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Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...

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2<br />

<strong>Schritt</strong> für <strong>Schritt</strong><br />

zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />

<strong>Betriebliche</strong> E<strong>in</strong>gliederung nach längerer Krankheit –<br />

was Sie wissen müssen


3<br />

InhaltsverzeIchnIs<br />

Inhalt 3<br />

Vorwort 4<br />

Mit Mut: Schonender Wiedere<strong>in</strong>stieg 6<br />

Fragen und antWorten<br />

die grundlagen: Ihre rechte bei längerer Krankheit 11<br />

das Verfahren: So funktioniert’s<br />

Ihr Beitrag: freiwillig, vertrauensvoll und transparent 14<br />

Beispiel 1: Frau Kahmann 18<br />

die Übersicht: fünf <strong>Schritt</strong>e zur Wiedere<strong>in</strong>gliederung 22<br />

Fragen und antWorten<br />

die Maßnahmen: <strong>in</strong>dividuell und maßgeschneidert 27<br />

Beispiel 2: Herr Seifert 30<br />

Fragen und antWorten<br />

e<strong>in</strong>e Möglichkeit: die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung 32<br />

Beispiel 3: Herr Schröder 34<br />

Wer kann mir helfen und mich beraten? 36<br />

Weiterführende Informationen 40


4<br />

vorwort<br />

Menschen, die an e<strong>in</strong>er langwierigen oder chronischen Krankheit<br />

lei<strong>den</strong>, haben es <strong>in</strong> der Arbeitswelt besonders schwer. In Deutschland<br />

schei<strong>den</strong> pro Jahr mehrere Hunderttausend Beschäftigte aus gesund-<br />

heitlichen Grün<strong>den</strong> für lange Zeit oder für immer aus dem <strong>Job</strong> aus.<br />

Immer öfter liegt die Ursache <strong>in</strong> psychischen Erkrankungen: 2010<br />

lösten sie mehr als 53 Millionen Fehltage aus. Das ist e<strong>in</strong> Plus von<br />

80 Prozent gegenüber 1997.<br />

Wenn Sie länger krank waren, brauchen Sie Unterstützung bei der<br />

Rückkehr <strong>in</strong> das Arbeitsleben. Ihr Arbeitgeber ist sogar verpflichtet,<br />

Ihnen e<strong>in</strong> betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement anzubieten,<br />

wenn Sie mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.<br />

Dabei klärt Ihr Arbeitgeber geme<strong>in</strong>sam mit Ihnen und qualifizierten<br />

Fachleuten, wie Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und mit<br />

welchen vorbeugen<strong>den</strong> Leistungen oder Hilfen Ihre Gesundheit<br />

gestärkt wer<strong>den</strong> kann.


5<br />

Menschen, die e<strong>in</strong>e psychische Erkrankung haben oder die wegen<br />

chronischer Beschwer<strong>den</strong> immer wieder der Arbeit fern bleiben<br />

müssen, fällt es aber oft schwer, mit ihrem Arbeitgeber über diese<br />

Fragen zu sprechen. Deswegen haben wir im betrieblichen E<strong>in</strong>glie-<br />

derungsmanagement zwei Grundsätze verankert: Freiwilligkeit und<br />

Vertrauen. Sie brauchen nur teilzunehmen, wenn Sie es wollen, und<br />

Sie müssen nur das offenbaren, was Sie für notwendig halten.<br />

Ich möchte Sie herzlich ermutigen, dieses Angebot zum Gespräch<br />

anzunehmen. Das E<strong>in</strong>gliederungsmanagement ermöglicht es Ihnen<br />

und Ihrem Arbeitgeber, Ihre Leistungsfähigkeit richtig e<strong>in</strong>zuschät-<br />

zen und Ihre Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen daran anzupassen. Außerdem<br />

erhalten Sie e<strong>in</strong>en Überblick über die vielfältigen Reha-Leistungen,<br />

die Ihnen zustehen könnten. Denn das betriebliche E<strong>in</strong>gliederungs-<br />

management soll Ihnen helfen, <strong>Schritt</strong> für <strong>Schritt</strong> <strong>in</strong>s Arbeitsleben<br />

zurückzukehren.<br />

Dr. Ursula von der Leyen


6<br />

Mit Mut:<br />

Schonender<br />

Wiedere<strong>in</strong>Stieg<br />

nach KranKheit


7<br />

MIt Mut: schonender<br />

wIedereInstIeg nach KranKheIt<br />

Manchmal sche<strong>in</strong>t das Leben e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>bahnstraße zu se<strong>in</strong>. Zum<br />

Beispiel nach langer oder häufiger Krankheit: Wenn der Körper<br />

nicht mehr richtig mitmacht und das Thema Krankheit plötzlich<br />

die gesamte Lebensplanung dom<strong>in</strong>iert. Dann gerät das Leben <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Schieflage und man weiß nicht, ob es noch e<strong>in</strong>en Weg zurück<br />

<strong>in</strong> die Normalität und <strong>in</strong>s Arbeitsleben gibt.<br />

In e<strong>in</strong>em solchen Fall sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen:<br />

von Ihrer Familie und Ihren Freun<strong>den</strong> <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie, aber<br />

auch von Ihrem Chef, <strong>den</strong> Kollegen, der Krankenkasse und ande-<br />

ren Reha-Trägern. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen<br />

e<strong>in</strong> betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement (BEM) anzubieten,<br />

wenn Sie im Laufe e<strong>in</strong>es Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsun-<br />

fähig waren (§ 84 Absatz 2 SGB IX). Dieses Verfahren kann Ihnen<br />

helfen, e<strong>in</strong>en behutsamen Weg aus der Krankheit zurück <strong>in</strong>s Ar-<br />

beitsleben zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

Damit Sie wieder dauerhaft arbeitsfähig wer<strong>den</strong> und nicht erneut<br />

erkranken, muss man Ihre Arbeitsbelastung untersuchen. Daher<br />

wer<strong>den</strong> im BEM-Verfahren Ihr Arbeitsplatz und Ihre Arbeitsaufgaben<br />

auf <strong>den</strong> Prüfstand gestellt. Danach stellen sich viele Fragen: Kann<br />

ich an me<strong>in</strong>em Arbeitsplatz auch <strong>in</strong> Zukunft wieder voll arbeiten?<br />

Muss vielleicht etwas an der Arbeitsorganisation geändert wer<strong>den</strong>,<br />

damit ich weniger belastet werde? Muss der Arbeitsplatz anders<br />

e<strong>in</strong>gerichtet wer<strong>den</strong>? Mit Ihrem E<strong>in</strong>verständnis wirken – je nach<br />

Unternehmensgröße – verschie<strong>den</strong>e Akteure zusammen und er-<br />

arbeiten mit Ihnen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Lösung: Ihr Arbeitgeber, der<br />

Betriebs- oder Personalrat, der Betriebsarzt und, falls Sie schwerbe-<br />

h<strong>in</strong>dert oder gleichgestellt s<strong>in</strong>d, die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung.<br />

Ziel ist, Sie wieder fit zu machen und Ihnen e<strong>in</strong>e passende Arbeit


8<br />

anzubieten, damit Sie langfristig arbeits fähig bleiben und e<strong>in</strong><br />

vorzeitiges Ausschei<strong>den</strong> aus dem Arbeits leben vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Um Ihren Platz im Arbeitsleben wiederzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, s<strong>in</strong>d viele kle<strong>in</strong>e<br />

