runterladen - BWZ Rapperswil
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Kanton St. Gallen<br />
Berufs- und Weiterbildungszentrum <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
Detailhandelsfachleute<br />
am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
Berufs- und Weiterbildungszentrum <strong>Rapperswil</strong>-Jona Schuljahr 2013/14
2 Inhaltsverzeichnis<br />
Willkommen 3<br />
Die Schulleitung 3<br />
Die Grundbildung Detailhandelsfachleute 4<br />
Glossar Grundbildung Detailhandel 6<br />
Unterricht: Lektionentafel 9<br />
Branchengruppen 10<br />
Qualifikationsbereiche 11<br />
Die Schulordnung des <strong>BWZ</strong> 12<br />
Schulbetrieb 14<br />
Absenzenwesen 15<br />
Disziplinarmassnahmen 16<br />
Gebühren 17<br />
Merkblatt zum Sportunterricht 18<br />
Sportbus: Fahrtzeiten 20<br />
Wichtiges von A bis Z 21<br />
Sozialdienst KSD 26<br />
Mediothek 27<br />
Verhalten im Brandfall 30<br />
Lage- und Raumplan 31<br />
Eigene Notizen 32
3 Willkommen<br />
Liebe Lernende<br />
Herzlich willkommen am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona! Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuen<br />
Lebensabschnitt «Berufsbildung». Für Sie beginnt das, was man so schön «Ernst des Lebens» nennt. Damit<br />
Sie sich von Anfang an in der Schule zurechtfinden, haben wir diese kleine Broschüre zusammengestellt.<br />
Falls Sie Fragen oder Probleme haben, zögern Sie nicht, sich an Ihre Klassenlehrperson zu wenden.<br />
Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen gerne bei.<br />
Die Schulleitung des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
Heimo Fannenböck<br />
Leiter BM<br />
Werner Roggenkemper<br />
Rektor<br />
Roland Dulla<br />
Leiter GIB<br />
Saverio Di Carlo<br />
Leiter Dienste<br />
Barbara Balimann<br />
Leiterin WB<br />
Tanja Zwicky<br />
Leiterin K/D
4 Die Grundbildung Detailhandelsfachleute<br />
Die dreijährige Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann führt<br />
zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis, während die zweijährige Ausbildung „Detailhandelsassistentin<br />
/ Detailhandelhandelsassistent“ zum eidgenössischen Berufsattest führt.<br />
Im ersten Lehrjahr gibt es zwei Meilensteine: Am Ende des ersten Semesters führen wir im<br />
Kanton St. Gallen eine Früherfassung durch, deren Ziel ist eine Überprüfung, ob sich die<br />
Lernenden im richtigen Niveau befinden.<br />
Im zweiten Semester der Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann<br />
wird eine Standortbestimmung von Schule und Betrieb durchgeführt. Danach gibt es<br />
folgende Möglichkeiten:<br />
• gute Leistungen in Schule und Betrieb zusätzlicher Halbtag mit Freikursen:<br />
Betriebskunde/Buchhaltung, Sprachen oder<br />
Informatik<br />
total 2 Schultage<br />
• durchschnittliche Leistungen in Schule Fortsetzung der Ausbildung ohne Freikurse<br />
und / oder Betrieb<br />
total 1.5 Schultage<br />
• ungenügende Leistungen in Schule Wechsel in die Attest-Ausbildung<br />
und / oder Betrieb<br />
(Detailhandelsassistenten), total 1 Schultag<br />
Die Grundbildungen im Detailhandel sind grundsätzlich durchlässig, das heisst, nach der<br />
Attest-Ausbildung besteht die Möglichkeit, ins zweite Lehrjahr der Ausbildung Detailhandelsfachleute<br />
einzusteigen. Wir empfehlen dafür einen Gesamtschnitt bei der Attestausbildung<br />
von 4,8 oder höher.<br />
Die Grafik der folgenden Seite zeigt diese verschiedenen Möglichkeiten.
5<br />
Bei den Detailhandelsfachleuten wird im dritten Lehrjahr im Fach Detailhandelkenntnisse<br />
zwischen Beratung und Bewirtschaftung unterschieden. Die Zuteilung erfolgt<br />
aufgrund der Betriebsform des Ausbildungsbetriebes.
6<br />
Glossar Grundbildung Detailhandel<br />
Allgemeine Branchenkunde (ABK)<br />
Unterrichtsfach mit 60 Lektionen im ersten Semester zur Ausbildungsbranche. Die Note zählt<br />
zu 10% zum beruflichen Teil des Qualifikationsverfahrens.<br />
Ausbildungs- und Prüfungsbranche<br />
Neu wurden die früheren Branchen zu 10 Branchen zusammengefasst (siehe Seite 10). In<br />
diesen Branchen erfolgt der Unterricht in Allgemeiner Branchenkunde.<br />
Bestehensnorm<br />
Gibt an, unter welchen Bedingungen das betriebliche, bzw. das schulische Qualifikationsverfahren<br />
als bestanden gilt. Das EFZ erhält nur, wer im schulischen und betrieblichen Teil<br />
genügend ist.<br />
Detailhandelskenntnisse (DHK)<br />
Im Unterrichtsfach Detailhandelskenntnisse werden die berufsspezifischen Inhalte geschult.<br />
Die schriftliche Schlussprüfung zählt zusammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten und<br />
dritten Lehrjahr zum beruflichen Teil der Ausbildung. Im zweiten Lehrjahr findet die Ausscheidung<br />
zum internationalen Berufswettbewerb statt.<br />
Deutsch<br />
Im Unterrichtsfach Deutsch werden nebst Grammatik auch das Verstehen und Interpretieren<br />
sowie das richtige Verfassen von Texten geübt. Die Schlussprüfung ist in einen schriftlichen<br />
und einen mündlichen Teil gegliedert, die Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr<br />
zählen zu einem Drittel dazu.<br />
Englisch<br />
Im Unterrichtsfach Englisch wird nebst Grammatik auch das Lese- und Hörverstehen sowie<br />
die mündlichen Fähigkeiten geschult. Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und<br />
einen mündlichen Teil gegliedert, die Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr<br />
zählen zu einem Drittel dazu.<br />
EFZ<br />
Abkürzung für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis .<br />
Fachnote<br />
Die für ein bestimmtes Prüfungsfach erteilte Note im Fähigkeitszeugnis. In der Regel werden<br />
Prüfungsfächer in einzelne Positionen gegliedert. Fachnoten aus Positionsnoten werden auf<br />
eine Stelle nach dem Komma gerundet.
