16.11.2012 Aufrufe

Donnerstag, 29.03.2012 - Walddorfhäslach

Donnerstag, 29.03.2012 - Walddorfhäslach

Donnerstag, 29.03.2012 - Walddorfhäslach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26<br />

Müllabfuhr:<br />

Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Walddorfhäslach</strong> 29. März 2012, Nummer 13<br />

Sammeltermine verschieben sich bedingt durch die Osterfeiertage<br />

Wegen Karfreitag, 6. April und Ostermontag, 9. April 2012, verschieben<br />

sich in einigen Gemeinden des Entsorgungsgebietes des Landkreises<br />

Reutlingen die Sammlungen von Restmüll, Bioabfall, Gelber Sack und<br />

Papier/Pappe (ohne die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen).<br />

In <strong>Walddorfhäslach</strong> wird die Biotonne am Samstag, 14. April 2012,<br />

entleert. Die Sammlung der Gelben Säcke erfolgt am Freitag, 13. April<br />

2012.<br />

Der Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich ist am Samstag, 7. April<br />

2012, von 08.00 bis 11.45 Uhr geöffnet.<br />

Der Komposthof Pfullingen ist am Samstag, 7. April 2012, geschlossen.<br />

Alle Feiertagsverschiebungen sind auch im ABFALL-TERMIN-KALEN-<br />

DER vermerkt. Der Abfallterminkalender 2012 wurde Mitte Dezember<br />

an alle Haushalte der Kreisgemeinden verteilt. Zusätzlich sind Exemplare<br />

bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen erhältlich. Im Internet<br />

unter www.kreis-reutlingen.de (» Service&Verwaltung » Abfallentsorgung)<br />

sind neben vielen anderen Informationen und Online-Diensten<br />

ebenfalls alle Abfalltermine einsehbar. Fragen zu den Terminen beantwortet<br />

das Amt für Abfallwirtschaft und Verkehr des Landkreises Reutlingen<br />

gerne auch telefonisch unter 07121/480-2329.<br />

Umweltwettbewerb 2012 des Landkreises<br />

Reutlingen und der Kreissparkasse<br />

Ab sofort geht es los: Der Landkreis Reutlingen und die Kreissparkasse<br />

Reutlingen starten ihren 16. Umweltwettbewerb. Gesucht werden Projekte<br />

im Bereich Natur- und Artenschutz, Umwelt- und Klimaschutz,<br />

der Regionalvermarktung, des Sanften Tourismus und der Umweltpädagogik.<br />

Die Projekte und Maßnahmen können unterschiedliche Schwerpunkte<br />

haben, sie müssen jedoch in den jeweiligen Bereichen Akzente<br />

setzen und im Landkreis Reutlingen stattfinden. Aufgerufen sind Schulen,<br />

Kindergärten, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen,<br />

kirchliche Organisationen, Parteien, Landwirte und landwirtschaftliche<br />

Erzeuger-Gemeinschaften, Privatpersonen, Städte und Gemeinden,<br />

Handwerk, Gewerbebetriebe und Industrie. Bewerbungen können<br />

bis zum 25. Juli 2012 beim Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen<br />

in der Karlstraße 27 eingereicht werden. Das Mitmachen lohnt<br />

sich: Neben einer Urkunde gibt es auch Preisgelder in Höhe von insgesamt<br />

9 000 Euro.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Projekt in den Wettbewerbsunterlagen<br />

skizzieren (Inhalt, Ziele, Ort, Zeitrahmen, Aufwand,<br />

Erfolg) und eventuell mit Bild- und Anschauungsmaterial versehen. Außerdem<br />

sollten sie sich darin kurz vorstellen und einen Ansprechpartner<br />

benennen. Tipps und Hinweise für das Zusammenstellen der Bewerbungs-Unterlagen<br />

erhalten Interessenten beim Umweltschutzamt<br />

und auf der Internetseite des Landratsamts unter www.kreis-reutlingen.<br />

de, Rubrik Aktuelles. Die Unterlagen können schriftlich oder elektronisch<br />

eingereicht werden. Die Preisträger ermittelt eine Jury unter Ausschluss<br />

des Rechtsweges.<br />

Fragen zum Wettbewerb beantwortet Dr. Margarete Dohmann vom<br />

Umweltschutzamt, Karlstraße 27, 72764 Reutlingen, Tel. 07121/<br />

480-9327, Fax: 480-9300, E-Mail: umweltamt@kreis-reutlingen.de.<br />

Förderung von umweltschonenden<br />

Maßnahmen in der Landwirtschaft 2012<br />

Der Landkreis Reutlingen gewährt den landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

im Landkreis Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen<br />

und umweltschonenden Landwirtschaft.<br />

Landwirte, die sich für eine Förderung interessieren, können sich beim<br />

Kreislandwirtschaftsamt, Schillerstraße 40, in 72525 Münsingen informieren,<br />

oder auf der Internetseite des Landkreises www.landwirtschaft-reutlingen.de/Aktuelles.<br />

