Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver
Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver
Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Regelsek<strong>und</strong>arschulen<br />
Leitfa<strong>den</strong> für das GUW<br />
ÜBERSICHT<br />
1. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERMITTLUNG UND -BEWERTUNG _ 3<br />
1.1 Allgeme<strong>in</strong>es ______________________________________________________________ 3<br />
1.2 Gegenstand der Bewertung _____________________________________________ 4<br />
1.3 Mitteilung der Bewertung _______________________________________________ 4<br />
1.3.1 Formative Bewertung _________________________________________________________ 4<br />
1.3.2 Das Zeugnis __________________________________________________________________ 4<br />
1.3.3 Das Tagebuch ________________________________________________________________ 5<br />
1.3.4 Elternsprechst<strong>und</strong>en __________________________________________________________ 5<br />
2. PRÜFUNGEN __________________________________________________________ 5<br />
2.1 Allgeme<strong>in</strong>es ______________________________________________________________ 6<br />
2.1.1 Organisation der Prüfungssitzungen___________________________________________ 6<br />
2.1.2 Wiederholungen ______________________________________________________________ 6<br />
2.1.3 Prüfungsaufgaben ____________________________________________________________ 6<br />
2.1.4 Besondere Regelungen _______________________________________________________ 6<br />
2.1.5 Nachprüfungen _______________________________________________________________ 6<br />
2.2 Auflistung der Prüfungen nach Stufe ___________________________________ 7<br />
2.2.1 Erste Stufe: erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites geme<strong>in</strong>sames Jahr _________ 7<br />
2.2.2 Zweite <strong>und</strong> dritte Stufe _______________________________________________________ 7<br />
2.3 Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen/Abwesenheiten _________________________ 8<br />
2.3.1 Allgeme<strong>in</strong>es __________________________________________________________________ 8<br />
2.3.2 Abwesenheit im Dezember____________________________________________________ 8<br />
2.3.3 Abwesenheit im Juni__________________________________________________________ 8<br />
2.3.4 Abwesenheit bei Nachprüfungen ______________________________________________ 8<br />
3. VERSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN __________________________________ 9<br />
3.1 Klassenrat <strong>und</strong> Klassenkonferenzen ____________________________________ 9<br />
3.1.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise der Klassenräte _________________________ 9<br />
3.1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Planung der verschie<strong>den</strong>en Klassenkonferenzen ______________ 9<br />
3.1.3 Vertraulichkeit_______________________________________________________________ 10<br />
3.1.4 Abstimmungen <strong>in</strong> der Klassenkonferenz:_____________________________________ 10<br />
3.1.5 Information nach Klassenkonferenzen _______________________________________ 11<br />
3.2 Die Versetzungskonferenz______________________________________________ 11<br />
3.2.1 Zeitpunkt <strong>und</strong> Gegenstand___________________________________________________ 11<br />
3.2.2 Versetzungskriterien_________________________________________________________ 11<br />
3.2.3 Versetzungsentscheidungen bei Nachprüfungen ______________________________ 13<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 1 von 13
GESETZLICHE GRUNDLAGEN:<br />
• Dekret zur Festlegung von Kernkompetenzen <strong>und</strong> Rahmenplänen im Unterrichtswesen<br />
vom 16. Juni 2008<br />
• Dekret über <strong>den</strong> Auftrag an die Schulträger <strong>und</strong> das Schulpersonal sowie über die<br />
allgeme<strong>in</strong>en pädagogischen <strong>und</strong> organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen<br />
vom 31. August 1998<br />
• Königlicher Erlass über die Organisation des Sek<strong>und</strong>arschulwesens vom 29. Juni 1984<br />
• Königlicher Erlass zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- <strong>und</strong><br />
Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramediz<strong>in</strong>ischen Personals der<br />
staatlichen E<strong>in</strong>richtungen für Vor-, Primar-, Sonder-, Mittel-, technischen, Kunst- <strong>und</strong><br />
Normalschulunterricht <strong>und</strong> der von diesen E<strong>in</strong>richtungen abhängigen Internate sowie der<br />
Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese E<strong>in</strong>richtungen beauftragten<br />
Inspektionsdienste vom 22. März 1969, <strong>in</strong>sbesondere Artikel 10<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 2 von 13
1. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERMITTLUNG UND -BEWERTUNG<br />
1.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Schüler müssen <strong>in</strong> ihren Lern- <strong>und</strong> Entwicklungsprozessen optimal gefördert wer<strong>den</strong>. Diese<br />
Förderung umfasst auch e<strong>in</strong>e auf <strong>den</strong> kompetenzorientierten Unterricht abgestimmte<br />
<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong>, die sich an <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rahmenplänen<br />
formulierten „Kompetenzerwartungen“ <strong>und</strong> „Bezügen zu <strong>den</strong> Kompetenzerwartungen“<br />
orientiert. Die Leistungs<strong>bewertung</strong> bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten<br />
Kenntnisse, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten.<br />
Bei der Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Schülerleistungen wer<strong>den</strong> folgende Aspekte<br />