<strong>Schritt</strong>e notwendig. Dafür s<strong>in</strong>d Ihre Bereitschaft und Ihre Mithilfe<br />

erforderlich. Das lohnt sich! Denn das BEM hat sich <strong>in</strong> vielen Fällen<br />

bereits bewährt. In vielen Betrieben gibt es zum BEM bereits<br />

Vere<strong>in</strong>barungen zwischen der Unternehmensleitung und dem<br />

Betriebs- oder Personalrat. Dort, wo das noch nicht der Fall ist,<br />

können Sie aber auch <strong>in</strong> Eigen<strong>in</strong>itiative Ihren Arbeitgeber oder<br />

Ihre betriebliche Interessenvertretung ansprechen und e<strong>in</strong> BEM<br />

anstoßen.<br />

In der Regel s<strong>in</strong>d Chefs und Kollegen sehr hilfsbereit und unter-<br />

stützen Sie <strong>in</strong> der ersten, besonders schwierigen Zeit. Zahlreiche<br />

Arbeitnehmer konnten nach längerer Krankheit wieder <strong>Schritt</strong><br />

für <strong>Schritt</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Arbeitsalltag begleitet wer<strong>den</strong> und s<strong>in</strong>d im<br />

Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> sehr froh darüber, die richtige Hilfe durch das BEM<br />

gefun<strong>den</strong> zu haben. Es ist manchmal e<strong>in</strong> langer Weg – aber mit<br />

Sicherheit ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>bahnstraße.


10<br />

Fragen &<br />

antWorten


11<br />

Fragen & antWorten<br />

Ihre rechte beI längerer KranKheIt<br />

Wann steht mir e<strong>in</strong> betriebliches e<strong>in</strong>gliederungs management<br />

(BeM) zu?<br />

Wenn Sie ununterbrochen sechs Wochen arbeitsunfähig waren,<br />

steht Ihnen nach Ablauf der sechs Wochen e<strong>in</strong> BEM zu. Waren Sie<br />

mehrfach für e<strong>in</strong>en kürzeren Zeitraum erkrankt, steht Ihnen e<strong>in</strong><br />

BEM zu, wenn Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres <strong>in</strong>sgesamt mehr als sechs<br />

Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei gilt nicht das Kalenderjahr,<br />

sondern es gelten die letzten zwölf Monate. Gezählt wer<strong>den</strong> alle<br />

Tage, an <strong>den</strong>en Sie arbeitsunfähig waren – ob mit oder ohne Ar-<br />

beitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung. Auch Zeiten e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Rehabilitation wer<strong>den</strong> mitgerechnet.<br />

hat jeder e<strong>in</strong> recht auf BeM?<br />

Jeder und jede Beschäftigte hat e<strong>in</strong>en Anspruch auf BEM – egal,<br />

ob Sie bei e<strong>in</strong>em privaten Unternehmen, im öffentlichen Dienst<br />

oder bei e<strong>in</strong>em kirchlichen Träger beschäftigt s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch<br />

für Beamte, Aushilfs- und Teilzeitkräfte, befristet Angestellte<br />

sowie gleichermaßen für schwerbeh<strong>in</strong>derte und nichtbeh<strong>in</strong>derte<br />

Menschen.<br />

hängt das recht auf BeM von der art me<strong>in</strong>er erkrankung ab?<br />

Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> BEM steht Ihnen <strong>in</strong> jedem Fall zu, wenn Sie mehr als<br />

sechs Wochen am Stück oder länger als sechs Wochen <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Jahres arbeitsunfähig waren. Die Art der Erkrankung spielt<br />

dabei ke<strong>in</strong>e Rolle. Sie s<strong>in</strong>d auch nicht verpflichtet, Ihrem Arbeit-<br />

geber die ärztliche Diagnose mitzuteilen.


12<br />

Muss me<strong>in</strong> arbeitgeber mir e<strong>in</strong> BeM anbieten?<br />

Ja. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mit se<strong>in</strong>en länger erkrankten<br />

Beschäftigten e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchzuführen. Tut er dies<br />

nicht und kündigt er Sie krankheitsbed<strong>in</strong>gt, kann dies vor Gericht<br />

als unverhältnismäßig e<strong>in</strong>gestuft wer<strong>den</strong> und zur Unwirksamkeit<br />

der Kündigung führen. Denn der Arbeitgeber muss nachweisen,<br />

dass er alles unternommen hat, um Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäf-<br />

tigung zu ermöglichen (siehe Infokasten Kündigungsschutz auf<br />

Seite 25).<br />

Beschäftigte bevorzugen BeM<br />

e<strong>in</strong>e Befragung <strong>in</strong> 630 Betrieben ergab: das BeM­Verfahren erfährt bei <strong>den</strong><br />

Beschäftigten mehr Zustimmung als das Krankenrückkehrgespräch.<br />

Zustimmung<br />

„Sehr niedrig“ bis<br />

„eher niedrig“<br />

neutral<br />

Zustimmung<br />

„eher hoch“ bis<br />

„sehr hoch“<br />

BeM 24,8 % 38,1 % 31,1 %<br />

Krankenrück­<br />

kehrgespräch<br />

44,8 % 34,9 % 20,3 %<br />

Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008


14<br />

Fragen & antWorten<br />

so FunKtIonIert´s: FreIwIllIg,<br />

vertrauensvoll und transparent<br />

ist die teilnahme am BeM-Verfahren freiwillig?<br />

Ja. E<strong>in</strong> BEM kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie s<strong>in</strong>d nicht<br />

zur Teilnahme verpflichtet. E<strong>in</strong> bereits angefangenes BEM können<br />

Sie jederzeit stoppen. Ihr Arbeitgeber muss Sie von Anfang an darauf<br />

h<strong>in</strong>weisen, dass die Teilnahme am BEM für Sie freiwillig ist.<br />

ist e<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch das gleiche wie e<strong>in</strong> BeM?<br />

Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch erfolgt auf Wunsch des Arbeit-<br />

gebers und erst nach Ihrer Gesundung und Rückkehr an <strong>den</strong> Arbeits-<br />

platz. Die Teilnahme ist für Sie verpflichtend.<br />

Das BEM ist dagegen e<strong>in</strong> gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das<br />

bereits während Ihrer Erkrankung die Möglichkeiten Ihrer Weiterbe-<br />

schäftigung ausloten soll. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig.<br />

Krankenrückkehrgespräch<br />

Kehren Sie nach e<strong>in</strong>er Krankheit an Ihren arbeitsplatz zurück, kann<br />

Ihr arbeitgeber e<strong>in</strong> Krankenrückkehrgespräch mit Ihnen führen, um<br />

herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, ob und wie sich Ihre erkrankung auf Ihre künftige<br />

arbeitsfähigkeit auswirkt. Im gegensatz zum BeM s<strong>in</strong>d Sie zur teilnahme<br />

verpflichtet. Über die art Ihrer erkrankung müssen Sie aber<br />

ke<strong>in</strong>e auskunft geben.


