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Demminer Schülerinnen und Schüler waren unterwegs - Gegen das ...

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<strong>Demminer</strong> <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> <strong>waren</strong><br />

<strong>unterwegs</strong> - <strong>Gegen</strong> <strong>das</strong> Vergessen<br />

„<strong>Gegen</strong> <strong>das</strong> Vergessen – für eine friedliche Zukunft“,<br />

so der Titel der Ausstellung von <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> der <strong>Demminer</strong> Pestalozzi-Schule,<br />

die zurzeit in den Räumen der Kreisverwaltung Demmin<br />

in der Adolf-Pompe-Straße zu sehen ist. Es ist<br />

eine Zusammenstellung von Bild- <strong>und</strong> Textmaterial<br />

aus einer Exkursion, die 15 <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong><br />

der <strong>Demminer</strong> Schule <strong>und</strong> 15 <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Schüler</strong> der Partnerschule aus Szczecin im Novem-<br />

Auszeichnung bester Sportler <strong>und</strong> beste Mannschaften,<br />

Würdigung langjähriger Verdienste bei der Entwicklung<br />

des Sports im Landkreis Demmin,<br />

Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit im Sport<br />

Am 28. Januar 2011 fand im Rathaus von Loitz zum 16. Mal die<br />

Sportlerehrung des Kreissportb<strong>und</strong>es Demmin e. V. statt. Die jährliche<br />

Sportlerehrung ist im Landkreis eine feste Tradition <strong>und</strong> hat im Kalender<br />

zum Jahresanfang bereits einen festen Platz.<br />

Susanna Wache, Dezernentin der Kreisverwaltung, überbrachte im<br />

Namen des Landrates Siegfried Konieczny, die Grüße <strong>und</strong> Glückwünsche<br />

des Landkreises Demmin.<br />

Sie sagte Dank „für die Arbeit <strong>und</strong> die vielen geleisteten freiwilligen<br />

St<strong>und</strong>en, damit der Sport im Landkreis Demmin weiterhin einen wichtigen<br />

Platz einnehmen kann. Die ehrenamtliche Tätigkeit vieler Sportler<br />

<strong>und</strong> Sportfre<strong>und</strong>e ist unverzichtbar, damit <strong>das</strong> Vereinsleben funktionieren<br />

kann, die Sportler immer wieder motiviert <strong>und</strong> neue Sportfre<strong>und</strong>e<br />

gewonnen werden.“<br />

Gleichzeitig sagte sie die enge Zusammenarbeit <strong>und</strong> die finanzielle<br />

>>>><br />

v.l.n.r. Siegfried Konieczny, Landrat des Landkreises Demmin, Ernst Wellmer, Bürgermeister der Hansestadt Demmin, Marcus<br />

Noland aus Lindenberg, Otto Kühl aus Teusin, Paul Kirchenstein aus Roidin, Dominik Schröder aus Verchen, Lisa Becker Becker<br />

aus Pentz (alle aus 7. Klasse) als Teilnehmer des Projektes <strong>und</strong> Jutta Voß, Leiterin des Projektes <strong>und</strong> Lehrerin an der <strong>Demminer</strong><br />

Pestalozzischule.<br />

ber vergangenen Jahres nach Hamburg unternahmen. Im<br />

Rahmen des Geschichtsunterrichts unter Leitung der Lehrerin<br />

Jutta Voß <strong>und</strong> mit Unterstützung des Landes MV hatten<br />

sich die Jugendlichen auf die Erk<strong>und</strong>ung internationaler<br />

Kriegsgräberstätten gemacht. Zuvor befassten sich die<br />

Kreissportb<strong>und</strong> hat die besten Sportler geehrt<br />

Bärbel Meier, seit 30 Jahren Leiterin<br />

der Tanzgruppe Loitz, erhielt die<br />

Ehrennadel des Sports als Anerkennung<br />

für ihre hervorragenden <strong>und</strong><br />

langjährigen verdienste. Edgar<br />

Kliewe, Kreistagspräsident des Landkreises<br />

Demmin übergab die Auszeichnung.<br />

Foto: Heike Böttcher<br />

<strong>Demminer</strong> <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> mit dem Volksb<strong>und</strong> Deutscher<br />

Kriegsgräberfürsorge e.V. <strong>und</strong> der Thematik der Pflege von Kriegsgräberstätten.<br />

Dabei erfuhren sie unter anderem, <strong>das</strong>s es auch heute<br />

immer noch Bergungen gibt <strong>und</strong> die Kriegsgräberpflege ein wesentlicher<br />

Schwerpunkt der Arbeit ist.<br />

>>>><br />

Aus dem Inhalt<br />

Landkreis hat wieder einen Kreisschülerrat 2<br />

Dreieinigkeit Elternhaus-Schule-Gesellschaft<br />

unerlässlich 3<br />

Jetzt Fördermittel für<br />

Lokalen Aktionsplan beantragen 3<br />

Auslobung Preise Politische <strong>und</strong> Kulturelle Bildung 4<br />

Satzung WBV „Untere Tollense/Mittlere Peene“ 6<br />

Blutspendetermine 9<br />

Schnuppertag am Fachgymnasium<br />

der Beruflichen Schule 10<br />

Frühjahrsprogramm Kreisvolkshochschule 11


Seite 2, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

Im Rahmen der Exkursion nach Hamburg hatten die polnischen <strong>und</strong> deutschen<br />

Jugendlichen den Friedhof in Ohlsdorf besucht, haben sich mit dem Einfluss des<br />

Nationalsozialismus auf Hamburger Sportvereine befasst <strong>und</strong> in Hamburg Bergedorf die<br />

KZ-Gedenkstätte Neuengamme angesehen. „Für die <strong>Schüler</strong> war es eine andere Art des<br />

Geschichtsunterrichts. Sie haben sich ganz emotional mit den Geschehnissen befasst. Die<br />

Gedenkstätten haben betroffen gemacht <strong>und</strong> so haben wir versucht, über die Gefühle zu<br />

verstehen <strong>und</strong> zu lernen“, stellt Jutta Voß die Erlebnisse für die Jugendlichen dar. „Die<br />

Jugendlichen haben an authentischen Gedenkstätten über die Vergangenheit nachgedacht.<br />

Diese Orte sind glaubwürdig <strong>und</strong> erzeugen Betroffenheit. Sie helfen bei der Erziehung zur<br />

Offenheit <strong>und</strong> Toleranz. Sie sind ein greifbare Zugang zur Geschichte“, sagte Jutta Voß.<br />

Landrat Siegfried Konieczny, wendete sich bei der Eröffnung an die Jugendlichen <strong>und</strong><br />

dankte ihnen für ihre engagierte Themenumsetzung im Rahmen des Projektes.<br />

Gerade für junge Leute ist es besonders wichtig, sich mit dem unfassbaren Geschehen in<br />

der Zeit der NS-Diktatur auseinander zu setzen. Angesichts der Gefahren, die sich aus einer<br />

Belebung des Geistes ergeben, der für 50 Millionen Tote verantwortlich ist, ist <strong>das</strong> Engagement<br />

der <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> besonders hoch zu bewerten, so der Landrat.<br />

Demmins Bürgermeister Ernst Wellmer, ebenfalls Gast der Ausstellungseröffnung, pflichtete<br />

ihm bei <strong>und</strong> verwies auf aktuelle Absichten in der rechtsextremen Szene, in der Kreis<strong>und</strong><br />

Hansestadt die tragische Ereignisse der letzten Kriegstage für ihre Zwecke zu missbrauchen.<br />

Beide Kommunalpolitiker bestärkten die <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong>n der Projektgruppe,<br />

weiter aktiv Geschichte zu erforschen <strong>und</strong> sie anderen zugänglich zu machen.<br />

Die Ausstellung wird noch bis zum 28. Februar 2011 in den Räumen der Kreisverwaltung<br />

zu sehen sein. Besucht werden kann die Ausstellung zu den Öffnungszeiten im Haus D,<br />

im Flurbereich des Obergeschosses.<br />

Text <strong>und</strong> Foto: Egger<br />

Unterstützung des Landkreises Demmin mit dem Kreissportb<strong>und</strong> auch im Jahre 2011 zu.<br />

Eine Verwaltungsvereinbarung sieht dies bis zum Jahre 2014 vor. Der Kreistag hat diese<br />

freiwillige Aufgabe beschlossen. Danach stehen 86.000 Euro für die Entwicklung des<br />

Sports, der Sportvereine <strong>und</strong> der Fachverbände sowie ein Zuschuss von 8.000 Euro für<br />

die materiell-technische Arbeit des Kreissportb<strong>und</strong>es zur Verfügung. Diese Verwaltungsvereinbarung<br />

behält auch über die geplante Kreisstrukturreform hinaus ihre Gültigkeit. Für<br />

die Ämter Jarmen/Tutow <strong>und</strong> Peenetal/Loitz, die in den Landkreis Südvorpommern wechseln<br />

wollen, muss eine Regelung getroffen werden.<br />

Einen besonderen Dank richtete Frau Wache an die zahlreichen Firmen <strong>und</strong> Unternehmen,<br />

Städte <strong>und</strong> Ämter, die als Sponsoren oder durch die Bereitstellung der Sportstätten<br />

die Sportler <strong>und</strong> Vereine unterstützen.<br />

Als Beste Sportlerin wurde Maxi Parr mit dem Ehrenpreis des Landrates ausgezeichnet.<br />

Sie erkämpfte bei ihrem ersten großen Wettkampf bei den Karate-Junioren-Weltmeisterschaften<br />

in Brasilien die Bronzemedaille im Kumite. Sie gehört zum Karate Dojo Demmin.<br />

Als Bester Sportler wurde Marcus Becker vom TC Hansestadt Demmin geehrt. Er<br />

gehört zu den größten Tennistalenten Mecklenburg-Vorpommerns. Er ist Landesmeister in<br />

der AK U11.<br />

Bester Sportler ist ebenfalls Frank Bülow vom MC Demmin. Er krönte seine gute<br />

Motorsportsaison 2010 in der Seniorenklasse mit dem Vize-Landesmeistertitel.<br />

Beste Mannschaften sind der TC Hansestadt Demmin – Tennis Herren 60 <strong>und</strong> der<br />

<strong>Demminer</strong> Turn- <strong>und</strong> Kegelverein – Kegel Herren. Die Tennis Herren haben in einem dramatischen<br />

Kampf <strong>und</strong> aus eigener Kraft den Landesmeistertitel errungen.<br />

Die Ehrenurk<strong>und</strong>e des Kreissportb<strong>und</strong>es für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im<br />

Sport für den Landkreis erhielt Anita Ossenschmidt vom HV Altentreptow.<br />

Henryk Rubinowski erhielt ebenfalls die Ehrenurk<strong>und</strong>e als aktiver Spieler im Ü60 Bereich<br />

des TC Hansestadt Demmin. Henning Ballhorn erhielt eine Auszeichnung für seine<br />

16jährige Tätigkeit als Kassenwart beim SV Fortuna Tützpatz. Manfred Rückert vom FSV<br />

90 Altentreptow wurde geehrt, weil er mit 79 Jahren <strong>das</strong> Training <strong>und</strong> die Wochenendpunktspiele<br />

seiner E-Jugendmannschaft absichert. Er ist Übungsleiter in seinem Verein.<br />

Eberhardt Zingelmann, TUS Neukalen, erhielt mit seinen 76 Jahren für seine Vereinszugehörigkeit<br />

von 53 Jahren eine Ehrung.<br />

Bernd Borchers vom SV Blau Weiss Tutow wurde ausgezeichnet als Mitglied des Sportvereins<br />

<strong>und</strong> sein Engagement in der Sektion Fußball.<br />

Die Ehrennadel in Anerkennung hervorragender <strong>und</strong> langjähriger Verdienste bei der<br />

Entwicklung des Sports im Landkreis Demmin wurde an Barbara Meier verliehen. Sie ist<br />

Leiterin der Tanzgruppe Loitz. Sie gründete 1981 die Tanzgruppe <strong>und</strong> begeht in diesem<br />

Jahr mit der Tanzgruppe <strong>das</strong> 30jährige Jubiläum. Durch die Organisation von Tanzfestivals<br />

hat sie einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt<br />

Loitz <strong>und</strong> im Landkreis Demmin.<br />

Ein Ehrengeschenk des Kreissportb<strong>und</strong>es für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im<br />

Sport erhielt Roger Nast vom MSC Jarmen.<br />

Einig <strong>waren</strong> sich Anwesenden, <strong>das</strong>s Sport zum Lebensstil gehört, eine Möglichkeit zur<br />

Erhaltung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für <strong>das</strong> Leben in der Gemeinschaft wichtig ist. Sport vermittelt<br />

auch Werte wie Fairness, Teamgeist, Ehrgeiz <strong>und</strong> Kameradschaftlichkeit.<br />

Dr. Wolfgang Heidel, Vorsitzender des Kreissportb<strong>und</strong>es Demmin informierte, <strong>das</strong>s bereits<br />

erste Kontakte zu den Kreissportb<strong>und</strong>en in den Nachbarkreisen aufgenommen wurden.<br />

„Es ist jetzt wichtig, nichts dem Selbstlauf zu überlassen. Auch nach der Kreisstrukturreform<br />

muss der Sport in geordneten Bahnen funktionieren“, sagte Wolfgang<br />

Heidel.<br />

Text: Großmann<br />

Grüne Woche erfolgreich bewertet<br />

Mit insgesamt fünf Ausstellern war der Landkreis zur Grünen Woche 2011 vertreten.<br />

Steffenshof aus Klein Helle <strong>und</strong> <strong>das</strong> Schloss Bredenfelde <strong>waren</strong> zum ersten Mal dabei<br />

<strong>und</strong> führten in ihrem gemeinsamen Messestand mit Fahrgastschiffer Ingo Müller aus<br />

Demmin sehr viele <strong>und</strong> intensive Gespräche mit Gästen zur Region. Dabei stellten Herr<br />

Steffens aus Klein Helle <strong>und</strong> Frau Grühn als Vertreterin des Schlosses Bredenfelde die<br />

touristischen Möglichkeiten <strong>und</strong> Vorzüge des Landkreises Demmin vor. Prospektmaterial<br />

wurde reichlich verteilt, <strong>und</strong> einige Voranfragen für Buchungen bearbeitet.<br />

Dass die Grüne Woche auch ein traditioneller Treffpunkt für Vertreter aus Wirtschaft,<br />

Politik <strong>und</strong> Verwaltung der Region <strong>und</strong> des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist, zeigte<br />

sich insbesondere bei R<strong>und</strong>gängen an den Ständen. Dabei besuchten sich unter anderem<br />

Landräte gegenseitig <strong>und</strong> stellten den Ministern gern ihre Aussteller vor.<br />

oben: Vertreter aus Wirtschaft, Politik <strong>und</strong><br />

Verwaltung des Landkreises Demmin zu Gast<br />

am Stand des Landkreises auf der Grünen<br />

Woche 2011.<br />

rechts: v.l.n.r. Jürgen Seidel, Wirtschaftsminister<br />

des Landes MV, Bettina Paetsch, Landrätin<br />

des Landkreises Müritz, Heiko Kärger,<br />

Landrat des Landkreises Mecklenburg-<br />

Strelitz <strong>und</strong> Siegfried Konieczny, Landrat des<br />

Landkreises Demmin<br />

Landkreis Demmin hat wieder einen<br />

Kreisschülerrat<br />

Der Landkreis Demmin hat wieder einen Kreisschülerrat. Diesem gehören sieben Jugendliche<br />

der Gymnasien <strong>und</strong> Kooperativen Gesamtschulen aus dem Landkreis an. Erfahrungen<br />

in Interessenvertretungen haben die Mitglieder schon lange, denn sie alle sind seit<br />

einigen Jahren als <strong>Schüler</strong>sprecher in ihren Klassen <strong>und</strong>/oder im <strong>Schüler</strong>rat ihrer Schule<br />

aktiv. Nun wurden sie seit diesem Schuljahr gewählt, um die Interessen der <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> über ihre Schule hinaus im Landkreis Demmin zu vertreten. Mit dabei sind<br />

