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Konzept Praxisausbildung - UPD - Kanton Bern

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Universitäre Psychiatrische Dienste <strong>Bern</strong> (<strong>UPD</strong>)<br />

Direktion Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

Klinik Neuhaus<br />

Ausbildung und Begleitung von Lernenden 1<br />

in der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik Neuhaus,<br />

<strong>UPD</strong> <strong>Bern</strong><br />

Die weibliche Schreibweise schliesst die männliche jeweils mit ein.<br />

1 Lernende meint immer Schülerinnen oder Studentinnen aller Ausbildungsinstitute.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 1 von 13


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ausbildung........................................................................................................... S. 3<br />

1.1 Ausbildungsauftrag ...................................................................................... S. 3<br />

1.2 Zielgruppe .................................................................................................... S. 3<br />

1.3 Lernverständnis ........................................................................................... S. 3<br />

1.4 Was ist Kompetenz ...................................................................................... S. 3<br />

1.4.1 Fachkompetenz / Sachkompetenz .................................................... S. 3<br />

1.4.2 Sozialkompetenz .............................................................................. S. 4<br />

1.4.3 Selbstkompetenz / Personale Kompetenz ........................................ S. 4<br />

1.4.4 Performanz ....................................................................................... S. 4<br />

1.4.5 Bedeutung für unsere Praxis ............................................................ S. 4<br />

1.5 Lernfelder ..................................................................................................... S. 5<br />

2. Zuständigkeiten / Rechte und Pflichten ............................................................ S. 6<br />

2.1 Stellenbeschreibung der Lernenden ............................................................. S. 6<br />

2.2 Rechte und Pflichten der Lernenden ............................................................ S. 6<br />

2.3 Anforderungsprofil ........................................................................................ S. 7<br />

2.4 Auswahlverfahren ........................................................................................ S. 7<br />

2.5 Lernende aus Pflegeberufen ........................................................................ S. 7<br />

2.6 Praktikumsbegleitung durch Praxisausbildnerin / Berufsbildnerin ................. S. 8<br />

3. Sozialpädagoginnen in berufsbegleitender Ausbildung .................................. S. 9<br />

3.1 Ausbildungsplätze im Neuhaus .................................................................... S. 9<br />

3.2 Lernfelder für Sozialpädagoginnen in Ausbildung ........................................ S. 9<br />

3.3 Stellenbeschreibung .................................................................................... S. 10<br />

3.4 Anforderungsprofil ........................................................................................ S. 10<br />

3.5 Anstellung und Entlöhnung .......................................................................... S. 10<br />

3.6 Berufspraktische Ausbildung und Begleitung im Neuhaus ........................... S. 11<br />

4. Kurzpraktika ........................................................................................................ S. 12<br />

Checkliste PA .......................................................................................................... S. 13<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 2 von 13


1. Ausbildung<br />

1.1. Ausbildungsauftrag<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus ist als eine Direktion der Universitären<br />

Psychiatrischen Dienste <strong>Bern</strong> (<strong>UPD</strong>) eine universitäre Institution. Die <strong>UPD</strong> verstehen sich als<br />

Kompetenzzentrum für Dienstleistung, Forschung, Aus-, Weiter- und Fortbildung. Sie haben<br />

einen expliziten Ausbildungsauftrag, sowohl für den akademischen Nachwuchs als auch für<br />

Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen. Durch die vielfältigen Themen, die bei der Arbeit<br />

mit Kindern und Jugendlichen angesprochen werden, finden sich in der KJP Neuhaus eine<br />

entsprechend breite Palette von Studierenden und Auszubildenden, die in den unterschiedlichsten<br />

Bereichen im Neuhaus lernen. Durch diese Vielfältigkeit unterscheiden sich die Zielsetzungen<br />

und Formen der Praktika zum Teil wesentlich.<br />

1.2. Zielgruppe<br />

Dieses <strong>Konzept</strong> richtet sich an alle Lernenden, welche in der täglichen Arbeit mit der Pflege<br />

und Erziehung von Kindern- und Jugendlichen auf unseren Stationen beschäftigt sind. Insbesondere<br />

sind gemeint: Studierende der Sozial- und Heilpädagogik, Studierende der Fachhochschulen<br />

für Soziale Arbeit, Studierende der Pflege HF und der Schule für Psychiatrische<br />

Krankenpflege. Das Ausbildungskonzept gilt auch für Vorpraktikantinnen. Für Kurzpraktika,<br />

gelten Minimalstandards, die im Kapitel Nr. 4 abgehandelt werden. Für Lernende aus dem<br />

Pflegebereich gelten zusätzliche Bestimmungen, die in Kapitel 2.5 aufgelistet sind.<br />

1.3. Lernverständnis<br />

In unserem Lernverständnis gehen wir davon aus, dass wir alle Lernende sind, als Mitarbeiterin<br />

in gleichem Masse wie als Auszubildende, als Vorgesetzte genauso wie als Studierende.<br />