15<br />

Wer ist an e<strong>in</strong>em BeM beteiligt?<br />

Der Betriebs- oder Personalrat hat das Recht, vom Arbeitgeber da-<br />

rüber <strong>in</strong>formiert zu wer<strong>den</strong>, ob e<strong>in</strong> Beschäftigter im Betrieb länger<br />

als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und ob diesem Beschäftigten<br />

e<strong>in</strong> BEM angeboten wurde. Denn die Aufgabe des Betriebs- oder<br />

Personalrates ist es, zu überwachen, ob der Arbeitgeber se<strong>in</strong>e ge-<br />

setzliche Verpflichtung zum BEM e<strong>in</strong>hält. An dem anschließen<strong>den</strong><br />

BEM-Verfahren wird der Betriebs- oder Personalrat aber nur betei-<br />

ligt, wenn Sie dem zustimmen. Das gilt auch für die Schwerbeh<strong>in</strong>-<br />

dertenvertretung, die beteiligt wer<strong>den</strong> soll, wenn Sie schwerbeh<strong>in</strong>-<br />

dert oder gleichgestellt s<strong>in</strong>d.<br />

vertrauenssache beM<br />

BeM lebt von Vertrauen und offenheit. Vertrauen kann Ihr arbeitgeber<br />

am besten erreichen, <strong>in</strong>dem er Ihnen e<strong>in</strong> transparentes und nachvollzieh­<br />

bares Verfahren aufzeigt. Bietet Ihr arbeitgeber Ihnen im erstgespräch<br />

umfassende Informationen über die Ziele, die Beteiligten und <strong>den</strong> ablauf<br />

des Verfahrens? Wiederholt er <strong>den</strong> H<strong>in</strong>weis, dass das Verfahren für Sie<br />

freiwillig ist? Macht er Sie von anfang an darauf aufmerksam, welche<br />

daten er von Ihnen verwen<strong>den</strong> will und wo Sie e<strong>in</strong>er Verwendung der<br />

daten widersprechen können? all dies können anhaltspunkte für e<strong>in</strong><br />

faires Verfahren se<strong>in</strong>, das nur das Ziel verfolgt, Ihre arbeitsunfähigkeit zu<br />

überw<strong>in</strong><strong>den</strong> und Sie wieder erfolgreich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Betrieb e<strong>in</strong>zugliedern.


16<br />

Was passiert, wenn ich e<strong>in</strong> BeM ablehne?<br />

Lehnen Sie e<strong>in</strong> BEM ab, haben Sie ke<strong>in</strong>e direkten arbeitsrechtli-<br />

chen Auswirkungen zu befürchten. Im Falle e<strong>in</strong>er krankheitsbe-<br />

d<strong>in</strong>gten Kündigung können Sie sich beim Arbeitsgericht jedoch<br />

nicht auf e<strong>in</strong> fehlendes BEM berufen (siehe Infokasten Kündi-<br />

gungsschutz auf Seite 25).<br />

sie haben das letzte wort<br />

Für die e<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es BeM ist <strong>in</strong> jedem Fall Ihre e<strong>in</strong>willigung erfor­<br />

derlich. erst wenn Sie dem Verfahren zustimmen, kann es e<strong>in</strong>geleitet<br />

wer<strong>den</strong>. es ist Pflicht des arbeitgebers, Ihnen e<strong>in</strong> BeM anzubieten.<br />

aber es besteht ke<strong>in</strong>e Pflicht von Ihrer Seite, das angebot anzunehmen.<br />

BeM ist e<strong>in</strong> angebot und e<strong>in</strong>e Chance für Sie, geme<strong>in</strong>sam mit Ihrem<br />

arbeitgeber e<strong>in</strong>en Weg zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, um wieder zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong> zu<br />

kommen. Ziel dabei ist es, dass Sie die arbeit langfristig ausüben<br />

können, ohne wieder zu erkranken oder dauerhafte gesundheitliche<br />

e<strong>in</strong>schränkungen zu riskieren. Ihre persönlichen daten müssen dabei<br />

vertraulich behandelt wer<strong>den</strong> und dürfen auch nur für die Belange<br />

des BeM verwendet wer<strong>den</strong>. Jeder <strong>Schritt</strong> muss für Sie transparent<br />

und nachvollziehbar se<strong>in</strong>. Ihr arbeitgeber muss Sie auf die freiwillige<br />

teilnahme und die Verwendung der für das BeM erhobenen daten<br />

h<strong>in</strong>weisen.


18<br />

KeIne schweren KIsten Für<br />

Frau KahMann<br />

Frau Kahmann* ist seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Sie<br />

arbeitet <strong>in</strong> der Mikroverfilmung – im Schichtdienst – und leitet<br />

dort e<strong>in</strong> Team von 20 Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern.<br />

die Vorgeschichte<br />

Zu <strong>den</strong> Aufgaben von Frau Kahmann gehörten Personalplanung<br />

und Organisation, aber auch körperlich anstrengende Arbeiten, wie<br />

zum Beispiel das E<strong>in</strong>- und Ausräumen von Kisten und das Tragen<br />

von Paketen. Immer mehr merkte sie, dass sie ihre Hände, F<strong>in</strong>ger<br />

und Arme nur unter Schmerzen bewegen konnte. E<strong>in</strong> Facharzt<br />

stellte Rheuma mit aggressivem Verlauf fest. Trotz starker Medi-<br />

kamente verschwan<strong>den</strong> die Schmerzen nicht vollständig. Durch<br />

die dauern<strong>den</strong> Schmerzen litt Frau Kahmann auch unter Schlaf-<br />

mangel. Diese körperliche und psychische Belastung machte Frau<br />

Kahmann oft für mehrere Tage arbeitsunfähig.


19<br />

unterstützung: der Weg zurück<br />

Der Arbeitgeber leitete e<strong>in</strong> BEM-Verfahren e<strong>in</strong> und bat mit E<strong>in</strong>willi-<br />

gung von Frau Kahmann die Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

um Unterstützung. Der Arbeitgeberservice der Rentenversicherung<br />

klärte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten E<strong>in</strong>zelgespräch mit Frau Kahmann ihre Arbeitsund<br />

Gesundheitssituation. In e<strong>in</strong>em weiteren Gespräch wur<strong>den</strong><br />

geme<strong>in</strong>sam mit dem Arbeitgeber mögliche Verbesserungen und<br />

Änderungsmöglichkeiten erörtert.<br />

e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />

Frau Kahmann wurde von ihrem Arzt zur besseren Medikamenten-<br />

e<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus überwiesen. Es folgte anschließend<br />

e<strong>in</strong>e stationäre mediz<strong>in</strong>ische Rehabilitation von vier Wochen. Dort<br />

lernte sie, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen. Zudem stellte<br />

Frau Kahmann e<strong>in</strong>en Antrag auf Anerkennung ihrer Schwerbeh<strong>in</strong>-<br />

derung beim Integrationsamt.<br />

umgestaltung des arbeitsplatzes<br />

Der Arbeitsplatz von Frau Kahmann wurde so umstrukturiert,<br />

dass nun Führungs- und Verwaltungsaufgaben im Mittelpunkt<br />

stehen. Die körperlich schweren Arbeiten s<strong>in</strong>d entfallen. Schicht-<br />

arbeit ist auch nicht mehr erforderlich, da Frau Kahmann sich<br />

nun überwiegend um die Belange ihrer Mitarbeiter kümmert.<br />

E<strong>in</strong>e Kernarbeitszeit wurde vere<strong>in</strong>bart, <strong>in</strong> der alle Beschäftigten<br />

die Möglichkeit haben, Frau Kahmann persönlich anzutreffen.<br />

ergebnis<br />

Der Arbeitgeber und die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen tragen diese<br />

Umgestaltung mit. Frau Kahmann kann ihrer Tätigkeit wieder ohne<br />

auffällige Ausfallzeiten nachgehen.<br />

* das beispiel stammt aus der arbeit des arbeitgeberservice der deutschen renten versicherung bund.<br />

der name wurde geändert.