Rene Weich <strong>und</strong> Natalija Panic von der Kooperativen Gesamtschule Stavenhagen, Daniel<br />

Wegner <strong>und</strong> Christian Schmieding von der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow, Conrad<br />

Witt <strong>und</strong> Linda Streich vom Goethe-Gymnasium Demmin <strong>und</strong> Ronja Schäfer vom Fritz-<br />

Greve-Gymnasium Malchin. Rene <strong>und</strong> Daniel sind dazu auch Vertreter des Landkreises<br />

Demmin im Landesschülerrat Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Vor einigen Tagen haben die Jugendlichen den Landrat des Landkreises Demmin, Siegfried<br />

Konieczny, besucht <strong>und</strong> ihm schon im Vorfeld einen Fragenkatalog zugeschickt. So<br />

kam es zu einem sehr intensiven <strong>und</strong> effektiven Gespräch. Landrat Siegfried Konieczny<br />

gratulierte den jungen Leuten zu ihrer Entscheidung, im demokratisch gewählten Gremium<br />

mitzuwirken <strong>und</strong> im Miteinander von <strong>Schüler</strong>n, Lehrern <strong>und</strong> Schulträgern Bildung <strong>und</strong><br />

Erziehung im Landkreis Demmin zu gestalten. „Es ist wichtig, <strong>das</strong> junge Menschen aktiv<br />

mitwirken, ansprechen, was gut läuft <strong>und</strong> was nicht <strong>und</strong> Vorschläge machen, was wie besser<br />

oder anders gemacht werden kann“, sagte der Landrat, bot seine Unterstützung an <strong>und</strong><br />

empfahl dem Kreisschülerrat, an den Sitzungen des Bildungsausschusses teilzunehmen.<br />

„Diese Sitzungen des Gremiums des Kreistages des Landkreises Demmin finden oftmals<br />

an verschiedenen Schulen innerhalb des Landkreises Demmin statt, <strong>und</strong> <strong>das</strong> ist eine gute<br />

Möglichkeit, die Schulen kennen zu lernen, aber auch die Problematiken <strong>und</strong> Diskussionen<br />

mitzuerleben, die die Mitglieder des Kreistages <strong>und</strong> die sachk<strong>und</strong>igen Bürger miteinander<br />

führen“, erläuterte der Landrat Siegfried Konieczny. Als Gäste seien auch oftmals Lehrerinnen<br />

<strong>und</strong> Lehrer sowie Vertreter des Kreiselternrates dabei, so der Landrat, <strong>und</strong> schätzt<br />

dies als gute Gesprächsr<strong>und</strong>e für Anliegen <strong>und</strong> Hinweise der <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit den anderen Gremien von Lehrern, Eltern <strong>und</strong> politischen Vertretern.<br />

Auf Wunsch der Mitglieder des Kreisschülerrates stellte der Landrat den Landkreis Demmin<br />

vor, ebenso mögliche politische Entwicklungen <strong>und</strong> Veränderungen, die auch für den<br />

Kreisschülerrat wichtig bei Überlegungen <strong>und</strong> Zielen sein können. Hervorgehoben hat der<br />

Landrat die bestehende Wirtschaftskraft im Landkreis <strong>und</strong> die Möglichkeiten junger Men-


Kreisanzeiger des Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Nr. 03/2011, Seite 3<br />

schen, hier eine Ausbildung <strong>und</strong> beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu finden. Besonderes<br />

Interesse beim Kreisschülerrat fanden Fragen zur anstehenden Landkreisneuordnung.<br />

Landrat Siegfried Konieczny informierte dabei offen über die Arbeit der<br />

Kooperationsstäbe <strong>und</strong> die Zusammenarbeit der betroffenen Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien<br />

Städte. Besonderes Interesse bei den Jugendlichen hatten natürlich Themen der<br />

Schuleinzugsbereiche <strong>und</strong> der <strong>Schüler</strong>beförderung. Auch hier lud Landrat Siegfried<br />

Konieczny ein, sich einzubringen. Zunächst sind die jetzt bestehenden Satzungen gültig bis<br />

neue, den möglichen Großkreis betreffende, beschlossen werden. „Insbesondere bei neuen<br />

Beschlüssen <strong>und</strong> Entscheidungen, sind der ein oder andere Impuls für Politiker <strong>und</strong> Vertreter<br />

aus Politik, Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung wichtig. Schulen sind strukturbestimmende Elemente<br />

in unserem Landkreis. Bisher ist es uns gelungen, diese auch maßgeblich zu erhalten“,<br />

erläutert Landrat Konieczny <strong>und</strong> versicherte den Jugendlichen, sich auch weiterhin<br />

für den Erhalt der Schulstandorte einzusetzen.<br />

Auf die Frage, welche Entwicklungsmöglichkeiten nach einer möglichen Kreisstrukturreform<br />

für die vorhandenen Kreisverbände, so auch den Kreisschülerrat, bestehen,<br />

erläuterte der Landrat, <strong>das</strong>s zurzeit in kreislichen Vereinen <strong>und</strong> Verbänden die Varianten der<br />

Großkreisebene <strong>und</strong> der Regionalverbände diskutiert werden. „Beides ist problematisch,<br />

weil es auf jeden Fall zu einem Demokratieverlust kommen kann. Es ist eine außerordentliche<br />

Hürde, sich auf Großkreisebene zu organisieren“, schätzt der Landrat ein <strong>und</strong> empfahl<br />

den Jugendlichen des <strong>Demminer</strong> Kreisschülerrates aber auf jeden Fall, bis dahin die<br />

Schulen im Landkreis zu besuchen, wichtige Ansprechpartner wie Schulleiter, Bürgermeister<br />

<strong>und</strong> Fraktionsmitglieder kennen zu lernen <strong>und</strong> den Kontakt zu anderen <strong>Schüler</strong>räten zu<br />

suchen. Letzteres hatten die <strong>Demminer</strong> Jugendlichen bereits versucht <strong>und</strong> festgestellt, <strong>das</strong>s<br />

es zwar in den Nachbarlandkreisen Mecklenburg-Strelitz <strong>und</strong> Müritz derzeit keine kreisweit<br />

organisierten <strong>Schüler</strong>äte gibt, dennoch aber Informationen, insbesondere zu den Themen<br />

Schuleinzugsbereiche <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong>beförderung unabwendbar sind.<br />

v.l.n.r. sitzend: Natalija Panic <strong>und</strong> Rene Weich von der Kooperativen Gesamtschule<br />

Stavenhagen, Daniel Wegner von der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow,<br />

v.l.n.r. stehend: Ronja Schäfer vom Fritz-Greve-Gymnasium Malchin, Siegfried Konieczny,<br />

Landrat des Landkreises Demmin, Conrad Witt <strong>und</strong> Linda Streich vom Goethe-Gymnasium<br />

Demmin <strong>und</strong> Christian Schmieding von der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow<br />

Text <strong>und</strong> Foto: Egger<br />

Landrat Siegfried Konieczny:<br />

Dreieinigkeit Elternhaus-Schule-Gesellschaft<br />

unerlässlich<br />

Im Durchschnitt lernen am<br />

Malchiner Gymnasium 300<br />

<strong>Schüler</strong>. Die Anmeldezahlen<br />

für <strong>das</strong> kommende Schuljahr<br />

haben die Zahl 44 überschritten.<br />

Damit ist der Bestand der<br />

Schule nicht gefährdet. Besucht<br />

haben gerade potentielle<br />

neue <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Schüler</strong> die Malchiner Einrichtung.<br />

In der Regel kommen<br />

„die Neuen“ aus Malchin <strong>und</strong><br />

Umgebung, auch aus<br />

Stavenhagen <strong>und</strong> Umgebung.<br />

In Malchin kann <strong>das</strong> Abitur an<br />

einem Gymnasium abgelegt<br />

werden.<br />

Die räumlichen Bedingungen<br />

dafür sind optimal. An Ausstattungen <strong>und</strong> Mobiliar kann immer etwas erneuert <strong>und</strong><br />

modernisiert werden. „Aber wir sind sehr zufrieden. Mittlerweile hat jeder Lehrer seinen<br />

eigenen Klassenraum. Das heißt, die <strong>Schüler</strong> gehen zu den Lehrer. Dadurch haben die<br />

<strong>Schüler</strong> Bewegung <strong>und</strong> in den Klassenräumen wird kein Mobiliar zerstört. Die Lehrer<br />

fühlen sich sehr verantwortlich <strong>und</strong> richten sich ein“, erzählt Schulleiter Wolfgang Scherer<br />

vom Fritz-Greve-Gymnasium dem Landrat Siegfried Konieczny bei dessen Besuch an der<br />

Malchiner Schule. Stolz zeigte Wolfgang Scherer beide Häuser der Malchiner Einrichtung,<br />

lobte auch den Hausmeister, der alles instand hält. Die <strong>Schüler</strong>, die ihrem Schulleiter <strong>und</strong><br />

dem Landrat während des R<strong>und</strong>gangs begegneten, grüßten fre<strong>und</strong>lich.<br />

Im Gespräch mit Lehrern der Schule wurden immer wieder deutlich, <strong>das</strong>s „eine Dreieinigkeit<br />

zwischen Elternhaus-Schule <strong>und</strong> Gesellschaft“, wie der Landrat des Landkreises<br />

Demmin, Siegfried Konieczny es bezeichnete, unerlässlich ist, damit sich die jungen Menschen<br />

zu Persönlichkeiten mit einer guten Bildung entwickeln können. Die Bedingungen<br />

dafür ändern sich ständig. Für den Schulleiter Wolfgang Scherer sind zum Beispiel weder<br />

die Abordnungen von Lehrern <strong>und</strong> Lehrerinnen an andere Schulen dienlich noch ein unbedingtes<br />

Festhalten an längerem gemeinsamen Lernen. „Mehr Selbständigkeit <strong>und</strong> Entscheidungen<br />

im eigenen Hause“, schätzt Wolfgang Scherer als wichtig ein.<br />

Der Landrat lobte im Gespräch mit den Lehrern die „gute Atmosphäre“ <strong>und</strong> sieht insbesondere<br />

die fast 300 TEUR finanzieller Mittel aus dem Konjunkturpaket II als „gut angelegt“.<br />

Mit diesen Mitteln wurden am Malchiner Gymnasium die gesamte Fassaden am<br />

Haus 1 saniert, Sonnenschutzvorrichtungen eingebaut <strong>und</strong> Fensterverglasung erneuert. Nicht<br />

alle Arbeiten konnten termingerecht fertiggestellt werden. Darum geht es im nächsten Frühjahr<br />

weiter, draußen wie drinnen, <strong>das</strong> Treppenhaus zum Beispiel <strong>und</strong> der Vordereingang.<br />

Text <strong>und</strong> Foto: Egger<br />

Das Umweltamt informiert:<br />

Abfallgebühren 2011<br />

Die Abfallgebührenbescheide für <strong>das</strong> Jahr 2011 sind in den letzten Tagen versandt worden.<br />

In diesem Jahr sind nochmals geringere Abfallgebühren als bislang berechnet worden.<br />

Dem Gebührenbescheid lag für die Mülltonne wie jedes Jahr auch ein entsprechender<br />

Gebührenaufkleber bei. Kleben Sie diesen bitte unverzüglich auf. Ab 14. Februar 2011<br />

werden die Mülltonnen nur noch entleert, wenn sie mit einem gültigen Aufkleber gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Bitte beachten Sie den Abfuhrplan 2011. Die Entsorgungstermine können in Internet<br />

unter www.lk-demmin.de/Service/Abfuhrplan nachgelesen oder im Umweltamt unter<br />

der Telefonnummer 03998 434332 erfragt werden.<br />

Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche in Bulgarien<br />

Jeder kann helfen, die Seuche in Deutschland zu<br />

vermeiden <strong>und</strong> unsere Tiere zu schützen!<br />

(Landestierärztekammer, Dummerstorf) Die Landstierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

appelliert an alle Rückreisenden aus Bulgarien keine Lebensmittel <strong>und</strong> keine<br />

unbehandelten Jagdtrophäen nach Deutschland zu bringen sowie anschließend auch keine<br />

landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu besuchen, denn in Bulgarien in der Region<br />

Burgas ist die Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche ausgebrochen. Das Maul- <strong>und</strong> Klauenseuchevirus<br />

kann über Kleidung, Fahrzeuge oder über Lebensmittel wie Milch, Milchprodukte,<br />

frisches Fleisch oder Rohwürste (z.B. Salami) eingeschleppt werden. Das Virus ist zwar<br />

für Menschen ungefährlich, für alle landwirtschaftlichen Klauentiere (Rind, Schwein, Schaf,<br />

Ziege) <strong>und</strong> Wildtiere (z. B. in Gehegen) aber hochgradig ansteckend <strong>und</strong> verursacht bei<br />

Tieren starke Schmerzen <strong>und</strong> häufig Todesfälle. In England mussten wegen dieser Tierkrankheit<br />

im Jahre 2001 sechs Millionen Tiere getötet werden.<br />

„Alle großen <strong>und</strong> kleinen landwirtschaftlichen Betriebe <strong>und</strong> Hobbyhalter müssen ihre<br />

Tierbestände vor einer Infektion mit diesem Virus bestmöglich schützen. Alle Tierhalter<br />

sollten verstärkt darauf achten, <strong>das</strong>s nur zugangsberechtigte Personen in ihre Tierbestände<br />

gehen dürfen, wie es allgemein in großen Tierbeständen üblich ist. So sind die Tiere<br />

bestmöglich vor Infektionen geschützt“ betont Dr. Pietschke, Präsident der Landestierärztekammer.<br />

Tierärzte <strong>und</strong> Veterinärämter sind in Sachen Tierseuchen wichtige Berater <strong>und</strong><br />

können aktuellste Informationen zum Seuchengeschehen geben.<br />

Lokaler Aktionsplan im Landkreis Demmin<br />

„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“<br />

Der lokale Aktionsplan im Landkreis Demmin erhielt<br />

auch in der zweiten Förderperiode eine Zusage<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums für Familie, Senioren, Frauen<br />

<strong>und</strong> Jugend (BMFSFJ), diesen weiterführen zu<br />

können.<br />

Das BMFSFJ hat mit den B<strong>und</strong>esprogrammen „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt,<br />

Toleranz <strong>und</strong> Demokratie“ <strong>und</strong> „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke<br />

gegen Rechtsextremismus“ in den Jahren 2007 – 2010 ziviles Engagement, demokratisches<br />

Verhalten, den Einsatz für Vielfalt <strong>und</strong> Toleranz sowie die Bildung von Beratungsnetzwerken<br />

erfolgreich unterstützt <strong>und</strong> gefördert. Diese Netzwerke gilt es in der zweiten<br />

Förderperiode weiter zu stärken <strong>und</strong> gleichzeitig besser zu nutzen.<br />

Dies geschieht in der zweiten Förderperiode ab 2011 unter einem gemeinsamen Dach im<br />

B<strong>und</strong>esprogramm<br />

„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“.<br />

Dem Landkreis Demmin stehen zur Umsetzung <strong>und</strong> Sicherung der Nachhaltigkeit des<br />

Lokalen Aktionsplanes (LAP) für <strong>das</strong> Förderjahr 2011 insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung.<br />

Gesucht werden in diesem Jahr Projektideen, die zivilgesellschaftliches Engagement für<br />

Demokratie vor Ort wirkungsvoll <strong>und</strong> nachhaltig unterstützt. Maßgeblich für die Entwicklung<br />

von Projektideen sind die für <strong>das</strong> Förderjahr 2011 definierten Handlungs- <strong>und</strong><br />

Querschnittsziele des LAP.


