Merkblatt Tuberkulose 7-2010
Merkblatt Tuberkulose 7-2010
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6. Hausarzt Diagnostik: -Tuberkulin-Hauttest (Mendel-Mantoux-Test)<br />
- <strong>Tuberkulose</strong>-Bluttest (QuantiFeron-Test)<br />
- Röntgenaufnahme der Lunge<br />
- Mikrobiologische Untersuchung (z. B. im Sputum)<br />
Prophylaxe: Bei einem positiven QuantiFeron-Testergebnis (Nachweis von Antikörpern<br />
gegen Tuberkelbakterien – es werden nicht die Bakterien selbst nachgewiesen,<br />
weil diese NUR bei offener <strong>Tuberkulose</strong>, also Kranken nachweisbar sind) wird nach<br />
den Empfeh-lungen des DZK (Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der<br />
<strong>Tuberkulose</strong>) eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht. Anschließend kann eine<br />
medikamentöse Prophylaxe eingeleitet werden. Sollte dies der Fall sein, muss diese<br />
konsequent über 9 Monate durchgeführt werden.<br />
7. Ambulanter<br />
Pflegedienst<br />
Solange die mikrobiologischen Kulturbefunde nicht fertig sind (dauern bis zu 8<br />
Wochen), sollten im Umgang mit Erkrankungsverdächtigen folgende Maßnahmen<br />
beachtet werden:<br />
- Mundschutz tragen<br />
- Übliche Hygienemaßnahmen (Handschuhe, Händehygiene etc.) einhalten<br />
Zur Desinfektion: Händedesinfektion mit AHD 2000. Die Flüssigkeit wird<br />
unverdünnt äußerlich angewendet.<br />
Essgeschirr<br />
Das Essgeschirr des Patienten nach Gebrauch heiß einweichen, bei ca. 60 ° C<br />
(ohne Desinfektionsmittel) dann wie gewohnt mit Geschirrspülmittel abwaschen.<br />
Wäschedesinfektion mit Ammocid<br />
Dosierung: 1 Kappenkopf auf 1 l kaltes Wasser.<br />
Die Wäsche des Patienten wird mit dem Mittel 12 Stunden eingeweicht, dann die<br />
Wäsche wie gewohnt in der Waschmaschine oder per Hand waschen.<br />
Flächendesinfektion mit Ammocid<br />
Dosierung: 5 Kappenköpfe auf 1 l kaltes Wasser.<br />
Die zu behandelnden Flächen werden abgewischt, eine Nachbehandlung ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Die Desinfektionsmittel werden kostenlos vom Gesundheitsamt ausgegeben.<br />
8. Meldepflicht Eine <strong>Tuberkulose</strong>erkrankung ist nach § 6 und §7 des Infektionsschutzgesetzes<br />
meldepflichtig. Auch ohne Labornachweise ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn<br />
wegen eindeutiger Röntgenbefunde und klinischer Symptome eine antituberkulöse<br />
Behandlung eingeleitet wurde.<br />
Das Gesundheitsamt muss die Infektionsquelle und die Kontaktpersonen, die sich<br />
möglicherweise angesteckt haben, ermitteln (sog. Umgebungsuntersuchung).<br />
Erkrankte werden einer medikamentösen Behandlung zugeführt.<br />
Dieses <strong>Merkblatt</strong> kann nur einige Hinweise geben und ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. Bitte rufen Sie<br />
uns an.<br />
Telefonnummern: 122-5367 Herr Mielke<br />
122-5368 Frau Schmöde<br />
122-5366 Frau Henning<br />
122-5365 Frau Ehlers<br />
122-5361 Frau Rath<br />
122-5362 Frau Scheumann<br />
122-5328 Frau Doleschall<br />
Fax: 122-5398<br />
Gesundheitsamt Lübeck, Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck Stand 7/<strong>2010</strong>