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Beelitzer Nachrichten - März 2015

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25. MÄRZ <strong>2015</strong>, SEITE 30 NR. 3 / 26. JAHRGANG<br />

Am 27.02.<strong>2015</strong> war es so weit: Der alljährliche<br />

Winterball des Sally-Bein-<br />

Gymnasiums stand vor der Tür. Das<br />

diesjährige Motto lautete „Black &<br />

White“. In der <strong>Beelitzer</strong> Kaserne<br />

herrschte schon am frühen Nachmittag<br />

wilde Aufregung, denn die Schüler des<br />

11. Jahrgangs waren damit beschäftigt,<br />

die letzten Vorbereitungen zu treffen.<br />

Das Catering-Team baute seinen Stand<br />

auf, die Moderatoren testeten die Mikrofone<br />

und die letzte Dekoration wurde<br />

angebracht.<br />

Um 18.00 Uhr, als die ersten Schülerinnen<br />

und Schüler eintrafen, ging es dann<br />

endlich los. Der Saal füllte sich und<br />

schließlich begann das Programm. Die<br />

Moderatoren, ebenfalls Schüler des 11.<br />

Jahrgangs, begleiteten den Abend mit<br />

herzlichen Sprüchen und guter Laune.<br />

Endlich kam es zum ersehnten Programmpunkt:<br />

Die Wahl der Prinzen-,<br />

BEELITZER NACHRICHTEN<br />

Sally-Bein-Gymnasium<br />

<strong>Beelitzer</strong> Gymnasium feiert -<br />

Winterball <strong>2015</strong><br />

Königs- und Kaiserpaare. Die<br />

Gekürten eröffneten den Ball<br />

schließlich mit dem traditionellen<br />

Schneewalzer. Nun stürzten<br />

sich die Tanzwütigen auf die<br />

Tanzfläche.<br />

U n s e r S c h ü l e r r a d i o<br />

„Break’n‘Beatz“ sorgte für die<br />

passende Musik. Außerdem<br />

gab es in diesem Jahr einen<br />

weiteren Höhepunkt, die Wahl<br />

der Ballkönigin und des Ballkönigs.<br />

Die Ballpaare, Freunde<br />

und andere Gäste konnten sich<br />

fotografieren lassen und somit<br />

schöne Erinnerungen und unvergessliche<br />

Momente schaffen.<br />

Alles in allem war es ein<br />

schöner Abend und wir freuen<br />

uns schon auf das nächste Mal!<br />

Anna Sophie Zemann, Helle<br />

Pabst<br />

Ordnungswidrigkeit -<br />

Handynutzung im Auto<br />

Grundsätzlich ist nicht nur das Telefonieren<br />

am Steuer verboten, sondern<br />

schlichtweg jegliche Handynutzung<br />

ohne Freisprechanlage. So ist das Ablesen<br />

der Uhrzeit oder das Lesen einer<br />

SMS vom Handydisplay, aber auch das<br />

einfache Wegdrücken eines Anrufers<br />

oder die Nutzung des Mobiltelefons als<br />

Navigationsgerät – solange es sich nicht<br />

in der Konsole befindet - ordnungswidrig.<br />

Dadurch soll gewährt werden, dass<br />

dem Fahrzeugführer beide Hände für<br />

die eigentliche Fahrtätigkeit zur Verfügung<br />

stehen. Lediglich das Aufheben<br />

und bloße Umlagern eines Handys vom<br />

Ablagefach in die Mittelkonsole wird<br />

nicht bußgeldrechtlich geahndet. Ein<br />

Fahrzeugführer kann ein Mobiltelefon<br />

jedoch im Auto benutzen, wenn das<br />

Fahrzeug steht und der Motor ausgeschalten<br />

ist. Dies ist nach einem neueren<br />

Beschluss des Oberlandesgerichts<br />

Hamm auch der Fall, wenn der Motor in<br />

Folge einer automatischen Start-Stopp-<br />

Funktion – wie bei neueren Fahrzeugen<br />

zwischenzeitlich häufiger vorhanden -<br />

ausgeschalten ist.<br />

Ratgeber<br />

Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder<br />

einen Bußgeldbescheid wegen einer<br />

Ordnungswidrigkeit erhalten, empfiehlt<br />

es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch<br />

zu nehmen. Der Rechtsanwalt Ihrer<br />

Wahl wird die Verfahrensakte einsehen<br />

und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise<br />

und mögliche Erfolgsaussichten<br />

besprechen. Ihre Rechtsschutzversicherung<br />

für Verkehrsrecht übernimmt die<br />

anwaltlichen Kosten und ersetzt Ihnen<br />

sogar die laut Bußgeldbescheid festgelegten<br />

Verwaltungsgebühren und Auslagen.<br />

Verkehrsunfall – Die<br />

Einschaltung eines Anwalts<br />

ist ein Muss<br />

Auch im Falle eines einfachen Verkehrsunfalls<br />

ist die Einschaltung eines<br />

Rechtsanwalts von Beginn an als erforderlich<br />

anzusehen, so sprach das Oberlandesgericht<br />

Frankfurt kürzlich Klartext.<br />

Nach dem Orientierungssatz des<br />

Oberlandesgericht Frankfurt erscheine<br />

es bei der immer unüberschaubareren<br />

Entwicklung der Schadenspositionen<br />

und der Rechtsprechung zu den Stundenverrechnungssätzen,<br />

Mietwagenkosten<br />

etc. geradezu fahrlässig, einen Schaden<br />

ohne die Konsultierung eines<br />

Rechtsanwalts abzuwickeln.<br />

Es ist anzuraten, unmittelbar nach dem<br />

Unfallereignis einen spezialisierten<br />

Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen,<br />

denn bereits mit dem voreiligen Ausfüllen<br />

des Ihnen übersandten Schadenanzeigebogens<br />

können Fehler unterlaufen.<br />

Ihr Rechtsanwalt wird Sie nach Durchsicht<br />

Ihrer Unterlagen zur Geltendmachung<br />

Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche<br />

bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung<br />

beraten und alle<br />

notwendigen Schritte veranlassen.<br />

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls<br />

muss die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />

die Kosten Ihres Anwalts in<br />

vollem Umfang übernehmen. Auch Ihre<br />

Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht<br />

ersetzt Ihnen entstehende Kosten<br />

im Falle einer Haftungsteilung und auch<br />

gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen<br />

Auseinandersetzung. Rechtsanwältin<br />

und Fachanwältin für Verkehrsrecht<br />

Antje Toepel-Berger in<br />

Kooperation mit Rechtsanwälten Toepel

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