Wir alle können nur durch das gemeinsame Tun, durch den Austausch miteinander,<br />

durch das gemeinsame Nachdenken über unser Handeln lernen. Nur wenn wir unser Wissen,<br />

uns bekannte Theorien und eigene Erfahrungen einbringen, können wir mit- und voneinander<br />

lernen und so unsere Kompetenzen erweitern. Entscheidend in unserer Vorstellung<br />

von Lernen ist, dass sich alle mit ihren Kompetenzen einbringen, unabhängig von ihrem beruflichen<br />

Hintergrund, ihrem Ausbildungsstand oder ihrem Status. In diesem Sinne haben wir<br />

an die Auszubildenden die Erwartung, dass sie sich selbstverantwortlich aktiv, offen und interessiert<br />

in die Arbeit in der KJP Neuhaus einbringen.<br />

In unserem Lernverständnis ist es klar, dass Menschen Fehler machen. Wir pflegen gemeinsam<br />

ein Klima, in dem Offenheit und Transparenz dazu führen, dass wir von unseren Fehlern<br />

lernen können.<br />

Wir bewegen uns in einem fortwährenden Veränderungs- und Lernprozess. Mit der Bereitschaft<br />

zur Entwicklung der Persönlichkeit und unseren Kompetenzen schaffen wir Voraussetzungen<br />

für ein erfolgreiches Lernen.<br />

1.4. Was ist Kompetenz (nach Löwisch, 2000)<br />

1.4.1. Fachkompetenz / Sachkompetenz<br />

Voraussetzung für Sachkompetenz ist das Sachwissen. Sachwissen wird überall dort gefunden,<br />

wo Personen in Handlungsfeldern sachbezogen denken und handeln. Zum Sachwissen<br />

gehört zu allererst umfassendes Wissen. Dazu kommt das Wissen, wie man als Sachverständiger<br />

zu umfassendem Wissen kommt. Ebenfalls gilt es zu wissen, wie man sich um das<br />

Wissen von anderen bemühen muss, wenn man das Wissen selber nicht hat oder nicht in<br />

der Lage ist, es sich selber zu erarbeiten. Voraussetzung dazu ist, dass man Sacheinsicht<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 3 von 13


hat und dadurch weiss, was man von bestimmten Experten wissen will. Sachkompetenz<br />

meint Wissen, welches nicht nur angelernt ist, sondern selber erarbeitet, argumentativ aufgebaut<br />

und dadurch verstanden wurde. Sachkompetenz bedeutet weiter, etwas in seiner<br />

Ganzheit zu verstehen. Dieses Verstehen bedeutet „Bescheidwissen“. Um Bescheid zu wissen,<br />

braucht es die Sprachfähigkeit, die Denkfähigkeit, die Kritikfähigkeit und die Urteilsfähigkeit.<br />

1.4.2. Sozialkompetenz<br />

Der Sozialkompetenz kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Sozialkompetenz ist die<br />

Voraussetzung zur Bildung von Handlungskompetenzen. Handeln findet immer als Interaktion<br />

zwischen Menschen in einem sozialen Rahmen und in einer Beziehung, mit, für und gegen<br />

andere statt. Dies bedeutet, dass Sozialkompetenz die Voraussetzung zur Einsicht in<br />

Beziehungskonflikte, zur Entwicklung von Lösungen solcher Konflikte und zum Aufbau und<br />

zur Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen ist.<br />

1.4.3. Selbstkompetenz / Personale Kompetenz<br />

Als Selbstkompetenz wird allgemein die Fähigkeit zur Selbstreflexion, zur Beobachtung der<br />

eigenen Gefühle und Gedanken und die Selbsteinschätzung von eigenen Bedürfnissen,<br />

Stärken und Schwächen bezeichnet. Weiter wird das Übernehmen von Verantwortung für<br />

das eigene Handeln sowie das sorgfältige und bewusste Umgehen mit der eigenen Gesundheit<br />

als Selbstkompetenz betrachtet.<br />

Personale Kompetenz heisst, als Person ganz zu seinem Tun und Lassen stehen zu können,<br />

also verantwortlich und haftbar für das zu sein, was als Person getan wurde. Die Personale<br />

Kompetenz ist die Fähigkeit, sich selber als Verantwortungsträger zu akzeptieren und gleichzeitig<br />

die anderen in der selben Weise als für sich selber verantwortlich anzusehen. Ohne<br />

Sach- und Sozialkompetenz kann es keine Personale Kompetenz geben. Es braucht Sacheinsicht<br />

und soziale Einsicht, um nach bestem Wissen zu handeln. Um zusätzlich nach bestem<br />

Gewissen zu handeln, braucht es die moralische Urteilskraft und die persönliche Verantwortlichkeit.<br />

1.4.4. Performanz<br />

Die Kompetenz ist das Können, die Fähigkeit (z.B. Sprachbeherrschung) und Performanz<br />

das aktuelle Tun, die Handlung (z.B. Sprachverwendung).<br />

Kompetenz äussert sich in Performanz. Das heisst, dass sich beispielsweise kommunikative<br />