Seite 4, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

Frist zur Antragstellung: Montag, 21.02.2011<br />

Projektbeginn wird demnach der 01.03.2011 sein. Die maximale Laufzeit der Projekte<br />

ist bis zum 31.12.2011 festgelegt.<br />

Projektanträge können bei der Lokalen Koordinierungsstelle des LAP oder beim Ordnungsamt<br />

des Landkreises Demmin in schriftlicher Form oder per E-Mail eingereicht werden.<br />

Kontakte: Lokale Koordinierungsstelle /Frau D. Sosna<br />

CJD Waren (Müritz)<br />

Schlachthofstraße 04<br />

17166 Teterow<br />

cjd.dsosna@gmx.de<br />

Landkreis Demmin / Ordnungsamt<br />

Frau H. Knaack<br />

Adolf-Pompe Straße 12-15<br />

17109 Demmin<br />

heiderose.knaack@lk-demmin.de<br />

Projektantragsformulare sowie Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungspläne sind direkt bei der Lokalen<br />

Koordinierungsstelle erhältlich <strong>und</strong> stehen auch unter<br />

www.landkreis-demmin.de -- Link „Prävention: „Lokaler Aktionsplan“<br />

zur Verfügung.<br />

Förderleitfaden, Merkblatt zu Gender Mainstreaming, Handlungs- <strong>und</strong> Querschnittsziele<br />

sowie Leit- <strong>und</strong> Mittlerziele des LAP für <strong>das</strong> Förderjahr 2011 können ebenfalls bei den<br />

oben genannten Stellen eingesehen <strong>und</strong> abgerufen werden.<br />

Lokaler Aktionsplan im Landkreis Demmin – Gefördert im Rahmen des<br />

B<strong>und</strong>esprogramms<br />

„ TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“<br />

AWO-Kindergarten „Pfiffikus“ Loitz<br />

„Fit in Sachen Brandschutz“<br />

Der 25. Januar 2011 war für die Kinder<br />

im AWO-Kindergarten „Pfiffikus“ in Loitz<br />

ein besonderer Tag.<br />

Vor ihre Einrichtung fuhr ein Feuerwehrauto.<br />

Ralf Müller vom Kreisfeuerwehrverband<br />

ist seit dem 1. April<br />

2011 zuständig für die Brandschutzerziehung<br />

in Kindergärten <strong>und</strong> Schulen des<br />

Landkreises Demmin. Er klärt die Kinder<br />

in Sachen Brandschutz auf <strong>und</strong> macht sie<br />

mit richtigen Verhaltensregeln beim Ausbruch<br />

eines Feuers vertraut.<br />

Spielerisch erläutert Ralf Müller, was<br />

Kinder unbedingt beachten müssen, wenn<br />

es einmal brennt, zum Beispiel, <strong>das</strong>s es<br />

ganz wichtig ist, beim Ausbruch eines<br />

Feuers so schnell wie möglich den Raum<br />

zu verlassen. Und: weil am Boden der<br />

Qualm am geringsten ist, sollen alle möglichst<br />

kriechend den Raum verlassen <strong>und</strong><br />

ihn dann schließen. Bleibt der Raum geschlossen,<br />

bekommt <strong>das</strong> Feuer keinen Sauerstoff<br />

als Nahrung. Auch den Lieblings-<br />

teddy oder die Lieblingspuppe muss man<br />

zurücklassen. Die eigene Rettung ist am<br />

wichtigsten.<br />

Die Kinder im AWO-Kindergarten<br />

„Pfiffikus“ in Loitz wussten einiges über<br />

die Feuerwehr, wie Ralf Müller feststel-<br />

len konnte. Ein kleiner Junge aus der Gruppe erzählte, <strong>das</strong>s er gern Feuerwehrmann werden<br />

möchte. Ralf Müller zeigte den Kleinen unter anderem auch einen Brandmelder <strong>und</strong><br />

demonstrierte <strong>das</strong> Signal, bei dem alle Menschen sofort Räume in Gebäuden verlassen<br />

müssen. Die Kinder durften auch eine Gesichtshaube aufsetzen <strong>und</strong> ausprobieren, die bei<br />

einem Brand eingesetzt werden kann. Stolz haben die Kleinen im AWO-Kindergarten „Pfiffikus“<br />

in Loitz als erster Kindergarten im Landkreis Demmin den Wimpel des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

„Diese Einrichtung ist Fit in Sachen Brandschutz“ entgegen genommen.<br />

Kindereinrichtungen, die ebenfalls etwas über den Brandschutz lernen möchten <strong>und</strong><br />

damit den Wimpel „Fit in Sachen Brandschutz“ erhalten können, informieren sich bei<br />

Jana Berndt vom Kreisfeuerwehrverband Demmin unter Tel. 03998 434-368.<br />

Text <strong>und</strong> Foto: Großmann<br />

Stolz haben die Kleinen im AWO-Kindergarten<br />

„Pfiffikus“ in Loitz als erster Kindergarten im<br />

Landkreis Demmin den Wimpel des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

„Diese Einrichtung ist Fit<br />

in Sachen Brandschutz“ entgegen genommen.<br />

BMK-Preis „Kulturelle Bildung 2011<br />

Der Beauftragte der B<strong>und</strong>esregierung für Kultur <strong>und</strong> Medien (BMK) gibt bekannt, <strong>das</strong>s<br />

auch im Jahre 2011 der Preis für „Kulturelle Bildung“ verliehen werden soll.<br />

Die Auszeichnung honoriert hervorragende Projekte der künstlerisch-kulturellen Vermittlung.<br />

Der Preis unterstricht die herausragende Bedeutung der Vermittlungsarbeit von<br />

Kultureinrichtungen. Er würdigt auch die Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements.<br />

Der Preis ist mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. In der Regel werden drei Preise verliehen.<br />

Gewürdigt werden Projekte aller Kunstgattungen.<br />

Eines oder mehrere der folgenden Merkmale sollten gegeben sein.<br />

Das Projekt ist modellhaft <strong>und</strong> übertragbar<br />

Das Projekt nutzt neue oder experimentelle Methoden, die während der Projektlaufzeit<br />

evaluiert wurden<br />

Das Projekt hat überregionalen Charakter <strong>und</strong> kann seiner Art nach nicht durch ein<br />

Land allein wirksam gewürdigt werden.<br />

Für die Auswahl sind folgende Kriterien entscheidend:<br />

Kreativität<br />

Die künstlerische Qualität<br />

Die Übertragbarkeit auf andere Projekte in anderer Regionen<br />

Die Ausrichtung auf Zielgruppen, die bislang kaum oder gar keinen Zugang zu den<br />

Angeboten öffentlicher Kultureinrichtungen hatten sowie<br />

der nachhaltige Vermittlungserfolg.<br />

Fragen können gerichtet werden an folgende Adresse:<br />

Deutscher Landkreistag, Lennèstraße 11, 10785 Berlin<br />

Stichwort: BKM-_Preis 2011“ oder E-Mail: manfred.willhoeft@landkreistag.de<br />

Einsendeschluss ist der 28. Februar 2011.<br />

Antragsformulare können bei o. g. Adresse angefordert werden.<br />

„Preis Politische Bildung“ 2011<br />

Der „Preis Politische Bildung“ wird alle 2 Jahre vom B<strong>und</strong>esausschuss Politische Bildung<br />

(bap) mit finanzieller <strong>und</strong> ideeller Förderung des B<strong>und</strong>esministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>eszentrale für politische Bildung vergeben.<br />

Thema für 2011: „Politische Bildung <strong>und</strong> politische Partizipation“.<br />

„Projekte <strong>und</strong> Aktivitäten, die dazu beitragen, Menschen zu motivieren, sich in politischen<br />

Zusammenhängen zu engagieren <strong>und</strong> Distanz zur Politik <strong>und</strong> den Politikern zu überwinden,<br />

können als Bewerbung eingereicht werden. Wenn bei der Umsetzung dieses Anliegens<br />

auch die vielfach aufgegriffenen sozialen Netzwerke <strong>und</strong> die Möglichkeiten des Web<br />

2.0 zum Einsatz kommen, wäre dies wünschenswert. Zugelassen sind Projekte <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />

der politischen Jugend- <strong>und</strong> Erwachsenenbildung, die den Schwerpunkt auf die<br />

Erhöhung der politischen Partizipation legen.<br />

Bewerben können sich Einzelpersonen wie auch Organisationen <strong>und</strong> Initiativen, die in<br />

der politischen Jugend- <strong>und</strong> Erwachsenenbildung tätig sind. Dabei kann es sich um Projekte,<br />

die die Beteilung innerhalb des institutionellen demokratischen Rahmens fördern, ebenso<br />

handeln wie um Initiativen <strong>und</strong> selbstorganisierte Gruppen außerhalb formaler Strukturen.<br />

Die Projekte <strong>und</strong> Aktionen müssen bereits in der Praxis erprobt <strong>und</strong> sollten im Zeitraum<br />

vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 durchgeführt worden sein“<br />

Die Preise sind mit 10.000 Euro (1. Preis) <strong>und</strong> 5.000 Euro (2. Preis) dotiert <strong>und</strong> werden<br />

im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung im Mai 2011 vergeben.<br />

Einsendeschluss: 28. Februar 2011<br />

(Bewerbungen mit einer Beschreibung des Projektes auf max. 3 DIN-A4-Seiten sowie<br />

weiteren erläuternden Anlagen (Fotos, Zeitungsausschnitte, Videos per Post <strong>und</strong> per E-<br />

Mail (max. 5 MB) an<br />

Vorsitzender des B<strong>und</strong>esausschusses Politische Bildung (bap)<br />

Lothar Harles, Mühlendamm 3, 10178 Berlin<br />

E_Mail: vorstand@bap-politischebildung.de<br />

Weitere Informationen unter www.bap-politischebildung.de<br />

11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses<br />

des Kreistages des Landkreises Demmin<br />

Die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet in der Kreisverwaltung des Landkreises<br />

Demmin, Hauptgebäude, kleiner Saal, Raum 002,<br />

am Donnerstag, dem 24.02.2011 um 18.00 Uhr<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Bestätigung der Tagesordnung<br />

4. Bestätigung der Niederschrift der 10. Sitzung vom 09.12.2010<br />

5. Sonstiges<br />

6. Information zu den Angeboten <strong>und</strong> Einrichtungen der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe im<br />

Landkreis Demmin durch die Jugendhilfeplanerin Frau Raschke<br />

7. Fortschreibung der Rahmenkonzeption zur Umsetzung der Jugendhilfeplanung im<br />

Landkreis Demmin für <strong>das</strong> Jahr 2011 durch die Arbeitspläne der drei Planungsgruppen<br />

8. Information zum Mittelabruf im Bereich Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe für <strong>das</strong> IV. Quartal<br />

2010<br />

9. Beschlussfassung zum Haushalt 2011 für den Bereich der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

Cord Bollenbach<br />

Vorsitzender


Kreisanzeiger des Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Nr. 03/2011, Seite 5<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- <strong>und</strong><br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des Landkreises Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Die Stadtwerke Loitz GmbH haben Anträge auf Erteilung von Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom<br />

20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung<br />

vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trinkwasserleitung in der Ortslage Vorbein<br />

2. Trinkwasserleitung von Sassen nach Treuen<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen <strong>und</strong> Fluren betroffen:<br />

1. Trinkwasserleitung Gemarkung: Vorbein Flur: 1<br />

2. Trinkwasserleitung Gemarkung: Treuen Flur: 2<br />

Gemarkung: Sassen Flur: 1<br />

Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer der<br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Zeit vom<br />

14. Februar 2011 bis 11. März 2011<br />

bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle<br />

am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen <strong>und</strong> der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 <strong>und</strong> Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der Dienstbarkeit<br />

belasteten Gr<strong>und</strong>stücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, <strong>das</strong>s die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit<br />

begründet werden, <strong>das</strong>s kein Einverständnis mit der Belastung des Gr<strong>und</strong>buches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, <strong>das</strong>s die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s ein Widerspruch sich nur dagegen<br />

richten kann, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise,<br />

als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten<br />

Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Adolf-Pompe-Straße<br />

12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m.<br />

§ 7 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I<br />

1994 S. 3900 ff) die Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- <strong>und</strong><br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des Landkreises Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung<br />

von Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch<br />

Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Schönfeld nach Verchen<br />

2. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Pensin nach Quitzerow<br />

3. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Meesiger- Gravelotte<br />

4. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Beggerow- Glendelin<br />

5. Rohwasserleitung, Steuerkabel u. Brunnen der Wasserfassungen I <strong>und</strong> II Bentzin<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen <strong>und</strong> Fluren betroffen:<br />

1. Trinkwasserleitung Gemarkung: Schönfeld Flur: 1<br />

Gemarkung: Verchen Flur: 4<br />

2. Trinkwasserleitung Gemarkung: Pensin Flur: 4<br />

3. Trinkwasserleitung Gemarkung: Meesiger Flur: 1<br />

4. Trinkwasserleitung Gemarkung: Glendelin Flur: 1<br />

Gemarkung: Beggerow Flur: 1<br />

5. Rohwasserleitung Gemarkung: Bentzin Flur: 2<br />

Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer der<br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Zeit vom<br />

14. Februar 2011 bis 11. März 2011<br />

bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle<br />

am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen <strong>und</strong> der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 <strong>und</strong> Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der Dienstbarkeit<br />

belasteten Gr<strong>und</strong>stücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, <strong>das</strong>s die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit<br />

begründet werden, <strong>das</strong>s kein Einverständnis mit der Belastung des Gr<strong>und</strong>buches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, <strong>das</strong>s die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s ein Widerspruch sich nur dagegen<br />

richten kann, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise,<br />

als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten<br />

Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Adolf-Pompe-Straße<br />

12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m.<br />

§ 7 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I<br />

1994 S. 3900 ff) die Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- <strong>und</strong><br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des Landkreises Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Das Land M-V, vertreten durch <strong>das</strong> Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong><br />

Verbraucherschutz M-V, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, vertreten durch <strong>das</strong> Staatliche<br />

Amt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut- Just- Str.<br />

4, 17036 Neubrandenburg hat Anträge auf Erteilung von Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember<br />

1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung<br />

vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle in Meesiger<br />

2. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle in Utzedel<br />

3. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle in Demmin<br />

4. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle in Upost<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen <strong>und</strong> Fluren betroffen:<br />

1. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle Gemarkung: Meesiger Flur: 2<br />

2. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle Gemarkung: Utzedel Flur: 1<br />

3. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle Gemarkung: Demmin Flur: 5<br />

4. Gr<strong>und</strong>wassergütemessstelle Gemarkung: Upost Flur: 1<br />

Die von den Anlagen der beantragten Gr<strong>und</strong>wassergütemessstellen betroffenen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

der Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden,<br />

können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils<br />

üblichen Geschäftszeiten in der Zeit vom<br />

14. Februar 2011 bis 11. März 2011<br />

bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle<br />

am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen <strong>und</strong> der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 <strong>und</strong> Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der Dienstbarkeit<br />

belasteten Gr<strong>und</strong>stücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, <strong>das</strong>s die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit<br />

begründet werden, <strong>das</strong>s kein Einverständnis mit der Belastung des Gr<strong>und</strong>buches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, <strong>das</strong>s die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s ein Widerspruch sich nur dagegen<br />

richten kann, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise,<br />

als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten<br />

Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Adolf-Pompe-Straße<br />

12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m.<br />

§ 7 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994<br />

S. 3900 ff) die Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat


Seite 6, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

Bekanntmachung<br />

des Landrates des Landkreises Demmin<br />

als Aufsichtsbehörde<br />

Satzung<br />

WBV „Untere Tollense /<br />

Mittlere Peene"<br />

Präambel:<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage Art. 1 des Gesetzes über wasserrechtliche<br />

<strong>und</strong> wasserverbandsrechtliche Regelungen (Wasserrechts- <strong>und</strong><br />

Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz - WWVRG) vom 04.<br />

August 1992 (GVOB1. M-V S. 458), zuletzt geändert durch <strong>das</strong><br />

Gesetz vom 14. März 2005 (GVOBI. M-V S. 91) <strong>und</strong> § 6 des<br />

Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl.<br />

Teil 1 S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur<br />

Änderung des Wasserverbandsgesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl.<br />

Teil 1 S. 1578) sowie der Beschlüsse der Verbandsversammlung<br />

in Altentreptow vom 06.03.07, Beschluss-Nr. 4/2007, <strong>und</strong> der<br />

