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S Jahresbericht 2008 - CVUA Stuttgart

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2. Untersuchungen einzelner Lebensmittel-Warengruppen <strong>CVUA</strong> <strong>Stuttgart</strong> 49<br />

Süßwaren [43]<br />

Von 303 Proben waren 45 (15 %) zu beanstanden.<br />

Eine Beschwerdeprobe Kaubonbons enthielt einen<br />

ca. 3 cm langen Metallstift und wurde als gesundheitsschädlich<br />

beurteilt. Nach Aussagen der Beschwerdeführerin<br />

wäre ihr Sohn ohne ihre Hilfe fast<br />

an diesem Kaubonbonstreifen erstickt.<br />

6 Proben Weichkaramellen der Marke ” White Rabbit“<br />

aus China waren zu beanstanden, da sie Melamingehalte<br />

aufwiesen. Wahrscheinlich waren sie mit Milchpulver<br />

hergestellt worden, das mit Melamin gestreckt<br />

war. Die in den Weichkaramellen festgestellten Melamingehalte<br />

schwankten zwischen 6 und 152 mg/kg.<br />

Alle positiven Proben wurden als nicht sichere Lebensmittel<br />

beanstandet. Näheres hierüber siehe ” Melamin<br />

– eine Lebensmittelverfälschung mit weitreichenden<br />

Folgen“ in Kapitel C (Seite 100).<br />

Nachdem in einer Pressemitteilung im Januar vor<br />

Scherzartikelzigaretten gewarnt worden war, die Hustenreiz<br />

und ernsthafte Atembeschwerden durch Inhalieren<br />

eines feinen Pulvers hervorrufen können,<br />

wurden auch Kaugummizigaretten als Verdachtsproben<br />

vorgelegt, die ebenfalls mit einem zusätzlichen<br />

Raucheffekt beworben waren. Verursacht wurde<br />

dieser Raucheffekt durch Stärkepuder, das zwischen<br />

der Kaugummizigarette und dem Papiereinwickler<br />

aufgebracht war. Beim kräftigen Hineinblasen<br />

wird der Puder ausgeblasen und es entsteht<br />

der Eindruck einer ” Rauchwolke“. Bei den vorliegenden<br />

Verdachtsproben konnte jedoch weder durch<br />

bestimmungsgemäßes kräftiges Hineinblasen noch<br />

durch vorhersehbares Ziehen wie bei echten Zigaretten<br />

bei keiner der Testpersonen ein Hustenreiz<br />

ausgelöst werden. Auch sonst traten keine Atembeschwerden<br />

auf. Bei den vorgelegten Verdachtsproben<br />

war die Menge an aufgebrachtem Stärkepuder<br />

so gering, dass dadurch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />

zu befürchten waren. Ungeachtet<br />

dessen wurde der Hersteller auf mögliche Gefahren<br />

durch derartige Produkte aufmerksam gemacht und<br />

ihm zur eigenen Absicherung die Einholung eines<br />

medizinischen Gutachtens empfohlen.<br />

Weitere Beanstandungen betrafen überwiegend<br />

Kennzeichnungsmängel.<br />

Ziel eines BÜP-Überwachungsprogramms war die<br />

Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für<br />

Süßstoffe in Süßwaren ohne Zuckerzusatz. Im<br />

Zuge dieses Programms wurden 17 Proben untersucht,<br />

eine Grenzwertüberschreitung wurde jedoch<br />

nicht festgestellt.<br />

Seit 01.07.2007 ist die Verordnung über nährwertund<br />

gesundheitsbezogene Angaben in Kraft.<br />

Während die Verordnung bezüglich krankheitsbezogener<br />

Angaben aufgrund bisher fehlender<br />

Zulassungen noch nicht angewandt werden kann,<br />

ist sie für nährwertbezogene Angaben bereits<br />

gültig. Im Rahmen eines weiteren BÜP-Überwachungsprogramms,<br />

welches die Überprüfung der<br />

nährwertbezogenen Angaben ” zuckerfrei“, ” zuckerarm“<br />

und ” ohne Zuckerzusatz“ zum Ziel hatte, wurden<br />

17 Proben Süßwaren mit entsprechenden Angaben<br />

überprüft. Auch hier entsprachen alle untersuchten<br />

Proben bezüglich der nährwertbezogenen Angaben<br />

den Anforderungen der Verordnung und waren<br />

diesbezüglich nicht zu beanstanden.<br />

Schokolade [44] und Kakao [45]<br />

Von 319 Proben waren 24 (8 %) zu beanstanden.<br />

Drei Schokoladen waren wegen starken Ungezieferbefalls<br />

nicht mehr zum Verzehr geeignet und bei fünf<br />

Proben führte starker Fettreif zu einer Beurteilung als<br />

wertgemindert. Ein Verbraucher beschwerte sich berechtigterweise<br />

wegen eines intensiven Pfefferminzgeruchs<br />

und -geschmacks in einer Blockschokolade.<br />

Entweder führte eine Verschleppung von Pfefferminzschokolade<br />

oder aber eine versehentliche Verarbeitung<br />

von pfefferminzaromahaltigem Rework zu dieser<br />

sensorischen Abweichung.<br />

Vier Proben aus einem Restpostenladen, die wie<br />

Schokolade aufgemacht (Tafelform) und auch als solche<br />

gekennzeichnet waren, erwiesen sich bei der<br />

chemischen Untersuchung als kakaohaltige Fettglasur.<br />

Alle vier Proben wurden zusätzlich wegen zahlreicher<br />

Kennzeichnungsmängel beanstandet.<br />

Aus den chemischen Untersuchungen von Kakaoerzeugnissen<br />

auf wertgebende Bestandteile wie Gesamtkakaogehalt,<br />

Kakaobutter und Milchbestandteile<br />

ergaben sich im Berichtsjahr keine Beanstandungen.<br />

Kakaomassen der Hersteller im Untersuchungsgebiet<br />

und Handelsproben wurden auf die Verwendung von<br />

Kakaobutterersatzfetten (CBE) untersucht. Die Verwendung<br />

von Kakaobutterersatzfetten ist beschränkt<br />

und muss auf der Verpackung gekennzeichnet werden.<br />

Auch hier ergaben sich nach der Analyse des<br />

Triglyceridspektrums keine Beanstandungen.<br />

Wie bereits in den vergangenen Jahren konnten in<br />

zahlreichen Schokoladen nicht unerhebliche Anteile<br />

des Allergens Haselnuss festgestellt werden, dessen<br />

Vorkommen nicht durch eine Zutat erklärt wer-<br />

B: Lebensmittelüberwachung

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