10 BEVÖLKERUNGSPYRAMIDE nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit GEMEINDE NIEDERAU Stichtag 31. Dezember 2011 WOHNBEVÖLKERUNG Männlich insgesamt = 1981 Weiblich insgesamt = 1992 davon Ausländer = 12 davon Ausländer = 8 Gesamteinwohnerzahl = 3973 Teilungsfaktor = 1 gerundet * = Deutsch – = Ausländer
Meine Meinung zu ... … ist Niederau pleite ? Natürlich ist unsere Gemeinde nicht pleite! Heute spricht man von einer Insolvenz, wenn jemand seinen Verpfl ichtungen nicht mehr nachkommen kann; wenn seine Ausgaben auf Dauer von seinen Einnahmen nicht mehr gedeckt werden können – dies ist bei Niederau nicht der Fall, auch wenn wir es zurzeit mit einer angespannten Finanzlage zu tun haben! Ja, unsere Rücklagen tendieren momentan leider nur in Richtung Gesetzlicher Mindestrücklage, wir haben also keinen Spielraum, größere zusätzliche Wünsche umzusetzen! Oft werde ich gefragt, ob diese Finanzsituation nur auf die Rückübertragung des Wasserschlosses <strong>Oberau</strong> zurück zuführen ist – auch dies muss ich mit einem klaren „Nein“ beantworten. Die Aufl ösung des Erbaupachtvertrages mit dem „Arbeitskreis Denkmalpfl ege We<strong>im</strong>ar“ wurde 2009 einst<strong>im</strong>mig vom damaligen Gemeinderat beschlossen. Vertraglich festgeschriebene Entschädigungsansprüche bekamen mit dem 30. November 2009 ein Fälligkeitsdatum. Für jedes weitere Jahr, in dem man sich nicht einigt, fallen für die Gemeinde zusätzliche Zinsen in einer noch nicht best<strong>im</strong>mten Summe an. Aus diesem Grund forcierte ich mit dem Gemeinderat Anfang 2011 die Verhandlungen und es gelang uns, die Forderung von ca. 1,8 Millionen € auf 458.000 € „zu drücken“. Gegengutachten, Bildung einer Arbeitsgruppe „Schloss“ aus Gemeinderatsmitgliedern und viele Verhandlungsrunden führten zu diesem Vergleich. Innerhalb der kommenden vier Jahre wird die Summe – ohne Anfall von Zinsen – fällig. Die <strong>im</strong> September 2011 gezahlte erste Rate von 200.000 € spürten wir natürlich in unserer Rücklage deutlich. Der Gemeinderat beschloss mittels Nachtragshaushalt diese Summe einst<strong>im</strong>mig; zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch rund eine halbe Million Euro in der Rücklage. Im Spätherbst 2011 ereilte die Gemeinde eine Gewerbesteuerrückerstattung nebst Zinsen in Höhe von 405.000 € aus den Jahren 2000 – 2002. Gerade war nach eingehender Prüfung dieser schmerzliche Betrag gezahlt, kündigte man uns an, auch die Gewerbesteuer der gleichen Firma für das Jahr 2003 zurückzahlen zu müssen. Dieses Mal ging es einschließlich Zinsen um über 260.000 €. Durch Steuerbüro, Anwälte und die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Meißen konnte uns auch in diesem Fall leider nur bestätigt werden, dass die Rückforderung gesetzeskonform ist. Die Rückerstattung der Gewerbesteuer von nunmehr insgesamt rund 470.000 € ist noch halbwegs verkraftbar. Dieses Geld haben wir damals 1:1 in die Infrastruktur unserer Gemeinde gesteckt und es kam damals uns allen zu Gute. Dass es die Gesetzeslage ermöglicht, diese Rückforderungen erst viele Jahre später – in unserem Falle elf Jahre – zu stellen, erfüllt uns <strong>im</strong> Gemeinderat und in der Verwaltung mit Trauer und Wut. Die Gemeinde muss aus diesem Grund rund 200.000 € Zinsen für die lange Bearbeitungszeit dieser offenen Steuerbescheide zahlen – die vom Gesetz vorgeschriebene Verzinsung von jährlich 