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Kanton St. Gallen<br />

Berufs- und Weiterbildungszentrum <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

Detailhandelsfachleute<br />

am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

Berufs- und Weiterbildungszentrum <strong>Rapperswil</strong>-Jona Schuljahr 2013/14


2 Inhaltsverzeichnis<br />

Willkommen 3<br />

Die Schulleitung 3<br />

Die Grundbildung Detailhandelsfachleute 4<br />

Glossar Grundbildung Detailhandel 6<br />

Unterricht: Lektionentafel 9<br />

Branchengruppen 10<br />

Qualifikationsbereiche 11<br />

Die Schulordnung des <strong>BWZ</strong> 12<br />

Schulbetrieb 14<br />

Absenzenwesen 15<br />

Disziplinarmassnahmen 16<br />

Gebühren 17<br />

Merkblatt zum Sportunterricht 18<br />

Sportbus: Fahrtzeiten 20<br />

Wichtiges von A bis Z 21<br />

Sozialdienst KSD 26<br />

Mediothek 27<br />

Verhalten im Brandfall 30<br />

Lage- und Raumplan 31<br />

Eigene Notizen 32


3 Willkommen<br />

Liebe Lernende<br />

Herzlich willkommen am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona! Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuen<br />

Lebensabschnitt «Berufsbildung». Für Sie beginnt das, was man so schön «Ernst des Lebens» nennt. Damit<br />

Sie sich von Anfang an in der Schule zurechtfinden, haben wir diese kleine Broschüre zusammengestellt.<br />

Falls Sie Fragen oder Probleme haben, zögern Sie nicht, sich an Ihre Klassenlehrperson zu wenden.<br />

Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen gerne bei.<br />

Die Schulleitung des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

Heimo Fannenböck<br />

Leiter BM<br />

Werner Roggenkemper<br />

Rektor<br />

Roland Dulla<br />

Leiter GIB<br />

Saverio Di Carlo<br />

Leiter Dienste<br />

Barbara Balimann<br />

Leiterin WB<br />

Tanja Zwicky<br />

Leiterin K/D


4 Die Grundbildung Detailhandelsfachleute<br />

Die dreijährige Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann führt<br />

zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis, während die zweijährige Ausbildung „Detailhandelsassistentin<br />

/ Detailhandelhandelsassistent“ zum eidgenössischen Berufsattest führt.<br />

Im ersten Lehrjahr gibt es zwei Meilensteine: Am Ende des ersten Semesters führen wir im<br />

Kanton St. Gallen eine Früherfassung durch, deren Ziel ist eine Überprüfung, ob sich die<br />

Lernenden im richtigen Niveau befinden.<br />

Im zweiten Semester der Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann<br />

wird eine Standortbestimmung von Schule und Betrieb durchgeführt. Danach gibt es<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

• gute Leistungen in Schule und Betrieb zusätzlicher Halbtag mit Freikursen:<br />

Betriebskunde/Buchhaltung, Sprachen oder<br />

Informatik<br />

total 2 Schultage<br />

• durchschnittliche Leistungen in Schule Fortsetzung der Ausbildung ohne Freikurse<br />

und / oder Betrieb<br />

total 1.5 Schultage<br />

• ungenügende Leistungen in Schule Wechsel in die Attest-Ausbildung<br />

und / oder Betrieb<br />

(Detailhandelsassistenten), total 1 Schultag<br />

Die Grundbildungen im Detailhandel sind grundsätzlich durchlässig, das heisst, nach der<br />

Attest-Ausbildung besteht die Möglichkeit, ins zweite Lehrjahr der Ausbildung Detailhandelsfachleute<br />

einzusteigen. Wir empfehlen dafür einen Gesamtschnitt bei der Attestausbildung<br />

von 4,8 oder höher.<br />

Die Grafik der folgenden Seite zeigt diese verschiedenen Möglichkeiten.


5<br />

Bei den Detailhandelsfachleuten wird im dritten Lehrjahr im Fach Detailhandelkenntnisse<br />

zwischen Beratung und Bewirtschaftung unterschieden. Die Zuteilung erfolgt<br />

aufgrund der Betriebsform des Ausbildungsbetriebes.


6<br />

Glossar Grundbildung Detailhandel<br />

Allgemeine Branchenkunde (ABK)<br />

Unterrichtsfach mit 60 Lektionen im ersten Semester zur Ausbildungsbranche. Die Note zählt<br />

zu 10% zum beruflichen Teil des Qualifikationsverfahrens.<br />

Ausbildungs- und Prüfungsbranche<br />

Neu wurden die früheren Branchen zu 10 Branchen zusammengefasst (siehe Seite 10). In<br />

diesen Branchen erfolgt der Unterricht in Allgemeiner Branchenkunde.<br />

Bestehensnorm<br />

Gibt an, unter welchen Bedingungen das betriebliche, bzw. das schulische Qualifikationsverfahren<br />

als bestanden gilt. Das EFZ erhält nur, wer im schulischen und betrieblichen Teil<br />

genügend ist.<br />

Detailhandelskenntnisse (DHK)<br />

Im Unterrichtsfach Detailhandelskenntnisse werden die berufsspezifischen Inhalte geschult.<br />

Die schriftliche Schlussprüfung zählt zusammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten und<br />

dritten Lehrjahr zum beruflichen Teil der Ausbildung. Im zweiten Lehrjahr findet die Ausscheidung<br />

zum internationalen Berufswettbewerb statt.<br />

Deutsch<br />

Im Unterrichtsfach Deutsch werden nebst Grammatik auch das Verstehen und Interpretieren<br />

sowie das richtige Verfassen von Texten geübt. Die Schlussprüfung ist in einen schriftlichen<br />

und einen mündlichen Teil gegliedert, die Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr<br />

zählen zu einem Drittel dazu.<br />

Englisch<br />

Im Unterrichtsfach Englisch wird nebst Grammatik auch das Lese- und Hörverstehen sowie<br />

die mündlichen Fähigkeiten geschult. Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und<br />

einen mündlichen Teil gegliedert, die Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr<br />

zählen zu einem Drittel dazu.<br />

EFZ<br />

Abkürzung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis .<br />

Fachnote<br />

Die für ein bestimmtes Prüfungsfach erteilte Note im Fähigkeitszeugnis. In der Regel werden<br />

Prüfungsfächer in einzelne Positionen gegliedert. Fachnoten aus Positionsnoten werden auf<br />

eine Stelle nach dem Komma gerundet.


