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Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver

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<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Regelsek<strong>und</strong>arschulen<br />

Leitfa<strong>den</strong> für das GUW<br />

ÜBERSICHT<br />

1. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERMITTLUNG UND -BEWERTUNG _ 3<br />

1.1 Allgeme<strong>in</strong>es ______________________________________________________________ 3<br />

1.2 Gegenstand der Bewertung _____________________________________________ 4<br />

1.3 Mitteilung der Bewertung _______________________________________________ 4<br />

1.3.1 Formative Bewertung _________________________________________________________ 4<br />

1.3.2 Das Zeugnis __________________________________________________________________ 4<br />

1.3.3 Das Tagebuch ________________________________________________________________ 5<br />

1.3.4 Elternsprechst<strong>und</strong>en __________________________________________________________ 5<br />

2. PRÜFUNGEN __________________________________________________________ 5<br />

2.1 Allgeme<strong>in</strong>es ______________________________________________________________ 6<br />

2.1.1 Organisation der Prüfungssitzungen___________________________________________ 6<br />

2.1.2 Wiederholungen ______________________________________________________________ 6<br />

2.1.3 Prüfungsaufgaben ____________________________________________________________ 6<br />

2.1.4 Besondere Regelungen _______________________________________________________ 6<br />

2.1.5 Nachprüfungen _______________________________________________________________ 6<br />

2.2 Auflistung der Prüfungen nach Stufe ___________________________________ 7<br />

2.2.1 Erste Stufe: erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites geme<strong>in</strong>sames Jahr _________ 7<br />

2.2.2 Zweite <strong>und</strong> dritte Stufe _______________________________________________________ 7<br />

2.3 Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen/Abwesenheiten _________________________ 8<br />

2.3.1 Allgeme<strong>in</strong>es __________________________________________________________________ 8<br />

2.3.2 Abwesenheit im Dezember____________________________________________________ 8<br />

2.3.3 Abwesenheit im Juni__________________________________________________________ 8<br />

2.3.4 Abwesenheit bei Nachprüfungen ______________________________________________ 8<br />

3. VERSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN __________________________________ 9<br />

3.1 Klassenrat <strong>und</strong> Klassenkonferenzen ____________________________________ 9<br />

3.1.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise der Klassenräte _________________________ 9<br />

3.1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Planung der verschie<strong>den</strong>en Klassenkonferenzen ______________ 9<br />

3.1.3 Vertraulichkeit_______________________________________________________________ 10<br />

3.1.4 Abstimmungen <strong>in</strong> der Klassenkonferenz:_____________________________________ 10<br />

3.1.5 Information nach Klassenkonferenzen _______________________________________ 11<br />

3.2 Die Versetzungskonferenz______________________________________________ 11<br />

3.2.1 Zeitpunkt <strong>und</strong> Gegenstand___________________________________________________ 11<br />

3.2.2 Versetzungskriterien_________________________________________________________ 11<br />

3.2.3 Versetzungsentscheidungen bei Nachprüfungen ______________________________ 13<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 1 von 13


GESETZLICHE GRUNDLAGEN:<br />

• Dekret zur Festlegung von Kernkompetenzen <strong>und</strong> Rahmenplänen im Unterrichtswesen<br />

vom 16. Juni 2008<br />

• Dekret über <strong>den</strong> Auftrag an die Schulträger <strong>und</strong> das Schulpersonal sowie über die<br />

allgeme<strong>in</strong>en pädagogischen <strong>und</strong> organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen<br />

vom 31. August 1998<br />

• Königlicher Erlass über die Organisation des Sek<strong>und</strong>arschulwesens vom 29. Juni 1984<br />

• Königlicher Erlass zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- <strong>und</strong><br />

Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramediz<strong>in</strong>ischen Personals der<br />

staatlichen E<strong>in</strong>richtungen für Vor-, Primar-, Sonder-, Mittel-, technischen, Kunst- <strong>und</strong><br />

Normalschulunterricht <strong>und</strong> der von diesen E<strong>in</strong>richtungen abhängigen Internate sowie der<br />

Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese E<strong>in</strong>richtungen beauftragten<br />

Inspektionsdienste vom 22. März 1969, <strong>in</strong>sbesondere Artikel 10<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 2 von 13


1. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERMITTLUNG UND -BEWERTUNG<br />

1.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Schüler müssen <strong>in</strong> ihren Lern- <strong>und</strong> Entwicklungsprozessen optimal gefördert wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Förderung umfasst auch e<strong>in</strong>e auf <strong>den</strong> kompetenzorientierten Unterricht abgestimmte<br />

<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong>, die sich an <strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rahmenplänen<br />

formulierten „Kompetenzerwartungen“ <strong>und</strong> „Bezügen zu <strong>den</strong> Kompetenzerwartungen“<br />

orientiert. Die Leistungs<strong>bewertung</strong> bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten.<br />

Bei der Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Schülerleistungen wer<strong>den</strong> folgende Aspekte<br />

berücksichtigt:<br />

• Schüler <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte erhalten E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das vom Lehrerkollegium entwickelte<br />

Bewertungskonzept.<br />

• Bewertungskriterien wer<strong>den</strong> kollegial erarbeitet <strong>und</strong> <strong>den</strong> Schülern im Vorfeld mitgeteilt.<br />

• E<strong>in</strong>e kompetenzorientierte <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> ist so anzulegen, dass<br />

Schüler über ihre Lernfortschritte <strong>und</strong> <strong>den</strong> Stand ihrer <strong>in</strong>dividuellen Kompetenzentwicklung<br />

<strong>in</strong>formiert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e solche <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> macht <strong>den</strong> Schülern auch<br />

die Notwendigkeit weiterer Lernanstrengungen bewusst. Den Schülern wird e<strong>in</strong> realistisches<br />

Bild ihres Leistungsstandes <strong>und</strong> ihres Leistungsvermögens aufgezeigt (formative<br />