Verbandsversammlung in Demmin vom 15.03.07, Beschluss-<br />

Nr. 4/2007, hat die Verbandsversammlung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbandes<br />

am 22. November 2007<br />

mit Beschluss-Nr: 04/2008 die folgende Satzung beschlossen:<br />

§1<br />

Name, Sitz, Verbandsgebiet<br />

(1) Der Verband führt den Namen: „Wasser- <strong>und</strong> Bodenverband<br />

Untere Tollense / Mittlere Peene".<br />

(2) Der Verband hat seinen Sitz im Landkreis Demmin mit den<br />

Geschäftsstellen in 17087 Altentreptow, Ganzkower Weg<br />

11 <strong>und</strong> in 17109 Demmin, Quitzerower Weg 13c.<br />

(3) Das Verbandsgebiet umfasst <strong>das</strong> Einzugsgebiet der Tollense<br />

ab Einlauf Malliner Wasser bis Einlauf Augraben, Augraben,<br />

Kleiner Landgraben, Großer Landgraben bis Einlauf Datze<br />

sowie <strong>das</strong> Einzugsgebiet der Peene ab Kummerower See<br />

bis Groß Toitin, Kuckucksgraben, Völschower Bach <strong>und</strong><br />

Schwinge.<br />

§2<br />

Zweck, Rechtsform<br />

(1) Der Verband ist ein auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 1 des Gesetzes<br />

über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden<br />

(GUVG M-V) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S.458),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 Gesetz vom 14. März 2005<br />

(GVOBI. M-V S. 91), gegründeter Wasser- <strong>und</strong> Bodenverband<br />

im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG).<br />

(2) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />

Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Er dient<br />

dem öffentlichen Interesse <strong>und</strong> dem Nutzen seiner Verbandsmitglieder.<br />

§3<br />

Mitglieder, Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglieder des Verbandes (nachfolgend Verbandsmitglieder<br />

genannt) sind:<br />

1. die im Verbandsgebiet bestehenden Gemeinden für die<br />

der Gr<strong>und</strong>steuerpflicht unterliegenden Flächen,<br />

2. die Eigentümer von Gr<strong>und</strong>stücken, die der Gr<strong>und</strong>steuerpflicht<br />

nicht unterliegen (dingliche Verbandsmitglieder).<br />

(2) Die Verbandsmitglieder sind in ein Verzeichnis eingetragen,<br />

welches vom Verband auf dem Laufenden gehalten wird.<br />

(3) Der Verband ist Mitglied im Landesverband der Wasser<strong>und</strong><br />

Bodenverbände Mecklenburg - Vorpommern. Über<br />

weitere Mitgliedschaften entscheidet der Vorstand.<br />

§4<br />

Aufgaben<br />

(1) Der Verband hat folgende Aufgaben:<br />

1. Unterhaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung von Gewässern zweiter<br />

Ordnung <strong>und</strong> zugehörigen Anlagen im Verbandsgebiet,<br />

2. Bau <strong>und</strong> Unterhaltung von Deichen <strong>und</strong> anderen Anlagen<br />

zur Sicherung des Hochwasserabflusses im<br />

Verbandsgebiet, die nicht durch <strong>das</strong> Land ausgebaut <strong>und</strong><br />

unterhalten werden,<br />

3. Bau, Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung von Schöpfwerken, die<br />

der öffentlichen Vorflut dienen,<br />

4. Ausbau <strong>und</strong> naturnaher Rückbau von Gewässern zweiter<br />

Ordnung <strong>und</strong> zugehörigen Anlagen im Verbandsgebiet<br />

im Auftrag der Mitgliedsgemeinden, soweit <strong>das</strong><br />

betroffene Verbandsmitglied die Finanzierung absichert.<br />

(2) Die Übernahme weiterer Aufgaben kann durch die Verbandsversammlung<br />

beschlossen werden.<br />

§5<br />

Unternehmen, Plan<br />

Der Umfang des Unternehmens ergibt sich aus den gesetzlichen<br />

Bestimmungen <strong>und</strong> dem Anlagenverzeichnis. Zur Durchführung<br />

der Verbandsaufgaben hat der Verband die notwendigen<br />

Arbeiten an den Gewässern <strong>und</strong> Anlagen vorzunehmen.<br />

Das Unternehmen ergibt sich aus dem mit der Unteren<br />

Wasserbehörde abgestimmten Anlagenverzeichnis sowie<br />

den es ergänzenden Gewässerunterhaltungsplänen, Ermittlungen,<br />

Plänen <strong>und</strong> Ergebnissen der Gewässerschau.<br />

§6<br />

Gewässerschau<br />

(1) Zur Feststellung des Zustandes der von dem Verband zu<br />

unterhaltenden Gewässer <strong>und</strong> der dazugehörenden Anlagen<br />

führen Schaubeauftragte des Verbandes jährlich eine<br />

Gewässerschau durch. Der Vorstand lädt die Schaubeauftragten<br />

<strong>und</strong> die zuständigen Behörden ein <strong>und</strong> teilt ihnen<br />

Ort <strong>und</strong> Zeit der Schau mit. Die Gewässerschau ist öffentlich.<br />

Sie ist öffentlich bekanntzumachen.<br />

(2) Das Verbandsgebiet ist in Schaubezirke eingeteilt, über deren<br />

Gestaltung die Verbandsversammlung entscheidet. Für<br />

jeden Schaubezirk gibt es einen verantwortlichen Schaubeauftragten.<br />

Bei Verhinderung des Schaubeauftragten übernimmt<br />

die Geschäftsführung die Schauführung.<br />

(3) Die Verbandsversammlung wählt die Schaubeauftragten für<br />

den Zeitraum von 5 Jahren. Die Wahl wird durch die Wahlordnung<br />

geregelt. Die Verbandsversammlung beschließt die<br />

Wahlordnung.<br />

(4) Über den Verlauf <strong>und</strong> <strong>das</strong> Ergebnis der Gewässerschau ist<br />

eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Schaubeauftragten<br />

zu unterzeichnen.<br />

(5) Der Vorstand veranlasst die Beseitigung festgestellter Mängel.<br />

§7<br />

Organe<br />

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung <strong>und</strong> der<br />

Vorstand.<br />

§8<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben der Verbandsversammlung<br />

(1) In der Verbandsversammlung ist jedes Verbandsmitglied mit<br />

einer natürlichen Person ständig vertreten. Diese Person kann<br />

nur ein Verbandsmitglied ständig vertreten. Wird <strong>das</strong> Verbandsmitglied<br />

nicht durch den gesetzlichen Vertreter vertreten,<br />

so hat der Vertreter seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen.<br />

(2) Die Verbandsversammlung hat die in § 47 Wasserverbandsgesetz<br />

sowie in dieser Satzung festgelegten Aufgaben.<br />

(3) Über die Aufgaben nach Absatz 2 hinaus beschließt die<br />

Verbandsversammlung zusätzlich über Ausnahmen nach §<br />

9 Absatz 2 <strong>und</strong> bestimmt Schriftführer <strong>und</strong> Stimmenzähler.<br />

§ 9<br />

Sitzungen der Verbandsversammlung,<br />

Beschlussfassung<br />

(1) Der Vorsteher lädt die Verbandsmitglieder mit mindestens<br />

zweiwöchiger Frist zu den Sitzungen <strong>und</strong> teilt die Tagesordnung<br />

mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner Frist, in der<br />

Ladung ist darauf hinzuweisen. Der Vorsteher unterrichtet<br />

ferner die Vorstandsmitglieder <strong>und</strong> lädt die Aufsichtsbehörde<br />

ein.<br />

(2) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind nicht öffentlich.<br />

(3) Im Jahr ist mindestens eine Sitzung zu halten.<br />

(4) Der Verbandsvorsteher leitet die Verbandsversammlung. Er<br />

hat kein Stimmrecht, es sei denn, er vertritt ein Verbandsmitglied.<br />

(5) Die Stimmenzahl entspricht dem Beitragsverhältnis. Jeweils<br />

1.000 angefangene Beitragseinheiten ergeben eine Stimme.<br />

(6) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />

ein Zehntel aller Verbandsmitglieder vertreten sind<br />

<strong>und</strong> alle rechtzeitig geladen wurden. Ohne Rücksicht auf<br />

die Zahl der Erschienenen ist sie beschlussfähig, wenn bei<br />

der Ladung mitgeteilt wurde, <strong>das</strong>s ohne Rücksicht auf die<br />

Anzahl der Erschienenen beschlossen werden wird. Ohne<br />

Rücksicht auf Form <strong>und</strong> Fristen ist sie beschlussfähig, wenn<br />

alle Verbandsmitglieder zustimmen.<br />

(7) Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden<br />

Stimmen gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

Für Beschlüsse zur Änderung der Satzung, die nicht §<br />

4 dieser Satzung betreffen, genügt die Mehrheit der Gesamtstimmenzahl<br />

aller Verbandsmitglieder. Beschlüsse über<br />

eine Änderung des § 4 dieser Satzung (Aufgaben des Verbandes)<br />

bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden<br />

Stimmen. Auf schriftlichem Wege abgegebene<br />

Zustimmungen zu den Beschlüssen nach Satz 2 vor der<br />

Verbandsversammlung sind ebenfalls gültig.<br />

(8) Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Beschlüsse<br />

sind in <strong>das</strong> Beschlussbuch einzutragen. Die Niederschrift<br />

<strong>und</strong> jede Eintragung in <strong>das</strong> Beschlussbuch ist vom<br />

Vorsteher <strong>und</strong> einem Verbandsmitglied zu unterschreiben.<br />

Die Niederschrift sowie die gefassten Beschlüsse werden<br />

jedem Verbandsmitglied zugeschickt.<br />

§ 10<br />

Vorstand, Wahl, Abberufung<br />

(1) Der Vorstand besteht aus neun ehrenamtlich tätigen Personen.<br />

Die Vorstandsmitglieder können gleichzeitig ein Verbandsmitglied<br />

vertreten. Sofern ein Vorstandsmitglied kein<br />

Verbandsmitglied vertritt, hat es auf der Verbandsversammlung<br />

kein Stimmrecht.<br />

(2) Die Vorstandsmitglieder sind in den Mitgliedsgemeinden<br />

wählbare Bürger. Die Verbandsversammlung wählt die Vorstandsmitglieder<br />

<strong>und</strong> aus deren Reihen den Vorstandsvorsitzenden<br />

sowie dessen Stellvertreter. Der Vorstandsvorsitzende<br />

ist der Verbandsvorsteher. Die Amtszeit des Vorstandes<br />

beträgt fünf Jahre.<br />

(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit<br />

aus, so kann für den Rest der Amtszeit auf der nächsten<br />

Verbandsversammlung Ersatz gewählt werden.<br />

(4) Die Wahl wird durch die Wahlordnung geregelt. Die<br />

Verbandsversammlung beschließt die Wahlordnung.<br />

(5) Die Verbandsversammlung kann ein Vorstandsmitglied in<br />

begründeten Fällen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln<br />

der auf der Verbandsversammlung anwesenden Stimmen<br />

abberufen.<br />

(6) Das Ergebnis der Wahl sowie der Abberufung ist der Aufsichtsbehörde<br />

anzuzeigen.<br />

§ 11<br />

Geschäfte <strong>und</strong> Aufgaben des Vorstandes<br />

(1) Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch<br />

Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist.<br />

(2) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des<br />

Verbandes.<br />

§12<br />

Sitzungen des Vorstandes<br />

(1) Der Verbandsvorsteher lädt die Vorstandsmitglieder mit mindestens<br />

zweiwöchiger Frist zu den Sitzungen <strong>und</strong> teilt die<br />

Tagesordnung mit. in dringenden Fällen bedarf es keiner<br />

Frist, in der Ladung ist darauf hinzuweisen. Wer am Erscheinen<br />

verhindert ist, teilt dies unverzüglich dem Verbandsvorsteher<br />

mit.<br />

(2) Die Aufsichtsbehörde ist einzuladen.<br />

(3) Im Jahr sind mindestens drei Sitzungen zu halten.<br />

§13<br />

Beschließen im Vorstand<br />

(1) Der Vorstand bildet seinen Willen mit der Mehrheit der Stimmen<br />

seiner anwesenden Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied<br />

hat eine Stimme. Bei Stimmengleichtheit gibt<br />

die Stimme des Verbandsvorstehers den Ausschlag.<br />

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />

der Vorstandsmitglieder anwesend ist <strong>und</strong> alle rechtzeitig<br />

geladen wurden.<br />

(3) Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen ist der<br />

Vorstand beschlussfähig, wenn er zum zweiten Mal wegen<br />

desselben <strong>Gegen</strong>standes geladen <strong>und</strong> in dieser Ladung auf<br />

diese besondere Art der Beschlussfähigkeit hingewiesen wurde.<br />

(4) Beschlüsse können im schriftlichen Verfahren gefasst werden.<br />

Ein auf schriftlichem Wege erzielter Beschluss ist gültig,<br />

wenn kein Vorstandsmitglied dem schriftlichen Verfahren<br />

widersprochen hat <strong>und</strong> der Beschluss einstimmig von<br />

allen Vorstandsmitgliedern gefasst wurde.<br />

(5) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die<br />

vom Verbandsvorsteher <strong>und</strong> einem weiteren Vorstandsmitglied<br />

zu unterschreiben sind. Beschlüsse sind in einem<br />

Beschlussbuch zu verzeichnen.<br />

§ 14<br />

Geschäftsführung/Dienstkräfte<br />

(1) Für die Durchführung des Verbandsunternehmens bedient<br />

sich der Vorstand einer Geschäftsführung. Im Rahmen des<br />

Stellenplanes werden die erforderlichen Dienstkräfte beschäftigt.<br />

(2) Der Vorstand bestellt einen Geschäftsführer. Der Geschäfts-


Kreisanzeiger des Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Nr. 03/2011, Seite 7<br />

führer ist zuständig für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.<br />

Er ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte aller Dienstkräfte<br />

des Verbandes. Der Geschäftsführer vertritt den Verband<br />

bei Einzelgeschäften mit einem Wertumfang bis zu<br />

25.000 Euro.<br />

(3) Die Vergütung der Dienstkräfte richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen<br />

des öffentlichen Dienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

(TVöD sowie tarifliche Änderungen).<br />

Das Tätigkeitsgebiet der Dienstkräfte richtet sich nach den<br />

Dienstanweisungen oder Arbeitsplatzbeschreibungen.<br />

§ 15<br />

Gesetzliche Vertretung des Verbandes<br />

(1) Der Verbandsvorsteher vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied<br />

oder dem Geschäftsführer den Verband gerichtlich<br />

<strong>und</strong> außergerichtlich.<br />

(2) Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll,<br />

bedürfen der Schriftform. Sie sind nach Maßgabe der für<br />

den jeweiligen Fall geltenden Regelungen von den Vertretungsberechtigten<br />

zu unterzeichnen. Ist eine Erklärung gegenüber<br />

dem Vorstand abzugeben, ist die Abgabe gegenüber<br />

dem Verbandsvorsteher oder dem Geschäftsführer ausreichend.<br />

§ 16<br />

Entlastung des Vorstandes<br />

Nach Eingang der Prüfungsbemerkungen der Prüfstelle zur<br />

Jahresrechnung stellt der Vorstand die Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit<br />

der Rechnung fest. Er legt sie <strong>und</strong> den Bericht der Prüfstelle<br />

der Verbandsversammlung vor. Diese beschließt über die<br />

Entlastung des Vorstandes.<br />

§ 17<br />

Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Schaugeld,<br />

Reisekosten<br />

(1) Für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält der Verbandsvorsteher<br />

eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von<br />

370,- EUR <strong>und</strong> Reisekosten. Dem Stellvertreter des<br />

Verbandsvorstehers wird für seine besondere Tätigkeit bei<br />

Verhinderung des Verbandsvorstehers für die Dauer der Vertretung<br />

(mindestens vier Wochen) die Aufwandsentschädigung<br />

gezahlt, die dem Verbandsvorsteher zustehen würde.<br />

(2) Bis auf den Verbandsvorsteher erhalten alle Vorstandsmitglieder<br />

bei Teilnahme an den Vorstandssitzungen ein<br />

sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,-<br />

EUR <strong>und</strong> die Erstattung der Reisekosten.<br />

(3) Die ehrenamtlichen Schaubeauftragten erhalten als Entschädigung<br />

für ihre Tätigkeit ein Schaugeld in Höhe von 30,-<br />

EUR<strong>und</strong> die Erstattung der Reisekosten.<br />

(4) Die Erstattung von Reisekosten richtet sich nach den Regeln<br />

des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

§ 18<br />

Haushalts- Kassen- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

Das Haushalts-, Kassen- <strong>und</strong> Rechnungswesen richtet sich nach<br />

den für die Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Mecklenburg<br />

