Prüfgrundsätze Stetigförderer GS-STE â 14 - Deine Haut
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Prüfgrundsätze Stetigförderer Seite 3<br />
<strong>GS</strong>-<strong>STE</strong> - <strong>14</strong><br />
und<br />
− Absetzwagen und Seilzuganlagen in der grobkeramischen Industrie.<br />
In diesen Prüfgrundsätzen für Stetigförderer werden diejenigen Prüfanforderungen<br />
spezifiziert, die zur Ausfüllung der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG in<br />
der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den Rechtsverordnungen zum<br />
Gerätesicherheitsgesetz herangezogen werden.<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
Stetigförderer sind mechanische und pneumatische Fördereinrichtungen, bei<br />
denen Schüttgut bzw. Stückgut auf festgelegtem Förderweg begrenzter Länge<br />
von Aufgabe zu Abgabestelle stetig, evtl. mit wechselnder Geschwindigkeit oder<br />
im Takt, bewegt werden kann, sowie ggf. deren fahrbare Traggerüste.<br />
3 Prüfgrundlagen<br />
Der sicherheitstechnischen Prüfung der allgemeinen und - soweit vorhanden -<br />
der elektrischen, hydraulischen, pneumatischen Ausrüstung, der Steuerung<br />
sowie der technischen Dokumentation von Stetigförderern werden insbesondere<br />
die im Anhang 1 genannten Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung<br />
zugrunde gelegt.<br />
Zusätzliche Vereinbarungen hinsichtlich der Prüfgrundlage und des Prüfumfanges<br />
bedürfen einer weiteren vertraglichen Festlegung. Diese werden im Einzelfall<br />
erforderlich, wenn<br />
− die Prüfung sich aus vorgenannten Regelungen und Spezifikationen nicht<br />
ableiten lässt oder<br />
− darüber hinausgehende Prüfungen für erforderlich gehalten werden.