berücksichtigt:<br />
• Schüler <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte erhalten E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das vom Lehrerkollegium entwickelte<br />
Bewertungskonzept.<br />
• Bewertungskriterien wer<strong>den</strong> kollegial erarbeitet <strong>und</strong> <strong>den</strong> Schülern im Vorfeld mitgeteilt.<br />
• E<strong>in</strong>e kompetenzorientierte <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> ist so anzulegen, dass<br />
Schüler über ihre Lernfortschritte <strong>und</strong> <strong>den</strong> Stand ihrer <strong>in</strong>dividuellen Kompetenzentwicklung<br />
<strong>in</strong>formiert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e solche <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> macht <strong>den</strong> Schülern auch<br />
die Notwendigkeit weiterer Lernanstrengungen bewusst. Den Schülern wird e<strong>in</strong> realistisches<br />
Bild ihres Leistungsstandes <strong>und</strong> ihres Leistungsvermögens aufgezeigt (formative<br />
Bewertung)<br />
Unterstützende <strong>und</strong> ermutigende <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> s<strong>in</strong>d wichtige<br />
Voraussetzungen zum Erhalt <strong>und</strong> zur Förderung der Leistungsbereitschaft der Schüler. Dies<br />
gilt besonders für Schüler mit Lernschwierigkeiten. Das Ziel besteht dar<strong>in</strong>, die Lernmotivation<br />
der Schüler zu erhalten <strong>und</strong> zu steigern.<br />
Aus gesellschaftlicher Sicht wird von der Schule erwartet, Schülerleistungen möglichst<br />
objektiv zu ermitteln <strong>und</strong> diese <strong>in</strong> Zeugnissen zu dokumentieren.<br />
<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> Leistungs<strong>bewertung</strong> erfordern e<strong>in</strong> verändertes Verständnis für<br />
Fehler: Es bedarf e<strong>in</strong>er bewussten „Fehlerkultur“ im schulischen Alltag. Fehler im Unterricht<br />
können im Lernprozess konstruktiv genutzt wer<strong>den</strong>. Sie s<strong>in</strong>d Indikatoren für Schwierigkeiten<br />
im Lernprozess. Daher dürfen sie nicht e<strong>in</strong>seitig als negativ gewertet wer<strong>den</strong>. Wenn produktiv<br />
mit Fehlern umgegangen wird, fördern sie <strong>den</strong> Prozess des Weiterlernens <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />
Chance für echte Lernfortschritte bei Schülern.<br />
Generell ist für die Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen, dass Schüler <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>schätzung von<br />
Leistungen <strong>und</strong> ihrer Bewertung so e<strong>in</strong>bezogen wer<strong>den</strong>, dass sie zunehmend <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d,<br />
ihre eigenen, aber auch fremde Leistungen selbstständig e<strong>in</strong>zuschätzen.<br />
Vergleichsarbeiten wie die PISA-Erhebungen oder die <strong>in</strong>ternationale<br />
Gr<strong>und</strong>schulleseuntersuchung IGLU vermitteln wichtige Indikatoren zum aktuellen Lernstand<br />
der Schüler <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d Ausgangspunkt für methodisch-didaktische Maßnahmen <strong>in</strong> der<br />
Unterrichtsgestaltung. Portfolio-Arbeiten, Aufgabenbeispiele, Kompetenzraster usw. s<strong>in</strong>d<br />
weitere Instrumente zur Lernstandserhebung.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 3 von 13
Lernen ist „Arbeit“ für die Schüler. Nichts ist wichtiger, als dabei e<strong>in</strong> persönliches<br />
Erfolgserlebnis zu haben. So kann e<strong>in</strong> Schüler Selbstbewusstse<strong>in</strong> <strong>und</strong> Selbstvertrauen <strong>in</strong> die<br />
eigenen Leistungen entwickeln. Stellt der Schüler bei sich selbst e<strong>in</strong>en „Kompetenzzuwachs“<br />
fest, so ist dies e<strong>in</strong>e gute Motivation für das Weiterlernen.<br />
1.2 Gegenstand der Bewertung<br />
Bewertet wer<strong>den</strong>:<br />
die fachbezogenen Kompetenzen der Schüler 1<br />
die überfachlichen Kompetenzen wie Metho<strong>den</strong>kompetenzen, soziale <strong>und</strong> personale<br />
Kompetenzen der Schüler 2<br />
Diszipl<strong>in</strong>arprobleme signalisieren Fehlentwicklungen, deren Ursachen vielfältig se<strong>in</strong> können:<br />
Interesselosigkeit, aggressives Verhalten, Unfähigkeit mit affektiven Problemen oder<br />
Anforderungen fertig zu wer<strong>den</strong>. Sie rühren nicht nur von Defiziten im familiären <strong>und</strong> sozialen<br />
Umfeld her, sondern auch von Defiziten <strong>in</strong> der Schule, wenn Werteorientierung <strong>und</strong> korrekter<br />
Umgang mite<strong>in</strong>ander nicht <strong>in</strong> ausreichendem Maße vermittelt wer<strong>den</strong>.<br />
Zwischen Aussage <strong>und</strong> Handlungsweise des Erziehen<strong>den</strong> muss dabei aus Grün<strong>den</strong> der<br />
Glaubwürdigkeit e<strong>in</strong>e größtmögliche Übere<strong>in</strong>stimmung bestehen. Dazu gehören Achtung <strong>und</strong><br />
Aufwertung des Schülers, aber auch e<strong>in</strong> ständiger Dialog zwischen Schule, Schülern <strong>und</strong><br />
Erziehungsberechtigten.<br />
1.3 Mitteilung der Bewertung<br />
1.3.1 Formative Bewertung<br />
Der ständige Dialog mit dem Schüler über dessen Lernverhalten <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Arbeit - <strong>und</strong> hier<br />
nicht nur die negativen Aspekte - bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die formative Bewertung.<br />
Deshalb erfolgt die formative Bewertung regelmäßig während des ganzen Schuljahres. Sie<br />
wird dem Schüler bzw. se<strong>in</strong>en Erziehungsberechtigten mündlich oder schriftlich mitgeteilt,<br />
etwa als Anmerkung zu verbesserten Haus- <strong>und</strong> Klassenarbeiten, als H<strong>in</strong>weis im Tagebuch<br />