7<br />

Früherfassung<br />

Am Ende des ersten Semesters wird im Kanton St. Gallen erstmals überprüft, ob die Lernenden<br />

die Ausbildung bewältigen können. Bei Bedarf werden Stützkurse angeboten, um Lücken<br />

zu schliessen.<br />

Gesellschaft<br />

Unterrichtsfach mit den Schwerpunkten Staats- und Rechtkunde. Im Fach Gesellschaft zählen<br />

die vier Zeugnisnoten des zweiten und dritten Lehrjahres als Fachnote. Dabei entspricht<br />

die Note des fünften Semesters der SA-Note. Es gibt keine Schlussprüfung.<br />

Informatik<br />

Im ersten Lehrjahr werden insgesamt 40 Lektionen Informatik unterrichtet. Die Noten fliessen<br />

mit der Note für das Fach Gesellschaft zusammen.<br />

Lernbereich<br />

Fächerübergreifender Teil der Ausbildung: Im Fach Detailhandelskenntnisse sind beispielsweise<br />

die früheren Fächer Betriebskunde und Verkaufskunde aufgegangen, im Fach Wirtschaft<br />

sind Teile der Betriebskunde, der Rechtskunde und Rechnen enthalten.<br />

Lernort<br />

Ort, an dem Wissen und Können vermittelt wird. Die schweizerische Berufsbildung kennt 3<br />

Lernorte: Ausbildungsbetrieb, überbetrieblicher Kurs und die Berufsfachschule.<br />

Lokale Landssprache<br />

Die am Schulort üblicherweise gesprochene Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch).<br />

Am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona ist die lokale Landessprache Deutsch.<br />

nBBG<br />

Abkürzung für das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung.<br />

Positionsnote<br />

Die für eine bestimmte Prüfungsposition erteilte Note. Aus dem Durchschnitt der Positionsnoten<br />

wird die Note für das ganze entsprechende Prüfungsfach ermittelt. Positionsnoten sind<br />

als ganze oder halbe Notenwerte von 6 bis 1 zu setzen.


8<br />

Schlussnote<br />

Die für das Qualifikationsverfahren (betrieblicher oder schulischer Teil) erteilte Gesamtnote.<br />

Sie berechnet sich aus den erworbenen Fachnoten und ist für das Bestehen oder Nichtbestehen<br />

massgebend, unter Berücksichtigung der Bestehensnorm. Schlussnoten werden wie<br />

Fachnoten auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.<br />

Sport<br />

Während drei Lehrjahren wird eine Doppellektion Sport unterrichtet. Das Fach wird benotet,<br />

zählt aber nicht zum Qualifikationsverfahren.<br />

Standortbestimmung<br />

Am Ende des ersten Lehrjahres wird abgeklärt, ob die Ausbildung im angefangenen Profil<br />

fortgesetzt werden kann. Zusätzliche Freikurse, die Fortsetzung der Ausbildung ohne Freikurse<br />

oder der Wechsel in die Attestausbildung sind die möglichen Ergebnisse der Standortbestimmung.<br />

Federführend ist die Berufsfachschule, die den Lehrvertragsparteien und der<br />

kantonalen Behörde die zu treffende Massnahme vorschlägt.<br />

Selbstständige Arbeit (SA)<br />

Die Selbstständige Arbeit wird im Fach Gesellschaft im fünften Semester als Partner- oder<br />

Gruppenarbeit geschrieben und ergibt die Zeugnisnote. Bewertet werden die schriftliche<br />

Arbeit, der Arbeitsprozess, die Präsentation und das Prüfungsgespräch.<br />

Überbetriebliche Kurse<br />

Die frühere Warenkunde wird – ausser natürlich im Ausbildungsbetrieb – neu in der Allgemeinen<br />

Branchenkunde sowie in den überbetrieblichen Kursen vermittelt.<br />

Wirtschaft<br />

Das Unterrichtsfach Wirtschaft umfasst insgesamt 280 Lektionen. Die schriftliche Schlussprüfung<br />

ergibt zusammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr die<br />

Fachnote.


9<br />

STUNDENTAFEL<br />

Anzahl Lektionen<br />

1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total<br />

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.<br />

Fächer (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche)<br />

Lektionen<br />

Pflichtfächer<br />

1. Lokale Landessprache (Deutsch) 2 2 2 2 2 2 240<br />

2. Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 240<br />

3. Wirtschaft 1 3 2 2 3 3 280<br />

4. Gesellschaft 1 3 2 2 2 2 240<br />

5. Detailhandelskenntnisse 1 2 3 3 2 2 260<br />

6. Sport 2 2 2 2 2 2 240<br />

7. Allgemeine Branchenkunde (sep. Halbtag) 4 60<br />

Total Wochen-Lektionen 13 14 13 13 13 13 1560<br />

Freikurse (Voraussetzungen siehe unten) 4 4 4 4 320<br />

Total Lektionen mit Freikursen 17 17 17 17 1880<br />

Voraussetzungen für Freikurse: Bei der Standortbestimmung 15 Punkte im Betrieb und Notendurchschnitt 4.8 in der Schule (ohne Sport)


10 Branchengruppen


11 Qualifikationsbereiche


12 Schulordnung des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

1. Hausordnung<br />

Jede Woche besuchen 2000 Personen das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona. Sie alle haben ein Recht darauf, dass ihre<br />

Person respektiert wird und dass sie eine angenehme Lernatmosphäre und einen sauberen Arbeitsplatz<br />

vorfinden. Die folgenden Regeln helfen, dies zu gewährleisten.<br />

1.1 Gemeinschaft<br />

Wir gehen respektvoll und fair miteinander um. Rücksichtslosigkeit, Rassismus, Mobbing und Gewalt<br />

haben am <strong>BWZ</strong> nichts zu suchen.<br />

1.2 Zimmerordnung<br />

An einem gepflegten Arbeitsplatz lernt man besser! Daher hinterlassen wir alle Räume sauber und aufgeräumt.<br />

Abfälle werden fachgerecht entsorgt (Alu-Sammler, Recycling usw.).<br />

1.3 Essen und Trinken<br />

Getränke in verschliessbaren Behältern sind ausser in den EDV-Räumen und in der Mediothek erlaubt,<br />

sofern dies den Unterricht nicht stört. Essen ist in den Unterrichtsräumen und Arbeitsbereichen (Gruppenräume,<br />

Computer-Arbeitsplätze) nicht gestattet.<br />

1.4 Rauchen, Alkohol, Drogen<br />

Das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona ist rauchfrei. Das Rauchen ist ausschliesslich in den speziell bezeichneten Raucherzonen<br />

ausserhalb der Schulgebäude erlaubt. Konsum, Mitführen und Handel von Alkohol, Cannabis<br />

und anderen psychoaktiven Substanzen sind während des ganzen Schultages und bei Exkursionen verboten.<br />

1.5 Elektronische Kommunikationsmittel<br />

Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.<br />

Aufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren Einwilligung gestattet.<br />

1.6 Parkplätze<br />

Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es entsprechend bezeichnete Parkfelder. Auto-Parklätze stehen auf<br />

dem Areal des <strong>BWZ</strong> weder für die Lernenden noch für die Kursbesucherinnen und Kursbesucher zur Verfügung<br />

– wir haben nicht einmal für Lehrpersonen ausreichend Parkplätze.<br />

1.7 Beschädigungen<br />

Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar und Einrichtungen müssen sofort einer Lehrperson oder im<br />

Sekretariat gemeldet werden. Verursacherinnen und Verursacher können für die Schäden haftbar gemacht<br />

werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen darf das <strong>BWZ</strong> begrenzte Bereiche mit Video überwachen.<br />

Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.


