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schwerpunkt balkan - HochschülerInnenschaft an der Universität für ...

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Praktische Infos<br />

12<br />

Musik und Recht<br />

Bild- und Namenrechte<br />

Text: Marcin Su<strong>der</strong><br />

Nachdem in dieser Reihe bereits die grundsätzlichen<br />

Urheber- und Leistungsschutzrechte,<br />

sowie die Arbeit eines Musikverlages<br />

beschrieben wurden, möchte ich in dieser<br />

Ausgabe die Bild- und Namensrechte näher erläutern.<br />

Interpreten sind Menschen, die in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

stehen. Ihre Namen und ihre Bil<strong>der</strong> werden, hoffentlich,<br />

oft in den Medien gen<strong>an</strong>nt und gezeigt.<br />

Was aber wenn diese Namen und Abbildungen<br />

missbraucht werden? Und welche weiteren Details<br />

sollte m<strong>an</strong> als Künstler kennen?<br />

Je<strong>der</strong> Mensch hat ein so gen<strong>an</strong>ntes Recht am eigenen<br />

Bild. Veröffentlichungen von Fotos müssen<br />

von den abgebildeten Personen genehmigt werden.<br />

Ausgenommen hiervon sind „Personen öffentlichen<br />

Interesses“. Solche Personen sind laut<br />

Gesetzgeber weniger schutzwürdig. Ab w<strong>an</strong>n eine<br />

Person von „öffentlichen Interesse“ ist, ist schwierig<br />

zu beurteilen und k<strong>an</strong>n zu hart verh<strong>an</strong>delten<br />

Prozessen führen. Grundsätzlich k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> aber<br />

davon ausgehen, dass Künstler, weil sie öffentlich<br />

auftreten, einen geringeren Schutz genießen<br />

als z.B. Buchhalter. Dennoch hat ein unbek<strong>an</strong>nter<br />

Kammerorchestermusiker größere Ch<strong>an</strong>cen sein<br />

Abbild zu schützen als z.B. Mick Jagger.<br />

Das Recht am eigenen Bild darf jedoch nicht mit<br />

dem Urheberrecht des Fotografen o<strong>der</strong> Grafi kers<br />

verwechselt werden. Denn dieses Recht muss<br />

von den Medien bzw. von <strong>an</strong><strong>der</strong>en Verwertern auf<br />

jeden Fall vorher vom Urheber (bzw. dem Rechteinhaber)<br />

erworben werden. Das spielt <strong>für</strong> dich als<br />

Musiker vor allem d<strong>an</strong>n eine Rolle, wenn du Pressetexte<br />

mit Fotos o<strong>der</strong> CD-Cover-Bild <strong>an</strong> Medien<br />

verschickst, weil du dich um die Genehmigung<br />

des Fotografen bzw. Grafi kers kümmern solltest.<br />

Deshalb ist es ratsam, dem Fotografen o<strong>der</strong> Grafi -<br />

ker immer auch mitzuteilen, wo<strong>für</strong> du die Grafi ken<br />

und Fotos verwenden willst. Eine kurze schriftliche<br />

Genehmigung reicht vollkommen. Mit dieser Genehmigung<br />

erwirbst du das Recht, die Bil<strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

die besprochenen Zwecke zu verwenden. Du wirst<br />

NICHT Urheber <strong>der</strong> Fotos. Auch d<strong>an</strong>n nicht, wenn<br />

<strong>der</strong> Fotograf o<strong>der</strong> Grafi ker auf seine Namensnennung<br />

verzichtet.<br />

Um den Medien d<strong>an</strong>n auch die Rechtsabwicklung<br />

zu erleichtern (dies entscheidet oft darüber, ob über<br />

dich und dein Projekt berichtet wird o<strong>der</strong> nicht), sollte<br />

m<strong>an</strong> sämtliches Bildmaterial den Medien immer<br />

gratis zur Verfügung stellen. Am besten schreibst<br />

du hier<strong>für</strong> auf die Rückseite des Fotos: „Zum honorarfreien<br />

Abdruck freigegeben“. Somit k<strong>an</strong>n sich<br />

<strong>der</strong> Redakteur, <strong>der</strong> über dich berichtet, sicher sein,<br />

dass <strong>der</strong> Fotograf nicht rechtlich gegen ihn bzw.<br />

das Medium (TV, Presse, Online-Zeitschriften u.ä.)<br />

vorgehen k<strong>an</strong>n. Vergiss nicht, auch den Namen des<br />

Fotografen/Grafi kers auf <strong>der</strong> Rückseite des Fotos<br />

zu notieren, sofern <strong>der</strong> Urheber nicht ausdrücklich<br />

darauf verzichtet hat. Bei digital übermittelten Fotos<br />

(Internet, CD-Rom) solltest du diese rechtlichen<br />

Informationen entwe<strong>der</strong> zusammengefasst in einer<br />

Textdatei, o<strong>der</strong> in entsprechenden Kommentarfel<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Bilddatei (rechte Maustaste – Eigenschaften<br />

