</strong> vom Arbeit-<br />
geber die örtlichen geme<strong>in</strong>samen Servicestellen oder bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Beschäftigten das<br />
Integrationsamt h<strong>in</strong>zugezogen. Diese wirken darauf h<strong>in</strong>, dass die erforderlichen Leistungen oder<br />
Hilfen unverzüglich beantragt und <strong>in</strong>nerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht wer<strong>den</strong>. Die<br />
zuständige Interessenvertretung im S<strong>in</strong>ne des § 93, bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Menschen außerdem<br />
die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der<br />
Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegen<strong>den</strong> Verpflichtungen erfüllt.<br />
Aufgaben des Betriebs- und Personalrates – § 93 SGB IX<br />
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die E<strong>in</strong>gliederung<br />
schwerbeh<strong>in</strong>derter Menschen. Sie achten <strong>in</strong>sbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber<br />
nach <strong>den</strong> §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegen<strong>den</strong> Verpflichtungen erfüllt wer<strong>den</strong>; sie wirken auf die<br />
Wahl der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung h<strong>in</strong>.<br />
Stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung – § 28 SGB IX<br />
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit<br />
teilweise verrichten und können sie durch e<strong>in</strong>e stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit<br />
voraussichtlich besser wieder <strong>in</strong> das Erwerbsleben e<strong>in</strong>gegliedert wer<strong>den</strong>, sollen die mediz<strong>in</strong>ischen<br />
und die sie ergänzen<strong>den</strong> Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht wer<strong>den</strong>.
impreSSum<br />
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11017 Berl<strong>in</strong><br />
Stand: Dezember 2012<br />
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