13<br />

1.8 Haftung<br />

Das <strong>BWZ</strong> haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrzeugen oder Gegenständen irgendwelcher<br />

Art in den Gebäuden des <strong>BWZ</strong>, auf den Aussenanlagen und Parkflächen und in den Sportanlagen.<br />

1.9 Informatik<br />

Einzelheiten regelt das Merkblatt „Informatik am <strong>BWZ</strong>“, das von allen Benutzerinnen und Benutzern<br />

unterschrieben werden muss.<br />

1.10 Sportunterricht<br />

Für den Sportunterricht gelten zusätzlich die Bestimmungen des Merkblatts zum Sportunterricht.<br />

1.11 Verstösse<br />

Bei Verstössen gegen die Hausordnung gelten die Disziplinarbestimmungen der Schulordnung und des<br />

Schulreglements. Die Schulleitung kann ein Hausverbot aussprechen.<br />

<strong>Rapperswil</strong>, Mai 2013<br />

<strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

Schulleitung<br />

Werner Roggenkemper, Rektor


14 Schulbetrieb<br />

Aufnahme/Zuteilung<br />

Schulmaterial<br />

Ausweis für Lernende<br />

Zeugnis<br />

Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme und die<br />

Klassenzuteilung der Lernenden.<br />

Die Lernenden tragen die Kosten für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial<br />

und Exkursionen. Die Anschaffung der Lehrmittel<br />

wird durch das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona vorgeschrieben. Das<br />

Verbrauchsmaterial wird durch das Materialgeld jeweils bei<br />

Schuljahresbeginn bezahlt.<br />

Alle Lernenden erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung<br />

einen Ausweis für Lernende. Bei vorzeitiger Auflösung des<br />

Lehrverhältnisses ist der Ausweis unverzüglich im Sekretariat<br />

zurück zugeben. Der Ersatz von Ausweisen erfolgt durch das<br />

Sekretariat gegen Gebühr.<br />

Am Ende jedes Semesters erhalten alle Lernenden ein Zeugnis.<br />

Dem Ausbildungsbetrieb wird eine Kopie des Zeugnisses<br />

zugestellt.<br />

Schulärztlicher Dienst Die Lernenden können bei Bedarf den schulärztlichen Dienst<br />

beanspruchen.<br />

Sozialdienst KSD<br />

Informationen<br />

Der Sozialdienst KSD ist für die Lernenden da.<br />

Informationen aller Art werden auf dem Infoscreen publiziert.<br />

Sie sind für die Lernenden verbindlich.<br />

Mutationen Adressänderungen, Lehrstellenwechsel etc. sind innert 14<br />

Tagen dem Sekretariat zu melden.<br />

Mitspracherecht<br />

Beschwerden<br />

Rekurse<br />

Die Lernenden haben das Recht, zu Fragen des Schulunterrichts<br />

Stellung zu nehmen und persönliche Anliegen vorzutragen.<br />

Sie richten ihre Fragen und Anliegen an die Lehrperson,<br />

die Klassenlehrperson oder die Fachbereichsleitung, die<br />

allenfalls die Abteilungsleitung oder das Rektorat informiert.<br />

Beschwerden gegen Lehrpersonen sind schriftlich bei der<br />

Abteilungsleitung einzureichen. Beschwerden gegen die<br />

Schulleitung und andere Beschwerden sind schriftlich bei der<br />

Berufsschulkommission einzureichen.<br />

Rekurse gegen Schulnoten sind innert 14 Tagen nach Erhalt<br />

des Schulzeugnisses schriftlich an die Berufsfachschulkommission<br />

zu richten. Es wird eine Gebühr von Fr. 300.- erhoben.<br />

Bei Erfolg erhalten Sie die Gebühr zurückerstattet.<br />

Private Verkehrsmittel Die Benützung privater Verkehrsmittel während der Unterrichtszeiten<br />

(inkl. Sportunterricht) ist nicht gestattet. Bei spezieller<br />

Bewilligung lehnt das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona jegliche<br />

Haftung ab. Für den Transport zum Sportunterricht ist der<br />

Gratisbus zu benutzen.


15 Absenzen<br />

Grundsatz<br />

Absentia<br />

Ungeplante Absenzen<br />

Jede nicht besuchte Lektion gilt als Absenz (Pflicht-, Förderund<br />

Freifachunterricht). Jede Absenz wird im Zeugnis aufgeführt,<br />

Ausnahme sind üK-Kurse, wenn diese vorher der Klassenlehrperson<br />

mitgeteilt werden (Kopie des Aufgebots).<br />

Jede Absenz wird dem Ausbildungsbetrieb am gleichen Tag<br />

elektronisch mitgeteilt.<br />

Wer den Unterricht wegen Krankheit, Unfall o. ä. nicht besuchen<br />

kann, meldet dies dem Sekretariat.<br />

Berufsmaturität 058 228 20 10<br />

Gewerblich-Industrielle Berufe 058 228 20 30<br />

Kaufleute/Detailhandel 058 228 20 40<br />

Vorhesehbare Absenzen Bei vorhersehbaren Absenzen ist der Klassenlehrperson 14<br />

Tage vor dem Termin ein schriftliches Dispensgesuch abzugeben,<br />

das eine Begründung enthält und vom Ausbildungsbetrieb<br />

unterschrieben und damit unterstützt wird. Die Klassenlehrperson<br />

leitet das Gesuch mit Antrag oder Entscheid an die<br />

Abteilungsleitung weiter.<br />

Entschuldigungen<br />

Arzttermine<br />

Eine einmalige Absenz bis zu einem Tag pro Schuljahr kann<br />

die Klasssenlehrperson bewilligen (Delegation der Kompetenz<br />

der Abteilungsleitung). Berücksichtigt werden bisherige Abwesenheiten,<br />

Arbeitshaltung und Leistung.<br />

Über längere oder wiederholte Absenzen entscheidet die<br />

Abteilungsleitung.<br />

Als Entschuldigungsgründe gelten gemäss Schulreglement:<br />

a) gesetzliche Dienstpflichten<br />

b) Unfall oder Krankheit<br />

c) Teilnahme an Kursen, Anlässen , Veranstaltungen<br />

d) ausserordentliche Ereignisse in Familie/Ausbildungsbetrieb<br />

e) Von der Lehrperson genehmigte Abwesenheit für einzelne Lektionen<br />

f) Von der Klassenlehrperson bzw. der Abteilungsleitung erteilte<br />

Bewilligung für eine Absenz/einen Urlaub<br />

Arzttermine sind grundsätzlich keine Entschuldigungsgründe.<br />

Ferien<br />

Unentschuldigte<br />

Absenzen<br />

Ferien sind in die Schulferien zu legen.<br />

werden durch die Abteilungsleitung bzw. die Rektorin/den<br />

Rektor geahndet (siehe Schulordnung).


