Selbstdarstellung - Wildwasser
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Mädchenberatungsstellen<br />
• Auch Mädchen, deren bisherige Überlebensstrategien nicht mehr greifen und denen<br />
keine neuen Bewältigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wenden sich an<br />
<strong>Wildwasser</strong>.<br />
• Mütter von betroffenen Mädchen, ihre Familienangehörigen oder<br />
Vertrauenspersonen suchen nach Klärung, Unterstützung und Orientierung in einer<br />
Situation, die sie gefühlsmäßig kaum ertragen wollen und können.<br />
• Gespräche mit Fachleuten dienen ebenfalls der Klärung und Orientierung und<br />
ermöglichen Vernetzung und Austausch von fachlich sinnvollen<br />
Unterstützungsangeboten.<br />
Begleitung bei Strafprozessen<br />
Die Mitarbeiterinnen von <strong>Wildwasser</strong> stellen keine Strafanzeige.<br />
Sie sehen aber die Strafanzeige als einen Weg, den Täter/die Täterin für seine/ihre<br />
strafbaren Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Wenn die betroffenen Mädchen<br />
dann im Rahmen eines Strafverfahrens erleben, dass dem Täter die Tat nachgewiesen<br />
und seine Handlungsweise verurteilt wird, kann damit ein wichtiger Beitrag zur<br />
Wiedergewinnung und Stärkung ihres Selbstvertrauens geleistet werden.<br />
Erstatten betroffene Mädchen selbst oder Dritte aus eigener Entscheidung heraus<br />
Anzeige bei der Polizei, bieten wir ihnen unsere Unterstützung an. Strafverfahren können<br />
sich manchmal länger als zwei Jahre hinziehen und sind für nicht ausreichend juristisch<br />
vorgebildete Personen schwer zu durchschauen. Die Erfahrung von Mädchen und<br />
jungen Frauen in Strafverfahren zeigt, dass sie, wenn sie in dieser Situation allein<br />
gelassen werden, völlig überfordert sind. Sie brauchen zu ihrer Orientierung<br />
Informationen darüber, was mit der Eröffnung eines Strafverfahrens auf sie zu kommt<br />
und oft beraterische Hilfe zur Veränderung der eigenen Lebenssituation.<br />
Nicht in jedem angezeigten Fall von sexualisierten Gewalttaten kommt es zu einer<br />
Anklageerhebung. Wird jedoch Anklage erhoben, sind eine gründliche Information<br />
über den Ablauf von Strafverfahren und die Rolle und Verantwortung einer Zeugin in<br />
einem solchen Verfahren sowie deren Begleitung zur Hauptverhandlung die beste<br />
Unterstützung. <strong>Wildwasser</strong> bietet sowohl die entsprechende Beratung als auch die<br />
Begleitung der Mädchen und der unterstützenden Personen bei Gericht an. Damit wird<br />
versucht, die außerordentliche Belastungssituation der Mädchen zu reduzieren, die<br />
Verwertbarkeit ihrer Aussage vor Gericht zu verbessern und eine Retraumatisierung<br />
durch die besondere Stresssituation zu vermeiden.<br />
Meist stehen sich die Aussagen des betroffenen Mädchens und die des Täters/der<br />
Täterin gegenüber. Das Gericht kann in diesem Fall, evtl. schon vor der Eröffnung des<br />
Hauptverfahrens anordnen, die verletzte Zeugin auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu<br />
untersuchen. In diesem Zusammenhang kann die Beraterin des Mädchens als<br />
sachverständige Zeugin bzw. als Zeugin vom Hörensagen vom Gericht geladen<br />
werden.<br />
Die Einleitung des Strafverfahrens bedeutet nicht automatisch wirksamen Schutz für die<br />
Mädchen. So kommt es beispielsweise auch zu Bedrohungen durch den Täter/die<br />
Täterin, die zu einer Rücknahme der Aussagen der Mädchen führen können. Die<br />
Aussetzung der Untersuchungshaft sowie die Verzögerung des Haftbeginns nach einer<br />
Verurteilung erschweren den ohnedies nach wie vor unzureichenden Opferschutz. In<br />
solchen Situationen versuchen die Beraterinnen verstärkt mit dem Jugendamt, der<br />
Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklagevertretung zusammenzuarbeiten.<br />
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