Bewertung)<br />

Unterstützende <strong>und</strong> ermutigende <strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> -<strong>bewertung</strong> s<strong>in</strong>d wichtige<br />

Voraussetzungen zum Erhalt <strong>und</strong> zur Förderung der Leistungsbereitschaft der Schüler. Dies<br />

gilt besonders für Schüler mit Lernschwierigkeiten. Das Ziel besteht dar<strong>in</strong>, die Lernmotivation<br />

der Schüler zu erhalten <strong>und</strong> zu steigern.<br />

Aus gesellschaftlicher Sicht wird von der Schule erwartet, Schülerleistungen möglichst<br />

objektiv zu ermitteln <strong>und</strong> diese <strong>in</strong> Zeugnissen zu dokumentieren.<br />

<strong>Leistungsermittlung</strong> <strong>und</strong> Leistungs<strong>bewertung</strong> erfordern e<strong>in</strong> verändertes Verständnis für<br />

Fehler: Es bedarf e<strong>in</strong>er bewussten „Fehlerkultur“ im schulischen Alltag. Fehler im Unterricht<br />

können im Lernprozess konstruktiv genutzt wer<strong>den</strong>. Sie s<strong>in</strong>d Indikatoren für Schwierigkeiten<br />

im Lernprozess. Daher dürfen sie nicht e<strong>in</strong>seitig als negativ gewertet wer<strong>den</strong>. Wenn produktiv<br />

mit Fehlern umgegangen wird, fördern sie <strong>den</strong> Prozess des Weiterlernens <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

Chance für echte Lernfortschritte bei Schülern.<br />

Generell ist für die Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen, dass Schüler <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>schätzung von<br />

Leistungen <strong>und</strong> ihrer Bewertung so e<strong>in</strong>bezogen wer<strong>den</strong>, dass sie zunehmend <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d,<br />

ihre eigenen, aber auch fremde Leistungen selbstständig e<strong>in</strong>zuschätzen.<br />

Vergleichsarbeiten wie die PISA-Erhebungen oder die <strong>in</strong>ternationale<br />

Gr<strong>und</strong>schulleseuntersuchung IGLU vermitteln wichtige Indikatoren zum aktuellen Lernstand<br />

der Schüler <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d Ausgangspunkt für methodisch-didaktische Maßnahmen <strong>in</strong> der<br />

Unterrichtsgestaltung. Portfolio-Arbeiten, Aufgabenbeispiele, Kompetenzraster usw. s<strong>in</strong>d<br />

weitere Instrumente zur Lernstandserhebung.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 3 von 13


Lernen ist „Arbeit“ für die Schüler. Nichts ist wichtiger, als dabei e<strong>in</strong> persönliches<br />

Erfolgserlebnis zu haben. So kann e<strong>in</strong> Schüler Selbstbewusstse<strong>in</strong> <strong>und</strong> Selbstvertrauen <strong>in</strong> die<br />

eigenen Leistungen entwickeln. Stellt der Schüler bei sich selbst e<strong>in</strong>en „Kompetenzzuwachs“<br />

fest, so ist dies e<strong>in</strong>e gute Motivation für das Weiterlernen.<br />

1.2 Gegenstand der Bewertung<br />

Bewertet wer<strong>den</strong>:<br />

die fachbezogenen Kompetenzen der Schüler 1<br />

die überfachlichen Kompetenzen wie Metho<strong>den</strong>kompetenzen, soziale <strong>und</strong> personale<br />

Kompetenzen der Schüler 2<br />

Diszipl<strong>in</strong>arprobleme signalisieren Fehlentwicklungen, deren Ursachen vielfältig se<strong>in</strong> können:<br />

Interesselosigkeit, aggressives Verhalten, Unfähigkeit mit affektiven Problemen oder<br />

Anforderungen fertig zu wer<strong>den</strong>. Sie rühren nicht nur von Defiziten im familiären <strong>und</strong> sozialen<br />

Umfeld her, sondern auch von Defiziten <strong>in</strong> der Schule, wenn Werteorientierung <strong>und</strong> korrekter<br />

Umgang mite<strong>in</strong>ander nicht <strong>in</strong> ausreichendem Maße vermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

Zwischen Aussage <strong>und</strong> Handlungsweise des Erziehen<strong>den</strong> muss dabei aus Grün<strong>den</strong> der<br />

Glaubwürdigkeit e<strong>in</strong>e größtmögliche Übere<strong>in</strong>stimmung bestehen. Dazu gehören Achtung <strong>und</strong><br />

Aufwertung des Schülers, aber auch e<strong>in</strong> ständiger Dialog zwischen Schule, Schülern <strong>und</strong><br />

Erziehungsberechtigten.<br />

1.3 Mitteilung der Bewertung<br />

1.3.1 Formative Bewertung<br />

Der ständige Dialog mit dem Schüler über dessen Lernverhalten <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Arbeit - <strong>und</strong> hier<br />

nicht nur die negativen Aspekte - bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die formative Bewertung.<br />

Deshalb erfolgt die formative Bewertung regelmäßig während des ganzen Schuljahres. Sie<br />

wird dem Schüler bzw. se<strong>in</strong>en Erziehungsberechtigten mündlich oder schriftlich mitgeteilt,<br />

etwa als Anmerkung zu verbesserten Haus- <strong>und</strong> Klassenarbeiten, als H<strong>in</strong>weis im Tagebuch<br />

oder als Kommentar im Zeugnis.<br />

Insbesondere erfolgt vor <strong>den</strong> Osterferien e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum Leistungsstand der Schüler<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es formativen Zwischenberichts.<br />

1.3.2 Das Zeugnis<br />

Die normative Bewertung zeigt dem Schüler, se<strong>in</strong>en Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> dem<br />

Klassenrat, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maße der Schüler die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rahmenplänen festgelegten<br />

Kompetenzerwartungen erfüllt hat. Die normative Bewertung erfolgt vorwiegend mittels<br />

