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Projekt Wanderwolf<br />
Das Projekt, bei dem die GzSdW mit dem SMUL, WWF, IFAM und NABU kooperiert hatte<br />
musste eingestellt werden. Deshalb werden in Deutschland vorerst keine Wölfe mehr für<br />
Forschungszwecke in Soft-Catch-Traps gefangen und mit Sende<strong>rn</strong> ausgerüstet. Der Grund ist:<br />
Dieser Fallentyp fällt unter das Tellereisenverbot der EU. Deshalb hatte die Bezirksdirektion<br />
Leipzig vor Beginn des Projekts den Einsatz dieser Fallen erst nach eingehender Prüfung der<br />
Bestimmungen genehmig, mit der Begründung, dass sich die Intention der EU ausdrücklich<br />
gegen Fallen richte, „mit denen Tiere in größeren Mengen oder wahllos gefangen oder getötet<br />
werden.“ Bei der Soft-Catch-Trap sei das gerade nicht der Fall. Das hat man auch in Sachsen-<br />
Anhalt so gesehen, wo ebenfalls Wölfe in Soft-Catch-Traps gefangen worden sind, und man<br />
sieht es in vielen europäischen Lände<strong>rn</strong> so, weshalb dieser Fallentyp aus der Wildforschung<br />
kaum mehr wegzudenken ist. Sie ist weltweit bei Wildbiologen im Einsatz.<br />
Wie funktioniert so eine Soft-Catch-Falle? Schon der Name sagt, dass sie fängt, ohne dem Tier<br />
Schmerzen oder gar Verletzungen zuzufügen Sie<br />
funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, hat<br />
aber sonst mit dieser schon lange verbotenen,<br />
brutalen Falle nichts gemein. Beim Fang schließen<br />
sich zwei Bügel um die Pfote des Tieres und halten<br />
es fest. Die Fallenbügel sind gepolstert, so dass<br />
eine Verletzung zuverlässig ausgeschlossen ist.<br />
Gleichzeitig fixiert die Falle das Tier, so dass es<br />
sich bei seinen Versuchen zu entkommen nicht<br />
verletzen kann. In Kombination mit einem<br />
Fallensender, der beim Fang ausgelöst wird, kann<br />
ein gefangenes Tier binnen kürzester Zeit<br />
narkotisiert und wieder aus der Falle befreit<br />
Soft Catch Trap<br />
werden.<br />
Der Sächsische Landesjagdverband war erst durch eine Notiz in einer Jagdzeitung<br />
draufgekommen, dass das Büro Lupus diesen Fallentyp beim Fang von Wölfen verwendet – seit<br />
nunmehr zehn Jahren. Er nutzte die Gelegenheit, das Büro bei der Staatsanwaltschaft wegen<br />
Verstoß gegen das Tierschutzrecht anzuzeigen, und machte den Fall mit einer Pressemeldung<br />
vom 23.09.2013 bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen das Büro „Lupus“<br />
und die Genehmigungsbehörde eingeleitet. Daraufhin wurde der Fang von Wölfen mit dieser<br />
Methode eingestellt und nachdem keine weiteren erfolgversprechenden Methoden zur<br />
Verfügung stehen ruht das Projekt Wanderwolf.<br />
Anfang Januar sind diese Ermittlungen gegen das Büro Lupus wegen rechtswidriger<br />
Fangmethoden eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass das Büro Lupus vor<br />
dem Einsatz der Soft-Catch-Fallen alle Genehmigungen eingeholt hatte, die erforderlich waren.<br />
Das Gericht hat dies berücksichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass weder Vorsatz<br />
noch Fahrlässigkeit für eine Straftat vorgelegen hätten.<br />
Derzeit liegt die Angelegenheit bei der EU mit der Bitte, für eine endgültige Klärung zu sorgen.<br />
So lange eine solche nicht vorliegt, ruht das Projekt „Wanderwolf.“<br />
Ein Abschlussbericht zum Gesamtprojekt folgt in den nächsten Rudelnachrichte<br />
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