16 Disziplinarmassnahmen<br />

Die Lehrpersonen können folgende Massnahmen verfügen:<br />

Vergehen<br />

zu spät kommen aus eigenem Verschulden<br />

Massnahme<br />

erstes Mal im Semester = nur Vorwarnung<br />

zweites Mal / Semester = Absenz<br />

Verstoss gegen die Hausordnung<br />

Stören des Unterrichts<br />

wiederholtes Stören des Unterrichts, Zuwiderhandlung<br />

gegen Anweisungen von<br />

Lehrpersonen<br />

Benützen von elektronischen Kommunikationsmitteln<br />

im im Unterricht<br />

ab dem dritten Mal = unentschuldigte Absenz<br />

zusätzliche Arbeit, Verwarnung<br />

Verwarnung, Wegweisen aus dem Unterricht<br />

für einzelne Lektionen und unentschuldigte<br />

Absenz<br />

Antrag auf weitere Disziplinarmassnahmen<br />

bei der Abteilungsleitung<br />

Entzug für einen Halbtag. Auslösung gegen<br />

eine Verwaltungsgebühr im Sekretariat<br />

Die Abteilungsleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />

Vergehen<br />

wiederholtes Stören des Unterrichts, wiederholte<br />

Zuwiderhandlung gegen Anweisungen<br />

von Lehrpersonen, wiederholter<br />

Verstoss gegen die Hausordnung.<br />

unentschuldigte Absenzen<br />

Sachbeschädigung, Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />

(1) Missbrauch von EDV-Einrichtungen<br />

inkl. des Internetzugangs, des<br />

persönlichen E-Mail-Accounts<br />

schwerwiegende Sachbeschädigung, Diebstahl,<br />

Gewalt gegen Personen, wiederholter<br />

Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />

Massnahme<br />

Androhung eines schriftlichen Verweises<br />

oder schriflicher Verweis mit Kopie an den<br />

Ausbildner (2)<br />

Im Wiederholungsfall erfolgt ein Antrag an<br />

die Rektorin/den Rektor auf weitere Massnahmen<br />

schriftlicher Verweis mit Kopie an den Ausbildner<br />

und Antrag auf weitere Disziplinarmassnahmen<br />

an die Rektorin/den Rektor.<br />

(1) Die Schuleitung kann bei Personen mit Verdacht auf Alkohol-/Drogenmissbrauch den<br />

Arbeitgeben informieren<br />

(2) ein schriftlicher Verweis kann ohne vorangehenden mündlichen Verweis erteilt werden.<br />

2. schriftlicher Verweis = Antrag auf Auflösung des Lehrvertrags (Rektorin/den Rektor)


17<br />

Die Rektorin/der Rektor kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />

Vergehen<br />

wiederholte oder schwerwiegende Verstösse<br />

gegen die Schulordnung.<br />

Massnahme<br />

Androhung des Antrages auf Auflösung des<br />

Lehrverhältnisses oder Antrag auf Auflösung<br />

des Lehrverhältnisses.<br />

Die Schulleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />

Vergehen<br />

schwerwiegende Sachbeschädigung, Diebstahl,<br />

Gewalt gegen Personen, wiederholter<br />

Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />

Massnahme<br />

Androhung und/oder Antrag auf Ausschluss<br />

aus der Berufsmaturität.<br />

5. Gebühren<br />

Ersatz eines Ausweises für Lernende Fr. 5.-<br />

Ersatz eines Zeugnisses Fr. 50.-<br />

Verwaltungsgebühr für Einzug elektronischer Kommunikationsmittel Fr. 5.-<br />

Materialgeld (pro Schuljahr) Fr. 80.-<br />

Rekurs (wird im Erfolgsfall erstattet) Fr. 300.-<br />

Beachten Sie das Nutzungsreglement Informatik – bei Missbrauch können Sie verpflichtet werden,<br />

den Aufwand zu zahlen.


18 Merkblatt zum Sportunterricht<br />

Ziele<br />

Grundlagen<br />

Notengebung<br />

Transport<br />

Kleidung<br />

Hygiene<br />

Sicherheit<br />

Sport treiben, um gesund zu bleiben – Sportarten kennen<br />

lernen und die praktischen Fähigkeiten verbessern – Förderung<br />

der persönlichen Fitness–Körperbewusstsein<br />

entwickeln (Ernährung etc.) – das sind alles Aspekte des<br />

Unterrichts im Fach «Sport». Schlüsselqualifikationen wie<br />

Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz werden im Sportunterricht<br />

in vielfältiger Art vermittelt und geübt.<br />

Das Fach Sport ist ein Pflichtfach gemäss der Ausbildungsreglemente<br />

der verschiedenen Berufe. Am <strong>BWZ</strong><br />

<strong>Rapperswil</strong>-Jona ist der Schullehrplan Sport verbindlich.<br />

Die Sportnote beurteilt das Erreichen der Ziele im<br />

Berufsschulsportunterricht (Leistungsbereich), die Sozialkompetenz<br />

(Teamfähigkeit) und die konstruktive Mitarbeit<br />

(Qualität).<br />

Der Transport vom <strong>BWZ</strong> zur Turnhalle Grünfeld und<br />

zurück wird durch die Schule organisiert, der Bus ist kostenlos.<br />

Im Bus sind Essen, Trinken und Rauchen verboten.<br />

Wer den Bus verpasst, muss sich unverzüglich im Sekretariat<br />

melden. Dort erhält die/der Lernende den Schlüssel<br />

für das <strong>BWZ</strong>-Fahrrad für den Weg zur Turnhalle und<br />

zurück.<br />

Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die Lernenden<br />

nicht die eigenen Motorfahrzeuge benutzen;<br />

Zuwiderhandlungen werden gemäss dem geltenden Disziplinarreglement<br />

geahndet.<br />

Saubere Hallenturnschuhe (Sohle darf nicht färben),<br />

Sporthemd, Sporthose. Aus hygienischen Gründen darf<br />

nicht barfuss oder in Socken geturnt werden. Schmuck<br />

und Uhren müssen abgelegt werden (Verletzungsgefahr).<br />

Vom 1. Juni bis 30. September müssen zusätzlich<br />

Schwimmsachen und vom 1. März bis 30. November<br />

Turnschuhe für den Aussenbereich mitgenommen werden.<br />

Wer seine Turnsachen vergisst, muss sich vor der Stunde<br />

bei der Sportlehrperson schuleigene Sportbekleidung mieten<br />

(Fr. 2.-).<br />

Das Duschen ist nach dem Sportunterricht obligatorisch.<br />

Um Diebstählen vorzubeugen, müssen Wertsachen in den<br />

dafür vorgesehenen Schränken deponiert bzw. bei der<br />

Sportlehrperson abgegeben werden.