Noten.<br />

Der Schüler wird anhand e<strong>in</strong>es Zeugnisses über se<strong>in</strong>en Leistungsstand <strong>in</strong>formiert:<br />

<br />

<br />

e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der dritten Novemberwoche (1. Semester) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> der dritten<br />

Maiwoche (2. Semester) für die Jahresarbeit,<br />

Ende Dezember <strong>und</strong> Ende Juni für die Ergebnisse der Prüfungen.<br />

Für Praktika <strong>und</strong> Facharbeiten erfolgt die Mitteilung m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal pro Schuljahr.<br />

1 Vgl. Glossar Rahmenpläne von 2008<br />

2 Vgl. Glossar Rahmenpläne von 2008<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 4 von 13


Die Mitteilung im Zeugnis be<strong>in</strong>haltet<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Noten, die <strong>den</strong> Leistungsstand des Schülers widerspiegeln. Manche Noten verlangen<br />

e<strong>in</strong>en persönlichen Kommentar. Dieser sollte im S<strong>in</strong>ne der Ermunterung <strong>und</strong> der<br />

konstruktiven Kritik abgefasst wer<strong>den</strong>;<br />

zusätzlich zu <strong>den</strong> Noten e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum Sozialverhalten des Schülers pro Fach<br />

oder Fachbereich;<br />

die Ergebnisse der Prüfungen;<br />

am Ende des Jahres, die Entscheidung der Versetzungskonferenz.<br />

Die Informationen im Zeugnis müssen deutlich se<strong>in</strong>, weil sie für die Schüler <strong>und</strong><br />

Erziehungsberechtigten H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d auf die spätere Entscheidung über die Versetzung <strong>und</strong><br />

die Vergabe von Studiennachweisen.<br />

Die Bezeichnung der e<strong>in</strong>zelnen Unterrichtsfächer im Zeugnis muss dem offiziellen<br />

St<strong>und</strong>enraster entsprechen. Zum besseren Verständnis wird jedoch jedes Teilfach detailliert.<br />

Wenn mehrere Lehrer e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Note abgeben müssen, geschieht dies kollegial.<br />

Wenn Noten für das erste Semester wegen Abwesenheit des Lehrers oder des Schülers oder<br />

wegen höherer Gewalt nicht erteilt wer<strong>den</strong> können, gilt für die Jahresarbeit die Note des 2.<br />

Semesters.<br />

Wechselt e<strong>in</strong> Schüler im Laufe des Schuljahres die Studienrichtung, wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der<br />

bisher besuchten Studienrichtung nicht mehr berücksichtigt. Das gleiche gilt, wenn e<strong>in</strong><br />

Schüler im Laufe des Schuljahres von e<strong>in</strong>er Schule kommt, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> anderes<br />

Bewertungssystem praktiziert wird, <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Bewertung ab dem zweiten Semester<br />

stattf<strong>in</strong><strong>den</strong> kann.<br />

1.3.3 Das Tagebuch<br />

Das Tagebuch ist e<strong>in</strong> amtliches Dokument, das bei der Kontrolle der Studiennachweise vom<br />

M<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>gesehen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Das Tagebuch wird auch zur Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> Schule<br />

genutzt. Alle Vermerke müssen von <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten zwecks Kenntnisnahme<br />

unterschrieben wer<strong>den</strong>. St<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Prüfungspläne wer<strong>den</strong> dar<strong>in</strong> aufgenommen.<br />

1.3.4 Elternsprechst<strong>und</strong>en<br />

Sie wer<strong>den</strong> für alle Klassen allgeme<strong>in</strong> oder nur für bestimmte Gruppen veranstaltet.<br />

Nach jedem Zeugnis kann es zu e<strong>in</strong>em Austausch zwischen Schule <strong>und</strong><br />

Erziehungsberechtigten kommen. Dabei ist die Anwesenheit des Schülers oft erwünscht.<br />

M<strong>in</strong>destens drei Treffen müssen vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong>.<br />

Gezielte Treffen gelten der wichtigen Entscheidung der Wahl der Studienrichtung.<br />

Es können auch Abende mit Referaten zu bestimmten Themen organisiert wer<strong>den</strong>.<br />

Schulleitung <strong>und</strong> Lehrerkollegium bemühen sich, zwischen Schule <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten<br />

e<strong>in</strong> Klima des Vertrauens zu schaffen.<br />

2. PRÜFUNGEN<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 5 von 13


2.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

2.1.1 Organisation der Prüfungssitzungen<br />

Es f<strong>in</strong><strong>den</strong> pro Schuljahr <strong>in</strong> der Regel drei Prüfungssitzungen statt: im Dezember <strong>und</strong> im Juni,<br />

sowie Ende August für Nachprüfungen <strong>und</strong> zeitversetzte Prüfungen.<br />

Im Dezember wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der Prüfungen vor <strong>den</strong> Weihnachtsferien mitgeteilt. E<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>gehende Analyse der Ergebnisse wird spätestens <strong>in</strong> der ersten Januarwoche durchgeführt.<br />

Bei Nachprüfungen muss <strong>den</strong> Schülern die Versetzungsentscheidung spätestens am ersten<br />

Schultag des Monats September mitgeteilt wer<strong>den</strong>. Folglich müssen die Nachprüfungen bis<br />

dah<strong>in</strong> abgeschlossen se<strong>in</strong>.<br />

In der ersten <strong>und</strong> zweiten Stufe s<strong>in</strong>d die Prüfungen schriftlich.<br />

In der dritten Stufe s<strong>in</strong>d sie mündlich <strong>und</strong>/oder schriftlich.<br />

Prüfungen <strong>in</strong> modernen Sprachen be<strong>in</strong>halten immer e<strong>in</strong>en mündlichen Teil.<br />

Bei ausschließlich mündlichen Prüfungen muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Beisitzer anwesend se<strong>in</strong>. Hierzu<br />

wird e<strong>in</strong> Protokoll mit <strong>den</strong> gestellten Fragen <strong>und</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Leistungs<strong>bewertung</strong>en der<br />

