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Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...

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Fragen & antWorten<br />

dIe stuFenweIse wIedereInglIederung<br />

ist die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung das gleiche wie e<strong>in</strong> BeM?<br />

Ne<strong>in</strong>. Die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung („Hamburger Modell“)<br />

ist nur e<strong>in</strong>e Möglichkeit, auf die man sich im BEM-Verfahren e<strong>in</strong>igen<br />

kann. Hier erstellt Ihr Arzt e<strong>in</strong>en Stufenplan zur langsamen Rückkehr<br />

<strong>in</strong>s Berufsleben. Dabei wird Ihre Arbeitszeit oder Ihre Arbeitsbelastung<br />

zuerst reduziert und dann über e<strong>in</strong>en festgesetzten Zeitraum <strong>Schritt</strong><br />

für <strong>Schritt</strong> wieder gesteigert.<br />

Wer legt bei der Wiedere<strong>in</strong>gliederung me<strong>in</strong>e arbeitsbelastung fest?<br />

Dies entscheidet der behandelnde Arzt, da es sich um e<strong>in</strong>e medizi-<br />

nisch-therapeutische Maßnahme handelt. Wenn Sie e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong><br />

s<strong>in</strong>d, kann sich der behandelnde Arzt auch mit Ihrem Betriebsarzt<br />

über die Arbeitsbelastung beraten.<br />

„hamburger Modell“<br />

die stufenweise Wiedere<strong>in</strong>gliederung wird auch „Hamburger Modell“<br />

genannt. Mit ihr haben Sie die Möglichkeit, nach e<strong>in</strong>er erkrankung nach<br />

und nach <strong>in</strong>s Berufsleben zurückzukehren. Voraussetzung: Ihr arzt<br />

befürwortet dies und e<strong>in</strong>e volle Belastbarkeit kann nach e<strong>in</strong>em längeren<br />

Zeitraum wieder erreicht wer<strong>den</strong>. dabei wird Ihre arbeitsbelastung unter<br />

ärztlicher aufsicht <strong>in</strong> festgelegten <strong>Schritt</strong>en und Zeiträumen langsam<br />

wieder bis zu dem Stand vor Ihrer erkrankung gesteigert. Während der<br />

Wiedere<strong>in</strong>gliederung gelten Sie weiterh<strong>in</strong> als arbeitsunfähig und Sie<br />

erhalten weiter Kranken­ oder Übergangsgeld.

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