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Merkblatt Tuberkulose 7-2010

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6. Hausarzt Diagnostik: -Tuberkulin-Hauttest (Mendel-Mantoux-Test)<br />

- <strong>Tuberkulose</strong>-Bluttest (QuantiFeron-Test)<br />

- Röntgenaufnahme der Lunge<br />

- Mikrobiologische Untersuchung (z. B. im Sputum)<br />

Prophylaxe: Bei einem positiven QuantiFeron-Testergebnis (Nachweis von Antikörpern<br />

gegen Tuberkelbakterien – es werden nicht die Bakterien selbst nachgewiesen,<br />

weil diese NUR bei offener <strong>Tuberkulose</strong>, also Kranken nachweisbar sind) wird nach<br />

den Empfeh-lungen des DZK (Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der<br />

<strong>Tuberkulose</strong>) eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht. Anschließend kann eine<br />

medikamentöse Prophylaxe eingeleitet werden. Sollte dies der Fall sein, muss diese<br />

konsequent über 9 Monate durchgeführt werden.<br />

7. Ambulanter<br />

Pflegedienst<br />

Solange die mikrobiologischen Kulturbefunde nicht fertig sind (dauern bis zu 8<br />

Wochen), sollten im Umgang mit Erkrankungsverdächtigen folgende Maßnahmen<br />

beachtet werden:<br />

- Mundschutz tragen<br />

- Übliche Hygienemaßnahmen (Handschuhe, Händehygiene etc.) einhalten<br />

Zur Desinfektion: Händedesinfektion mit AHD 2000. Die Flüssigkeit wird<br />

unverdünnt äußerlich angewendet.<br />

Essgeschirr<br />

Das Essgeschirr des Patienten nach Gebrauch heiß einweichen, bei ca. 60 ° C<br />

(ohne Desinfektionsmittel) dann wie gewohnt mit Geschirrspülmittel abwaschen.<br />

Wäschedesinfektion mit Ammocid<br />

Dosierung: 1 Kappenkopf auf 1 l kaltes Wasser.<br />

Die Wäsche des Patienten wird mit dem Mittel 12 Stunden eingeweicht, dann die<br />

Wäsche wie gewohnt in der Waschmaschine oder per Hand waschen.<br />

Flächendesinfektion mit Ammocid<br />

Dosierung: 5 Kappenköpfe auf 1 l kaltes Wasser.<br />

Die zu behandelnden Flächen werden abgewischt, eine Nachbehandlung ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Die Desinfektionsmittel werden kostenlos vom Gesundheitsamt ausgegeben.<br />

8. Meldepflicht Eine <strong>Tuberkulose</strong>erkrankung ist nach § 6 und §7 des Infektionsschutzgesetzes<br />

meldepflichtig. Auch ohne Labornachweise ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn<br />

wegen eindeutiger Röntgenbefunde und klinischer Symptome eine antituberkulöse<br />

Behandlung eingeleitet wurde.<br />

Das Gesundheitsamt muss die Infektionsquelle und die Kontaktpersonen, die sich<br />

möglicherweise angesteckt haben, ermitteln (sog. Umgebungsuntersuchung).<br />

Erkrankte werden einer medikamentösen Behandlung zugeführt.<br />

Dieses <strong>Merkblatt</strong> kann nur einige Hinweise geben und ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. Bitte rufen Sie<br />

uns an.<br />

Telefonnummern: 122-5367 Herr Mielke<br />

122-5368 Frau Schmöde<br />

122-5366 Frau Henning<br />

122-5365 Frau Ehlers<br />

122-5361 Frau Rath<br />

122-5362 Frau Scheumann<br />

122-5328 Frau Doleschall<br />

Fax: 122-5398<br />

Gesundheitsamt Lübeck, Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck Stand 7/<strong>2010</strong>

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