oder als Kommentar im Zeugnis.<br />
Insbesondere erfolgt vor <strong>den</strong> Osterferien e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum Leistungsstand der Schüler<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es formativen Zwischenberichts.<br />
1.3.2 Das Zeugnis<br />
Die normative Bewertung zeigt dem Schüler, se<strong>in</strong>en Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> dem<br />
Klassenrat, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maße der Schüler die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rahmenplänen festgelegten<br />
Kompetenzerwartungen erfüllt hat. Die normative Bewertung erfolgt vorwiegend mittels<br />
Noten.<br />
Der Schüler wird anhand e<strong>in</strong>es Zeugnisses über se<strong>in</strong>en Leistungsstand <strong>in</strong>formiert:<br />
<br />
<br />
e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der dritten Novemberwoche (1. Semester) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der dritten<br />
Maiwoche (2. Semester) für die Jahresarbeit,<br />
Ende Dezember <strong>und</strong> Ende Juni für die Ergebnisse der Prüfungen.<br />
Für Praktika <strong>und</strong> Facharbeiten erfolgt die Mitteilung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal pro Schuljahr.<br />
1 Vgl. Glossar Rahmenpläne von 2008<br />
2 Vgl. Glossar Rahmenpläne von 2008<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 4 von 13
Die Mitteilung im Zeugnis be<strong>in</strong>haltet<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Noten, die <strong>den</strong> Leistungsstand des Schülers widerspiegeln. Manche Noten verlangen<br />
e<strong>in</strong>en persönlichen Kommentar. Dieser sollte im S<strong>in</strong>ne der Ermunterung <strong>und</strong> der<br />
konstruktiven Kritik abgefasst wer<strong>den</strong>;<br />
zusätzlich zu <strong>den</strong> Noten e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum Sozialverhalten des Schülers pro Fach<br />
oder Fachbereich;<br />
die Ergebnisse der Prüfungen;<br />
am Ende des Jahres, die Entscheidung der Versetzungskonferenz.<br />
Die Informationen im Zeugnis müssen deutlich se<strong>in</strong>, weil sie für die Schüler <strong>und</strong><br />
Erziehungsberechtigten H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d auf die spätere Entscheidung über die Versetzung <strong>und</strong><br />
die Vergabe von Studiennachweisen.<br />
Die Bezeichnung der e<strong>in</strong>zelnen Unterrichtsfächer im Zeugnis muss dem offiziellen<br />
St<strong>und</strong>enraster entsprechen. Zum besseren Verständnis wird jedoch jedes Teilfach detailliert.<br />
Wenn mehrere Lehrer e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Note abgeben müssen, geschieht dies kollegial.<br />
Wenn Noten für das erste Semester wegen Abwesenheit des Lehrers oder des Schülers oder<br />
wegen höherer Gewalt nicht erteilt wer<strong>den</strong> können, gilt für die Jahresarbeit die Note des 2.<br />
Semesters.<br />
Wechselt e<strong>in</strong> Schüler im Laufe des Schuljahres die Studienrichtung, wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der<br />
bisher besuchten Studienrichtung nicht mehr berücksichtigt. Das gleiche gilt, wenn e<strong>in</strong><br />
Schüler im Laufe des Schuljahres von e<strong>in</strong>er Schule kommt, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> anderes<br />
Bewertungssystem praktiziert wird, <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Bewertung ab dem zweiten Semester<br />
stattf<strong>in</strong><strong>den</strong> kann.<br />
1.3.3 Das Tagebuch<br />
Das Tagebuch ist e<strong>in</strong> amtliches Dokument, das bei der Kontrolle der Studiennachweise vom<br />
M<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>gesehen wer<strong>den</strong> kann.<br />
Das Tagebuch wird auch zur Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> Schule<br />
genutzt. Alle Vermerke müssen von <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten zwecks Kenntnisnahme<br />
unterschrieben wer<strong>den</strong>. St<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Prüfungspläne wer<strong>den</strong> dar<strong>in</strong> aufgenommen.<br />
1.3.4 Elternsprechst<strong>und</strong>en<br />
Sie wer<strong>den</strong> für alle Klassen allgeme<strong>in</strong> oder nur für bestimmte Gruppen veranstaltet.<br />
Nach jedem Zeugnis kann es zu e<strong>in</strong>em Austausch zwischen Schule <strong>und</strong><br />
Erziehungsberechtigten kommen. Dabei ist die Anwesenheit des Schülers oft erwünscht.<br />
M<strong>in</strong>destens drei Treffen müssen vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong>.<br />
Gezielte Treffen gelten der wichtigen Entscheidung der Wahl der Studienrichtung.<br />
Es können auch Abende mit Referaten zu bestimmten Themen organisiert wer<strong>den</strong>.<br />
Schulleitung <strong>und</strong> Lehrerkollegium bemühen sich, zwischen Schule <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten<br />
e<strong>in</strong> Klima des Vertrauens zu schaffen.<br />
2. PRÜFUNGEN<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 5 von 13
2.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
2.1.1 Organisation der Prüfungssitzungen<br />
Es f<strong>in</strong><strong>den</strong> pro Schuljahr <strong>in</strong> der Regel drei Prüfungssitzungen statt: im Dezember <strong>und</strong> im Juni,<br />
sowie Ende August für Nachprüfungen <strong>und</strong> zeitversetzte Prüfungen.<br />
Im Dezember wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der Prüfungen vor <strong>den</strong> Weihnachtsferien mitgeteilt. E<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>gehende Analyse der Ergebnisse wird spätestens <strong>in</strong> der ersten Januarwoche durchgeführt.<br />
