Konzept Praxisausbildung - UPD - Kanton Bern
Konzept Praxisausbildung - UPD - Kanton Bern
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Universitäre Psychiatrische Dienste <strong>Bern</strong> (<strong>UPD</strong>)<br />
Direktion Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
Klinik Neuhaus<br />
Ausbildung und Begleitung von Lernenden 1<br />
in der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik Neuhaus,<br />
<strong>UPD</strong> <strong>Bern</strong><br />
Die weibliche Schreibweise schliesst die männliche jeweils mit ein.<br />
1 Lernende meint immer Schülerinnen oder Studentinnen aller Ausbildungsinstitute.<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
1. Ausbildung........................................................................................................... S. 3<br />
1.1 Ausbildungsauftrag ...................................................................................... S. 3<br />
1.2 Zielgruppe .................................................................................................... S. 3<br />
1.3 Lernverständnis ........................................................................................... S. 3<br />
1.4 Was ist Kompetenz ...................................................................................... S. 3<br />
1.4.1 Fachkompetenz / Sachkompetenz .................................................... S. 3<br />
1.4.2 Sozialkompetenz .............................................................................. S. 4<br />
1.4.3 Selbstkompetenz / Personale Kompetenz ........................................ S. 4<br />
1.4.4 Performanz ....................................................................................... S. 4<br />
1.4.5 Bedeutung für unsere Praxis ............................................................ S. 4<br />
1.5 Lernfelder ..................................................................................................... S. 5<br />
2. Zuständigkeiten / Rechte und Pflichten ............................................................ S. 6<br />
2.1 Stellenbeschreibung der Lernenden ............................................................. S. 6<br />
2.2 Rechte und Pflichten der Lernenden ............................................................ S. 6<br />
2.3 Anforderungsprofil ........................................................................................ S. 7<br />
2.4 Auswahlverfahren ........................................................................................ S. 7<br />
2.5 Lernende aus Pflegeberufen ........................................................................ S. 7<br />
2.6 Praktikumsbegleitung durch Praxisausbildnerin / Berufsbildnerin ................. S. 8<br />
3. Sozialpädagoginnen in berufsbegleitender Ausbildung .................................. S. 9<br />
3.1 Ausbildungsplätze im Neuhaus .................................................................... S. 9<br />
3.2 Lernfelder für Sozialpädagoginnen in Ausbildung ........................................ S. 9<br />
3.3 Stellenbeschreibung .................................................................................... S. 10<br />
3.4 Anforderungsprofil ........................................................................................ S. 10<br />
3.5 Anstellung und Entlöhnung .......................................................................... S. 10<br />
3.6 Berufspraktische Ausbildung und Begleitung im Neuhaus ........................... S. 11<br />
4. Kurzpraktika ........................................................................................................ S. 12<br />
Checkliste PA .......................................................................................................... S. 13<br />
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1. Ausbildung<br />
1.1. Ausbildungsauftrag<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus ist als eine Direktion der Universitären<br />
Psychiatrischen Dienste <strong>Bern</strong> (<strong>UPD</strong>) eine universitäre Institution. Die <strong>UPD</strong> verstehen sich als<br />
Kompetenzzentrum für Dienstleistung, Forschung, Aus-, Weiter- und Fortbildung. Sie haben<br />
einen expliziten Ausbildungsauftrag, sowohl für den akademischen Nachwuchs als auch für<br />
Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen. Durch die vielfältigen Themen, die bei der Arbeit<br />
mit Kindern und Jugendlichen angesprochen werden, finden sich in der KJP Neuhaus eine<br />
