Beelitzer Nachrichten - März 2015
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25. MÄRZ <strong>2015</strong>, SEITE 30 NR. 3 / 26. JAHRGANG<br />
Am 27.02.<strong>2015</strong> war es so weit: Der alljährliche<br />
Winterball des Sally-Bein-<br />
Gymnasiums stand vor der Tür. Das<br />
diesjährige Motto lautete „Black &<br />
White“. In der <strong>Beelitzer</strong> Kaserne<br />
herrschte schon am frühen Nachmittag<br />
wilde Aufregung, denn die Schüler des<br />
11. Jahrgangs waren damit beschäftigt,<br />
die letzten Vorbereitungen zu treffen.<br />
Das Catering-Team baute seinen Stand<br />
auf, die Moderatoren testeten die Mikrofone<br />
und die letzte Dekoration wurde<br />
angebracht.<br />
Um 18.00 Uhr, als die ersten Schülerinnen<br />
und Schüler eintrafen, ging es dann<br />
endlich los. Der Saal füllte sich und<br />
schließlich begann das Programm. Die<br />
Moderatoren, ebenfalls Schüler des 11.<br />
Jahrgangs, begleiteten den Abend mit<br />
herzlichen Sprüchen und guter Laune.<br />
Endlich kam es zum ersehnten Programmpunkt:<br />
Die Wahl der Prinzen-,<br />
BEELITZER NACHRICHTEN<br />
Sally-Bein-Gymnasium<br />
<strong>Beelitzer</strong> Gymnasium feiert -<br />
Winterball <strong>2015</strong><br />
Königs- und Kaiserpaare. Die<br />
Gekürten eröffneten den Ball<br />
schließlich mit dem traditionellen<br />
Schneewalzer. Nun stürzten<br />
sich die Tanzwütigen auf die<br />
Tanzfläche.<br />
U n s e r S c h ü l e r r a d i o<br />
„Break’n‘Beatz“ sorgte für die<br />
passende Musik. Außerdem<br />
gab es in diesem Jahr einen<br />
weiteren Höhepunkt, die Wahl<br />
der Ballkönigin und des Ballkönigs.<br />
Die Ballpaare, Freunde<br />
und andere Gäste konnten sich<br />
fotografieren lassen und somit<br />
schöne Erinnerungen und unvergessliche<br />
Momente schaffen.<br />
Alles in allem war es ein<br />
schöner Abend und wir freuen<br />
uns schon auf das nächste Mal!<br />
Anna Sophie Zemann, Helle<br />
Pabst<br />
Ordnungswidrigkeit -<br />
Handynutzung im Auto<br />
Grundsätzlich ist nicht nur das Telefonieren<br />
am Steuer verboten, sondern<br />
schlichtweg jegliche Handynutzung<br />
ohne Freisprechanlage. So ist das Ablesen<br />
der Uhrzeit oder das Lesen einer<br />
SMS vom Handydisplay, aber auch das<br />
einfache Wegdrücken eines Anrufers<br />
oder die Nutzung des Mobiltelefons als<br />
Navigationsgerät – solange es sich nicht<br />
in der Konsole befindet - ordnungswidrig.<br />
Dadurch soll gewährt werden, dass<br />
dem Fahrzeugführer beide Hände für<br />
die eigentliche Fahrtätigkeit zur Verfügung<br />
stehen. Lediglich das Aufheben<br />
und bloße Umlagern eines Handys vom<br />
Ablagefach in die Mittelkonsole wird<br />
nicht bußgeldrechtlich geahndet. Ein<br />
Fahrzeugführer kann ein Mobiltelefon<br />
jedoch im Auto benutzen, wenn das<br />
Fahrzeug steht und der Motor ausgeschalten<br />
ist. Dies ist nach einem neueren<br />
Beschluss des Oberlandesgerichts<br />
Hamm auch der Fall, wenn der Motor in<br />
Folge einer automatischen Start-Stopp-<br />
Funktion – wie bei neueren Fahrzeugen<br />
zwischenzeitlich häufiger vorhanden -<br />
ausgeschalten ist.<br />
Ratgeber<br />
Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder<br />
einen Bußgeldbescheid wegen einer<br />
Ordnungswidrigkeit erhalten, empfiehlt<br />
es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch<br />
zu nehmen. Der Rechtsanwalt Ihrer<br />
Wahl wird die Verfahrensakte einsehen<br />
und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise<br />
und mögliche Erfolgsaussichten<br />
besprechen. Ihre Rechtsschutzversicherung<br />
für Verkehrsrecht übernimmt die<br />
anwaltlichen Kosten und ersetzt Ihnen<br />
sogar die laut Bußgeldbescheid festgelegten<br />
Verwaltungsgebühren und Auslagen.<br />
Verkehrsunfall – Die<br />
Einschaltung eines Anwalts<br />
ist ein Muss<br />
Auch im Falle eines einfachen Verkehrsunfalls<br />
ist die Einschaltung eines<br />
Rechtsanwalts von Beginn an als erforderlich<br />
anzusehen, so sprach das Oberlandesgericht<br />
Frankfurt kürzlich Klartext.<br />
Nach dem Orientierungssatz des<br />
Oberlandesgericht Frankfurt erscheine<br />
es bei der immer unüberschaubareren<br />
Entwicklung der Schadenspositionen<br />
und der Rechtsprechung zu den Stundenverrechnungssätzen,<br />
Mietwagenkosten<br />
etc. geradezu fahrlässig, einen Schaden<br />
ohne die Konsultierung eines<br />
Rechtsanwalts abzuwickeln.<br />
Es ist anzuraten, unmittelbar nach dem<br />
Unfallereignis einen spezialisierten<br />
Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen,<br />
denn bereits mit dem voreiligen Ausfüllen<br />
des Ihnen übersandten Schadenanzeigebogens<br />
können Fehler unterlaufen.<br />
Ihr Rechtsanwalt wird Sie nach Durchsicht<br />
Ihrer Unterlagen zur Geltendmachung<br />
Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche<br />
bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung<br />
beraten und alle<br />
notwendigen Schritte veranlassen.<br />
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls<br />
muss die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />
die Kosten Ihres Anwalts in<br />
vollem Umfang übernehmen. Auch Ihre<br />
Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht<br />
ersetzt Ihnen entstehende Kosten<br />
im Falle einer Haftungsteilung und auch<br />
gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen<br />
Auseinandersetzung. Rechtsanwältin<br />
und Fachanwältin für Verkehrsrecht<br />
Antje Toepel-Berger in<br />
Kooperation mit Rechtsanwälten Toepel