Schüler erstellt, das vom Fachlehrer <strong>und</strong> Beisitzer gegengezeichnet wird.<br />

Vor jeder Prüfungssitzung h<strong>in</strong>terlegt jeder Lehrer im Schulsekretariat e<strong>in</strong>e Auswahl von<br />

Fragen für die Prüfung sowie die wesentlichen Elemente der Antworten.<br />

2.1.2 Wiederholungen<br />

Vor <strong>den</strong> Prüfungen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Wiederholungen statt, die je nach Schwierigkeitsgrad <strong>und</strong> Umfang<br />

des Lehrstoffes bis zu e<strong>in</strong>er Woche dauern.<br />

Die Lehrer nutzen diese Zeit, um mit <strong>den</strong> Schülern <strong>den</strong> zu verarbeiten<strong>den</strong> Lehrstoff<br />

abzustecken, die Bewertungskriterien festzulegen <strong>und</strong> die zu erreichen<strong>den</strong> Ziele genau zu<br />

def<strong>in</strong>ieren (M<strong>in</strong>destanforderungen).<br />

Sie helfen <strong>den</strong> Schülern, die Synthesearbeit „Prüfung“ optimal vorzubereiten.<br />

2.1.3 Prüfungsaufgaben<br />

Die Prüfungsaufgaben wer<strong>den</strong> so formuliert, dass sie e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum erreichten<br />

Kompetenzstand der Schüler ermöglichen.<br />

Kollegen, die <strong>in</strong> Parallelklassen <strong>den</strong> gleichen Unterricht erteilen, sprechen ihre<br />

Prüfungsaufgaben ab (Vergleichsarbeiten).<br />

2.1.4 Besondere Regelungen<br />

Im Gegensatz zu <strong>den</strong> anderen Unterrichtsformen wird im berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht nur e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zige Prüfungssitzung am Ende e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Schuljahres organisiert. Während der<br />

Prüfungszeit im Dezember wer<strong>den</strong> für diese Schüler pädagogische Aktivitäten vorgesehen.<br />

In der ersten differenzierten Stufe wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Prüfungszeit im Dezember <strong>und</strong> im Juni<br />

pädagogische Aktivitäten organisiert.<br />

2.1.5 Nachprüfungen<br />

Jede Nachprüfung wird auf 50 Punkte notiert.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 6 von 13


Nachprüfungen s<strong>in</strong>d schriftlich <strong>und</strong>/oder mündlich. Sie beziehen sich auf die für e<strong>in</strong><br />

erfolgreiches Abschnei<strong>den</strong> im nächsthöheren Jahr notwendigen Kompetenzen.<br />

Auf je<strong>den</strong> Fall müssen alle Angaben zur Nachprüfung dem Schüler schriftlich <strong>und</strong> ausführlich<br />

mitgeteilt wer<strong>den</strong>: festgestellte Mängel, Art <strong>und</strong> Umfang der Ferienarbeiten, zu<br />

wiederholender Lehrstoff.<br />

Jede Nachprüfung muss <strong>in</strong> der Schule abgelegt wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong> der das Schuljahr absolviert wurde.<br />

2.2 Auflistung der Prüfungen nach Stufe<br />

2.2.1 Erste Stufe: erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites geme<strong>in</strong>sames<br />

Jahr<br />

Die Prüfungszeit wird auf höchstens zehn Tage pro Semester begrenzt. Bei der Organisation<br />

ist auf das Verhältnis zwischen der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsst<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong><br />

dem Prüfungsumfang zu achten.<br />

Geprüft wird <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fächern:<br />

Deutsch<br />

Mathematik<br />

Französisch<br />

Geschichte<br />

Geografie<br />

Naturwissenschaften<br />

Religion/nichtkonfessionelle Sittenlehre<br />

Während der Prüfungszeit können größere Befragungen <strong>in</strong> anderen Aktivitäten durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

2.2.2 Zweite <strong>und</strong> dritte Stufe<br />

Die Prüfungszeit wird auf höchstens 12 Tage pro Semester begrenzt.<br />

In allen Fächern wird geprüft, außer <strong>in</strong><br />

Sport<br />

praktischen Fächern<br />

In besonderen Fällen s<strong>in</strong>d Prüfungen bzw. Nachprüfungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorgenannten Fächern<br />

möglich.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 7 von 13


2.3 Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen/Abwesenheiten<br />

2.3.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die Teilnahme an <strong>den</strong> Prüfungen ist Pflicht.<br />

In Abweichung von Absatz 1 kann e<strong>in</strong> Schüler der 3. Stufe von der Teilnahme an e<strong>in</strong>zelnen<br />

Prüfungen befreit wer<strong>den</strong>. Wenn er <strong>in</strong> <strong>den</strong> unten angeführten Fächern erfolgreich an der<br />

Dezemberprüfung teilgenommen hat <strong>und</strong> er <strong>in</strong> der Summe der Jahresarbeit <strong>und</strong> der<br />

Dezemberprüfung m<strong>in</strong>destens 75 Punkte erreicht hat, so kann er auf Wunsch von der<br />

Teilnahme an der Juniprüfung befreit wer<strong>den</strong>. Nimmt er <strong>den</strong> Dispens wahr, so entspricht se<strong>in</strong>e<br />

Jahresleistung <strong>in</strong> Prozent der bis dah<strong>in</strong> erreichten Punktezahl. Legt er <strong>den</strong>noch die Juniprüfung<br />

ab, verfällt der Dispens.<br />

Diese Regelung gilt ausschließlich für folgende Fächer:<br />

Nichtkonfessionelle Sittenlehre oder Religionslehre<br />

Geografie (1 St<strong>und</strong>e/Woche)<br />

Geschichte (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im technischen Befähigungsunterricht<br />

Physik (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />

Chemie (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />

Biologie (1 St<strong>und</strong>e/Woche) im allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht<br />

