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Leistungsermittlung und -bewertung in den ... - Bildungsserver

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3. VERSETZUNGSENTSCHEIDUNGEN<br />

3.1 Klassenrat <strong>und</strong> Klassenkonferenzen<br />

3.1.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Arbeitsweise der Klassenräte<br />

Alle Mitglieder des Lehrpersonals sowie e<strong>in</strong> Vertreter des Erziehungspersonals e<strong>in</strong>er Klasse<br />

s<strong>in</strong>d stimmberechtigte Mitglieder e<strong>in</strong>es Klassenrates; e<strong>in</strong> Vertreter des Psycho-mediz<strong>in</strong>ischsozialen<br />

Zentrums kann als beratendes Mitglied an <strong>den</strong> Versammlungen des Klassenrats<br />

teilnehmen.<br />

Der Vorsitz des Klassenrats wird vom Schulleiter oder se<strong>in</strong>em Vertreter geführt. Der<br />

Vorsitzende achtet darauf, dass die gesetzlichen <strong>und</strong> verordnungsrechtlichen Bestimmungen<br />

e<strong>in</strong>gehalten wer<strong>den</strong>. Wird über die Vergabe von Studiennachweisen <strong>und</strong> Abschlusszeugnissen<br />

beraten, ist die Anwesenheit des Schulleiters oder se<strong>in</strong>es Vertreters erforderlich.<br />

Der Klassenleiter bereitet <strong>in</strong> Absprache mit der Schulleitung die Klassenkonferenz vor; er<br />

leitet die Diskussionen <strong>und</strong> verfasst <strong>den</strong> anschließen<strong>den</strong> Bericht. Se<strong>in</strong>e Aufgabe ist es auch,<br />

die Klasse oder <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Schüler über die Ergebnisse der Beratungen <strong>in</strong> Kenntnis zu<br />

setzen. In Absprache mit der Schulleitung nimmt er Kontakt mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

auf.<br />

Die Teilnahme an <strong>den</strong> Klassenkonferenzen ist Pflicht.<br />

In Fällen höherer Gewalt (durch ärztliches Attest oder amtliche Besche<strong>in</strong>igung) teilt der<br />

verh<strong>in</strong>derte Lehrer dem Schulleiter e<strong>in</strong>en detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Schüler<br />

mit.<br />

3.1.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Planung der verschie<strong>den</strong>en Klassenkonferenzen<br />

Während e<strong>in</strong>es Schuljahres f<strong>in</strong><strong>den</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Klassenkonferenzen statt. Dazu kommen<br />

die Versetzungskonferenzen.<br />

Nach <strong>den</strong> Dezemberprüfungen muss der Klassenrat anhand der dann bekannten Fakten <strong>und</strong><br />

der sich abzeichnen<strong>den</strong> Entwicklungen die Problemfälle analysieren, über mögliche<br />

Fördermaßnahmen beraten <strong>und</strong> diese veranlassen. In manchen Fällen wird sich e<strong>in</strong>e<br />

Neuorientierung des Schülers anbieten. Dieser Klassenkonferenz kommt e<strong>in</strong>e sehr große<br />

Bedeutung zu.<br />

Entsprechend dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule f<strong>in</strong><strong>den</strong> e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />

zusätzliche Klassenkonferenzen im Laufe des Schuljahres statt. Falls sich e<strong>in</strong>e Gefährdung der<br />

Versetzung bereits andeutet, ergreift der Klassenrat Fördermaßnahmen.<br />

Die <strong>in</strong> der Klassenkonferenz zusammengetragenen Fakten <strong>und</strong> Me<strong>in</strong>ungen sollten<br />

zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>sam erarbeiteten Diagnose führen,<br />

<strong>den</strong> Ausgangspunkt für die Festlegung der angestrebten pädagogischen Ziele<br />

der dazu e<strong>in</strong>zusetzen<strong>den</strong> Mittel <strong>und</strong> Strategien bil<strong>den</strong>,<br />

<strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>e ständige Kontrolle der Relevanz aller angeordneten Förder- <strong>und</strong><br />

Begleitmaßnahmen ermöglichen.<br />

Die Beratung des Klassenrates ist <strong>in</strong> der Regel der Ausgangspunkt pädagogischer<br />

Fördermaßnahmen wie z.B. Ausarbeitung <strong>in</strong>dividueller Lern- <strong>und</strong> Arbeitsmetho<strong>den</strong>,<br />

E<strong>in</strong>zelberatung <strong>und</strong> Orientierung, E<strong>in</strong>schaltung von PMS- <strong>und</strong> Sozialdiensten.<br />

Referenz: UNAU.RDS/09.1124 vom 30. April 2009 Seite 9 von 13

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