7<br />
Früherfassung<br />
Am Ende des ersten Semesters wird im Kanton St. Gallen erstmals überprüft, ob die Lernenden<br />
die Ausbildung bewältigen können. Bei Bedarf werden Stützkurse angeboten, um Lücken<br />
zu schliessen.<br />
Gesellschaft<br />
Unterrichtsfach mit den Schwerpunkten Staats- und Rechtkunde. Im Fach Gesellschaft zählen<br />
die vier Zeugnisnoten des zweiten und dritten Lehrjahres als Fachnote. Dabei entspricht<br />
die Note des fünften Semesters der SA-Note. Es gibt keine Schlussprüfung.<br />
Informatik<br />
Im ersten Lehrjahr werden insgesamt 40 Lektionen Informatik unterrichtet. Die Noten fliessen<br />
mit der Note für das Fach Gesellschaft zusammen.<br />
Lernbereich<br />
Fächerübergreifender Teil der Ausbildung: Im Fach Detailhandelskenntnisse sind beispielsweise<br />
die früheren Fächer Betriebskunde und Verkaufskunde aufgegangen, im Fach Wirtschaft<br />
sind Teile der Betriebskunde, der Rechtskunde und Rechnen enthalten.<br />
Lernort<br />
Ort, an dem Wissen und Können vermittelt wird. Die schweizerische Berufsbildung kennt 3<br />
Lernorte: Ausbildungsbetrieb, überbetrieblicher Kurs und die Berufsfachschule.<br />
Lokale Landssprache<br />
Die am Schulort üblicherweise gesprochene Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch).<br />
Am <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona ist die lokale Landessprache Deutsch.<br />
nBBG<br />
Abkürzung für das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung.<br />
Positionsnote<br />
Die für eine bestimmte Prüfungsposition erteilte Note. Aus dem Durchschnitt der Positionsnoten<br />
wird die Note für das ganze entsprechende Prüfungsfach ermittelt. Positionsnoten sind<br />
als ganze oder halbe Notenwerte von 6 bis 1 zu setzen.
8<br />
Schlussnote<br />
Die für das Qualifikationsverfahren (betrieblicher oder schulischer Teil) erteilte Gesamtnote.<br />
Sie berechnet sich aus den erworbenen Fachnoten und ist für das Bestehen oder Nichtbestehen<br />
massgebend, unter Berücksichtigung der Bestehensnorm. Schlussnoten werden wie<br />
Fachnoten auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.<br />
Sport<br />
Während drei Lehrjahren wird eine Doppellektion Sport unterrichtet. Das Fach wird benotet,<br />
zählt aber nicht zum Qualifikationsverfahren.<br />
Standortbestimmung<br />
Am Ende des ersten Lehrjahres wird abgeklärt, ob die Ausbildung im angefangenen Profil<br />
fortgesetzt werden kann. Zusätzliche Freikurse, die Fortsetzung der Ausbildung ohne Freikurse<br />
oder der Wechsel in die Attestausbildung sind die möglichen Ergebnisse der Standortbestimmung.<br />
Federführend ist die Berufsfachschule, die den Lehrvertragsparteien und der<br />
kantonalen Behörde die zu treffende Massnahme vorschlägt.<br />
Selbstständige Arbeit (SA)<br />
Die Selbstständige Arbeit wird im Fach Gesellschaft im fünften Semester als Partner- oder<br />
Gruppenarbeit geschrieben und ergibt die Zeugnisnote. Bewertet werden die schriftliche<br />
Arbeit, der Arbeitsprozess, die Präsentation und das Prüfungsgespräch.<br />
Überbetriebliche Kurse<br />
Die frühere Warenkunde wird – ausser natürlich im Ausbildungsbetrieb – neu in der Allgemeinen<br />
Branchenkunde sowie in den überbetrieblichen Kursen vermittelt.<br />
Wirtschaft<br />
Das Unterrichtsfach Wirtschaft umfasst insgesamt 280 Lektionen. Die schriftliche Schlussprüfung<br />
ergibt zusammen mit den Erfahrungsnoten vom zweiten und dritten Lehrjahr die<br />
Fachnote.
9<br />
STUNDENTAFEL<br />
Anzahl Lektionen<br />
1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total<br />
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem.<br />
Fächer (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche) (1.5 Tage/Woche)<br />
Lektionen<br />
Pflichtfächer<br />
1. Lokale Landessprache (Deutsch) 2 2 2 2 2 2 240<br />
2. Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 240<br />
3. Wirtschaft 1 3 2 2 3 3 280<br />
4. Gesellschaft 1 3 2 2 2 2 240<br />
5. Detailhandelskenntnisse 1 2 3 3 2 2 260<br />
6. Sport 2 2 2 2 2 2 240<br />
7. Allgemeine Branchenkunde (sep. Halbtag) 4 60<br />
Total Wochen-Lektionen 13 14 13 13 13 13 1560<br />
Freikurse (Voraussetzungen siehe unten) 4 4 4 4 320<br />
Total Lektionen mit Freikursen 17 17 17 17 1880<br />
Voraussetzungen für Freikurse: Bei der Standortbestimmung 15 Punkte im Betrieb und Notendurchschnitt 4.8 in der Schule (ohne Sport)
10 Branchengruppen
11 Qualifikationsbereiche
12 Schulordnung des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
1. Hausordnung<br />
Jede Woche besuchen 2000 Personen das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona. Sie alle haben ein Recht darauf, dass ihre<br />
Person respektiert wird und dass sie eine angenehme Lernatmosphäre und einen sauberen Arbeitsplatz<br />
vorfinden. Die folgenden Regeln helfen, dies zu gewährleisten.<br />
1.1 Gemeinschaft<br />
Wir gehen respektvoll und fair miteinander um. Rücksichtslosigkeit, Rassismus, Mobbing und Gewalt<br />
haben am <strong>BWZ</strong> nichts zu suchen.<br />
1.2 Zimmerordnung<br />
An einem gepflegten Arbeitsplatz lernt man besser! Daher hinterlassen wir alle Räume sauber und aufgeräumt.<br />
Abfälle werden fachgerecht entsorgt (Alu-Sammler, Recycling usw.).<br />
1.3 Essen und Trinken<br />
Getränke in verschliessbaren Behältern sind ausser in den EDV-Räumen und in der Mediothek erlaubt,<br />
sofern dies den Unterricht nicht stört. Essen ist in den Unterrichtsräumen und Arbeitsbereichen (Gruppenräume,<br />
Computer-Arbeitsplätze) nicht gestattet.<br />
1.4 Rauchen, Alkohol, Drogen<br />
Das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona ist rauchfrei. Das Rauchen ist ausschliesslich in den speziell bezeichneten Raucherzonen<br />
ausserhalb der Schulgebäude erlaubt. Konsum, Mitführen und Handel von Alkohol, Cannabis<br />
und anderen psychoaktiven Substanzen sind während des ganzen Schultages und bei Exkursionen verboten.<br />
1.5 Elektronische Kommunikationsmittel<br />
Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.<br />
Aufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren Einwilligung gestattet.<br />
1.6 Parkplätze<br />
Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es entsprechend bezeichnete Parkfelder. Auto-Parklätze stehen auf<br />