entsprechend breite Palette von Studierenden und Auszubildenden, die in den unterschiedlichsten<br />
Bereichen im Neuhaus lernen. Durch diese Vielfältigkeit unterscheiden sich die Zielsetzungen<br />
und Formen der Praktika zum Teil wesentlich.<br />
1.2. Zielgruppe<br />
Dieses <strong>Konzept</strong> richtet sich an alle Lernenden, welche in der täglichen Arbeit mit der Pflege<br />
und Erziehung von Kindern- und Jugendlichen auf unseren Stationen beschäftigt sind. Insbesondere<br />
sind gemeint: Studierende der Sozial- und Heilpädagogik, Studierende der Fachhochschulen<br />
für Soziale Arbeit, Studierende der Pflege HF und der Schule für Psychiatrische<br />
Krankenpflege. Das Ausbildungskonzept gilt auch für Vorpraktikantinnen. Für Kurzpraktika,<br />
gelten Minimalstandards, die im Kapitel Nr. 4 abgehandelt werden. Für Lernende aus dem<br />
Pflegebereich gelten zusätzliche Bestimmungen, die in Kapitel 2.5 aufgelistet sind.<br />
1.3. Lernverständnis<br />
In unserem Lernverständnis gehen wir davon aus, dass wir alle Lernende sind, als Mitarbeiterin<br />
in gleichem Masse wie als Auszubildende, als Vorgesetzte genauso wie als Studierende.<br />
Wir alle können nur durch das gemeinsame Tun, durch den Austausch miteinander,<br />
durch das gemeinsame Nachdenken über unser Handeln lernen. Nur wenn wir unser Wissen,<br />
uns bekannte Theorien und eigene Erfahrungen einbringen, können wir mit- und voneinander<br />
lernen und so unsere Kompetenzen erweitern. Entscheidend in unserer Vorstellung<br />
von Lernen ist, dass sich alle mit ihren Kompetenzen einbringen, unabhängig von ihrem beruflichen<br />
Hintergrund, ihrem Ausbildungsstand oder ihrem Status. In diesem Sinne haben wir<br />
an die Auszubildenden die Erwartung, dass sie sich selbstverantwortlich aktiv, offen und interessiert<br />
in die Arbeit in der KJP Neuhaus einbringen.<br />
In unserem Lernverständnis ist es klar, dass Menschen Fehler machen. Wir pflegen gemeinsam<br />
ein Klima, in dem Offenheit und Transparenz dazu führen, dass wir von unseren Fehlern<br />
lernen können.<br />
Wir bewegen uns in einem fortwährenden Veränderungs- und Lernprozess. Mit der Bereitschaft<br />
zur Entwicklung der Persönlichkeit und unseren Kompetenzen schaffen wir Voraussetzungen<br />
für ein erfolgreiches Lernen.<br />
1.4. Was ist Kompetenz (nach Löwisch, 2000)<br />
1.4.1. Fachkompetenz / Sachkompetenz<br />
Voraussetzung für Sachkompetenz ist das Sachwissen. Sachwissen wird überall dort gefunden,<br />
wo Personen in Handlungsfeldern sachbezogen denken und handeln. Zum Sachwissen<br />
gehört zu allererst umfassendes Wissen. Dazu kommt das Wissen, wie man als Sachverständiger<br />
zu umfassendem Wissen kommt. Ebenfalls gilt es zu wissen, wie man sich um das<br />
Wissen von anderen bemühen muss, wenn man das Wissen selber nicht hat oder nicht in<br />
der Lage ist, es sich selber zu erarbeiten. Voraussetzung dazu ist, dass man Sacheinsicht<br />
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hat und dadurch weiss, was man von bestimmten Experten wissen will. Sachkompetenz<br />
meint Wissen, welches nicht nur angelernt ist, sondern selber erarbeitet, argumentativ aufgebaut<br />
und dadurch verstanden wurde. Sachkompetenz bedeutet weiter, etwas in seiner<br />
Ganzheit zu verstehen. Dieses Verstehen bedeutet „Bescheidwissen“. Um Bescheid zu wissen,<br />
braucht es die Sprachfähigkeit, die Denkfähigkeit, die Kritikfähigkeit und die Urteilsfähigkeit.<br />
1.4.2. Sozialkompetenz<br />
Der Sozialkompetenz kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Sozialkompetenz ist die<br />
Voraussetzung zur Bildung von Handlungskompetenzen. Handeln findet immer als Interaktion<br />
zwischen Menschen in einem sozialen Rahmen und in einer Beziehung, mit, für und gegen<br />
andere statt. Dies bedeutet, dass Sozialkompetenz die Voraussetzung zur Einsicht in<br />
Beziehungskonflikte, zur Entwicklung von Lösungen solcher Konflikte und zum Aufbau und<br />
zur Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen ist.<br />
1.4.3. Selbstkompetenz / Personale Kompetenz<br />
Als Selbstkompetenz wird allgemein die Fähigkeit zur Selbstreflexion, zur Beobachtung der<br />
eigenen Gefühle und Gedanken und die Selbsteinschätzung von eigenen Bedürfnissen,<br />
Stärken und Schwächen bezeichnet. Weiter wird das Übernehmen von Verantwortung für<br />
das eigene Handeln sowie das sorgfältige und bewusste Umgehen mit der eigenen Gesundheit<br />
als Selbstkompetenz betrachtet.<br />
Personale Kompetenz heisst, als Person ganz zu seinem Tun und Lassen stehen zu können,<br />
