Donnerstag, 29.03.2012 - Walddorfhäslach
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Müllabfuhr:<br />
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Walddorfhäslach</strong> 29. März 2012, Nummer 13<br />
Sammeltermine verschieben sich bedingt durch die Osterfeiertage<br />
Wegen Karfreitag, 6. April und Ostermontag, 9. April 2012, verschieben<br />
sich in einigen Gemeinden des Entsorgungsgebietes des Landkreises<br />
Reutlingen die Sammlungen von Restmüll, Bioabfall, Gelber Sack und<br />
Papier/Pappe (ohne die Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen).<br />
In <strong>Walddorfhäslach</strong> wird die Biotonne am Samstag, 14. April 2012,<br />
entleert. Die Sammlung der Gelben Säcke erfolgt am Freitag, 13. April<br />
2012.<br />
Der Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich ist am Samstag, 7. April<br />
2012, von 08.00 bis 11.45 Uhr geöffnet.<br />
Der Komposthof Pfullingen ist am Samstag, 7. April 2012, geschlossen.<br />
Alle Feiertagsverschiebungen sind auch im ABFALL-TERMIN-KALEN-<br />
DER vermerkt. Der Abfallterminkalender 2012 wurde Mitte Dezember<br />
an alle Haushalte der Kreisgemeinden verteilt. Zusätzlich sind Exemplare<br />
bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen erhältlich. Im Internet<br />
unter www.kreis-reutlingen.de (» Service&Verwaltung » Abfallentsorgung)<br />
sind neben vielen anderen Informationen und Online-Diensten<br />
ebenfalls alle Abfalltermine einsehbar. Fragen zu den Terminen beantwortet<br />
das Amt für Abfallwirtschaft und Verkehr des Landkreises Reutlingen<br />
gerne auch telefonisch unter 07121/480-2329.<br />
Umweltwettbewerb 2012 des Landkreises<br />
Reutlingen und der Kreissparkasse<br />
Ab sofort geht es los: Der Landkreis Reutlingen und die Kreissparkasse<br />
Reutlingen starten ihren 16. Umweltwettbewerb. Gesucht werden Projekte<br />
im Bereich Natur- und Artenschutz, Umwelt- und Klimaschutz,<br />
der Regionalvermarktung, des Sanften Tourismus und der Umweltpädagogik.<br />
Die Projekte und Maßnahmen können unterschiedliche Schwerpunkte<br />
haben, sie müssen jedoch in den jeweiligen Bereichen Akzente<br />
setzen und im Landkreis Reutlingen stattfinden. Aufgerufen sind Schulen,<br />
Kindergärten, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen,<br />
kirchliche Organisationen, Parteien, Landwirte und landwirtschaftliche<br />
Erzeuger-Gemeinschaften, Privatpersonen, Städte und Gemeinden,<br />
Handwerk, Gewerbebetriebe und Industrie. Bewerbungen können<br />
bis zum 25. Juli 2012 beim Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen<br />
in der Karlstraße 27 eingereicht werden. Das Mitmachen lohnt<br />
sich: Neben einer Urkunde gibt es auch Preisgelder in Höhe von insgesamt<br />
9 000 Euro.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Projekt in den Wettbewerbsunterlagen<br />
skizzieren (Inhalt, Ziele, Ort, Zeitrahmen, Aufwand,<br />
Erfolg) und eventuell mit Bild- und Anschauungsmaterial versehen. Außerdem<br />
sollten sie sich darin kurz vorstellen und einen Ansprechpartner<br />
benennen. Tipps und Hinweise für das Zusammenstellen der Bewerbungs-Unterlagen<br />
erhalten Interessenten beim Umweltschutzamt<br />
und auf der Internetseite des Landratsamts unter www.kreis-reutlingen.<br />
de, Rubrik Aktuelles. Die Unterlagen können schriftlich oder elektronisch<br />
eingereicht werden. Die Preisträger ermittelt eine Jury unter Ausschluss<br />
des Rechtsweges.<br />
Fragen zum Wettbewerb beantwortet Dr. Margarete Dohmann vom<br />
Umweltschutzamt, Karlstraße 27, 72764 Reutlingen, Tel. 07121/<br />
480-9327, Fax: 480-9300, E-Mail: umweltamt@kreis-reutlingen.de.<br />
Förderung von umweltschonenden<br />
Maßnahmen in der Landwirtschaft 2012<br />
Der Landkreis Reutlingen gewährt den landwirtschaftlichen Unternehmen<br />
