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Archivierungsmodell Justiz - Archive in Nordrhein-Westfalen

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zuständigen Archiv oder besuchen Sie uns onl<strong>in</strong>e: im Landesverwaltungsnetz unter<br />

lav.nrw.de und im Internet unter www.lav.nrw.de.<br />

1.3 Wozu überhaupt Archivierung?<br />

Gesetzlicher<br />

Auftrag<br />

Welche Akte wird<br />

zum Archivgut?<br />

Das Konzept der<br />

<strong>Archivierungsmodell</strong>e <br />

Langzeitgedächtnis<br />

des Landes<br />

Das Landesarchiv NRW hat den im Archivgesetz Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong> (ArchivG NRW) 1 festgeschriebenen Auftrag, alle Unterlagen,<br />

die bei Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes<br />

anfallen und für den Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden, zu<br />

sichten und zu bewerten. Diejenigen Teile, die dabei als archivwürdig<br />

erkannt werden, werden <strong>in</strong> das Archiv übernommen, dauerhaft<br />

im Orig<strong>in</strong>al verwahrt und unter Berücksichtigung der archivrechtlich<br />

festgelegten Schutz- und Sperrfristen für die Benutzung bereit gestellt.<br />

Als „archivwürdig“ gelten Unterlagen, die für Wissenschaft und Forschung,<br />

für die Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung, Rechtsprechung<br />

sowie zur Sicherung berechtigter Belange von E<strong>in</strong>zelpersonen<br />

von bleibendem Wert s<strong>in</strong>d. Über die Archivwürdigkeit entscheiden<br />

die zuständigen Archivar<strong>in</strong>nen und Archivare unter fachlichen<br />

Gesichtspunkten. Außerdem gelten als archivwürdig, ohne dass es<br />

e<strong>in</strong>er Entscheidung des Landesarchivs bedarf, Unterlagen, die nach<br />

„anderen Vorschriften“ im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 2 Satz 3 ArchivG NW<br />

dauernd aufzubewahren s<strong>in</strong>d.<br />

Seit se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung 2004 ist das LAV bemüht, die Überlieferungsbildung<br />

der verschiedenen Verwaltungszweige archivübergreifend<br />

durch landesweit gültige <strong>Archivierungsmodell</strong>e zu steuern. In<br />

diesen <strong>Archivierungsmodell</strong>en (unter denen das <strong>Archivierungsmodell</strong><br />

„<strong>Justiz</strong>“ zu den umfangreichsten gehört) werden Bewertungsentscheidungen<br />

festgelegt, Übernahmemengen gesteuert sowie<br />

Verfahren und Arbeitsabläufe vere<strong>in</strong>heitlicht. Im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

Zusammenarbeit zwischen LAV und der Verwaltung erhöhen die<br />

<strong>Archivierungsmodell</strong>e die Transparenz archivischen Handelns und<br />

etablieren standardisierte Arbeitsabläufe, die e<strong>in</strong>e effiziente Kooperation<br />

für alle Beteiligten erleichtert.<br />

Indem es se<strong>in</strong>en gesetzlichen Auftrag moderner Archivierung erfüllt,<br />

fungiert das LAV als das Langzeitgedächtnis des Landes NRW und<br />

se<strong>in</strong>er Vorgänger. In generationenübergreifender Kont<strong>in</strong>uität bewahrt<br />

es aussage- und beweiskräftige Dokumente zu den herausragenden<br />

wie den alltäglichen Vorkommnissen des öffentlichen und<br />

gesellschaftlichen Lebens jeder Epoche. Dadurch trägt es zur<br />

Transparenz staatlichen Handelns im S<strong>in</strong>ne von Rechtsstaatlichkeit<br />

und Demokratie, zur Bewahrung unseres geme<strong>in</strong>samen kulturellen<br />

Erbes und zur Sicherstellung der Freiheit von Wissenschaft und<br />

Forschung bei.<br />

1 Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

(Archivgesetz Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> - ArchivG NRW) vom 16. März 2010, <strong>in</strong>: GV. NRW. 2010, S.<br />

188ff. Der Text des ArchivG NRW bef<strong>in</strong>det sich im Anhang dieser Behörden<strong>in</strong>formation!<br />

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