Kompetenz in kommunikativem Handeln zeigen kann.<br />

Nach dem Kompetenz-Performanz-Modell geht es für die Pädagogik darum, Qualifikationen<br />

zu vermitteln, die zu Kompetenzen führen. Eine Qualifikation soll dazu führen, Kompetenzen<br />

zu entwickeln, die als grundlegende Fähigkeiten für einen bestimmten Sachbereich bezeichnet<br />

werden können. Diese Basis bildet die Voraussetzung für ein effektives, fachliches Handeln,<br />

- eben Performanz - als Ausdruck der entsprechenden Kompetenz.<br />

1.4.5. Bedeutung für unsere Praxis<br />

Wir bieten für alle ein Lernfeld an, in dem gezielte Förderung möglich ist. Durch Reflexion<br />

regen wir den Lernprozess an und unterstützen die Lernenden in der Umsetzung und Anwendung<br />

der Schlüsselqualifikationen.<br />

Nur wenn die Kompetenzen in der Praxis in Handlung umgesetzt werden können, ist die<br />

neue erlernte Kompetenz integriertes, effektives, fachliches Handeln. Um dies zu erreichen,<br />

ist das konkrete, praktische Arbeiten im Dienstplan der Station eine wichtige Grundvoraus-<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 4 von 13


setzung. Wir streben Lernen im Realraum an, in realen Situationen, die der Lernende auch in<br />

seiner beruflichen Zukunft antreffen wird.<br />

Damit sich der Lernende bewusst und gezielt nach seinen Bedürfnissen entwickeln kann, formuliert<br />

er, mit Begleitung der Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin seine persönlichen Lernziele<br />

in den formulierten Kompetenzbereichen. Die formulierten Lernziele werden gemeinsam ü-<br />

berprüft und weiterentwickelt.<br />

1.5. Lernfelder<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik ist für die psychiatrische Versorgung von Kindern<br />

und Jugendlichen im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> zuständig. Das Alter der Patientinnen bewegt sich<br />

zwischen vier bis ca. 18 Jahren. Auf drei Stationen mit Kindern und auf sechs Stationen mit<br />

Jugendlichen wird ein differenziertes, milieutherapeutisches Angebot, in stationärem Rahmen<br />

gemacht. Zusätzlich werden zwei Stationen für Kinder und eine Station für Jugendliche<br />

in einer Tagesklinik geführt.<br />

Die Arbeit in einem interdisziplinären Team kann erfahren und erlernt werden. Die Betreuungsteams<br />

setzen sich in der Regel aus Sozialpädagoginnen, Heilpädagoginnen und Psychiatriefachleuten<br />

zusammen. Das Gesamtteam wird durch Ärztinnen, Psychologinnen, Lehrerinnen<br />

und anderen Berufsgruppen ergänzt.<br />

Innerhalb des Praktikums wird der sozialpädagogische und pflegerische Alltag auf der Station<br />

erlebt. Dabei kann die Begegnung mit Patientinnen eingeübt werden, welche unter einer<br />

psychiatrischen Erkrankung leiden, resp. zur Abklärung auf den Stationen leben. Der konstruktive<br />

Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, sowie deren Angehörigen ist ein zentraler<br />

Bestandteil des Lernprozesses.<br />

Im Praxisfeld gehört der Umgang mit schwierigen Situationen zu den Lernherausforderungen<br />

dazu. Das Gestalten des Lebens im „Realraum“ hat einen hohen Stellenwert im Behandlungsprozess.<br />

Die interdisziplinäre Arbeit steht im Zentrum bei der Therapie mit den Patientinnen.<br />

Der Einbezug in die therapeutischen Prozesse ist gewährleistet. Innerhalb des Praktikums<br />

besteht die Möglichkeit, Institutionen im näheren Umfeld der KJP kennenzulernen.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 5 von 13


2. Zuständigkeiten / Rechte und Pflichten<br />

2.1. Stellenbeschreibung der Lernenden 2<br />

• Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens auf der Station<br />

• Mitarbeit bei den Verrichtungen und der Organisation der Haushaltsarbeiten, Begleitung<br />

der Patientinnen in diesem Bereich<br />

• Mitarbeit bei der Motivierung, Begleitung und Förderung der Patientinnen in ihrem<br />

Therapieprozess<br />

• Durchführen von Verhaltensbeobachtungen und Verfassen von Berichten<br />

• Mitarbeit bei der Planung und Umsetzung von Freizeitgestaltung mit den Patientinnen<br />

• Teilnahme an Lagern mit der Station<br />

• Mitarbeit bei stationsübergreifenden Aufträgen und Anlässen (wie Wochenendpikett,<br />

Ferienpikett, sowie Sommerfest, Spielnachmittagen oder anderem)<br />

• Teilnahme an Sitzungen wie Patientenbesprechungen, Teamsitzungen, Supervisionen<br />

• Teilnahme an der internen Weiterbildung und der Praktikumsweiterbildung<br />

• Mitarbeit bei der Bezugspersonenarbeit und Übernahme von definierten Aufträgen in<br />

der Bezugspersonenarbeit (u.a. verfassen von Berichten, Begleitung einer Patientin)<br />