20<br />

Kann ich e<strong>in</strong>e teilnahme des Betriebs- oder Personalrates ab-<br />

lehnen, auch wenn ich ansonsten mit der durchführung e<strong>in</strong>es<br />

BeM e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong> b<strong>in</strong>?<br />

Ja, Sie können bestimmen, wer neben dem Vertreter des Arbeit-<br />

gebers am BEM teilnehmen darf. So können Sie die Beteiligung<br />

des Betriebsrates/Personalrates, der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung<br />

oder des Betriebsarztes ablehnen.<br />

Was ist, wenn <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Betrieb ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressenvertretung<br />

gewählt wurde?<br />

Auch wenn ke<strong>in</strong> Betriebs- oder Personalrat vorhan<strong>den</strong> ist, bleibt Ihr<br />

Arbeitgeber zur Durchführung e<strong>in</strong>es BEM verpflichtet. Wenn ke<strong>in</strong>e<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung gewählt wurde, nimmt alle<strong>in</strong> der Be-<br />

triebs- oder Personalrat – sofern vorhan<strong>den</strong> und Ihr E<strong>in</strong>verständnis<br />

hierzu besteht – an dem Verfahren teil.<br />

geme<strong>in</strong>sam die beste lösung f<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

damit im BeM­Verfahren nicht irgende<strong>in</strong>e, sondern die beste Lösung<br />

für Sie entwickelt wird, können Fachleute mit e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

e<strong>in</strong> BeM f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der regel also nicht nur zwischen Ihnen und Ihrem<br />

arbeitgeber statt. Beteiligt s<strong>in</strong>d – mit Ihrer Zustimmung – auch der<br />

Betriebs­ oder der Personalrat und die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung.<br />

auch der Betriebsarzt, das Integrationsamt oder der reha­träger<br />

können h<strong>in</strong>zugezogen wer<strong>den</strong>. Ziel aller ist es, reha­ und arbeits­<br />

platzmaßnahmen zu erörtern, die Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäftigung<br />

ermöglichen und e<strong>in</strong>e krankheitsbed<strong>in</strong>gte Kündigung vermei<strong>den</strong>.


21<br />

Welche <strong>in</strong>formationen aus dem BeM-Verfahren kommen <strong>in</strong> die<br />

Personalakte?<br />

In die Personalakte darf nur aufgenommen wer<strong>den</strong>, dass Ihnen zu<br />

e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt die Durchführung e<strong>in</strong>es BEM ange-<br />

boten wurde, ob Sie hiermit e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong> waren oder nicht und<br />

welche konkreten Maßnahmen angeboten und umgesetzt wur<strong>den</strong>.<br />

Wie wird sichergestellt, dass nicht mehr BeM-<strong>in</strong>formationen <strong>in</strong><br />

der Personalakte lan<strong>den</strong>?<br />

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die BEM-Daten nur für<br />

<strong>den</strong> Zweck verwendet wer<strong>den</strong>, für <strong>den</strong> sie erhoben wur<strong>den</strong>. In <strong>den</strong><br />

meisten betrieblichen Vere<strong>in</strong>barungen zum BEM ist daher e<strong>in</strong>e<br />

Trennung von Personalakte und BEM-Akte vere<strong>in</strong>bart. Darüber<br />

wachen der betriebliche Datenschutzbeauftragte und der Betriebs-<br />

oder Personalrat.


22 23<br />

FünF schrItte zur<br />

wIedereInglIederung*<br />

1<br />

2 3 4 5<br />

Sie s<strong>in</strong>d sechs<br />

Wochen am<br />

Stück oder über<br />

e<strong>in</strong> Jahr verteilt<br />

arbeitsunfähig.<br />

Ihr arbeitgeber<br />

nimmt Kontakt<br />

mit Ihnen auf,<br />

und bittet um e<strong>in</strong><br />

gespräch.<br />

erstgespräch<br />

mit arbeitgeber,<br />

Betriebs­/<br />

Personalrat (und<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertreter)<br />

(auf Ihren Wunsch<br />

auch ohne)<br />

Besprechung<br />

Ihres Falles mit<br />

Ihnen, und allen,<br />

die zu Ihrer<br />

Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />

beitragen können<br />

(z. B. Integrationsamt<br />

oder rehaträger)<br />

Maßnahmen<br />

wer<strong>den</strong> festgelegt<br />

Maßnahmen<br />

erfolgreich?<br />

1 2 3 18 4 6 8 16 5 7 9 10 14 15 19 20 24 25 26<br />

21 22 23<br />

Sie lehnen e<strong>in</strong><br />

gespräch ab<br />

Ke<strong>in</strong> BeM<br />

erforderlich<br />

Ke<strong>in</strong>e<br />

Maßnahmen<br />

möglich<br />

Sie lehnen<br />

Maßnahmen ab<br />

ne<strong>in</strong><br />

Ja<br />

BeM beendet<br />

BeM beendet<br />

BeM beendet BeM beendet BeM beendet<br />

1–26<br />

unter diesen nummern f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Kapitel „Fragen & antworten“<br />

weitere Informationen zum thema.<br />

* dieses Schema zeigt e<strong>in</strong>en typischen ablauf e<strong>in</strong>es BeM­Verfahrens. es können im<br />

e<strong>in</strong>zelfall aber auch weniger oder mehr <strong>Schritt</strong>e notwendig se<strong>in</strong>.


24<br />

Können die im rahmen des BeM-Verfahrens erhobenen daten<br />

vom arbeitgeber bei e<strong>in</strong>er nachfolgen<strong>den</strong> Kündigung herangezogen<br />

wer<strong>den</strong>?<br />

Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Verwendung dieser Daten ist nur im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

BEM-Verfahrens zulässig. Für alle Zwecke, die nicht direkt mit<br />

dem BEM-Verfahren <strong>in</strong> Zusammenhang stehen, und vor allem bei<br />

Kündigungsverfahren ist die Verwendung der Daten unzulässig.<br />

Muss ich dem arbeitgeber oder dem <strong>in</strong>tegrationsteam <strong>den</strong> grund<br />

me<strong>in</strong>er erkrankung mitteilen?<br />

Ne<strong>in</strong>, <strong>den</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Ihrer<br />

gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen müssen Sie dem Arbeitgeber<br />

oder dem Integrationsteam nicht offenbaren. Das BEM-Verfahren<br />

dient zunächst alle<strong>in</strong> dazu, herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, wo noch gesundheitliche<br />

E<strong>in</strong>schränkungen bestehen und welche Tätigkeiten Sie damit noch<br />

ausüben können. Es kann jedoch bei bestimmten Krankheitsbildern<br />

s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, <strong>den</strong> Betriebsarzt hierüber zu <strong>in</strong>formieren, damit er die<br />

übrigen Beteiligten nicht über die Krankheit selbst, aber über die Aus-<br />

wirkungen der Erkrankung am Arbeitsplatz <strong>in</strong>formiert. Der Betriebs-<br />

arzt darf nur das preisgeben, was Sie ihm erlauben – das gebietet die<br />

ärztliche Schweigepflicht.


25<br />

Schützt mich e<strong>in</strong> BeM vor Kündigung?<br />

Es ist der S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es BEM-Verfahrens, herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, ob und unter<br />

welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Weiterbeschäftigung<br />

besteht und welche Maßnahmen hierfür getroffen wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Wenn sich aber herausstellen sollte, dass ke<strong>in</strong>e Möglichkeit mehr<br />

besteht, Sie mit Ihren gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen weiter zu<br />

beschäftigen, kann auch e<strong>in</strong> BEM Sie nicht mehr vor e<strong>in</strong>er Kündigung<br />

schützen. Das BEM kann aber für die Reha-Träger (siehe Kapitel „Wer<br />

kann mir helfen?“) wichtige Informationen geben, ob Ihnen durch<br />

e<strong>in</strong>e Fortbildung, Umschulung oder andere Unterstützung e<strong>in</strong>e<br />

Beschäftigungsmöglichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Betrieb ermöglicht<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Kündigungsschutz<br />

e<strong>in</strong> von Ihnen und Ihrem arbeitgeber ernst genommenes BeM kann<br />

Sie vor krankheitsbed<strong>in</strong>gter Kündigung schützen. <strong>den</strong>n das Verfahren<br />

ist alle<strong>in</strong> darauf ausgerichtet, geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Lösung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, wie<br />

Ihnen trotz möglicher e<strong>in</strong>schränkungen durch Ihre erkrankung e<strong>in</strong>e<br />

Weiterbeschäftigung ermöglicht wer<strong>den</strong> kann. Kommt es ohne e<strong>in</strong><br />

BeM­Verfahren zu e<strong>in</strong>er Kündigung, muss Ihr arbeitgeber vor dem<br />

arbeitsgericht beweisen, dass er wirklich alles unternommen hat, um<br />

Ihren arbeitsplatz zu erhalten. dazu gehört auch, dass er geprüft hat,<br />

ob Ihnen <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes e<strong>in</strong> anderer arbeitsplatz angeboten<br />

wer<strong>den</strong> kann, der Ihrem gesundheitszustand entspricht. dieses<br />

Verfahren gilt für alle Kündigungen, auf die das Kündigungsschutzgesetz<br />

(KSchg) anwendbar ist.<br />

Bietet Ihnen Ihr arbeitgeber e<strong>in</strong> BeM an und lehnen Sie es ab, kann<br />

er vor gericht e<strong>in</strong>e Kündigung leichter verteidigen.