Ausgeschlossen von der Regelung s<strong>in</strong>d alle Fächer, die zu e<strong>in</strong>em zusammenhängen<strong>den</strong><br />

Wahlfach gehören.<br />

Jede Abwesenheit aus Ges<strong>und</strong>heitsgrün<strong>den</strong> muss durch e<strong>in</strong> ärztliches Attest belegt wer<strong>den</strong>.<br />

Jede andere Abwesenheit muss durch e<strong>in</strong>en Fall von höherer Gewalt schriftlich begründet<br />

wer<strong>den</strong>; der Schulleiter entscheidet über die Annehmbarkeit der Begründung.<br />

2.3.2 Abwesenheit im Dezember<br />

Begründete Abwesenheit: der Schüler wird im Juni über die für e<strong>in</strong> erfolgreiches Abschnei<strong>den</strong><br />

im nächst höheren Jahr notwendigen Kompetenzen geprüft. Der Schulleiter entscheidet,<br />

<strong>in</strong>wieweit der Schüler die nicht abgelegten Prüfungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sondersitzung nachholt, die im<br />

Laufe der Monate Januar <strong>und</strong> Februar organisiert wird.<br />

Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Prüfungspunkte <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Fächern, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat.<br />

2.3.3 Abwesenheit im Juni<br />

Begründete Abwesenheit: e<strong>in</strong>e nicht abgelegte Prüfung wird auf <strong>den</strong> Zeitraum der<br />

Nachprüfungen verschoben, wenn der Klassenrat es für notwendig erachtet.<br />

Der Schüler wird von der Prüfung befreit, wenn er bereits 50% der Gesamtpunkte erreicht<br />

hat; es sei <strong>den</strong>n, dass er diese Prüfung ablegen möchte.<br />

Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Punkte <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fächern,<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat.<br />

2.3.4 Abwesenheit bei Nachprüfungen<br />

Begründete Abwesenheit: der Klassenrat entscheidet, ob der Schüler das Jahr bestan<strong>den</strong> hat.<br />

In besonderen Situationen kann er e<strong>in</strong>e Sonderprüfungssitzung vor dem 15. September<br />

anordnen.<br />

Nicht begründete Abwesenheit: der Schüler verliert die Gesamtheit der Punkte <strong>in</strong> <strong>den</strong> Fächern,<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong>en er ke<strong>in</strong>e Prüfungen abgelegt hat; der Klassenrat kann jedoch e<strong>in</strong>e<br />

Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung B ausstellen.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 8 von 13


3. VERSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN<br />

3.1 Klassenrat <strong>und</strong> Klassenkonferenzen<br />

3.1.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise der Klassenräte<br />

Alle Mitglieder des Lehrpersonals sowie e<strong>in</strong> Vertreter des Erziehungspersonals e<strong>in</strong>er Klasse<br />

s<strong>in</strong>d stimmberechtigte Mitglieder e<strong>in</strong>es Klassenrates; e<strong>in</strong> Vertreter des Psycho-mediz<strong>in</strong>ischsozialen<br />

Zentrums kann als beratendes Mitglied an <strong>den</strong> Versammlungen des Klassenrats<br />

teilnehmen.<br />

Der Vorsitz des Klassenrats wird vom Schulleiter oder se<strong>in</strong>em Vertreter geführt. Der<br />

Vorsitzende achtet darauf, dass die gesetzlichen <strong>und</strong> verordnungsrechtlichen Bestimmungen<br />

e<strong>in</strong>gehalten wer<strong>den</strong>. Wird über die Vergabe von Studiennachweisen <strong>und</strong> Abschlusszeugnissen<br />

beraten, ist die Anwesenheit des Schulleiters oder se<strong>in</strong>es Vertreters erforderlich.<br />

Der Klassenleiter bereitet <strong>in</strong> Absprache mit der Schulleitung die Klassenkonferenz vor; er<br />

leitet die Diskussionen <strong>und</strong> verfasst <strong>den</strong> anschließen<strong>den</strong> Bericht. Se<strong>in</strong>e Aufgabe ist es auch,<br />

die Klasse oder <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Schüler über die Ergebnisse der Beratungen <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />

setzen. In Absprache mit der Schulleitung nimmt er Kontakt mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

auf.<br />

Die Teilnahme an <strong>den</strong> Klassenkonferenzen ist Pflicht.<br />

In Fällen höherer Gewalt (durch ärztliches Attest oder amtliche Besche<strong>in</strong>igung) teilt der<br />

verh<strong>in</strong>derte Lehrer dem Schulleiter e<strong>in</strong>en detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Schüler<br />

mit.<br />

3.1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Planung der verschie<strong>den</strong>en Klassenkonferenzen<br />

Während e<strong>in</strong>es Schuljahres f<strong>in</strong><strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Klassenkonferenzen statt. Dazu kommen<br />

die Versetzungskonferenzen.<br />

Nach <strong>den</strong> Dezemberprüfungen muss der Klassenrat anhand der dann bekannten Fakten <strong>und</strong><br />

der sich abzeichnen<strong>den</strong> Entwicklungen die Problemfälle analysieren, über mögliche<br />

Fördermaßnahmen beraten <strong>und</strong> diese veranlassen. In manchen Fällen wird sich e<strong>in</strong>e<br />

Neuorientierung des Schülers anbieten. Dieser Klassenkonferenz kommt e<strong>in</strong>e sehr große<br />

Bedeutung zu.<br />

Entsprechend dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule f<strong>in</strong><strong>den</strong> e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />

zusätzliche Klassenkonferenzen im Laufe des Schuljahres statt. Falls sich e<strong>in</strong>e Gefährdung der<br />

Versetzung bereits andeutet, ergreift der Klassenrat Fördermaßnahmen.<br />

Die <strong>in</strong> der Klassenkonferenz zusammengetragenen Fakten <strong>und</strong> Me<strong>in</strong>ungen sollten<br />

zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>sam erarbeiteten Diagnose führen,<br />