Bei Nachprüfungen muss <strong>den</strong> Schülern die Versetzungsentscheidung spätestens am ersten<br />
Schultag des Monats September mitgeteilt wer<strong>den</strong>. Folglich müssen die Nachprüfungen bis<br />
dah<strong>in</strong> abgeschlossen se<strong>in</strong>.<br />
In der ersten <strong>und</strong> zweiten Stufe s<strong>in</strong>d die Prüfungen schriftlich.<br />
In der dritten Stufe s<strong>in</strong>d sie mündlich <strong>und</strong>/oder schriftlich.<br />
Prüfungen <strong>in</strong> modernen Sprachen be<strong>in</strong>halten immer e<strong>in</strong>en mündlichen Teil.<br />
Bei ausschließlich mündlichen Prüfungen muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Beisitzer anwesend se<strong>in</strong>. Hierzu<br />
wird e<strong>in</strong> Protokoll mit <strong>den</strong> gestellten Fragen <strong>und</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Leistungs<strong>bewertung</strong>en der<br />
Schüler erstellt, das vom Fachlehrer <strong>und</strong> Beisitzer gegengezeichnet wird.<br />
Vor jeder Prüfungssitzung h<strong>in</strong>terlegt jeder Lehrer im Schulsekretariat e<strong>in</strong>e Auswahl von<br />
Fragen für die Prüfung sowie die wesentlichen Elemente der Antworten.<br />
2.1.2 Wiederholungen<br />
Vor <strong>den</strong> Prüfungen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Wiederholungen statt, die je nach Schwierigkeitsgrad <strong>und</strong> Umfang<br />
des Lehrstoffes bis zu e<strong>in</strong>er Woche dauern.<br />
Die Lehrer nutzen diese Zeit, um mit <strong>den</strong> Schülern <strong>den</strong> zu verarbeiten<strong>den</strong> Lehrstoff<br />
abzustecken, die Bewertungskriterien festzulegen <strong>und</strong> die zu erreichen<strong>den</strong> Ziele genau zu<br />
def<strong>in</strong>ieren (M<strong>in</strong>destanforderungen).<br />
Sie helfen <strong>den</strong> Schülern, die Synthesearbeit „Prüfung“ optimal vorzubereiten.<br />
2.1.3 Prüfungsaufgaben<br />
Die Prüfungsaufgaben wer<strong>den</strong> so formuliert, dass sie e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum erreichten<br />
Kompetenzstand der Schüler ermöglichen.<br />
Kollegen, die <strong>in</strong> Parallelklassen <strong>den</strong> gleichen Unterricht erteilen, sprechen ihre<br />
Prüfungsaufgaben ab (Vergleichsarbeiten).<br />
2.1.4 Besondere Regelungen<br />
Im Gegensatz zu <strong>den</strong> anderen Unterrichtsformen wird im berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht nur e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>zige Prüfungssitzung am Ende e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Schuljahres organisiert. Während der<br />
Prüfungszeit im Dezember wer<strong>den</strong> für diese Schüler pädagogische Aktivitäten vorgesehen.<br />
In der ersten differenzierten Stufe wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Prüfungszeit im Dezember <strong>und</strong> im Juni<br />
pädagogische Aktivitäten organisiert.<br />
2.1.5 Nachprüfungen<br />
Jede Nachprüfung wird auf 50 Punkte notiert.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 6 von 13
Nachprüfungen s<strong>in</strong>d schriftlich <strong>und</strong>/oder mündlich. Sie beziehen sich auf die für e<strong>in</strong><br />
erfolgreiches Abschnei<strong>den</strong> im nächsthöheren Jahr notwendigen Kompetenzen.<br />
Auf je<strong>den</strong> Fall müssen alle Angaben zur Nachprüfung dem Schüler schriftlich <strong>und</strong> ausführlich<br />
mitgeteilt wer<strong>den</strong>: festgestellte Mängel, Art <strong>und</strong> Umfang der Ferienarbeiten, zu<br />
wiederholender Lehrstoff.<br />
Jede Nachprüfung muss <strong>in</strong> der Schule abgelegt wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong> der das Schuljahr absolviert wurde.<br />
2.2 Auflistung der Prüfungen nach Stufe<br />
2.2.1 Erste Stufe: erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites geme<strong>in</strong>sames<br />
Jahr<br />
Die Prüfungszeit wird auf höchstens zehn Tage pro Semester begrenzt. Bei der Organisation<br />
ist auf das Verhältnis zwischen der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsst<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong><br />
dem Prüfungsumfang zu achten.<br />
Geprüft wird <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fächern:<br />
Deutsch<br />
Mathematik<br />
Französisch<br />
Geschichte<br />
Geografie<br />
Naturwissenschaften<br />
Religion/nichtkonfessionelle Sittenlehre<br />
Während der Prüfungszeit können größere Befragungen <strong>in</strong> anderen Aktivitäten durchgeführt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
2.2.2 Zweite <strong>und</strong> dritte Stufe<br />
Die Prüfungszeit wird auf höchstens 12 Tage pro Semester begrenzt.<br />
In allen Fächern wird geprüft, außer <strong>in</strong><br />
Sport<br />
praktischen Fächern<br />
In besonderen Fällen s<strong>in</strong>d Prüfungen bzw. Nachprüfungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorgenannten Fächern<br />
möglich.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 7 von 13
2.3 Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen/Abwesenheiten<br />
2.3.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Die Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen ist Pflicht.<br />
In Abweichung von Absatz 1 kann e<strong>in</strong> Schüler der 3. Stufe von der Teilnahme an e<strong>in</strong>zelnen<br />
Prüfungen befreit wer<strong>den</strong>. Wenn er <strong>in</strong> <strong>den</strong> unten angeführten Fächern erfolgreich an der<br />
Dezemberprüfung teilgenommen hat <strong>und</strong> er <strong>in</strong> der Summe der Jahresarbeit <strong>und</strong> der<br />
Dezemberprüfung m<strong>in</strong>destens 75 Punkte erreicht hat, so kann er auf Wunsch von der<br />