26<br />

Welche Konsequenzen hat es für me<strong>in</strong>en arbeitgeber, wenn er<br />

mir ke<strong>in</strong> BeM anbietet?<br />

Direkte Sanktionen gegen Ihren Arbeitgeber gibt es nicht. Aber<br />

ohne Auswirkungen bleibt se<strong>in</strong>e Weigerung auch nicht. Bietet Ihr<br />

Arbeitgeber Ihnen ke<strong>in</strong> BEM an, obwohl er dazu verpflichtet ist,<br />

wird es für ihn <strong>in</strong> der Regel sehr schwierig, e<strong>in</strong>e krankheitsbe-<br />

d<strong>in</strong>gte Kündigung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht zu verteidigen<br />

(siehe Infokasten Kündigungsschutz auf Seite 25).<br />

Was kann ich tun, wenn ich ke<strong>in</strong> BeM angeboten bekomme?<br />

Sie können Ihren Arbeitgeber ansprechen und ihm e<strong>in</strong> BEM vor-<br />

schlagen. Fällt Ihnen das schwer oder weigert er sich, so können<br />

Sie sich Unterstützung von Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder<br />

von der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung holen. Auch der Betriebsarzt,<br />

die Reha-Träger (siehe Abschnitt „Wer kann mir helfen?“) oder das<br />

Integrationsamt bieten oftmals Unterstützung beim BEM an. Unter-<br />

stützung erfahren Sie auch bei der nächstgelegenen „geme<strong>in</strong>samen<br />

Servicestelle für Rehabilitation“, die es <strong>in</strong> jeder kreisfreien Stadt und<br />

fast jedem Landkreis gibt. Sowohl die Reha-Träger als auch die geme<strong>in</strong>-<br />

samen Servicestellen können für Sie auch Verhandlungen mit dem<br />

Arbeitgeber über notwendige Reha-Maßnahmen oder Veränderungen<br />

am Arbeitsplatz führen.


27<br />

Fragen & antWorten<br />

IndIvIduell und MassgeschneIdert<br />

Wann beg<strong>in</strong>nt das BeM?<br />

E<strong>in</strong> BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Jahres länger als sechs Wochen krank waren. Das BEM kann also<br />

beg<strong>in</strong>nen, bevor Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Betrieb zurückkehren. Dies ist auch<br />

s<strong>in</strong>nvoll, da viele Maßnahmen, die etwa zur Anpassung Ihres<br />

Arbeitsplatzes notwendig wer<strong>den</strong> können, e<strong>in</strong>e gewisse Vorberei-<br />

tungszeit brauchen. Ihr Arbeitgeber wird deswegen bereits früh-<br />

zeitig <strong>den</strong> Kontakt mit Ihnen suchen.<br />

gibt es M<strong>in</strong>destregeln für e<strong>in</strong> BeM-Verfahren?<br />

Das Gesetz beschreibt nur <strong>den</strong> Rahmen des BEM-Verfahrens.<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat hieraus M<strong>in</strong>deststandards für e<strong>in</strong><br />

BEM-Verfahren entwickelt. Wenn e<strong>in</strong> Arbeitgeber sich bei Gericht<br />

darauf berufen will, dass er e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchgeführt hat,<br />

muss er m<strong>in</strong>destens<br />

• die gesetzlich zu beteiligen<strong>den</strong> Stellen, Ämter und Personen<br />

e<strong>in</strong>bezogen haben, wenn Sie dem nicht ausdrücklich wider-<br />

sprochen haben,<br />

• Gespräche mit Ihnen geführt haben, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en ke<strong>in</strong>e vernünftigen<br />

Anpassungsmöglichkeiten ausgeschlossen wur<strong>den</strong> und<br />

• <strong>in</strong> <strong>den</strong>en die von <strong>den</strong> Teilnehmern e<strong>in</strong>gebrachten Vorschläge<br />

sachlich erörtert wur<strong>den</strong>.


28<br />

gibt es beim BeM vorgeschriebene Lösungen?<br />

Ne<strong>in</strong>, <strong>den</strong>n jede Erkrankung wirft andere Fragen auf. Und zur Wieder-<br />

e<strong>in</strong>gliederung s<strong>in</strong>d meist verschie<strong>den</strong>e Maßnahmen <strong>den</strong>kbar: zum<br />

Beispiel e<strong>in</strong>e Reduzierung der Arbeitszeit, e<strong>in</strong> Umbau des Arbeitsplat-<br />

zes, technische Arbeitshilfen, die Versetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen Bereich<br />

oder e<strong>in</strong>e stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung. Wichtig ist, dass alle <strong>in</strong><br />

Frage kommen<strong>den</strong> Möglichkeiten im BEM-Verfahren besprochen<br />

wur<strong>den</strong>. Ob und wie sie angewendet wer<strong>den</strong> können, hängt vom<br />

E<strong>in</strong>zelfall ab.<br />

Muss ich dem im BeM gefun<strong>den</strong>en ergebnis Folge leisten?<br />

Ne<strong>in</strong>. Die Ergebnisse des BEM-Verfahrens können nur mit Ihrer<br />

Zustimmung umgesetzt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Ablehnung der geme<strong>in</strong>sam<br />

mit Ihrem Arbeitgeber gefun<strong>den</strong>en Maßnahmen kann jedoch Ihre<br />

Chancen verm<strong>in</strong>dern, sich gegen e<strong>in</strong>e mögliche krankheitsbed<strong>in</strong>gte<br />

Kündigung erfolgreich zu wehren (siehe Infokasten Kündigungs-<br />

schutz auf Seite 25).<br />

Was passiert, wenn die getroffenen Maßnahmen ke<strong>in</strong>en<br />

erfolg haben?<br />

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die geme<strong>in</strong>sam beschlossenen<br />

Maßnahmen umzusetzen, sofern sie <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Macht stehen, wirt-<br />

schaftlich vertretbar s<strong>in</strong>d und sich e<strong>in</strong>e krankheitsbed<strong>in</strong>gte Kündi-<br />

gung dadurch vermei<strong>den</strong> lässt. Zeigt sich aber, dass die Maßnahme<br />

nicht die richtige für Sie war, wird das BEM-Verfahren wieder aufge-<br />

nommen. Dann wird erneut geprüft, ob e<strong>in</strong>e andere Lösung gefun-<br />

<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann, um Ihre Wiedere<strong>in</strong>gliederung zu unterstützen.