- Vorpommern geltenden Vorschriften.<br />

§ 19<br />

Beiträge<br />

(1) Die Verbandsmitglieder haben dem Verband die Beiträge<br />

zu reisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben <strong>und</strong> zu seiner<br />

ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Beiträge<br />

sind Geldleistungen.<br />

(2) Die Beiträge an den Verband sind öffentliche Abgaben im<br />

Sinne des § 80 Absatz 2 Ziffer 1 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

(3) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle<br />

für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß<br />

zu machen <strong>und</strong> bei notwendigen Feststellungen zu unterstützen.<br />

Veränderungen sind jährlich bis 30.06, des laufenden<br />

Geschäftsjahres dem Verband mitzuteilen, damit sie<br />

im Folgejahr bei der Veranlagung wirksam werden.<br />

(4) Unbeschadet dessen wird der Beitrag eines Verbandsmitgliedes<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Verband<br />

geschätzt, wenn:<br />

a) <strong>das</strong> Verbandsmitglied die Bestimmungen nach Abs.3<br />

verletzt hat,<br />

b) es dem Verband ohne eigenes Verschulden nicht möglich<br />

ist, den Beitrag des Verbandsmitgliedes zu ermitteln.<br />

§ 20<br />

Beitragsverhältnis<br />

(1) Die Beitragspflicht für die Erfüllung der Verbandsaufgabe<br />

nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1 (Gewässerunterhaltung) <strong>und</strong> Abs. 2<br />

bestimmt sich durch die Vorteile, die die Verbandsmitglieder<br />

von der Verbandstätigkeit haben <strong>und</strong> nach der Fläche,<br />

mit der sie am Verbandsgebiet beteiligt sind. Für Erschwernisse<br />

bei dieser Aufgabenerfüllung werden besondere Beiträge<br />

in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. Diese können<br />

pauschalisiert werden.<br />

(2) Für die Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 4 Abs. 1 Ziffer<br />

2 (Deiche) <strong>und</strong> Ziffer 3 (Schöpfwerke) bestimmt sich<br />

<strong>das</strong> Beitragsverhältnis nach den durch die jeweilige Anlage<br />

bevorteilten Flächen. Das Flächenmaß ist ha.<br />

(3) Für Ausbauvorhaben gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 4 sind gesonderte<br />

Ausbaubeiträge von den bevorteilten Verbandsmitgliedern<br />

zu heben. Vorteile sind auch die Erleichterung einer<br />

Pflicht <strong>und</strong> die Möglichkeit, die Maßnahme wirtschaftlich<br />

zu nutzen.<br />

(4) Der Mindestbeitrag je Verbandsmitglied beträgt eine<br />

Beitragseinheit (BE).<br />

§ 21<br />

Beitragsbuch, Hebung<br />

(1) Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Veranlagungsregel in § 23 ist ein Beitragsbuch<br />

zu erstellen. Es enthält die Berechnung der Beitragseinheiten<br />

für jedes Verbandsmitglied nach § 19 Abs. 1.<br />

(2) Der jeweilige Auszug des Beitragsbuches ist Bestandteil des<br />

jährlichen Beitragsbescheides für <strong>das</strong> Verbandsmitglied.<br />

(3) Das Beitragsbuch wird geändert, wenn sich die ihm zugr<strong>und</strong>e<br />

liegenden tatsächlichen oder rechtlichen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>buchmäßigen<br />

Umstände geändert haben. Veränderungen sind<br />

gemäß § 19 Absatz 3 anzuzeigen.<br />

(4) Der Verband hebt die Beiträge der einzelnen Verbandsmitglieder<br />

anhand des Beitragsbuches <strong>und</strong> des von der Verbandsversammlung<br />

beschlossenen Hebesatzes durch einen<br />

Beitragsbescheid.<br />

(5) Der Anspruch auf den festgesetzten Beitrag entsteht am 1.<br />

Januar jeden Jahres. Der Beitrag wird entsprechend der im<br />

Beitragsbescheid genannten Termine fällig.<br />

(6) Wer seinen Beitrag nicht rechtzeitig leistet, kann zur Zahlung<br />

eines Säumniszuschlages verpflichtet werden. Der<br />

Säumniszuschlag beträgt eins vom H<strong>und</strong>ert des rückständigen<br />

Beitrages für jeden angefangenen Monat ab sechs Tage<br />

nach Fälligkeit.<br />

§ 22<br />

Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge<br />

Soweit es für die Durchführung des Unternehmens des Verbandes<br />

notwendig ist, kann der Verband von den Verbandsmitgliedern<br />

Vorausleistungen auf die Verbandsbeiträge nach folgendem<br />

Maßstab erheben:<br />

1. für Unterhaltungsleistungen in Höhe der Hälfte des Vorjahresbeitrages<br />

für die Unterhaltungsleistungen,<br />

2. im Bereich der Investitionen für die entsprechende Maßnahme,<br />

insbesondere für den Ausbau, in Höhe des Gesamtbeitrages<br />

der Maßnahme.<br />

§ 23<br />

Veranlagungsregelung<br />

(1) Jede Gemeinde wird mit ihrer Gesamtfläche, mit der sie am<br />

Verbandsgebiet beteiligt ist, einer Beitragsklasse zugeordnet,<br />

die sich aus der Dichte der Gewässer zweiter Ordnung<br />

in Meter pro Hektar (m/ha) ergibt.<br />

Flächen der dinglichen Verbandsmitglieder werden der Beitragsklasse<br />

zugeordnet, die der durchschnittlichen Gewässerdichte<br />

des Verbandes entspricht. Auf Antrag des dinglichen<br />

Verbandsmitgliedes kann auch die durchschnittliche<br />

Gewässerdichte der Gemeinde zugr<strong>und</strong> gelegt werden.<br />

Jeder Beitragsklasse ist ein Faktor zugeordnet, der sich aus<br />

folgender Tabelle ergibt:<br />

Beitragsklasse Gewässerdichte BE/ha(Faktor)<br />

in m/ha<br />

Klasse 1 bis 5 1<br />

Klasse 2 über 5 bis 7,5 1,25<br />

Klasse 3 über 7,5 bis 10 1,5<br />

Klasse 4 über 10 bis 15 1,75<br />

Klasse 5 über 15 bis 20 2<br />

Klasse 6 über 20 2,25<br />

(2) Flächen mit bestimmten Nutzungsarten, die die Tätigkeit<br />

des Verbandes besonders intensivieren, werden mit einem<br />

Zuschlag zur Beitragseinheit belegt.<br />

(3) Flächen mit bestimmten Nutzungsarten, die für die<br />

Gewässerunterhaltung von Vorteil sind <strong>und</strong> ökologischen<br />

Zielen dienen, erhalten einen Abschlag zur jeweiligen<br />

Beitragseinheit.<br />

Zu- <strong>und</strong> Abschläge nach Liegenschaftskataster<br />

NA ALB Nutzung Abschläge Zuschläge<br />

21100 - 21010 Gebäude u. Freifläche - 100<br />

21110 - 21119 Öff. Zweck - 100<br />

21120 - 21139 Wohnen - 100<br />

21140 - 21149 Handel u. Dienstleist. - 100<br />

21170 - 21179 Gewerbe u. Industrie 100<br />

21180 Mischnutzung - 100<br />

21210 - 21219 Mischn. Mit Wohnen - 100<br />

21230 - 21239 Verkehrsanlagen 100<br />

21250 - 21259 Versorgungsanlagen 100<br />

21260 - 21269 Entsorgungsanlagen - 100<br />

21270 - 21279 Land- u. Forstwirt. 100<br />

21280 - 21289 Erholung - 100<br />

21290 - 21299 Freifläche, ungenutzt 100<br />

21300 Betriebsfläche<br />

21310 - 21319 Abbauland<br />

21320 - 21329 Halde<br />

21330 - 21339 Lagerplatz 100<br />

21340 - 21349 Versorgungsanlage 100<br />

21350 - 21359 Entsorgungsanlage 100<br />

21360 - 21362 ungenutzt (f. Erweit.)<br />

21370 unbenutzbar<br />

21400 Erholungsfläche<br />

21040 Feldvergl. erforderl. _<br />

21410 - 21419 Sportfläche<br />

21420 - 21429 Grünanlage<br />

21430 Campingplatz<br />

21500 Verkehrsfläche<br />

21510 - 21513 Straße 100<br />

21520 - 21526 Weg 100<br />

21530 - 21539 Platz 100<br />

21540 - 21549 Bahngelände 100<br />

21550 - 21559 Flugplatz 100<br />

21560 - 21569 Schiffsverkehr 100<br />

21580 Verkehrsft. ungenutzt 100<br />

21590 - 21594 Verkehrsbegleitflache 100<br />

21600 Landwirtschaftsfläche<br />

21610 - 21614 Ackerland<br />

21620 - 21622 Grünland<br />

21630 - 21632 Gartenland<br />

21640 Weingarten<br />

21650 Moor<br />

21660 Heide 50<br />

21670 - 21672 Landwirt. Mischnutz.<br />

Obstanbau<br />

21680 Landwirt. Betriebsfl.<br />

21690 Brachland/ Ödland 50<br />

21700 Waldfläche<br />

21700 Waldfläche, Feldvergl. 50<br />

21710 Laubwald 50<br />

21720 Nadelwald 50<br />

21730 Mischwald 50<br />

21740 Gehölz 50<br />

21760 Forstwirt. Betriebsfl. 50<br />

21800 Wasserfläche<br />

21080 Wasserfl., Feldvergl. 100<br />

21810 - 21813 Fluss 100<br />

21820 - 21822 Kanal 100<br />

21830 - 21832 Hafen 100<br />

21840 Bach 100<br />

21850 Graben 100<br />

21860 - 21869 See 100<br />

21870 - 21872 Altwasser, Küstengew. 100<br />

21880 Teich, Weiher 100<br />

21890 Sumpf 100<br />

21900 Flächen and. Nutzung<br />

21090 FI. and. Nutz Feldvergl.<br />

21910 - 21919 Übungsgelände<br />

21920 - 21929 Schutzfläche<br />

21930 - 21939 Historische Anlage<br />

21940 - 21943 Friedhof<br />

21950 - 21959 Unland 50<br />

(4) Die Berechnung des Beitrages für jedes Verbandsmitglied<br />

erfolgt nach folgender Formel: (Fläche mit Nutzungsart A<br />

(in ha) * Gewässerdichtefaktor (m/ha) * Zu-/Abschlag BE-<br />

Wert laut HH-Plan) +<br />

(Fläche mit Nutzungsart B (in ha) * Gewässerdichtefaktor<br />

(m/ha) * Zu-/Abschlag * BE-Wert laut HH-Plan) +<br />

(Fläche mit Nutzungsart ... (in ha) * Gewässerdichtefaktor<br />

(m/ha) * Zu-/Abschlag * BE-Wert laut HH-Plan)<br />

= Beitrag in Euro.


Seite 8, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

Dabei entspricht die Anzahl der Summanden der Anzahl<br />

der verschiedenen Nutzungsartengruppen nach ALB, die im<br />

Verbandsgebiet vorkommen.<br />

(5) Für die Bedienung <strong>und</strong> Unterhaltung der Schöpfwerke sowie<br />

für die Unterhaltung der Deiche werden die tatsächlichen<br />

Jahreskosten auf die bevorteilten Flächen umgelegt.<br />

Dazu ist die Kostenrechnung jedes einzelnen Polders vorzunehmen<br />

<strong>und</strong> die Beitragserhebung auszugleichen.<br />

§ 24<br />

Duldungspflichten<br />

(1) Die Vertreter des Verbandes bzw. dessen beauftragte Dritte<br />

sind berechtigt, Gr<strong>und</strong>stücke zu betreten <strong>und</strong> zu benutzen,<br />

soweit dies für die Durchführung der Verbandsaufgaben <strong>und</strong><br />

des Verbandsunternehmens erforderlich ist. Dazu gehört auch<br />

<strong>das</strong> Ablegen <strong>und</strong> Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen<br />

angefallenen organischen Stoffen <strong>und</strong> Aushubboden.<br />

(2) Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger <strong>und</strong> Hinterlieger<br />

haben die notwendigen Arbeiten <strong>und</strong> Maßnahmen im<br />

<strong>und</strong> am Gewässerbett zu dulden. Sie haben alles zu unterlassen,<br />

was die Unterhaltung des Gewässers erschwert oder<br />

unmöglich macht.<br />

(3) Zur Durchführung seines Unternehmens kann der Verband<br />

Maschinen einsetzen. Die Mitglieder, Eigentümer <strong>und</strong> Nutzer<br />

haben dafür Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s die eingesetzten Maschinen<br />

auf den entsprechenden Gr<strong>und</strong>stücken arbeiten können.<br />

Die notwendige Baufreiheit ist zu gewährleisten. Ufergr<strong>und</strong>stücke<br />

dürfen nur so bewirtschaftet werden, <strong>das</strong>s die<br />

Unterhaltung der Gewässer nicht beeinträchtig wird. Dies<br />

gilt auch für Gr<strong>und</strong>stücke an verrohrten Gewässern, die der<br />

Verband zu unterhalten hat. Hier bemisst sich der frei zu<br />

haltende Gewässerschutzstreifen nach den anerkannten Regeln<br />

der Technik.<br />

(4) Die Verbandsmitglieder haben dafür Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer oder - nutzer, deren Gr<strong>und</strong>stücke<br />

an einer vom Verband zu unterhaltenden Anlage grenzen,<br />

Weidegr<strong>und</strong>stücke so einfrieden, <strong>das</strong>s sie <strong>das</strong> Weidevieh von<br />

den Uferrandstreifen fernhalten. Die Zäune müssen mindestens<br />

0,80 m Abstand von der Böschungsoberkante haben<br />

<strong>und</strong> dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Sie<br />

dürfen die Unterhaltung nicht erschweren. Querzäune müssen<br />

mit einer Hecköffnung von mindestens 4,00 m Durchfahrtsbreite<br />

versehen sein. Der Hecköffnungsverschluss muss<br />

in seiner Handhabung ein zügiges Durchführen der Unterhaltung<br />

gewährleisten. Alle Gräben II. Ordnung in<br />

beweideten Flächen sind aus zu zäunen.<br />

(5) Das Anlegen von Viehtränken, Übergängen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Demmin<br />

als Aufsichtsbehörde<br />

1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

vom 22. November 2007<br />

Gemäß § 47, Abs. 1, Ziffer 2, § 58, Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Gesetzes über Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbände<br />

(Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. S 405), geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. S. 1578), wird nach Beschlussfassung<br />

der Verbandsversammlung am 04. Dezember 2008 folgende Satzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet<br />

Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:<br />

Der Verband hat seinen Sitz in 17126 Jarmen, Anklamer Straße 10.<br />

§ 3 Mitglieder, Mitgliedschaft<br />

Abs. 1, Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:<br />

Diese sind verpflichtet, den Nachweis der Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung gegenüber dem<br />

Verband zu erbringen (Mitwirkungspflicht).<br />

Sie kommen der Mitwirkungspflicht dadurch nach, <strong>das</strong>s sie die für die Mitgliedschaft<br />

erheblichen Tatsachen vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß anzeigen <strong>und</strong> die<br />

ihnen bekannten Beweismittel übergeben.<br />

Die Anzeige ist bis zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres an den Verband zu<br />

richten, damit die Veränderungen im Folgejahr wirksam werden.<br />

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in <strong>das</strong> Mitgliederverzeichnis.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere<br />

