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Möglichkeiten und Grenzen bei Kindsschutzmassnahmen

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Inhalt• Elterliche Sorge <strong>und</strong> Kindeswohl• Kindesschutz• Zivilrechtlicher Kindesschutz im Besonderen:Möglichkeiten <strong>und</strong> <strong>Grenzen</strong>• Exkurs: Neues Erwachsenenschutzrecht <strong>und</strong> Kindesrecht• Ev. Exkurs: Kinderrechte• Forderungen für die ZukunftUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD)23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler 2


Elterliche Sorge <strong>und</strong> KindeswohlInhalt der elterlichen Sorge ist• Pflege <strong>und</strong> Erziehung allgemein: Richtschnur ist das Kindeswohl• Obhutsrecht• Vornamensgebung• Erziehung als umfassender Auftrag• Pflicht zur Zusammenar<strong>bei</strong>t, insb. mit der Schule• Religiöse Erziehung• Gesetzliche Vertretung• Verwaltung des KindesvermögensUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler7


Kindeswohl• Keine allgemeine Definition im Gesetz• Kindeswohl umfasst- Förderung der optimalen Entwicklung entsprechend der Reifedes Kindes- Erziehung entsprechend den Verhältnissen der Eltern- Förderung <strong>und</strong> Schutz der körperlichen, geistigen <strong>und</strong> sittlichenEntwicklung des Kindes- Angemessene, den Fähigkeiten <strong>und</strong> Neigungen entsprechendeberufliche Ausbildung• Kindeswohl ist immer im Einzelfall zu beurteilen <strong>und</strong> abhängig vomKontext23. Juni 2011 Abschiedssymposium MadeleineUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 8Eggler


Rechte <strong>und</strong> Pflichten des KindesDie elterliche Macht wird beschränkt durch verschiedene Bestimmungen:• Kinder können Persönlichkeitsrechte ausüben ohne Zustimmung, z.B.medizinische Behandlung.• Erwerbseinkommen (Lehrlingslohn, Ferienerwerb etc.) <strong>und</strong> Vermögenstehen unter Nutzung des Kindes.• Kinder müssen zum Unterhalt <strong>bei</strong>tragen, wenn sie Erwerb haben oderüber andere Mittel verfügen.• Kinder haben Anspruch auf Kontakt mit <strong>bei</strong>den Elternteilen.• Das Kind schuldet Gehorsam, Eltern müssen auf Meinung des KindesRücksicht nehmen.• Kinder sind religiös mündig ab 16 Jahren.UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler9


KindesschutzUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler10


KindesschutzÜbersichtQuelle: Christoph Häfeli, Wegleitung für vorm<strong>und</strong>schaftliche OrganeUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler11


Institutionalisierter KindesschutzQuelle: Christoph Häfeli, Wegleitung für vorm<strong>und</strong>schaftliche OrganeUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler12


Zivilrechtlicher Kindesschutz imBesonderenUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler13


Zivilrechtlicher Kindesschutz imBesonderen• Leitidee des zivilrechtlichen Kindesschutzes ist es, dass die Elterndafür sorgen müssen, dass sich das Kind optimal entwickeln kann,sowohl in körperlicher, geistiger, psychischer <strong>und</strong> sozialer Hinsicht.• Wird dieser Auftrag durch die Eltern nicht oder unvollständigwahrgenommen, ist das Kindeswohl gefährdet <strong>und</strong> dieVorm<strong>und</strong>schaftsbehörde muss Massnahmen zum Schutz des Kindestreffen.• Kindesschutz dient der Abwendung einer Gefährdung desKindeswohls, d.h. es muss eine nach den Umständen ernstlicheMöglichkeit einer Beeinträchtigung des Wohls des Kindesvorausgehen.UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler14


Zivilrechtlicher KindesschutzDie Massnahmen im Einzelnen• Geeignete Massnahmen Art. 307 ZGB• Beistandschaft Art. 308 – 309 ZGB• Aufhebung der elterlichen Obhut Art. 310 ZGB• Entziehung der elterlichen Sorge Art. 311 – 312 ZGB• Änderung der Verhältnisse Art. 313 ZGB• Verfahren Art. 314 – 314a ZGB• Zuständigkeit Art. 315 – 315a ZGB• Pflegekinderaufsicht Art. 316 ZGBUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler15