dem Areal des <strong>BWZ</strong> weder für die Lernenden noch für die Kursbesucherinnen und Kursbesucher zur Verfügung<br />
– wir haben nicht einmal für Lehrpersonen ausreichend Parkplätze.<br />
1.7 Beschädigungen<br />
Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar und Einrichtungen müssen sofort einer Lehrperson oder im<br />
Sekretariat gemeldet werden. Verursacherinnen und Verursacher können für die Schäden haftbar gemacht<br />
werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen darf das <strong>BWZ</strong> begrenzte Bereiche mit Video überwachen.<br />
Die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
13<br />
1.8 Haftung<br />
Das <strong>BWZ</strong> haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrzeugen oder Gegenständen irgendwelcher<br />
Art in den Gebäuden des <strong>BWZ</strong>, auf den Aussenanlagen und Parkflächen und in den Sportanlagen.<br />
1.9 Informatik<br />
Einzelheiten regelt das Merkblatt „Informatik am <strong>BWZ</strong>“, das von allen Benutzerinnen und Benutzern<br />
unterschrieben werden muss.<br />
1.10 Sportunterricht<br />
Für den Sportunterricht gelten zusätzlich die Bestimmungen des Merkblatts zum Sportunterricht.<br />
1.11 Verstösse<br />
Bei Verstössen gegen die Hausordnung gelten die Disziplinarbestimmungen der Schulordnung und des<br />
Schulreglements. Die Schulleitung kann ein Hausverbot aussprechen.<br />
<strong>Rapperswil</strong>, Mai 2013<br />
<strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
Schulleitung<br />
Werner Roggenkemper, Rektor
14 Schulbetrieb<br />
Aufnahme/Zuteilung<br />
Schulmaterial<br />
Ausweis für Lernende<br />
Zeugnis<br />
Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme und die<br />
Klassenzuteilung der Lernenden.<br />
Die Lernenden tragen die Kosten für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial<br />
und Exkursionen. Die Anschaffung der Lehrmittel<br />
wird durch das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona vorgeschrieben. Das<br />
Verbrauchsmaterial wird durch das Materialgeld jeweils bei<br />
Schuljahresbeginn bezahlt.<br />
Alle Lernenden erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung<br />
einen Ausweis für Lernende. Bei vorzeitiger Auflösung des<br />
Lehrverhältnisses ist der Ausweis unverzüglich im Sekretariat<br />
zurück zugeben. Der Ersatz von Ausweisen erfolgt durch das<br />
Sekretariat gegen Gebühr.<br />
Am Ende jedes Semesters erhalten alle Lernenden ein Zeugnis.<br />
Dem Ausbildungsbetrieb wird eine Kopie des Zeugnisses<br />
zugestellt.<br />
Schulärztlicher Dienst Die Lernenden können bei Bedarf den schulärztlichen Dienst<br />
beanspruchen.<br />
Sozialdienst KSD<br />
Informationen<br />
Der Sozialdienst KSD ist für die Lernenden da.<br />
Informationen aller Art werden auf dem Infoscreen publiziert.<br />
Sie sind für die Lernenden verbindlich.<br />
Mutationen Adressänderungen, Lehrstellenwechsel etc. sind innert 14<br />
Tagen dem Sekretariat zu melden.<br />
Mitspracherecht<br />
Beschwerden<br />
Rekurse<br />
Die Lernenden haben das Recht, zu Fragen des Schulunterrichts<br />
Stellung zu nehmen und persönliche Anliegen vorzutragen.<br />
Sie richten ihre Fragen und Anliegen an die Lehrperson,<br />
die Klassenlehrperson oder die Fachbereichsleitung, die<br />
allenfalls die Abteilungsleitung oder das Rektorat informiert.<br />
Beschwerden gegen Lehrpersonen sind schriftlich bei der<br />
Abteilungsleitung einzureichen. Beschwerden gegen die<br />
Schulleitung und andere Beschwerden sind schriftlich bei der<br />
Berufsschulkommission einzureichen.<br />
Rekurse gegen Schulnoten sind innert 14 Tagen nach Erhalt<br />
des Schulzeugnisses schriftlich an die Berufsfachschulkommission<br />
zu richten. Es wird eine Gebühr von Fr. 300.- erhoben.<br />
Bei Erfolg erhalten Sie die Gebühr zurückerstattet.<br />
Private Verkehrsmittel Die Benützung privater Verkehrsmittel während der Unterrichtszeiten<br />
(inkl. Sportunterricht) ist nicht gestattet. Bei spezieller<br />
Bewilligung lehnt das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona jegliche<br />
Haftung ab. Für den Transport zum Sportunterricht ist der<br />
Gratisbus zu benutzen.
15 Absenzen<br />
Grundsatz<br />
Absentia<br />
Ungeplante Absenzen<br />
Jede nicht besuchte Lektion gilt als Absenz (Pflicht-, Förderund<br />
Freifachunterricht). Jede Absenz wird im Zeugnis aufgeführt,<br />
Ausnahme sind üK-Kurse, wenn diese vorher der Klassenlehrperson<br />
mitgeteilt werden (Kopie des Aufgebots).<br />
Jede Absenz wird dem Ausbildungsbetrieb am gleichen Tag<br />
elektronisch mitgeteilt.<br />
Wer den Unterricht wegen Krankheit, Unfall o. ä. nicht besuchen<br />
kann, meldet dies dem Sekretariat.<br />
Berufsmaturität 058 228 20 10<br />
Gewerblich-Industrielle Berufe 058 228 20 30<br />
Kaufleute/Detailhandel 058 228 20 40<br />
Vorhesehbare Absenzen Bei vorhersehbaren Absenzen ist der Klassenlehrperson 14<br />
Tage vor dem Termin ein schriftliches Dispensgesuch abzugeben,<br />
das eine Begründung enthält und vom Ausbildungsbetrieb<br />
unterschrieben und damit unterstützt wird. Die Klassenlehrperson<br />
leitet das Gesuch mit Antrag oder Entscheid an die<br />
Abteilungsleitung weiter.<br />
Entschuldigungen<br />
Arzttermine<br />
Eine einmalige Absenz bis zu einem Tag pro Schuljahr kann<br />
die Klasssenlehrperson bewilligen (Delegation der Kompetenz<br />
der Abteilungsleitung). Berücksichtigt werden bisherige Abwesenheiten,<br />
Arbeitshaltung und Leistung.<br />
Über längere oder wiederholte Absenzen entscheidet die<br />
Abteilungsleitung.<br />
Als Entschuldigungsgründe gelten gemäss Schulreglement:<br />
a) gesetzliche Dienstpflichten<br />
b) Unfall oder Krankheit<br />
c) Teilnahme an Kursen, Anlässen , Veranstaltungen<br />
d) ausserordentliche Ereignisse in Familie/Ausbildungsbetrieb<br />
e) Von der Lehrperson genehmigte Abwesenheit für einzelne Lektionen<br />
f) Von der Klassenlehrperson bzw. der Abteilungsleitung erteilte<br />
Bewilligung für eine Absenz/einen Urlaub<br />
Arzttermine sind grundsätzlich keine Entschuldigungsgründe.<br />
Ferien<br />
Unentschuldigte<br />
Absenzen<br />
Ferien sind in die Schulferien zu legen.<br />
werden durch die Abteilungsleitung bzw. die Rektorin/den<br />
Rektor geahndet (siehe Schulordnung).
