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Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach

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Studierende<br />

Rechtliche Stellung des Studenten<br />

Der zum Studium an der Berufsakademie Zugelassene ist Studierender an der<br />

staatlichen Studienakademie und steht zugleich während des gesamten dreijährigen<br />

Studiums in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zu seiner Ausbildungsstätte.<br />

Er erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, die zwischen Ausbildungsstätte und<br />

Studierendem vereinbart wird.<br />

Der Ausbildungsvertrag regelt darüber hinaus die Freistellung für den Besuch der<br />

staatlichen Studienakademie und die Gewährung eines Jahresurlaubes während der<br />

Praxisphase. Während der Theoriephase besteht für den Studierenden<br />

Präsenzpflicht.<br />

Studenten der Berufsakademie gehören aufgrund ihres Ausbildungsvertrages der<br />

Sozialversicherung an. Sie sind damit kranken-, renten-, unfall- und<br />

arbeitslosenversichert. Studierende an der Berufsakademie haben Anspruch auf<br />

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG. Sie müssen<br />

sich jedoch ihre Ausbildungsvergütung anrechnen lassen.<br />

Die Studierenden erhalten einen Studentenausweis, der Ermäßigungen, äquivalent<br />

zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen gewährt.<br />

Für das Studium an der Berufsakademie Karlsruhe werden Gebühren und Beiträge<br />

erhoben.<br />

- Studiengebühren pro Semester 500,- €<br />

- Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Karlsruhe pro Studienjahr<br />

120,00 € (Näheres siehe unter Studentenwerk)<br />

- Pauschaler Kostenersatz für Studienmaterialien pro Studienjahr<br />

zurzeit 17,90 €<br />

- Verwaltungskostenbeitrag pro Jahr: 80,00 € (§14 LHGebG)<br />

- Hochschulsportbeitrag pro Jahr: 1,54 €<br />

Das Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg ist außer den oben<br />

genannten Positionen kostenfrei.<br />

Studentenwerk: Leistungen und Einrichtungen<br />

Das Studentenwerk Karlsruhe hat als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, im<br />

Zusammenwirken mit den Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim die Studierenden<br />

sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern.<br />

Organe des Studentenwerks sind die Vertreterversammlungen, der Verwaltungsrat<br />

und der Geschäftsführer. In der Vertreterversammlung und im Verwaltungsrat sind<br />

auch gewählte Studierende als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.<br />

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