• Definierte administrative Abläufe wie Protokollführung, Patientendokumentation, Kassaführung<br />

2.2. Rechte und Pflichten der Lernenden<br />

Die Lernenden der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik ersetzen keine Festangestellten<br />

der Pflege und Pädagogik. Es ist uns jedoch bewusst, dass ohne die Lernenden ein<br />

deutlich erhöhter Einsatz des Kernteams nötig wäre, um diese Lücken schliessen zu können.<br />

Andererseits sind wir der Überzeugung, dass ein Arbeitsklima, in dem auch Verantwortung<br />

übernommen werden kann, für das Lernen hilfreich ist. Es ist unser Ziel, in diesem Spannungsfeld<br />

einen Mittelweg zwischen Fördern und Fordern zu finden. Diese Balance muss primär<br />

in der Zusammenarbeit zwischen Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin und der Lernenden<br />

gesucht werden. Im Verlauf des Praktikums soll die Lernende zunehmend mehr Verantwortung<br />

übernehmen können, immer in Bezug auf ihre persönlichen Kompetenzen.<br />

Folgende Aufgaben und Arbeiten sollte eine Lernende nicht übernehmen:<br />

• Behandlungsrelevante Gespräche mit Eltern und Behörden ohne speziellen Auftrag<br />

• Treffen von Abmachungen mit Eltern und Behörden ohne speziellen Auftrag<br />

• Nachtwachen<br />

• Pikettnächte im ersten Monat des Praktikums<br />

• Patiententransporte ohne spezielle Einführung und einer individuellen Eignungsklärung<br />

Als Mitarbeiterin der Klinik untersteht die Lernende der ärztlichen Schweigepflicht. Sie muss<br />

den Datenschutz gewährleisten.<br />

Die Lernende hat das Recht, in den erwähnten Lernfeldern zu üben. Das wöchentliche <strong>Praxisausbildung</strong>sgespräch<br />

von einer Stunde ist verbindlicher Bestandteil der Ausbildung. Nebst<br />

diesem Ausbildungsgespräches bietet die Institution als weitere strukturierte Lerngefässe:<br />

wöchentliche Patientenbesprechungen, wöchentliche Gemeinsame Sitzungen (Fallbesprechungen<br />

mit supervisorischem Charakter, Montagsweiterbildung, Donnerstagsweiterbildung,<br />

ca. 14-tägliche Ausbildungsweiterbildung, ca. einmal monatlich eine Fallsupervision). Beim<br />

2 Gemeint sind immer Studierende und Schülerinnen aller Ausbildungsstätten, aber auch Vorpraktikantinnen<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 6 von 13


Besuch aller Veranstaltungen gehen wir von einer strukturierten und begleiteten Lernzeit von<br />

ca. 8 Std. pro Woche aus.<br />

Bei Schwierigkeiten im Lernprozess kann sich die Lernende oder die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin<br />

Unterstützung bei der Erziehungsleitung holen.<br />

Im Rahmen der Arbeit im Neuhaus bekommen die Lernenden angemessen Zeit zur Verfügung,<br />

damit sie den Anforderungen ihrer Ausbildungsinstitutionen nachkommen können<br />

(Lernsupervision, Theorie-Praxis Seminare, und ähnliches). Bei einer 100% Anstellung ist<br />

dies nicht mehr als 20% der Arbeitszeit.<br />

2.3. Anforderungsprofil<br />

Folgende minimalen Voraussetzungen muss eine Lernende erfüllen:<br />

• Mindestalter im Kinderbereich in der Regel 21 Jahre<br />

• Mindestalter im Jugendbereich in der Regel 23 Jahre<br />

• Bereitschaft zu kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in Zusammenhang<br />

mit der pädagogisch-pflegerischen Tätigkeit<br />

• Bereitschaft zu Übernahme von Verantwortung in Teilbereichen<br />

• Interesse an einem Einstieg in einen Beruf im Gesundheits- oder Sozialbereich<br />

• Keine aktuellen psychischen Probleme<br />

• Keine aktuellen Suchtprobleme<br />

2.4. Auswahlverfahren<br />

• Schriftliche Bewerbung mit Begleitbrief, Lebenslauf und evtl. Arbeitszeugnissen an die<br />

Erziehungsleitung<br />

• Vorauswahl durch Erziehungsleitung und Weiterleitung an die Stationsleitung<br />

• Nach positiver Einschätzung erfolgt ein Vorstellungsgespräch mit der Stationsleitung<br />

• Nach positivem Gespräch Abmachen einer Schnupperzeit mit Essen auf der Station<br />

• Anstellungsvorschlag durch Stationsleitung nach Rücksprache mit dem Team<br />

• Anstellung durch Erziehungsleitung<br />

Im Bewerbungsverfahren wird die zukünftige Lernende auf die Schwierigkeiten in der Arbeit<br />

mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht. Von den Lernenden<br />

wird die Bereitschaft erwartet, sich mit Krisensituationen auseinanderzusetzen. Wenn möglich<br />

bringen sie Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit.<br />

Das Auswahlverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />

Stationen. Auf den Aussenstationen kommen in der Regel Lernende zum Zuge, die sich bereits<br />

in Ausbildung befinden und Erfahrungen im selbständigen Arbeiten mitbringen.<br />