Zivilrechtlicher KindesschutzGeeignete Massnahmen Art. 307 ZGB„1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet <strong>und</strong> sorgen die Eltern nicht vonsich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft dieVorm<strong>und</strong>schaftsbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutzdes Kindes.2 Die Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörde ist dazu auch gegenüber Kindernverpflichtet, die <strong>bei</strong> Pflegeeltern untergebracht sind oder sonstausserhalb der häuslichen Gemeinschaft der Eltern leben.3 Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kindermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oderAusbildung erteilen <strong>und</strong> eine geeignete Person oder Stellebestimmen, der Einblick <strong>und</strong> Auskunft zu geben ist.“UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler16


Zivilrechtlicher KindesschutzBeistandschaft Art. 308 ZGB„1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt dieVorm<strong>und</strong>schaftsbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern inihrer Sorge um das Kinder mit Rat <strong>und</strong> Tat unterstützt.2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen,namentlich die Vertretung des Kindes <strong>bei</strong> der Wahrung seinesUnterhaltsanspruches <strong>und</strong> anderer Rechte <strong>und</strong> die Überwachung despersönlichen Verkehrs.3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.“UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler17


Zivilrechtlicher KindesschutzAufhebung der elterlichen Obhut Art. 310 ZGB„1 Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden,so hat die Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörde es den Eltern, oder, wenn es sich<strong>bei</strong> Dritten befindet, diesen wegzunehmen <strong>und</strong> in angemessenerWeise unterzubringen.2 Die gleiche Anordnung trifft die Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörde aufBegehren der Eltern oder des Kindes, wenn das Verhältnis so schwergestört ist, dass das Verbleiben des Kindes im gemeinsamenHaushalt unzumutbar geworden ist <strong>und</strong> nach den Umständen nichtanders geholfen werden kann.3 Hat ein Kind längere Zeit <strong>bei</strong> Pflegeeltern gelebt, so kann dieVorm<strong>und</strong>schaftsbehörde den Eltern seine Rücknahme untersagen,wenn diese die Entwicklung des Kindes ernstlich zu gefährden droht.“UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler18


Zivilrechtlicher KindesschutzEntziehung der elterlichen Sorge Art. 311 ZGB„1 Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben odererscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht dievorm<strong>und</strong>schaftliche Aufsichtsbehörde die elterliche Sorge:1. Wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen,Ortsabwesenheit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, dieelterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben;2. wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmertoder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben.2 Wird <strong>bei</strong>den Eltern die Gewalt entzogen, so erhalten die Kindereinen Vorm<strong>und</strong>.3 Die Entziehung ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteilangeordnet wird, gegenüber allen, auch später geborenen Kindernwirksam.“UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler19


Möglichkeiten <strong>und</strong> <strong>Grenzen</strong> <strong>bei</strong>Kindesschutzmassnahmen• Einzelfallperspektive• Verhältnismässigkeit• Eltern <strong>und</strong> elterliches Umfeld stehen im Zentrum• Kompetenz der involvierten Behörden23. Juni 2011 Abschiedssymposium MadeleineUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 20Eggler


Exkurs: Neues Kindes- <strong>und</strong>ErwachsenenschutzrechtUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler21


Zentrale Neuerungen• Förderung des Selbstbestimmungsrechts (Vorsorgeauftrag,Patientenverfügung)• Stärkung der Solidarität in der Familie (Vertretungsrecht)• Besserer Schutz von urteilsunfähigen Personen in Einrichtungen (u.a.schriftlicher Betreuungsvertrag, umfassende Information, freieArztwahl)• Massnahmen nach Mass• Elterliche Sorge nach Mass• Verbesserung des Rechtsschutzes <strong>bei</strong> fürsorgerischenUnterbringungen• Professionalisierung (Fachbehörde, interdisziplinärzusammengesetzt)UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler22


Aktuelle Situation im Kanton Bern• Das neue Recht, welches auf den 1.1.2013 in Kraft tritt, sieht eineProfessionalisierung mit Fachbehörden vor.• Der Grosse Rat hat am 27.1.2010 für die kantonale Umsetzung einModell mit kantonaler Zuständigkeit beschlossen. Die Umsetzungerfolgt dann regional.• Der Regierungsrat hat am 1.6.2011 beschlossen, ausfinanzpolitischen Gründen dem GR die Beibehaltung der kommunalenKompetenz zu beantragen.UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler23