16 Disziplinarmassnahmen<br />
Die Lehrpersonen können folgende Massnahmen verfügen:<br />
Vergehen<br />
zu spät kommen aus eigenem Verschulden<br />
Massnahme<br />
erstes Mal im Semester = nur Vorwarnung<br />
zweites Mal / Semester = Absenz<br />
Verstoss gegen die Hausordnung<br />
Stören des Unterrichts<br />
wiederholtes Stören des Unterrichts, Zuwiderhandlung<br />
gegen Anweisungen von<br />
Lehrpersonen<br />
Benützen von elektronischen Kommunikationsmitteln<br />
im im Unterricht<br />
ab dem dritten Mal = unentschuldigte Absenz<br />
zusätzliche Arbeit, Verwarnung<br />
Verwarnung, Wegweisen aus dem Unterricht<br />
für einzelne Lektionen und unentschuldigte<br />
Absenz<br />
Antrag auf weitere Disziplinarmassnahmen<br />
bei der Abteilungsleitung<br />
Entzug für einen Halbtag. Auslösung gegen<br />
eine Verwaltungsgebühr im Sekretariat<br />
Die Abteilungsleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />
Vergehen<br />
wiederholtes Stören des Unterrichts, wiederholte<br />
Zuwiderhandlung gegen Anweisungen<br />
von Lehrpersonen, wiederholter<br />
Verstoss gegen die Hausordnung.<br />
unentschuldigte Absenzen<br />
Sachbeschädigung, Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />
(1) Missbrauch von EDV-Einrichtungen<br />
inkl. des Internetzugangs, des<br />
persönlichen E-Mail-Accounts<br />
schwerwiegende Sachbeschädigung, Diebstahl,<br />
Gewalt gegen Personen, wiederholter<br />
Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />
Massnahme<br />
Androhung eines schriftlichen Verweises<br />
oder schriflicher Verweis mit Kopie an den<br />
Ausbildner (2)<br />
Im Wiederholungsfall erfolgt ein Antrag an<br />
die Rektorin/den Rektor auf weitere Massnahmen<br />
schriftlicher Verweis mit Kopie an den Ausbildner<br />
und Antrag auf weitere Disziplinarmassnahmen<br />
an die Rektorin/den Rektor.<br />
(1) Die Schuleitung kann bei Personen mit Verdacht auf Alkohol-/Drogenmissbrauch den<br />
Arbeitgeben informieren<br />
(2) ein schriftlicher Verweis kann ohne vorangehenden mündlichen Verweis erteilt werden.<br />
2. schriftlicher Verweis = Antrag auf Auflösung des Lehrvertrags (Rektorin/den Rektor)
17<br />
Die Rektorin/der Rektor kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />
Vergehen<br />
wiederholte oder schwerwiegende Verstösse<br />
gegen die Schulordnung.<br />
Massnahme<br />
Androhung des Antrages auf Auflösung des<br />
Lehrverhältnisses oder Antrag auf Auflösung<br />
des Lehrverhältnisses.<br />
Die Schulleitung kann zusätzlich folgende Massnahmen verfügen:<br />
Vergehen<br />
schwerwiegende Sachbeschädigung, Diebstahl,<br />
Gewalt gegen Personen, wiederholter<br />
Alkohol-/Drogenmissbrauch<br />
Massnahme<br />
Androhung und/oder Antrag auf Ausschluss<br />
aus der Berufsmaturität.<br />
5. Gebühren<br />
Ersatz eines Ausweises für Lernende Fr. 5.-<br />
Ersatz eines Zeugnisses Fr. 50.-<br />
Verwaltungsgebühr für Einzug elektronischer Kommunikationsmittel Fr. 5.-<br />
Materialgeld (pro Schuljahr) Fr. 80.-<br />
Rekurs (wird im Erfolgsfall erstattet) Fr. 300.-<br />
Beachten Sie das Nutzungsreglement Informatik – bei Missbrauch können Sie verpflichtet werden,<br />
den Aufwand zu zahlen.
18 Merkblatt zum Sportunterricht<br />
Ziele<br />
Grundlagen<br />
Notengebung<br />
Transport<br />
Kleidung<br />
Hygiene<br />
Sicherheit<br />
Sport treiben, um gesund zu bleiben – Sportarten kennen<br />
lernen und die praktischen Fähigkeiten verbessern – Förderung<br />
der persönlichen Fitness–Körperbewusstsein<br />
entwickeln (Ernährung etc.) – das sind alles Aspekte des<br />
Unterrichts im Fach «Sport». Schlüsselqualifikationen wie<br />
Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz werden im Sportunterricht<br />
in vielfältiger Art vermittelt und geübt.<br />
Das Fach Sport ist ein Pflichtfach gemäss der Ausbildungsreglemente<br />
der verschiedenen Berufe. Am <strong>BWZ</strong><br />
<strong>Rapperswil</strong>-Jona ist der Schullehrplan Sport verbindlich.<br />
Die Sportnote beurteilt das Erreichen der Ziele im<br />
Berufsschulsportunterricht (Leistungsbereich), die Sozialkompetenz<br />
(Teamfähigkeit) und die konstruktive Mitarbeit<br />
(Qualität).<br />
Der Transport vom <strong>BWZ</strong> zur Turnhalle Grünfeld und<br />
zurück wird durch die Schule organisiert, der Bus ist kostenlos.<br />
Im Bus sind Essen, Trinken und Rauchen verboten.<br />
Wer den Bus verpasst, muss sich unverzüglich im Sekretariat<br />
melden. Dort erhält die/der Lernende den Schlüssel<br />
für das <strong>BWZ</strong>-Fahrrad für den Weg zur Turnhalle und<br />
zurück.<br />
Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen die Lernenden<br />
nicht die eigenen Motorfahrzeuge benutzen;<br />
Zuwiderhandlungen werden gemäss dem geltenden Disziplinarreglement<br />
geahndet.<br />
Saubere Hallenturnschuhe (Sohle darf nicht färben),<br />
Sporthemd, Sporthose. Aus hygienischen Gründen darf<br />
nicht barfuss oder in Socken geturnt werden. Schmuck<br />
und Uhren müssen abgelegt werden (Verletzungsgefahr).<br />
Vom 1. Juni bis 30. September müssen zusätzlich<br />
Schwimmsachen und vom 1. März bis 30. November<br />
Turnschuhe für den Aussenbereich mitgenommen werden.<br />
Wer seine Turnsachen vergisst, muss sich vor der Stunde<br />
bei der Sportlehrperson schuleigene Sportbekleidung mieten<br />
(Fr. 2.-).<br />
Das Duschen ist nach dem Sportunterricht obligatorisch.<br />
Um Diebstählen vorzubeugen, müssen Wertsachen in den<br />
dafür vorgesehenen Schränken deponiert bzw. bei der<br />
Sportlehrperson abgegeben werden.
