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Sonderabfallbilanz 2001 Rheinland-Pfalz

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2.2 Rechtsgrundlage<br />

8<br />

<strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

Die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung<br />

im Sinne des § 41 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 KrW-/AbfG unterliegt gemäß den Bestimmungen<br />

der §§ 43 und 46 KrW-/AbfG i.V.m. der NachwV der Nachweispflicht (nationales<br />

Nachweisverfahren). Besteht eine Nachweispflicht, so müssen die Entsorgungspflichtigen für<br />

die Entsorgung von Abfällen Entsorgungsnachweise (Vorabkontrolle) und Begleitscheine<br />

(Verbleibskontrolle) führen und der zuständigen Behörde vorlegen. Das Begleitscheinverfahren<br />

gibt den Überwachungsbehörden Auskunft über Art, Menge und Herkunft der Abfälle, die<br />

durchgeführte Entsorgung und Hinweise zum Transport.<br />

Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen<br />

erfolgt die Verbleibskontrolle in analoger Weise unter Verwendung eines EU-weit einheitlichen<br />

Versand-/Begleitformulares („Eurobegleitschein“).<br />

In bestimmten Ausnahmefällen (firmeninterne Entsorgung, Freiwillige Rücknahme etc.) kann der<br />

Nachweis über durchgeführte Entsorgungen aufgrund genereller oder behördlicher Freistellung<br />

von Nachweispflichten auch in anderer Form, z.B. als Listennachweis, geführt werden.<br />

Weitere Informationen über Entsorgungsvorgänge ergeben sich aus den Daten über die Abrechnung<br />

von Entsorgungskosten, die der SAM aufgrund der in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> bestehenden Andienungspflicht<br />

zur Verfügung stehen. In Folge der Andienungspflicht ist vor der Entsorgung von<br />

Sonderabfällen im engeren Sinne (vgl. Begriffsbestimmungen) eine Zuweisung der SAM erforderlich.<br />

Nach durchgeführter Entsorgung hat der Betreiber der Entsorgungsanlage der SAM zur<br />

Gebührenberechnung eine Kopie der Entsorgungsrechnung und des betreffenden Begleitscheins<br />

zu übersenden. Diese Informationen stehen begleitscheinbezogen in einer separaten Datei zur<br />

Verfügung. Durch einen Abgleich dieser Fakturadaten mit den Begleitscheindaten lassen sich<br />

diejenigen Begleitscheine ermitteln, die zwar über die SAM abgerechnet wurden, aber „hoheitlich“<br />

(d.h. in den Ausfertigungen rosa oder blau) nicht vorliegen.<br />

2.3 Datenquellen<br />

Die <strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> basiert auf insgesamt über 110.000 Begleitscheinen (BS) und sonstigen<br />

Einzelangaben zu durchgeführten Entsorgungen. Im Einzelnen wurden folgende Datenquellen<br />

herangezogen:<br />

Datenquelle Anzahl Jahresmenge<br />

1. nationale Begleitscheine (Gesamtbestand) 92.089 889.300 t<br />

2. fakturierte Begleitscheine, die hoheitlich nicht vorliegen 290 3.600 t<br />

3. Meldungen über firmenintern entsorgte Sonderabfälle 97 206.900 t<br />

4. sonstige Meldungen über Entsorgungen von Sonderabfällen 254 50.300 t<br />

5. Eurobegleitscheine 18.127 381.000 t<br />

Gesamtbestand (unbereinigte Daten) 110.857 1.531.000 t<br />

Tabelle 1: Datenquellen der <strong>Sonderabfallbilanz</strong> <strong>2001</strong> (Erfassungsstand Mai 2002)

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