Teilnahme an der Juniprüfung befreit wer<strong>den</strong>. Nimmt er <strong>den</strong> Dispens wahr, so entspricht se<strong>in</strong>e<br />
Jahresleistung <strong>in</strong> Prozent der bis dah<strong>in</strong> erreichten Punktezahl. Legt er <strong>den</strong>noch die Juniprüfung<br />
ab, verfällt der Dispens.<br />
Diese Regelung gilt ausschließlich für folgende Fächer:<br />
Nichtkonfessionelle Sittenlehre oder Religionslehre<br />
Geografie (1 St<strong>und</strong>e/Woche)<br />
Geschichte (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im technischen Befähigungsunterricht<br />
Physik (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />
Chemie (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />
Biologie (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />
Ausgeschlossen von der Regelung s<strong>in</strong>d alle Fächer, die zu e<strong>in</strong>em zusammenhängen<strong>den</strong><br />
Wahlfach gehören.<br />
Jede Abwesenheit aus Ges<strong>und</strong>heitsgrün<strong>den</strong> muss durch e<strong>in</strong> ärztliches Attest belegt wer<strong>den</strong>.<br />
Jede andere Abwesenheit muss durch e<strong>in</strong>en Fall von höherer Gewalt schriftlich begründet<br />
wer<strong>den</strong>; der Schulleiter entscheidet über die Annehmbarkeit der Begründung.<br />
2.3.2 Abwesenheit im Dezember<br />
Begründete Abwesenheit: der Schüler wird im Juni über die für e<strong>in</strong> erfolgreiches Abschnei<strong>den</strong><br />
im nächst höheren Jahr notwendigen Kompetenzen geprüft. Der Schulleiter entscheidet,<br />
<strong>in</strong>wieweit der Schüler die nicht abgelegten Prüfungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sondersitzung nachholt, die im<br />
Laufe der Monate Januar <strong>und</strong> Februar organisiert wird.<br />
Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Prüfungspunkte <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Fächern, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat.<br />
2.3.3 Abwesenheit im Juni<br />
Begründete Abwesenheit: e<strong>in</strong>e nicht abgelegte Prüfung wird auf <strong>den</strong> Zeitraum der<br />
Nachprüfungen verschoben, wenn der Klassenrat es für notwendig erachtet.<br />
Der Schüler wird von der Prüfung befreit, wenn er bereits 50% der Gesamtpunkte erreicht<br />
hat; es sei <strong>den</strong>n, dass er diese Prüfung ablegen möchte.<br />
Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Punkte <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fächern,<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat.<br />
2.3.4 Abwesenheit bei Nachprüfungen<br />
Begründete Abwesenheit: der Klassenrat entscheidet, ob der Schüler das Jahr bestan<strong>den</strong> hat.<br />
In besonderen Situationen kann er e<strong>in</strong>e Sonderprüfungssitzung vor dem 15. September<br />
anordnen.<br />
Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Punkte <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fächern,<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat; der Klassenrat kann jedoch e<strong>in</strong>e<br />
Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung B ausstellen.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 8 von 13
3. VERSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN<br />
3.1 Klassenrat <strong>und</strong> Klassenkonferenzen<br />
3.1.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise der Klassenräte<br />
Alle Mitglieder des Lehrpersonals sowie e<strong>in</strong> Vertreter des Erziehungspersonals e<strong>in</strong>er Klasse<br />
s<strong>in</strong>d stimmberechtigte Mitglieder e<strong>in</strong>es Klassenrates; e<strong>in</strong> Vertreter des Psycho-mediz<strong>in</strong>ischsozialen<br />
Zentrums kann als beratendes Mitglied an <strong>den</strong> Versammlungen des Klassenrats<br />
teilnehmen.<br />
Der Vorsitz des Klassenrats wird vom Schulleiter oder se<strong>in</strong>em Vertreter geführt. Der<br />
Vorsitzende achtet darauf, dass die gesetzlichen <strong>und</strong> verordnungsrechtlichen Bestimmungen<br />
e<strong>in</strong>gehalten wer<strong>den</strong>. Wird über die Vergabe von Studiennachweisen <strong>und</strong> Abschlusszeugnissen<br />
beraten, ist die Anwesenheit des Schulleiters oder se<strong>in</strong>es Vertreters erforderlich.<br />
Der Klassenleiter bereitet <strong>in</strong> Absprache mit der Schulleitung die Klassenkonferenz vor; er<br />
leitet die Diskussionen <strong>und</strong> verfasst <strong>den</strong> anschließen<strong>den</strong> Bericht. Se<strong>in</strong>e Aufgabe ist es auch,<br />
die Klasse oder <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Schüler über die Ergebnisse der Beratungen <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />
setzen. In Absprache mit der Schulleitung nimmt er Kontakt mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />
auf.<br />
Die Teilnahme an <strong>den</strong> Klassenkonferenzen ist Pflicht.<br />
In Fällen höherer Gewalt (durch ärztliches Attest oder amtliche Besche<strong>in</strong>igung) teilt der<br />
verh<strong>in</strong>derte Lehrer dem Schulleiter e<strong>in</strong>en detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Schüler<br />
mit.<br />
3.1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Planung der verschie<strong>den</strong>en Klassenkonferenzen<br />
Während e<strong>in</strong>es Schuljahres f<strong>in</strong><strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Klassenkonferenzen statt. Dazu kommen<br />
die Versetzungskonferenzen.<br />
Nach <strong>den</strong> Dezemberprüfungen muss der Klassenrat anhand der dann bekannten Fakten <strong>und</strong><br />
der sich abzeichnen<strong>den</strong> Entwicklungen die Problemfälle analysieren, über mögliche<br />
Fördermaßnahmen beraten <strong>und</strong> diese veranlassen. In manchen Fällen wird sich e<strong>in</strong>e<br />
