Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung ...
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Schützt mich e<strong>in</strong> BeM vor Kündigung?<br />
Es ist der S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es BEM-Verfahrens, herauszuf<strong>in</strong><strong>den</strong>, ob und unter<br />
welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Weiterbeschäftigung<br />
besteht und welche Maßnahmen hierfür getroffen wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Wenn sich aber herausstellen sollte, dass ke<strong>in</strong>e Möglichkeit mehr<br />
besteht, Sie mit Ihren gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen weiter zu<br />
beschäftigen, kann auch e<strong>in</strong> BEM Sie nicht mehr vor e<strong>in</strong>er Kündigung<br />
schützen. Das BEM kann aber für die Reha-Träger (siehe Kapitel „Wer<br />
kann mir helfen?“) wichtige Informationen geben, ob Ihnen durch<br />
e<strong>in</strong>e Fortbildung, Umschulung oder andere Unterstützung e<strong>in</strong>e<br />
Beschäftigungsmöglichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Betrieb ermöglicht<br />
wer<strong>den</strong> kann.<br />
Kündigungsschutz<br />
e<strong>in</strong> von Ihnen und Ihrem arbeitgeber ernst genommenes BeM kann<br />
Sie vor krankheitsbed<strong>in</strong>gter Kündigung schützen. <strong>den</strong>n das Verfahren<br />
ist alle<strong>in</strong> darauf ausgerichtet, geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Lösung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>, wie<br />
Ihnen trotz möglicher e<strong>in</strong>schränkungen durch Ihre erkrankung e<strong>in</strong>e<br />
Weiterbeschäftigung ermöglicht wer<strong>den</strong> kann. Kommt es ohne e<strong>in</strong><br />
BeMVerfahren zu e<strong>in</strong>er Kündigung, muss Ihr arbeitgeber vor dem<br />
arbeitsgericht beweisen, dass er wirklich alles unternommen hat, um<br />
Ihren arbeitsplatz zu erhalten. dazu gehört auch, dass er geprüft hat,<br />
ob Ihnen <strong>in</strong>nerhalb des Betriebes e<strong>in</strong> anderer arbeitsplatz angeboten<br />
wer<strong>den</strong> kann, der Ihrem gesundheitszustand entspricht. dieses<br />
Verfahren gilt für alle Kündigungen, auf die das Kündigungsschutzgesetz<br />
(KSchg) anwendbar ist.<br />
Bietet Ihnen Ihr arbeitgeber e<strong>in</strong> BeM an und lehnen Sie es ab, kann<br />
er vor gericht e<strong>in</strong>e Kündigung leichter verteidigen.