also verantwortlich und haftbar für das zu sein, was als Person getan wurde. Die Personale<br />
Kompetenz ist die Fähigkeit, sich selber als Verantwortungsträger zu akzeptieren und gleichzeitig<br />
die anderen in der selben Weise als für sich selber verantwortlich anzusehen. Ohne<br />
Sach- und Sozialkompetenz kann es keine Personale Kompetenz geben. Es braucht Sacheinsicht<br />
und soziale Einsicht, um nach bestem Wissen zu handeln. Um zusätzlich nach bestem<br />
Gewissen zu handeln, braucht es die moralische Urteilskraft und die persönliche Verantwortlichkeit.<br />
1.4.4. Performanz<br />
Die Kompetenz ist das Können, die Fähigkeit (z.B. Sprachbeherrschung) und Performanz<br />
das aktuelle Tun, die Handlung (z.B. Sprachverwendung).<br />
Kompetenz äussert sich in Performanz. Das heisst, dass sich beispielsweise kommunikative<br />
Kompetenz in kommunikativem Handeln zeigen kann.<br />
Nach dem Kompetenz-Performanz-Modell geht es für die Pädagogik darum, Qualifikationen<br />
zu vermitteln, die zu Kompetenzen führen. Eine Qualifikation soll dazu führen, Kompetenzen<br />
zu entwickeln, die als grundlegende Fähigkeiten für einen bestimmten Sachbereich bezeichnet<br />
werden können. Diese Basis bildet die Voraussetzung für ein effektives, fachliches Handeln,<br />
- eben Performanz - als Ausdruck der entsprechenden Kompetenz.<br />
1.4.5. Bedeutung für unsere Praxis<br />
Wir bieten für alle ein Lernfeld an, in dem gezielte Förderung möglich ist. Durch Reflexion<br />
regen wir den Lernprozess an und unterstützen die Lernenden in der Umsetzung und Anwendung<br />
der Schlüsselqualifikationen.<br />
Nur wenn die Kompetenzen in der Praxis in Handlung umgesetzt werden können, ist die<br />
neue erlernte Kompetenz integriertes, effektives, fachliches Handeln. Um dies zu erreichen,<br />
ist das konkrete, praktische Arbeiten im Dienstplan der Station eine wichtige Grundvoraus-<br />
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setzung. Wir streben Lernen im Realraum an, in realen Situationen, die der Lernende auch in<br />
seiner beruflichen Zukunft antreffen wird.<br />
Damit sich der Lernende bewusst und gezielt nach seinen Bedürfnissen entwickeln kann, formuliert<br />
er, mit Begleitung der Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin seine persönlichen Lernziele<br />
in den formulierten Kompetenzbereichen. Die formulierten Lernziele werden gemeinsam ü-<br />
berprüft und weiterentwickelt.<br />
1.5. Lernfelder<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik ist für die psychiatrische Versorgung von Kindern<br />
und Jugendlichen im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> zuständig. Das Alter der Patientinnen bewegt sich<br />
zwischen vier bis ca. 18 Jahren. Auf drei Stationen mit Kindern und auf sechs Stationen mit<br />
Jugendlichen wird ein differenziertes, milieutherapeutisches Angebot, in stationärem Rahmen<br />
gemacht. Zusätzlich werden zwei Stationen für Kinder und eine Station für Jugendliche<br />
in einer Tagesklinik geführt.<br />
Die Arbeit in einem interdisziplinären Team kann erfahren und erlernt werden. Die Betreuungsteams<br />
setzen sich in der Regel aus Sozialpädagoginnen, Heilpädagoginnen und Psychiatriefachleuten<br />
zusammen. Das Gesamtteam wird durch Ärztinnen, Psychologinnen, Lehrerinnen<br />
und anderen Berufsgruppen ergänzt.<br />
Innerhalb des Praktikums wird der sozialpädagogische und pflegerische Alltag auf der Station<br />
erlebt. Dabei kann die Begegnung mit Patientinnen eingeübt werden, welche unter einer<br />
psychiatrischen Erkrankung leiden, resp. zur Abklärung auf den Stationen leben. Der konstruktive<br />
Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, sowie deren Angehörigen ist ein zentraler<br />
Bestandteil des Lernprozesses.<br />
Im Praxisfeld gehört der Umgang mit schwierigen Situationen zu den Lernherausforderungen<br />
dazu. Das Gestalten des Lebens im „Realraum“ hat einen hohen Stellenwert im Behandlungsprozess.<br />
Die interdisziplinäre Arbeit steht im Zentrum bei der Therapie mit den Patientinnen.<br />
Der Einbezug in die therapeutischen Prozesse ist gewährleistet. Innerhalb des Praktikums<br />
besteht die Möglichkeit, Institutionen im näheren Umfeld der KJP kennenzulernen.<br />
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2. Zuständigkeiten / Rechte und Pflichten<br />
2.1. Stellenbeschreibung der Lernenden 2<br />
• Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens auf der Station<br />