19<br />

Handy<br />

Ordnung<br />

Gesundheit<br />

Krankheit<br />

Absenzen<br />

Sportdispens<br />

Während des Sportunterrichts sind die Handys abgeschaltet.<br />

Störende Handys werden von der Sportlehrperson eingezogen<br />

und können am Ende des Tages (17.15 Uhr) gegen eine<br />

Verwaltungsgebühr von Fr. 5.- auf dem Sekretariat abgeholt<br />

werden.<br />

Alle Lernenden sind verpflichtet, nach bestem Wissen und<br />

Gewissen ihren Beitrag zur Einhaltung der Ordnung beizutragen.<br />

Die Hallen, die Garderoben und WC-Anlagen werden<br />

in sauberem Zustand hinterlassen. Bei grobfahrlässiger oder<br />

mutwilliger Beschädigung und Verschmutzung werden notwendige<br />

Arbeiten in Rechnung gestellt.<br />

Drogen- und Alkoholkonsum sind während der Schulzeit<br />

verboten. Bei sportlicher Betätigung können sie zudem gefährliche<br />

Folgen haben. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum<br />

wird der/die Lernende vom Unterricht ausgeschlossen<br />

und der Missbrauch wird umgehend dem Rektor weitergeleitet.<br />

Kaugummis sind während des Unterrichts verboten.<br />

Wer sich nicht im Stande fühlt, Sport zu treiben, muss<br />

trotzdem im Sport unterricht erscheinen und sich bei der<br />

Sportlehrperson melden. Diese entscheidet über das weitere<br />

Vorgehen. Mögliche Einsätze sind: Hilfsperson, benotete Theorieaufgaben<br />

oder Vorträge. Die Sportlehrperson kann grundsätzlich<br />

ein ärztliches Zeugnis verlangen.<br />

Chronische Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen<br />

werden der Sportlehrperson mitgeteilt und vertraulich behandelt.<br />

So kann die Sportlehrperson Lernende von bestimmten<br />

Übungen etc. befreien oder den Lernenden/die Lernende vom<br />

Sportunterricht dispensieren.<br />

Bei längeren Verletzungen mit ärztlichem Zeugnis besprechen<br />

die Lernen den mit der Sportlehrperson das weitere Vorgehen:<br />

allenfalls erfolgt eine zeitlich begrenzte Dispens, Rehabilitationsmaßnahmen<br />

in Absprache mit dem Arzt, benotete Theorieaufgaben<br />

oder Vorträge...<br />

Es gelten die Regeln für Absenzen.<br />

Spitzensportler haben die Möglichkeit sich vom Sportunterricht<br />

dispensieren zu lassen. Der/die Lernende stellt einen Antrag<br />

auf Sportdispens, das Formular ist auf der Website unter<br />

downloads zu finden. Der Antrag ist zu Beginn jedes Semesters<br />

einzureichen. Die Anträge werden vom Sportlehrerteam<br />

geprüft.


20 Busfahrten <strong>BWZ</strong> – Grünfeld<br />

Abfahrt <strong>BWZ</strong> Sportunterricht Rückfahrt<br />

Haltestelle Sonnenhof<br />

ab Sporthalle Grünfeld<br />

07:45 08:00 - 08:45 09:05<br />

08:40 08:55 - 09:40 10:00<br />

bei Doppellektion 08:55 - 10:30 10:45<br />

09:45 10:00 - 10:45 11:05<br />

10:30 10:45 -11:30 11:50<br />

11:25 11:40 - 12:25 12:45<br />

12:15 12:30 - 13:15 13:35<br />

13:00 13:15 - 14:00 14:20<br />

13:55 14:10 - 14:55 15:15<br />

14:45 15:00 - 15:45 16:05<br />

15:35 15:50 - 16:35 16:50


21 Wichtiges von A bis Z<br />

Absenzen<br />

Adressen<br />

In der Schulordnung finden Sie alles Wichtige zu den Absenzen.<br />

Bitte geben Sie Adressänderungen sofort im Sekretariat bekannt.<br />

Aktuelle Informationen Im Haus II und Haus III finden Sie auf den Info-Bildschirmen<br />

aktuelle Informationen.<br />

Arbeitsräume<br />

Behörden<br />

Bücher/Materialgeld<br />

<strong>BWZ</strong>-Portal<br />

Dispens<br />

E-Mail-Account<br />

Einschreibetag<br />

Als Arbeitsräume für Hausaufgaben und Gruppenarbeiten<br />

stehen Ihnen Gruppenräume im Haus I (1. OG), im Haus II<br />

(263) und im Haus III die Gruppenräume 307 und 351 zur<br />

Verfügung. In allen Häusern finden Sie PC-Inseln (Walk-In-<br />

Stations), die Sie benützen können.<br />

Wie jede andere Schule wird auch das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

von Institutionen und Behörden beaufsichtigt. Die unmittelbare<br />

Aufsicht übt die Berufsfachschulkommission aus. Die<br />

Mitglieder finden Sie auf unserer Website. Das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />

ist eine Bildungsinstitution des Kantons St. Gallen<br />

und steht unter der Leitung des Amts für Berufsbildung in St.<br />

Gallen.<br />

Alle Schulbücher für das Schuljahr werden zu Beginn mit<br />

Rechnung und Einzahlungsschein abgegeben. Am ersten<br />

Schultag werden Fr. 140.- in Rechnung gestellt (Fr. 80.- Materialgeld,<br />

Fr. 60.- für die Schneesportwoche).<br />

Unser Intranet, das <strong>BWZ</strong>-Portal, kann überall aufgerufen werden.<br />

Im Portal finden Sie wichtige Informationen. Sie werden<br />

zu Schulbeginn informiert.<br />

Dispense vom Besuch einzelner Fächer werden nur in Ausnahmefällen<br />

aufgrund eines schriftlichen Gesuchs bewilligt. Für<br />

Abwesenheiten vom Unterricht finden Sie alle Informationen<br />

in der Schulordnung unter Absenzen.<br />

Alle Lernenden besitzen einen persönlichen E-Mail-Account.<br />

Die E-Mail-Adressen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

vorname.name@bwz-rappi.ch.<br />

Am Einschreibetag müssen sich alle neuen Lernenden am<br />

<strong>BWZ</strong> einschreiben. Gleichzeitig erhalten Sie Unterlagen über<br />

unsere Schule und werden über die wichtigsten Angelegenheiten<br />

informiert.<br />

Mitzubringen sind Schreibzeug, 2 Passfotos und eine Kopie des<br />

Lehrvertrags.


