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Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach

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D. Wöchentliche Ausbildungszeit<br />

Bei der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit ist der gültige Tarifvertrag<br />

als Ausgangsbasis zu wählen.<br />

E. Urlaub<br />

/ Der Urlaubsanspruch pro Jahr ist in Werk- bzw. Arbeitstagen festzuhalten. Auch<br />

hier wird empfohlen, die üblichen tarifvertraglichen Regelungen heranzuziehen.<br />

Über diese Vereinbarung hinaus sind Zusatzvereinbarungen lt. Rückseite des<br />

Ausbildungsvertrages (vgl. Muster) gültig.<br />

Das Vorliegen eines gültigen Ausbildungsvertrages ist eine Voraussetzung für die<br />

Zulassung zum Studium an der Berufsakademie!<br />

Zusätzliche Vereinbarungen mit der Ausbildungsfirma sind im Rahmen der<br />

zivilrechtlichen Gesetzgebung möglich, jedoch nicht Bestandteil des<br />

Ausbildungsvertrages.<br />

Vorpraktikum<br />

Zur Vorbereitung auf das Studium Papiertechnik wird den Unternehmen ein<br />

vierwöchiges Vorpraktikum empfohlen. Dieses Vorpraktikum unterteilt sich in<br />

- Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb (1 Woche)<br />

- Vermittlung papiertechnologischen Grundlagenwissens sowie Formierung des<br />

Studienteams und Aktivierung der Studienkompetenz - 2 Wochen im<br />

<strong>Papierzentrum</strong> <strong>Gernsbach</strong><br />

- Kennenlernen der wichtigsten Abläufe im Ausbildungsbetrieb (1 Woche)<br />

Das Praktikum dient der Feststellung von Eignung und Neigung der künftigen<br />

Studierenden und erspart ein nachträgliches Auflösen bereits geschlossener<br />

Ausbildungsverträge während des Studiums. Die Unternehmen haben somit die<br />

Möglichkeit, Kandidaten für den Studiengang nachzunominieren. Eine inhaltliche<br />

Detaillierung des Vorpraktikums befindet sich derzeit in Bearbeitung.<br />

Organisation des betrieblichen Studiums<br />

Das betriebliche Studium richtet sich nach dem <strong>Studienplan</strong> für die betriebliche<br />

Ausbildung. Für jeden Studierenden ist nach diesem <strong>Studienplan</strong> ein spezieller<br />

Durchlaufplan kontrollierbar zu erstellen. Das ausbildende Unternehmen hat zu<br />

gewährleisten, dass entsprechend qualifiziertes Ausbildungspersonal zur Verfügung<br />

steht. Dafür kommen u. a. in Frage: betriebliche Ausbilder mit<br />

Ausbildereignungsprüfung für die einschlägige Berufsausbildung, Spezialisten mit<br />

den Abschlüssen Techniker und graduierte Ingenieure. Da es sich bei der<br />

Berufsakademie um einen Ingenieur-Studiengang handelt, muss die Firma<br />

gewährleisten, dass mindestens ein Ansprechpartner über die entsprechende<br />

Ingenieur-Qualifikation verfügt und als Ausbildungspartner gegenüber dem<br />

Studierenden fungieren kann.<br />

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