S Jahresbericht 2008 - CVUA Stuttgart
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2. Untersuchungen einzelner Lebensmittel-Warengruppen <strong>CVUA</strong> <strong>Stuttgart</strong> 49<br />
Süßwaren [43]<br />
Von 303 Proben waren 45 (15 %) zu beanstanden.<br />
Eine Beschwerdeprobe Kaubonbons enthielt einen<br />
ca. 3 cm langen Metallstift und wurde als gesundheitsschädlich<br />
beurteilt. Nach Aussagen der Beschwerdeführerin<br />
wäre ihr Sohn ohne ihre Hilfe fast<br />
an diesem Kaubonbonstreifen erstickt.<br />
6 Proben Weichkaramellen der Marke ” White Rabbit“<br />
aus China waren zu beanstanden, da sie Melamingehalte<br />
aufwiesen. Wahrscheinlich waren sie mit Milchpulver<br />
hergestellt worden, das mit Melamin gestreckt<br />
war. Die in den Weichkaramellen festgestellten Melamingehalte<br />
schwankten zwischen 6 und 152 mg/kg.<br />
Alle positiven Proben wurden als nicht sichere Lebensmittel<br />
beanstandet. Näheres hierüber siehe ” Melamin<br />
– eine Lebensmittelverfälschung mit weitreichenden<br />
Folgen“ in Kapitel C (Seite 100).<br />
Nachdem in einer Pressemitteilung im Januar vor<br />
Scherzartikelzigaretten gewarnt worden war, die Hustenreiz<br />
und ernsthafte Atembeschwerden durch Inhalieren<br />
eines feinen Pulvers hervorrufen können,<br />
wurden auch Kaugummizigaretten als Verdachtsproben<br />
vorgelegt, die ebenfalls mit einem zusätzlichen<br />
Raucheffekt beworben waren. Verursacht wurde<br />
dieser Raucheffekt durch Stärkepuder, das zwischen<br />
der Kaugummizigarette und dem Papiereinwickler<br />
aufgebracht war. Beim kräftigen Hineinblasen<br />
wird der Puder ausgeblasen und es entsteht<br />
der Eindruck einer ” Rauchwolke“. Bei den vorliegenden<br />
Verdachtsproben konnte jedoch weder durch<br />
bestimmungsgemäßes kräftiges Hineinblasen noch<br />
durch vorhersehbares Ziehen wie bei echten Zigaretten<br />
bei keiner der Testpersonen ein Hustenreiz<br />
ausgelöst werden. Auch sonst traten keine Atembeschwerden<br />
auf. Bei den vorgelegten Verdachtsproben<br />
war die Menge an aufgebrachtem Stärkepuder<br />
so gering, dass dadurch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />
zu befürchten waren. Ungeachtet<br />
dessen wurde der Hersteller auf mögliche Gefahren<br />
durch derartige Produkte aufmerksam gemacht und<br />
ihm zur eigenen Absicherung die Einholung eines<br />
medizinischen Gutachtens empfohlen.<br />
Weitere Beanstandungen betrafen überwiegend<br />
Kennzeichnungsmängel.<br />
Ziel eines BÜP-Überwachungsprogramms war die<br />
Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für<br />
Süßstoffe in Süßwaren ohne Zuckerzusatz. Im<br />
Zuge dieses Programms wurden 17 Proben untersucht,<br />
eine Grenzwertüberschreitung wurde jedoch<br />
nicht festgestellt.<br />
Seit 01.07.2007 ist die Verordnung über nährwertund<br />
gesundheitsbezogene Angaben in Kraft.<br />
Während die Verordnung bezüglich krankheitsbezogener<br />
Angaben aufgrund bisher fehlender<br />
Zulassungen noch nicht angewandt werden kann,<br />
ist sie für nährwertbezogene Angaben bereits<br />
gültig. Im Rahmen eines weiteren BÜP-Überwachungsprogramms,<br />
welches die Überprüfung der<br />
nährwertbezogenen Angaben ” zuckerfrei“, ” zuckerarm“<br />
und ” ohne Zuckerzusatz“ zum Ziel hatte, wurden<br />
17 Proben Süßwaren mit entsprechenden Angaben<br />
überprüft. Auch hier entsprachen alle untersuchten<br />
Proben bezüglich der nährwertbezogenen Angaben<br />
den Anforderungen der Verordnung und waren<br />
diesbezüglich nicht zu beanstanden.<br />
Schokolade [44] und Kakao [45]<br />
Von 319 Proben waren 24 (8 %) zu beanstanden.<br />
Drei Schokoladen waren wegen starken Ungezieferbefalls<br />
nicht mehr zum Verzehr geeignet und bei fünf<br />
Proben führte starker Fettreif zu einer Beurteilung als<br />
wertgemindert. Ein Verbraucher beschwerte sich berechtigterweise<br />
wegen eines intensiven Pfefferminzgeruchs<br />
und -geschmacks in einer Blockschokolade.<br />
Entweder führte eine Verschleppung von Pfefferminzschokolade<br />
oder aber eine versehentliche Verarbeitung<br />
von pfefferminzaromahaltigem Rework zu dieser<br />
sensorischen Abweichung.<br />
Vier Proben aus einem Restpostenladen, die wie<br />
Schokolade aufgemacht (Tafelform) und auch als solche<br />
gekennzeichnet waren, erwiesen sich bei der<br />
chemischen Untersuchung als kakaohaltige Fettglasur.<br />
Alle vier Proben wurden zusätzlich wegen zahlreicher<br />
Kennzeichnungsmängel beanstandet.<br />
Aus den chemischen Untersuchungen von Kakaoerzeugnissen<br />
auf wertgebende Bestandteile wie Gesamtkakaogehalt,<br />
Kakaobutter und Milchbestandteile<br />
ergaben sich im Berichtsjahr keine Beanstandungen.<br />
Kakaomassen der Hersteller im Untersuchungsgebiet<br />
und Handelsproben wurden auf die Verwendung von<br />
Kakaobutterersatzfetten (CBE) untersucht. Die Verwendung<br />
von Kakaobutterersatzfetten ist beschränkt<br />
und muss auf der Verpackung gekennzeichnet werden.<br />
Auch hier ergaben sich nach der Analyse des<br />
Triglyceridspektrums keine Beanstandungen.<br />
Wie bereits in den vergangenen Jahren konnten in<br />
zahlreichen Schokoladen nicht unerhebliche Anteile<br />
des Allergens Haselnuss festgestellt werden, dessen<br />
Vorkommen nicht durch eine Zutat erklärt wer-<br />
B: Lebensmittelüberwachung