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2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />

6<br />

Was wo gebaut werden darf …<br />

Alle Bauvorhaben unterliegen rechtlichen<br />

Voraussetzungen, die in zahlreichen Gesetzen<br />

und Verordnungen festgehalten sind. Diese<br />

Gesetze und Verordnungen werden kurz mit<br />

dem Begriff des „Öffentlichen Baurechts“<br />

bezeichnet.<br />

Das öffentliche Baurecht unterteilt sich<br />

grundsätzlich in zwei Bereiche, das Bauplanungsrecht<br />

und das Bauordnungsrecht. Das<br />

Bauplanungsrecht ist dabei im Baugesetzbuch<br />

(im Folgenden: BauGB) und der Baunutzungsverordnung<br />

(im Folgenden: BauNVO) geregelt<br />

und betrifft die Frage, wo und was gebaut werden<br />

darf. Das Bauordnungsrecht, welches<br />

überwiegend in der Bauordnung von Nordrhein<br />

Westfalen (im Folgenden: BauO NRW) geregelt<br />

ist, betrifft hingegen die Frage, zu welchem<br />

Zeitpunkt und auf welche Art und Weise auf<br />

einem Baugrundstück gebaut werden darf.<br />

Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des<br />

öffentlichen Rechts, der die planerischen<br />

Voraussetzungen für die Bebauung einzelner<br />

Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und<br />

wie viel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden<br />

ist das Bauordnungsrecht der Länder,<br />

das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung<br />

regelt, wie im einzelnen gebaut werden<br />

darf.<br />

Ein Bauvorhaben kann demnach nur genehmigt<br />

werden, wenn es mit dem gesamten öffentlichen<br />

Baurecht in Einklang steht.<br />

Gewerbepark Dieprahm in Kamp-Lintfort

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