• Mitarbeit bei den Verrichtungen und der Organisation der Haushaltsarbeiten, Begleitung<br />
der Patientinnen in diesem Bereich<br />
• Mitarbeit bei der Motivierung, Begleitung und Förderung der Patientinnen in ihrem<br />
Therapieprozess<br />
• Durchführen von Verhaltensbeobachtungen und Verfassen von Berichten<br />
• Mitarbeit bei der Planung und Umsetzung von Freizeitgestaltung mit den Patientinnen<br />
• Teilnahme an Lagern mit der Station<br />
• Mitarbeit bei stationsübergreifenden Aufträgen und Anlässen (wie Wochenendpikett,<br />
Ferienpikett, sowie Sommerfest, Spielnachmittagen oder anderem)<br />
• Teilnahme an Sitzungen wie Patientenbesprechungen, Teamsitzungen, Supervisionen<br />
• Teilnahme an der internen Weiterbildung und der Praktikumsweiterbildung<br />
• Mitarbeit bei der Bezugspersonenarbeit und Übernahme von definierten Aufträgen in<br />
der Bezugspersonenarbeit (u.a. verfassen von Berichten, Begleitung einer Patientin)<br />
• Definierte administrative Abläufe wie Protokollführung, Patientendokumentation, Kassaführung<br />
2.2. Rechte und Pflichten der Lernenden<br />
Die Lernenden der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik ersetzen keine Festangestellten<br />
der Pflege und Pädagogik. Es ist uns jedoch bewusst, dass ohne die Lernenden ein<br />
deutlich erhöhter Einsatz des Kernteams nötig wäre, um diese Lücken schliessen zu können.<br />
Andererseits sind wir der Überzeugung, dass ein Arbeitsklima, in dem auch Verantwortung<br />
übernommen werden kann, für das Lernen hilfreich ist. Es ist unser Ziel, in diesem Spannungsfeld<br />
einen Mittelweg zwischen Fördern und Fordern zu finden. Diese Balance muss primär<br />
in der Zusammenarbeit zwischen Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin und der Lernenden<br />
gesucht werden. Im Verlauf des Praktikums soll die Lernende zunehmend mehr Verantwortung<br />
übernehmen können, immer in Bezug auf ihre persönlichen Kompetenzen.<br />
Folgende Aufgaben und Arbeiten sollte eine Lernende nicht übernehmen:<br />
• Behandlungsrelevante Gespräche mit Eltern und Behörden ohne speziellen Auftrag<br />
• Treffen von Abmachungen mit Eltern und Behörden ohne speziellen Auftrag<br />
• Nachtwachen<br />
• Pikettnächte im ersten Monat des Praktikums<br />
• Patiententransporte ohne spezielle Einführung und einer individuellen Eignungsklärung<br />
Als Mitarbeiterin der Klinik untersteht die Lernende der ärztlichen Schweigepflicht. Sie muss<br />
den Datenschutz gewährleisten.<br />
Die Lernende hat das Recht, in den erwähnten Lernfeldern zu üben. Das wöchentliche <strong>Praxisausbildung</strong>sgespräch<br />
von einer Stunde ist verbindlicher Bestandteil der Ausbildung. Nebst<br />
diesem Ausbildungsgespräches bietet die Institution als weitere strukturierte Lerngefässe:<br />
wöchentliche Patientenbesprechungen, wöchentliche Gemeinsame Sitzungen (Fallbesprechungen<br />
mit supervisorischem Charakter, Montagsweiterbildung, Donnerstagsweiterbildung,<br />
ca. 14-tägliche Ausbildungsweiterbildung, ca. einmal monatlich eine Fallsupervision). Beim<br />
2 Gemeint sind immer Studierende und Schülerinnen aller Ausbildungsstätten, aber auch Vorpraktikantinnen<br />
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Besuch aller Veranstaltungen gehen wir von einer strukturierten und begleiteten Lernzeit von<br />
ca. 8 Std. pro Woche aus.<br />
Bei Schwierigkeiten im Lernprozess kann sich die Lernende oder die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin<br />
Unterstützung bei der Erziehungsleitung holen.<br />
Im Rahmen der Arbeit im Neuhaus bekommen die Lernenden angemessen Zeit zur Verfügung,<br />
damit sie den Anforderungen ihrer Ausbildungsinstitutionen nachkommen können<br />
(Lernsupervision, Theorie-Praxis Seminare, und ähnliches). Bei einer 100% Anstellung ist<br />
dies nicht mehr als 20% der Arbeitszeit.<br />
2.3. Anforderungsprofil<br />
Folgende minimalen Voraussetzungen muss eine Lernende erfüllen:<br />
• Mindestalter im Kinderbereich in der Regel 21 Jahre<br />
• Mindestalter im Jugendbereich in der Regel 23 Jahre<br />
• Bereitschaft zu kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in Zusammenhang<br />
mit der pädagogisch-pflegerischen Tätigkeit<br />
• Bereitschaft zu Übernahme von Verantwortung in Teilbereichen<br />
• Interesse an einem Einstieg in einen Beruf im Gesundheits- oder Sozialbereich<br />
• Keine aktuellen psychischen Probleme<br />
• Keine aktuellen Suchtprobleme<br />
2.4. Auswahlverfahren<br />
• Schriftliche Bewerbung mit Begleitbrief, Lebenslauf und evtl. Arbeitszeugnissen an die<br />