<strong>den</strong> Ausgangspunkt für die Festlegung der angestrebten pädagogischen Ziele<br />

der dazu e<strong>in</strong>zusetzen<strong>den</strong> Mittel <strong>und</strong> Strategien bil<strong>den</strong>,<br />

<strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>e ständige Kontrolle der Relevanz aller angeordneten Förder- <strong>und</strong><br />

Begleitmaßnahmen ermöglichen.<br />

Die Beratung des Klassenrates ist <strong>in</strong> der Regel der Ausgangspunkt pädagogischer<br />

Fördermaßnahmen wie z.B. Ausarbeitung <strong>in</strong>dividueller Lern- <strong>und</strong> Arbeitsmetho<strong>den</strong>,<br />

E<strong>in</strong>zelberatung <strong>und</strong> Orientierung, E<strong>in</strong>schaltung von PMS- <strong>und</strong> Sozialdiensten.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 9 von 13


Die Arbeit des Klassenrates reduziert sich nicht auf e<strong>in</strong>e sterile Ane<strong>in</strong>anderreihung von<br />

<strong>in</strong>dividuellen Beobachtungen <strong>und</strong> Standpunkten; auch beschränkt er sich nicht auf die bloße<br />

Feststellung von Sachverhalten.<br />

Die Vorbereitung der Klassenkonferenz ist daher sehr wichtig <strong>und</strong> muss von jedem Teilnehmer<br />

<strong>in</strong>dividuell mit größter Sorgfalt vorgenommen wer<strong>den</strong>. Nur so lassen sich bei der<br />

Klassenkonferenz die wirklich relevanten Elemente herauskristallisieren. Der Klassenrat stützt<br />

se<strong>in</strong>e Beratungen auf f<strong>und</strong>iertes Material, z.B. Klassendurchschnitte, <strong>in</strong>dividuelle <strong>und</strong><br />

kollektive Leistungskurven, Berichte über bereits angeordnete Maßnahmen.<br />

Dem Vorsitzen<strong>den</strong> der Klassenkonferenz obliegt es,<br />

auf e<strong>in</strong>e optimale Nutzung der Beratungszeit zu achten,<br />

für e<strong>in</strong>e aktive Beteiligung aller zu sorgen,<br />

Synthesen zu formulieren <strong>und</strong> die angeordneten Maßnahmen klar festzuschreiben.<br />

Falls es aus organisatorischen Grün<strong>den</strong> erforderlich ersche<strong>in</strong>t, kann e<strong>in</strong>e Schule zur<br />

Durchführung der Klassenkonferenzen zusätzlich über zwei halbe Schultage pro Schuljahr<br />

verfügen, an <strong>den</strong>en ke<strong>in</strong> Unterricht erteilt wird.<br />

3.1.3 Vertraulichkeit<br />

Laut Artikel 10 des Dienstrechts vom 22. März 1969 dürfen die Mitglieder des<br />

Unterrichtspersonals ke<strong>in</strong>e Fakten bekannt machen, von <strong>den</strong>en sie aufgr<strong>und</strong> ihres Amtes<br />

Kenntnis haben könnten <strong>und</strong> die vertraulichen Charakter haben.<br />

Die Klassenkonferenzen müssen mit der größten Diskretion vonstatten gehen, damit jeder im<br />

Vertrauen auf die anderen Teilnehmer se<strong>in</strong>en Standpunkt zum Ausdruck br<strong>in</strong>gen kann. Die<br />

Schulleitung ist angehalten, dem Schulträger e<strong>in</strong>e Diszipl<strong>in</strong>arstrafe vorzuschlagen, wenn<br />

etwaige Indiskretionen, wie im Dienstrecht vom 22. März 1969 erwähnt, vorliegen.<br />

3.1.4 Abstimmungen <strong>in</strong> der Klassenkonferenz:<br />

Wenn es <strong>in</strong> Klassenkonferenzen zur Abstimmung kommen muss, gelten folgende Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

• Stimmberechtigt s<strong>in</strong>d die anwesen<strong>den</strong> Lehrer <strong>und</strong> das Mitglied des<br />

Erziehungspersonals, die im E<strong>in</strong>zelnen <strong>den</strong> Klassenrat bil<strong>den</strong><br />

• Entschie<strong>den</strong> wird mit e<strong>in</strong>facher Stimmenmehrheit.<br />

• Es darf sich niemand der Stimme enthalten.<br />

• Jeder Lehrer <strong>und</strong> Erzieher verfügt über e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Stimme.<br />

• Der Schulleiter beteiligt sich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht an der Abstimmung; bei<br />

Stimmengleichheit ist se<strong>in</strong>e Stimme allerd<strong>in</strong>gs ausschlaggebend.<br />

• Die Lehrer <strong>in</strong> Religion <strong>und</strong> nichtkonfessioneller Sittenlehre nehmen wie ihre<br />

Kollegen an <strong>den</strong> kollegialen Entscheidungen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Abstimmungen teil.<br />

• Die Fächer Religion <strong>und</strong> nichtkonfessionelle Sittenlehre unterliegen <strong>den</strong>selben<br />

Bestimmungen über die kollegiale Entscheidung wie die übrigen Fächer.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 10 von 13


3.1.5 Information nach Klassenkonferenzen<br />

Nach jeder Klassenkonferenz obliegt es dem Klassenleiter <strong>und</strong> dem betroffenen Lehrer,<br />

die Klasse im Allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong> die betroffenen Schüler im E<strong>in</strong>zelnen über die sie<br />

betreffen<strong>den</strong> Beschlüsse zu <strong>in</strong>formieren.<br />

3.2 Die Versetzungskonferenz<br />

3.2.1 Zeitpunkt <strong>und</strong> Gegenstand<br />

Die Versetzungskonferenzen im Juni f<strong>in</strong><strong>den</strong> so spät wie möglich statt. Sie betreffen alle<br />