Peene" tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.<br />

Die vorstehende Satzung wurde mit Genehmigungsverfügung vom 24. Februar 2009 gemäß<br />

§ 58 Abs. 2 WVG genehmigt.<br />

Anlagen an Gewässern bedarf der wasserrechtlichen bzw.<br />

naturschutzrechtlichen Genehmigung. Die Anlagen sind<br />

entsprechend den Auflagen zu erstellen <strong>und</strong> zu unterhalten.<br />

(6) Die Eigentümer <strong>und</strong> Nutzer haben zu dulden, <strong>das</strong>s bei Notwendigkeit<br />

Unterflurschächte zu Oberflurschächten umgebaut<br />

werden (bedeutungsvolle Schächte sind u. a. diejenigen<br />

mit mehreren Ein- <strong>und</strong> Ausläufen <strong>und</strong> Eckschächte, die<br />

für die Unterhaltung <strong>und</strong> Kontrolle der Betonrohrleitungen<br />

besonders wichtig sind).<br />

(7) Dränausläufe, die in Gewässer II. Ordnung einmünden, sind<br />

so anzulegen <strong>und</strong> zu markieren, <strong>das</strong>s diese bei den Unterhaltungsarbeiten<br />

nicht beschädigt werden können <strong>und</strong> die<br />

Arbeiten nicht behindern. Der Flächennutzer verpflichtet<br />

sich, Dränausläufe so zu kennzeichnen, <strong>das</strong>s diese für den<br />

Unterhaltungsbetrieb jederzeit erkennbar sind. Die Kennzeichnung<br />

erfolgt durch einen Markierstab (mind. 1,50 m<br />

lang), der 10 cm rechts vom Dränrohr bzw. Auslaufkasten<br />

steht.<br />

§ 25<br />

Zuwiderhandlung<br />

Verstöße gegen die Festlegungen dieser Satzung im Zusammenhang<br />

mit den Regelungen des LWaG werden der Unteren Wasserbehörde<br />

angezeigt. Diese entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit.<br />

§ 26<br />

Bekanntmachungen<br />

(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen für <strong>das</strong> Verbandsgebiet<br />

erfolgen gemäß Artikel 2 § 3 WWVRG durch die Aufsichtsbehörde<br />

in den amtlichen Bekanntmachungsblättem der<br />

Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte, denen die Gemeinden<br />

zugeordnet sind.<br />

(2) Bekanntmachungen, die nur einen Teil der Verbandsmitglieder<br />

betreffen, werden ortsüblich in den Mitgliedsgemeinden<br />

bekannt gemacht, in deren Bereich sich der <strong>Gegen</strong>stand<br />

der Verkündung auswirkt.<br />

§ 27<br />

Aufsicht, Zustimmung zu Geschäften<br />

(1) Der Verband steht unter der Rechtsaufsicht des Landrates<br />

des Landkreises Demmin.<br />

(2) Der Verband bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde<br />

zur Aufnahme von Kassenkrediten, die über 50.000 Euro<br />

hinausgehen.<br />

(3) Die Zustimmung ist auch zu Rechtsgeschäften erforderlich,<br />

die einem in Absatz 2 genannten Geschäft wirtschaftlich<br />

gleichkommen.<br />

Genehmigt: Demmin, den 24.02.09<br />

Ausgefertigt: Jarmen, den 24.02.09<br />

§ 28<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie Personen im Sinne<br />

des § 14 sind verpflichtet, über alle ihnen bei der Durchführung<br />

ihrer Aufgaben bekannt werdenden Tatsachen <strong>und</strong> Rechtsverhältnisse<br />

Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen bleiben<br />

die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG M-V) über die Verschwiegenheitspflicht unberührt.<br />

§ 29<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die Satzungen des Verbandes „ Untere<br />

Tollense" Altentreptow vom 15.03.2001, genehmigt am<br />

09.03. 2001, <strong>und</strong> des Verbandes „ Mittlere Peene" Demmin<br />

vom 10.03.2005, genehmigt am 11.04.2005, außer Kraft.<br />

Demmin/Altentreptow, den 22.11.2007<br />

Genehmigung der Satzung durch die Aufsichtsbehörde<br />

Ich genehmige <strong>und</strong> veröffentliche die vorstehende am 22.11.07<br />

durch die gemeinsame Mitgliederversammlung der Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbände „ Untere Tollense" <strong>und</strong> „Mittlere Peene" beschlossene<br />

Satzung gemäß § 58 Abs. 2 WVG vom 12. Februar<br />

1991 ( BGBl. Teil 1 S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

15. Mai 2002 ( BGBl. Teil 1 S. 1578).<br />

Ausgefertigt am: 29. 11. 2007<br />

Demmin, den 29.11.2007<br />

Ausgefertigt am 29.11.2007<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

vom 22. November 2007<br />

Gemäß § 47, Abs. 1, Ziffer 2, § 58, Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Gesetzes über Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbände<br />

(Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. S 405), geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. S. 1578), wird nach Beschlussfassung<br />

der Verbandsversammlung am 04. Dezember 2008 folgende Satzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere<br />

Peene"<br />

§ 10 Vorstand, Wahl, Abberufung<br />

Genehmigt: Demmin, den 24.02.09<br />

Im Absatz 2 wird der Satz 1<br />

gestrichen.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderung der Satzung des Wasser<strong>und</strong><br />

Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere<br />

Peene" tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.<br />

Die vorstehende Satzung wurde mit<br />

Genehmigungsverfügung vom 24.Februar<br />

2009 gemäß § 58 Abs. 2 WVG genehmigt.<br />

Ausgefertigt: Jarmen, den 25.02.09


Kreisanzeiger des Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Nr. 03/2011, Seite 9<br />

Wasser- <strong>und</strong> Bodenverband Altentreptow, 2010-06-03<br />

"Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

Die Verbandsversammlung<br />

Beschluss-Nr. 04/2010<br />

3. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong><br />

Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

vom 22. November 2007<br />

Gemäß § 47, Abs. 1, Ziffer 2, § 58, Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbände<br />

(Wasserverbandsgesetz - WVG) vom<br />

12. Februar 1991 (BGBl. S 405), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002<br />

(BGBl. S. 1578), wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 03. Juni 2010<br />

folgende Satzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene"<br />

1. § 4 Aufgaben<br />

Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:<br />

Pkt. 5.<br />

Herrichtung, Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von Flächen, Anlagen <strong>und</strong> Gewässern zum Schutz des<br />

Naturhaushaltes, des Bodens <strong>und</strong> für die Landschaftspflege im Entwässerungsgebiet der<br />

Gemeinden in der Peeneniederung, soweit diese Aufgaben nicht durch die Punkte 1-4 abgedeckt<br />

sind.<br />

Pkt 6.<br />

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie Gewässer-<br />

Boden- <strong>und</strong> Naturschutz.<br />

2. § 20 Beitragsverhältnis<br />

Der Paragraph wird wie folgt ergänzt:<br />

Pkt. 5<br />

Der Beitrag für die Erfüllung der Aufgaben nach § 4 (1) Punkt 5 <strong>und</strong> 6 richtet sich nach dem<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Gemeinde im betroffenen Gebiet der<br />

Peeneniederung <strong>und</strong> wird gesondert festgesetzt.<br />

3. § 21 Beitragsbuch, Hebung<br />

Der Abs. (1) wird wie folgt ergänzt:<br />

Beiträge für die Aufgaben nach § 4 (1) Nr. 5 <strong>und</strong> 6 sind dabei gesondert auszuweisen.<br />

Es wird ein gesondertes Beitragsbuch <strong>und</strong> Beitragsbescheid für diese Flächen erstellt.<br />

4. § 23 Veranlagungsregel<br />

Der Paragraph wird wie folgt ergänzt:<br />

Pkt. 4<br />

Die Flächen nach § 4 (1) Punkt 5 <strong>und</strong> 6 werden mit Beiträgen für alle Ackerflächen <strong>und</strong><br />

Grünlandflächen der Gemeinden {ALB-Schlüssel-Nr. 21610, 21611, 21612, 21620, 21621,<br />

21622) die in die Peene entwässern. hektargleich belastet.<br />

Pkt.6<br />

Die Verwendung der Beiträge aus der Hebung § 23 Abs.4 erfolgt für die Aufgaben gemäß § 4<br />

Abs. 1 Punkt 5 <strong>und</strong> 6.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderung der Satzung des Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere<br />

Peene" tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.<br />

Die vorstehende Satzung wurde mit Genehmigungsverfügung gemäß § 58 Abs. 2 WVG<br />

genehmigt.<br />

Genehmigt: Demmin, den 18.112010<br />

Ausgefertigt: Jarmen, den 19.11.2010<br />

S o z i a l v e r b a n d Zweiggeschäftsstelle Neubrandenburg<br />

VdK Tilli Schanzen Straße 15<br />

Mecklenburg-Vorpommern 17033 Neubrandenburg<br />

Kreisverband Demmin Telefon 03 95 / 5 44 34 59<br />

Sozialrechtsberatung Sprechzeiten:<br />

Es erfolgt eine kostenlose Beratung <strong>und</strong> Jeden 1. Mittwoch des Monats<br />

Auskunftserteilung für Jedermann <strong>und</strong> die 02.02.2011 01.06.2011 05.10.2011<br />

sozialrechtliche Vertretung der Mitglieder in 02.03.2011 06.07.2011 02.11.2011<br />

folgenden Sozialrechtsangelegenheiten: 06.04.2011 03.08.2011 07.12.2011<br />

04.05.2011 07.09.2011<br />

. Rentenrecht von 09:00 Uhr – 10:30 Uhr<br />

. Schwerbehindertenrecht im „PeWeEck“ der <strong>Demminer</strong><br />

. Gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung Peenewerkstätten GmbH<br />

. gesetzliche Unfallversicherung Kirchhofstraße 4 in Demmin<br />

. Arbeitslosenversicherung<br />

. soziales Entschädigungsrecht (Monatliche Wechsel der haupt- <strong>und</strong><br />

. u. a. ehrenamtlichen Mitarbeiter)<br />

Blutspendetermine<br />

Terminplanung II. Quartal 2011<br />

08.04.11 Burow Arztpraxis Baumann, Am Grünen Tor 1 14:00-18:00 Uhr<br />

14.04.11 Altentreptow Krankenhaus, Am Klosterberg 1A 14:30-18:30 Uhr<br />

18.04.11 Malchin Seniorenzentrum, An der Bleiche 1 14:00-18:00 Uhr<br />

21.04.11 Demmin ehem. Sitz des DRK-Kreisverbandes, 14:30-19:00 Uhr<br />

Neuer Weg 19 (1. Etage links)<br />

27.04.11 Demmin Kreiskrankenhaus, Wollweberstraße 13:00-17:00 Uhr<br />

(Räume Physiotherapie)<br />

05.05.11 Altentreptow Krankenhaus, Am Klosterberg 1A 14:30-18:30 Uhr<br />

13.05.11 Stavenhagen Kursana Domizil, Haus Uns Hüsung 14:00-18:30 Uhr<br />

Am Wasserturm 5<br />

17.05.11 Loitz Kindergarten „Kunterbunt“, Kampstr. 7 15:00-18:30 Uhr<br />

19.05.11 Demmin ehem. Sitz des DRK-Kreisverbandes, 14:30-19:00 Uhr<br />

Neuer Weg 19 (1. Etage links)<br />

23.05.11 Jarmen Gr<strong>und</strong>schule, Pavillon 1, Rosenstr. 4 15:00-18:00 Uhr<br />

27.05.11 Tützpatz Arztpraxis Dr. Bergmann, Waldstr. 13:30-17:30 Uhr<br />

06.06.11 Malchin Seniorenzentrum, An der Bleiche 1 14:00-18:00 Uhr<br />

17.06.11 Stavenhagen Kursana Domizil, Haus Uns Hüsung 14:00-18:30 Uhr<br />

Am Wasserturm 5<br />

22.06.11 Dargun Schulzentrum, Am Sportplatz 18 15:00-19:00 Uhr<br />

23.06.11 Demmin ehem. Sitz des DRK-Kreisverbandes, 14:30-19:00 Uhr<br />

Neuer Weg 19 (1. Etage links)<br />

29.06.11 Rosenow Arztpraxis Dr. Hoth, Stavenhag. Str. 13 15:00-19:00 Uhr<br />

Höhepunkte der Veranstaltungen der<br />

Klubs des Kreisverbandes<br />

der Volkssolidarität<br />

Monat Februar 2011<br />

Klub Altentreptow: Tetzlebener Straße 12 Tel.: 03961 - 22 94 22<br />

03.02.11 14.00 Uhr Spiele am Nachmittag<br />

05.<strong>und</strong> 19.02.11 14.00 Uhr Samstagskaffee<br />

08.02.11 14.00 Uhr Singen mit Frau Schramm<br />

16.02.11 13.00 Uhr Treff der Skatfre<strong>und</strong>e<br />

23.02.11 14.00 Uhr Übungen für die Sinne<br />

17.00 Uhr Gemeinsames Abendbrot im Klub<br />

(mit Anmeldung)<br />

24.02.11 14.00 Uhr Wir gratulieren zum G e b u r t s t a g<br />

Täglicher Mittagstisch von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr (mit Anmeldung!)<br />

Klub Demmin: Rudolf-Breitscheid-Straße 38 Tel.: 03998 – 28 20 10<br />

03.02.11 14.30 Uhr Rommefre<strong>und</strong>e treffen sich<br />

07.,14.,21,28.02. 14.00 Uhr Seniorensport<br />

08.02.11 14.30 Uhr Gemütliche Plauderst<strong>und</strong>e mit Glühwein<br />

10.02.11 14.30 Uhr „Mensch, ärgere Dich nicht !“<br />

18.02.11 14.30 Uhr Kaffeeklatsch zum Wochenende<br />

24.02.11 14.30 Uhr Spiele am Nachmittag<br />

Klub Malchin: Bürgermeister-Tretow-Straße 12 Tel:03994 - 29 95 50<br />

02.02.11 14.00 Uhr Überraschungsnachmittag<br />

04.02.11 14.00 Uhr Skat<br />

14.02.11 14.00 Uhr Handarbeit – Karten sticken<br />

16.02.11 14.00 Uhr Wir laden zum leckeren Eisbecher ein<br />

17.02.11 14.00 Uhr Spielenachmittag – Kniffel<br />

23.02.11 14.00 Uhr Wir gratulieren zum G e b u r t s t a g<br />

28.02.11 14.00 Uhr Gemütliche Kaffeer<strong>und</strong>e<br />

Klub Neukalen: Salemer Straße (Feuerwehr)<br />

01.02.11 13.30 Uhr Seniorensport<br />

07.,14.,21.,28.02. 13.30 Uhr ALLE NEUNE ! – Auf zur Kegelbahn<br />

08.02.11 13.30 Uhr Rommefre<strong>und</strong>e treffen sich<br />

15.02.11 13.30 Uhr „Mensch, ärgere Dich nicht !“<br />

16.02.11 13.30 Uhr Klönst<strong>und</strong>e bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen<br />

23.02.11 13.30 Uhr Wir gratulieren zum G e b u r t s t a g<br />

Volkssolidarität Kreisverband Poststraße 12 b<br />

AL.DE.MA. e. V. 17087 Altentreptow<br />

Geschäftsstelle Tel.: 03961 - 21 07 88


Seite 10, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

Fachgymnasium der Beruflichen Schule<br />

des Landkreises Demmin<br />

Die Berufliche Schule des Landkreises Demmin in Malchin bietet in ihrem Fachgymnasium<br />

die Fachrichtungen Ernährungswissenschaft <strong>und</strong> Wirtschaft für die dreijährige<br />

schulische Ausbildung an. Ziel der beiden Zweige ist der Erwerb der allgemeinen<br />

Hochschulreife (Abitur). Es handelt sich nicht, wie man leider immer noch sehr oft hört,<br />

um ein eingeschränktes „Fachabitur“. Wir bieten keine praktische Berufsausbildung an,<br />

sondern vermitteln eine vertiefte <strong>und</strong> erweiterte allgemeine Bildung.<br />