Letztlich entscheidet die Beurteilung der Stationsleitung und der Erziehungsleitung über die<br />

Aufnahme.<br />

Der Praktikumslohn richtet sich nach kantonalen Richtlinien.<br />

2.5. Lernende aus Pflegeberufen<br />

Die Lernenden der HF Pflege und der Psychiatrischen Krankenpflegeschule Münsingen werden<br />

über die Ausbildungsverantwortliche der <strong>UPD</strong> auf die Stationen zugeteilt.<br />

Für Lernende aus dem Pflegebereich gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:<br />

1. Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung von Lernenden in Pflegeberufen<br />

2. <strong>UPD</strong>-Handbuch, "Praktische Ausbildung“<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 7 von 13


3. Ausbildungsstruktur und Ausbildungsziele, Curriculum 2000 der Berufsschule für Pflege,<br />

Schwerpunkt Psychiatrie<br />

4. <strong>UPD</strong>-Leitbild: Pflegedienst<br />

2.6. Praktikumsbegleitung durch Praxisausbildnerin / Berufsbildnerin<br />

Die Lernende wird von einer Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin 3 durchs gesamte Ausbildungspraktikum<br />

begleitet. Die Praxisausbildnerin der Auszubildenden der Sozial- und Heilpädagogik<br />

ist in der Regel gelernte Sozialpädagogin/Heilpädagogin. Die Berufsbildnerin ist in<br />

der Regel gelernte Psychiatriefachfrau oder Pflegefachfrau. Die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin<br />

hat mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung und in der Regel einen<br />

speziellen <strong>Praxisausbildung</strong>skurs besucht.<br />

Die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin ist verantwortlich für:<br />

• Einführung auf der Station (Vorstellung, Erklärung der Abläufe und Regeln, Schlüsselübergabe).<br />

Einführung der Lernende gemäss Checkliste.<br />

• Einführung im Betrieb (Kennenlernen von Küche, Lingerie, Hauswart, Schule, Sekretariat,<br />

andere Gruppen, Gesamtorganisation)<br />

• Erstellen der Ausbildungszielsetzungen mit der Lernenden. Es sollen verbindliche,<br />

auf die Aktualität bezogene Lernziele für die Dauer des Praktikums und die damit verbundenen<br />

Aufgaben und Projekte festgelegt werden (Praktikumsplanung). Die Praktikumsplanung<br />

beinhaltet eine stufenweise Einführung in die vielfältigen Arbeiten einer<br />

Sozialpädagogin / Pflegefachperson und berücksichtigt, dass die Lernende keine volle<br />

Verantwortung trägt und die Möglichkeiten zum Experimentieren während dem<br />

Praktikum haben muss.<br />

• Durchführung der wöchentlichen <strong>Praxisausbildung</strong>sgespräche von ca. einer Stunde<br />

mit Reflexion der Arbeit im Team, der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und<br />

der Arbeit an den persönlichen Lernzielen. In den Gesprächen sollen auch Rückmeldungen<br />

über Stärken und Schwächen der Lernende erfolgen können.<br />

• Koordination des Lernprozesses unter Einbezug aller Mitarbeitenden der Station. Die<br />

Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin ist verantwortlich dafür, dass strukturierte Lernprozesse<br />

auch mit anderen Mitarbeiterinnen der Station erfolgen.<br />

• Während dem Praktikum zunehmende Übergabe von Verantwortung, wie zum Beispiel<br />

die Mitarbeit im Bezugspersonensystem, Führen der Pflegedokumentation, Ü-<br />

ben des Rapportabgebens, Schreiben von GS-Berichten, Organisieren und Durchführen<br />

von Einzel- und Gruppenaktivitäten.<br />

• Teilnahme der Lernenden an den internen Weiterbildungen und an den internen<br />

Praktikumsweiterbildungen.<br />

• Zusammenarbeit mit der Ausbildungsinstitution gemäss deren Vorgaben.<br />

• Begleitung in der Ausstiegsphase und Überprüfen der Lernziele. Führen eines Abschlussgespräches.<br />

• Schreiben der Qualifikation und der Praktikumsbestätigung in Absprache mit der Stationsleitung<br />

Bei Schwierigkeiten im Lernprozess holt sich die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin Unterstützung<br />

bei der Erziehungsleitung.<br />

Die Praxisausbildnerin nimmt verpflichtend an den <strong>Praxisausbildung</strong>s-Intervisionen des Neuhauses<br />

teil (vier Mal pro Jahr).<br />

Die Berufsbildnerinnen nehmen an den obligatorischen Veranstaltungen der Ausbildungsverantwortlichen<br />

<strong>UPD</strong> teil.<br />

3 Praxisausbildnerin bezeichnet die Begleitungsperson bei Berufen der Sozialen Arbeit; Berufsbildnerin<br />

bezeichnet die Begleitperson im Rahmen der Pflegeausbildung.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 8 von 13