Erziehungsleitung<br />
• Vorauswahl durch Erziehungsleitung und Weiterleitung an die Stationsleitung<br />
• Nach positiver Einschätzung erfolgt ein Vorstellungsgespräch mit der Stationsleitung<br />
• Nach positivem Gespräch Abmachen einer Schnupperzeit mit Essen auf der Station<br />
• Anstellungsvorschlag durch Stationsleitung nach Rücksprache mit dem Team<br />
• Anstellung durch Erziehungsleitung<br />
Im Bewerbungsverfahren wird die zukünftige Lernende auf die Schwierigkeiten in der Arbeit<br />
mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht. Von den Lernenden<br />
wird die Bereitschaft erwartet, sich mit Krisensituationen auseinanderzusetzen. Wenn möglich<br />
bringen sie Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit.<br />
Das Auswahlverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />
Stationen. Auf den Aussenstationen kommen in der Regel Lernende zum Zuge, die sich bereits<br />
in Ausbildung befinden und Erfahrungen im selbständigen Arbeiten mitbringen.<br />
Letztlich entscheidet die Beurteilung der Stationsleitung und der Erziehungsleitung über die<br />
Aufnahme.<br />
Der Praktikumslohn richtet sich nach kantonalen Richtlinien.<br />
2.5. Lernende aus Pflegeberufen<br />
Die Lernenden der HF Pflege und der Psychiatrischen Krankenpflegeschule Münsingen werden<br />
über die Ausbildungsverantwortliche der <strong>UPD</strong> auf die Stationen zugeteilt.<br />
Für Lernende aus dem Pflegebereich gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:<br />
1. Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung von Lernenden in Pflegeberufen<br />
2. <strong>UPD</strong>-Handbuch, "Praktische Ausbildung“<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 7 von 13
3. Ausbildungsstruktur und Ausbildungsziele, Curriculum 2000 der Berufsschule für Pflege,<br />
Schwerpunkt Psychiatrie<br />
4. <strong>UPD</strong>-Leitbild: Pflegedienst<br />
2.6. Praktikumsbegleitung durch Praxisausbildnerin / Berufsbildnerin<br />
Die Lernende wird von einer Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin 3 durchs gesamte Ausbildungspraktikum<br />
begleitet. Die Praxisausbildnerin der Auszubildenden der Sozial- und Heilpädagogik<br />
ist in der Regel gelernte Sozialpädagogin/Heilpädagogin. Die Berufsbildnerin ist in<br />
der Regel gelernte Psychiatriefachfrau oder Pflegefachfrau. Die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin<br />
hat mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung und in der Regel einen<br />
speziellen <strong>Praxisausbildung</strong>skurs besucht.<br />
Die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin ist verantwortlich für:<br />
• Einführung auf der Station (Vorstellung, Erklärung der Abläufe und Regeln, Schlüsselübergabe).<br />
Einführung der Lernende gemäss Checkliste.<br />
• Einführung im Betrieb (Kennenlernen von Küche, Lingerie, Hauswart, Schule, Sekretariat,<br />
andere Gruppen, Gesamtorganisation)<br />
• Erstellen der Ausbildungszielsetzungen mit der Lernenden. Es sollen verbindliche,<br />
auf die Aktualität bezogene Lernziele für die Dauer des Praktikums und die damit verbundenen<br />
Aufgaben und Projekte festgelegt werden (Praktikumsplanung). Die Praktikumsplanung<br />
beinhaltet eine stufenweise Einführung in die vielfältigen Arbeiten einer<br />
Sozialpädagogin / Pflegefachperson und berücksichtigt, dass die Lernende keine volle<br />
Verantwortung trägt und die Möglichkeiten zum Experimentieren während dem<br />
Praktikum haben muss.<br />
• Durchführung der wöchentlichen <strong>Praxisausbildung</strong>sgespräche von ca. einer Stunde<br />
mit Reflexion der Arbeit im Team, der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und<br />
der Arbeit an den persönlichen Lernzielen. In den Gesprächen sollen auch Rückmeldungen<br />
über Stärken und Schwächen der Lernende erfolgen können.<br />
• Koordination des Lernprozesses unter Einbezug aller Mitarbeitenden der Station. Die<br />
Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin ist verantwortlich dafür, dass strukturierte Lernprozesse<br />
auch mit anderen Mitarbeiterinnen der Station erfolgen.<br />
• Während dem Praktikum zunehmende Übergabe von Verantwortung, wie zum Beispiel<br />
die Mitarbeit im Bezugspersonensystem, Führen der Pflegedokumentation, Ü-<br />
ben des Rapportabgebens, Schreiben von GS-Berichten, Organisieren und Durchführen<br />
von Einzel- und Gruppenaktivitäten.<br />
• Teilnahme der Lernenden an den internen Weiterbildungen und an den internen<br />