Die Schwerpunktsetzung in den berufsbezogenen Schwerpunktfächern „Ernährungslehre<br />

mit Chemie“ oder „Betriebs- <strong>und</strong> Volkswirtschaftslehre“ führt dazu, <strong>das</strong>s unsere <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer anschließenden<br />

Berufsausbildung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern erhebliche Vorteile genießen, weil<br />

sie bereits für den Beruf wichtige Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten mitbringen.<br />

Nach erfolgreicher Beendigung der 12. Klasse kann der schulische Teil der Fachhochschulreife<br />

erworben werden. In Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung<br />

im entsprechenden Berufsfeld oder mit einem einjährigen Betriebspraktikum wird dem<br />

Zeugnisinhaber auf Antrag die Fachhochschulreife durch die oberste Schulaufsichtsbehörde<br />

zuerkannt. Diese Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. Diese<br />

Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife empfehlen wir nur als Notausstieg nach<br />

der 12. Klasse, denn der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach 13 Schuljahren bietet<br />

wesentlich mehr Optionen für den Einzelnen.<br />

Unser Ziel ist es, unsere <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> zum Abitur zu führen!!!<br />

In diesem Jahr möchten wir erstmals am Fachgymnasium der Beruflichen Schule einen<br />

„Schnuppertag“<br />

durchführen. Eingeladen sind alle interessierten <strong>Schüler</strong> auch mit ihren Eltern oder Lehrern,<br />

wenn Zeit, Lust <strong>und</strong> Interesse vorhanden ist unsere Ausbildungsmöglichkeiten näher<br />

kennen zu lernen.<br />

An diesem Tag besteht die Möglichkeit, an Unterrichtsst<strong>und</strong>en teilzunehmen oder sich<br />

speziell <strong>und</strong> individuell über die Ausbildungsmöglichkeiten, die Organisation, die möglichen<br />

Abschlüsse <strong>und</strong> die Lehrplaninhalte am Fachgymnasium zu informieren.<br />

Wann?: Freitag, 18.02.2011, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Wo? In den Räumen des Fachgymnasiums in Malchin, Basedower Straße 74<br />

Unsere Schule<br />

Wir sind ein kleines Fachgymnasium <strong>und</strong> legen Wert darauf, unsere <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> gut zu kennen <strong>und</strong> bei schulischen wie auch persönlichen Problemen<br />

stets als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, ohne dabei den Leistungsgedanken<br />

zu vernachlässigen. Dazu trägt ein hochqualifiziertes <strong>und</strong> erfahrenes beständiges<br />

Lehrerkollegium bei. Es gibt bei uns keinen Lehrertourismus. Durch die Zusammenarbeit<br />

mit dem Fritz-Greve-Gymnasium Malchin ist es uns möglich, im naturwissenschaftlichen,<br />

im sprachlichen <strong>und</strong> im künstlerischen Bereich ein breites Angebot<br />

zu unterbreiten.<br />

Unser Schulgebäude ist in den letzten Jahren komplett renoviert worden. Wir<br />

verfügen über eine sehr gute Ausstattung mit Lehrmitteln <strong>und</strong> die Möglichkeit, in<br />

mehreren Räumen interaktiven Tafeln <strong>und</strong> moderne Informationstechnologien zu<br />

nutzen. Selbstverständlich ist die Nutzung des Internetzugangs für Unterrichtszwecke<br />

durch die Lernenden.<br />

Unterrichtsinhalte <strong>und</strong> Fächer an unserem Fachgymnasium<br />

Fachgymnasium Ernährungswissenschaft,<br />

Schwerpunkt Ernährungslehre mit Chemie<br />

Die Arbeit in diesem Bildungsgang eröffnet Möglichkeiten für <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong><br />

mit ausgeprägtem naturwissenschaftlichen Interessen vor allem im Bereich der Chemie<br />

<strong>und</strong> der Biologie.<br />

In der 11. Klasse werden die Gr<strong>und</strong>lagen in folgenden Stoffgebieten vermittelt:<br />

Ernährungsgewohnheiten <strong>und</strong> Ernährungsverhalten, vollwertige Ernährung, Energie- <strong>und</strong><br />

Nährstoffbedarf.<br />

In der Qualifikationsphase (Klasse12 <strong>und</strong> 13) werden diese Themen vertieft <strong>und</strong> ergänzt.<br />

Themen in der Qualifikationsphase sind der Stoffwechsel in den einzelnen Zellarten,<br />

Ernährungsformen, ernährungsbedingte Erkrankungen <strong>und</strong> Diätetik, Lebensmitteltoxikologie<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelhygiene.<br />

<strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> sollten daran interessiert sein, sich in komplexe biologische<br />

<strong>und</strong> chemische Zusammenhänge einzuarbeiten, die für die Ernährung von gr<strong>und</strong>legender<br />

Bedeutung sind.<br />

Hauptfächer (4stündig):<br />

Deutsch (11.Klasse 3stündig), Mathematik, Englisch, Russisch oder Französisch,<br />

Geschichte <strong>und</strong> Politische Bildung (11. Klasse 3stündig)<br />

Ernährungslehre mit Chemie, Biologie oder Physik oder Chemie<br />

Fächer (2stündig):<br />

Wirtschaftslehre, Philosophie, Kunst <strong>und</strong> Gestaltung, Datenverarbeitung, Sport<br />

Fachgymnasium Wirtschaft,<br />

Schwerpunkt Betriebs- <strong>und</strong> Volkswirtschaftslehre<br />

Die Arbeit in diesem Bildungsgang eröffnet Möglichkeiten für <strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong><br />

mit ausgeprägtem Interesse im Bereich der politischen, sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Zusammenhänge.<br />

In der 11. Klasse werden die Gr<strong>und</strong>lagen zu folgenden Stoffgebieten vermittelt:<br />

Gr<strong>und</strong>züge des Wirtschaftsprozesses, Entwicklung der Wirtschaftsordnung <strong>und</strong> Einführung<br />

in die betriebliche Leistungserstellung.<br />

In der Qualifikationsphase (Klasse 12 <strong>und</strong> 13) werden diese Themen vertieft <strong>und</strong> ergänzt.<br />

Themen in der Qualifikationsphase sind die Betriebliche Leistungserstellung <strong>und</strong><br />

Leistungsverwertung, die Preisbildung, die Wirtschaftspolitik <strong>und</strong> die Volkswirtschaft im<br />

europäischen <strong>und</strong> internationalen Vergleich.<br />

<strong><strong>Schüler</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schüler</strong> sollten daran interessiert sein, wirtschaftliche, politische <strong>und</strong><br />

sozialen Zusammenhänge zu erfassen <strong>und</strong> gesamtgesellschaftlich einzuordnen.<br />

Hauptfächer (4stündig):<br />

Deutsch (11.Klasse 3stündig), Mathematik, Englisch, Russisch oder Französisch,<br />

Geschichte <strong>und</strong> Politische Bildung (11. Klasse 3stündig),<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Physik oder Chemie<br />

Fächer (2stündig):<br />

Rechnungswesen, Philosophie, Kunst <strong>und</strong> Gestaltung, Datenverarbeitung, Sport<br />

Aufnahmebedingungen <strong>und</strong> Bewerbungsverfahren<br />

Zur Zeit sind an unserem Fachgymnasium in beiden Fachrichtungen noch freie Plätze<br />

vorhanden.<br />

Benötigt wird ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.<br />

Wer von einem Regelgymnasium zu uns wechseln möchte, muss die Versetzung in die 11.<br />

Klasse nachweisen.<br />

Fremdsprachenvoraussetzungen sind kein Thema mehr. Die erlernte zweite Fremdsprache<br />

wird fortgeführt. Wenn eine zweite Fremdsprache nicht oder nur in geringem Umfang<br />

unterrichtet worden ist, kann man bei uns Französisch oder bei Bedarf Russisch als zweite<br />

Fremdsprache neu beginnen.<br />

Bei Nachfragen kontaktieren Sie bitte die Schule unter 03994 205410.<br />

Informationen finden Sie auch unter: http://berufsschule.landkreis-demmin.de<br />

Bewerbungen richten Sie unter Angabe der Fachrichtung an die<br />

Berufliche Schule des Landkreises Demmin<br />

Fachgymnasium, Basedower Str. 74, 17139 Malchin<br />

Vier Teilnahmen – vier Delegierungen<br />

163 junge Musiker nahmen am Wettbewerb „Jugend musiziert“ der Region Neubrandenburg,<br />

Neustrelitz, Demmin, Waren <strong>und</strong> Uecker-Randow teil, der diesmal in der<br />

Stadt Waren ausgetragen wurde. Diese Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen wurden aus ca. 5000<br />

Musikschülern ausgewählt, die an Musikschulen, am Musikgymnasium Demmin, bei Kirchenmusikern<br />

oder bei privaten Musiklehrern Unterricht erhalten.<br />

Aus Sicht der Musikschule Altentreptow/Demmin ist es hervorragend, <strong>das</strong>s alle delegierten<br />

<strong>Schüler</strong> mit dem bestmöglichen Resultat – einem 1. Preis mit der Weiterleitung<br />

zum Landeswettbewerb – ausgezeichnet wurden. An dem hervorragenden Ergebnis sind<br />

die Fachlehrer Klavier (Dörte Adler), Blechblasinstrumente (Hans-Joachim Kruse), E-Gitarre<br />

(Frank Freisleben) <strong>und</strong> Schlagzeug (Peter Woesner) beteiligt.<br />

Nun bereiten sich Nele Hoeft (Klavier), Emma Malin Mohr <strong>und</strong> Hannes Lonschinski<br />

(Bläserduo), Julian Prütz (E-Gitarre) sowie David Schätzchen (Schlagzeug) auf den Landeswettbewerb<br />

vor, der am 26. <strong>und</strong> 27. März in Wismar ausgetragen wird. Wir sind davon<br />

überzeugt, <strong>das</strong>s sie den Landkreis Demmin <strong>und</strong> die kleinste Musikschule des Landes M-<br />

V würdig vertreten werden.<br />

Gerd Rohde, Musikschulleiter


Kreisanzeiger des Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Nr. 03/2011, Seite 11<br />

Kreisvolkshochschule Demmin<br />

Frühjahrsprogramm 2011<br />

1. Politik, Gesellschaft, Leben<br />

1.1 Betreuerkurs<br />

Thema 1: Aktuelles Betreuungsrecht / Patientenverfügung <strong>und</strong> Vorsorgevollmacht<br />

Malchin, Krankenhaus Mi, 06. April 2011, 17:00–18:30 Uhr<br />

Altentreptow, Krankenhaus<br />

Thema 2: Der Hospizverein stellt sich vor<br />

Mi, 25. Mai 2011, 17:00–18:30 Uhr<br />

Malchin, Gymnasium Mi, 13. April 2011, 17:00–18:30 Uhr<br />

Dauer: 2 U-Std./Veranstaltung Entgelt: 4,00 EUR/Veranstaltung<br />

1.2 Meditation Informationsveranstaltung!<br />

Demmin, Gymnasium, Saarstraße 22 c Mo, 07. März 2011, 18:30–20:00 Uhr<br />

Altentreptow, Brunnenstraße 6 Di, 08. März, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 2 U-Std. Entgelt: kostenlos<br />

2. Kunst <strong>und</strong> Gestalten<br />

2.1 Aquarellmalerei Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Malchin, Gymnasium Haus 1 Di, 01. März 2011, 18:30–20:45 Uhr<br />

Dauer: 21 U-Std. Entgelt: 42,00 EUR/29,40 EUR ermäßigt<br />

(zzgl. Materialkosten)<br />

2.2 Keramik Malerei<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mi, 02. März 2011, 18:30–20:00 Uhr<br />

Dauer: 12 U-Std. Entgelt: 30,00 EUR/21,00 EUR ermäßigt,<br />

(zzgl. Materialkosten; max. 8 Teilnehmer)<br />

2.3 Floristik (Einstieg noch möglich)<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mi, 02. Februar 2011, 17:00-18:30 Uhr<br />

Mi, 02. Februar 2011, 18:45-20:15 Uhr<br />

Dauer: 12 U-Std. Entgelt: 24,00 EUR/16,80 EUR ermäßigt,<br />

(zzgl. Materialkosten)<br />

2.4 Gr<strong>und</strong>kurs - Digitale Fotografie<br />

Malchin, Gymnasium Haus 1 Do, 10. März 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 10 U-Std. Entgelt: 20,00 EUR/14,00 EUR ermäßigt<br />

2.5 Aufbaukurs–Digitale Fotografie<br />

Malchin, Gymnasium Haus 1 Di, 08. März 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 10 U-Std. Entgelt: 20,00 EUR/14,00 EUR ermäßigt<br />

2.6 Nähen für Jedermann<br />

Altentreptow, Schneiderei Gierz Di, 22. Februar 2011, 18:30–20:45 Uhr<br />

Unterbaustraße 31<br />

Malchin, Gymnasium Haus 1 Mo, 28. Februar 2011, 18:30–20:45 Uhr<br />

Dauer: 18 U.-Std. Entgelt: 36,00EUR/25,40EUR ermäßigt<br />

2.7 Nunofilzen<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Samstag, 26. Februar 2011, 9:00–16:00 Uhr<br />

Dauer: 8 U.-Std. Entgelt:16,00 EUR/11,20 EUR ermäßigt,<br />

(zzgl. Materialkosten)<br />

2.8 Filzen zu Ostern<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Samstag, 09. April 2011, 9:00–16:00 Uhr<br />

Dauer: 8 U.-Std. Entgelt: 16,00EUR/11,20 EUR ermäßigt,<br />

(zzgl. Materialkosten)<br />

2.9 Orientalischer Tanz–Anfänger/innen<br />

Stavenhagen, Fitness–Studio/Neue Str. Do, 31. März 2011, 17:00–18:30 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std. Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

2.10 Line Dance<br />

Demmin, Turnhalle an der Mühle Do, 03. März 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std. Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

2.11 Mexiko (Vortrag mit digitalen Fotos)<br />

Malchin, Stadtbibliothek Mi, 23. Februar 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 2 U-Std. Entgelt: 4,00 EUR<br />

3. Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Wohlbefinden<br />

3.1 Yoga<br />

Demmin, Goethestraße 43 Di, 15. März 2011, 17:15–18:45 Uhr<br />

Stavenhagen, Do, 24. Februar 2011, 17:00–18:30 Uhr<br />

Mehrgenerationenhaus der AWO Do, 24. Februar 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dargun, Regionalschule Do, 03. März 2011, 18:00–19:30 Uhr<br />

Rosenow, Schule Mo, 28. Februar 2011, 18:30–20:00 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std.<br />

3.2 Autogenes Training<br />

Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

Demmin, SIL Schule,<br />

Quitzerower Weg 31<br />

Mi, 23. Februar 2011, 18:00–19:30 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std.<br />

3.3 MakkoHo–Dehnübungen<br />

Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

Demmin, Goethestraße 43 Mi, 23. Februar 2011, 17:30–19:30 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std.<br />

3.4 Fit durch Ernährung<br />

Entgelt: 40,00EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Do, 24. Februar 2011, 17:30-19:45 Uhr<br />

Dauer: 12 U-Std.<br />

(zzgl. Kosten für Lebensmittel)<br />

3.5 Kräuter für unseren Alltag<br />

Entgelt: 24,00 EUR/16,80 EUR ermäßigt,<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mi, 23. März 2011,18:30-20:45 Uhr<br />

Dauer: 9 U-Std. Entgelt: 18,00 EUR/12,60 EUR ermäßigt,<br />

(zzgl. Material 3,00EUR)<br />

4. Sprachen<br />

4.1 Dänisch–Kompaktkurs<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Fr, 25. Februar 2011, 16:00–19:30 Uhr<br />

Samstag, 26. Februar 2011, 08:00–15:00 Uhr<br />

Sonntag, 27. Februar 2011, 08:00–15:00 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std. Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