19<br />
Handy<br />
Ordnung<br />
Gesundheit<br />
Krankheit<br />
Absenzen<br />
Sportdispens<br />
Während des Sportunterrichts sind die Handys abgeschaltet.<br />
Störende Handys werden von der Sportlehrperson eingezogen<br />
und können am Ende des Tages (17.15 Uhr) gegen eine<br />
Verwaltungsgebühr von Fr. 5.- auf dem Sekretariat abgeholt<br />
werden.<br />
Alle Lernenden sind verpflichtet, nach bestem Wissen und<br />
Gewissen ihren Beitrag zur Einhaltung der Ordnung beizutragen.<br />
Die Hallen, die Garderoben und WC-Anlagen werden<br />
in sauberem Zustand hinterlassen. Bei grobfahrlässiger oder<br />
mutwilliger Beschädigung und Verschmutzung werden notwendige<br />
Arbeiten in Rechnung gestellt.<br />
Drogen- und Alkoholkonsum sind während der Schulzeit<br />
verboten. Bei sportlicher Betätigung können sie zudem gefährliche<br />
Folgen haben. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum<br />
wird der/die Lernende vom Unterricht ausgeschlossen<br />
und der Missbrauch wird umgehend dem Rektor weitergeleitet.<br />
Kaugummis sind während des Unterrichts verboten.<br />
Wer sich nicht im Stande fühlt, Sport zu treiben, muss<br />
trotzdem im Sport unterricht erscheinen und sich bei der<br />
Sportlehrperson melden. Diese entscheidet über das weitere<br />
Vorgehen. Mögliche Einsätze sind: Hilfsperson, benotete Theorieaufgaben<br />
oder Vorträge. Die Sportlehrperson kann grundsätzlich<br />
ein ärztliches Zeugnis verlangen.<br />
Chronische Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen<br />
werden der Sportlehrperson mitgeteilt und vertraulich behandelt.<br />
So kann die Sportlehrperson Lernende von bestimmten<br />
Übungen etc. befreien oder den Lernenden/die Lernende vom<br />
Sportunterricht dispensieren.<br />
Bei längeren Verletzungen mit ärztlichem Zeugnis besprechen<br />
die Lernen den mit der Sportlehrperson das weitere Vorgehen:<br />
allenfalls erfolgt eine zeitlich begrenzte Dispens, Rehabilitationsmaßnahmen<br />
in Absprache mit dem Arzt, benotete Theorieaufgaben<br />
oder Vorträge...<br />
Es gelten die Regeln für Absenzen.<br />
Spitzensportler haben die Möglichkeit sich vom Sportunterricht<br />
dispensieren zu lassen. Der/die Lernende stellt einen Antrag<br />
auf Sportdispens, das Formular ist auf der Website unter<br />
downloads zu finden. Der Antrag ist zu Beginn jedes Semesters<br />
einzureichen. Die Anträge werden vom Sportlehrerteam<br />
geprüft.
20 Busfahrten <strong>BWZ</strong> – Grünfeld<br />
Abfahrt <strong>BWZ</strong> Sportunterricht Rückfahrt<br />
Haltestelle Sonnenhof<br />
ab Sporthalle Grünfeld<br />
07:45 08:00 - 08:45 09:05<br />
08:40 08:55 - 09:40 10:00<br />
bei Doppellektion 08:55 - 10:30 10:45<br />
09:45 10:00 - 10:45 11:05<br />
10:30 10:45 -11:30 11:50<br />
11:25 11:40 - 12:25 12:45<br />
12:15 12:30 - 13:15 13:35<br />
13:00 13:15 - 14:00 14:20<br />
13:55 14:10 - 14:55 15:15<br />
14:45 15:00 - 15:45 16:05<br />
15:35 15:50 - 16:35 16:50
21 Wichtiges von A bis Z<br />
Absenzen<br />
Adressen<br />
In der Schulordnung finden Sie alles Wichtige zu den Absenzen.<br />
Bitte geben Sie Adressänderungen sofort im Sekretariat bekannt.<br />
Aktuelle Informationen Im Haus II und Haus III finden Sie auf den Info-Bildschirmen<br />
aktuelle Informationen.<br />
Arbeitsräume<br />
Behörden<br />
Bücher/Materialgeld<br />
<strong>BWZ</strong>-Portal<br />
Dispens<br />
E-Mail-Account<br />
Einschreibetag<br />
Als Arbeitsräume für Hausaufgaben und Gruppenarbeiten<br />
stehen Ihnen Gruppenräume im Haus I (1. OG), im Haus II<br />
(263) und im Haus III die Gruppenräume 307 und 351 zur<br />
Verfügung. In allen Häusern finden Sie PC-Inseln (Walk-In-<br />
Stations), die Sie benützen können.<br />
Wie jede andere Schule wird auch das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
von Institutionen und Behörden beaufsichtigt. Die unmittelbare<br />
Aufsicht übt die Berufsfachschulkommission aus. Die<br />
Mitglieder finden Sie auf unserer Website. Das <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona<br />
ist eine Bildungsinstitution des Kantons St. Gallen<br />
und steht unter der Leitung des Amts für Berufsbildung in St.<br />
Gallen.<br />
Alle Schulbücher für das Schuljahr werden zu Beginn mit<br />
Rechnung und Einzahlungsschein abgegeben. Am ersten<br />
Schultag werden Fr. 140.- in Rechnung gestellt (Fr. 80.- Materialgeld,<br />
Fr. 60.- für die Schneesportwoche).<br />
Unser Intranet, das <strong>BWZ</strong>-Portal, kann überall aufgerufen werden.<br />
Im Portal finden Sie wichtige Informationen. Sie werden<br />
zu Schulbeginn informiert.<br />
Dispense vom Besuch einzelner Fächer werden nur in Ausnahmefällen<br />
aufgrund eines schriftlichen Gesuchs bewilligt. Für<br />
Abwesenheiten vom Unterricht finden Sie alle Informationen<br />
in der Schulordnung unter Absenzen.<br />
Alle Lernenden besitzen einen persönlichen E-Mail-Account.<br />
Die E-Mail-Adressen setzen sich wie folgt zusammen:<br />
vorname.name@bwz-rappi.ch.<br />
Am Einschreibetag müssen sich alle neuen Lernenden am<br />
<strong>BWZ</strong> einschreiben. Gleichzeitig erhalten Sie Unterlagen über<br />
unsere Schule und werden über die wichtigsten Angelegenheiten<br />
informiert.<br />
Mitzubringen sind Schreibzeug, 2 Passfotos und eine Kopie des<br />
Lehrvertrags.
22<br />
Entspannung<br />
Ferien<br />
In Freistunden können Sie lernen, aber auch Entspannung<br />
am Töggelikasten (Eingangshalle) suchen.<br />
Den Ferienplan erhalten Sie mit dem Stundenplan. Die Ferien<br />
finden Sie auch auf unserer Website (www.bwz-rappi.<br />
ch/Grundbildung/Termine). Die Ferien müssen gemäss<br />
Berufsbildungsgesetz grundsätzlich in den Schulferien<br />
bezogen werden. Ausnahmen werden nur in dringenden<br />
Fällen und aufgrund eines schriftlichen Gesuches, unterschrieben<br />
vom Ausbildungsverantwortlichen, bewilligt.<br />
Fotokopierer Ein Fotokopierer für Lernende befindet sich im Haus 2.<br />
Fundgegenstände<br />
Garderoben<br />
Hausaufgaben<br />
Homepage<br />
Hausdienst<br />
KlassensprecherIn<br />
Wenn Sie etwas finden, was Ihnen nicht gehört, geben Sie<br />
es bitte im Sekretariat ab. Umgekehrt können Sie hoffen,<br />
verlorene Gegenstände im Sekretariat wieder zu finden.<br />
Die Garderoben befinden sich vor jedem Schulzimmer.<br />
Bitte bewahren Sie keine Wertgegenstände in Mantel- und<br />
Jackentasche auf.<br />
Hausaufgaben dienen der Kontrolle und der Vertiefung<br />
des erarbeiteten Stoffgebietes und sind deshalb wichtig.<br />
Planen Sie dafür genügend Zeit ein. Die Hausaufgaben<br />
können benotet und in die Berechnung der Zeugnisnoten<br />
mit einbezogen werden.<br />
Adresse: www.bwz-rappi.ch. Sie finden viele Informationen<br />
über das <strong>BWZ</strong> auf unserer Homepage. Reinschauen lohnt<br />
sich!<br />
Verantwortlich für den Hausdienst ist Christoph Bär. Frau<br />
Gehrig, Frau Gloor und Frau Kuhn sind unsere Raumpflegerinnen.<br />
Zu Beginn des Schuljahres wählt jede Klasse eine<br />
Klassensprecherin oder einen Klassensprecher. Diese haben<br />
die folgenden Aufgaben:<br />
- Vertretung der Klasse gegenüber Lehrpersonen und<br />
Schulleitung<br />
- Verantwortung für Ordnung in den Schulzimmern<br />
- Erstellen eines Telefonalarms der Klasse<br />
- Sie oder er informiert das Sekretariat, wenn eine<br />
Lehrperson 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht<br />
anwesend ist. Anschliessend instruiert sie/er die Klasse<br />
gemäss Anweisungen des Sekretariates.