22<br />

Entspannung<br />

Ferien<br />

In Freistunden können Sie lernen, aber auch Entspannung<br />

am Töggelikasten (Eingangshalle) suchen.<br />

Den Ferienplan erhalten Sie mit dem Stundenplan. Die Ferien<br />

finden Sie auch auf unserer Website (www.bwz-rappi.<br />

ch/Grundbildung/Termine). Die Ferien müssen gemäss<br />

Berufsbildungsgesetz grundsätzlich in den Schulferien<br />

bezogen werden. Ausnahmen werden nur in dringenden<br />

Fällen und aufgrund eines schriftlichen Gesuches, unterschrieben<br />

vom Ausbildungsverantwortlichen, bewilligt.<br />

Fotokopierer Ein Fotokopierer für Lernende befindet sich im Haus 2.<br />

Fundgegenstände<br />

Garderoben<br />

Hausaufgaben<br />

Homepage<br />

Hausdienst<br />

KlassensprecherIn<br />

Wenn Sie etwas finden, was Ihnen nicht gehört, geben Sie<br />

es bitte im Sekretariat ab. Umgekehrt können Sie hoffen,<br />

verlorene Gegenstände im Sekretariat wieder zu finden.<br />

Die Garderoben befinden sich vor jedem Schulzimmer.<br />

Bitte bewahren Sie keine Wertgegenstände in Mantel- und<br />

Jackentasche auf.<br />

Hausaufgaben dienen der Kontrolle und der Vertiefung<br />

des erarbeiteten Stoffgebietes und sind deshalb wichtig.<br />

Planen Sie dafür genügend Zeit ein. Die Hausaufgaben<br />

können benotet und in die Berechnung der Zeugnisnoten<br />

mit einbezogen werden.<br />

Adresse: www.bwz-rappi.ch. Sie finden viele Informationen<br />

über das <strong>BWZ</strong> auf unserer Homepage. Reinschauen lohnt<br />

sich!<br />

Verantwortlich für den Hausdienst ist Christoph Bär. Frau<br />

Gehrig, Frau Gloor und Frau Kuhn sind unsere Raumpflegerinnen.<br />

Zu Beginn des Schuljahres wählt jede Klasse eine<br />

Klassensprecherin oder einen Klassensprecher. Diese haben<br />

die folgenden Aufgaben:<br />

- Vertretung der Klasse gegenüber Lehrpersonen und<br />

Schulleitung<br />

- Verantwortung für Ordnung in den Schulzimmern<br />

- Erstellen eines Telefonalarms der Klasse<br />

- Sie oder er informiert das Sekretariat, wenn eine<br />

Lehrperson 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht<br />

anwesend ist. Anschliessend instruiert sie/er die Klasse<br />

gemäss Anweisungen des Sekretariates.


23<br />

Lehrerzimmer Das Lehrerzimmer befindet sich im Untergeschoss im Haus I.<br />

Während den grossen Pausen (10:10 bis 10:30 Uhr und 15:25<br />

bis 15:40 Uhr) sind die Lehrpersonen dort anzutreffen. Im<br />

Lehrerzimmer hat jede Lehrperson ein Postfach. Möchten<br />

Sie einer Lehrperson etwas ins Fach legen, können Sie das im<br />

Sekretariat abgeben.<br />

Ausweis für Lernende<br />

Mediothek<br />

Mitspracherecht<br />

Mündigkeit<br />

Zu Beginn der Lehrzeit erhalten Sie einen Ausweis für Lernende.<br />

Mit diesem profitieren Sie von diversen Vergünstigungen<br />

bei Eintrittsgebühren, öffentlichen Verkehrsmitteln und<br />

Einkäufen. Bei Verlust kann ein neuer Ausweis im Sekretariat<br />

gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von Fr. 5.- bestellt<br />

werden (Passfoto).<br />

Das <strong>BWZ</strong> besitzt im Haus II Zimmer 211 eine Mediothek (siehe<br />

Benutzungsordnung in dieser Broschüre). Hier finden Sie<br />

hauptsächlich Nachschlagewerke, aber auch Belletristik und<br />

Sachbücher.<br />

Die Stadtbibliothek (Haus zum Pfauen), Fischmarktstrasse 16,<br />

Tel. 055 225 73 60, kann zu folgenden Öffnungszeiten genutzt<br />

werden:<br />

Mo 14 - 19 h Mi 13 - 19 h Do 14 - 18 h<br />

Fr 9 - 12 h Sa 10 - 14 h<br />

Für Lernende bis 18 Jahre ist der Buchverleih kostenlos.<br />

Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Sie und freuen uns,<br />

wenn Sie konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Unterrichts<br />

oder der Schulorganisation haben.<br />

Bei Meinungsverschiedenheiten sollten Sie immer zuerst mit<br />

der betroffenen Person diskutieren. Lässt sich keine Einigung<br />

finden, so wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Ist dies<br />

nicht möglich ist, steht Ihnen die Abteilungsleitung oder die<br />

Rektorin/der Rektor und (in begründeten, schwerwiegenden<br />

Fällen) der Schulkommissionspräsident für ein Gespräch zur<br />

Verfügung.<br />

Mit Ihrem 18. Geburtstag sind Sie mündig und voll handlungsfähig.<br />

Bei Lernenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die<br />

in der Schweiz wohnen, gilt ebenfalls das Mündigkeitsalter 18<br />

(Wohnsitzprinzip). Dies bedeutet, dass Sie beliebige Rechtsgeschäfte<br />

abschliessen können und daraus verpflichtet werden.<br />

Grundsätzlich bestimmen Sie, wann und wo Ihre Eltern<br />

einzubeziehen sind. Sie fällen bei Erreichen Ihrer Mündigkeit<br />

den Entscheid über Abschluss, Änderung oder Auflösung des<br />

Lehrvertrags selbstständig.


24<br />

Parkplatz<br />

Prüfungen<br />

Schulbücher<br />

Schulmaterial<br />

Den Lernenden stehen Veloständer vor dem Haus I und<br />

Haus III sowie Roller-Parkplätze hinter dem Haus I zur<br />

Verfügung. Es gibt keine Autoparkplätze für Lernende.<br />

Grundsätzlich sind Prüfungen, die Sie verpasst haben, in<br />

der darauf folgenden Lektion nachzuholen. Die Lehrperson<br />

kann Sie aber auch an einem freien Termin während<br />

des Semesters (z.B. an einem Abend oder an einem Samstagvormittag)<br />

aufbieten.<br />

Sämtliche Lehrmittel werden Ihnen vor Beginn des Schuljahres<br />

mit Rechnung und Einzahlungsschein nach Hause<br />

geschickt. Bitte kontrollieren Sie die Rechnung und begleichen<br />

Sie diese innerhalb der gesetzten Frist.<br />

Für sämtliche Kopien und bei Bedarf für Blätter und Hefte<br />

entrichten alle Lernenden pro Schuljahr einen Betrag von<br />

Fr. 80.-. Dieser wird zusammen mit dem Betrag für die<br />

Schneesportwoche in Rechnung gestellt.<br />

Sekretariat Martina Okogho BM, GIB<br />

Susan Widmer<br />

Susanne Faisst<br />

K/D<br />

Assistentin Rektor<br />

Montag bis Donnerstag<br />

Montag bis Donnerstag<br />

Freitag<br />

07:30 bis 12:15 Uhr<br />

13:30 bis 17:20 Uhr<br />

07:30 bis 12:30 Uhr<br />

Sozialdienst KSD<br />

Schneesportwoche<br />

Sportlager<br />

Werner Murer, Büro 306, Haus III, steht für schulische<br />

und persönliche Probleme als Berater allen zur Verfügung<br />

(siehe Gesundheit – Sozialdienst KSD)<br />

Im März findet jeweils die Sportwoche statt. In dieser Woche<br />

können die Lernenden an einem Schultag eine Schneesportart<br />

ausüben (Skifahren, Snowboarden, Langlauf,<br />

Schneeschuhwandern, Winterwandern). Organisiert wird<br />

diese Woche von den Sportlehrpersonen.<br />

Der Kostenbeitrag (Fr. 60.-) ist mit dem Materialgeld zu<br />

bezahlen.<br />

Während der Schneesportwoche findet ein Schneesportlager<br />

in Davos statt. Sie werden rechtzeitig von den Sportlehrpersonen<br />

informiert – melden Sie sich schnell an, die<br />

Plätze sind begrenzt und begehrt.