Praktikumsweiterbildungen.<br />
• Zusammenarbeit mit der Ausbildungsinstitution gemäss deren Vorgaben.<br />
• Begleitung in der Ausstiegsphase und Überprüfen der Lernziele. Führen eines Abschlussgespräches.<br />
• Schreiben der Qualifikation und der Praktikumsbestätigung in Absprache mit der Stationsleitung<br />
Bei Schwierigkeiten im Lernprozess holt sich die Praxisausbildnerin/Berufsbildnerin Unterstützung<br />
bei der Erziehungsleitung.<br />
Die Praxisausbildnerin nimmt verpflichtend an den <strong>Praxisausbildung</strong>s-Intervisionen des Neuhauses<br />
teil (vier Mal pro Jahr).<br />
Die Berufsbildnerinnen nehmen an den obligatorischen Veranstaltungen der Ausbildungsverantwortlichen<br />
<strong>UPD</strong> teil.<br />
3 Praxisausbildnerin bezeichnet die Begleitungsperson bei Berufen der Sozialen Arbeit; Berufsbildnerin<br />
bezeichnet die Begleitperson im Rahmen der Pflegeausbildung.<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 8 von 13
3. Sozialpädagoginnen in berufsbegleitender Ausbildung<br />
3.1 Ausbildungsplätze im Neuhaus<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus bietet in ihren Stationsteams nach<br />
Möglichkeit berufsbegleitende, sozialpädagogische Ausbildungsplätze an.<br />
Die Klinik bietet eine Einführung in ihr Leitbild, das <strong>Konzept</strong> und das methodische<br />
Handeln. Die therapeutischen Ansätze werden vorgestellt.<br />
Die Sozialpädagoginnen in Ausbildung haben Stellenbeschriebe, die sich an dem einer<br />
ausgebildeten, festangestellten Sozialpädagogin orientieren. Sie bekommen ein Pflichtenheft<br />
als Miterzieherin.<br />
Die Sozialpädagoginnen in Ausbildung übernehmen Schrittweise und mit der Ausbildung<br />
abgestimmte, zunehmende Verantwortung.<br />
Die Begleitung während der Ausbildung wird durch eine fachlich kompetente Person<br />
(Praxisausbildner) sichergestellt, die einen entsprechenden Praxisbegleitungskurs absolviert<br />
hat.<br />
Die Klinik bietet die Möglichkeit von Freiräumen, um über die Integration von Praxis-<br />
Theorie zu reflektieren.<br />
Das Neuhaus stellt Freiraum zur Verfügung, damit die notwendigen Schultermine besucht<br />
werden können. Als Entlastung werden der Sozialpädagogin in Ausbildung pro<br />
Jahr 15 Weiterbildungstage analog dem Beschäftigungsgrad als Arbeitszeit verrechnet.<br />
Das Ausbildungsjahr beginnt im August und endet im Juli.<br />
Es wird ein Abschlusszeugnis verfasst.<br />
3.2. Lernfelder für Sozialpädagoginnen in Ausbildung<br />
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus bietet die unter Punkt 1.5 beschriebenen<br />
Lernfelder an. Zusätzlich eröffnen sich folgende Lernfelder:<br />
• Während der dreijährigen, resp. vierjährigen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Mitentwicklung<br />
des Stationsalltages und das Miterleben des Entwicklungsprozesses der Klinik.<br />
• Die Mitarbeit als verantwortliche Sozialpädagogin in einem multiprofessionellen Team<br />
(Psychiatriepflege, Sozialpädagogik und Heilpädagogik) lässt das längerfristige prozesshafte<br />
Lernen durch Erfahrungen und Verknüpfung dieser Erfahrungen mit der Theorie zu.<br />
• Durch die Begegnung mit unseren Patientinnen und deren familiären Umfeld, bietet die<br />
KJP Neuhaus einen umfassenden Einblick in die Lebenswelt von psychisch erkrankten<br />
Kindern und Jugendlichen. Über die Bezugspersonenarbeit bei einzelnen Patientinnen ist<br />
das Verständnis für die Auswirkungen dieser Lebenswelten auf die Gesundheit/Krankheit<br />
der Patientinnen spür- und erfahrbar.<br />
• Auseinandersetzung mit zentralen Fragen der pädagogischen Arbeit innerhalb einer Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrischen Klinik wie z.B. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen,<br />
Abgrenzung zu Therapie, Haltungsfragen, usw.<br />
• Auseinandersetzung mit sozial- und gesundheitspolitischen Fragen: Bedeutung der Sozialpädagogik,<br />
Fragen der Finanzierung, gesellschaftlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen,<br />
Marginalisierung, u.a.m.<br />
• Teilnahme an den klinikinternen Weiterbildungsveranstaltungen<br />
• Möglichkeit der Mitarbeit in spezifischen Projektgruppen wie z.B. Sexualpädagogik, Organisation<br />
von Festen, Freizeitaktivitäten, Lagern, etc.<br />
• Reflexionsmöglichkeiten in Supervision, Team- und Fallbesprechungen, Praxisanleitung.<br />
• Mitarbeiterbegleitung analog einer festangestellten Sozialpädagogin.<br />
• Begleitung durch eine erfahrene Sozialpädagogin oder einer gleichwertig qualifizierte<br />
