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Was gilt als Nachweis der Beherrschung einer Sprache

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das Diplom eines Kin<strong>der</strong>gärtners, das in <strong>einer</strong> Hochschule in <strong>der</strong><br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft erworben wurde o<strong>der</strong> wird.<br />

Als <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> elementaren <strong>Beherrschung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Sprache</strong> gelten neben den oben<br />

bereits angeführten Studiennachweisen und Bescheinigungen:<br />

<br />

<br />

die deutsche und die nie<strong>der</strong>ländische <strong>Sprache</strong> betreffend: eine Bescheinigung<br />

eines <strong>Sprache</strong>nprüfungsausschusses, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass das<br />

Personalmitglied diese <strong>Sprache</strong> elementar beherrscht;<br />

die französische <strong>Sprache</strong> betreffend:<br />

<br />

ein im Rahmen des DELF-Programms erworbenes Zertifikat, aus dem<br />

hervorgeht, dass das Personalmitglied mindestens <strong>der</strong> Kompetenzstufe A2<br />

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für <strong>Sprache</strong>n genügt;<br />

eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses <strong>der</strong> Französischen<br />

Gemeinschaft, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass das Personalmitglied diese<br />

<strong>Sprache</strong> elementar beherrscht.

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