25<br />

Stundenplan<br />

Stützkurse<br />

Sportunterricht<br />

Unfall<br />

Unterrichtszeiten<br />

Versicherung<br />

Verwaltung<br />

Weiterbildung<br />

Zeugnisse<br />

Der Stunden-/Ferienplan wird auf jeden Semesterbeginn abgegeben<br />

und ist auf der Website jederzeit abrufbar.<br />

Ein Förderkurs ist ein befristeter Zusatzunterricht, damit<br />

Sie Lücken aufholen können. Der Besuch ist kostenlos. Die<br />

Ausbildungsbetriebe müssen den Besuch ohne Lohnabzug<br />

gestatten. Förderkurse sind leistungswilligen Lernenden mit<br />

ungenügenden oder knapp genügenden Noten im betreffenden<br />

Fach vorbehalten. Lernende, die keine positive Arbeitshaltung<br />

einnehmen, können auf Antrag der Fachlehrperson vom Kurs<br />

ausgeschlossen werden. Absenzen werden auf die gleiche Art<br />

gemeldet wie bei den Pflichtfächern. Austritte sind grundsätzlich<br />

nur auf Ende eines Semesters möglich.<br />

Der Sportunterricht findet in der Sporthalle Grünfeld (Jona)<br />

statt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt<br />

zum Sportunterricht.<br />

Notfallarzt ist Dr. M. Horn, Zürcherstrasse 6, <strong>Rapperswil</strong> Tel.<br />

055 210 82 28<br />

Für kleinere Unfälle gibt es eine Notfallapotheke im Sekretariat.<br />

Im Zimmer 252 befindet sich ein Liegebett.<br />

Die Unterrichtszeiten des Stundenplans sind für Lernende wie<br />

auch für Lehrpersonen verbindlich.<br />

Durch den Ausbildungsbetrieb sind Sie auch für Nichtbetriebsunfälle<br />

versichert. Sie sind damit auch auf dem Schulweg,<br />

innerhalb des Schulareals und während der Schulzeit versichert.<br />

Der Leiter Dienste ist Saverio Di Carlo, er ist Mitglied der<br />

Schulleitung.<br />

Zum <strong>BWZ</strong> gehört auch eine grosse Weiterbildungsabteilung:<br />

Informatik, Sprachen, Technik, Handelsfächer und Persönlichkeitsbildung<br />

sind die Schwerpunkte der angebotenen Kurse<br />

und Lehrgänge.<br />

In der letzten Semesterwoche erhalten Sie ein Zeugnis. Anschliessend<br />

wird ein Zeugnis an Ihren Ausbildungsbetrieb<br />

geschickt. Die Klassenlehrperson informiert sie vorher über<br />

Ihre Noten.


26 Gesundheit - Sozialdienst KSD<br />

Am <strong>BWZ</strong> ist Gesundheit auf verschiedenen Ebenen ein wichtiges Thema. Nicht nur<br />

Drogen, Essstörungen oder AIDS können Sie direkt oder indirekt betreffen. Zur Gesundheit<br />

gehört auch das psychische und emotionale Wohlbefinden. Lernende sind<br />

immer wieder betroffen zum Beispiel von Mobbing; von sexueller Belästigung, die<br />

mit Worten beginnen kann; von Problemen im privaten, familiären oder beruflichen<br />

Umfeld.<br />

Wenn es Ihnen nicht gut geht, holen Sie sich Hilfe. Als «Mensch für Menschen»<br />

ist der Leiter des Sozialdienstes KSD, Werner Murer-Leutenegger für die Lernenden<br />

da. Lehrpersonen, Ausbildungsverantwortliche, Eltern und weitere Bezugspersonen<br />

der Lernenden können bei Fragen und Problemen mit Lernenden ebenfalls den<br />

Kirchlichen Sozialdienst am <strong>BWZ</strong> kostenlos beanspruchen.<br />

Das Anschlagbrett neben dem Büro Nr. 306 im Haus III gibt Auskunft, wann<br />

Werner Murer persönlich anzutreffen ist. Telefonisch erreichbar über die Telefonnummer<br />

058 228 20 48 übers Mail werner.murer@bwz-rappi.ch – oder bei absoluten<br />

Notfällen kann über die Handynummer 079 694 23 20 sofortige Unterstützung und<br />

Hilfe beansprucht werden.<br />

Seine Probleme wahrnehmen und mit jemanden darüber sprechen ist der erste<br />

Schritt zur Lösung. Werner Murer ist zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet.<br />

Was mit dem Leiter des Sozialdienstes besprochen wird, geht ohne ausdrückliche<br />

gegenseitige Absprache nicht weiter.


27 Mediothek - Benutzungsordnung<br />

Benutzung<br />

Die Mediothek steht Lernenden, Kursbesucherinnen und Kursbesuchern und allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona unentgeltlich zur Verfügung. Die Medien und<br />

Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu<br />

leisten. Mappen und Taschen sind ausserhalb der Mediothek zu deponieren. Es soll eine ruhige<br />

Atmosphäre herrschen.<br />

Bestand<br />

Die Mediothek bietet Sachbücher, erzählende Literatur, Cartoons und Comics, Tonmedien, CD-<br />

Roms, Videos, DVD’s, Zeitungen und Zeitschriften an. Es sind sechs PC-Stationen mit Internet-<br />

Zugang installiert.<br />

Ausleihe<br />

Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Jede Person, die ein Medium ausleihen will, trägt sich pro Medium<br />

auf die Ausleihliste am Ausleihtisch ein. Jedes Medium besitzt eine eigene Nummer, die auf<br />

der ersten oder zweiten Seite der Bücher zu finden ist oder auf der Rückseite von Non-books orange<br />

beschriftet ist. Wenn das Medium zurück gebracht wird, kann man sich auf dieser Liste wieder<br />

austragen und das Medium an den richtigen Ort zurück stellen. Falls mehr als die 4 Wochen Zeit<br />

benötigt wird, trägt man sich zuerst mit der Unterschrift und dem Datum aus und beim aktuellen<br />

Datum wieder ein. Nachschlagewerke (mit Etikette: „nicht entleihbar“ markiert), Zeitungen<br />

und Zeitschriften können normalerweise nur in der Mediothek benützt werden (Ausnahmen auf<br />

Anfrage möglich).


28<br />

Rückrufgebühren<br />

Bei Überschreitung der Leihfrist wird zur Rückgabe innert 2 Wochen aufgefordert. Die entstehenden<br />

Unkosten werden verrechnet: 1. Rückruf: Fr. 2.-, 2. Rückruf: Fr. 7.-. Nach erfolgloser<br />

zweiter Mahnung wird die Klassenlehrperson nformiert. Wird auch dieser Aufforderung<br />

nicht nachgekommen, wird eine Rechnung gestellt für Wiederbeschaffungskosten, Mahnund<br />

Bearbeitungsgebühren.<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag bis Freitag ab 07.00 Uhr morgens geöffnet.<br />

An unterrichtsfreien Tagen bleibt die Mediothek geschlossen.<br />

Hausordnung<br />

Es gilt auch in diesem Raum die Hausordnung. Esswaren und Getränke sind in der Mediothek<br />

aus verständlichen Gründen nicht erlaubt.<br />

Einteilung der Medien nach dem Dezimalklassifikationssystem<br />

Jedes Medium besitzt eine dunkelblaue (Sachliteratur), hellblaue (erzählende Literatur),<br />

orange (CD-Rom, DVD, Video, Tonträger), graue (Englisch), grüne (Französisch), braune<br />