– Dateieigenschaften) <strong>an</strong>führen.<br />

Beim Namen verhält es sich ähnlich. Allerdings ist<br />

weniger die Berichterstattung problematisch, son<strong>der</strong>n<br />

die kommerzielle Vermarktung. Sobald also<br />

jem<strong>an</strong>d deinen Namen verwenden will, um damit<br />

Geld zu verdienen, muss er deine Namensrechte<br />

erwerben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das dein<br />

persönlicher Eigenname ist, ein Künstlername o<strong>der</strong><br />

ein B<strong>an</strong>dname.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat hierbei <strong>der</strong> gesamte<br />

Merch<strong>an</strong>dising-Sektor: Egal ob T-Shirt, Cafe-<br />

Becher, Kugelschreiber o<strong>der</strong> Sticker, sobald eine<br />

Merch<strong>an</strong>dising-Firma Artikel mit deinem Namen<br />

produzieren und verkaufen will, braucht sie dein<br />

Einverständnis. Zu welchen Konditionen<br />

du deinen Namen „verkaufst“ ist Verh<strong>an</strong>dlungssache.<br />

Üblich ist eine einmalige Zahlung<br />

o<strong>der</strong> ein Anteil pro verkauften Artikel.<br />

Aufpassen solltest du auch bei <strong>der</strong> Wahl deines<br />

Künstlernamens o<strong>der</strong> des B<strong>an</strong>d-Namens. Recherchiere<br />

bevor du dich endgültig <strong>für</strong> ein Pseudonym<br />

entscheidest, ob es bereits einen Künstler<br />

mit gleichem o<strong>der</strong> ähnlichem Namen gibt. Ver-<br />

Marcin Su<strong>der</strong> studiert Musikwissenschaft<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Uni Wien mit den Schwerpunkten<br />

Popularmusikforschung und Kulturm<strong>an</strong>agement.<br />

Er arbeitet als Berater bei<br />

diversen Musik- und Forschungsprojekten.<br />

Kontakt: offi ce@marcinsu<strong>der</strong>.com<br />

wechslungen sollten ausgeschlossen werden.<br />

Natürlich ist es niem<strong>an</strong>dem zuzumuten, dass<br />

m<strong>an</strong> jedes Pseudonym o<strong>der</strong> jeden B<strong>an</strong>d-Namen<br />

recherchiert. Solltest du merken, dass eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

B<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> Person (egal in welchem L<strong>an</strong>d<br />

<strong>der</strong> Welt) den gleichen Namen verwendet, gilt<br />

theoretisch: Wer als erster die Idee gehabt hat,<br />

darf den Namen behalten. Einziges Problem liegt<br />

in <strong>der</strong> Beweiskraft. In <strong>der</strong> Realität ist es oft eine<br />

Sache des Geldes. Eine B<strong>an</strong>d mit einem Major-<br />

Label im Rücken wird vermutlich ihr Namensrecht<br />

besser verteidigen können, als eine B<strong>an</strong>d<br />

ohne Label. M<strong>an</strong> k<strong>an</strong>n auch einen Künstler- o<strong>der</strong><br />

B<strong>an</strong>dnamen beim Patentamt (Dresdnerstraße<br />

87, 1200 Wien) österreichweit, europaweit o<strong>der</strong><br />

weltweit schützen lassen. Ein solcher Schutz sichert<br />

dir auf jeden Fall das Recht den Namen zu<br />

verwenden.<br />

Beachte: In Plattenverträgen (vor allem im Pop/<br />

Rock-Bereich) kommen häufi g Paragrafen vor, die<br />

Bild- und Namensrechte betreffen. Im Idealfall h<strong>an</strong>delt<br />

es sich um Namen und Bil<strong>der</strong>, die während <strong>der</strong><br />

Vertragsdauer in Umlauf gebracht werden und nur<br />

während dieser Zeit <strong>der</strong> Plattenfi rma frei zur Verfügung<br />

stehen. Vorsicht ist geboten bei Paragrafen,<br />

die <strong>an</strong><strong>der</strong>es vorsehen. Im Bereich Klassik und Jazz<br />

sind solche Paragrafen eher unüblich – aber auch<br />

hier gibt es natürlich Ausnahmen. Genaueres zum<br />

Thema Plattenfi rma und Plattenverträge folgt in einer<br />

<strong>der</strong> nächsten Ausgabe des TRITONUS.<br />

Zum Zwecke <strong>der</strong> leichteren Lesbarkeiten wurden in<br />

diesem Artikel auf explizite M<strong>an</strong>n/Frau-Erwähnungen<br />

verzichtet. Natürlich sind mit je<strong>der</strong> Personbezeichnung,<br />

Frau und M<strong>an</strong>n gleichwertig impliziert.<br />

tritonus_new_fin.indd 12 24.04.2006 13:48:50<br />

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