23<br />
Lehrerzimmer Das Lehrerzimmer befindet sich im Untergeschoss im Haus I.<br />
Während den grossen Pausen (10:10 bis 10:30 Uhr und 15:25<br />
bis 15:40 Uhr) sind die Lehrpersonen dort anzutreffen. Im<br />
Lehrerzimmer hat jede Lehrperson ein Postfach. Möchten<br />
Sie einer Lehrperson etwas ins Fach legen, können Sie das im<br />
Sekretariat abgeben.<br />
Ausweis für Lernende<br />
Mediothek<br />
Mitspracherecht<br />
Mündigkeit<br />
Zu Beginn der Lehrzeit erhalten Sie einen Ausweis für Lernende.<br />
Mit diesem profitieren Sie von diversen Vergünstigungen<br />
bei Eintrittsgebühren, öffentlichen Verkehrsmitteln und<br />
Einkäufen. Bei Verlust kann ein neuer Ausweis im Sekretariat<br />
gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von Fr. 5.- bestellt<br />
werden (Passfoto).<br />
Das <strong>BWZ</strong> besitzt im Haus II Zimmer 211 eine Mediothek (siehe<br />
Benutzungsordnung in dieser Broschüre). Hier finden Sie<br />
hauptsächlich Nachschlagewerke, aber auch Belletristik und<br />
Sachbücher.<br />
Die Stadtbibliothek (Haus zum Pfauen), Fischmarktstrasse 16,<br />
Tel. 055 225 73 60, kann zu folgenden Öffnungszeiten genutzt<br />
werden:<br />
Mo 14 - 19 h Mi 13 - 19 h Do 14 - 18 h<br />
Fr 9 - 12 h Sa 10 - 14 h<br />
Für Lernende bis 18 Jahre ist der Buchverleih kostenlos.<br />
Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Sie und freuen uns,<br />
wenn Sie konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Unterrichts<br />
oder der Schulorganisation haben.<br />
Bei Meinungsverschiedenheiten sollten Sie immer zuerst mit<br />
der betroffenen Person diskutieren. Lässt sich keine Einigung<br />
finden, so wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Ist dies<br />
nicht möglich ist, steht Ihnen die Abteilungsleitung oder die<br />
Rektorin/der Rektor und (in begründeten, schwerwiegenden<br />
Fällen) der Schulkommissionspräsident für ein Gespräch zur<br />
Verfügung.<br />
Mit Ihrem 18. Geburtstag sind Sie mündig und voll handlungsfähig.<br />
Bei Lernenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die<br />
in der Schweiz wohnen, gilt ebenfalls das Mündigkeitsalter 18<br />
(Wohnsitzprinzip). Dies bedeutet, dass Sie beliebige Rechtsgeschäfte<br />
abschliessen können und daraus verpflichtet werden.<br />
Grundsätzlich bestimmen Sie, wann und wo Ihre Eltern<br />
einzubeziehen sind. Sie fällen bei Erreichen Ihrer Mündigkeit<br />
den Entscheid über Abschluss, Änderung oder Auflösung des<br />
Lehrvertrags selbstständig.
24<br />
Parkplatz<br />
Prüfungen<br />
Schulbücher<br />
Schulmaterial<br />
Den Lernenden stehen Veloständer vor dem Haus I und<br />
Haus III sowie Roller-Parkplätze hinter dem Haus I zur<br />
Verfügung. Es gibt keine Autoparkplätze für Lernende.<br />
Grundsätzlich sind Prüfungen, die Sie verpasst haben, in<br />
der darauf folgenden Lektion nachzuholen. Die Lehrperson<br />
kann Sie aber auch an einem freien Termin während<br />
des Semesters (z.B. an einem Abend oder an einem Samstagvormittag)<br />
aufbieten.<br />
Sämtliche Lehrmittel werden Ihnen vor Beginn des Schuljahres<br />
mit Rechnung und Einzahlungsschein nach Hause<br />
geschickt. Bitte kontrollieren Sie die Rechnung und begleichen<br />
Sie diese innerhalb der gesetzten Frist.<br />
Für sämtliche Kopien und bei Bedarf für Blätter und Hefte<br />
entrichten alle Lernenden pro Schuljahr einen Betrag von<br />
Fr. 80.-. Dieser wird zusammen mit dem Betrag für die<br />
Schneesportwoche in Rechnung gestellt.<br />
Sekretariat Martina Okogho BM, GIB<br />
Susan Widmer<br />
Susanne Faisst<br />
K/D<br />
Assistentin Rektor<br />
Montag bis Donnerstag<br />
Montag bis Donnerstag<br />
Freitag<br />
07:30 bis 12:15 Uhr<br />
13:30 bis 17:20 Uhr<br />
07:30 bis 12:30 Uhr<br />
Sozialdienst KSD<br />
Schneesportwoche<br />
Sportlager<br />
Werner Murer, Büro 306, Haus III, steht für schulische<br />
und persönliche Probleme als Berater allen zur Verfügung<br />
(siehe Gesundheit – Sozialdienst KSD)<br />
Im März findet jeweils die Sportwoche statt. In dieser Woche<br />
können die Lernenden an einem Schultag eine Schneesportart<br />
ausüben (Skifahren, Snowboarden, Langlauf,<br />
Schneeschuhwandern, Winterwandern). Organisiert wird<br />
diese Woche von den Sportlehrpersonen.<br />
Der Kostenbeitrag (Fr. 60.-) ist mit dem Materialgeld zu<br />
bezahlen.<br />
Während der Schneesportwoche findet ein Schneesportlager<br />
in Davos statt. Sie werden rechtzeitig von den Sportlehrpersonen<br />
informiert – melden Sie sich schnell an, die<br />
Plätze sind begrenzt und begehrt.