4.2 Englisch–Gr<strong>und</strong>stufe<br />

Stavenhagen, Gesamtschule Di, 08. März 2011, 18:00–19:30 Uhr<br />

Dargun, Regionale Schule Do, 03. März 2011, 18:00–19:30 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.3 Englisch - Gr<strong>und</strong>stufe für Senioren<br />

Malchin, Gymnasium Haus I Mo, 07. März 2011, 14:00–15:30 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.4 Englisch-Aufbaustufe<br />

Altentreptow, Mi, 02. März 2011, 18:00-19:30 Uhr<br />

Allgemeine Förderschule, Poststr. 1<br />

Dauer: 30 U.-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.5 Englisch Konversationskurs<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mo, 07. März 2011, 18:30–20:00 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std. Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

4.6 Business Englisch<br />

Demmin, Gymnasium, Saarstr. 22 c Di, 08. März 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

(für <strong>Schüler</strong> <strong>und</strong> Studenten)<br />

4.7 Französisch - Gr<strong>und</strong>stufe<br />

Demmin, Gymnasium, Saarstr. 22 c Di, 08. März 2011, 18:00–19:30 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.8 Latein–Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Demmin, Gymnasium An der Mühle Di, 01. März 2011, 17:30-19:00 Uhr<br />

Entgelt: 2,00 EUR/1,40 EUR ermäßigt pro U.- St<strong>und</strong>e<br />

4.9 Schwedisch–Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Di, 22. Februar 2011, 17:00-18:30 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.10 Schwedisch–Aufbaukurs<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Di, 22. Februar 2011, 18:45-20:15 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std. Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

4.11 Spanisch Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Stavenhagen, Mehrgenerationenhaus Di, 01. März 2011, 18:30–20:00 Uhr<br />

Malchin, Gymnasium Haus1 (Am Zachow) Mi, 02. März 2011, 19:00–20:30 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std. Entgelt: 40,00 EUR/28,00 EUR ermäßigt<br />

5. Beruf <strong>und</strong> Fortbildung<br />

5.1 Computergr<strong>und</strong>kurse Windows 7 in der Geschäftsstelle<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Do, 03. März 2011, 18:00–20:15 Uhr<br />

Malchin, Marcus Schule Do, 03. März 2011, 18:00–20:15 Uhr<br />

Stavenhagen, Gr<strong>und</strong>schule ( Goethestr. ) Di, 01. März 2011, 18:00–20:15 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std.<br />

5.2 Computergr<strong>und</strong>kurs für Senioren<br />

Entgelt: 90,00 EUR/63,00 EUR ermäßigt<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mi, 09. März 2011, 15:30–17:00 Uhr<br />

Dauer: 20 U-Std.<br />

5.3 Word–Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Entgelt: 60,00 EUR/42,00 EUR ermäßigt<br />

Malchin, Siegfried Marcus Schule Mo, 28. Februar 2011, 18:00–20:15 Uhr<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Di, 01. März 2010, 17:45–20:00 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std.<br />

5.4 Excel - Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Entgelt: 105,00 EUR/73,50 EUR ermäßigt<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mo, 28. Februar 2011, 17:30–19:45 Uhr<br />

Dauer: 30 U-Std.<br />

5.5 Internet–Einführung<br />

Entgelt: 105,00 EUR/73,50 EUR ermäßigt<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Mi, 09. März 2011, 18:00–20:15 Uhr<br />

Dauer: 18 U-Std. Entgelt: 63,00 EUR/44,10 EUR ermäßigt<br />

5.6 Lehrgang zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen<br />

Informationsveranstaltung<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS<br />

Do, 26. Mai 2011, 17.30 Uhr<br />

Dauer: 160 U-Std.<br />

5.7 Anpassungsfortbildung für Erzieher<br />

Entgelt: 560,00 EUR (zzgl. Prüfungsgebühren <strong>und</strong><br />

DRK–Lehrgang / Bildungsprämie möglich)<br />

Informationsveranstaltung<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS<br />

Di, 21. Juni 2011, 16.30 Uhr<br />

Dauer:120 U-Std. Entgelt: 480,00 EUR (Bildungsprämie möglich)<br />

6. Schulabschlüsse<br />

6.1 Mittleren Reife (Realschulabschluss)<br />

Info - Veranstaltung, Di, 24. Mai 2011, 16.00 Uhr<br />

Demmin, Geschäftsstelle der VHS Dauer: ca. 800 U-Std.<br />

Entgelt: pro U-Std. 0,25 EUR<br />

Anmeldung<br />

Postanschrift Volkshochschule des Landkreises Demmin<br />

Geschäftsstelle<br />

Saarstr. 22 d, 17109 Demmin<br />

Telefon: 03998 / 25858 64, 03998 / 223913, 03998 / 223907<br />

Telefax: 03998 / 25858 63<br />

E–mail: VHS.dm@lk-demmin.de<br />

Internet: www.landkreis-demmin.de


Seite 12, Nr. 03/2011 Amtliche Mitteilungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Kreisanzeiger des Landkreises Demmin<br />

IHK: Modernisierungskonzept benachteiligt<br />

Häfen in MV<br />

Neubrandenburg (IHK/PM). Der kürzlich vom B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegte Bericht zur Reform der Wasser- <strong>und</strong><br />

Schifffahrtsverwaltung benachteiligt die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> wird<br />

deshalb von der IHK zu NB kritisiert. Der Bericht sieht vor, die Seewasserstraßen <strong>und</strong><br />

Hafenzufahrten nach Netzkategorien einzuteilen <strong>und</strong> die Investitionsmittel des B<strong>und</strong>es für<br />

Ausbau <strong>und</strong> Erhalt entsprechend zu priorisieren. Demnach würden Investitionen in die<br />

Wasserstraßeninfrastruktur des B<strong>und</strong>es nur noch getätigt werden, wenn mindestens 50<br />

Millionen Tonnen an Gütern umgeschlagen werden. Insbesondere die Ostseehäfen werden<br />

durch die neuen Kriterien massiv benachteiligt. Sie würden jeglicher Entwicklungsmöglichkeit<br />

beraubt. Die IHK zu Neubrandenburg fordert daher die dringende Anpassung<br />

der Reformvorschläge zur Berücksichtigung auch kleinerer Hafenstandorte, die für die<br />

regionale Entwicklung von Bedeutung sind.<br />

Voller Hoffnung ins Jahr 2011<br />

Bei vielen Menschen liegt die Erinnerung an die besinnliche Weihnachtszeit <strong>und</strong> die<br />

damit verknüpften Wünsche bereits in weiter Ferne. Mit Mut <strong>und</strong> Tatkraft sowie neuen<br />

Hoffnungen sind viele durchgestartet, um ihre Träume <strong>und</strong> Ziele zu verwirklichen. Andere<br />

wurden bereits schneller als gewollt vom Alltag eingeholt. Vielleicht, weil der gute Vorsatz<br />

des suchtkranken Angehörigen nur 14 Tage nach Silvester schon wieder hinfällig <strong>und</strong> alle<br />

in der Familie mal wieder verärgert bis traurig darüber sind.<br />

Das Zusammenleben mit einem alkohol- oder drogenkranken Menschen kann eine Familie<br />

sehr durcheinanderwirbeln. Vor allem macht es hilflos. Aus tief empf<strong>und</strong>ener Liebe<br />

heraus geben Angehörige oft ihre ganze Kraft, um ihr abhängiges Familienmitglied endlich<br />

aus dem Sog der Sucht zu befreien. Oftmals gelingt es nicht. Wieso bloß nicht? Vielleicht,<br />

weil der alkoholkranke Mensch die Konsequenzen seines Handelns nicht spürt? Je<br />

länger <strong>und</strong> massiver ein Familienmitglied zum Beispiel Alkohol missbraucht, umso stärker<br />

fühlen sich oftmals alle Familienangehörigen vom Zerfall ihrer Familie bedroht. Um <strong>das</strong><br />

zu verhindern tut jeder, was er kann <strong>und</strong> überfordert sich selbst. Als Partner/in haben Sie<br />

vielleicht für Ihre/n Frau/Mann gelogen, beim Chef entschuldigt <strong>und</strong> später alle Alkoholvorräte<br />

erst gesucht <strong>und</strong> dann vernichtet. Sie planen sämtliche Familienfeste, bringen die<br />

Kinder zur Schule oder zum Sportverein, erledigen sämtliche Einkäufe <strong>und</strong> können immer<br />

schlechter schlafen. Sie sind müde <strong>und</strong> möchten doch nur, <strong>das</strong>s es endlich wieder so wird<br />

wie früher - vor der Sucht. Auch Kinder sind betroffen <strong>und</strong> reagieren auf ihre Weise auf die<br />

familiären Erlebnisse. Vielleicht werden sie immer ruhiger <strong>und</strong> strebsamer, helfen immer<br />

mehr im Haushalt <strong>und</strong> bei der Betreuung der jüngeren Geschwister, um so zum familiären<br />

Frieden beizutragen. Doch all <strong>das</strong> hat noch immer nicht geholfen. Am Ende einer langen<br />

Hilfe für den geliebten Angehörigen ist die Kraft dann irgendwann aufgebraucht <strong>und</strong> statt<br />

Liebe fühlen viele Angehörige nun Ohnmacht, Verbitterung, Verzweiflung <strong>und</strong> tiefe Erschöpfung.<br />

Manche Angehörige können sogar selbst in eine Abhängigkeit geraten. In dieser<br />

tiefsten Dunkelheit jedoch sind <strong>das</strong> Licht <strong>und</strong> die Chance auf einen neuen Weg verborgen.<br />

In unserer Gesprächsgruppe für Angehörige möchten wir Raum geben für alle Fragen,<br />

Gedanken <strong>und</strong> Gefühle. Erfahren Sie, <strong>das</strong>s Sie nicht alleine sind <strong>und</strong> gönnen Sie sich einen<br />

Moment des Durchatmens. Hiermit laden wir Sie herzlich ein.<br />

In Teterow trifft sich die Gruppe mittwochs um 15:30 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau<br />

Matthiaschk (Sozialtherapeutin Sucht). Unter der Telefonnummer 03996/120 620 können<br />

Sie auch gern vorab ein Einzelgespräch vereinbaren.<br />

In Malchin trifft sich die Gruppe monatlich. Gerne können Sie vorab ein Einzelgespräch<br />

mit Frau Köpp (Dipl. Sozialpädagogin) führen.<br />

IHK bietet mit Demografie-Rechner<br />

Firmen der Region<br />

neue kostenlose Dienstleistung an<br />

Unkomplizierte Hilfestellung bei einer zukunftsfesten Personalplanung bietet die IHK<br />

zu Neubrandenburg seit Jahresbeginn 2011 den Firmen der Region an. Mit dem „Demografie-<br />

Rechner regional“, stellt sie als erste im Land den Firmen kostenfrei eine Excel-basierte<br />

Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie wurde nach Information von Marten Belling, Referent in<br />

der IHK zu Neubrandenburg, von der IHK Osnabrück-Emsland entwickelt <strong>und</strong> von Mitarbeitern<br />

der Kammer Neubrandenburg für die regionalen Bedürfnisse modifiziert.<br />

In nur wenigen Schritten können Firmen so eine Altersstrukturanalyse im Unternehmen<br />

durchführen. Sie zeigt den gegenwärtigen Stand <strong>und</strong> prognostiziert die Entwicklung bis<br />

zum Jahr 2030. So wird deutlich, mit welchen Wissens- <strong>und</strong> Entscheidungsträgern künftig<br />

im Unternehmen geplant werden kann. Enthalten ist ein Branchenvergleich, der aufzeigt,<br />

wo <strong>das</strong> Unternehmen im Verhältnis zu den Wettbewerbern steht. Der regionale Fachkräfte-<br />

Check offenbart auch, wo es bei der Besetzung offener Stellen künftig eng werden könnte.<br />

Daraus lassen sich treffsicher Strategien zur Mitarbeitergewinnung oder -bindung <strong>und</strong> zur<br />

gezielten Qualifizierung sowie zur Entwicklung von Fachkräften <strong>und</strong> Spezialisten ableiten.<br />

Einfache Dateneingabe, grafische Auswertung <strong>und</strong> exakte Prognosen zeichnen den<br />

Demografie-Rechner aus, der nach Auskunft von Marten Belling in Firmen in anderen<br />

Kammerbezirken bereits intensiv genutzt wird.<br />

IHK bietet kostenfreie<br />

Fachbesucher-Tickets<br />

für CeBit <strong>und</strong> HANNOVER MESSE<br />

Ab sofort sind in der IHK zu Neubrandenburg kostenfreie Fachbesucher-Tickets für die<br />

diesjährige CeBiT (1. - 5. März) <strong>und</strong> die HANNOVER MESSE (4. - 8. April) zu erhalten.<br />

Für diese Tickets ist eine Vorab-Onlineregistrierung notwendig. Ist <strong>das</strong> erfolgreich erfolgt,<br />

wird ein personalisiertes e-Ticket per E-Mail zugeschickt. Das ausgedruckte Ticket im<br />

DIN A4-Fomat ermöglicht den direkten Zugang zum Messegelände. Darüber hinaus ist mit<br />

dem Ticket die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum-Verkehr<br />

Hannover am Tag des Messebesuchs möglich. Dieser Tag muss auf dem Ticket vermerkt<br />

sein. Für die HANNOVER MESSE gilt: Die Eintrittskarte ist als Dauerticket an allen<br />

Veranstaltungstagen gültig.<br />

Interessenten können sich bei Dörthe Fuhrmann (0395/5597-307 bzw. E-Mail:<br />

doerthe.fuhrmann@neubrandenburg.ihk.de) melden.<br />

GKU – Gesellschaft für Kommunale Umweltdienste mbH<br />

Ostmecklenburg-Vorpommern<br />

Die Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH Ostmecklenburg/Vorpommern<br />

(GKU mbH) ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:<br />

Betriebsstelle Demmin (für den <strong>Demminer</strong> Bereich)<br />

Bahnhofstraße 27, 17109 Demmin Fax: 03998 / 222423<br />

Montag bis Do: 07:00 – 16:15 Uhr Tel. 03998 / 222422<br />

Freitag: 07:00 – 13:45 Uhr Tel. 03998 / 222422<br />

Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeit<br />

sowie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen: Tel. 03998/222422<br />

oder Tel. 0171/7559071<br />

E-Mail: bs.demmin@gku-mbh.de<br />

Betriebsstelle Altentreptow (für den Altentreptower Bereich)<br />

Teetzlebener Chaussee 5, 17087 Altentreptow Fax: 03961 / 257340<br />

Montag bis Do: 07:00 – 16:15 Uhr Tel. 03961 / 25730<br />

Freitag: 07:00 – 13:45 Uhr Tel. 03961 / 25730<br />

Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeit<br />

sowie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen:<br />

Tel. 03961 / 257333<br />

E-Mail: bs.altentreptow@gku-mbh.de<br />

Impressum<br />

.<br />

Bitte aufheben<br />

Der „Kreisanzeiger des Landkreises Demmin“ ist <strong>das</strong> amtliche Mitteilungsblatt des<br />

Landkreises Demmin.<br />

Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich <strong>und</strong> wird kostenlos an alle erreichbaren<br />

Haushalte des Landkreises Demmin verteilt. Darüber hinaus kann der Kreisanzeiger<br />

gegen Erstattung des Portogeldes beim Landkreis Demmin, Adolf-Pompe-Str.<br />

12-15, 17109 Demmin bezogen werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren<br />

direkt in der Kreisverwaltung, Pressestelle, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Demmin.<br />

Auflagenhöhe: 38.000<br />

Herausgeber: Landkreis Demmin, Der Landrat,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />

Kontakt: Landkreis Demmin, Pressestelle: Tel. 03998-434127 o. 434157<br />

www.lk-demmin.de eMail: pressestelle@lk-demmin.de<br />

Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 Demmin<br />

Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />

Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG,<br />

Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg; Tel. 0395-4575-605<br />

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder <strong>und</strong> Zeichnungen übernehmen wir keine Gewähr.<br />

Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei bzw. auf<br />

dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- <strong>und</strong> Entschädigungsanspruch. Für die zur Verfügung gestellten<br />

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