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Diplomarbeit - INEX Politics of Inclusion and Exclusion - Universität ...

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Zweitens fragt die vorliegende <strong>Diplomarbeit</strong> nach der institutionellen Architektur des<br />

österreichischen Abschieberegimes, also danach, welche (staatlichen und nicht staatlichen) Akteure<br />

an der Implementierung der Abschiebepolitik beteiligt sind, wie sich die Zuständigkeiten und<br />

Kompetenzen verteilen und welche (formellen und informellen) Verfahrensregeln gelten. Insgesamt<br />

scheint das Wissen über die konkreten Abläufe bei Abschiebungen, die beteiligten Akteure und ihre<br />

Zuständigkeiten trotz der Politisierung und erhöhten medialen Aufmerksamkeit der jüngeren Zeit<br />

relativ gering zu sein. Davon zeugt nicht zuletzt die – im Gefolge der bereits erwähnten<br />

Abschiebung eines Familienvaters und seiner Zwillingstöchter – geführte Debatte um die<br />

Zuständigkeiten und Kompetenzen der Durchführungsorgane sowie die adäquate Umsetzung des<br />

Fremdenrechts (siehe beispielsweise Kleine Zeitung, 22.10.2010a; Die Presse, 22.10.2010; Der<br />

St<strong>and</strong>ard, 22.10.2010). Außerdem verdeutlicht diese Debatte, warum ein genauerer Blick auf die<br />

Verwaltungseinrichtungen interessant erscheint. Die Kompetenzen und Normen betreffend die<br />

zwangsweise Außer-L<strong>and</strong>es-Bringung von „Fremden“ wurden nämlich auch innerhalb der<br />

Verwaltung diskutiert. Als Nebenprodukt der Politisierung von Abschiebungen kam es unter dem<br />

gestiegenen öffentlichen Druck zu einem politischen Streit um die Zuständigkeiten und<br />

Kompetenzen sowie die korrekte Auslegung und Anwendung des Fremdenrechts innerhalb der<br />

Exekutive, genauer zwischen dem Magistrat Steyr, der Sicherheitsdirektion Oberösterreich und dem<br />

damals von Maria Fekter (ÖVP) geführten Bundesministerium für Inneres (BMI). Keine der<br />

Instanzen wollte für die Ablehnung des humanitären Aufenthaltstitels und die Ausweisungs- bzw.<br />

später die Abschiebeentscheidung im betr<strong>of</strong>fenen Fall der Familie aus dem Kosovo verantwortlich<br />

sein. Es kam zu gegenseitigen Schuldzuweisungen innerhalb der Exekutive, verbalen Angriffen der<br />

Exekutive auf die Höchstgerichte 10 und schließlich einem personalen Wechsel an der Spitze der<br />

Wiener Fremdenpolizei 11 .<br />

Antje Ellermann (2005, 1222) sowie Gallya Lahav und Virginie Guiraudon (2006, 206)<br />

konstatieren, dass sich Untersuchungen über Migrationspolitiken zumeist auf die legislative Ebene<br />

konzentrieren, kaum jedoch auf die Ebene der Implementation. 12 Obwohl der Verwaltung in<br />

politischen Systemen eine große Bedeutung für die Ausgestaltung konkreter Politiken<br />

zugeschrieben wird, wird diesem Befund in der wissenschaftlichen Literatur zu<br />

Migrations(kontroll)politiken kaum Rechnung getragen. Die Politikwissenschaft (und später auch<br />

10 So bezeichnete die unter Druck gekommene Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) den VfGH als „Sorgenkind“ und<br />

als mitverantwortlich am konkreten Abschiebefall. Die „sorglose“ Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sowie<br />

die lange Prüfungsdauer des Falles wurden als Kritikpunkte ins Treffen geführt (vgl. Der St<strong>and</strong>ard, 18.10.2010).<br />

11 Als Reaktion auf die Abschiebung, bei der laut ehemaliger Innenministerin Maria Fekter „Fehler in der Planung“<br />

gemacht wurden, wurde Wiens Fremdenpolizeichef Stefan Stortecky abgesetzt. Zu seiner Nachfolgerin wurde<br />

Andrea Jelinek berufen (vgl. Der St<strong>and</strong>ard, 15.10.2010).<br />

12 Ausnahmen stellen beispielweise die Arbeiten von Ellermann (2005; 2008; 2006; 2009), Lahav (1998) sowie Lahav<br />

und und Guiraudon (2006) dar.<br />

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