Konsequenzen• Fehlende Professionalität aufgr<strong>und</strong> geringer Praxis• Ungenügendes Fachwissen• Fehlende Unabhängigkeit der (Fach-)Behörde• Rechtliche Bedenken betreffend die Einhaltung von Gr<strong>und</strong>rechten- Rechtsgleichheit- Verhältnismässigkeit- insb. <strong>bei</strong> fürsorgerischen Unterbringungen <strong>und</strong> Sterilisationen• Ungenügende Qualitätssicherung• Negative Folgen für die Psychiatrieinstitutionen- Viel mehr Partner/innen- grosse Unterschiede in der Professionalität- grösserer Aufwand zur Freihaltung von Betten im Akutbereich- höhere Bettenbelastung infolge fehlender Anschlussmöglichkeiten• Unabsehbare finanzielle FolgenUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler24


Setzen Sie sich ein für das kantonale Modell, welchesmehr Professionalität <strong>und</strong> einen höheren Rechtsschutz fürdie Betroffenen <strong>und</strong> insbesondere auch betroffene Kinderbringt!UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler 25


Exkurs:KinderrechteUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler26


Kinderrechte• UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989• Von der B<strong>und</strong>esversammlung genehmigt am 13.12.1996• In Kraft getreten für die Schweiz am 26.03.1997UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler27


KinderrechteDie zehn wichtigsten Kinderrechte• Das Recht auf Gleichbehandlung <strong>und</strong> Schutz vor Diskriminierung• Das Recht auf einen Namen <strong>und</strong> eine Staatszugehörigkeit• Das Recht auf Ges<strong>und</strong>heit• Das Recht auf Bildung <strong>und</strong> Ausbildung• Das Recht auf Freizeit, Spiel <strong>und</strong> Erholung• Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden <strong>und</strong>sich zu versammeln• Das Recht auf eine Privatsphäre <strong>und</strong> eine Erziehung im Sinne derGleichberechtigung <strong>und</strong> des Friedens• Das Recht auf sofortige Hilfe <strong>bei</strong> Katastrophen <strong>und</strong> Notlagen <strong>und</strong> aufSchutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung, Verfolgung• Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge <strong>und</strong> sicheres Zuhause• Das Recht auf Betreuung <strong>bei</strong> BehinderungUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler28


KinderrechteHandlungsbedarf <strong>und</strong> Forderungen• Klarer politischer Auftrag <strong>und</strong> rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für die Umsetzungder Kinderrechte in der Schweiz• Übergeordnete Gewichtung des Kindeswohls in Politik,Gesetzgebung, Verwaltung <strong>und</strong> Justiz• Nationale Strategie zur Sensibilisierung <strong>und</strong> Bekanntmachung• Nationale Koordinations- <strong>und</strong> Überwachungsmechanismen• Umfassende nationale Datenerfassung• Einheitliche Schutzmassnahmen für besonders verletzliche Kinder wievon Armut Betroffene, Kinder mit Behinderungen, unbegleiteteAsylsuchende <strong>und</strong> Sans-Papiers-Kinder• Getrennter Strafvollzug von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen• Kein Vollzug von freiheitsentziehenden Zwangsmassnahmen fürminderjährige AsylsuchendeUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler29


KinderrechteHandlungsbedarf <strong>und</strong> Forderungen• Sicherstellen des Zugangs zu schulischer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Berufsbildungfür unbegleitete <strong>und</strong> asylsuchende Kinder• Konsequente alters- <strong>und</strong> situationsgerechte Beteiligung vonbetroffenen Kindern in behördlichen <strong>und</strong> gerichtlichen Verfahren(Anhörung, Verfahrensvertreter/innen)• Fristgerechte Umsetzung des nationalen Kinderschutzprogramms• Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen zur Umsetzung des Verbots von KörperstrafenschaffenUNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler30


Forderungen für die Zukunft• Professionalisierung im neuen Erwachsenenschutzrecht <strong>und</strong>Kindesrecht <strong>bei</strong> der kantonalen Umsetzung• Konsequenter Einbezug von betroffenen Kindern in allen Verfahrenmit Anhörungen, Kinderanwältinnen <strong>und</strong> –anwälten etc.• Ausbau von Präventionsmassnahmen zum Schutze von Kindern,insbesondere von besonders verletzlichen Kindern• Aufbau einer umfassenden Früherkennung gemäss erprobtenModellen in anderen Ländern• Ausbau der familienexternen Kinderbetreuung• Weiterführung der Massnahmen im Bereich des Kindesschutzes• Berücksichtigung der Anliegen von Kindern in allen Bereichen desLebens• etc.UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler31


Ich danke Dir herzlich, liebe Madeleine, für DeinEngagement für Kinder!Und an Sie Alle: Es gibt noch viel zu tun!UNIVERSITÄRE PSYCHIATRISCHE DIENSTE BERN (UPD) 23. Juni 2011 Abschiedssymposium Madeleine Eggler32

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