3. Sozialpädagoginnen in berufsbegleitender Ausbildung<br />

3.1 Ausbildungsplätze im Neuhaus<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus bietet in ihren Stationsteams nach<br />

Möglichkeit berufsbegleitende, sozialpädagogische Ausbildungsplätze an.<br />

Die Klinik bietet eine Einführung in ihr Leitbild, das <strong>Konzept</strong> und das methodische<br />

Handeln. Die therapeutischen Ansätze werden vorgestellt.<br />

Die Sozialpädagoginnen in Ausbildung haben Stellenbeschriebe, die sich an dem einer<br />

ausgebildeten, festangestellten Sozialpädagogin orientieren. Sie bekommen ein Pflichtenheft<br />

als Miterzieherin.<br />

Die Sozialpädagoginnen in Ausbildung übernehmen Schrittweise und mit der Ausbildung<br />

abgestimmte, zunehmende Verantwortung.<br />

Die Begleitung während der Ausbildung wird durch eine fachlich kompetente Person<br />

(Praxisausbildner) sichergestellt, die einen entsprechenden Praxisbegleitungskurs absolviert<br />

hat.<br />

Die Klinik bietet die Möglichkeit von Freiräumen, um über die Integration von Praxis-<br />

Theorie zu reflektieren.<br />

Das Neuhaus stellt Freiraum zur Verfügung, damit die notwendigen Schultermine besucht<br />

werden können. Als Entlastung werden der Sozialpädagogin in Ausbildung pro<br />

Jahr 15 Weiterbildungstage analog dem Beschäftigungsgrad als Arbeitszeit verrechnet.<br />

Das Ausbildungsjahr beginnt im August und endet im Juli.<br />

Es wird ein Abschlusszeugnis verfasst.<br />

3.2. Lernfelder für Sozialpädagoginnen in Ausbildung<br />

Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus bietet die unter Punkt 1.5 beschriebenen<br />

Lernfelder an. Zusätzlich eröffnen sich folgende Lernfelder:<br />

• Während der dreijährigen, resp. vierjährigen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Mitentwicklung<br />

des Stationsalltages und das Miterleben des Entwicklungsprozesses der Klinik.<br />

• Die Mitarbeit als verantwortliche Sozialpädagogin in einem multiprofessionellen Team<br />

(Psychiatriepflege, Sozialpädagogik und Heilpädagogik) lässt das längerfristige prozesshafte<br />

Lernen durch Erfahrungen und Verknüpfung dieser Erfahrungen mit der Theorie zu.<br />

• Durch die Begegnung mit unseren Patientinnen und deren familiären Umfeld, bietet die<br />

KJP Neuhaus einen umfassenden Einblick in die Lebenswelt von psychisch erkrankten<br />

Kindern und Jugendlichen. Über die Bezugspersonenarbeit bei einzelnen Patientinnen ist<br />

das Verständnis für die Auswirkungen dieser Lebenswelten auf die Gesundheit/Krankheit<br />

der Patientinnen spür- und erfahrbar.<br />

• Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der pädagogischen Arbeit innerhalb einer Kinder-<br />

und Jugendpsychiatrischen Klinik wie z.B. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen,<br />

Abgrenzung zu Therapie, Haltungsfragen, usw.<br />

• Auseinandersetzung mit sozial- und gesundheitspolitischen Fragen: Bedeutung der Sozialpädagogik,<br />

Fragen der Finanzierung, gesellschaftlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen,<br />

Marginalisierung, u.a.m.<br />

• Teilnahme an den klinikinternen Weiterbildungsveranstaltungen<br />

• Möglichkeit der Mitarbeit in spezifischen Projektgruppen wie z.B. Sexualpädagogik, Organisation<br />

von Festen, Freizeitaktivitäten, Lagern, etc.<br />

• Reflexionsmöglichkeiten in Supervision, Team- und Fallbesprechungen, Praxisanleitung.<br />

• Mitarbeiterbegleitung analog einer festangestellten Sozialpädagogin.<br />

• Begleitung durch eine erfahrene Sozialpädagogin oder einer gleichwertig qualifizierte<br />

Fachperson aus der Psychiatriepflege mit langjähriger Erfahrung im Berufsfeld.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 9 von 13


3.3 Stellenbeschreibung<br />

Die Hauptaufgabe liegt in der Betreuung von bis zu sieben Kindern oder Jugendlichen, die in<br />

einer schweren Krise auf einen geschützten Rahmen und die Unterstützung durch psychiatrische<br />

und pädagogische Fachpersonen angewiesen sind.<br />

• Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens auf der Station<br />

• Mitarbeit bei der Organisation und den Verrichtungen der Haushaltsarbeiten, Begleitung<br />

der Patientinnen in diesem Bereich<br />

• Mitarbeit bei der Motivierung, Begleitung und Förderung der Patientinnen in ihrem<br />

