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Betrieblicher Studienplan - Papierzentrum Gernsbach

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3. Ort, Zeitpunkt und Art der Prüfung<br />

Die Prüfung findet in der Regel im Frühjahr bzw. Frühsommer eines jeden Jahres<br />

statt. Der genaue Zeitpunkt und der Prüfungsort werden zusammen mit dem<br />

Zulassungsbescheid vom Oberschulamt mitgeteilt (vgl. Ziffer 4). Die Prüfung besteht<br />

aus einem schriftlichen Teil (vgl. Ziffer 5) und einem mündlichen Teil (vgl. Ziffer 6).<br />

4. Meldung zur Prüfung<br />

Die Meldung zur Prüfung ist bis spätestens 1. Dezember für die Prüfung im darauf<br />

folgenden Jahr an das für den Wohnsitz oder die Arbeitsstelle der Bewerberin bzw.<br />

des Bewerbers zuständige Oberschulamt zu richten (vgl. Ziffer 8). Liegt weder der<br />

Wohnsitz noch die Arbeitsstelle in Baden-Württemberg, ist die Meldung an das<br />

Oberschulamt Stuttgart zur richten.<br />

Der Meldung sind beizufügen<br />

� ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische<br />

Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit,<br />

� die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Auszug aus dem Personalausweis<br />

und ein Lichtbild in Passbildgröße,<br />

� ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen<br />

Berufsausbildung,<br />

� ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 2, Buchstabe<br />

c (berufliche Fortbildung) und d (vierjährige Tätigkeit im erlernten Beruf),<br />

� eine Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Erfolg sich die Bewerberin bzw.<br />

der Bewerber bereits einer Eignungsprüfung oder einer entsprechenden Prüfung<br />

unterzogen oder um Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht hat,<br />

� eine Bestätigung der zuständigen Meldebehörde neuesten Datums, aus der sich<br />

ergibt, dass die Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr in der<br />

Bundesrepublik Deutschland liegt,<br />

� der Nachweis einer bis zum Beginn der Prüfung mindestens einjährigen<br />

beruflichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

� eine schriftlich begründete Erklärung über den angestrebten Studiengang,<br />

� eine Erklärung darüber, auf welches Wahlfach bzw. auf welche Wahlfächer nach<br />

Ziffer 5 sich die schriftliche Prüfung erstrecken soll.<br />

Die Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Form als Abschriften oder<br />

Ablichtungen vorzulegen. Die Eignungsprüfung ist gebührenpflichtig.<br />

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