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Projekt Wanderwolf<br />

Das Projekt, bei dem die GzSdW mit dem SMUL, WWF, IFAM und NABU kooperiert hatte<br />

musste eingestellt werden. Deshalb werden in Deutschland vorerst keine Wölfe mehr für<br />

Forschungszwecke in Soft-Catch-Traps gefangen und mit Sende<strong>rn</strong> ausgerüstet. Der Grund ist:<br />

Dieser Fallentyp fällt unter das Tellereisenverbot der EU. Deshalb hatte die Bezirksdirektion<br />

Leipzig vor Beginn des Projekts den Einsatz dieser Fallen erst nach eingehender Prüfung der<br />

Bestimmungen genehmig, mit der Begründung, dass sich die Intention der EU ausdrücklich<br />

gegen Fallen richte, „mit denen Tiere in größeren Mengen oder wahllos gefangen oder getötet<br />

werden.“ Bei der Soft-Catch-Trap sei das gerade nicht der Fall. Das hat man auch in Sachsen-<br />

Anhalt so gesehen, wo ebenfalls Wölfe in Soft-Catch-Traps gefangen worden sind, und man<br />

sieht es in vielen europäischen Lände<strong>rn</strong> so, weshalb dieser Fallentyp aus der Wildforschung<br />

kaum mehr wegzudenken ist. Sie ist weltweit bei Wildbiologen im Einsatz.<br />

Wie funktioniert so eine Soft-Catch-Falle? Schon der Name sagt, dass sie fängt, ohne dem Tier<br />

Schmerzen oder gar Verletzungen zuzufügen Sie<br />

funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, hat<br />

aber sonst mit dieser schon lange verbotenen,<br />

brutalen Falle nichts gemein. Beim Fang schließen<br />

sich zwei Bügel um die Pfote des Tieres und halten<br />

es fest. Die Fallenbügel sind gepolstert, so dass<br />

eine Verletzung zuverlässig ausgeschlossen ist.<br />

Gleichzeitig fixiert die Falle das Tier, so dass es<br />

sich bei seinen Versuchen zu entkommen nicht<br />

verletzen kann. In Kombination mit einem<br />

Fallensender, der beim Fang ausgelöst wird, kann<br />

ein gefangenes Tier binnen kürzester Zeit<br />

narkotisiert und wieder aus der Falle befreit<br />

Soft Catch Trap<br />

werden.<br />

Der Sächsische Landesjagdverband war erst durch eine Notiz in einer Jagdzeitung<br />

draufgekommen, dass das Büro Lupus diesen Fallentyp beim Fang von Wölfen verwendet – seit<br />

nunmehr zehn Jahren. Er nutzte die Gelegenheit, das Büro bei der Staatsanwaltschaft wegen<br />

Verstoß gegen das Tierschutzrecht anzuzeigen, und machte den Fall mit einer Pressemeldung<br />

vom 23.09.2013 bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen das Büro „Lupus“<br />

und die Genehmigungsbehörde eingeleitet. Daraufhin wurde der Fang von Wölfen mit dieser<br />

Methode eingestellt und nachdem keine weiteren erfolgversprechenden Methoden zur<br />

Verfügung stehen ruht das Projekt Wanderwolf.<br />

Anfang Januar sind diese Ermittlungen gegen das Büro Lupus wegen rechtswidriger<br />

Fangmethoden eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass das Büro Lupus vor<br />

dem Einsatz der Soft-Catch-Fallen alle Genehmigungen eingeholt hatte, die erforderlich waren.<br />

Das Gericht hat dies berücksichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass weder Vorsatz<br />

noch Fahrlässigkeit für eine Straftat vorgelegen hätten.<br />

Derzeit liegt die Angelegenheit bei der EU mit der Bitte, für eine endgültige Klärung zu sorgen.<br />

So lange eine solche nicht vorliegt, ruht das Projekt „Wanderwolf.“<br />

Ein Abschlussbericht zum Gesamtprojekt folgt in den nächsten Rudelnachrichte<br />

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