29<br />

Was passiert, wenn das BeM zu dem ergebnis führt, dass ich<br />

nicht mehr <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em Betrieb arbeiten kann?<br />

Wenn die gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen zu groß s<strong>in</strong>d, kann<br />

es <strong>in</strong> wenigen Fällen dazu kommen, dass im BEM-Verfahren ke<strong>in</strong>e<br />

Möglichkeit zu e<strong>in</strong>er angemessenen Weiterbeschäftigung im Betrieb<br />

gefun<strong>den</strong> wird. Das BEM bietet dann aber auch <strong>den</strong> Raum, die Rahmen-<br />

bed<strong>in</strong>gungen etwa für e<strong>in</strong>e Umschulung oder e<strong>in</strong>en Übergang <strong>in</strong> die<br />

Berentung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong> (siehe Frage 15).<br />

angebote zur beruflichen e<strong>in</strong>gliederung<br />

So antworteten Betriebe auf die Frage: „Welche Maßnahmen bietet Ihr Betrieb erkrankten<br />

Beschäftigten zur Wiedere<strong>in</strong>gliederung an?“ (Mehrfachnennungen waren möglich)<br />

Stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung 480<br />

umsetzung auf e<strong>in</strong>en anderen arbeitsplatz<br />

Verbesserung der technischen<br />

ausstattung des arbeitsplatzes<br />

organisierung e<strong>in</strong>es arbeitsversuchs<br />

376<br />

363<br />

361<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der arbeitszeit<br />

anpassung der arbeitsaufgaben<br />

274<br />

260<br />

reduzierung der arbeitsbelastung<br />

erstellung e<strong>in</strong>es anforderungsprofils<br />

für <strong>den</strong> arbeitsplatz<br />

Innerbetriebliche berufliche Qualifizierung<br />

erstellung<br />

e<strong>in</strong>es Fähigkeitsprofils des Beschäftigten<br />

219<br />

191<br />

165<br />

163<br />

externe berufliche Qualifizierung<br />

95<br />

Ke<strong>in</strong>e Maßnahmen<br />

72<br />

Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008<br />

Sonstige 49<br />

häufigkeit der nennungen 0 100 200 300 400 500


30<br />

eIn angepasster arbeItsplatz Für<br />

herrn seIFert<br />

Herr Seifert* (49 Jahre) ist seit 20 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Metall verar-<br />

beiten<strong>den</strong> Betrieb tätig.<br />

die Vorgeschichte<br />

Herr Seifert erlitt e<strong>in</strong>en Schlaganfall und hatte danach e<strong>in</strong> steifes<br />

Be<strong>in</strong>. Nach se<strong>in</strong>er Rückkehr an <strong>den</strong> Arbeitsplatz wurde deutlich:<br />

Nicht nur das Heben von schweren Lasten und das Bedienen von<br />

Masch<strong>in</strong>en fielen ihm schwer. Auch die Fähigkeit, sich zu konzen-<br />

trieren, hatte nachgelassen.


31<br />

unterstützung: der Weg zurück<br />

Die Geschäftsführung überlegte, wie sie Herrn Seifert unterstützen<br />

könnte. Schließlich war er schon sehr lange im Betrieb beschäftigt. Im<br />

Rahmen des BEM setzten sich Herr Seifert und der Geschäftsführer<br />

geme<strong>in</strong>sam an e<strong>in</strong>en Tisch. H<strong>in</strong>zugezogen wur<strong>den</strong> der Betriebsarzt<br />

und e<strong>in</strong> Berater vom Arbeitgeberservice der Deutschen Rentenver-<br />

sicherung Bund. Sie verständigten sich über die Anforderungen der<br />

Arbeit, über die gesundheitlichen Möglichkeiten von Herrn Seifert<br />

und die notwendigen Unterstützungsleistungen, damit er weiterh<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> dem Betrieb arbeiten konnte.<br />

e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />

Herr Seifert wollte se<strong>in</strong>e gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen anfangs<br />

nicht wahrhaben. Erst nach e<strong>in</strong>em Gespräch mit dem Betriebsarzt<br />

wurde ihm se<strong>in</strong>e Situation deutlich. Daraufh<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barte er mit<br />

dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Flexibilisierung und Verkürzung der Arbeitszeit<br />

um täglich e<strong>in</strong> bis drei Stun<strong>den</strong>. Er beantragte zudem beim Integra-<br />

tionsamt die Anerkennung als Schwerbeh<strong>in</strong>derter.<br />

umgestaltung des arbeitsplatzes<br />

Für e<strong>in</strong>e bessere Standfestigkeit wur<strong>den</strong> Gummimatten an der Ma-<br />

sch<strong>in</strong>e von Herrn Seifert ausgelegt. Mithilfe e<strong>in</strong>es höhenverstellbaren<br />

Schreibtisches und e<strong>in</strong>es erhöhten „Stehstuhls“ konnte er se<strong>in</strong>e Be<strong>in</strong>e<br />

entlasten. Für Notfälle war immer e<strong>in</strong> Kollege oder Auszubil<strong>den</strong>der<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Nähe.<br />

ergebnis<br />

Herr Seifert konnte weiter im Betrieb beschäftigt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong> wichtiger<br />

<strong>Schritt</strong> für ihn – aber auch für se<strong>in</strong>e Firma.<br />

* das beispiel stammt aus der arbeit des arbeitgeberservice der deutschen renten versicherung bund.<br />

der name wurde geändert.


32<br />

Fragen & antWorten<br />

dIe stuFenweIse wIedereInglIederung<br />

ist die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung das gleiche wie e<strong>in</strong> BeM?<br />

Ne<strong>in</strong>. Die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung („Hamburger Modell“)<br />

ist nur e<strong>in</strong>e Möglichkeit, auf die man sich im BEM-Verfahren e<strong>in</strong>igen<br />

kann. Hier erstellt Ihr Arzt e<strong>in</strong>en Stufenplan zur langsamen Rückkehr<br />

<strong>in</strong>s Berufsleben. Dabei wird Ihre Arbeitszeit oder Ihre Arbeitsbelastung<br />

zuerst reduziert und dann über e<strong>in</strong>en festgesetzten Zeitraum <strong>Schritt</strong><br />

für <strong>Schritt</strong> wieder gesteigert.<br />

Wer legt bei der Wiedere<strong>in</strong>gliederung me<strong>in</strong>e arbeitsbelastung fest?<br />

Dies entscheidet der behandelnde Arzt, da es sich um e<strong>in</strong>e medizi-<br />

nisch-therapeutische Maßnahme handelt. Wenn Sie e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong><br />

s<strong>in</strong>d, kann sich der behandelnde Arzt auch mit Ihrem Betriebsarzt<br />

über die Arbeitsbelastung beraten.<br />

„hamburger Modell“<br />

die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung wird auch „Hamburger Modell“<br />

genannt. Mit ihr haben Sie die Möglichkeit, nach e<strong>in</strong>er erkrankung nach<br />

und nach <strong>in</strong>s Berufsleben zurückzukehren. Voraussetzung: Ihr arzt<br />

befürwortet dies und e<strong>in</strong>e volle Belastbarkeit kann nach e<strong>in</strong>em längeren<br />

Zeitraum wieder erreicht wer<strong>den</strong>. dabei wird Ihre arbeitsbelastung unter<br />

ärztlicher aufsicht <strong>in</strong> festgelegten <strong>Schritt</strong>en und Zeiträumen langsam<br />

wieder bis zu dem Stand vor Ihrer erkrankung gesteigert. Während der<br />

Wiedere<strong>in</strong>gliederung gelten Sie weiterh<strong>in</strong> als arbeitsunfähig und Sie<br />

erhalten weiter Kranken­ oder Übergangsgeld.


ist e<strong>in</strong>e stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung auch ohne<br />

Zustimmung des arbeitgebers möglich?<br />

Ne<strong>in</strong>. Sie ist gegen <strong>den</strong> Willen des Arbeitgebers nicht möglich. Der<br />

