Untitled - ancos-verlag
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2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />
6<br />
Was wo gebaut werden darf …<br />
Alle Bauvorhaben unterliegen rechtlichen<br />
Voraussetzungen, die in zahlreichen Gesetzen<br />
und Verordnungen festgehalten sind. Diese<br />
Gesetze und Verordnungen werden kurz mit<br />
dem Begriff des „Öffentlichen Baurechts“<br />
bezeichnet.<br />
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich<br />
grundsätzlich in zwei Bereiche, das Bauplanungsrecht<br />
und das Bauordnungsrecht. Das<br />
Bauplanungsrecht ist dabei im Baugesetzbuch<br />
(im Folgenden: BauGB) und der Baunutzungsverordnung<br />
(im Folgenden: BauNVO) geregelt<br />
und betrifft die Frage, wo und was gebaut werden<br />
darf. Das Bauordnungsrecht, welches<br />
überwiegend in der Bauordnung von Nordrhein<br />
Westfalen (im Folgenden: BauO NRW) geregelt<br />
ist, betrifft hingegen die Frage, zu welchem<br />
Zeitpunkt und auf welche Art und Weise auf<br />
einem Baugrundstück gebaut werden darf.<br />
Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des<br />
öffentlichen Rechts, der die planerischen<br />
Voraussetzungen für die Bebauung einzelner<br />
Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und<br />
wie viel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden<br />
ist das Bauordnungsrecht der Länder,<br />
das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung<br />
regelt, wie im einzelnen gebaut werden<br />
darf.<br />
Ein Bauvorhaben kann demnach nur genehmigt<br />
werden, wenn es mit dem gesamten öffentlichen<br />
Baurecht in Einklang steht.<br />
Gewerbepark Dieprahm in Kamp-Lintfort