Therapieprozess<br />

• Durchführen von freien und systematischen Verhaltensbeobachtungen, deren Analyse,<br />

sowie das Verfassen von Berichten<br />

• Mitarbeit bei der Planung und Umsetzung von Freizeitgestaltung mit den Patientinnen<br />

• Teilnahme an Ferien-/Freizeitangeboten mit der Station<br />

• Mitarbeit bei stationsübergreifenden Aufträgen und Anlässen (wie Wochenendpikett,<br />

Nachtpikett, Ferienpikett, sowie Sommerfest, Spielnachmittagen oder anderem)<br />

• Teilnahme an Sitzungen wie Patientenbesprechungen, Übergaberapporten, Fallbesprechungen,<br />

Teamsitzungen, Supervisionen<br />

• Teilnahme an der internen Weiterbildung und der Praktikumsweiterbildung<br />

• Nach der Einführung Übernahme von Bezugspersonenarbeit gemäss <strong>Konzept</strong><br />

• Definierte administrative Abläufe wie Protokollführung, Patientendokumentation, Kassaführung<br />

3.4. Anforderungsprofil<br />

Um eine Anstellung als Sozialpädagogin in Ausbildung erhalten zu können, muss die Kandidatin<br />

die Aufnahmebedingungen der entsprechenden Ausbildungsstelle erfüllt haben.<br />

Für uns wichtige Anforderungen sind:<br />

• Mindestalter 23 Jahre<br />

• Mind. sechs Monate praktische Arbeit im sozialen Bereich<br />

• Die Bereitschaft zur konstruktiven und aktiven Auseinandersetzung mit komplexen<br />

Themen. Dabei helfen Offenheit, Toleranz und die Bereitschaft zur Selbstreflexion.<br />

• Das Interesse, in schwierige, kritische Momente hineinzugehen und sich dabei mit eigenen<br />

Stärken und Schwächen konfrontieren zu lassen. Dafür ist eine gesunde Portion<br />

Selbstvertrauen notwendig.<br />

• Die Fähigkeit zum differenzierten Beobachten von Personen und Situationen, sowie<br />

das verbale Ausdrücken des Wahrgenommenen.<br />

• Belastbarkeit, Flexibilität und Humor sind uns wichtige Eigenschaften.<br />

3.5. Anstellung und Entlöhnung<br />

Das Anstellungsverfahren wurde unter Punkt 2.4 beschrieben.<br />

Das Auswahlverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />

Stationen. Auf den Aussenstationen werden bevorzugt drei- bis vierjährige Ausbildungsplätze<br />

angeboten, da dort verstärkt eigenverantwortliches Handeln vorausgesetzt ist.<br />

Letztlich entscheidet die Beurteilung der Stationsleitung und der Erziehungsleitung über die<br />

Aufnahme.<br />

Die Entlöhnung richtet sich nach kantonalen Richtlinien. Die Einstufung der Mitarbeiterin in<br />

Ausbildung erfolgt als Miterzieherin (Gehaltsstufe 11/12).<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 10 von 13


Als Entlastung werden der Sozialpädagogin in Ausbildung pro Jahr 10 Weiterbildungstage,<br />

analog der Anstellungsprozente, als Arbeitszeit verrechnet.<br />

3.6. Berufspraktische Ausbildung und Begleitung im Neuhaus<br />

Die Mitarbeiterin in Ausbildung wird von einer Praxisausbildnerin durch die gesamte Ausbildung<br />

begleitet. Die Praxisausbildnerin ist gelernte Sozialpädagogin/Heilpädagogin. Sie hat<br />

mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung und in der Regel einen speziellen <strong>Praxisausbildung</strong>skurs<br />

besucht. In Ausnahmefällen kann die Praxisausbildnerin eine Psychiatriepflegefachperson<br />

sein, sofern sie über langjährige Erfahrung im sozialpädagogischen Berufsfeld<br />

verfügt. Die Praxisausbildnerin nimmt an den von den Ausbildungsstellen angebotenen Informationsveranstaltungen<br />

teil und hält sich in Bezug auf die Ausbildung auf dem Laufenden.<br />

Die Praxisausbildnerin ist verantwortlich für:<br />

• Einführung auf der Station gemäss Checkliste (Vorstellung, Erklärung der Abläufe<br />

und Regeln, Schlüsselübergabe).<br />

• Einführung in Betrieb (Kennenlernen von Küche, Lingerie, Hauswart, Schule, Sekretariat,<br />

anderen Stationen, Gesamtorganisation).<br />

• Durchführung von mind. 14-täglichen, regelmässigen Gesprächen von ca. einer<br />

Stunde mit Reflexion der praktischen Arbeit. In den Gesprächen sollen Verknüpfungen<br />

mit dem theoretischen Hintergrund vorgenommen werden.<br />

• Schrittweise Übergabe von Verantwortung unter Berücksichtigung der persönlichen<br />

und der beruflichen Fähigkeiten<br />

• Teilnahme der Mitarbeiterin in Ausbildung an den internen Weiterbildungen und an<br />

den internen Praktikumsweiterbildungen.<br />

• Begleitung in der Ausstiegsphase und führen eines Abschlussgespräches.<br />

• Sicherstellen der Terminkoordination zwischen Arbeit und Ausbildung.<br />

• Schreiben der berufspraktischen Qualifikation.<br />

Bei Schwierigkeiten im Lernprozess holt sich die Praxisausbildnerin Unterstützung bei der<br />