Schüler,<br />

die an allen Juniprüfungen teilgenommen haben;<br />

<br />

<br />

die entschuldigt gefehlt haben, aber <strong>in</strong> <strong>den</strong> Genuss e<strong>in</strong>er Prüfungsbefreiung<br />

kommen können;<br />

die zeitversetzte Prüfungen ablegen müssten, jedoch bereits im Juni so<br />

schwerwiegende Mängel aufweisen, dass e<strong>in</strong>e Versetzung nicht gerechtfertigt bzw.<br />

e<strong>in</strong>e Neuorientierung notwendig sche<strong>in</strong>t.<br />

In der 2. Sitzung f<strong>in</strong>det die Versetzungskonferenz spätestens am 1. Arbeitstag des<br />

Monats September statt.<br />

Der Klassenrat entscheidet über die Versetzung e<strong>in</strong>es Schülers mit oder ohne<br />

E<strong>in</strong>schränkung oder über die Wiederholung e<strong>in</strong>es Schuljahres. Er empfiehlt ggf. e<strong>in</strong>e<br />

Neuorientierung.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Verantwortung des Klassenrates für die Zukunft des<br />

Jugendlichen berücksichtigt er <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> diesem Fall das ganze Spektrum des<br />

Ausbildungsangebotes.<br />

Alle Entscheidungen wer<strong>den</strong> kollegial getroffen. Nie darf e<strong>in</strong> Lehrer alle<strong>in</strong> entschei<strong>den</strong>.<br />

Den Noten wird ke<strong>in</strong> absoluter Wert e<strong>in</strong>geräumt. Wie jede Form der Bewertung haben<br />

auch sie teils subjektiven Charakter. So gefährdet e<strong>in</strong>e Note von weniger als 50%, die<br />

sich nur aus schwachen Leistungen des ersten Semesters ergibt, nicht unbed<strong>in</strong>gt die<br />

Versetzung. Die Entwicklung des Schülers über das gesamte Schuljahr h<strong>in</strong>weg muss <strong>in</strong><br />

Betracht gezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Dass e<strong>in</strong> Schüler e<strong>in</strong> Studienjahr <strong>in</strong> derselben Studienrichtung bzw. Unterrichtsform<br />

wiederholt, ist nicht immer die beste Lösung für se<strong>in</strong>e weitere schulische Laufbahn.<br />

Besonders am Ende der ersten <strong>und</strong> zweiten Stufe bietet sich oft als Neuorientierung e<strong>in</strong>e<br />

Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung an (entweder <strong>in</strong>nerhalb derselben Unterrichtsform oder<br />

aber bezüglich der Unterrichtsform selbst). E<strong>in</strong>e Neuorientierung kann auch im Falle e<strong>in</strong>er<br />

Nichtversetzung erfolgen, <strong>in</strong>dem man das Wiederholen e<strong>in</strong>es Jahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen<br />

Studienrichtung oder e<strong>in</strong>er anderen Unterrichtsform empfiehlt.<br />

Die Entscheidung berücksichtigt die Zahl der bestan<strong>den</strong>en <strong>und</strong> der nichtbestan<strong>den</strong>en<br />

Fächer <strong>und</strong> die Schwere der festgestellten Mängel.<br />

Bei se<strong>in</strong>en Beratungen berücksichtigt der Klassenrat die Möglichkeiten, die der Königliche<br />

Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sek<strong>und</strong>arschulwesens eröffnet.<br />

3.2.2 Versetzungskriterien<br />

Die für die Versetzung relevante Gesamtnote ergibt sich - dort wo möglich - aus der<br />

Addition der Noten für die Jahresarbeit <strong>und</strong> der Prüfungsnoten.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 11 von 13


Die Höchstzahl der jeweils zu vergeben<strong>den</strong> Punkte ist je nach Unterrichtsform <strong>und</strong><br />

Studienjahr verschie<strong>den</strong>:<br />

Studienjahr Jahresarbeit Prüfungen<br />

erstes Beobachtungsjahr <strong>und</strong> zweites<br />

geme<strong>in</strong>sames Jahr<br />

drittes <strong>und</strong> viertes Jahr des<br />

allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> des technischen<br />

Unterrichts<br />

fünftes <strong>und</strong> sechstes Jahr des<br />

allgeme<strong>in</strong>bil<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> des technischen<br />

Unterrichts<br />

erstes Anpassungsjahr <strong>und</strong> zweites Jahr des<br />

berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

drittes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts 1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

viertes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts 1.Semester 20<br />

fünftes <strong>und</strong> sechstes Jahr des<br />

berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts<br />

siebtes Jahr des berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterrichts:<br />

Typ B <strong>und</strong> C<br />

2.Semester 40<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

1.Semester 20<br />

2.Semester 40<br />

1. Semester 20<br />

2. Semester 20<br />

1. Semester 30<br />

2. Semester 30<br />

1. Semester 40<br />

2. Semester 40<br />

1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

2. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

2. Semester: 20<br />

1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

2. Semester: 40<br />

1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

2. Semester: 40<br />

1. Semester: ke<strong>in</strong>e Prüfung<br />

2. Semester: 60<br />

N.B. In der Spalte „Jahresarbeit“ handelt es sich bei <strong>den</strong> aufgeführten Zahlen um<br />

Richtwerte. Es steht der Schule frei, e<strong>in</strong>e Gewichtung der Fächer bzw. Fächergruppen<br />

vorzunehmen. Das Gewichtungsverhältnis zwischen der Jahresarbeit <strong>und</strong> <strong>den</strong> Prüfungen<br />

ist jedoch auf je<strong>den</strong> Fall zu wahren.<br />

Um versetzt zu wer<strong>den</strong>, muss e<strong>in</strong> Schüler <strong>in</strong> jedem Fach, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Praktika <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />

abschließen<strong>den</strong> Facharbeit m<strong>in</strong>destens 50% der Gesamtnote erreicht haben.<br />

Erfüllt e<strong>in</strong> Schüler diese Bed<strong>in</strong>gung nicht, können sich folgende Situationen ergeben:<br />

