Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
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D. Wöchentliche Ausbildungszeit<br />
Bei der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit ist der gültige Tarifvertrag<br />
als Ausgangsbasis zu wählen.<br />
E. Urlaub<br />
/ Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist in Werk- bzw. Arbeitstagen festzuhalten. Auch<br />
hier wird empfohlen, die üblichen tarifvertraglichen Regelungen heranzuziehen.<br />
Über diese Vereinbarung hinaus sind Zusatzvereinbarungen lt. Rückseite des<br />
Ausbildungsvertrages (vgl. Muster) gültig.<br />
Das Vorliegen eines gültigen Ausbildungsvertrages ist eine Voraussetzung für die<br />
Zulassung zum Studium an der Berufsakademie!<br />
Zusätzliche Vereinbarungen mit der Ausbildungsfirma sind im Rahmen der<br />
zivilrechtlichen Gesetzgebung möglich, jedoch nicht Bestandteil des<br />
Ausbildungsvertrages.<br />
Vorpraktikum<br />
Zur Vorbereitung auf das Studium Papiertechnik wird den Unternehmen ein<br />
vierwöchiges Vorpraktikum empfohlen. Dieses Vorpraktikum unterteilt sich in<br />
- Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb (1 Woche)<br />
- Vermittlung papiertechnologischen Grundlagenwissens sowie Formierung des<br />
Studienteams und Aktivierung der Studienkompetenz - 2 Wochen im<br />
<strong>Papierzentrum</strong> <strong>Gernsbach</strong><br />
- Kennenlernen der wichtigsten Abläufe im Ausbildungsbetrieb (1 Woche)<br />
Das Praktikum dient der Feststellung von Eignung und Neigung der künftigen<br />
Studierenden und erspart ein nachträgliches Auflösen bereits geschlossener<br />
Ausbildungsverträge während des Studiums. Die Unternehmen haben somit die<br />
Möglichkeit, Kandidaten für den Studiengang nachzunominieren. Eine inhaltliche<br />
Detaillierung des Vorpraktikums befindet sich derzeit in Bearbeitung.<br />
Organisation des betrieblichen Studiums<br />
Das betriebliche Studium richtet sich nach dem <strong>Studienplan</strong> für die betriebliche<br />
Ausbildung. Für jeden Studierenden ist nach diesem <strong>Studienplan</strong> ein spezieller<br />
Durchlaufplan kontrollierbar zu erstellen. Das ausbildende Unternehmen hat zu<br />
gewährleisten, dass entsprechend qualifiziertes Ausbildungspersonal zur Verfügung<br />
steht. Dafür kommen u. a. in Frage: betriebliche Ausbilder mit<br />
Ausbildereignungsprüfung für die einschlägige Berufsausbildung, Spezialisten mit<br />
den Abschlüssen Techniker und graduierte Ingenieure. Da es sich bei der<br />
Berufsakademie um einen Ingenieur-Studiengang handelt, muss die Firma<br />
gewährleisten, dass mindestens ein Ansprechpartner über die entsprechende<br />
Ingenieur-Qualifikation verfügt und als Ausbildungspartner gegenüber dem<br />
Studierenden fungieren kann.<br />
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