Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...
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Muss me<strong>in</strong> arbeitgeber mir e<strong>in</strong> BeM anbieten?<br />
Ja. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mit se<strong>in</strong>en länger erkrankten<br />
Beschäftigten e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchzuführen. Tut er dies<br />
nicht und kündigt er Sie krankheitsbed<strong>in</strong>gt, kann dies vor Gericht<br />
als unverhältnismäßig e<strong>in</strong>gestuft wer<strong>den</strong> und zur Unwirksamkeit<br />
der Kündigung führen. Denn der Arbeitgeber muss nachweisen,<br />
dass er alles unternommen hat, um Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäf-<br />
tigung zu ermöglichen (siehe Infokasten Kündigungsschutz auf<br />
Seite 25).<br />
Beschäftigte bevorzugen BeM<br />
e<strong>in</strong>e Befragung <strong>in</strong> 630 Betrieben ergab: das BeMVerfahren erfährt bei <strong>den</strong><br />
Beschäftigten mehr Zustimmung als das Krankenrückkehrgespräch.<br />
Zustimmung<br />
„Sehr niedrig“ bis<br />
„eher niedrig“<br />
neutral<br />
Zustimmung<br />
„eher hoch“ bis<br />
„sehr hoch“<br />
BeM 24,8 % 38,1 % 31,1 %<br />
Krankenrück<br />
kehrgespräch<br />
44,8 % 34,9 % 20,3 %<br />
Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008