Kontakt: Telefon 07381-9397-7341<br />

Telefax 0 7121/9793 -993<br />

Fink GmbH, Druck und Verlag, Pfullingen<br />

Tagesmütter e.V. Reutlingen<br />

Tagesmutter - eine erfüllende Aufgabe mit Perspektive<br />

- Informationsveranstaltung für Interessierte<br />

Was leistet eine Tagesmutter? Welche Voraussetzungen muss sie mitbringen?<br />

Was kann man mit dieser Tätigkeit verdienen?<br />

Über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bei der Betreuung von Kindern<br />

von 0 bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege informiert<br />

der Tagesmütter e.V. Reutlingen in einer Veranstaltung am Montag,<br />

02.04.2012, um 10.00 Uhr, im Zentrum für Kindertagespflege, Federnseestr.4<br />

in Reutlingen.<br />

Eingeladen sind Interessierte, die sich unverbindlich mit Rahmenbedingungen,<br />

Verdienstmöglichkeiten oder Anforderungen in der Kindertagesspflege<br />

beschäftigen wollen.<br />

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Termin: Montag, 02.04.2012, um 10 Uhr, Federnseestr.4 in Reutlingen<br />

Nähere Informationen: Marion Becker, Fachberaterin für <strong>Walddorfhäslach</strong>,<br />

Telefon: 0 71 21/3 87 84 11, E-Mail: becker@tagesmuetter-rt.de<br />

www.tagesmuetter-rt.de. Besuchen Sie uns auch auf Facebook.<br />

Der Ortsverband informiert:<br />

Neue DIN für barrierefreies Bauen von Wohnungen<br />

Im Herbst 2011 erschien die DIN 18040-2. Sie betrifft die Planung,<br />

Ausführung, Ausstattung und Nutzung von barrierefreien Wohnungen<br />

und deren Außenanlagen. Bislang war in der DIN 18025-1 die barrierefreie<br />

Gestaltung von Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und in der<br />

DIN 18025-2 die Planung und Gestaltung anderer barrierefreier Wohnungen<br />

geregelt gewesen. Diese Normen werden jetzt durch die DIN<br />

18040-2 ersetzt.<br />

Weitere Informationen zu dieser wichtigen Thematik gibt es unter<br />

www.din18040.de im Internet. Außerdem kann man sich - je nach<br />

Wohnort - an die vier VdK-eigenen Wohnberatungsstellen in Balingen,<br />

Freiburg, Freudenstadt und Radolfzell oder an andere Wohnberatungsstellen<br />

in Trägerschaft von Landkreisen oder Kommunen sowie Einrichtungen<br />

der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege wenden.<br />

Auch mündlicher Arbeitsvertrag gilt<br />

Ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, hat rechtlich den<br />

gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument, entschied das Sozialgericht<br />

Heilbronn (Az.: S 7 AL 4100/08). Im zugrunde liegenden<br />

Fall hatte ein Arbeitgeber von einem Mann, der zuvor nach mündlicher<br />

Vereinbarung eingestellt worden war, die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag<br />

verlangt, der Mehrarbeit, Nacht- oder Wochenendarbeit<br />

vorsah. Als der Mann sich weigerte, zu unterschreiben, erfolgte die<br />

Kündigung und daraufhin die Arbeitslosmeldung des Mannes. Deswegen<br />

verhängte die Bundesagentur für Arbeit die zwölfwöchige Sperrfrist<br />

für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dagegen hatte der Betroffene<br />

vor dem Sozialgericht geklagt und Recht bekommen. Schließlich sei<br />

er, so die Heilbronner Sozialrichter, nicht verpflichtet gewesen, nach<br />

dem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag einen anderen Arbeitsvertrag<br />

einzugehen. Eine etwaige Pflicht sei hier mit der Vertragsfreiheit<br />

der Arbeitnehmer nicht vereinbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!