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Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...

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12<br />

Muss me<strong>in</strong> arbeitgeber mir e<strong>in</strong> BeM anbieten?<br />

Ja. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mit se<strong>in</strong>en länger erkrankten<br />

Beschäftigten e<strong>in</strong> BEM-Verfahren durchzuführen. Tut er dies<br />

nicht und kündigt er Sie krankheitsbed<strong>in</strong>gt, kann dies vor Gericht<br />

als unverhältnismäßig e<strong>in</strong>gestuft wer<strong>den</strong> und zur Unwirksamkeit<br />

der Kündigung führen. Denn der Arbeitgeber muss nachweisen,<br />

dass er alles unternommen hat, um Ihnen e<strong>in</strong>e Weiterbeschäf-<br />

tigung zu ermöglichen (siehe Infokasten Kündigungsschutz auf<br />

Seite 25).<br />

Beschäftigte bevorzugen BeM<br />

e<strong>in</strong>e Befragung <strong>in</strong> 630 Betrieben ergab: das BeM­Verfahren erfährt bei <strong>den</strong><br />

Beschäftigten mehr Zustimmung als das Krankenrückkehrgespräch.<br />

Zustimmung<br />

„Sehr niedrig“ bis<br />

„eher niedrig“<br />

neutral<br />

Zustimmung<br />

„eher hoch“ bis<br />

„sehr hoch“<br />

BeM 24,8 % 38,1 % 31,1 %<br />

Krankenrück­<br />

kehrgespräch<br />

44,8 % 34,9 % 20,3 %<br />

Quelle: bMas, Forschungsbericht F 374, 2008

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