(Italienisch), weisse (andere Sprachen) oder hellrote und gelbe (Jugendcomics) Farbe. Die<br />

erzählende Literatur wird nach dem Alphabet der Autoren eingeordnet.<br />

Die Sachliteratur wird nach einem Dezimalklassifikationssystem sortiert. Dabei hilft diese<br />

Klassifikation, das Gesuchte besser zu finden. Folgende Einteilungen werden gemacht:<br />

0 Allgemeines<br />

Arbeits- und Lerntechnik, Zukunftsforschung, Nachschlagewerke, Jahrbücher<br />

1 Philosophie / Psychologie / Ethik / Lebenshilfe<br />

2 Religion / Theologie / Christliche Kirchen / Nichtchristliche Kirchen /<br />

Sekten<br />

3 Sozialwissenschaften / Recht / Verwaltung<br />

Mann, Frau, Jugendprobleme, Statistik, Bevölkerungsprobleme, Politik,<br />

Staatskunde, Volkswirtschaft, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Recht, Jugendbewegungen,<br />

Erziehung, Bildung, Unterricht, Methodik, Didaktik,<br />

Berufsbildung, Freizeit, Völkerkunde, Mode, Brauchtum<br />

5 Naturwissenschaften, Umweltschutz, Mathematik, Astronomie, Physik,<br />

Chemie, Geologie, Biologie, Botanik, Zoologie


29<br />

6 Angewandte Wissenschaften<br />

Erfindungen, Medizin, Menschlicher Körper, Hygiene, Alkohol, Rauschgifte,<br />

Tabak, Gesundheitswesen, Krankheiten, Ingenieurwesen, Technik, Werkstoffe,<br />

Elektrotechnik, Bergbau, Bauingenieurwesen, Bahnen, Fahrzeuge, Raumfahrt,<br />

Nahrungsmittel, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Buchhaltung,<br />

Bürowesen, Massenmedien, Unternehmen, Computer, Baustoffe<br />

7 Kunst / Kunstgewerbe / Fotografie / Musik / Spiel / Sport<br />

Kunstgeschichte, Raumplanung, Heimatschutz, Architektur, Bildhauerei,<br />

Zeichenkunst, Kunstgewerbe, Basteln, Glasmalerei, Malerei, Maler, Grafiker,<br />

Fotografie, Filmtechnik, Filmkunst, Musik, Unterhaltung, Spiele, Theater,<br />

Tanz, Brettspiele, Sport<br />

8 Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft<br />

Übersetzungswörterbücher, Sprachwissenschaften in verschiedenen Sprachen,<br />

Literaturwissenschaften in verschiedenen Sprachen<br />

91 Geographie / Heimatkunde<br />

Weltreisen, Geographie einzelner Länder<br />

92 Biographien<br />

93/99 Geschichte<br />

Allgemeine Weltgeschichte, Europa, Schweiz, Asien, Afrika, Amerika,<br />

Australien, Ozeanien<br />

Innerhalb dieser Nummern gibt es eine Feinunterteilung, die Sie dem Dezimalklassifikationsplakat<br />

in der Mediothek entnehmen können. Sie können auf dem Laufwerk M (Mediothek) in der<br />

Rubrik: Suchen nach Sachgebiet ebenfalls diese einzelnen Kapitel anklicken und schauen, was<br />

unter diesem Thema zu finden ist. Sie können ausserdem in diesem Laufwerk M alle Titel oder<br />

Autoren suchen, die in der Mediothek vorhanden sind.


30 Verhalten im Brandfall<br />

Periodisch werden wir eine Ernstfall-Übung mit der Feuerwehr <strong>Rapperswil</strong>-Jona durchführen.<br />

Es geht darum, das Verhalten für den (hoffentlich nie eintretenden) Brandfall zu proben.<br />

Behalten Sie in jedem Fall die Ruhe! Ihre Lehrperson wird Sie aus dem Haus begleiten und<br />

mit Ihnen zum Sammelplatz gehen. Wir müssen im Brandfall sicher sein, dass alle das Haus<br />

verlassen haben – deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie im Klassenverband bleiben.<br />

Wenn es brennt, gilt die erste Priorität nach dem Alarm der Rettung aller Menschen. Sachen<br />

sind ersetzbar.<br />

Schliessen Sie Fenster und Türen, damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann. Wenn<br />

das Treppenhaus oder der Gang bereits verraucht ist, bleiben Sie im Zimmer. Dichten Sie die<br />

Tür ab und begeben Sie sich ans Fenster. Dort machen Sie sich bemerkbar. Öffnen Sie das<br />

Fenster erst, wenn die Feuerwehr Sie dazu auffordert.<br />

Erst wenn alle gerettet sind, kommen die Löschversuche zum Tragen. Achten Sie doch heute<br />

einmal darauf, wo Sie Feuerlöscher oder Schlauch-Stationen im Haus sehen.<br />

Im Haus I und II schliessen die Brandschutztüren automatisch – folgen Sie den Wegweisern<br />

für den Fluchtweg (siehe links). Danke für Ihr überlegtes Handeln im Notfall.<br />

Fluchtweg Haus I<br />

Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer zum<br />

Seitenaus-gang unter dem Erdgeschoss.<br />

Fluchtweg Haus II<br />

Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer durch das<br />

erste Untergeschoss zum Lieferanten-Eingang an der See-Seite.<br />

Fluchtweg Haus III<br />

Sollte das Treppenhaus nicht mehr nach unten passierbar sein, begeben Sie sich auf die Terrasse<br />

im 2. OG.<br />

Wer das Haus verlassen hat, begibt sich zum Sammelplatz auf dem Fussballplatz am See<br />

(Haus I und II) bzw. auf dem Parkplatz Richtung See (Haus III) bleiben Sie also im Klassenverband<br />

auf dem Areal, damit Ihre Lehrperson die Anwesenheit aller kontrollieren kann, bis<br />

Sie die Erlaubnis erhalten, sich zu entfernen.


31 Raumplan - wo ist was zu finden?<br />

Haus 1 Haus 2 Haus 3<br />

Zürcherstrasse 1 Zürcherstrasse 7<br />

Haus 1<br />

3. OG IT-Team Ruheraum Sitzungen Leiterin KD Leiter BM Leiter GIB<br />

2. OG 121 122 123<br />

1. OG 111 112 113<br />

EG<br />

Sekr. GB<br />

Leiter<br />

Dienste<br />

Leiter WB Sekr. WB Rektor Kopierraum<br />

1. UG Lehrerzimmer Hauswart<br />

Haus 2<br />

2. OG 221 222 223 224 225 226<br />

1. OG Mediothek 212 213 214 215 216<br />

EG Aula 202 203 204 205<br />

1. UG 251 252 253 254 255<br />

2. UG 263 264<br />

Haus 3<br />

2. OG 321 322 323 324<br />

1. OG 311 312 313 314 315 316 317<br />

EG 301 302 303 304 305 306 307<br />

1. UG 351 352<br />

Legende<br />

321 1. Ziffer = Haus 2. Ziffer = Stock (5/6 = 1./2. UG) 3. Ziffer = Zimmer


32 Eigene Notizen

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