Neuorientierung des Schülers anbieten. Dieser Klassenkonferenz kommt e<strong>in</strong>e sehr große<br />
Bedeutung zu.<br />
Entsprechend dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule f<strong>in</strong><strong>den</strong> e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />
zusätzliche Klassenkonferenzen im Laufe des Schuljahres statt. Falls sich e<strong>in</strong>e Gefährdung der<br />
Versetzung bereits andeutet, ergreift der Klassenrat Fördermaßnahmen.<br />
Die <strong>in</strong> der Klassenkonferenz zusammengetragenen Fakten <strong>und</strong> Me<strong>in</strong>ungen sollten<br />
zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>sam erarbeiteten Diagnose führen,<br />
<strong>den</strong> Ausgangspunkt für die Festlegung der angestrebten pädagogischen Ziele<br />
der dazu e<strong>in</strong>zusetzen<strong>den</strong> Mittel <strong>und</strong> Strategien bil<strong>den</strong>,<br />
<strong>und</strong><br />
e<strong>in</strong>e ständige Kontrolle der Relevanz aller angeordneten Förder- <strong>und</strong><br />
Begleitmaßnahmen ermöglichen.<br />
Die Beratung des Klassenrates ist <strong>in</strong> der Regel der Ausgangspunkt pädagogischer<br />
Fördermaßnahmen wie z.B. Ausarbeitung <strong>in</strong>dividueller Lern- <strong>und</strong> Arbeitsmetho<strong>den</strong>,<br />
E<strong>in</strong>zelberatung <strong>und</strong> Orientierung, E<strong>in</strong>schaltung von PMS- <strong>und</strong> Sozialdiensten.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 9 von 13
Die Arbeit des Klassenrates reduziert sich nicht auf e<strong>in</strong>e sterile Ane<strong>in</strong>anderreihung von<br />
<strong>in</strong>dividuellen Beobachtungen <strong>und</strong> Standpunkten; auch beschränkt er sich nicht auf die bloße<br />
Feststellung von Sachverhalten.<br />
Die Vorbereitung der Klassenkonferenz ist daher sehr wichtig <strong>und</strong> muss von jedem Teilnehmer<br />
<strong>in</strong>dividuell mit größter Sorgfalt vorgenommen wer<strong>den</strong>. Nur so lassen sich bei der<br />
Klassenkonferenz die wirklich relevanten Elemente herauskristallisieren. Der Klassenrat stützt<br />
se<strong>in</strong>e Beratungen auf f<strong>und</strong>iertes Material, z.B. Klassendurchschnitte, <strong>in</strong>dividuelle <strong>und</strong><br />
kollektive Leistungskurven, Berichte über bereits angeordnete Maßnahmen.<br />
Dem Vorsitzen<strong>den</strong> der Klassenkonferenz obliegt es,<br />
auf e<strong>in</strong>e optimale Nutzung der Beratungszeit zu achten,<br />
für e<strong>in</strong>e aktive Beteiligung aller zu sorgen,<br />
Synthesen zu formulieren <strong>und</strong> die angeordneten Maßnahmen klar festzuschreiben.<br />
Falls es aus organisatorischen Grün<strong>den</strong> erforderlich ersche<strong>in</strong>t, kann e<strong>in</strong>e Schule zur<br />
Durchführung der Klassenkonferenzen zusätzlich über zwei halbe Schultage pro Schuljahr<br />
verfügen, an <strong>den</strong>en ke<strong>in</strong> Unterricht erteilt wird.<br />
3.1.3 Vertraulichkeit<br />
Laut Artikel 10 des Dienstrechts vom 22. März 1969 dürfen die Mitglieder des<br />
Unterrichtspersonals ke<strong>in</strong>e Fakten bekannt machen, von <strong>den</strong>en sie aufgr<strong>und</strong> ihres Amtes<br />
Kenntnis haben könnten <strong>und</strong> die vertraulichen Charakter haben.<br />
Die Klassenkonferenzen müssen mit der größten Diskretion vonstatten gehen, damit jeder im<br />
Vertrauen auf die anderen Teilnehmer se<strong>in</strong>en Standpunkt zum Ausdruck br<strong>in</strong>gen kann. Die<br />
Schulleitung ist angehalten, dem Schulträger e<strong>in</strong>e Diszipl<strong>in</strong>arstrafe vorzuschlagen, wenn<br />
etwaige Indiskretionen, wie im Dienstrecht vom 22. März 1969 erwähnt, vorliegen.<br />
3.1.4 Abstimmungen <strong>in</strong> der Klassenkonferenz:<br />
Wenn es <strong>in</strong> Klassenkonferenzen zur Abstimmung kommen muss, gelten folgende Richtl<strong>in</strong>ien:<br />
• Stimmberechtigt s<strong>in</strong>d die anwesen<strong>den</strong> Lehrer <strong>und</strong> das Mitglied des<br />
Erziehungspersonals, die im E<strong>in</strong>zelnen <strong>den</strong> Klassenrat bil<strong>den</strong><br />
• Entschie<strong>den</strong> wird mit e<strong>in</strong>facher Stimmenmehrheit.<br />
• Es darf sich niemand der Stimme enthalten.<br />
• Jeder Lehrer <strong>und</strong> Erzieher verfügt über e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Stimme.<br />
• Der Schulleiter beteiligt sich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht an der Abstimmung; bei<br />
Stimmengleichheit ist se<strong>in</strong>e Stimme allerd<strong>in</strong>gs ausschlaggebend.<br />
• Die Lehrer <strong>in</strong> Religion <strong>und</strong> nichtkonfessioneller Sittenlehre nehmen wie ihre<br />
Kollegen an <strong>den</strong> kollegialen Entscheidungen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Abstimmungen teil.<br />
• Die Fächer Religion <strong>und</strong> nichtkonfessionelle Sittenlehre unterliegen <strong>den</strong>selben<br />
Bestimmungen über die kollegiale Entscheidung wie die übrigen Fächer.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 10 von 13
3.1.5 Information nach Klassenkonferenzen<br />
Nach jeder Klassenkonferenz obliegt es dem Klassenleiter <strong>und</strong> dem betroffenen Lehrer,<br />
die Klasse im Allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong> die betroffenen Schüler im E<strong>in</strong>zelnen über die sie<br />
betreffen<strong>den</strong> Beschlüsse zu <strong>in</strong>formieren.<br />
3.2 Die Versetzungskonferenz<br />
3.2.1 Zeitpunkt <strong>und</strong> Gegenstand<br />
Die Versetzungskonferenzen im Juni f<strong>in</strong><strong>den</strong> so spät wie möglich statt. Sie betreffen alle<br />
Schüler,<br />