Fachperson aus der Psychiatriepflege mit langjähriger Erfahrung im Berufsfeld.<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 9 von 13
3.3 Stellenbeschreibung<br />
Die Hauptaufgabe liegt in der Betreuung von bis zu sieben Kindern oder Jugendlichen, die in<br />
einer schweren Krise auf einen geschützten Rahmen und die Unterstützung durch psychiatrische<br />
und pädagogische Fachpersonen angewiesen sind.<br />
• Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens auf der Station<br />
• Mitarbeit bei der Organisation und den Verrichtungen der Haushaltsarbeiten, Begleitung<br />
der Patientinnen in diesem Bereich<br />
• Mitarbeit bei der Motivierung, Begleitung und Förderung der Patientinnen in ihrem<br />
Therapieprozess<br />
• Durchführen von freien und systematischen Verhaltensbeobachtungen, deren Analyse,<br />
sowie das Verfassen von Berichten<br />
• Mitarbeit bei der Planung und Umsetzung von Freizeitgestaltung mit den Patientinnen<br />
• Teilnahme an Ferien-/Freizeitangeboten mit der Station<br />
• Mitarbeit bei stationsübergreifenden Aufträgen und Anlässen (wie Wochenendpikett,<br />
Nachtpikett, Ferienpikett, sowie Sommerfest, Spielnachmittagen oder anderem)<br />
• Teilnahme an Sitzungen wie Patientenbesprechungen, Übergaberapporten, Fallbesprechungen,<br />
Teamsitzungen, Supervisionen<br />
• Teilnahme an der internen Weiterbildung und der Praktikumsweiterbildung<br />
• Nach der Einführung Übernahme von Bezugspersonenarbeit gemäss <strong>Konzept</strong><br />
• Definierte administrative Abläufe wie Protokollführung, Patientendokumentation, Kassaführung<br />
3.4. Anforderungsprofil<br />
Um eine Anstellung als Sozialpädagogin in Ausbildung erhalten zu können, muss die Kandidatin<br />
die Aufnahmebedingungen der entsprechenden Ausbildungsstelle erfüllt haben.<br />
Für uns wichtige Anforderungen sind:<br />
• Mindestalter 23 Jahre<br />
• Mind. sechs Monate praktische Arbeit im sozialen Bereich<br />
• Die Bereitschaft zur konstruktiven und aktiven Auseinandersetzung mit komplexen<br />
Themen. Dabei helfen Offenheit, Toleranz und die Bereitschaft zur Selbstreflexion.<br />
• Das Interesse, in schwierige, kritische Momente hineinzugehen und sich dabei mit eigenen<br />
Stärken und Schwächen konfrontieren zu lassen. Dafür ist eine gesunde Portion<br />
Selbstvertrauen notwendig.<br />
• Die Fähigkeit zum differenzierten Beobachten von Personen und Situationen, sowie<br />
das verbale Ausdrücken des Wahrgenommenen.<br />
• Belastbarkeit, Flexibilität und Humor sind uns wichtige Eigenschaften.<br />
3.5. Anstellung und Entlöhnung<br />
Das Anstellungsverfahren wurde unter Punkt 2.4 beschrieben.<br />
Das Auswahlverfahren berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen<br />
Stationen. Auf den Aussenstationen werden bevorzugt drei- bis vierjährige Ausbildungsplätze<br />
angeboten, da dort verstärkt eigenverantwortliches Handeln vorausgesetzt ist.<br />
Letztlich entscheidet die Beurteilung der Stationsleitung und der Erziehungsleitung über die<br />
Aufnahme.<br />
Die Entlöhnung richtet sich nach kantonalen Richtlinien. Die Einstufung der Mitarbeiterin in<br />
Ausbildung erfolgt als Miterzieherin (Gehaltsstufe 11/12).<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 10 von 13
Als Entlastung werden der Sozialpädagogin in Ausbildung pro Jahr 10 Weiterbildungstage,<br />
analog der Anstellungsprozente, als Arbeitszeit verrechnet.<br />
3.6. Berufspraktische Ausbildung und Begleitung im Neuhaus<br />
Die Mitarbeiterin in Ausbildung wird von einer Praxisausbildnerin durch die gesamte Ausbildung<br />
begleitet. Die Praxisausbildnerin ist gelernte Sozialpädagogin/Heilpädagogin. Sie hat<br />
mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung und in der Regel einen speziellen <strong>Praxisausbildung</strong>skurs<br />
besucht. In Ausnahmefällen kann die Praxisausbildnerin eine Psychiatriepflegefachperson<br />
sein, sofern sie über langjährige Erfahrung im sozialpädagogischen Berufsfeld<br />
verfügt. Die Praxisausbildnerin nimmt an den von den Ausbildungsstellen angebotenen Informationsveranstaltungen<br />
teil und hält sich in Bezug auf die Ausbildung auf dem Laufenden.<br />
Die Praxisausbildnerin ist verantwortlich für:<br />
• Einführung auf der Station gemäss Checkliste (Vorstellung, Erklärung der Abläufe<br />
und Regeln, Schlüsselübergabe).<br />
• Einführung in Betrieb (Kennenlernen von Küche, Lingerie, Hauswart, Schule, Sekretariat,<br />
anderen Stationen, Gesamtorganisation).<br />