E<strong>in</strong>e Note liegt unter 50 %.<br />

Lässt die positive E<strong>in</strong>stellung des Schülers zum Studium auf e<strong>in</strong>en möglichen<br />

Erfolg im nächsthöheren Jahr schließen, bef<strong>in</strong>det der Klassenrat über e<strong>in</strong>e<br />

Versetzung mit oder ohne E<strong>in</strong>schränkung.<br />

Ansonsten muss der Schüler e<strong>in</strong>e Nachprüfung ablegen.<br />

Höchstens vier Noten liegen unter 50 %.<br />

Der Schüler muss <strong>in</strong> der Regel Nachprüfungen ablegen. Der Klassenrat bestimmt<br />

Art <strong>und</strong> Anzahl der Nachprüfungen.<br />

Lässt jedoch se<strong>in</strong>e positive E<strong>in</strong>stellung zum Studium auf e<strong>in</strong>en möglichen Erfolg im<br />

nächsthöheren Jahr schließen, kann der Klassenrat über e<strong>in</strong>e Versetzung mit<br />

E<strong>in</strong>schränkung bef<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

<br />

Mehr als vier Noten liegen unter 50 % oder mehr als zwei Noten liegen<br />

unter 40 %<br />

Normalerweise wird der Klassenrat e<strong>in</strong>e Versetzung nicht <strong>in</strong> Betracht ziehen; e<strong>in</strong>e<br />

Neuorientierung dürfte <strong>in</strong> diesem Fall unerlässlich se<strong>in</strong>.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 12 von 13


Der Klassenrat kann - aus triftigen Grün<strong>den</strong> - beschließen, <strong>den</strong> Schüler trotzdem<br />

zu Nachprüfungen zuzulassen. Der Klassenrat bestimmt Art <strong>und</strong> Anzahl der<br />

Nachprüfungen.<br />

Pro Schuljahr erhält e<strong>in</strong> Schüler nur e<strong>in</strong>e Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung.<br />

Falls der Klassenrat im Juni e<strong>in</strong>e Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung (Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung<br />

B) ausspricht, muss er sich der Tatsache bewusst se<strong>in</strong>, dass der Schüler<br />

ke<strong>in</strong>e Möglichkeit hat, diese E<strong>in</strong>schränkung durch das Ablegen <strong>und</strong> Bestehen von<br />

Nachprüfungen aufzuheben. Falls der Klassenrat e<strong>in</strong>en Schüler zu Nachprüfungen<br />

zulassen möchte, vermerkt er dies auf dem Zeugnis; <strong>in</strong> diesem Falle wird im Juni ke<strong>in</strong>e<br />

Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung ausgestellt.<br />

Bemerkungen:<br />

• Erstes Anpassungsjahr<br />

Besteht e<strong>in</strong> Schüler das Jahr, erhält er das Abschlusszeugnis der Gr<strong>und</strong>schule, falls<br />

er es noch nicht besitzt.<br />

• Zweites geme<strong>in</strong>sames Jahr<br />

Der Klassenrat berät sorgfältig über Orientierungsvorschläge.<br />

• In der ersten Stufe des Sek<strong>und</strong>arunterrichts wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Schülern gewisse<br />

Aktivitäten nach Wahl angeboten. Dadurch soll das Interesse des Schülers für neue<br />

Wissensgebiete geweckt <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Neugierde angeregt wer<strong>den</strong>. Ziel ist e<strong>in</strong>e<br />

gelungene Orientierung des Schülers, se<strong>in</strong>en Neigungen <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />

entsprechend. Die angewandte Pädagogik sollte deshalb auch e<strong>in</strong>e Pädagogik des<br />

Entdeckens se<strong>in</strong>. In ke<strong>in</strong>em Fall handelt es sich bei <strong>den</strong> angebotenen Fächern um<br />

Leistungskurse mit entsprechendem Leistungsdruck.<br />

Die Noten, die <strong>in</strong> diesen Fächern erteilt wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> bei der Entscheidung über<br />

die Versetzung berücksichtigt.<br />

E<strong>in</strong>e schriftliche Empfehlung an die Erziehungsberechtigten <strong>und</strong> an <strong>den</strong> Schüler<br />

(oder <strong>in</strong> seltenen Fällen e<strong>in</strong>e Orientierungsbesche<strong>in</strong>igung B), die vom Klassen- <strong>und</strong><br />

vom Schulleiter unterschrieben wird, s<strong>in</strong>d hierfür das geeignete Mittel.<br />

• Berufsbil<strong>den</strong>der Unterricht: zweites Jahr<br />

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Studienjahres erhält der Schüler, der noch<br />

nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses der Gr<strong>und</strong>schule ist, e<strong>in</strong> diesem Zeugnis<br />

gleichgestelltes Studienzeugnis.<br />

In allen anderen Fällen entscheidet der Klassenrat, ob der Schüler, gegebenenfalls nach<br />

Ablegen von Nachprüfungen, versetzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

3.2.3 Versetzungsentscheidungen bei Nachprüfungen<br />

Es gelten die gleichen Versetzungskriterien wie im Juni: jeder Schüler muss also <strong>in</strong> jeder<br />

Nachprüfung 50% erzielen <strong>und</strong> bei <strong>den</strong> zeitversetzten Prüfungen das erforderliche Soll<br />

erreicht haben. Ist dem nicht so, entscheidet der Klassenrat unter E<strong>in</strong>beziehung aller<br />

relevanten Faktoren über<br />

• die Versetzung ohne E<strong>in</strong>schränkung,<br />

• die Versetzung mit E<strong>in</strong>schränkung,<br />

• die Nichtversetzung<br />

Die Entscheidung des Klassenrates muss dem Schüler <strong>und</strong> <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

unmissverständlich mitgeteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Die verbesserten Prüfungsunterlagen müssen dem Schüler oder <strong>den</strong><br />

Erziehungsberechtigten auf Anfrage an e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Term<strong>in</strong> vorgezeigt wer<strong>den</strong>.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 13 von 13

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