die an allen Juniprüfungen teilgenommen haben;<br />
<br />
<br />
die entschuldigt gefehlt haben, aber <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss e<strong>in</strong>er Prüfungsbefreiung<br />
kommen können;<br />
die zeitversetzte Prüfungen ablegen müssten, jedoch bereits im Juni so<br />
schwerwiegende Mängel aufweisen, dass e<strong>in</strong>e Versetzung nicht gerechtfertigt bzw.<br />
e<strong>in</strong>e Neuorientierung notwendig sche<strong>in</strong>t.<br />
In der 2. Sitzung f<strong>in</strong>det die Versetzungskonferenz spätestens am 1. Arbeitstag des<br />
Monats September statt.<br />
Der Klassenrat entscheidet über die Versetzung e<strong>in</strong>es Schülers mit oder ohne<br />
E<strong>in</strong>schränkung oder über die Wiederholung e<strong>in</strong>es Schuljahres. Er empfiehlt ggf. e<strong>in</strong>e<br />
Neuorientierung.<br />
Vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Verantwortung des Klassenrates für die Zukunft des<br />
Jugendlichen berücksichtigt er <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> diesem Fall das ganze Spektrum des<br />
Ausbildungsangebotes.<br />
Alle Entscheidungen wer<strong>den</strong> kollegial getroffen. Nie darf e<strong>in</strong> Lehrer alle<strong>in</strong> entschei<strong>den</strong>.<br />
Den Noten wird ke<strong>in</strong> absoluter Wert e<strong>in</strong>geräumt. Wie jede Form der Bewertung haben<br />
auch sie teils subjektiven Charakter. So gefährdet e<strong>in</strong>e Note von weniger als 50%, die<br />
sich nur aus schwachen Leistungen des ersten Semesters ergibt, nicht unbed<strong>in</strong>gt die<br />
Versetzung. Die Entwicklung des Schülers über das gesamte Schuljahr h<strong>in</strong>weg muss <strong>in</strong><br />
Betracht gezogen wer<strong>den</strong>.<br />
Dass e<strong>in</strong> Schüler e<strong>in</strong> Studienjahr <strong>in</strong> derselben Studienrichtung bzw. Unterrichtsform<br />
wiederholt, ist nicht immer die beste Lösung für se<strong>in</strong>e weitere schulische Laufbahn.<br />
Besonders am Ende der ersten <strong>und</strong> zweiten Stufe bietet sich oft als Neuorientierung e<strong>in</strong>e<br />
Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung an (entweder <strong>in</strong>nerhalb derselben Unterrichtsform oder<br />
aber bezüglich der Unterrichtsform selbst). E<strong>in</strong>e Neuorientierung kann auch im Falle e<strong>in</strong>er<br />
Nichtversetzung erfolgen, <strong>in</strong>dem man das Wiederholen e<strong>in</strong>es Jahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen<br />
Studienrichtung oder e<strong>in</strong>er anderen Unterrichtsform empfiehlt.<br />
Die Entscheidung berücksichtigt die Zahl der bestan<strong>den</strong>en <strong>und</strong> der nichtbestan<strong>den</strong>en<br />
Fächer <strong>und</strong> die Schwere der festgestellten Mängel.<br />
Bei se<strong>in</strong>en Beratungen berücksichtigt der Klassenrat die Möglichkeiten, die der Königliche<br />
Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sek<strong>und</strong>arschulwesens eröffnet.<br />
3.2.2 Versetzungskriterien<br />
Die für die Versetzung relevante Gesamtnote ergibt sich - dort wo möglich - aus der<br />
Addition der Noten für die Jahresarbeit <strong>und</strong> der Prüfungsnoten.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 11 von 13
Die Höchstzahl der jeweils zu vergeben<strong>den</strong> Punkte ist je nach Unterrichtsform <strong>und</strong><br />
Studienjahr verschie<strong>den</strong>:<br />
Studienjahr Jahresarbeit Prüfungen<br />
erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites<br />
geme<strong>in</strong>sames Jahr<br />
drittes <strong>und</strong> viertes Jahr des<br />
allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> des technischen<br />
Unterrichts<br />
fünftes <strong>und</strong> sechstes Jahr des<br />
allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> des technischen<br />
Unterrichts<br />
erstes Anpassungsjahr <strong>und</strong> zweites Jahr des<br />
berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
drittes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts 1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
viertes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts 1.Semester 20<br />
fünftes <strong>und</strong> sechstes Jahr des<br />
berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts<br />
siebtes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts:<br />
Typ B <strong>und</strong> C<br />
2.Semester 40<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
1.Semester 20<br />
2.Semester 40<br />
1. Semester 20<br />
2. Semester 20<br />
1. Semester 30<br />
2. Semester 30<br />
1. Semester 40<br />
2. Semester 40<br />
1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
2. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
2. Semester: 20<br />
1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
2. Semester: 40<br />
1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
2. Semester: 40<br />
1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />
2. Semester: 60<br />
N.B. In der Spalte „Jahresarbeit“ handelt es sich bei <strong>den</strong> aufgeführten Zahlen um<br />
Richtwerte. Es steht der Schule frei, e<strong>in</strong>e Gewichtung der Fächer bzw. Fächergruppen<br />
vorzunehmen. Das Gewichtungsverhältnis zwischen der Jahresarbeit <strong>und</strong> <strong>den</strong> Prüfungen<br />
ist jedoch auf je<strong>den</strong> Fall zu wahren.<br />
Um versetzt zu wer<strong>den</strong>, muss e<strong>in</strong> Schüler <strong>in</strong> jedem Fach, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Praktika <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />
abschließen<strong>den</strong> Facharbeit m<strong>in</strong>destens 50% der Gesamtnote erreicht haben.<br />
