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Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...

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die rehabilitationsträger (renten-, Kranken-, arbeitslosen- und<br />

unfallversicherung)<br />

Wenn es um Ihre berufliche Wiedere<strong>in</strong>gliederung geht, können für<br />

Sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen, Kranken-<br />

kassen, Unfallversicherungen oder der Agentur für Arbeit <strong>in</strong> Frage<br />

kommen. Im Gesetz wer<strong>den</strong> sie als Rehabilitationsträger (Reha-Träger)<br />

bezeichnet. Sie sollen vom Arbeitgeber mit ihrem Sachverstand am<br />

BEM-Verfahren beteiligt wer<strong>den</strong>, wenn es darum geht, die richtige<br />

Leistung für die Wiedere<strong>in</strong>gliederung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong> und zu beantragen.<br />

Da es nicht immer e<strong>in</strong>fach ist, <strong>den</strong> zuständigen Reha-Träger für die<br />

gewünschte Leistung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, bestimmt das Gesetz (§ 14 SGB IX),<br />

dass der Antrag auf e<strong>in</strong>e Reha-Leistung bei jeder Renten-, Kranken-<br />

oder Unfallversicherung oder bei der Agentur für Arbeit gestellt wer<strong>den</strong><br />

kann. Innerhalb von 14 Tagen wird dann entschie<strong>den</strong>, welcher Reha-<br />

Träger für die Entscheidung über die von Ihnen gewünschte Reha-<br />

Leistung zuständig ist.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Leistungen der Reha-Träger f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de Themen Rehabilitation<br />

www.gkv-spitzenverband.de Krankenversicherung Rehabilitation<br />

www.dguv.de Rehabilitation / Leistungen<br />

www.arbeitsagentur.de Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung

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