im Landkreis Zuwendungen zur Unterstützung einer nachhaltigen<br />
und umweltschonenden Landwirtschaft.<br />
Landwirte, die sich für eine Förderung interessieren, können sich beim<br />
Kreislandwirtschaftsamt, Schillerstraße 40, in 72525 Münsingen informieren,<br />
oder auf der Internetseite des Landkreises www.landwirtschaft-reutlingen.de/Aktuelles.<br />
Kontakt: Telefon 07381-9397-7341<br />
Telefax 0 7121/9793 -993<br />
Fink GmbH, Druck und Verlag, Pfullingen<br />
Tagesmütter e.V. Reutlingen<br />
Tagesmutter - eine erfüllende Aufgabe mit Perspektive<br />
- Informationsveranstaltung für Interessierte<br />
Was leistet eine Tagesmutter? Welche Voraussetzungen muss sie mitbringen?<br />
Was kann man mit dieser Tätigkeit verdienen?<br />
Über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bei der Betreuung von Kindern<br />
von 0 bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege informiert<br />
der Tagesmütter e.V. Reutlingen in einer Veranstaltung am Montag,<br />
02.04.2012, um 10.00 Uhr, im Zentrum für Kindertagespflege, Federnseestr.4<br />
in Reutlingen.<br />
Eingeladen sind Interessierte, die sich unverbindlich mit Rahmenbedingungen,<br />
Verdienstmöglichkeiten oder Anforderungen in der Kindertagesspflege<br />
beschäftigen wollen.<br />
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Termin: Montag, 02.04.2012, um 10 Uhr, Federnseestr.4 in Reutlingen<br />
Nähere Informationen: Marion Becker, Fachberaterin für <strong>Walddorfhäslach</strong>,<br />
Telefon: 0 71 21/3 87 84 11, E-Mail: becker@tagesmuetter-rt.de<br />
www.tagesmuetter-rt.de. Besuchen Sie uns auch auf Facebook.<br />
Der Ortsverband informiert:<br />
Neue DIN für barrierefreies Bauen von Wohnungen<br />
Im Herbst 2011 erschien die DIN 18040-2. Sie betrifft die Planung,<br />
Ausführung, Ausstattung und Nutzung von barrierefreien Wohnungen<br />
und deren Außenanlagen. Bislang war in der DIN 18025-1 die barrierefreie<br />
Gestaltung von Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und in der<br />
DIN 18025-2 die Planung und Gestaltung anderer barrierefreier Wohnungen<br />
geregelt gewesen. Diese Normen werden jetzt durch die DIN<br />
18040-2 ersetzt.<br />
Weitere Informationen zu dieser wichtigen Thematik gibt es unter<br />
www.din18040.de im Internet. Außerdem kann man sich - je nach<br />
Wohnort - an die vier VdK-eigenen Wohnberatungsstellen in Balingen,<br />
Freiburg, Freudenstadt und Radolfzell oder an andere Wohnberatungsstellen<br />
in Trägerschaft von Landkreisen oder Kommunen sowie Einrichtungen<br />
der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege wenden.<br />
Auch mündlicher Arbeitsvertrag gilt<br />
Ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, hat rechtlich den<br />
gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument, entschied das Sozialgericht<br />
Heilbronn (Az.: S 7 AL 4100/08). Im zugrunde liegenden<br />
Fall hatte ein Arbeitgeber von einem Mann, der zuvor nach mündlicher<br />
Vereinbarung eingestellt worden war, die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag<br />
verlangt, der Mehrarbeit, Nacht- oder Wochenendarbeit<br />
vorsah. Als der Mann sich weigerte, zu unterschreiben, erfolgte die<br />
Kündigung und daraufhin die Arbeitslosmeldung des Mannes. Deswegen<br />
verhängte die Bundesagentur für Arbeit die zwölfwöchige Sperrfrist<br />
für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dagegen hatte der Betroffene<br />
vor dem Sozialgericht geklagt und Recht bekommen. Schließlich sei<br />
er, so die Heilbronner Sozialrichter, nicht verpflichtet gewesen, nach<br />
dem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag einen anderen Arbeitsvertrag<br />
einzugehen. Eine etwaige Pflicht sei hier mit der Vertragsfreiheit<br />
der Arbeitnehmer nicht vereinbar.