25<br />
Stundenplan<br />
Stützkurse<br />
Sportunterricht<br />
Unfall<br />
Unterrichtszeiten<br />
Versicherung<br />
Verwaltung<br />
Weiterbildung<br />
Zeugnisse<br />
Der Stunden-/Ferienplan wird auf jeden Semesterbeginn abgegeben<br />
und ist auf der Website jederzeit abrufbar.<br />
Ein Förderkurs ist ein befristeter Zusatzunterricht, damit<br />
Sie Lücken aufholen können. Der Besuch ist kostenlos. Die<br />
Ausbildungsbetriebe müssen den Besuch ohne Lohnabzug<br />
gestatten. Förderkurse sind leistungswilligen Lernenden mit<br />
ungenügenden oder knapp genügenden Noten im betreffenden<br />
Fach vorbehalten. Lernende, die keine positive Arbeitshaltung<br />
einnehmen, können auf Antrag der Fachlehrperson vom Kurs<br />
ausgeschlossen werden. Absenzen werden auf die gleiche Art<br />
gemeldet wie bei den Pflichtfächern. Austritte sind grundsätzlich<br />
nur auf Ende eines Semesters möglich.<br />
Der Sportunterricht findet in der Sporthalle Grünfeld (Jona)<br />
statt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt<br />
zum Sportunterricht.<br />
Notfallarzt ist Dr. M. Horn, Zürcherstrasse 6, <strong>Rapperswil</strong> Tel.<br />
055 210 82 28<br />
Für kleinere Unfälle gibt es eine Notfallapotheke im Sekretariat.<br />
Im Zimmer 252 befindet sich ein Liegebett.<br />
Die Unterrichtszeiten des Stundenplans sind für Lernende wie<br />
auch für Lehrpersonen verbindlich.<br />
Durch den Ausbildungsbetrieb sind Sie auch für Nichtbetriebsunfälle<br />
versichert. Sie sind damit auch auf dem Schulweg,<br />
innerhalb des Schulareals und während der Schulzeit versichert.<br />
Der Leiter Dienste ist Saverio Di Carlo, er ist Mitglied der<br />
Schulleitung.<br />
Zum <strong>BWZ</strong> gehört auch eine grosse Weiterbildungsabteilung:<br />
Informatik, Sprachen, Technik, Handelsfächer und Persönlichkeitsbildung<br />
sind die Schwerpunkte der angebotenen Kurse<br />
und Lehrgänge.<br />
In der letzten Semesterwoche erhalten Sie ein Zeugnis. Anschliessend<br />
wird ein Zeugnis an Ihren Ausbildungsbetrieb<br />
geschickt. Die Klassenlehrperson informiert sie vorher über<br />
Ihre Noten.
26 Gesundheit - Sozialdienst KSD<br />
Am <strong>BWZ</strong> ist Gesundheit auf verschiedenen Ebenen ein wichtiges Thema. Nicht nur<br />
Drogen, Essstörungen oder AIDS können Sie direkt oder indirekt betreffen. Zur Gesundheit<br />
gehört auch das psychische und emotionale Wohlbefinden. Lernende sind<br />
immer wieder betroffen zum Beispiel von Mobbing; von sexueller Belästigung, die<br />
mit Worten beginnen kann; von Problemen im privaten, familiären oder beruflichen<br />
Umfeld.<br />
Wenn es Ihnen nicht gut geht, holen Sie sich Hilfe. Als «Mensch für Menschen»<br />
ist der Leiter des Sozialdienstes KSD, Werner Murer-Leutenegger für die Lernenden<br />
da. Lehrpersonen, Ausbildungsverantwortliche, Eltern und weitere Bezugspersonen<br />
der Lernenden können bei Fragen und Problemen mit Lernenden ebenfalls den<br />
Kirchlichen Sozialdienst am <strong>BWZ</strong> kostenlos beanspruchen.<br />
Das Anschlagbrett neben dem Büro Nr. 306 im Haus III gibt Auskunft, wann<br />
Werner Murer persönlich anzutreffen ist. Telefonisch erreichbar über die Telefonnummer<br />
058 228 20 48 übers Mail werner.murer@bwz-rappi.ch – oder bei absoluten<br />
Notfällen kann über die Handynummer 079 694 23 20 sofortige Unterstützung und<br />
Hilfe beansprucht werden.<br />
Seine Probleme wahrnehmen und mit jemanden darüber sprechen ist der erste<br />
Schritt zur Lösung. Werner Murer ist zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet.<br />
Was mit dem Leiter des Sozialdienstes besprochen wird, geht ohne ausdrückliche<br />
gegenseitige Absprache nicht weiter.
27 Mediothek - Benutzungsordnung<br />
Benutzung<br />
Die Mediothek steht Lernenden, Kursbesucherinnen und Kursbesuchern und allen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern des <strong>BWZ</strong> <strong>Rapperswil</strong>-Jona unentgeltlich zur Verfügung. Die Medien und<br />
Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust ist Schadenersatz zu<br />
leisten. Mappen und Taschen sind ausserhalb der Mediothek zu deponieren. Es soll eine ruhige<br />
Atmosphäre herrschen.<br />
Bestand<br />
Die Mediothek bietet Sachbücher, erzählende Literatur, Cartoons und Comics, Tonmedien, CD-<br />
Roms, Videos, DVD’s, Zeitungen und Zeitschriften an. Es sind sechs PC-Stationen mit Internet-<br />
Zugang installiert.<br />
Ausleihe<br />
Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Jede Person, die ein Medium ausleihen will, trägt sich pro Medium<br />
auf die Ausleihliste am Ausleihtisch ein. Jedes Medium besitzt eine eigene Nummer, die auf<br />
der ersten oder zweiten Seite der Bücher zu finden ist oder auf der Rückseite von Non-books orange<br />
beschriftet ist. Wenn das Medium zurück gebracht wird, kann man sich auf dieser Liste wieder<br />
austragen und das Medium an den richtigen Ort zurück stellen. Falls mehr als die 4 Wochen Zeit<br />
benötigt wird, trägt man sich zuerst mit der Unterschrift und dem Datum aus und beim aktuellen<br />
Datum wieder ein. Nachschlagewerke (mit Etikette: „nicht entleihbar“ markiert), Zeitungen<br />
und Zeitschriften können normalerweise nur in der Mediothek benützt werden (Ausnahmen auf<br />
Anfrage möglich).
