Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Studierende<br />
Rechtliche Stellung des Studenten<br />
Der zum Studium an der Berufsakademie Zugelassene ist Studierender an der<br />
staatlichen Studienakademie und steht zugleich während des gesamten dreijährigen<br />
Studiums in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu seiner Ausbildungsstätte.<br />
Er erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, die zwischen Ausbildungsstätte und<br />
Studierendem vereinbart wird.<br />
Der Ausbildungsvertrag regelt darüber hinaus die Freistellung für den Besuch der<br />
staatlichen Studienakademie und die Gewährung eines Jahresurlaubes während der<br />
Praxisphase. Während der Theoriephase besteht für den Studierenden<br />
Präsenzpflicht.<br />
Studenten der Berufsakademie gehören aufgrund ihres Ausbildungsvertrages der<br />
Sozialversicherung an. Sie sind damit kranken-, renten-, unfall- und<br />
arbeitslosenversichert. Studierende an der Berufsakademie haben Anspruch auf<br />
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG. Sie müssen<br />
sich jedoch ihre Ausbildungsvergütung anrechnen lassen.<br />
Die Studierenden erhalten einen Studentenausweis, der Ermäßigungen, äquivalent<br />
zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen gewährt.<br />
Für das Studium an der Berufsakademie Karlsruhe werden Gebühren und Beiträge<br />
erhoben.<br />
- Studiengebühren pro Semester 500,- €<br />
- Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Karlsruhe pro Studienjahr<br />
120,00 € (Näheres siehe unter Studentenwerk)<br />
- Pauschaler Kostenersatz für Studienmaterialien pro Studienjahr<br />
zurzeit 17,90 €<br />
- Verwaltungskostenbeitrag pro Jahr: 80,00 € (§14 LHGebG)<br />
- Hochschulsportbeitrag pro Jahr: 1,54 €<br />
Das Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg ist außer den oben<br />
genannten Positionen kostenfrei.<br />
Studentenwerk: Leistungen und Einrichtungen<br />
Das Studentenwerk Karlsruhe hat als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, im<br />
Zusammenwirken mit den Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim die Studierenden<br />
sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern.<br />
Organe des Studentenwerks sind die Vertreterversammlungen, der Verwaltungsrat<br />
und der Geschäftsführer. In der Vertreterversammlung und im Verwaltungsrat sind<br />
auch gewählte Studierende als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.<br />
16