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ausgabe 9 ? 4 - Geiselwind

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FERIENBETREUUNG IM<br />

MARKT GEISELWIND<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Mitteilungen des<br />

MARKTES GEISELWIND<br />

mit den Ortsteilen Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Gräfenneuses, Haag, Hohnsberg,<br />

Holzberndorf, Ilmenau, Langenberg, Neugrub, Rehweiler, Röhrensee, Sixtenberg, Wasserberndorf<br />

Öffnungszeiten der Gemeinde: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 13 - 18 Uhr<br />

Telefon: (0 95 56) 92 22-0, Telefax: (0 95 56) 92 22-29, E-Mail: Markt@<strong>Geiselwind</strong>.de, Internet: www.<strong>Geiselwind</strong>.de<br />

nachdem der Marktgemeinderat in seiner Sitzung<br />

am 23. April 2012 die Durchführung und fi nanzielle<br />

Beteiligung der Ferienbetreuung beschlossen hat,<br />

beginnt die gfi Würzburg nun mit der Kalkulation<br />

und der Bedarfsabfragenerstellung. Leider ist aus<br />

organisatorischen und verwaltungstechnischen<br />

Gründen eine Ferienbetreuung in den Pfi ngstferien<br />

noch nicht möglich. Die Bedarfsabfrage für<br />

die Sommerferien 2012 werden Sie im nächsten<br />

DFA Ausgabe 10/2012 und im Elternbrief der Drei-<br />

Franken-Volksschule fi nden.<br />

Wir beginnen in diesem Jahr mit der Ferienbetreuung<br />

in den Sommerferien (Kalenderwochen<br />

32/33/34).<br />

Nickel, Erster Bürgermeister<br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

11. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans des<br />

Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Der Marktgemeinderat hat am 23.04.2012 beschlossen<br />

den Flächennutzungsplan zu ändern.<br />

Die Änderung umfasst die Erstausweisung eines<br />

Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO auf den<br />

nachfolgend dargestellten Flächen (rd. 19,32 Hektar),<br />

östlich von <strong>Geiselwind</strong> und südlich von Füttersee.<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll<br />

die Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080<br />

Würzburg, beauftragt werden.<br />

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der<br />

Planungen aufgezeigt werden können, wird der<br />

Markt <strong>Geiselwind</strong>, Ziele und Zwecke der Planung<br />

öffentlich darlegen und der Öffentlichkeit Gelegenheit<br />

zur Äußerung und Erörterung geben.<br />

Die Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB<br />

bekanntgemacht.<br />

Nach Erstellung des Flächennutzungsplanes 11.<br />

Änderung wird der Entwurf einschließlich Entwurfsbegründung<br />

und Umweltbericht öffentlich<br />

ausgelegt.<br />

Auf die öffentliche Auslegung wird durch Bekanntmachung<br />

hingewiesen.<br />

Markt <strong>Geiselwind</strong>, 04.05.2012<br />

gez. Nickel, 1. Bürgermeister<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

für das „Gewerbegebiet<br />

<strong>Geiselwind</strong> Ost“<br />

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong> hat am<br />

23.04.2012 beschlossen, für das „Gewerbegebiet<br />

<strong>Geiselwind</strong> Ost“, auf den nachfolgend dargestellten<br />

Flächen (rd. 19,32 Hektar), östlich von <strong>Geiselwind</strong><br />

und südlich von Füttersee. einen Bebauungsplan<br />

aufzustellen.<br />

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der<br />

Planungen aufgezeigt werden können, wird der<br />

Markt <strong>Geiselwind</strong>, Ziele und Zwecke der Planung<br />

öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung geben.<br />

Die Aufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB bekanntgemacht.<br />

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf<br />

mit Entwurfsbegründung, Umweltbericht<br />

und Grünordnung öffentlich ausgelegt. Hierauf<br />

wird durch Bekanntmachung hingewiesen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die<br />

Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080<br />

Würzburg, beauftragt werden.<br />

Markt <strong>Geiselwind</strong>, 04.05.2012<br />

gez. Nickel, 1. Bürgermeister<br />

Beratungsstelle Frau & Beruf<br />

jetzt auch im Landkreis Kitzingen<br />

Ab Mai können sich Frauen aus dem Landkreis<br />

Kitzingen zu Fragen rund um das Berufsleben beraten<br />

lassen. Die Beratung ist kostenfrei. Die Schwerpunkte<br />

liegen im berufl ichen Wiedereinstieg, der<br />

aktiven Stellensuche, der Bewerbungsberatung<br />

sowie der Unterstützung bei der berufl ichen Neuorientierung<br />

und Qualifi zierung. Ausführliche Einzelgespräche<br />

– kostenfrei und ohne Druck von außen.<br />

Wenn es darum geht einen neuen Job zu fi nden,<br />

fragen sich viele Frauen wie bei der Stellensuche<br />

vorzugehen ist. Andere wollen wissen, wie sie Kinderbetreuung<br />

oder die Pfl ege von Angehörigen<br />

mit dem Beruf vereinbaren können. Wer lange<br />

nicht im Berufsleben stand, interessiert sich oft<br />

auch für Weiterbildungsangebote oder hat Fragen<br />

zur Gestaltung einer Bewerbungsmappe. Gemeinsam<br />

mit den Beraterinnen können die Frauen ihre<br />

berufl ichen Vorstellungen herausarbeiten. Zudem<br />

werden Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt,<br />

konkrete Einzelschritte entwickelt und vereinbart.<br />

Das kostenfreie Angebot besteht jetzt auch für<br />

Frauen aus dem Landkreis Kitzingen.<br />

Die Beratungsstelle wird vom Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) und dem Bayerischen Staatsministerium<br />

kofi nanziert. Terminvereinbarung ab sofort<br />

möglich.<br />

Ansprechpartner vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte<br />

des Landkreises, Frau Elisabeth Schmitt,<br />

Tel.: 09321 /928-5215.<br />

Die Terminvergabe erfolgt über das Büro der Beratungsstelle<br />

Frau & Beruf in Bad Kissingen unter<br />

Telefon 0971 / 7236 -204. Informationen fi nden Sie<br />

auch auf www.frauundberuf-rsg.de.<br />

Die Beratung fi ndet im kleinen Sitzungssaal im<br />

Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4 statt. Die<br />

nächsten Beratungstermine für den Landkreis Kitzingen:<br />

23.05.2012 / 28.06.2012 / 25.07.2012<br />

Die Gemeindekasse teilt mit:<br />

Am 15. Mai 2012 werden zur Zahlung fällig:<br />

2. Rate Grund- und Gewerbesteuer, 2. Abschlagszahlung<br />

Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren.<br />

Wer keine Abbuchungsermächtigung erteilt hat,<br />

wird gebeten, den fälligen Beitrag zum o.g. Termin<br />

auf eines der Konten des Marktes <strong>Geiselwind</strong> zu<br />

überweisen.

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