Lösungshinweise zur Einsendearbeit 1: WS 2009/2010 ...
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Lösungshinweise <strong>zur</strong> <strong>Einsendearbeit</strong> 1 zum Kurs 41510, „Finanzwirtschaft: Vertiefung“, <strong>WS</strong> 09/10 1<br />
Lösungshinweise <strong>zur</strong> <strong>Einsendearbeit</strong> 1: <strong>WS</strong> <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong><br />
„Finanzwirtschaft: Vertiefung“, Kurs 41510<br />
Die HILFE AG will eine umfangreiche Investition tätigen; die dazu erforderlichen<br />
Mittel sollen im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung bereitgestellt werden.<br />
Die HILFE AG hat bereits 100.000 identisch ausgestattete Aktien mit einem<br />
Nennwert von 50 GE ausgegeben. Die Bilanz der HILFE AG sieht wie folgt aus:<br />
50 Punkte<br />
HILFE AG (in Tausend GE)<br />
Vermögen 4.510 Gezeichnetes Kapital 5.000<br />
Kapitalrücklage 100<br />
Gewinnrücklagen 10<br />
Verlustvortrag –2.600<br />
Verbindlichkeiten 2.000<br />
Summe 4.510 Summe 4.510<br />
Die Aktien notieren an der Börse zu 30 GE.<br />
a) Erläutern Sie, warum eine ordentliche Kapitalerhöhung mittels identisch<br />
ausgestatteter Aktien nicht möglich ist!<br />
(7 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Eine sog. Unter-Pari Emmission, also ein Emissionskurs, der geringer als der<br />
Nennwert der Aktien ist, ist nicht zulässig. Da der Börsenkurs aber bei 30 GE<br />
liegt und damit ein höherer Emissionskurs nicht erzielt werden kann, ist eine<br />
ordentliche Kapitalerhöhung nicht möglich.<br />
b) Ermitteln Sie den Bilanzkurs der Aktie!<br />
(4 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Der Bilanzkurs der HILFE AG beträgt:<br />
Eigenkapital 5.000 + 100 + 10 −2.600<br />
⋅Nennwert =<br />
⋅ 50 = 25,1 GE/Aktie<br />
Grundkapital 5.000
Lösungshinweise <strong>zur</strong> <strong>Einsendearbeit</strong> 1 zum Kurs 41510, „Finanzwirtschaft: Vertiefung“, <strong>WS</strong> 09/10 2<br />
Um eine ordentliche Kapitalerhöhung durchzuführen, soll zunächst eine nominelle<br />
Kapitalherabsetzung erfolgen, bei der alle Rücklagen aufgelöst und der Nennwert<br />
der Aktien halbiert wird.<br />
c) Nennen Sie die erforderlichen Buchungssätze und erstellen Sie die Bilanz<br />
nach Durchführung der Kapitalherabsetzung!<br />
(12 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Buchungen:<br />
– Auflösung aller Rücklagen:<br />
Kapitalrücklage<br />
Gewinnrücklage<br />
100<br />
10<br />
an Verlustvortrag 110<br />
– Halbierung des Grundkapitals:<br />
Gezeichnetes Kapital 2.500 an<br />
Verlustvortrag<br />
Kapitalrücklage<br />
2.490<br />
10<br />
Der überschießende „Sanierungsgewinn“ wird also wieder in die Kapitalrücklage<br />
eingestellt.<br />
Daraus ergibt sich folgende (Zwischen-) Bilanz:<br />
HILFE AG (in Tausend GE)<br />
Vermögen 4.510 Gezeichnetes Kapital 2.500<br />
Kapitalrücklage 10<br />
Verbindlichkeiten 2.000<br />
Summe 4.510 Summe 4.510<br />
d) Ermitteln Sie den Bilanzkurs, vergleichen Sie diesen mit den im Aufgabenteil<br />
b) ermittelten Bilanzkurs und erläutern Sie das Ergebnis des Vergleichs!<br />
(8 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Es ergibt sich folgender Bilanzkurs:<br />
Eigenkapital 2.500 + 10<br />
⋅ Nennwert =<br />
⋅ 25 = 25,1 GE/Aktie<br />
Grundkapital 2.500<br />
Der Bilanzkurs verändert sich gegenüber dem Aufgabenteil b) nicht. Es erfolgten<br />
zwar Umbuchungen innerhalb des Eigenkapitals, das Eigenkapital je Aktie<br />
hat sich dadurch aber nicht verändert.
Lösungshinweise <strong>zur</strong> <strong>Einsendearbeit</strong> 1 zum Kurs 41510, „Finanzwirtschaft: Vertiefung“, <strong>WS</strong> 09/10 3<br />
e) Erläutern Sie, wie die Kapitalherabsetzung idealtypisch den Börsenkurs<br />
beeinflussen wird!<br />
(3 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Da sich weder das Unternehmensvermögen noch der durch die einzelne Aktie<br />
repräsentierte Anteil an diesem Vermögen verändert haben, wird sich der Börsenkurs<br />
im Idealfall nicht verändern.<br />
f) Gehen Sie davon aus, dass sich der Börsenkurs durch die Kapitalherabsetzung<br />
nicht verändert hat. In welchem Intervall kann die Hilfe AG nun den<br />
Emissionskurs je Aktie festlegen; begründen Sie Ihre Antwort!<br />
(8 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Eine Obergrenze für den Emissionskurs stellt der Börsenkurs dar, da Aktien zu<br />
einem höheren Kurs nicht gekauft werden. Die Untergrenze ist durch das Verbot<br />
der Unter-Pari-Emission mit dem Nennwert von 25 GE gegeben.<br />
g) Erläutern Sie, warum auch bei einer nominellen Kapitalherabsetzung Gläubigerschutzvorschriften<br />
existieren, obwohl sich das Vermögen einer Aktiengesellschaft<br />
durch diese Maßnahme nicht verändert!<br />
(8 P.)<br />
Lösungshinweise:<br />
Das Vermögen einer Aktiengesellschaft und damit auch die für Gläubiger <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Haftungsmasse ändert sich durch eine nominelle Kapitalherabsetzung<br />
nicht. Somit sind die Gläubiger zunächst nicht betroffen. Allerdings<br />
sinkt durch die nominelle Kapitalherabsetzung die Ausschüttungssperre,<br />
so dass künftige Ausschüttungen erleichtert werden. Dadurch sind Gläubiger<br />
negativ betroffen, was dann Gläubigerschutzvorschriften rechtfertigt.