Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver
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2.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
2.1.1 Organisation der Prüfungssitzungen<br />
Es f<strong>in</strong><strong>den</strong> pro Schuljahr <strong>in</strong> der Regel drei Prüfungssitzungen statt: im Dezember <strong>und</strong> im Juni,<br />
sowie Ende August für Nachprüfungen <strong>und</strong> zeitversetzte Prüfungen.<br />
Im Dezember wer<strong>den</strong> die Ergebnisse der Prüfungen vor <strong>den</strong> Weihnachtsferien mitgeteilt. E<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>gehende Analyse der Ergebnisse wird spätestens <strong>in</strong> der ersten Januarwoche durchgeführt.<br />
Bei Nachprüfungen muss <strong>den</strong> Schülern die Versetzungsentscheidung spätestens am ersten<br />
Schultag des Monats September mitgeteilt wer<strong>den</strong>. Folglich müssen die Nachprüfungen bis<br />
dah<strong>in</strong> abgeschlossen se<strong>in</strong>.<br />
In der ersten <strong>und</strong> zweiten Stufe s<strong>in</strong>d die Prüfungen schriftlich.<br />
In der dritten Stufe s<strong>in</strong>d sie mündlich <strong>und</strong>/oder schriftlich.<br />
Prüfungen <strong>in</strong> modernen Sprachen be<strong>in</strong>halten immer e<strong>in</strong>en mündlichen Teil.<br />
Bei ausschließlich mündlichen Prüfungen muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Beisitzer anwesend se<strong>in</strong>. Hierzu<br />
wird e<strong>in</strong> Protokoll mit <strong>den</strong> gestellten Fragen <strong>und</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Leistungs<strong>bewertung</strong>en der<br />
Schüler erstellt, das vom Fachlehrer <strong>und</strong> Beisitzer gegengezeichnet wird.<br />
Vor jeder Prüfungssitzung h<strong>in</strong>terlegt jeder Lehrer im Schulsekretariat e<strong>in</strong>e Auswahl von<br />
Fragen für die Prüfung sowie die wesentlichen Elemente der Antworten.<br />
2.1.2 Wiederholungen<br />
Vor <strong>den</strong> Prüfungen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Wiederholungen statt, die je nach Schwierigkeitsgrad <strong>und</strong> Umfang<br />
des Lehrstoffes bis zu e<strong>in</strong>er Woche dauern.<br />
Die Lehrer nutzen diese Zeit, um mit <strong>den</strong> Schülern <strong>den</strong> zu verarbeiten<strong>den</strong> Lehrstoff<br />
abzustecken, die Bewertungskriterien festzulegen <strong>und</strong> die zu erreichen<strong>den</strong> Ziele genau zu<br />
def<strong>in</strong>ieren (M<strong>in</strong>destanforderungen).<br />
Sie helfen <strong>den</strong> Schülern, die Synthesearbeit „Prüfung“ optimal vorzubereiten.<br />
2.1.3 Prüfungsaufgaben<br />
Die Prüfungsaufgaben wer<strong>den</strong> so formuliert, dass sie e<strong>in</strong>e Rückmeldung zum erreichten<br />
Kompetenzstand der Schüler ermöglichen.<br />
Kollegen, die <strong>in</strong> Parallelklassen <strong>den</strong> gleichen Unterricht erteilen, sprechen ihre<br />
Prüfungsaufgaben ab (Vergleichsarbeiten).<br />
2.1.4 Besondere Regelungen<br />
Im Gegensatz zu <strong>den</strong> anderen Unterrichtsformen wird im berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht nur e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>zige Prüfungssitzung am Ende e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Schuljahres organisiert. Während der<br />
Prüfungszeit im Dezember wer<strong>den</strong> für diese Schüler pädagogische Aktivitäten vorgesehen.<br />
In der ersten differenzierten Stufe wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Prüfungszeit im Dezember <strong>und</strong> im Juni<br />
pädagogische Aktivitäten organisiert.<br />
2.1.5 Nachprüfungen<br />
Jede Nachprüfung wird auf 50 Punkte notiert.<br />
Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 6 von 13