Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach
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3. Ort, Zeitpunkt und Art der Prüfung<br />
Die Prüfung findet in der Regel im Frühjahr bzw. Frühsommer eines jeden Jahres<br />
statt. Der genaue Zeitpunkt und der Prüfungsort werden zusammen mit dem<br />
Zulassungsbescheid vom Oberschulamt mitgeteilt (vgl. Ziffer 4). Die Prüfung besteht<br />
aus einem schriftlichen Teil (vgl. Ziffer 5) und einem mündlichen Teil (vgl. Ziffer 6).<br />
4. Meldung zur Prüfung<br />
Die Meldung zur Prüfung ist bis spätestens 1. Dezember für die Prüfung im darauf<br />
folgenden Jahr an das für den Wohnsitz oder die Arbeitsstelle der Bewerberin bzw.<br />
des Bewerbers zuständige Oberschulamt zu richten (vgl. Ziffer 8). Liegt weder der<br />
Wohnsitz noch die Arbeitsstelle in Baden-Württemberg, ist die Meldung an das<br />
Oberschulamt Stuttgart zur richten.<br />
Der Meldung sind beizufügen<br />
� ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische<br />
Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit,<br />
� die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Auszug aus dem Personalausweis<br />
und ein Lichtbild in Passbildgröße,<br />
� ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen<br />
Berufsausbildung,<br />
� ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 2, Buchstabe<br />
c (berufliche Fortbildung) und d (vierjährige Tätigkeit im erlernten Beruf),<br />
� eine Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Erfolg sich die Bewerberin bzw.<br />
der Bewerber bereits einer Eignungsprüfung oder einer entsprechenden Prüfung<br />
unterzogen oder um Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht hat,<br />
� eine Bestätigung der zuständigen Meldebehörde neuesten Datums, aus der sich<br />
ergibt, dass die Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr in der<br />
Bundesrepublik Deutschland liegt,<br />
� der Nachweis einer bis zum Beginn der Prüfung mindestens einjährigen<br />
beruflichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland,<br />
� eine schriftlich begründete Erklärung über den angestrebten Studiengang,<br />
� eine Erklärung darüber, auf welches Wahlfach bzw. auf welche Wahlfächer nach<br />
Ziffer 5 sich die schriftliche Prüfung erstrecken soll.<br />
Die Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Form als Abschriften oder<br />
Ablichtungen vorzulegen. Die Eignungsprüfung ist gebührenpflichtig.<br />
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