Jugendhilfe - ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und ...
Jugendhilfe - ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und ...
Jugendhilfe - ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
81<br />
Rechtliches<br />
Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege <strong>und</strong> Beruf -<br />
Familienpflegezeitgesetz - zum 01.01.2012<br />
(ak) Zum 01.01.2012 ist das „Familienpflegegesetz“<br />
in Kraft getreten (BGBl I 2011, Nr. 64, S.<br />
2564). Es soll Berufstätigen die Pflege von nahen<br />
Angehörigen erleichtern. Berufstätige können nun<br />
während einer sogenannten „Familienpflegezeit“<br />
ihre <strong>Arbeit</strong>szeit auf bis zu 15 St<strong>und</strong>en reduzieren.<br />
Als Familienpflegezeit gilt die „förderfähige<br />
Verringerung der <strong>Arbeit</strong>szeit von Beschäftigten,<br />
die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in<br />
häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von<br />
längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung<br />
des <strong>Arbeit</strong>sentgelts durch den <strong>Arbeit</strong>geber“.<br />
Die Familienpflegezeit ist den Modellen der Altersteilzeit<br />
nachgebildet. Das bedeutet, dass für<br />
diese Zeit eine Vereinbarung zwischen Beschäftigtem<br />
<strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>geber geschlossen wird, aufgr<strong>und</strong><br />
derer der <strong>Arbeit</strong>geber eine (Re-)Finanzierung beim<br />
B<strong>und</strong>esamt für Familie <strong>und</strong> zivilgesellschaftliche<br />
Aufforderung: Aufnahme von Kinderrechten<br />
im Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
(ak) Mit der Stärkung von Kinderrechten befasste<br />
sich die Entschließung des B<strong>und</strong>esrates in der Sitzung<br />
vom 25. November 2011. Darin fordert der<br />
B<strong>und</strong>esrat die B<strong>und</strong>esregierung auf, einen Gesetzentwurf<br />
zur Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes vorzulegen,<br />
in dem Gr<strong>und</strong>rechte der Kinder, insbesondere<br />
deren besonderer Schutz durch Staat <strong>und</strong> Gesellschaft<br />
vor Gewalt, Vernachlässigung <strong>und</strong> Ausbeutung<br />
sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße<br />
Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- <strong>und</strong><br />
Verwaltungsverfahren ausdrücklich normiert werden<br />
(vgl. BR-Drs. 386/11, Beschluss).<br />
In dem Gesetzgebungsverfahren wird zu prüfen<br />
sein, inwieweit weitergehende soziale Rechte der<br />
Kinder, wie z.B. das Recht auf Fürsorge, das Recht<br />
auf Bildung <strong>und</strong> bestmögliche Förderung zur<br />
Erreichung von Chancengleichheit <strong>und</strong> das Recht<br />
auf Entwicklung <strong>und</strong> Entfaltung der Persönlichkeit<br />
geregelt werden können. Die Entschließung zur<br />
Stärkung eigenständiger Kindergr<strong>und</strong>rechte ist<br />
aktueller Schlusspunkt eines nun fast 20 jährigen<br />
Prozesses.<br />
Aufgaben beantragen kann. Nach der Familienpflegephase<br />
behält der <strong>Arbeit</strong>geber dann einen<br />
Teil vom Lohn ein <strong>und</strong> zahlt diesen an das B<strong>und</strong>esamt<br />
zurück. Der Beschäftigte erhält entsprechend<br />
während der Pflegephase Leistungen, für die er in<br />
der daran anschließenden <strong>Arbeit</strong>sphase Mehrarbeit<br />
ohne die darauf bezogene Vergütung erbringen<br />
muss - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen<br />
ist.<br />
Im Gesetz sind neben den Regelungen zum Erhalt<br />
der Rentenansprüche auch u.a. Regeln zum Schutz<br />
kleiner Unternehmen durch eine Versicherungspflicht<br />
des Beschäftigten über die Lohnrückzahlungsansprüche<br />
des <strong>Arbeit</strong>gebers aufgenommen.<br />
Weitere Informationen u.a. hier: http://dipbt.b<strong>und</strong>estag.de/extrakt/ba/WP17/350/35043.html<br />
Antrag zur Neuregelung der elterl.<br />
Sorge bei unverheirateten Eltern<br />
Die Fraktion der SPD hat einen Antrag an die<br />
B<strong>und</strong>esregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfes<br />
zur „Neuregelung der elterlichen Sorge bei<br />
nichtverheirateten Eltern“ gestellt (BT Drs 17/8601<br />
vom 08.02.2012). Darin wird die B<strong>und</strong>esregierung<br />
aufgefordert, eine Neuregelung zu beschließen,<br />
in der das Modell einer „Entscheidungslösung“<br />
favorisiert wird.<br />
Danach soll dem Jugendamt die Aufgabe übertragen<br />
werden, eine familiengerichtliche Entscheidung<br />
immer dann zu beantragen, wenn die Eltern<br />
sich nicht zu einer gemeinsamen Erklärung über<br />
die Wahrnehmung der elterlichen Sorge - vor dem<br />
Jugend- oder Standesamt - verständigen konnten.<br />
Der familiengerichtlichen Befassung sollen nach<br />
dem im Gesetzesantrag näher beschriebenen<br />
Verfahren zunächst behördliche Beratungs- <strong>und</strong><br />
Ver<strong>mit</strong>tlungsversuche vorausgehen, die <strong>mit</strong> dem<br />
Ziel unternommen werden sollen, auf eine gemeinsame<br />
elterliche Sorge <strong>und</strong> Verantwortung<br />
hinzuwirken, wenn dies dem Kindeswohl dient.