Erziehungsleitung.<br />

Die Erziehungsleitung steht der Mitarbeiterin in Ausbildung für ihre Anliegen zu Verfügung.<br />

Insbesondere sind das Fragen in Zusammenhang mit stationsübergreifenden Betreuungskonzepten,<br />

berufspolitische Fragen, sowie die Auseinandersetzung mit Leitungsthemen.<br />

Die Erziehungsleitung ist für die Einhaltung dieses Ausbildungskonzeptes verantwortlich.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 11 von 13


4. Kurzpraktika<br />

In unserer Klinik werden immer wieder Kurzpraktika durchgeführt. Insbesondere Psychologiestudentinnen,<br />

aber auch Medizinstudentinnen, absolvieren während ihrer Ausbildung Einsätze<br />

auf den Stationen.<br />

• Die Verteilung der Studentinnen auf die Stationen erfolgt durch die Erziehungsleitung in<br />

Absprache mit der Ärztlichen/Therapeutischen Leitung und der Stationsleitung.<br />

• Auf den Stationen werden die Studentinnen durch eine Ansprechperson betreut. Die Ansprechperson<br />

ist Sozialpädagogin oder Pflegefachperson.<br />

• Während den Kurzpraktika übernehmen die Studentinnen nur Aufgaben, die an sie delegiert<br />

wurden.<br />

• Die Kurzzeitpraktikantinnen übernehmen keine Funktion in der Bezugspersonenarbeit.<br />

• Falls es die Einsatzplanung erlaubt, können die Studentinnen auch an den internen Weiterbildungsangeboten<br />

und der Praktikumsweiterbildung teilnehmen.<br />

Auf Wunsch erhalten die Studentinnen von uns eine schriftliche Bestätigung über die Absolvierung<br />

des Praktikums.<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 12 von 13


Checkliste PA<br />

Integrationsphase<br />

Lerninhalte<br />

Einführung in Institution<br />

Einführung in Gruppe<br />

Besichtigung Gebäude und Areal 1. PA<br />

Einf. in Leitbild/<strong>Konzept</strong>/Reglemente<br />

EL<br />

Einf. gemäss Checkliste<br />

PA<br />

Einblick in Schule/Beschäftigung<br />

PA<br />

Einführung in Organisation, Regeln und<br />

Administration<br />

Kennenlernen der Kinder/Jugendlichen<br />

Kennenlernen der Werte und Haltungen<br />

M<br />

1<br />

V<br />

2<br />

1. PA<br />

PA<br />

PA<br />

K<br />

3<br />

Lernziele<br />

Formulieren der persönlichen, konkreten<br />

Lernzielen<br />

1. PA<br />

Arbeitsphase<br />

Lerninhalte<br />

Arbeit auf Gruppe<br />

Pädagogisch / Psychiatrische<br />

Themen<br />

Gruppenübergreifend<br />

Mitarbeit bei Kochen/<br />

1. PA<br />

Putzen/Alltagsleben<br />

Begleitung Hausaufgaben 1. PA<br />

Verantwortung für definierte Aufgaben 2. PA<br />

Schulvertretung 2. PA<br />

Selbständige Gestaltung der Freizeit 2. PA<br />

Führen von Einzelgesprächen mit Vor- 3. PA<br />

und Nachbereitung<br />

Pikettdienst in der Nacht 3. PA<br />

Planen und Durchführen eines pädagogischen<br />

3. PA<br />

Projektes<br />

Beobachtung eines Klienten/Bericht 2. PA<br />

Arbeit mit Patientendokumentation 2. PA<br />

Kennenlernen der Krankheitsbilder 2. PA<br />

Teilnahme an Gesprächen 2. PA<br />

Protokollführung an Teamsitzungen 2. PA<br />

Teilnahme an Pikettwochen/Ferienlager 1. PA<br />

Teilnahme an Klinikanlässen 1. PA<br />

Teilnahme an Weiterbildungen 1. PA<br />

M<br />

1<br />

V<br />

2<br />

K<br />

3<br />

Abschluss<br />

Lerninhalte<br />

M<br />

1<br />

Abschluss der begonnenen Projekte 6. /<br />

12<br />

Verfassen des Praktikumberichtes<br />

Führen des Abschlussgespräches<br />

Organisation eines Abschlussrituales mit<br />

der Gruppe<br />

V<br />

2<br />

PA<br />

PA<br />

PA<br />

PA<br />

K<br />

3<br />

1M = Monat, in dem, bzw. ab dem der entsprechende Lernschritt realisiert werden kann<br />

2V = Verantwortliche Person<br />

3K = Kontrolle (Lernschritt realisiert)<br />

4PA = Praxisausbilderin/Berufsbildnerin<br />

9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 13 von 13

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