Arbeitgeber wird aber <strong>in</strong> der Regel se<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen, wenn<br />

ihm e<strong>in</strong>e Reduzierung Ihrer Arbeitsbelastung organisatorisch möglich<br />

ist. Denn f<strong>in</strong>anziell bedeutet die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung für<br />

<strong>den</strong> Arbeitgeber ke<strong>in</strong>e Belastung: Sie gelten auch während der Zeit<br />

der Wiedere<strong>in</strong>gliederung als arbeitsunfähig und erhalten daher von<br />

Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung Kranken- oder<br />

Übergangsgeld.<br />

33


34<br />

FaMIlIenFreundlIche arbeItszeIten Für<br />

herrn schröder<br />

Herr Schröder* (46 Jahre) arbeitet als Busfahrer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

öffentlichen Verkehrsbetrieb.<br />

die Vorgeschichte<br />

Herr Schröder fiel immer wieder durch Krankheit aus. Zuerst<br />

waren es viele kurzfristige Erkrankungen rund um das Wochen-<br />

ende, später dann entwickelte sich e<strong>in</strong>e Langzeiterkrankung.


35<br />

unterstützung: der Weg zurück<br />

Auf Vorschlag se<strong>in</strong>es Arbeitgebers beteiligte sich Herr Schröder an e<strong>in</strong>em<br />

BEM-Verfahren. Se<strong>in</strong> Arbeitsplatz wurde untersucht. Auch se<strong>in</strong>e Arbeits-<br />

bed<strong>in</strong>gungen und se<strong>in</strong> soziales und privates Umfeld wur<strong>den</strong> <strong>in</strong> die<br />

Untersuchung e<strong>in</strong>bezogen. Dabei stellte sich heraus, dass Herr Schröder<br />

unter e<strong>in</strong>er hohen psychischen Belastung stand: Se<strong>in</strong>e Ehe war geschie -<br />

<strong>den</strong> wor<strong>den</strong>. Der Sohn lebte jetzt bei der Mutter. Durch se<strong>in</strong>e wechseln<strong>den</strong><br />

Schicht- und Wochenenddienste konnte Herr Schröder se<strong>in</strong>en Sohn<br />

nicht regelmäßig besuchen. Diese Situation machte ihn krank – bis h<strong>in</strong><br />

zu Magen- und Darmproblemen.<br />

e<strong>in</strong>geleitete Maßnahmen<br />

Der Betriebsarzt wurde h<strong>in</strong>zugezogen. Er empfahl die Behandlung<br />

bei e<strong>in</strong>em Psychologen, damit Herr Schröder lernt, besser mit der<br />

Trennung umzugehen. Nach e<strong>in</strong>em Schnupperterm<strong>in</strong> entschied sich<br />

Herr Schröder für e<strong>in</strong>e Behandlung. Die 30 Sitzungen wur<strong>den</strong> von<br />

der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.<br />

umgestaltung des arbeitsplatzes<br />

Gleichzeitig wurde im Betrieb die Arbeitszeit von Herrn Schröder an-<br />

ders gestaltet, damit er am Wochenende Zeit für se<strong>in</strong>en Sohn hat. Mit<br />

Unterstützung des Betriebsarztes und des betrieblichen BEM-Beraters<br />

bekam Herr Schröder e<strong>in</strong>en neuen Dienstplan genehmigt, der ke<strong>in</strong>e<br />

Wochenenddienste mehr enthielt.<br />

ergebnis<br />

Durch die neue Arbeitszeitregelung konnte Herr Schröder e<strong>in</strong>e klare<br />

Besuchsregelung mit se<strong>in</strong>em Sohn vere<strong>in</strong>baren und halten. Se<strong>in</strong>e<br />

Krankentage s<strong>in</strong>d erheblich zurückgegangen.<br />

* das beispiel stammt aus der arbeit des projektes „neue wege im beM“ (www.neue-wege-im-bem.de) des<br />

dgb-bildungswerks. der name wurde geändert.


36<br />

Wer Kann<br />

Mir heLFen &<br />

Mich Beraten?


37<br />

wer Kann MIr helFen und MIch beraten?<br />

der betriebsarzt<br />

Betriebs- und Werksärzte, die die Arbeitsplätze und die Arbeits-<br />

bed<strong>in</strong>gungen gut kennen, können Fragen <strong>in</strong>dividuell mit Ihnen<br />

besprechen. Sie kennen sich mit mediz<strong>in</strong>ischen Diagnosen und<br />

Heilungsverläufen aus und können, falls Sie das möchten, auch<br />

Kontakt zu Ihrem behandeln<strong>den</strong> Arzt aufnehmen.<br />

Betriebsärzte haben oft Ideen, wie e<strong>in</strong> Arbeitsplatz umgestaltet<br />

wer<strong>den</strong> könnte, damit e<strong>in</strong> weiterer E<strong>in</strong>satz ohne Gesundheits-<br />

gefährdung möglich ist. Wenn e<strong>in</strong>e Umgestaltung des Arbeitsplatzes<br />

nicht möglich ist, berät der Betriebsarzt auch zur weiteren E<strong>in</strong>setzbarkeit<br />

im Betrieb. Im geschützten Raum des Arzt-Patienten-<br />

Gesprächs können alle Möglichkeiten des weiteren E<strong>in</strong>satzes <strong>in</strong><br />

Ruhe besprochen wer<strong>den</strong>, ohne dass Sie befürchten müssen, dass<br />

etwas nach außen dr<strong>in</strong>gt. Denn der Betriebsarzt unterliegt natür-<br />

lich der ärztlichen Schweigepflicht. Nur mit Ihrer E<strong>in</strong>willigung<br />

stimmt sich der Betriebsarzt dann mit Ihrem Arbeitgeber oder<br />

<strong>den</strong> betroffenen Vorgesetzten ab.<br />

das Integrationsamt<br />

Das Integrationsamt ist dafür da, Schwierigkeiten im Arbeitsleben von<br />

Beschäftigten mit e<strong>in</strong>er anerkannten Schwerbeh<strong>in</strong>derung zu verh<strong>in</strong>dern<br />

oder zu beseitigen. Dazu berät es schwerbeh<strong>in</strong>derte Beschäftigte und<br />

ihre Arbeitgeber. In bestimmten Fällen kann es auch Geldleistungen<br />

erbr<strong>in</strong>gen und die beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausstattung e<strong>in</strong>es Arbeits-<br />

platzes oder e<strong>in</strong>en Arbeitsplatzassistenten f<strong>in</strong>anzieren.<br />

www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Service


38<br />

die rehabilitationsträger (renten-, Kranken-, arbeitslosen- und<br />

unfallversicherung)<br />

Wenn es um Ihre berufliche Wiedere<strong>in</strong>gliederung geht, können für<br />

Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen, Kranken-<br />

kassen, Unfallversicherungen oder der Agentur für Arbeit <strong>in</strong> Frage<br />

kommen. Im Gesetz wer<strong>den</strong> sie als Rehabilitationsträger (Reha-Träger)<br />

bezeichnet. Sie sollen vom Arbeitgeber mit ihrem Sachverstand am<br />

BEM-Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong>, wenn es darum geht, die richtige<br />

Leistung für die Wiedere<strong>in</strong>gliederung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong> und zu beantragen.<br />

Da es nicht immer e<strong>in</strong>fach ist, <strong>den</strong> zuständigen Reha-Träger für die<br />

gewünschte Leistung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, bestimmt das Gesetz (§ 14 SGB IX),<br />

dass der Antrag auf e<strong>in</strong>e Reha-Leistung bei jeder Renten-, Kranken-<br />

oder Unfallversicherung oder bei der Agentur für Arbeit gestellt wer<strong>den</strong><br />

kann. Innerhalb von 14 Tagen wird dann entschie<strong>den</strong>, welcher Reha-<br />