6 % tut sehr weh! Obwohl diese Steuerrückführungen unsere kompletten Spareinlagen verschlungen haben, sind wir dennoch n i c h t pleite! Wenn unsere Gemeinde innerhalb von vier Monaten einen solchen fi - nanziellen „Tiefschlag“ übersteht, zeigt es mir, dass wir bisher fi nanziell solide aufgestellt waren. Gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Verwaltung wird es meine Aufgabe sein, die Gemeindefi nanzen wieder zu stabilisieren. Wobei natürlich auch festzustellen ist, dass solche Rückerstattungen nie ganz ausgeschlossen werden können. Wir werden in Zukunft noch stärker als bisher abwägen müssen, wofür wir unser Geld verwenden und insbesondere einen klaren Strich zwischen Pfl ichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ziehen. Im Jahresrückblick 2011 (in diesem Amtsblatt) haben wir die Aktivitäten des letzten Jahres zusammengefasst. Auch wenn durch den „Kampf“ um die Rückübertragung des Schlosses die Gemeinde Niederau öfter in den Schlagzahlen stand, glaube ich, dass überall in unseren Orten das Jahr 2011 ein erfolgreiches war – vor allem durch die vielen Aktivitäten unserer engagierten Bürgerinnen und Bürger, so z. B. in den Vereinen, der Feuerwehr, den Kindereinrichtungen, in denen Eltern und Erzieherinnen vieles „auf die Beine stellten“. Die Gemeinde wird auch <strong>2012</strong> weiter bestrebt sein, Pfl ichtaufgaben zu erfüllen, Unterstützungen zu geben und mitzuhelfen, die Bedingungen für ein angenehmes Leben auf dem Land zu verbessern. Trotz komplizierter Ausgangsposition soll der am 29. Februar <strong>2012</strong> zu beschließende Haushalt <strong>2012</strong> das solide Fundament werden, um die kleineren und größeren Wünsche neben unseren Pfl ichtaufgaben erfüllen zu können. Ihr Bürgermeister Schule Anmeldetermine Schuljahr <strong>2012</strong>/13 • Mittelschulen Coswig • Gymnasium Coswig Aufnahme in eine 5. Klasse Mittelschule – MS Leonhard-Frank, Hauptstraße 6, 01640 Coswig – MS Kötitz, Kötitzer Straße 45 – 47, 01640 Coswig Anmeldetermine: Mittwoch, 14. März <strong>2012</strong> 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, 15. März <strong>2012</strong> 8:00 bis 12:00 Uhr Die Schüler werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Zur Anmeldung an der gewünschten Mittelschule sind folgende Unterlagen mitzubringen: 1. Aufnahmeantrag für die Mittelschule 2. das zuletzt erstellte Zeugnis der zuvor besuchten Schule und die Halbjahresinformation der 4. Klasse und nach Möglichkeit von beiden eine Kopie 3. die Bildungsempfehlung <strong>im</strong> Original 4. die Geburtsurkunde (zur Vorlage) 5. Rückmeldeformular für die Grundschule Aufnahme ins Gymnasium für Schüler der Klassen 4, 5 und 6 mit Bildungsempfehlung „Gymnasium“ – Gymnasium Coswig, Melanchthonstraße 10, 01640 Coswig Anmeldung <strong>im</strong> Zeitraum vom 12. bis 15. März <strong>2012</strong> zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr Die Schüler werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: 1. Aufnahmeantrag für das Gymnasium mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten 2. die zuletzt erstellte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule nach Möglichkeit davon eine Kopie 3. die Bildungsempfehlung <strong>im</strong> Original 4. die Geburtsurkunde (zur Vorlage) 5. das Rückmeldeformular für die Grundschule (lt. Mitteilung von A. Knepperges, FG Schulen – Stadtverwaltung Coswig) 11