28<br />
Rückrufgebühren<br />
Bei Überschreitung der Leihfrist wird zur Rückgabe innert 2 Wochen aufgefordert. Die entstehenden<br />
Unkosten werden verrechnet: 1. Rückruf: Fr. 2.-, 2. Rückruf: Fr. 7.-. Nach erfolgloser<br />
zweiter Mahnung wird die Klassenlehrperson nformiert. Wird auch dieser Aufforderung<br />
nicht nachgekommen, wird eine Rechnung gestellt für Wiederbeschaffungskosten, Mahnund<br />
Bearbeitungsgebühren.<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag bis Freitag ab 07.00 Uhr morgens geöffnet.<br />
An unterrichtsfreien Tagen bleibt die Mediothek geschlossen.<br />
Hausordnung<br />
Es gilt auch in diesem Raum die Hausordnung. Esswaren und Getränke sind in der Mediothek<br />
aus verständlichen Gründen nicht erlaubt.<br />
Einteilung der Medien nach dem Dezimalklassifikationssystem<br />
Jedes Medium besitzt eine dunkelblaue (Sachliteratur), hellblaue (erzählende Literatur),<br />
orange (CD-Rom, DVD, Video, Tonträger), graue (Englisch), grüne (Französisch), braune<br />
(Italienisch), weisse (andere Sprachen) oder hellrote und gelbe (Jugendcomics) Farbe. Die<br />
erzählende Literatur wird nach dem Alphabet der Autoren eingeordnet.<br />
Die Sachliteratur wird nach einem Dezimalklassifikationssystem sortiert. Dabei hilft diese<br />
Klassifikation, das Gesuchte besser zu finden. Folgende Einteilungen werden gemacht:<br />
0 Allgemeines<br />
Arbeits- und Lerntechnik, Zukunftsforschung, Nachschlagewerke, Jahrbücher<br />
1 Philosophie / Psychologie / Ethik / Lebenshilfe<br />
2 Religion / Theologie / Christliche Kirchen / Nichtchristliche Kirchen /<br />
Sekten<br />
3 Sozialwissenschaften / Recht / Verwaltung<br />
Mann, Frau, Jugendprobleme, Statistik, Bevölkerungsprobleme, Politik,<br />
Staatskunde, Volkswirtschaft, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Recht, Jugendbewegungen,<br />
Erziehung, Bildung, Unterricht, Methodik, Didaktik,<br />
Berufsbildung, Freizeit, Völkerkunde, Mode, Brauchtum<br />
5 Naturwissenschaften, Umweltschutz, Mathematik, Astronomie, Physik,<br />
Chemie, Geologie, Biologie, Botanik, Zoologie
29<br />
6 Angewandte Wissenschaften<br />
Erfindungen, Medizin, Menschlicher Körper, Hygiene, Alkohol, Rauschgifte,<br />
Tabak, Gesundheitswesen, Krankheiten, Ingenieurwesen, Technik, Werkstoffe,<br />
Elektrotechnik, Bergbau, Bauingenieurwesen, Bahnen, Fahrzeuge, Raumfahrt,<br />
Nahrungsmittel, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Buchhaltung,<br />
Bürowesen, Massenmedien, Unternehmen, Computer, Baustoffe<br />
7 Kunst / Kunstgewerbe / Fotografie / Musik / Spiel / Sport<br />
Kunstgeschichte, Raumplanung, Heimatschutz, Architektur, Bildhauerei,<br />
Zeichenkunst, Kunstgewerbe, Basteln, Glasmalerei, Malerei, Maler, Grafiker,<br />
Fotografie, Filmtechnik, Filmkunst, Musik, Unterhaltung, Spiele, Theater,<br />
Tanz, Brettspiele, Sport<br />
8 Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft<br />
Übersetzungswörterbücher, Sprachwissenschaften in verschiedenen Sprachen,<br />
Literaturwissenschaften in verschiedenen Sprachen<br />
91 Geographie / Heimatkunde<br />
Weltreisen, Geographie einzelner Länder<br />
92 Biographien<br />
93/99 Geschichte<br />
Allgemeine Weltgeschichte, Europa, Schweiz, Asien, Afrika, Amerika,<br />
Australien, Ozeanien<br />
Innerhalb dieser Nummern gibt es eine Feinunterteilung, die Sie dem Dezimalklassifikationsplakat<br />
in der Mediothek entnehmen können. Sie können auf dem Laufwerk M (Mediothek) in der<br />
Rubrik: Suchen nach Sachgebiet ebenfalls diese einzelnen Kapitel anklicken und schauen, was<br />
unter diesem Thema zu finden ist. Sie können ausserdem in diesem Laufwerk M alle Titel oder<br />
Autoren suchen, die in der Mediothek vorhanden sind.
30 Verhalten im Brandfall<br />
Periodisch werden wir eine Ernstfall-Übung mit der Feuerwehr <strong>Rapperswil</strong>-Jona durchführen.<br />
Es geht darum, das Verhalten für den (hoffentlich nie eintretenden) Brandfall zu proben.<br />
Behalten Sie in jedem Fall die Ruhe! Ihre Lehrperson wird Sie aus dem Haus begleiten und<br />
mit Ihnen zum Sammelplatz gehen. Wir müssen im Brandfall sicher sein, dass alle das Haus<br />
verlassen haben – deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie im Klassenverband bleiben.<br />
Wenn es brennt, gilt die erste Priorität nach dem Alarm der Rettung aller Menschen. Sachen<br />
sind ersetzbar.<br />
Schliessen Sie Fenster und Türen, damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann. Wenn<br />
das Treppenhaus oder der Gang bereits verraucht ist, bleiben Sie im Zimmer. Dichten Sie die<br />
Tür ab und begeben Sie sich ans Fenster. Dort machen Sie sich bemerkbar. Öffnen Sie das<br />
Fenster erst, wenn die Feuerwehr Sie dazu auffordert.<br />
Erst wenn alle gerettet sind, kommen die Löschversuche zum Tragen. Achten Sie doch heute<br />
einmal darauf, wo Sie Feuerlöscher oder Schlauch-Stationen im Haus sehen.<br />
Im Haus I und II schliessen die Brandschutztüren automatisch – folgen Sie den Wegweisern<br />
für den Fluchtweg (siehe links). Danke für Ihr überlegtes Handeln im Notfall.<br />
Fluchtweg Haus I<br />
Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer zum<br />
Seitenaus-gang unter dem Erdgeschoss.<br />
Fluchtweg Haus II<br />
Der Fluchtweg ist mit grünen Pfeilen markiert: Er führt von jedem Schulzimmer durch das<br />
erste Untergeschoss zum Lieferanten-Eingang an der See-Seite.<br />
Fluchtweg Haus III<br />
Sollte das Treppenhaus nicht mehr nach unten passierbar sein, begeben Sie sich auf die Terrasse<br />
im 2. OG.<br />
Wer das Haus verlassen hat, begibt sich zum Sammelplatz auf dem Fussballplatz am See<br />
(Haus I und II) bzw. auf dem Parkplatz Richtung See (Haus III) bleiben Sie also im Klassenverband<br />
auf dem Areal, damit Ihre Lehrperson die Anwesenheit aller kontrollieren kann, bis<br />
Sie die Erlaubnis erhalten, sich zu entfernen.
31 Raumplan - wo ist was zu finden?<br />
Haus 1 Haus 2 Haus 3<br />
Zürcherstrasse 1 Zürcherstrasse 7<br />
Haus 1<br />
3. OG IT-Team Ruheraum Sitzungen Leiterin KD Leiter BM Leiter GIB<br />
2. OG 121 122 123<br />
1. OG 111 112 113<br />
EG<br />
Sekr. GB<br />
Leiter<br />
Dienste<br />
Leiter WB Sekr. WB Rektor Kopierraum<br />
1. UG Lehrerzimmer Hauswart<br />
Haus 2<br />
2. OG 221 222 223 224 225 226<br />
1. OG Mediothek 212 213 214 215 216<br />
EG Aula 202 203 204 205<br />
1. UG 251 252 253 254 255<br />
2. UG 263 264<br />
Haus 3<br />
2. OG 321 322 323 324<br />
1. OG 311 312 313 314 315 316 317<br />
EG 301 302 303 304 305 306 307<br />
1. UG 351 352<br />
Legende<br />
321 1. Ziffer = Haus 2. Ziffer = Stock (5/6 = 1./2. UG) 3. Ziffer = Zimmer
32 Eigene Notizen