Erfüllt e<strong>in</strong> Schüler diese Bed<strong>in</strong>gung nicht, können sich folgende Situationen ergeben:<br />
E<strong>in</strong>e Note liegt unter 50 %.<br />
Lässt die positive E<strong>in</strong>stellung des Schülers zum Studium auf e<strong>in</strong>en möglichen<br />
Erfolg im nächsthöheren Jahr schließen, bef<strong>in</strong>det der Klassenrat über e<strong>in</strong>e<br />
Versetzung mit oder ohne E<strong>in</strong>schränkung.<br />
Ansonsten muss der Schüler e<strong>in</strong>e Nachprüfung ablegen.<br />
Höchstens vier Noten liegen unter 50 %.<br />
Der Schüler muss <strong>in</strong> der Regel Nachprüfungen ablegen. Der Klassenrat bestimmt<br />
Art <strong>und</strong> Anzahl der Nachprüfungen.<br />
Lässt jedoch se<strong>in</strong>e positive E<strong>in</strong>stellung zum Studium auf e<strong>in</strong>en möglichen Erfolg im<br />
nächsthöheren Jahr schließen, kann der Klassenrat über e<strong>in</strong>e Versetzung mit<br />
E<strong>in</strong>schränkung bef<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />
<br />
Mehr als vier Noten liegen unter 50 % oder mehr als zwei Noten liegen<br />
unter 40 %<br />
Normalerweise wird der Klassenrat e<strong>in</strong>e Versetzung nicht <strong>in</strong> Betracht ziehen; e<strong>in</strong>e<br />
Neuorientierung dürfte <strong>in</strong> diesem Fall unerlässlich se<strong>in</strong>.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 12 von 13
Der Klassenrat kann - aus triftigen Grün<strong>den</strong> - beschließen, <strong>den</strong> Schüler trotzdem<br />
zu Nachprüfungen zuzulassen. Der Klassenrat bestimmt Art <strong>und</strong> Anzahl der<br />
Nachprüfungen.<br />
Pro Schuljahr erhält e<strong>in</strong> Schüler nur e<strong>in</strong>e Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung.<br />
Falls der Klassenrat im Juni e<strong>in</strong>e Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung (Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung<br />
B) ausspricht, muss er sich der Tatsache bewusst se<strong>in</strong>, dass der Schüler<br />
ke<strong>in</strong>e Möglichkeit hat, diese E<strong>in</strong>schränkung durch das Ablegen <strong>und</strong> Bestehen von<br />
Nachprüfungen aufzuheben. Falls der Klassenrat e<strong>in</strong>en Schüler zu Nachprüfungen<br />
zulassen möchte, vermerkt er dies auf dem Zeugnis; <strong>in</strong> diesem Falle wird im Juni ke<strong>in</strong>e<br />
Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung ausgestellt.<br />
Bemerkungen:<br />
• Erstes Anpassungsjahr<br />
Besteht e<strong>in</strong> Schüler das Jahr, erhält er das Abschlusszeugnis der Gr<strong>und</strong>schule, falls<br />
er es noch nicht besitzt.<br />
• Zweites geme<strong>in</strong>sames Jahr<br />
Der Klassenrat berät sorgfältig über Orientierungsvorschläge.<br />
• In der ersten Stufe des Sek<strong>und</strong>arunterrichts wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Schülern gewisse<br />
Aktivitäten nach Wahl angeboten. Dadurch soll das Interesse des Schülers für neue<br />
Wissensgebiete geweckt <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Neugierde angeregt wer<strong>den</strong>. Ziel ist e<strong>in</strong>e<br />
gelungene Orientierung des Schülers, se<strong>in</strong>en Neigungen <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />
entsprechend. Die angewandte Pädagogik sollte deshalb auch e<strong>in</strong>e Pädagogik des<br />
Entdeckens se<strong>in</strong>. In ke<strong>in</strong>em Fall handelt es sich bei <strong>den</strong> angebotenen Fächern um<br />
Leistungskurse mit entsprechendem Leistungsdruck.<br />
Die Noten, die <strong>in</strong> diesen Fächern erteilt wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> bei der Entscheidung über<br />
die Versetzung berücksichtigt.<br />
E<strong>in</strong>e schriftliche Empfehlung an die Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> an <strong>den</strong> Schüler<br />
(oder <strong>in</strong> seltenen Fällen e<strong>in</strong>e Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung B), die vom Klassen- <strong>und</strong><br />
vom Schulleiter unterschrieben wird, s<strong>in</strong>d hierfür das geeignete Mittel.<br />
• Berufsbil<strong>den</strong>der Unterricht: zweites Jahr<br />
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Studienjahres erhält der Schüler, der noch<br />
nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses der Gr<strong>und</strong>schule ist, e<strong>in</strong> diesem Zeugnis<br />
gleichgestelltes Studienzeugnis.<br />
In allen anderen Fällen entscheidet der Klassenrat, ob der Schüler, gegebenenfalls nach<br />
Ablegen von Nachprüfungen, versetzt wer<strong>den</strong> kann.<br />
3.2.3 Versetzungsentscheidungen bei Nachprüfungen<br />
Es gelten die gleichen Versetzungskriterien wie im Juni: jeder Schüler muss also <strong>in</strong> jeder<br />
Nachprüfung 50% erzielen <strong>und</strong> bei <strong>den</strong> zeitversetzten Prüfungen das erforderliche Soll<br />
erreicht haben. Ist dem nicht so, entscheidet der Klassenrat unter E<strong>in</strong>beziehung aller<br />
relevanten Faktoren über<br />
• die Versetzung ohne E<strong>in</strong>schränkung,<br />
• die Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung,<br />
• die Nichtversetzung<br />
Die Entscheidung des Klassenrates muss dem Schüler <strong>und</strong> <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />
unmissverständlich mitgeteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Die verbesserten Prüfungsunterlagen müssen dem Schüler oder <strong>den</strong><br />
Erziehungsberechtigten auf Anfrage an e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Term<strong>in</strong> vorgezeigt wer<strong>den</strong>.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 13 von 13