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Nr. 22 - in Gottmadingen

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Seite 4 Gottmad<strong>in</strong>gen aktuell Freitag, 3. Juni 2011<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen<br />

Aufgrund von § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg (GemO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) hat der Geme<strong>in</strong>derat am 24. Mai 2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

1. Für die Benutzung der geme<strong>in</strong>dlichen Bestattungse<strong>in</strong>richtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und<br />

Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Vorschriften erhoben.<br />

2. Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet,<br />

2.1 wer die Amtshandlung veranlasst oder <strong>in</strong> wessen Interesse sie vorgenommen wird;<br />

2.2 wer die Gebührenschuld der Geme<strong>in</strong>de gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die<br />

Gebührenschuld e<strong>in</strong>es anderen Kraft Gesetztes haftet.<br />

3. Zur Zahlung der Benutzungsgebühr s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

3.1 wer die Benutzung der Bestattungse<strong>in</strong>richtung beantragt;<br />

3.2 die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegatt<strong>in</strong>, Lebenspartner oder<br />

Lebenspartner<strong>in</strong>, volljährige K<strong>in</strong>der, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelk<strong>in</strong>der).<br />

4. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

5. Verwaltungsgebühren entstehen nach Vornahme der Amtshandlung und s<strong>in</strong>d mit der Bekanntgabe der Gebührenrechnung<br />

fällig. Benutzungsgebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Bestattungse<strong>in</strong>richtung und Grabnutzungsgebühren<br />

mit der Belegung (bei Reihengräbern) bzw. Verleihung des Nutzungsrechtes (bei Wahlgräbern). Diese Gebühren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats nach Bekanntgabe der Gebührenrechnung fällig.<br />

6. Diese Satzung gilt nicht für die Bestattung von Ehrenbürgern und gegebenenfalls deren Ehegatten.<br />

§ 2 Verwaltungsgebühren<br />

1. Für die Zustimmung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen e<strong>in</strong>schließlich<br />

Grabausstattung beträgt die Gebühr 20,00 €<br />

2. Ergänzend f<strong>in</strong>det die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen<br />

- Verwaltungsgebührensatzung – <strong>in</strong> der jeweiligen Fassung entsprechende Anwendung.<br />

§ 3 Bestattungsgebühren<br />

1. Erdbestattung von<br />

1.1 Tot- und Fehlgeburten 102,00 €<br />

1.2 Verstorbenen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 345,00 €<br />

1.3 Verstorbenen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr 620,00 €<br />

2. Beisetzung von Aschenurnen auf den Friedhöfen Gottmad<strong>in</strong>gen, Biet<strong>in</strong>gen, Randegg und Ebr<strong>in</strong>gen 153,00 €<br />

3. Beisetzung von Aschenurnen im Ruhewald Gottmad<strong>in</strong>gen 213,00 €<br />

4. Zuschlag für Tieferbettung wegen vorgesehener Mehrbelegung 165,00 €<br />

5. Benutzung der Aussegnungshalle <strong>in</strong> Gottmad<strong>in</strong>gen 275,00 €<br />

6. Benutzung der Aussegnungshalle <strong>in</strong> Ortsteilen 240,00 €<br />

7. Benutzung der Kühlzellen <strong>in</strong> Gottmad<strong>in</strong>gen und den Ortsteilen 85,00 €<br />

8. Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 50 %<br />

§ 4 Grabnutzungsgebühren<br />

1. Reihengräber für Erdbestattungen<br />

1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 299,00 €<br />

1.2 Verstorbene ab dem vollendeten 10. Lebensjahr<br />

1.2.1 Reihengrab 960,00 €<br />

1.2.2 Rasenreihengrab 1.710,00 €<br />

2. Urnengräber<br />

2.1 Urnenreihengräber 480,00 €<br />

2.2 Anonymes Urnenreihengrab 240,00 €<br />

2.3 Urnenrasengrab 855,00 €<br />

3. Wahlgräber<br />

3.1 E<strong>in</strong>zelgräber (mit 1 Belegung oder als Tiefgrab mit 2 Belegungen) 1.441,00 €<br />

3.2 Doppelgräber (mit 2 Belegungen oder als Tiefgrab mit 3 oder 4 Belegungen) 2.561,00 €<br />

3.3 Rasenwahlgrab (mit 1 Belegung oder als Tiefgrab mit 2 Belegungen) 2.191,00 €<br />

4. Urnenwahlgräber<br />

4.1 E<strong>in</strong>zelgräber mit bis zu 4 Belegungen 960,00 €<br />

4.2 Rasengrab mit bis zu 2 Belegungen 1.095,00 €

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