Träger für die Entscheidung über die von Ihnen gewünschte Reha-<br />

Leistung zuständig ist.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Leistungen der Reha-Träger f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de Themen Rehabilitation<br />

www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Rehabilitation<br />

www.dguv.de Rehabilitation / Leistungen<br />

www.arbeitsagentur.de Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung


39<br />

Integrationsfachdienste<br />

Die Arbeitsagenturen, die Integrationsämter und andere Reha-<br />

Träger können Firmen beauftragen, die darauf spezialisiert s<strong>in</strong>d,<br />

schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Ausbil-<br />

dungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen. Integrationsfachdienste<br />

<strong>in</strong> Ihrer Nähe f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />

www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Kontakt Integrationsfachdienste.<br />

geme<strong>in</strong>same servicestellen<br />

um Ihnen <strong>den</strong> Weg zur richtigen reha­Leistung zu weisen, betreiben<br />

die reha­träger zusätzlich zu ihren eigenen Beratungsstellen bundes­<br />

weit 450 „geme<strong>in</strong>same Servicestellen für rehabilitation“. Sie s<strong>in</strong>d meist<br />

<strong>den</strong> Beratungsstellen der renten­, Kranken­ oder unfallversicherung<br />

angegliedert. das Besondere: Sie bieten e<strong>in</strong>e umfassende, trägerüber­<br />

greifende Beratung zu allen Möglichkeiten der rehabilitation sowie<br />

unterstützung bei der antragstellung an und führen Sie als Lotsen durch<br />

die Vielfalt der Leistungsangebote der verschie<strong>den</strong>en reha­träger. e<strong>in</strong>e<br />

Servicestelle <strong>in</strong> Ihrer nähe f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter:<br />

www.reha-servicestellen.de


40<br />

weIterFührende InForMatIonen<br />

übersicht über das beM<br />

Die Internetseite „Talent Plus“ bietet e<strong>in</strong>e Liste mit <strong>den</strong> vielfältigen<br />

Maßnahmen, die bei e<strong>in</strong>em BEM ergriffen wer<strong>den</strong> können. Dazu<br />

erfahren Sie, was Reha-Träger und Integrationsämter alles tun<br />

können, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.<br />

www.talentplus.de Arbeitnehmer Bestehende Arbeitsverhältnisse<br />

Lange und oft krank. Was jetzt?<br />

Die Internetseite des Landschaftsverbandes Rhe<strong>in</strong>land bietet<br />

ausführliche Antworten zu vielen Fragen des BEM aus Sicht e<strong>in</strong>es<br />

öffentlichen Arbeitgebers.<br />

www.lvr.de Soziales Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung Arbeit<br />

und Ausbildung Informationen für Arbeitgeber betriebliches<br />

E<strong>in</strong>gliederungsmanagement<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat auf ihrer Internetseite<br />

umfangreiche Informationen zum BEM und mögliche Unterstützungsleistungen<br />

zusammengestellt.<br />

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Themen<br />

Rehabilitation Fach<strong>in</strong>formation Infos für Arbeitgeber<br />

Die Initiative Gesundheit & Arbeit hat weiterführende Informa-<br />

tionen wie Broschüren und Onl<strong>in</strong>e-Angebote zum BEM geprüft<br />

und auf e<strong>in</strong>er Seite zusammengestellt.<br />

www.iga-<strong>in</strong>fo.de <strong>Betriebliche</strong> E<strong>in</strong>gliederung


41<br />

rechtsfragen zum beM<br />

Die Internetseite „Talent Plus“ zeigt Ihnen e<strong>in</strong>e stets aktuelle<br />

Übersicht über alle Gerichtsurteile zum Thema BEM.<br />

www.talentplus.de Arbeitnehmer Bestehende<br />

Arbeitsverhältnisse Lange und oft krank. Was jetzt? Fragen<br />

und Antworten Rechtsprechung<br />

Im Diskussionsforum Reha-Recht wer<strong>den</strong> aktuelle Fragen des<br />

BEM von Juristen und Praktikern aufgearbeitet.<br />

www.reha-recht.de Forum B<br />

hilfen zur wiedere<strong>in</strong>gliederung am arbeitsplatz<br />

Die größte Datenbank zu Fragen der beruflichen Rehabilitation<br />

heißt REHADAT. Unter anderem f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie hier e<strong>in</strong> ausführliches<br />

Verzeichnis von Hilfsmitteln für <strong>den</strong> Arbeitsplatz.<br />

www.rehadat.de<br />

E<strong>in</strong> ausführliches Lexikon mit Begriffserklärungen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie auf der<br />

Internetseite der Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Integrationsämter.<br />

www.<strong>in</strong>tegrationsaemter.de Infothek Fachlexikon<br />

Alle Aspekte der stufenweisen Wiedere<strong>in</strong>gliederung („Hamburger<br />

Modell“) f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Broschüre, die die Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>-<br />

schaft für Rehabilitation zum Herunterla<strong>den</strong> bereitstellt.<br />

www.bar-frankfurt.de Publikationen Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben Arbeitshilfe für die stufenweise Wieder e<strong>in</strong>gliederung


42<br />

gesetzestexte<br />

<strong>Betriebliche</strong>s E<strong>in</strong>gliederungsmanagement – § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB IX)<br />

S<strong>in</strong>d Beschäftigte <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt<br />

arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im S<strong>in</strong>ne des § 93,<br />

bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Menschen außerdem mit der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung, mit Zustimmung<br />

und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst<br />

überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />

vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten wer<strong>den</strong> kann (betriebliches E<strong>in</strong>gliederungsmanagement).<br />

Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt h<strong>in</strong>zugezogen. Die betroffene Person oder<br />

ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen E<strong>in</strong>gliederungsmanagements<br />

sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten h<strong>in</strong>zuweisen. Kommen<br />

Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben <strong>in</strong> Betracht, wer<strong>den</strong> vom Arbeit-<br />

geber die örtlichen geme<strong>in</strong>samen Servicestellen oder bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Beschäftigten das<br />

Integrationsamt h<strong>in</strong>zugezogen. Diese wirken darauf h<strong>in</strong>, dass die erforderlichen Leistungen oder<br />

Hilfen unverzüglich beantragt und <strong>in</strong>nerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht wer<strong>den</strong>. Die<br />

zuständige Interessenvertretung im S<strong>in</strong>ne des § 93, bei schwerbeh<strong>in</strong>derten Menschen außerdem<br />

die Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der<br />

Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegen<strong>den</strong> Verpflichtungen erfüllt.<br />

Aufgaben des Betriebs- und Personalrates – § 93 SGB IX<br />

Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die E<strong>in</strong>gliederung<br />

schwerbeh<strong>in</strong>derter Menschen. Sie achten <strong>in</strong>sbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber<br />

nach <strong>den</strong> §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegen<strong>den</strong> Verpflichtungen erfüllt wer<strong>den</strong>; sie wirken auf die<br />

Wahl der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenvertretung h<strong>in</strong>.<br />

Stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung – § 28 SGB IX<br />

Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit<br />

teilweise verrichten und können sie durch e<strong>in</strong>e stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit<br />

voraussichtlich besser wieder <strong>in</strong> das Erwerbsleben e<strong>in</strong>gegliedert wer<strong>den</strong>, sollen die mediz<strong>in</strong>ischen<br />

und die sie ergänzen<strong>den</strong> Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht wer<strong>den</strong>.


impreSSum<br />

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Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales<br />

11017 Berl<strong>in</strong><br />

Stand: Dezember 2012<br />

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