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Informationsblatt - Mess- und Eichwesen

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<strong>Informationsblatt</strong><br />

Eich- <strong>und</strong> Medizinprodukterecht - Anwendung in Apotheken<br />

1. Eichrecht<br />

1.1 Eichpflicht<br />

<strong>Mess</strong>geräte zur Bestimmung der Masse (Waagen <strong>und</strong> Gewichte), des Volumens, des Drucks, der<br />

Temperatur, der Dichte oder des Gehaltes bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken auf<br />

Gr<strong>und</strong> ärztlicher Verschreibungen oder bei Analysen in pharmazeutischen Laboratorien, dürfen<br />

nur geeicht verwendet oder bereitgehalten werden. Als bereitgehalten gilt ein <strong>Mess</strong>mittel, wenn<br />

es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann.<br />

Die Eichung muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beim zuständigen Eichamt beantragt<br />

werden. Bei der Eichung wird geprüft, ob der <strong>Mess</strong>gerätezustand <strong>und</strong> der jedem <strong>Mess</strong>gerät anhaftende<br />

<strong>Mess</strong>fehler die gesetzlichen Forderungen einhält.<br />

1.2 Kennzeichnung <strong>und</strong> Anforderungen<br />

<strong>Mess</strong>geräte, die geeicht werden sollen, müssen allgemein zugelassen sein (z. B. Pyknometer)<br />

oder ein Zulassungszeichen bzw. eine CE-Kennzeichnung (z. B. Waagen) besitzen.<br />

Bei Waagen mit CE-Kennzeichnung kann das Jahr der Ersteichung aus der Kennzeichnung entnommen<br />

werden. Bei unvollständigem EG-Eichzeichen bzw. unvollständiger Konformitätskennzeichnung,<br />

z. B. fehlendem M, ist die Waage nicht geeicht.<br />

Das Ende der Gültigkeitsdauer der Eichung ist ab der ersten Nacheichung aus dem Hauptstempel<br />

der Eichbehörde ersichtlich. Die Eichung ist bis zum 31. Dezember des angegebenen Jahres gültig.<br />

EG-Eichung/Konformitätsbewertung<br />

durch den Waagenhersteller:<br />

durchgeführt im Jahr 2012<br />

12 0115<br />

Gültigkeitsdauer der Eichung<br />

Hauptstempel der Eichbehörde:<br />

geeicht bis zum 31.12.2014<br />

________________________________________________________________________________________________<br />

14<br />

<strong>Mess</strong>gerät<br />

Präzisions- <strong>und</strong> Fein-(Analysen-)waagen<br />

Gültigkeitsdauer in Jahren<br />

- selbsteinspielend 2<br />

- nicht selbsteinspielend (z. B. Hand- <strong>und</strong> Balkenwaagen) 4<br />

Gewichtstücke (auch bei Verwendung zur externen<br />

4<br />

Kalibrierung)<br />

Pyknometer aus Metall, Tauchkörper, hydostat. Waagen 4<br />

Glaspyknometer, Aräometer unbefristet<br />

Flüssigkeitsglasthermometer* 15<br />

* Eichung kompletter Anschütz-Sätze: Metrologisches Prüfamt Ilmenau, Tel.: 03677 850-301<br />

Ausgabe: 24.02.2012 INFO_138-Apotheke.doc Seite 1 von 2


Die Gültigkeit der Eichung erlischt, wenn ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen<br />

Eigenschaften des <strong>Mess</strong>gerätes haben kann oder das EG-Eichzeichen/die Konformitätskennzeichnung,<br />

der Hauptstempel oder ein Sicherungsstempel unkenntlich, entwertet oder<br />

vom <strong>Mess</strong>gerät entfernt ist.<br />

2. Medizinprodukterecht<br />

2.1 Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion<br />

Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion dürfen nur nach dem Medizinprodukterecht erstmalig in den<br />

Verkehr gebracht werden. Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion, die in der Apotheke betrieben oder<br />

angewendet werden (z. B. Blutdruckmessgeräte), unterliegen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV). Der Betreiber hat messtechnische Kontrollen nach § 11 MPBetreibV durchführen<br />

zu lassen. Die Fristen legt der Hersteller fest oder sind der Anlage 2 der MPBetreibV zu<br />

entnehmen.<br />

2.2 Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />

Nach § 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hat derjenige, der laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen durchführt, ein Qualitätssicherungssystem nach dem allgemein<br />

anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft <strong>und</strong> Technik einzurichten. Eine ordnungsgemäße<br />

Qualitätssicherung wird vermutet, wenn die Teile A <strong>und</strong> B1 der Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer<br />

zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen vom<br />

23. November 2007 beachtet werden.<br />

3. Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eich- bzw. medizinprodukterechtliche Vorschriften verstößt,<br />

handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.<br />

4. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

- Gesetz über das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (Eichgesetz - EichG)<br />

- Eichordnung (EO)<br />

- Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)<br />

- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)<br />

- Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Unter-<br />

suchungen (RiliBÄK 2008), siehe auch www.baek.de [Richtlinien ...]<br />

Anschriften der Eichbehörde<br />

Staatsbetrieb Eichamt Dresden Eichamt Dresden<br />

für <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> Hohe Straße 13 Eichstelle Löbau<br />

Hohe Straße 11 01069 Dresden Bahnhofstraße 35 a<br />

01069 Dresden Telefon: 0351 4780-30 02708 Löbau<br />

Telefon: 0351 4780-30 Fax: 0351 4780-599 Telefon: 03585 860142<br />

Fax: 0351 4780-499 Fax: 03585 861000<br />

E-Mail: E-Mail: E-Mail:<br />

eichdirektion@sme.sachsen.de eichamt.dresden@sme.sachsen.de eichstelle.loebau@sme.sachsen.de<br />

Eichamt Chemnitz Eichamt Leipzig Eichamt Zwickau<br />

Schloßstraße 27 Talstraße 11 Lutherstraße 12<br />

09111 Chemnitz 04103 Leipzig 08056 Zwickau<br />

Telefon: 0371 46184-0 Telefon: 0341 9942-30 Telefon: 0375 212351<br />

Fax: 0371 412025 Fax: 0341 9942-599 Fax: 0375 291916<br />

E-Mail: E-Mail: E-Mail:<br />

eichamt.chemnitz@sme.sachsen.de eichamt.leipzig@sme.sachsen.de eichamt.zwickau@sme.sachsen.de<br />

Weitere Auskünfte zu diesem <strong>Informationsblatt</strong> erhalten Sie vom Staatsbetrieb für <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Eichwesen</strong>. Unsere Homepage erreichen Sie über www.eichamt.sachsen.de.<br />

________________________________________________________________________________________________<br />

Ausgabe: 24.02.2012 INFO_138-Apotheke.doc Seite 2 von 2

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