• Durchführung von mind. 14-täglichen, regelmässigen Gesprächen von ca. einer<br />
Stunde mit Reflexion der praktischen Arbeit. In den Gesprächen sollen Verknüpfungen<br />
mit dem theoretischen Hintergrund vorgenommen werden.<br />
• Schrittweise Übergabe von Verantwortung unter Berücksichtigung der persönlichen<br />
und der beruflichen Fähigkeiten<br />
• Teilnahme der Mitarbeiterin in Ausbildung an den internen Weiterbildungen und an<br />
den internen Praktikumsweiterbildungen.<br />
• Begleitung in der Ausstiegsphase und führen eines Abschlussgespräches.<br />
• Sicherstellen der Terminkoordination zwischen Arbeit und Ausbildung.<br />
• Schreiben der berufspraktischen Qualifikation.<br />
Bei Schwierigkeiten im Lernprozess holt sich die Praxisausbildnerin Unterstützung bei der<br />
Erziehungsleitung.<br />
Die Erziehungsleitung steht der Mitarbeiterin in Ausbildung für ihre Anliegen zu Verfügung.<br />
Insbesondere sind das Fragen in Zusammenhang mit stationsübergreifenden Betreuungskonzepten,<br />
berufspolitische Fragen, sowie die Auseinandersetzung mit Leitungsthemen.<br />
Die Erziehungsleitung ist für die Einhaltung dieses Ausbildungskonzeptes verantwortlich.<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 11 von 13
4. Kurzpraktika<br />
In unserer Klinik werden immer wieder Kurzpraktika durchgeführt. Insbesondere Psychologiestudentinnen,<br />
aber auch Medizinstudentinnen, absolvieren während ihrer Ausbildung Einsätze<br />
auf den Stationen.<br />
• Die Verteilung der Studentinnen auf die Stationen erfolgt durch die Erziehungsleitung in<br />
Absprache mit der Ärztlichen/Therapeutischen Leitung und der Stationsleitung.<br />
• Auf den Stationen werden die Studentinnen durch eine Ansprechperson betreut. Die Ansprechperson<br />
ist Sozialpädagogin oder Pflegefachperson.<br />
• Während den Kurzpraktika übernehmen die Studentinnen nur Aufgaben, die an sie delegiert<br />
wurden.<br />
• Die Kurzzeitpraktikantinnen übernehmen keine Funktion in der Bezugspersonenarbeit.<br />
• Falls es die Einsatzplanung erlaubt, können die Studentinnen auch an den internen Weiterbildungsangeboten<br />
und der Praktikumsweiterbildung teilnehmen.<br />
Auf Wunsch erhalten die Studentinnen von uns eine schriftliche Bestätigung über die Absolvierung<br />
des Praktikums.<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 12 von 13
Checkliste PA<br />
Integrationsphase<br />
Lerninhalte<br />
Einführung in Institution<br />
Einführung in Gruppe<br />
Besichtigung Gebäude und Areal 1. PA<br />
Einf. in Leitbild/<strong>Konzept</strong>/Reglemente<br />
EL<br />
Einf. gemäss Checkliste<br />
PA<br />
Einblick in Schule/Beschäftigung<br />
PA<br />
Einführung in Organisation, Regeln und<br />
Administration<br />
Kennenlernen der Kinder/Jugendlichen<br />
Kennenlernen der Werte und Haltungen<br />
M<br />
1<br />
V<br />
2<br />
1. PA<br />
PA<br />
PA<br />
K<br />
3<br />
Lernziele<br />
Formulieren der persönlichen, konkreten<br />
Lernzielen<br />
1. PA<br />
Arbeitsphase<br />
Lerninhalte<br />
Arbeit auf Gruppe<br />
Pädagogisch / Psychiatrische<br />
Themen<br />
Gruppenübergreifend<br />
Mitarbeit bei Kochen/<br />
1. PA<br />
Putzen/Alltagsleben<br />
Begleitung Hausaufgaben 1. PA<br />
Verantwortung für definierte Aufgaben 2. PA<br />
Schulvertretung 2. PA<br />
Selbständige Gestaltung der Freizeit 2. PA<br />
Führen von Einzelgesprächen mit Vor- 3. PA<br />
und Nachbereitung<br />
Pikettdienst in der Nacht 3. PA<br />
Planen und Durchführen eines pädagogischen<br />
3. PA<br />
Projektes<br />
Beobachtung eines Klienten/Bericht 2. PA<br />
Arbeit mit Patientendokumentation 2. PA<br />
Kennenlernen der Krankheitsbilder 2. PA<br />
Teilnahme an Gesprächen 2. PA<br />
Protokollführung an Teamsitzungen 2. PA<br />
Teilnahme an Pikettwochen/Ferienlager 1. PA<br />
Teilnahme an Klinikanlässen 1. PA<br />
Teilnahme an Weiterbildungen 1. PA<br />
M<br />
1<br />
V<br />
2<br />
K<br />
3<br />
Abschluss<br />
Lerninhalte<br />
M<br />
1<br />
Abschluss der begonnenen Projekte 6. /<br />
12<br />
Verfassen des Praktikumberichtes<br />
Führen des Abschlussgespräches<br />
Organisation eines Abschlussrituales mit<br />
der Gruppe<br />
V<br />
2<br />
PA<br />
PA<br />
PA<br />
PA<br />
K<br />
3<br />
1M = Monat, in dem, bzw. ab dem der entsprechende Lernschritt realisiert werden kann<br />
2V = Verantwortliche Person<br />
3K = Kontrolle (Lernschritt realisiert)<br />
4PA = Praxisausbilderin/Berufsbildnerin<br />
9.1_<strong>Konzept</strong> <strong>Praxisausbildung</strong>.doc / PL / August 2010 Seite 13 von 13